Problem mit Käufer meines gebrauchten Beamers

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bytelutscher
Inventar
#1 erstellt: 03. Dez 2019, 13:25
Hallo Leute,
ich habe am 22.11.2019 bei Ebay-Kleinanzeigen meinen gebrauchten Beamer Acer H6510bd angeboten, der gestern von jemanden gekauft und bei Abholung begutachtet wurde. Hierzu wurde ein Netflixfilm zur Begutachtung der Bildqualität und Freiheit von Pixelfehlern angespielt.

Link zur Kleinanzeige

Der Beamer gefiel und wurde für € 220,- verkauft.
Er hat keine Pixelfehler und das Bild war immer einwandfrei.

Der Käufer kam extra 100 km dafür angreist. (Wusste ich vorher nicht).
Dann fand ich heute morgen folgende Nachricht mit Bildern in meinem Account.


So haben ihn so ebend probiert und komischer Weise hat er jetzt übel schwarze Flecken wen das Bild komplett weis ist die hat man vorhin ja nicht gesehen da es ein sehr dunkler film war
Hier auf den Bildern sieht man die Flecken die ich meine


Bild 1 vom Käufer

m-konversation-anhang.html

Bild 2 vom Käufer

m-konversation-anhang2.html

Mir ist das unerklärlich und auch die Bilder sind von miserabler Qualität.
Auf Bild 1 erkenne ich allerdings keine schwarzen Flecken/Punkte.

Was kann das sein? Ich vermute Staub, der während des Transportes nach Hause irgendwie im Gehäuse aufgewirbelt wurde und sich auf die Linse gelegt hat.
Aber dafür kann ich ja eigentlich nichts.
Das Gerät war meist nur im Winter in Betrieb und stand im Sommer im Schrank.

Bitte um Tipps, was die Ursache für die Punkte sein könnte und wie ich darauf reagieren soll.

Anbei noch ein paar Bilder, die ich am 22.11. geschossen aber nicht in der Anzeige hochgeladen habe.
Danach war der Beamer nicht mehr in Betrieb bis zur gestrigen Vorführung.

m-konversation-anhang.html3

m-konversation-anhang.html4

m-konversation-anhang.html5

Da ist absolut nichts von Flecken/Punkten zu sehen.
n5pdimi
Inventar
#2 erstellt: 03. Dez 2019, 13:31
Das sieht aus, als ob die Kamera dreckig ist. Der soll mal die Linse putzen. Ich denke, Du bist fein raus, wie heißt es so schön "wie gesehen und probegefahren". Er hat da Gerät ja sogar bei Dir noch "abgenommen". Was danach kommt, ist sein Problem. Wer weiß, wie er die Kiste transportiert hat. Sehr ehrenwert, dass Du überhaupt für ihn nach einer Problemlösung suchst.
dlarge500
Stammgast
#3 erstellt: 03. Dez 2019, 13:33
sieht auf jedenfalls aus wie Staub der sich gelöst hat. Tja das is nicht dein Problem da der Beamer bei der Vorführung tadellos funktioniert hat. So schade wie es auch ist aber damit muss mal leider leben wenn man den Beamer im Auto rumwirft.
Reference_100_Mk_II
Inventar
#4 erstellt: 03. Dez 2019, 13:33
Jo, scheint dreck zu sein.
Muss halt mal gereinigt werden.
Ist nur wahrscheinlich recht schwierig "in" der Optik zu reinigen.
Kann man vielleicht auspusten, mit Druckluft.

Aber sonst:
Privatverkauf ohne Garantie und Gewährleistung, er hat das Gerät begutachtet und eingewilligt --> nicht mehr dein Problem
n5pdimi
Inventar
#5 erstellt: 03. Dez 2019, 13:36
Und wer weiß, was in 2 Wochen passiert ist...
bytelutscher
Inventar
#6 erstellt: 03. Dez 2019, 13:42
Danke für die schnelle Reaktion.
Naja, so beim Nachdenken, was das sein könnte kommt man ja auf die übelsten Gedanken.
Hatte schon überlegt, ob das überhaupt Fotos von meinem Beamer sind oder ob er nicht noch einen defekten bei sich zu Hause hat.
Möchte aber solche Verdächtigungen eigentlich ausschließen.
Ich hatte ihm das mit dem Staub als Ursache (bedingt durch den Transport) auch schon geantwortet und mal um einwandfreie, qualitativ bessere Fotos gebeten.
Will er heute Abend machen.
Komisch ist für mich nur, dass auf dem Bild 1 keinerlei Punkte zu erkennen sind.
bytelutscher
Inventar
#7 erstellt: 03. Dez 2019, 14:31

n5pdimi (Beitrag #5) schrieb:
Und wer weiß, was in 2 Wochen passiert ist...


