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HD650 oder DT880?

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Audiodämon
Inventar
#51 erstellt: 28. Jun 2007, 18:30

Nickchen66 schrieb:
Ich glaub' ich werde als reine Vorsichtsmaßnahme erstmal davon ausgehen, daß alles im Sande verläuft. Wenn wir "glücklichen Fünfe" uns jetzt zu sehr darauf versteifen, einen HD650 für Portapro-Budget geschossen zu haben, besteht die Gefahr von sehr schlechter Laune, wenn es nicht klappt.

Zumindest bei mir. Und -Hand aufs Herz- meine schiere Bedürftigkeit in KH-Dingen würde ich mittlerweile als eher gering einstufen wollen.


Würde mich da auch gar nicht aus der fernöstlichen Ruhe bringen lassen. Das Leben wird schon für Gerechtigkeit sorgen. Das nächste Schnäppchen kommt bestimmt.
Leipziger
Stammgast
#52 erstellt: 28. Jun 2007, 18:33
Zwei Möglichkeiten gibts:

a) Lieferung eines HD 650
b) Absage mit freundlichem Bedauern unter Hinweis auf einen Erklärungsirrtum lt. § 119 BGB

Wenn b) eintrifft, werden wir wenig Chancen haben.

Auf die Barrikaden gehe ich, wenn ich

I) ein Steckernetzteil bekomme (unwahrscheinlich)
II) ich eine Lieferung bekomme, die nachher zurückgefordert wird, oder ich um Nachzahlung der Differenz gebeten werde
III) jede andere Art von zusätzlichem Aufwand und zusätzlichen Kosten zu tragen habe.

Warten wir's ab. Notfalls fahre ich mal persönlich hin. Colditz ist nicht weit von hier.
glubsch
Stammgast
#53 erstellt: 28. Jun 2007, 18:36
Ich prophezeie mal: Wir bekommen ein Steckernetzteil und können wenig tun, da ein Erklärungsirrtum vorliegt und beim Verkäufer "aus Versehen" die falsche Artikelbezeichnung ins Angebot gekommen ist. Der Preis ist der übliche Preis des Steckernetzteils.


3. Anfechtungsgründe (§§ 119f., 123 BGB)
Materielle Voraussetzung für die Anfechtung einer Willenserklärung ist ein Anfechtungsgrund: Der Erklärende wollte diese Erklärung nicht oder nicht in der Weise abgeben, wie er es getan hat.


a) Erklärungsirrtum (§ 119 Abs. 1 2. Fall BGB)
Beim Erklärungsirrtum äußert der Erklärende etwas, was er gar nicht erklären wollte, weil er sich verspricht oder verschreibt.

Allerdings ist eigentlich Voraussetzung für die Willenserklärung, dass überhaupt ein rechtsgeschäftliches Erklärungsbewusstsein vorhanden ist. Dies fehlt z. B. bei nur äußerlichen Erklärungen ohne Geschäftswillen. In Grenzfällen neigt die Rechtsprechung eher dazu, den Erklärenden an seiner objektiven Erklärung festzuhalten und nur eine Anfechtung zuzulassen (vgl. Willenserklärung).
m00hk00h
Inventar
#54 erstellt: 28. Jun 2007, 18:40
Ja klar, jezt dagt den Amazon-Lurkern nocht, wie sie aus der Sache rauskommen.

Wenn man vom Teufel spricht...ihr kennt den Rest

Ich würde es jedem einzelnen von euch gönnen.

m00h
Audiodämon
Inventar
#55 erstellt: 28. Jun 2007, 18:43
Wenn die ein Steckernetzteil liefern, so entstehen ja wieder ungewollte Aufwendungen und Rennereien wegen der Rücksendeaktionen. Sie wissen, dass man in diesem Fall kein NT wollte, sondern einen Kopfhörer. Das lässt sich ja auch im Internet prima zurückverfolgen. Daher würde ich die Annahme grundsätzlich verweigern und den Kaufbetrag zurückfordern.

Grüße
Leipziger
Stammgast
#56 erstellt: 28. Jun 2007, 18:46

glubsch schrieb:
Ich prophezeie mal: Wir bekommen ein Steckernetzteil und können wenig tun, da ein Erklärungsirrtum vorliegt und beim Verkäufer "aus Versehen" die falsche Artikelbezeichnung ins Angebot gekommen ist. Der Preis ist der übliche Preis des Steckernetzteils.


