Muß nun doch ein neuer Erder her?

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ChrisBen
Inventar
#1 erstellt: 17. Mrz 2012, 22:29
Moin,
beim Stöbern durch die diversen Veröffentlichungen zu Erdung und Potentialausgleich, die hier im Umlauf sind, bin ich über einen Fakt gestolpert, der mich nun doch verunsichert.
Bei uns im Haus ist die Elektro-, Antennen-, Telefon- und Netzwerlanlage über das Wasserrohr geerdet, das der Vroderger von der Straße aus unter unserem Vorgarten hindurch verbuddelt hat. In der Literatur steht, daß diese Erdung seit 1990 nicht mehr zulässig sei, wohl weil seitdem immer mehr Plastik-Wasserrohre zum Einsatz gekommen sind.
Nun, unsere Anlage stammt in den Ursprügen aus 1977 und das Wasserrohr, das bei uns im Vorgarten verbuddelt ist, ist auf ca. 10m Länge aus Metall. Ob inzw. das Wasserrohr unter der Straße, an das alle Häuser angeschlossen sind, inzw. durch eins aus Plastik ersetzt wurde, weiß ich nicht.

Nun: Muß ich jetzt sofort die Erdung ändern oder habe ich Bestandsschutz für die Anlage? Warum soll eine Erdung, die am 31.12.1989 funktioniert hat, am 1.1.1990 plötzlich nicht mehr funktionieren? Das eine neue Erdung her muß, sollte der Wasserversorger mal meinen Vorgarten aufbuddeln und ein Plastikrohr vergraben, ist mir klar. Aber bis dahin kann ich doch alles so belassen, wie es ist?
Dipol
Inventar
#2 erstellt: 17. Mrz 2012, 23:16

ChrisBen schrieb:
Nun: Muß ich jetzt sofort die Erdung ändern oder habe ich Bestandsschutz für die Anlage?

Bestandsschutz liegt vor, wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung dem aktuellen Normenstand entsprochen hat und seitdem keine Änderung erfolgt ist.

Auch wenn die Erdung an der Hauswasserleitung gängige Praxis war, erfolgte das ohne Rückendeckung einer gültigen Norm. Für etwas das niemals normkonform war, kann es auch keinen Bestandsschutz geben.

ChrisBen schrieb:
Warum soll eine Erdung, die am 31.12.1989 funktioniert hat, am 1.1.1990 plötzlich nicht mehr funktionieren?

Abgesehen davon dass der Stichtag der 1.10.1990 war: Genauso gut könnte man fordern, dass Fahren ohne Führerschein straffrei bleibt, wenn der Fahrer bislang unfallfrei war.

Spätestens bei der Installation einer erdungspflichtigen Antenne war ein normgerechter Erder und ein normgerechter Schutzpotenzialausgleich der Sanitär- und Stromnetze gefordert.

ChrisBen schrieb:
Das eine neue Erdung her muß, sollte der Wasserversorger mal meinen Vorgarten aufbuddeln und ein Plastikrohr vergraben, ist mir klar. Aber bis dahin kann ich doch alles so belassen, wie es ist?

Das sieht im Schadensfall der Elementarschadensversicherer und im schlimmsten Fall auch der Staatsanwalt und der Richter anders.

Ein Wasserrohr kann durchaus zur Erdung geeignet und sogar blitzstromtauglich sein. Das zu prüfen obliegt einer Fachkraft und kann nicht dem Wunschdenken eines sparsamen oder gar fahrlässigen Laien überlassen werden.

Ich würde jedenfalls in kein Haus mit solch einer dubiosen Erdung einziehen, zumal das oft mit einem Stromnetz in "klassische Nullung" einher geht und der Schutzpotenzialausgleich feht.