Vor zwei Wochen habe ich den Beamer inseriert. Gekauft wurde er gestern, 02.12.2019.
JoWe81
Stammgast
#8 erstellt: 03. Dez 2019, 14:43

bytelutscher (Beitrag #6) schrieb:
Danke für die schnelle Reaktion.
Komisch ist für mich nur, dass auf dem Bild 1 keinerlei Punkte zu erkennen sind.

Sieht ganz nach Dreck/Staub in der Optik des Beamers aus. Die hellen Punkte aus Bild 1 (scharf gestellt auf den Inhalt) sind ungefähr an den gleichen Stellen wie die schwarzen Punkte bei Bild 2 (scharfgestellt auf den Dreck in der Optik des Beamers). Denke auch, dass sich das durch den Transport gelöst hat. Die Frage ist, wo das zeug sitzt und ob man das einfach weggereinigt bekommt ...
bytelutscher
Inventar
#9 erstellt: 03. Dez 2019, 14:57
Bei den hellen Punkten dachte ich, das wären irgendwelche Reflexionen.
Aber jetzt wo du es schreibst, habe ich mal verglichen. Könnte sein.
Aber ich kann ja nun auch nix dafür. Möglicherweise hat er den Beamer ja ein paar Mal gedreht oder auf der Oberseite liegend transportiert.
Wenn da Staub im Gerät war (was in 5 Jahren schon mal passieren kann, denke ich) und der sich dadurch gelöst hat, was soll ich da machen?
Bei mir hat er immer auf einem Projektionstisch gestanden und bei Nichtnutzung im Schrank auf seinen Standfüßen. Da ist nie was im Bild gewesen.
Und sonderlich staubig ist es bei mir auch nicht.
JoWe81
Stammgast
#10 erstellt: 03. Dez 2019, 15:11
Wie oben schon beschrieben wurde: Du hast vorgeführt, da war nichts zu sehen. Egal ob dunkel oder helle Szenen - den Staub hätte man gesehen - entweder als helle Flecken oder eben als dunkle.

Wenn nun (gelöster) Staub beim Käufer in der Optik ist, ist das sein "Verschulden" etweder durch den Transport oder weil bei ihm beim Start irgendwas eingesogen wurde. Also: sein Problem, auch wenn es ärgerlich ist.

Als nette Geste kannst du ihn eben nun beraten, dass er das weg bekommt; wenn du super nett bist gibst Du ihm das Geld wieder und er dir den Beamer, kümmerst dich selbst um die Problematik und stellst ihn dann als gereinigt wieder in die Bucht.

Ich würde mich für die erste Variante entscheiden, die besseren Fotos zu Rate ziehen und ihm einen Lösungsweg aufzeigen (Youtubevideos zum selber reinigen oder ihm raten, das Teil in eine Werkstatt bringen zur "professionellen" Reinigung)


[Beitrag von JoWe81 am 03. Dez 2019, 15:12 bearbeitet]
George_Lucas
Inventar
#11 erstellt: 03. Dez 2019, 15:26
Im Objektiv des Projektors liegt dieser Fehler wohl nicht.
Da die schwarzen Partikel fokussiert werden können, in dem das Bild "unscharf" gestellt wird, sieht es für mich zunächst so aus, als ob sich Staub auf den DMD (DLP-Spiegel) abgelegt hat.

Das lässt sich mit einem kleinen Blasebalg aus der Fotografie recht einfach entfernen, wenn der Projektor dafür aufgeschraubt wird.




Hatte schon überlegt, ob das überhaupt Fotos von meinem Beamer sind oder ob er nicht noch einen defekten bei sich zu Hause hat

Prüfe dafür doch einfach mal die Originalfotos.
Unter Dateiinfo sollten Aufnahmezeitpunkt, Bearbeitungszeitpunkt usw. stehen.
Dafür einfach die rechte Maustaste anklicken, wenn der Zeiger auf dem Foto innerhalb des Dateiordners zeigt.


