Erdungspflichtiger Platz für SAT-Antenne?

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usbsat1
Neuling
#1 erstellt: 09. Sep 2018, 12:57
Balkonecke

Hallo liebe Forenmitglieder,
möchte meien Kabelanschluss auf SAT umrüsten.
Die einzige Möglichkeit an einem großen Baum vorbeizukommen ist der Platz in der linken Balkonecke
oder unten an der Garage.
Regenrinne oben 2,40m über Grund.
Weil 2m Mindestabstand gefordert sind, aber nicht weiter als 1,5m nach außen, könnte ich auf die graue
Gehwegplatte oder ganz unten an die Wand eine Flachantenne z. B. Telestar DIGIFLAT4 schrauben.
80cm Schüssel wäre dann schon wieder zu hoch.
Seitlich am HAus ist dann wieder kein Empfang mehr, weil wegen der Mindestabstände keine Sicht zum Satelliten.


Frage. ist dieser Platz erdungspflichtig für den Metallhalter? Oder muss die Antenne 2m nach rechts(wo
dann wieder kein Empfang wäre).
Möchte max. 4 Teilnehmer anschließen evtl. über Mulischalter Innenwand Raum.
Haus hat keine Blitzschutzanlage, Regenrinnen enden unten in der Luft.
Auch keinen Erdungspunkt oder richtigen Erder im Keller, altes Haus , Elektroverteilung mit FI 30mA nur über 6mm² massiv
an Kaltwasserleitung geerdet (geht noch....lt Elektro-Testmessgerät).
Zum PA ist es wohl auch nicht die feine Art mit an die Wasserleitung im Keller zu gehen.
Vielleicht weiß jemand eine Antwort


[Beitrag von _ES_ am 23. Sep 2018, 18:49 bearbeitet]
St1be
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 10. Sep 2018, 08:19
Da in der Ecke beim Balkon sollte es gehen, wenn du nicht über die 2,0m kommst.
Wenn dort sonst nichts weiteres im Weg ist reicht ja auch ne 60er Schüssel. Und wenn du die dann tief genug hast passt es ja.


usbsat1
Neuling
#3 erstellt: 10. Sep 2018, 21:31
Ja hallo St1be, danke für die Grafik. Aber ich habe nur 2,40m von Dachrinne zu den Balkonplatten.
Außerdem ist im Internet immer nur die seitliche Hausansicht mit 2m runter und quer zu sehen. Aber nicht die Breitseite und auch nicht eine Vorsprungswand zum nicht geerdeten Fallrohr.

Frage: Hat ein Haus einen natürlichen Schutzwinkel als Anhaltspunkt für die 2m oder gilt das nur bei
erfolgtem Blitzschutz für das ganze haus? An Ecken soll der Blitz auch gerne runterkriechen.

Also erstmal nur 30cm hohe Flachantenne auf Balkonplatte, aber ist die Ecke ok um nicht Blitzschutz-erdungspflichtig zu werden???

Wer weiss Rat?
raceroad
Inventar
#4 erstellt: 10. Sep 2018, 22:19

usbsat1 (Beitrag #3) schrieb:
Frage: Hat ein Haus einen natürlichen Schutzwinkel als Anhaltspunkt für die 2m oder gilt das nur bei
erfolgtem Blitzschutz für das ganze haus?

Blitzkugel- bzw. das verwandte Schutzwinkelverfahren (> Infos z.B. in VDB: Planung und Entwurf der Fangeinrichtung) definieren zunächst einmal nur den von geerdeten Fangeinrichtungen ausgebildeten Schutzbereich. Die Dachrinne stellt aber keine geerdete Fangeinrichtung dar.

Andererseits schreibt Kleiske zur Idee hinter dem auch ohne Erdungseinrichtung vom Gebäude ausgebildeten 2 m / 1,5 m-Bereich, in dem eine Antenne vor einem Blitzeinschlag relativ sicher ist und für den IEC 60728-11 keine Blitzschutzmaßnahmen verlangt:

Kleiske schrieb:
Die genannten Ma-
ße ergeben sich aus der Annahme,
dass sich bei üblichen Gebäudehöhen
von den Gebäudekanten ausgehend
ein Schutzwinkel von ca. 48 *) Grad bei
ca. 20 m Höhe (LPL III) ergibt, unter
dem die angebrachten Anlagenteile vor
direktem Blitzeinschlag relativ sicher
sind.

