Blitzschutz für SAT, einige Fragen

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Impedanz
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 26. Aug 2021, 20:37
Hallo,

ich habe für ein Kathrein UAS585 aktuell den Blitzschutz wie auf dem Bild aufgebaut:
Ueberspannungsschutz SAT aktuell
Ich habe zwei der vier Tuner angeschlossen, die anderen anderen Ports sind mit Abschlusswiderständen bestückt. Die Schüssel hängt unter dem Dachvorsprung ist aber wohl noch im blitzgefährdeten Bereich (<2 m Abstand von der Dachrinne).
Blitzschutz ist aktuell noch keiner vorhanden, eventuell wird aber ein Außenblitzschutz nachgerüstet (ganzes Haus)
Aktuell ist KAZ11+KAZ10 verbaut. Ist alles so richtig montiert?

Nun gibt es ja noch den neuen KAZ12 -> Mein Verständnis: Optimaler Schutz, wie bei den anderen Leitungen (Strom, Telefon): Es sollte eigentlich Typ 1+2+3 verbaut werden (Grob, Mittel und Feinschutz). Früher gabe es den Mittelschutz beim SAT ja nicht, jetzt aber schon.

Dipol schrieb in diesem Thema
http://www.hifi-forum.de/viewthread-97-20322.html
im Beitrag #12 dass das "nicht koordiniert" ist und später dann "nicht nachmachen" zum Aufbauschema von Kathrein.

Warum ist das so?
Wie würde das mit Typ 1+2+3 richtig gemacht? (Wenn kein Außenblitzschutz da ist)
Sollte von den Ableitern eine 16mm² Leitung zur Potentialausgleichsschiene gezogen werden, statt der jetzt gelegten 4 mm²? Kann aber dann nicht komplett senkrecht erfolgen und auch nur im Haus verlegt werden.

Bei Außenblitzschutz kann ich dann wohl den KAZ10 weglassen und mit KAZ11 und KAZ12 arbeiten, so wie es im aktuellen Blitzplaner von Dehn steht, da der Grobschutz dann nicht nötig ist? Oder sollte der trotzdem noch verwendet werden, da die Schüssel im gefährdeten Bereich ist?

Danke!

Viele Grüße
Dipol
Inventar
#2 erstellt: 28. Aug 2021, 20:32

Impedanz (Beitrag #1) schrieb:
Blitzschutz ist aktuell noch keiner vorhanden, eventuell wird aber ein Außenblitzschutz nachgerüstet (ganzes Haus)
Aktuell ist KAZ11+KAZ10 verbaut. Ist alles so richtig montiert?

Nach Radio Eriwan: Im Prinzip JA! Verbaut sind KAZ 12 und KAZ 11.

Der nach oben führende Draht ist die für alle erdungspflichtigen Ausführungsarten obligatorische Verbindung zum Antennenträger?


Impedanz (Beitrag #1) schrieb:
Dipol schrieb in diesem Thema
http://www.hifi-forum.de/viewthread-97-20322.html
im Beitrag #12 dass das "nicht koordiniert" ist und später dann "nicht nachmachen" zum Aufbauschema von Kathrein.
...
Wie würde das mit Typ 1+2+3 richtig gemacht? (Wenn kein Außenblitzschutz da ist)

Mit Blitzschutzsystemen ist Überspannungsschutz obligatorisch, ohne LPS nach DIN VDE 0100-443 und -534 nur für Neubauten. Die einzigen mir für 75 Ohm Impedanz bekannten energetisch koordinierten SPD 1 Blitzstromableiter als Grobschutz und SPD 2 Überspannungsableiter als Mittelschutz sind KAZ 12 und KAZ 11 bzw. die baugleichen DEHN-Modelle. Koordinierte Feinschutzbauteile kenne ich keine.

Für Antennensicherheit ist primär die IEC bzw. DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) maßgeblich, mit LPS ist auch die Reihe IEC bzw. DIN EN 62305 (VDE 0185-305) zu beachten. Obwohl Direkteinschläge objektiv selten sind, wird in den Normen schon lange mehr oder weniger dringlich empfohlen/verlangt, dass sie möglichst NICHT mehr direkt geerdet sondern nach dem Stand der Technik mit normkonformen getrennten Fangeinrichtungen optimal gegen Direkteinschläge geschützt werden sollen.


Impedanz (Beitrag #1) schrieb:
Sollte von den Ableitern eine 16mm² Leitung zur Potentialausgleichsschiene gezogen werden, statt der jetzt gelegten 4 mm²? Kann aber dann nicht komplett senkrecht erfolgen und auch nur im Haus verlegt werden.

Antennenerdungsleiter aus mind. 16 mm² Cu sind wie Ableitungen von Blitzschutzsystemen auf möglichst kurzem Weg - und somit ohne unnötige Schlenker - gegen Erde und sinnvollerweise außen zu verlegen. Einerseits sollen Antennen nicht mehr direkt geerdet werden, andererseits ist es normativ inkonsequent nicht untersagt Erdungsleiter von Antennen aber auch Leitungen von PV-Anlagen mit gefährlichen Näherungen als Blitzbypässe durch Gebäude zu verlegen.

Die Forderung, dass Ableitungen/Erdungsleiter UND Verbinder nach Klasse H = 100 kA zertifiziert sein müssen, gilt auch für HES und örtliche PAS die mit Blitzströmen beaufschlagt sind. Dies erfordert für Anschlüsse von Erdungsleiter aus 16 mm² Cu für Blitzschutzpotentialausgleich zertifizierte Typen mit Zugklemmen. Die Binsenweisheit, dass jede Kette nur so stark wie das schwächste Glied ist, wird im Antennenbau nur selten beachtet.