Für den Käufer ist das natürlich ärgerlich, wenn alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Da aber Privatverkauf wie gesehen, ist das am Ende dann sein Problem. Vielleicht hilft ihm eine kleine Reinigung ja mittels Blasebalg. Nur sollte er unter keinen Umständen Druckluftspray nehmen. Das kann zu Flecken auf den DMDs führen, weil oftmals noch Gas mit rausströmt. Das kann dann so aussehen, wie auf dem Foto mit den "weißen" Flecken.


[Beitrag von George_Lucas am 03. Dez 2019, 15:30 bearbeitet]
bytelutscher
Inventar
#12 erstellt: 03. Dez 2019, 15:30
Ich werde mich da auch für Variante 1 entscheiden.
Ich habe 2 "linke Hände" und traue mir das eher nicht zu, den Beamer auseinander zu nehmen und zu reinigen. Das würde ich nur verschlimmbessern.
Und große Lust und Zeit, mich da jetzt selbst um eine Reinigung zu kümmern und dann wieder einstellen habe ich auch nicht.
Gerne werde ich ihm ein paar Links zur Reinigung raussuchen. Dann muss er selbst entscheiden, ob er sich das zutraut.
Tut mir natürlich leid, ist dumm gelaufen.
Es waren übrigens auch ganz normale, helle Szenen in dem Filmausschnitt (waren so die ersten 20 Minuten von Olympus has fallen, haben da ein wenig hin- und hergespult und dann wieder laufen lassen).
Ich habe ihm sogar noch angeboten, was anderes abzuspielen, wollte er aber nicht mehr. Hat ihm so gereicht.
Da war nix, sonst hätte er den Beamer sicher nicht genommen.
George_Lucas
Inventar
#13 erstellt: 03. Dez 2019, 15:31

bytelutscher (Beitrag #12) schrieb:

Und große Lust und Zeit, mich da jetzt selbst um eine Reinigung zu kümmern und dann wieder einstellen habe ich auch nicht.

Das kann ich sehr gut verstehen. Das würde ich an Deiner Stelle auch nicht machen. Das ist nur ein Tipp, den du an den Käufer weitergeben kannst.
bytelutscher
Inventar
#14 erstellt: 03. Dez 2019, 15:38

Prüfe dafür doch einfach mal die Originalfotos.
Unter Dateiinfo sollten Aufnahmezeitpunkt, Bearbeitungszeitpunkt usw. stehen.
Dafür einfach die rechte Maustaste anklicken, wenn der Zeiger auf dem Foto innerhalb des Dateiordners zeigt.


Da wird nicht viel angezeigt, da er mir die Fotos über das Ebay-Nachrichtensystem als Anhang geschickt hat.
Wenn ich die dann auf dem PC speicher, dann wird das heutige Datum mit der aktuellen Speicherzeit angezeigt.
Aber das glaube ich auch nicht so recht, das er da faked.
Ich werde mal eure und Deine Tipps an ihn weitergeben.

Edit: Ich möchte mich auch nochmal bei Allen bedanken, für die hilfreichen Tipps.


[Beitrag von bytelutscher am 03. Dez 2019, 15:40 bearbeitet]
Zaianagl
Inventar
#15 erstellt: 03. Dez 2019, 15:42
Nur mal so als Hinweis:

Zu viel "Hilfe" wird evtl auch als "Dreck am Stecken" gewertet.
Halt nur von entsprechenden Personen die selbst so ticken. Aber mit sowas muss man heute ja leider grundsätzlich rechen...


[Beitrag von Zaianagl am 03. Dez 2019, 15:43 bearbeitet]
bytelutscher
Inventar
#16 erstellt: 03. Dez 2019, 15:45

Zu viel "Hilfe" wird evtl auch als "Dreck am Stecken" gewertet.


Na, das fehlt mir auch noch.
Aber so unrecht hast du da wohl nicht.
Naja, mal sehen, was er mir heute Abend noch an Fotos zukommen lässt und wie er sich eine Lösung vorstellt.
bytelutscher
Inventar
#17 erstellt: 03. Dez 2019, 16:03
Ich habe eben mal bei Youtube geschaut und habe ein ziemlich langes und ausführliches Video gefunden (bin noch am gucken, dauert 45 min.).
Ist nicht ganz einfach, das Gefummel.
Meint ihr, das wäre ein guter Tipp für den Käufer, sich das mal reinzuziehen?

