Hifi-Händler Kulanz

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Richard3108
Inventar
#1 erstellt: 11. Okt 2007, 07:14
Ich habe vor 10 tagen eine Kombi bei einem recht bekannten Hifi-Händler nahe der holländischen Grenze gekauft. Nun dachte ich, ich könnte Sie zurückgeben, weil sie für die LS nicht perfekt sind, aber der Händler bietet mir nur Umtausch an. Das Gerät, das ich statt dessen probieren möchte, hat er nicht im Sortiment. Hätte ich bei ihm im Internet bestellt, hätte ich auf jeden Fall 14 Tage Rückgaberecht. Und so bleibe ich jetzt auf den Geräten sitzen. Ist das normal. Gibt es im Hifi-Bereich keine Kulanz?? Wie sind eure Erfahrungen?
baerchen.aus.hl
Inventar
#2 erstellt: 11. Okt 2007, 13:13
Hallo,

Das Kaufen im Ladenlokal und der Onlinehandel sind zwei verschieden paar Schuhe.

Beim Onlinehandel greift das Fernabgabegesetzt, das den Kunden, wie bei Haustürgeschäften, vor unseriösen Geschäftspraktiken schützen soll.

Beim Kauf im Laden geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Käufer vorher ausreichend Gelegenheit gehabt hat, sich über die Ware zu informieren und schließt die Rückgabe, von Ausnahmefällen abgesehen, aus. Ausnahmefall: Es stellt sich heraus, dass der Ware eine fest zugesagte Eigenschaft fehlt (Irrtum oder evtl auch argliste Täuschung).

Das der Händler Dir den Austausch mit anderer Ware angeboten hat, ist also schon als Kulanz anzusehen, denn dazu ist er nach Abschluß der Transaktion nicht verpflichtet. Das er die von Dir ins Auge gefaßte Ware nicht im Sortiment hat, dafür kann er ja nichts. Aber evtl hat er ja andere "nette" Sachen im Angebot.

In Zukunft also vor dem Kauf immer erst auch zu Hause Probehören.

Was Du noch versuchen könntest, wäre dein frisch gekauftes Zeug beim Kauf eines anderen Gerätes bei einem anderen Händler in Zahlung zu geben. Hab ich auch mal gemacht...allerdings konnte ich 30% des Kaufpreises abschreiben.

Gruß
Bärchen
Richard3108
Inventar
#3 erstellt: 11. Okt 2007, 13:22
ja, das war ein Fehler, es einfach so zu kaufen ohne vorher zu Hause probezuhören. Andererseits dachte ich, dass es für den Händler überhaupt keinen Unterscheid macht, ob ich es vorher bezahle oder nachher. Naja aus Fehlern wird man klug.
baerchen.aus.hl
Inventar
#4 erstellt: 11. Okt 2007, 13:58
Hallo,

nur leider ist es so, dass viele Händler mit dem Ausleihen von Geräten für einen Hometest schlechte Erfahrungen gemacht haben und dies nur wenig bis gar nicht mehr machen. Andere Händler sichern sich durch die Hinterlegung eines Pfandess ab. Es gibt aber auch die Variante das Händler gegen die Vorabzahlung eines gewissen Betrages mit den Geräten zu einer Vorführung ins Haus kommen, dann gleich auch in Sachen optimaler Aufstellung usw. beraten. Wenn man die Anlage bei ihnen kauft, wird der Vorabbetrag für die Heimvorführung dann meist auf den Kaufpreis angerechnet.

Man braucht daher oft etwas Verhandlungsgeschick.

Gruß
Bärchen


[Beitrag von baerchen.aus.hl am 11. Okt 2007, 14:03 bearbeitet]
jopetz
Inventar
#5 erstellt: 11. Okt 2007, 22:50

Richard3108 schrieb:
ja, das war ein Fehler, es einfach so zu kaufen ohne vorher zu Hause probezuhören. Andererseits dachte ich, dass es für den Händler überhaupt keinen Unterscheid macht, ob ich es vorher bezahle oder nachher. Naja aus Fehlern wird man klug.

Na ja, man kann den Händler schon verstehen. Was soll er mit der Ware machen, die schon bei dir war? Als neu verkaufen? Was würdest du sagen, wenn du einen 'neuen' Artikel kaufst, der offensichtlich schon mal bei jemandem ausgepackt war und gelaufen ist?