3. Anfechtungsgründe (§§ 119f., 123 BGB)
Materielle Voraussetzung für die Anfechtung einer Willenserklärung ist ein Anfechtungsgrund: Der Erklärende wollte diese Erklärung nicht oder nicht in der Weise abgeben, wie er es getan hat.


a) Erklärungsirrtum (§ 119 Abs. 1 2. Fall BGB)
Beim Erklärungsirrtum äußert der Erklärende etwas, was er gar nicht erklären wollte, weil er sich verspricht oder verschreibt.

Allerdings ist eigentlich Voraussetzung für die Willenserklärung, dass überhaupt ein rechtsgeschäftliches Erklärungsbewusstsein vorhanden ist. Dies fehlt z. B. bei nur äußerlichen Erklärungen ohne Geschäftswillen. In Grenzfällen neigt die Rechtsprechung eher dazu, den Erklärenden an seiner objektiven Erklärung festzuhalten und nur eine Anfechtung zuzulassen (vgl. Willenserklärung).


Plausibel. Rechtsfolge der Anfechtung einer Willenserklärung wäre aber, dass es keinen wirksamen Vertrag gibt. Insofern gibt es keinen Grund, vom wirksamen Kauf eines Steckernetzteiles auszugehen.

Praktisch stellt sich nur die Frage, wer die Kosten der Rückabwicklung zu tragen hätte. Hier sehe ich den "irrenden" (Verkäufer) in der Pflicht. Wir als Käufer hatten nie den Willen zum Erwerb eines Steckernetzteiles erklärt. Also stelle man uns bitte schlimmstenfalls so, als wäre nichts geschehen.
Nickchen66
Inventar
#57 erstellt: 28. Jun 2007, 18:47

m00hk00h schrieb:
Ja klar, jezt dagt den Amazon-Lurkern nocht, wie sie aus der Sache rauskommen.
Ich glaube nicht, daß dieses Forum im allgemeinen und dieser Thread im besonderen prominent genug sind, um die Aufmerksamkeit solcher Amazon-Mitarbeiter auf sich zu ziehen.
Leipziger
Stammgast
#58 erstellt: 28. Jun 2007, 18:49

m00hk00h schrieb:
Ja klar, jezt dagt den Amazon-Lurkern nocht, wie sie aus der Sache rauskommen.

m00h


Rechtlich: Amazon ist kein Vertragspartner. Das ist der Riebe aus Colditz

Und im Ernstfall: Lieber geräuschlos storniert als dann die Rennereien mit Rücksendung, Porto etc.

@ m00hk00h: Der alte Avatar war besser....
m00hk00h
Inventar
#59 erstellt: 28. Jun 2007, 19:07
Es ging auch nur ums Prinzip, von wegen dem Schicksal die Daten geben...

@Leipziger:
Ich weiß, VERDAMMT!
Ich finde den nur viel passender. Nickchens neuer macht mich viel fertiger...passt IMHO gar nicht... °^_^

m00h
NoXter
Hat sich gelöscht
#60 erstellt: 28. Jun 2007, 19:13
Nun, wie immer es auch ausgehen mag, im Zweifelsfall halten wir es wie richtige Deutsche und suchen uns einen Sündenbock.
bensch
Inventar
#61 erstellt: 28. Jun 2007, 19:16

NoXter schrieb:
Nun, wie immer es auch ausgehen mag, im Zweifelsfall halten wir es wie richtige Deutsche und suchen uns einen Sündenbock. :KR

Wer hat nochmal den Tipp gegeben?
Nickchen66
Inventar
#62 erstellt: 28. Jun 2007, 19:19

m00hk00h schrieb:
Nickchens neuer macht mich viel fertiger...passt IMHO gar nicht... °^_^
Der alte Basskopf-Avatar hatte es aber auch irgendwie hinter sich. Und zum alten Avatar zurückzurudern, können Du & ich wohl ausschließen.
Audiodämon
Inventar
#63 erstellt: 28. Jun 2007, 19:29
Ich hatte mal vor nen Happy Tree Friends Avatar zu nehmen, hab es dann aber nicht geschafft vor lauter lachen...
m00hk00h
Inventar
#64 erstellt: 28. Jun 2007, 20:28

Nickchen66 schrieb:

m00hk00h schrieb:
Nickchens neuer macht mich viel fertiger...passt IMHO gar nicht... °^_^
Der alte Basskopf-Avatar hatte es aber auch irgendwie hinter sich.


Da ist durchaus was dran...

Geschützter Hinweis (zum Lesen markieren):

...Graurücken...




Nickchen66 schrieb:
Und zum alten Avatar zurückzurudern, können Du & ich wohl ausschließen.