Reference_100_Mk_II
Inventar
#18 erstellt: 03. Dez 2019, 16:08
Ich zitiere mich noch mal selbst:

Reference_100_Mk_II (Beitrag #4) schrieb:
Privatverkauf ohne Garantie und Gewährleistung, er hat das Gerät begutachtet und eingewilligt --> nicht mehr dein Problem


Mehr als den Tipp mit der Reinigung würde ich nicht geben.
Dann noch mal auf den Privatverkauf hinweisen.
Sollte er dann noch weiter nervig sein --> blockieren (zur Not melden).
bytelutscher
Inventar
#19 erstellt: 03. Dez 2019, 16:20

Mehr als den Tipp mit der Reinigung würde ich nicht geben.


Stimmt, nachdem ich jetzt bei Minute 20 des Videos aufgegeben habe, das würde ich nie hinbekommen, werde ich ihn an Google verweisen.
Ansonsten werde ich tatsächlich die Rücknahme verweigern.
Bisher hat er die ja noch nicht gefordert, schätze aber, das wird er noch tun.
bytelutscher
Inventar
#20 erstellt: 03. Dez 2019, 16:42
So, ich habe die Anzeige wieder deaktiviert. Kamen neue Anfragen von Interessenten.
BjoernMZ
Inventar
#21 erstellt: 03. Dez 2019, 17:16
nach neuer gesetzeslage ist man doch als Privatverkäufer genauso Gewährleistungspflichtig wie ein Gewerbe.Da kann man sich auch nicht rausreden in dem man auf Privatverkauf hinweist in der Anzeige...dazu gehört am ende auch das 2wochen Umtauschrecht usw.Ist zwar doof grade in so einem Fall.Hoffen wir mal das er das nicht weiss oder ich mich grade irre...
LG


[Beitrag von BjoernMZ am 03. Dez 2019, 17:18 bearbeitet]
Reference_100_Mk_II
Inventar
#22 erstellt: 03. Dez 2019, 17:37
https://www.test.de/...ftung-aus-4533698-0/


So formulieren Sie korrekt
Gebraucht­waren. Wenn Sie beim Verkauf gebrauchter Sachen nicht für Mängel haften wollen, müssen Sie die Sach­mangelhaftung ausschließen. Die richtige Formulierung lautet:
„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sach­mangelhaftung.“
Das ist eindeutig. Verkäufer sollten sicher­heits­halber ergänzen:
„Die Haftung auf Schaden­ersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahr­lässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unbe­rührt.“


Man kann sich wohl doch noch aus der Haftung nehmen.
Jedoch nicht mehr mit so einem einfachen Satz wie "Provatverkauf - daher keine Garantie oder Gewährleistung".

Gut zu wissen.
hgdo
Moderator
#23 erstellt: 03. Dez 2019, 17:41

BjoernMZ (Beitrag #21) schrieb:
nach neuer gesetzeslage ist man doch als Privatverkäufer genauso Gewährleistungspflichtig wie ein Gewerbe.

Das ist schlichtweg falsch.

Widerrufsrecht besteht nur gegenüber gewerblichen Verkäufern und auch das nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Gewährleistung kann bei Privatverkauf sehr wohl ausgeschlossen werden. Ausgenommen sind allerdings arglistige Täuschung und das Verschweigen bekannter Mängel.


[Beitrag von hgdo am 03. Dez 2019, 17:42 bearbeitet]
bytelutscher
Inventar
#24 erstellt: 03. Dez 2019, 17:58
Das wird jetzt alles sehr theoretisch hier.
Ich meine, dass es ganz normal ist, dass sich in einem elektrischen Gerät, dass einen Lüfter zur Kühlluftansaugung hat auch im Laufe der Jahre etwas Staub ansammelt.
Das ist doch kein verschwiegener oder versteckter Mangel.
Zumal, wenn das Gerät beim Probelauf einwandfrei funktioniert.
Wenn man dann so ein Teil transportiert, dann kann sich der Staub im inneren auch mal bewegen.
Ich bin mit dem Teil umgezogen und habe da keine Probleme gehabt.
Wenn ich einen gebrauchten Verstärker kaufe, ist doch auch klar, dass sich da Staub gesammelt hat, der durch die Lüftungsschlitze gedrungen ist.
Da wird doch auch keiner verlangen können, dass das Gerät vorher innen gereinigt wurde.
Gerade bei einem elektrischen Gerät verbietet es sich ja auch auf Grund der daraus entstehen könnenden Gefahren, selber im Inneren "rumzupfuschen", wenn man Laie ist.
Zumindest nach meiner Auffassung. Keine Ahnung, ob die nun jurisitsch richtig ist.