[Beitrag von Dipol am 17. Mrz 2012, 23:26 bearbeitet]
ChrisBen
Inventar
#3 erstellt: 18. Mrz 2012, 01:23
Moin,
ich versuche mal auf alle deine Äußerungen einzugehen. Entschuldige, wenn ich bei der Vielzahl eine übersehe.

also: Die Anlage stammt aus 1977 und wurde zwischendrin vom örtlichen Elektriker immer mal wieder "aktualisiert" (siehe unten).
Der Erdungsdraht vom Wasserrohr (samt Schelle) bis zur Erdungsschiene stammt aus 1977 und ist unberührt. Ich habe da nie meine Finger an diesen 16mm² Kupferdraht dran angelegt.
Eine klassische Nullung gab es hier nie. Damals arbeiteten hier zwei FI-Schalter mit je 0,3A Auslösestrom. Diese wurden vor einige Jahren im Zuge der Installation einer Drehstrom-Steckdose in der Garage vom Elektriker durch zwei FI-Schalter mit je 0,03A Auslösestrom ersetzt. Selbst wenn ich es selber hätte machen wollen, hätte ich es nicht können. Die FI-Schalter kann man hier nur spannungsfrei schalten, indem man die drei Sicherungen der "Panzersicherung" zieht.
Bei dem Wasserrohr handelt es sich grob von außen geschätzt um ein 1" Stahlrohr.

Ach und was die Führerscheine angeht: Ich habe Verwandtschaft mit belgischem Paß. Dort wurde in den 1980ern erst der Führerschein eingeführt. Früher konnte jeder, der meinte, daß er fahren kann, sich hinters Steuer setzen. Die Leute entsprechenden Alters fahren auch heute noch ohne Führerschein rum. Das ist völlig legal. Oder: Ich als Deutscher brauche fürs Gleitschirmfliegen eine Fluglizenz. Wäre ich Franzose, bräuchte ich keine. Dort gibt es keine Fluglizenz für sowas.... geht alles.
Dipol
Inventar
#4 erstellt: 18. Mrz 2012, 17:08

ChrisBen schrieb:
Moin,
ich versuche mal auf alle deine Äußerungen einzugehen. Entschuldige, wenn ich bei der Vielzahl eine übersehe.

Ich kann auch kürzer: Eine erdungspflichtige Antenne muss der EN 60728-11 und der EN 62305 entsprechen.
ChrisBen
Inventar
#5 erstellt: 18. Mrz 2012, 17:41
Moin Dipol,
wenn ich die Normen sehe, muß ich feststellen, daß meine Antenne nicht erdungspflichtig ist, aber trotzdem geerdet ist.

Ich beziehe mich mal hierdrauf:
--> http://www.dehn.de/de/newsletter/3_05/3_05_top3.pdf
--> http://www.elektroboerse-online.de/pdf/smarthouse/2007/elbSMARTH_tm_06_2007.pdf

Zitat aus dem ersten Dokument:
„Natürliche“ Bestandteile, wie durchverbundene Stahlbetonbewehrung oder andere geeignete unterirdische Metallkonstruktionen, die in das Gebäudefundament eingebettet sind, und deren Abmessungen den obigen Grenzwerten entsprechen, können ebenso verwendet werden.

Allein das Stück Stahlrohr unterm Vorgarten ist groß genug, was den Metallquerschnitt von 80mm² und eine Länge von mindestens 3m angeht. Ich würde allein das Stück untrm Vorgarten mal mindestens auf 10m Länge schätzen.
Dipol
Inventar
#6 erstellt: 18. Mrz 2012, 18:40
Ich habe es befürchtet, das kurze Statement reicht doch nicht aus!

ChrisBen schrieb:

--> http://www.dehn.de/de/newsletter/3_05/3_05_top3.pdf
--> [url=http://www.elektroboerse-online.de/pdf/smarthouse

Die aktuellen Normänderungen der EN 60728-11:2012-06 und EN 62305:2012-07 kann weder die Bibel des Blitzschutzes, der DEHN Blitzplaner mit einer Drucklegung in 2005 und auch nicht der auf die EN 62305 beschränkte Artikel von 2007 in der elektrobörse enthalten.

Aber der nicht zu übersehende PA des Antennenkabels im Bild 1 des Blitzplaner ist normaktuell und bei einer Sat.-Gemeinschaftsantenne in gleicher Weise auch nach aktueller EN 60728-11 für alle LNB-Kabel eines Quatro-LNB auszuführen. Auch bei einer nicht erdungspflichtigen Antenne ist der PA antennennah bzw. am Eintritt der Kabel ins Gebäude besser, er darf aber auch an beliebig anderer Stelle erfolgen.

Mit diesem dubiosen und ungeprüften "Erder" oder auch einem fehlenden Schutzpotenzialausgleich darf nach den Spezifikationen der BK-Netzbetreiber heute nicht mal mehr ein Kabelnetzanschluss installiert werden.
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