Potentialausgleich

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Chico73
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 17. Jun 2014, 16:50
Kurze Frage in die Runde - Bin absoluter Laie - daher meine vielleicht naiven Fragen:

Wir haben bei unserem Neubau eine SAT-Vorbereitung direkt mit legen lassen.

Das heißt an einer Stelle über der Garage kommen 5 Kabel aus der Wand, die alle in den Keller führen. 4 weiße SAT-Kabel und ein grün/gelbes Erdungs-Kabel.

Da wir im Haus über ins. 6 Sat-Buchsen verfügen, nehme ich an, benötigen wir für die Sat-Anlage einen Multiswitch mit Guattro LNB. Der Multiswitch wird, vermute ich mal im Keller angebracht und die 4-Sat-Kabel sowie die 6-Verbindungen zu den einzelnen Räumen daran angeschlossen.

Daneben sollte natürlich auch ein Potentialausgleich erfolgen.
Reicht es aus, wenn das Erdungskabel mit der Hauptpotentialausgleichsschiene im Keller verbunden ist, oder muss man sonst noch was diesbezüglich beachten?
Oder hab ich da was total missverstanden?

Vielen Dank
KuNiRider
Inventar
#2 erstellt: 17. Jun 2014, 19:25
Alle rein und rausführenden Kabel gehen über Erdungswinkel die mit grüngelben 4mm^2 mit der Potschiene des Hauses verbunden sind.
Damit ist der Pot-Ausgleich schon fertig.

. . . Aber dass ein Erdungskabel vom Spiegel kommt ist ungewöhnlich und riecht nach falsch ausgeführten Blitzschutz.
Wie ist der Spiegel den angebracht?
Dipol
Inventar
#3 erstellt: 17. Jun 2014, 19:28

Chico73 (Beitrag #1) schrieb:
Das heißt an einer Stelle über der Garage kommen 5 Kabel aus der Wand, die alle in den Keller führen. 4 weiße SAT-Kabel und ein grün/gelbes Erdungs-Kabel.

Mir schwant wieder das übliche Unheil, dass der grün-gelbe Leiter ein blitzstromtragfähiger Cu-Erdleiter mit 16 mm² Querschnitt ist, den man zutreffend als Blitzeinleiter bezeichnen darf. Ist es hingegen ein PA-Leiter mit 4 mm² Querschnitt, wäre die Ausführung normkonform, wenn als Äußerer Blitzschutz noch ein Erdleiter mit mind. 16 mm² Cu, 25 mm² Al oder 50 mm² Stahl vorgesehen wurde.

Chico73 (Beitrag #1) schrieb:
Daneben sollte natürlich auch ein Potentialausgleich erfolgen.
Reicht es aus, wenn das Erdungskabel mit der Hauptpotentialausgleichsschiene im Keller verbunden ist, oder muss man sonst noch was diesbezüglich beachten?

Das wäre nur bei nicht erdungspflichtiger Antennenmontage im Schutzbereich der Fassade korrekt.

TEXTBAUSTEIN DIREKTERDUNG schrieb:
  1. Neue Antennen sollen möglichst nur noch nach dem Stand der Technik in geschützten Räumen wie der nicht erdungspflichtigen Schutzzone der Fassade oder in LPZ 0B einer getrennten Fangeinrichtung erstellt werden.
  2. Blitzstrombelastete Erdleiter sind zur Vermeidung von Blitzstromeinkopplungen ohne gefährliche Näherungen zu Personen oder anderen Kabeln auf möglichst kurzem Weg gegen Erde abzuleiten.
  3. Dies erfordert zumeist eine Außenableitung und bei einem Neubau sollte man eine eigene Anschlussfahne an den Fundament-/Ringerder einplanen.
  4. Nach allgemeinen Blitzschutzgrundsätzen sind die Kabelschirme aller aus Blitzschutzzone LPZ 0A eingeführten Leitungen möglichst unmittelbar nach dem Eintritt ins Gebäude -also mast- bzw. antennennah- in den PA einzubeziehen.
  5. Der PA nur suboptimal direkt geerdeter Antennen ist nach DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 ausschließlich "schleifenfrei" am geerdeten Antennenträger zulässig. Nach neuer DIN 18015:2013-09 ist aber ein zentraler Kommunikationsverteiler gefordert, welcher zwangsläufig einen PA-Anschluss am Antennenträger und der HES erfordert.


EDIT: KuniRider fixer und viiiel kürzer!


[Beitrag von Dipol am 17. Jun 2014, 19:39 bearbeitet]
Chico73
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 20. Jun 2014, 09:37
Danke für die Antworten.

Der Spiegel soll direkt (0,5m) an der Hauswand unmittelbar über der angebauten Garage montiert werden, ca. 5-7m unter Dachfirsthöhe. Daher ist, so wie ich es verstanden habe, ein extra Blitzschutz nicht notwendig.
Dipol
Inventar
#5 erstellt: 20. Jun 2014, 11:37

Chico73 (Beitrag #4) schrieb:
Daher ist, so wie ich es verstanden habe, ein extra Blitzschutz nicht notwendig.

Wie weit der Dachfirst die Antenne überragt ist ohne Relevanz.

Die nicht erdungspflichtige Schutzzone der Fassade beginnt ≥ 2 Meter unterhalb der Dachrinne bzw. auf der Giebelseite mit ≥ 2 m Abstand zu den Dachkanten. Und der vorderste Punkt der Antenne darf nicht mehr als 1,5 m Wandabstand haben.
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