Aber da ich auch auf keiner Müllhalde lebe, ist die Menge an Staub, die da eingedrungen sein kann, wohl im Bereich des Normalen.


[Beitrag von bytelutscher am 03. Dez 2019, 17:59 bearbeitet]
BjoernMZ
Inventar
#25 erstellt: 03. Dez 2019, 20:13
ich hasse Staub

hab mir staubhüllen für alle 3 Hifi Racks geholt😉

den "Text" sollte man aufjedenfall so übernehmen um sich zu befreien...hab ich inzwischen auch gelesen im Netz.

Ein Jurist würde am ende sagen" du hättest dich als Verkäufer über die aktuelle Staubmänge und das Risiko informieren müssen"😂
n5pdimi
Inventar
#26 erstellt: 03. Dez 2019, 21:53
Weiß nicht. Durch die Abnahme seitens des Käufers und den offensichtlich einwandfreien Zustand des Gerätes bei Übergabe würde ich Dich in einer sehr guten Position sehen. Der Verkauf über Kleinanzeigen (bin mir sicher, über eine richtige Auktion hättest Du wahrscheinlich einen besseren Preis erzielt) würde ich hier eher als Vorteil gegenüber einem postalischen Versand sehen. Wie gesagt, weiß ja keiner, wie der Käufer das Teil behandelt hat nach der Übergabe. Und natürlich kann ein privater Gebrauchtverkäufer nicht im selben Umfang die Mängelfreiheit garantieren, wie ein gewerblicher, der ja praktisch verpflichtet ist, das Teil vor Verkauf auf Herz und Nieren zu prüfen. Aber das kann nur ein Volljurist beurteilen, der mit der Materie vertraut ist.
BjoernMZ
Inventar
#27 erstellt: 04. Dez 2019, 08:32
Allgemein ist das mit der Gerechtigkeit ja davon abhängig welchen Anwalt man sich leisten kann...das neue Gesetz gibts wohl auch erst,nach dem irgendein Abgeordneter bei ebay abezockt wurde😂
Ich würde es wohl mit Diplomatie versuchen...am ende gibt er das Teil zur Reinigung und ihr teilt euch die Kosten. Wenn beide Parteien ehrlich zu einander sind ist das der beste Weg.


[Beitrag von BjoernMZ am 04. Dez 2019, 08:33 bearbeitet]
George_Lucas
Inventar
#28 erstellt: 04. Dez 2019, 10:16

BjoernMZ (Beitrag #27) schrieb:
das neue Gesetz gibts wohl auch erst,nach dem irgendein Abgeordneter bei ebay abezockt wurde😂

Das wäre mir völlig neu. Hast du mal einen Link zu diesem "neuen Gesetz"?
kölsche_jung
Moderator
#29 erstellt: 04. Dez 2019, 10:37
... dieses "neue gesetz" würde mich ja auch mal interessieren ...
BjoernMZ
Inventar
#30 erstellt: 04. Dez 2019, 10:43
Ist wohl durch die EU neu bzw verschärft worden...

https://www.test.de/...ftung-aus-4533698-0/

Marktlücke Entdeckt:

Es gibt wohl noch keine Versicherung die sowas für den Verkaufer trägt😉


[Beitrag von BjoernMZ am 04. Dez 2019, 10:45 bearbeitet]
George_Lucas
Inventar
#31 erstellt: 04. Dez 2019, 11:02
Ich kann da jetzt keine neue EU-Regelung erkennen.
George_Lucas
Inventar
#32 erstellt: 04. Dez 2019, 11:07
@bytelutscher

§ 434 BGB Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,


Der Käufer hat den Projektor bei Abholung vorab getestet und keinen Sachmangel festgestellt.
Der Projektor hatte also die vereinbarte Beschaffenheit.

Ich würde an Deiner Stelle gar nichts machen. Warte ab und gib eventuell einen Reinigungstipp, wie oben beschrieben.
kölsche_jung
Moderator
#33 erstellt: 04. Dez 2019, 11:13
@bjoernMZ ... ...

bei mir steht da u.a. ...