...wo kämen wir denn da hin...

m00h
RoA
Inventar
#65 erstellt: 28. Jun 2007, 21:09

Leipziger schrieb:
Zwei Möglichkeiten gibts:

a) Lieferung eines HD 650
b) Absage mit freundlichem Bedauern unter Hinweis auf einen Erklärungsirrtum lt. § 119 BGB

Wenn b) eintrifft, werden wir wenig Chancen haben.



Tja, wohl dem, der sich auf das HGB berufen kann.
daverine
Ist häufiger hier
#66 erstellt: 28. Jun 2007, 21:50
Hm, sind wieder welche drin, vom selben Anbieter.
Das kann doch nur Absicht sein. Komisch das ganze.
hAbI_rAbI
Inventar
#67 erstellt: 28. Jun 2007, 21:57
Also Leute wenn einer von euch einen HD 650 bekommt und den nicht haben will, nehme ich den gerne für den Preis. Meinetwegen auch für einen kleinen Aufpreis ;).
bensch
Inventar
#68 erstellt: 28. Jun 2007, 22:02

daverine schrieb:
Hm, sind wieder welche drin, vom selben Anbieter.
Das kann doch nur Absicht sein. Komisch das ganze.

Der Anbieter wundert und freut sich wahrscheinlich grade, dass die ollen Netzteile wie geschnitten Brot gehen und hat mal nen LKW nachbestellt
NoXter
Hat sich gelöscht
#69 erstellt: 28. Jun 2007, 22:06
Hehe die sind schon wieder alle ausverkauft...

Der Oberwitz ist ja das die Netzteile offenbar erst Auftragsbezogen bestellt werden müssen.
daverine
Ist häufiger hier
#70 erstellt: 28. Jun 2007, 22:10
In ein paar Stunden sind sicher wieder welche drin.
Muss sich also keiner Sorgen machen dass er leer ausgeht.
Wenn ich mal wieder irgendwelchen Schrott in der Bucht verkaufen will, weiß ich ja jetzt wie es geht
cynric
Inventar
#71 erstellt: 29. Jun 2007, 00:53
http://www.sennheise...23916_20041213140905

NT 1032


Artikel-Nr. 003746


Steckernetzteil
für Ladegerät L 1032. Auch als US-und UK-Version erhältlich.
Anschluß: Hohlklinke
Ausgangsspannung: 15 V DC
Ausgangsstrom: 600 mA

christian_h
Stammgast
#72 erstellt: 29. Jun 2007, 10:31
Tja:

Viele Grüße von Amazon.de.

Die folgende Bestellung von JoRie-Computer wurde leider storniert , da die
bestellten Artikel zurzeit nicht lieferbar sind. Sie können versuchen, die
Artikel zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu bestellen.

Wir entschuldigen uns für die Umstände.

==================================================
BESTELLDETAILS
==================================================

1 of Sennheiser HD 650 HiFi-Stereo-Kopfhörer


Da hat wohl einer was gemerkt...
Audiodämon
Inventar
#73 erstellt: 29. Jun 2007, 10:45

christian_h schrieb:
Tja:

Viele Grüße von Amazon.de.

Die folgende Bestellung von JoRie-Computer wurde leider storniert , da die
bestellten Artikel zurzeit nicht lieferbar sind. Sie können versuchen, die
Artikel zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu bestellen.

Wir entschuldigen uns für die Umstände.

==================================================
BESTELLDETAILS
==================================================

1 of Sennheiser HD 650 HiFi-Stereo-Kopfhörer


Da hat wohl einer was gemerkt... :(


Leider nicht lieferbar? Die erhältliche Stückzahl hatte da ja noch was anderes ausgesagt... Müsste korrekter Weise heißen: Wir schicken Ihnen doch keinen HD650 für sooo wenig Geld!


[Beitrag von Audiodämon am 29. Jun 2007, 10:46 bearbeitet]
rille2
Inventar
#74 erstellt: 29. Jun 2007, 10:50
Das entspricht aber so gar nicht den Teilnahmebedingungen für den Amazon Marketplace (http://www.amazon.de...deId=3367031#Verkauf):

"Gegenstände, die in Marketplace angeboten werden, müssen zum Zeitpunkt der Listung bereits im Besitz des Verkäufers sein."
christian_h
Stammgast
#75 erstellt: 29. Jun 2007, 10:52
Richtig. Inzwischen hat sich auch der Verkäufer gemeldet:


Sehr geehrter Kunde,
leider ist bei der Zuordnung unserer Artikel zur Datenbank bei Amazon dort ein Fehler unterlaufen. Unsere Artikelnummer und der dazugehörige Preis stimmt nicht mit dem bei Amazon angebotenen Produkt überein.
Wir bedauern die Umstände die wir Ihnen bereitet haben und werden Ihre Bestellung stornieren.