Der Grundgedanke ist laut Kleiske – nicht gerade überraschend – derselbe. Daraus resultiert für Deinen Fall eine undankbare Situation: Du möchtest, was sinnvoll ist, gern eine etwas größere Antenne installieren, kannst so aber die sehr unflexible Regelung mit den 2 m Mindestabstand zur Dachrinne nicht einhalten. Wenn mit einer größeren Antenne der Abstand zur Rinne nur noch sagen wir 1,5 m betragen würde, aber erstens alle Antennenteile weit weniger als 1,5 m vor der Dachrinne als Dachkante vorstehen und sich zweitens das alles außerdem sehr bodennah abspielt, wäre das Risiko für einen Direkteinschlag trotz der nur 1,5 m dennoch kleiner als mit 2 m Abstand zur 20 m über Grund liegenden Dachkante und 1,5 m Ausladung. Aber die Voraussetzung für die zugestandene Ausnahmeregel wird halt nicht erfüllt.

Ein Trennungsabstand zum Fallrohr (auch zur Balkonbrüstung, sofern diese aus Metall besteht), wäre einzuhalten. Es wäre Augenwischerei, 2 m unter der Rinne zu bleiben, die Antenne aber zu dicht an das metallene Fallrohr zu bringen. Dieser Abstand ist nicht klar definiert. Für größere Höhen leuchtet die Sichtweise von User Dipol ein, sich an einer älteren Norm zu orientieren, nach welcher der Erdungsleiter zu anderen leitfähigen Gebäude-Konstuktionen / Netzen einen Trennungsabstand von 10 cm pro Meter Höhe über Grund einhalten soll. Für die in Deinem Fall geringe Höhe würde ich dennoch nicht unter 50 cm gehen wollen.

*: Für eine max. erlaubte Ausladung von 1,5 m mit mind. 2 m Abstand zur Dachkante errechne ich einen Winkel von 37°.
usbsat1
Neuling
#5 erstellt: 11. Sep 2018, 17:42
Hallo Raceroad, danke für die Mühe bei Erstellen dieses Beitrages. Ja habe ich mir schon fast gedacht dass
alles nicht so einfach ist.
Werde dann ggf. eine Flachantenne ganz unten etwas aus der Ecke versetzt installieren.
Frage: max. Teilnehmer nur vier Anschlüsse wobei max. 2 gleichzeitig aktiv sind. Leitungslängen 4, 8, 14 und 17m.
Brauch ich dafür unbedingt einen Mulischalter zur Schräglagenkompensation? Oder reicht Quad
direktanschluss (z.B. Telestar Digiflat 4).
Wie erwähnt habe ich (noch)
keinen vernünftigen PA im Keller für den inneren Blitzschutz und Ausgleichsströme der Receiver . Ist es dann überhaupt zu riskieren?????

Zur Not muss ich bei Kabelanschluß bleiben bis große Bäume beschnitten sind und es bessere Plätze am Haus gibt.

http://www.hifi-forum.de/images/smilies/8.gif
raceroad
Inventar
#6 erstellt: 12. Sep 2018, 11:53

usbsat1 (Beitrag #5) schrieb:
Werde dann ggf. eine Flachantenne ganz unten etwas aus der Ecke versetzt installieren.
[...]
Zur Not muss ich bei Kabelanschluß bleiben [...]

Ich weise ja regelmäßig auf Antennen-Blitzschutz hin, aber wenn ich in Deiner Situation wäre, würde ich eine etwas größere Antenne selbst dann nehmen, wenn die 2 m nicht ganz eingehalten werden. So weit unten und etwas zurückversetzt befände sich die Antenne wahrscheinlich sogar im Schutzbereich nach Blitzschutzklasse I (Wichtig ist ein Abstand zum Fallrohr.). Das ist aber nur meine Meinung für konkret diese Situation, entscheiden musst Du letztlich selbst.