Ebay-User ... macht es vor. Bei seinem Angebot ... schreibt er: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewähr­leistung.“ Die Folge: Wenn mit der Tasche etwas nicht stimmt, muss er weder nach­erfüllen noch den Kauf­preis erstatten. Weitere Ausführungen, etwa, dass er als Privatmann verkauft, sind über­flüssig.


... und weiter

Wer statt­dessen ... unklar oder miss­verständlich formuliert, trägt die volle gesetzliche Sach­mangelhaftung, wie die alte Gewähr­leistung inzwischen heißt.

... das ist aber nix neues und hat darüber hinaus gar nichts mit irgendeinem Abgeordneten und ebay zu tun ... das unklare Formulierungen zur Ungültigkeit der Klausel führen, ist Rechtsprechung, die übrigens schon deutlich älter als ebay ist ...

Der springende Punkt ist nämlich, dass dieser Satz:

„Nach neuem EU-Recht muss ich als privater Verkäufer darauf hinweisen, dass ich keine Garantie und Gewähr­leistung über­nehmen kann“

nunmal einfach falsch ist ...

der Satz kontruiert eine vermeintliche Hinweispflicht (... nach EU-Recht muss ich hinweisen ...) die es a) nicht gibt und b) auch noch auf eine nicht zutreffende Rechtslage hinweist.

Das "EU-Recht" sieht nämlich nicht vor, dass Private keine Garantie und / oder Gewährleistung übernehmen können. Im Gegenteil ... das "EU-Recht" sieht vor, dass auch Private grundsätzlich Gewährleistung übernehmen müssen, diese jedoch ausschließen können ... dann muss man es aber auch ausschließen.
bytelutscher
Inventar
#34 erstellt: 04. Dez 2019, 12:05
Guten morgen allerseits,

hier mal die neuesten Wasserstandsmeldungen zum Thema.
Gestern Abend habe ich nochmal 3 bessere Fotos erhalten und mit dem Käufer noch ein paar Zeilen ausgetauscht. Es scheint, dass er sich innerlich damit abgefunden hat, dass ich für den Staub auch nichts kann. Er meinte er will mal sein Glück versuchen und das Gerät reinigen.
Damit sehe ich mich raus aus dem Thema und hoffe nur, dass er das schafft ohne den Beamer zu himmeln.

Auf den Fotos sind die Staubflecken (die eben vorher im Betrieb bei mir und während der Vorführung nicht vorhanden waren.) erkennbar, Erkennbar ist aber auch, dass der Beamer ansonsten ein einwandfreies Bild ohne Pixelfehler hat. So wie von mir inseriert.
Es ist ja auch nicht so, dass der Beamer durch die Flecken absolut unbrauchbar bzw. funktionsunfähig ist.
Das ist eben dum gelaufen und tut mir auch wirklich leid aber ich sehe mich nicht in der Verantwortung.

m-konversation-anhang6.html

m-konversation-anhang.html7

m-konversation-anhang.html8

Speziell das Netflix-Intro lief auch während der Probevorführung bei mir und ohne jeglichen Fleck.
bytelutscher
Inventar
#35 erstellt: 05. Dez 2019, 10:38
Hallo,
so wie es aussieht, hat der Käufer es geschafft, den Staub zu entfernen. Schrieb er mir gestern.
Das freut mich wirklich, denn ich fand es schade und kann auch die Enttäuschung nachvollziehen, wenn bei einem gerade gekauften Gerät scheinbar Macken auftreten.

Somit: Happy End.

Und Euch nochmal vielen Dank für die wirklich nützliche Hilfestellung.
JoWe81
Stammgast
#36 erstellt: 05. Dez 2019, 11:08
Klasse! Dann kannst du ja beruhigt die Weihnachtszeit genießen ...
Hat er gesagt, wo genau der Staub saß und wie er das geschafft hat? Evtl. für andere ja hilfreich zu wissen, die ein ähnliches Problem haben ...
bytelutscher
Inventar
#37 erstellt: 05. Dez 2019, 11:12
Nicht so richtig.
Er schrieb nur kurz, dass der Staub hinten auf dem Chip war und jetzt das Bild ok ist.
BjoernMZ
Inventar
#38 erstellt: 05. Dez 2019, 11:59
an sonsten Rotri Staubhüllen, massgeschneidert bis 80x80x80cm fürn Festpreis von 15 Euro.Passt gleich ein ganzes 3ebenen Rack drunter...Bringt beim Wiederverkauf des Gerätes mehr geld und Freude beim Käufer😉

für einzelgeräte gibts von Hama Hauben, antistatisch und transparent ...eigentlich für PC Drucker...passt aber auch für 44cm Geräte.