Mit freundlichen Gruessen
J.Riebe
JoRie-Computer


Na ja, wirklich überraschend kommt das ja nicht...
mtt
Ist häufiger hier
#76 erstellt: 29. Jun 2007, 10:57

kani schrieb:

Die Abstimmung sollte sich an K701 und HD600 orientieren, die ich beide sehr ausgewogen und fast gleich abgestimmt finde.
Dann solltest du dich eher in Richtung DT880 orientieren. Der HD650 ist im Vergleich zu deinen Referenzen ein Grundtonmonster

Spiele und Filme sind allerdings etwas dünn mit dem DT880, da würde der HD 650 mehr Spass machen.
Einen spürbaren Fortschritt wirst du glaube ich nicht wirklich machen. Der HD650 ist wärmer, der DT880 kühler, also Geschmackssache.


Um mal zum Topic zurück zu kehren.

Ich habe seit gestern den HD 650 zum Vergleich zum DT 880 zu Hause. Als ich den HD 650 aufgesetzt habe, habe ich bei meiner Musik (v.a. Metal) als erstes im EQ die Höhen (ca. +15%) stärker gedreht. Ansonsten kam mir der 650 schon sehr dumpf vor.

Jetzt klingt er etwas frischer und auch der Bass-Bereich gefällt mir ganz gut. Heute abend werde ich mal genauer vergleichen.

mtt

DISCLAIMER: Läuft derzeit an einer Soundblaster LIVE ohne KHV
rille2
Inventar
#77 erstellt: 29. Jun 2007, 11:07

mtt schrieb:
DISCLAIMER: Läuft derzeit an einer Soundblaster LIVE ohne KHV :L


Dann ist wahrscheinlich kein Wunder, dass er dumpf klingt Angeblich lebt der HD650 an einem KHV erst richtig auf.
hAbI_rAbI
Inventar
#78 erstellt: 29. Jun 2007, 11:30
Die fehlenden Höhen wird dir aber auch kein KHV in der Form wiederbringen können.
RoA
Inventar
#79 erstellt: 29. Jun 2007, 11:51

rille2 schrieb:

mtt schrieb:
DISCLAIMER: Läuft derzeit an einer Soundblaster LIVE ohne KHV :L


Dann ist wahrscheinlich kein Wunder, dass er dumpf klingt Angeblich lebt der HD650 an einem KHV erst richtig auf.


Der HD650 ist "anders". Ich hatte vorher den SR 1000 IFL von Vivanco (kennt wahrscheinlich kaum jemand), der sehr analytisch ist. Als ich das erste Mal den HD650 aufhatte, dachte ich, dass er defekt sei. Null Höhen und schwammige Bässe. Also habe ich ihn erstmal 10 Stunden an den CD-Player gehängt zum Einspielen. Danach war es besser, aber immer noch nicht gut. Kein Wunder, der CD-Player war auf 32 Ohm ausgelegt (der Vivanco hat 100 Ohm), der Sennheiser 300 Ohm. Das passt nicht!

Allerdings hatte ich den HD650 extra für meinen KHV (ab 300 Ohm) gekauft. Und damit geht's!
mtt
Ist häufiger hier
#80 erstellt: 29. Jun 2007, 11:56
moin,

ein KHV wird sicherlich nicht schaden. Trotzdem gefällt mir mein DT880 (auch 250 OHM) an der Soundblaster-Klinke besser.

Ich werde mir allerdings bei Gelegenheit mal einen KHV zulegen.

mtt
daverine
Ist häufiger hier
#81 erstellt: 04. Jul 2007, 17:52
Mal wieder OT. Haben jetzt eigentlich alle außer mir eine Absage von Amazon ( wegen der HD650 ) bekommen ?
Mein Geld wurde nämlich schon vor einer Woche abgebucht, bis jetzt habe ich aber weder von Amazon, noch von dem Verkäufer etwas gehört.
rille2
Inventar
#82 erstellt: 04. Jul 2007, 18:07
Dann würde ich mich mal an den Verkäufer wenden und fragen, wo meine Ware bleibt

Ich habe heute auch eine Mail bekommen, dass der Artikel zur Zeit schlecht lieferbar ist und ich noch etwas Geduld haben soll. War allerdings ein anderer Anbieter als "JoRie-Computer".
daverine
Ist häufiger hier
#83 erstellt: 04. Jul 2007, 18:17
Bei mir war es auch ein anderer Anbieter.
Aber hast recht, werde einfach mal nachfragen .
bensch
Inventar
#84 erstellt: 05. Jul 2007, 08:02
Mir wurde von JoRie-Computer sofort abgesagt!
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