Beim Internet-Handel macht der Händler das natürlich, 1. weil er es muss, und 2. weil er bei großem online-Umsatz eine bessere Kostenstruktur hat (er muss ja viel weniger Geräte zum Probehören vorrätig haben, braucht als reiner Internethändler überhaupt keinen repräsentativen Laden und auch keine Fachverkäufer).

ABER: es gibt natürlich auch genug Händler und vor allem Handelsketten, die einem unabhängig vom Fernabsatzgesetz ein Rückgaberecht einräumen. Die machen es über die größeren Verkaufszahlen wett. Denn das Problem der Retouren bleibt ja. Nur kann es da auf viel mehr Kunden umgelegt werden.


Jochen
Frankman_koeln
Inventar
#6 erstellt: 11. Okt 2007, 23:00
nun stell dir mal vor du hättest ein geschäft.
stell dir mal weiter vor was für ausmaße das annehmen würde / könnte und was das für einen verlust bedeuten würde wenn du gebrauchte geräte wieder zurücknimmst ?!
du könntest sie ja nicht wieder als neu verkaufen sondern nur noch als aussteller / auspackgerät mit verlust und dieser verlust ist dann dein eigenes geld ....

würdest du das machen ???

also ich nicht .... !!!!!!!!

demzufolge ist das angebot zu tauschen gegen ein anderes teil aus dem sortiment mehr als großzügig ....

wenn du als kunde persönlich im geschäft bist und du die möglichkeit des probehörens nicht ordentlich nutzt ( sei es dass du dir nicht genug zeit genommen hast oder nicht den richtigen aufbau hattest mit deinen LS oder nicht nach ausleihen gefragt hast ) dann ist das in dem falle für dich dumm gelaufen - persönliches pech !

sieh es locker, ist mir auch schon passiert, und das nicht nur einmal ........ shit happens ......
d-fens
Inventar
#7 erstellt: 12. Okt 2007, 07:35
@Richard3108

Darf man fragen welche Geräte du gekauft hast?
Bin nur neugierig.

Gruss
Richard3108
Inventar
#8 erstellt: 12. Okt 2007, 08:29
Danke für so viele Einschätzungen der Lage. Es geht um Marantz 7001 und CD 5001 in schwarz. Jemand interessiert, sie zu kaufen?

ABER: es gibt natürlich auch genug Händler und vor allem Handelsketten, die einem unabhängig vom Fernabsatzgesetz ein Rückgaberecht einräumen. Die machen es über die größeren Verkaufszahlen wett.


Es ist der größte Hifi-Händler, den ich gesehen habe. Verkauf auf zwei Etagen.

Ich hätte die Geräte auch erst probehören können zu Hause ohne zu bezahlen. (Dafür müssen sie übrigens auch ausgepackt werden). Das war der eigentliche Fehler.
Und selbst, wenn ich sie beim Händler gehört habe - die raumakustik ist einfach nicht die gleiche.

Egal - ich werde das schon überstehen.


[Beitrag von Richard3108 am 12. Okt 2007, 08:31 bearbeitet]
SayRonnie
Schaut ab und zu mal vorbei
#9 erstellt: 12. Okt 2007, 08:30

Richard3108 schrieb:
Ich habe vor 10 tagen eine Kombi bei einem recht bekannten Hifi-Händler nahe der holländischen Grenze gekauft. Nun dachte ich, ich könnte Sie zurückgeben, weil sie für die LS nicht perfekt sind, aber der Händler bietet mir nur Umtausch an. Das Gerät, das ich statt dessen probieren möchte, hat er nicht im Sortiment. Hätte ich bei ihm im Internet bestellt, hätte ich auf jeden Fall 14 Tage Rückgaberecht. Und so bleibe ich jetzt auf den Geräten sitzen. Ist das normal. Gibt es im Hifi-Bereich keine Kulanz?? Wie sind eure Erfahrungen?



Allerdings ist das 2 wöchige Rückgaberecht beim Fernabsatz auch nicht dafür gedacht, es als kostenlosen Probehörzeitraum zu benutzen. Soweit ich weiß, kann ein Onlinehändler Nutzungsgebühren verlangen, wenn das Gerät in Benutzung war. Bin mir da aber bezüglich der gestzlichen Grundlage nicht ganz sicher.

Das Rückgaberecht soll nur einem Irrtum vorbeugen und ein "Gleichbehandlung" zwischen Laden- und Onlinekauf herbeiführen.


Gruß
Ronnie
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