LG
bytelutscher
Inventar
#39 erstellt: 05. Dez 2019, 12:33

Bringt beim Wiederverkauf des Gerätes mehr geld und Freude beim Käufer


Lieber @BjoernMZ, wenn du Dir mal den Acer 6510 anschaust, dann wirst Du sehen, dass es da relativ wenig Gelegenheit für den Staub gibt, in das Gerät einzudringen.

Lediglich durch Ansaugung während des Betriebs ist die Gelgenheit für den Kameraden Staub günstig.
Aber da nutzt dann auch keine Abdeckhaube was, wenn man nicht gerade übertrieben Wert auf kein Bild legt und sich mit dem Filmton begnügen möchte.

Wie ich weiter oben schon schrieb, befand sich der Beamer im Sommer über, zumeist im Schrank.
Fest eingeschmiegt in die dazugehörige Beamertasche.
Während der Betriebsmonate von Oktober bis März/April war er im Nichtbetrieb mit einem Tuch abgedeckt und wurde auch zwischendurch mit einem Wedel/Staubtuch von mir liebkost.

Das habe ich sogar ganz ohne jegliche Staubparanoia für machbar gehalten.

Wurde er in dieser Zeit auch mal länger nicht benutzt, kam er wieder zurück in den Schrank.
So erklären sich auch dir relativ wenigen Betriebsstunden innerhalb von 5 Jahren.

Allerdings habe jetzt einen Ultrakurzdistanz-Beamer (regelmäßig entstaubt) der auf einem festen Platz steht.
Deshalb freue ich mich auch über den Tipp mit den Abdeckhauben von Rotri. Habe ich gleich was gefunden und werde mir eine bestellen. Ziemlich groß, damit beim Abdecken/Aufdecken der Beamer nicht verrutscht.
Wer einmal so einen Ultrakurzdistanzbeamer in mühevoller, stundenlanger Millimeterarbeit postiert hat, der vermeidet jegliche Bewegung des Gerätes wie der Teufel das Weihwasser.

BjoernMZ
Inventar
#40 erstellt: 05. Dez 2019, 12:59
Die Rotri sehen auch ganz ok aus...mit dem roten Label, was antistatik bei denen angeht bin ich mir nicht 100%sicher, zumindest merkt man keine beim auf und abdecken...ich hatte vorher die Hama pro Gerät aber das hat langsam genervt..
Meine Anlage belegt insgesamt 13 Steckdosen😂..

LG
*Harry*
Inventar
#41 erstellt: 12. Dez 2019, 21:53

Reference_100_Mk_II (Beitrag #22) schrieb:
https://www.test.de/...ftung-aus-4533698-0/

So formulieren Sie korrekt ... Verkäufer sollten sicher­heits­halber ergänzen:

Die Haftung auf Schaden­ersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahr­lässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unbe­rührt.“



Was ist denn das für ein seltsamer Satz?
Er besagt doch genau das, was man nicht haben will - Haftung bleibt erhalten
Dumpfbacke
Stammgast
#42 erstellt: 13. Dez 2019, 13:43

Was ist denn das für ein seltsamer Satz?
Er besagt doch genau das, was man nicht haben will - Haftung bleibt erhalten

Diese Haftung kannst du nicht ausschließen, sonst sind deine ganzen vorigen Ausschlüsse auch ungültig.
Außerdem, wenn einer schreiben würde, dass er die Haftung für grob fahrlässige und vorsätzliche Verkäuferpflichten ausschliesst, dann heißt das meiner Meinung nach, dass er mich betrügen will.
rikioh
Ist häufiger hier
#43 erstellt: 13. Dez 2019, 14:53
...könnte auch sein, dass er nach Erhalt des Beamers probiert hat, diesen mittels Druckluft zu säubern (vielleicht auch vor dem ersten Einschalten). Hab den Fehler auch mal gemacht danach sah er etwa ähnlich aus Also Druckluft ist definitiv schlecht für ältere Beamer, da man dann den Staub nur im Gerät verteilt...
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