Impedanz (Beitrag #1) schrieb:
Bei Außenblitzschutz kann ich dann wohl den KAZ10 weglassen und mit KAZ11 und KAZ12 arbeiten, so wie es im aktuellen Blitzplaner von Dehn steht, da der Grobschutz dann nicht nötig ist? Oder sollte der trotzdem noch verwendet werden, da die Schüssel im gefährdeten Bereich ist?


  1. KAZ 10 und auch DEHNgate DGA FF5 TV sind umgelabelte C-SAT-BOX – 2880561 mit je 2,5 kA (8/20 µs) und können anstatt KAZ 11 einzeln verwendet werden. Lt. DEHN ist DGA GF TV (= baugleich KAZ 12) energetisch NICHT koordiniert.
  2. SPD 1 Blitzstromableiter und SPD 2 Überspannungsableiter erzeugen bei Überspannung einen temporären Kurzschluss zwischen Innenleiter und Schirm, können aber fehlende blitzstromtragfähige Antennenerdungen NICHT kompensieren.
  3. Bei suboptimalen Direkterdungen mit 8 mm Blitzableiterdraht an LPS sind KAZ 12 und KAZ 11 Pflicht!
  4. Der bereits verlegte 4 mm² Kupferleiter ist auch bei Direkterdung an ein LPS zum Schutz gegen den elektrischen Schlag gefordert. In einer abgelösten Normausgabe war wegen der Blitzstrombeaufschlagung noch 16 mm² Querschnitt gefordert, diese wurde gestrichen.
  5. Ein PA über einen kombinierten Erdungs-/PA-Leiter ist zulässig, nicht jedoch über LPS, deren Verbinder der Witterung ausgesetzt sind.
  6. Die vor Urzeiten willkürlich festgelegten 2 m Abstand unterhalb von Regenrinnen/Dachkanten und max. 1,5 Fassadenabstand sind mit den Blitzkugel- und Schutzwinkelverfahren inkompatibel und bei Gebäuden mit LPS nicht relevant.
  7. Bei erdungspfichtigen Antennen, die sich einschließlich der Leitungen unterhalb von mit einem LPS verbundenen Dachrinnen in LPZ 0B befinden UND die nach IEC 62305-3 zu berechnenden Trennungsabstände einhalten, können bedingt auch geringere Abstände als 2 m zur Dachrinne haben.
  8. In LPZ 0B ist der Grobschutz auch ohne komplettes LPS erbracht. Es genügt dann den Antennenträger mit mind. 4 mm² Cu (ungeschützt) mit dem möglichst nahe der Kabeleinführung anzuordenenden Erdblock der LNB-Leitungen und dem Blitzschutzpotentialusgleich zu verbinden, zum Schutz gegen induktive Blitzstromeinkopplungen reichen KAZ 11 ODER KAZ 10.
  9. Blitzstromtragfähige Leiter UND Verbinder sind für die Funktion von Blitzschutzsystemen und Antennenerdungen gleichermaßen unverzichtbar. Überspannungsschutz ist auch bei konventionellen Direkterdungen ohne LPS sinnvoll, aber nur freiwillige Kür.
  10. ACHTUNG: Äußerer Blitzschutz ist schon längst nur noch zusammen mit Innerem Blitzschutz (= Blitzschutzpotentialausgleich und energetisch koordinierteM Überspannungsschutz ALLER Energie- und TK-Leitungen) zulässig.


EDIT: Beitrag überarbeitet


[Beitrag von Dipol am 29. Aug 2021, 14:53 bearbeitet]
Impedanz
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 29. Aug 2021, 15:16
Danke für die ausführliche Antwort. Einer der besten Beiträge, die ich je in einem Forum gelesen habe!! Hat nahezu alle meine Fragen jetzt beantwortet. (Gibt es hier irgendwo einen Danke-Button?)

Ja, der nach oben führende Draht ist die Verbindung zum Antennenträger.

Die letzte verbliebene Frage: Für den vollständigen Überspannungsschutz: Sollten auch bei den beiden Leitungen, die aktuell mit Abschlusswiederständen bestückt sind KAZ11 und KAZ12 installiert werden, oder kann das so verbleiben?
Dipol
Inventar
#4 erstellt: 29. Aug 2021, 15:47

Impedanz (Beitrag #3) schrieb:
Danke für die ausführliche Antwort. Einer der besten Beiträge, die ich je in einem Forum gelesen habe!! Hat nahezu alle meine Fragen jetzt beantwortet. (Gibt es hier irgendwo einen Danke-Button?)

Was in dem Beitrag etappenweise zusammengestellt wurde, kann man auch an diversen anderen Stellen nachlesen.


Impedanz (Beitrag #3) schrieb:
Die letzte verbliebene Frage: Für den vollständigen Überspannungsschutz: Sollten auch bei den beiden Leitungen, die aktuell mit Abschlusswiederständen bestückt sind KAZ11 und KAZ12 installiert werden, oder kann das so verbleiben?

Die Koaxschirme sind in den PA einbezogen, zusätzliche ÜSE an den freien LNB-Leitungen ergeben an den genutzten Leitungen angeschlossenen Endgeräten keinelei Sicherheitsgewinn.

St. Florian ist auch für Katholiken ein unzuverlässiger Schutzheiliger. Falls der versagt und es zu einem seltenen Direkteinschlag kommt ist es viel wichtiger, dass der Antennenträger wenigstens normkonform mit 16 mm² Cu geerdet ist, denn sonst könnten die Versicherer die Schadensregulierung ablehnen.


[Beitrag von Dipol am 29. Aug 2021, 15:50 bearbeitet]
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