Für die 2 m auch bedenken, dass die nicht quasi 2-dimensional (lotrecht in der Projektion) eingehalten werden müssen. Wenn sich die Oberkante der Antenne hinter der von der Rinne ausgebildeten (gedachten) Front befindet, wird der Abstand räumlich gemessen etwas größer als in der frontalen Ansicht. Dann könnte man versuchen, so weit wie möglich nach unten zu kommen: Halter an die Wand (kein Balkonständer mit Platten) und niedrig gebaute Antenne wie eine Triax mit durch den Reflektor geführtem Feedarm.



Brauch ich dafür unbedingt einen Mulischalter zur Schräglagenkompensation?

Bis 5 db negative Schräglage (≙ 50 m Distanz LNB > Tuner über gutes Kabel) gelten als unkritisch. Die Frage ist eher, ob ein Quad-LNB alle Tuner bedienen kann. Vom Kabelanschluss bist Du es gewohnt, dass ein Port im Prinzip beliebig viele Tuner versorgen kann. Ohne Einschränkungen der Programmwahl kann man an einem Ausgang des Quad-LNBs aber nur einen Tuner betreiben. Mit Quattro-LNB an der Antenne bleibt man flexibel. Oder man setzt etwa mit einem der aktuell so beliebten dCSS-LNBs komplett auf "Unicable" (…. Ist aber nicht unproblematisch, mein Fernseher konnte nicht alles empfangen.).


Wie erwähnt habe ich (noch)
keinen vernünftigen PA im Keller für den inneren Blitzschutz und Ausgleichsströme der Receiver . Ist es dann überhaupt zu riskieren?????

Wenn man einmal davon ausgeht, dass sich die Antenne im Schutzbereich befindet, darf bis zu einem Summen-Ableitstrom von 3,5 mA auf einen PA verzichtet werden. 3,5 mA können ohne Defekt theoretisch ab sieben Endgeräten mit Euro-Netzstecker erreicht werden. Sollte es im Moment gar keinen Schutzpotenzialausgleich geben, geht etwa von nicht eingebundenen metallenen Wasserleitungen mMn die größere Gefahr aus. Hier sollte auch unabhängig von Sat nachgebessert werden!
Dipol
Inventar
#7 erstellt: 15. Sep 2018, 15:16

usbsat1 (Beitrag #1) schrieb:
Haus hat keine Blitzschutzanlage, Regenrinnen enden unten in der Luft.
Auch keinen Erdungspunkt oder richtigen Erder im Keller, altes Haus , Elektroverteilung mit FI 30mA nur über 6mm² massiv
an Kaltwasserleitung geerdet (geht noch....lt Elektro-Testmessgerät).
Zum PA ist es wohl auch nicht die feine Art mit an die Wasserleitung im Keller zu gehen.

Blitzschutzanlagen sind baurechtlich für normale Wohngebäude nicht vorgeschrieben und daher eine durchaus sinnvolle aber freiwilige Schutzmaßnahme. Ob Regenrinnen in der Luft enden, über ein Gussrohr in die Kanalisation münden oder aus Kunststoff bestehen, hat auf die Erdungspflicht von Antennen keinen Einfluss. Die von @raceroad bereits erwähnte Näherungsproblematik zu Regenfallrohren wäre mit Kunstoffrohren zu lösen.

In ein Haus, in dem noch immer kein vollständiger Schutzpotenzialausgleich (früher Hauptpotenzialausgleich genannt) ausgeführt wurde, würde ich nicht einziehen. Der PEN des VNB und die Hauswasserzuleitungen sind ebenso wie die Erdkabelschirme der BK-Anlage und vom Telekomfestnetz an der Haupterdungsschiene (HES, ex. PAS) einzubeziehen.

PEN und metallische Hauswasserleitungen sind sehr niederimpedant, dürfen aber seit 1990 nicht mehr als Blitzschutzerder von Antennen usw. missbraucht werden. Bei nicht erdungspflichtiger Fassadenmontage war ein nicht blitzstromtragfähiger PA mit min. 2,5 mm² Cu (geschützt) oder 4 mm² Cu (ungeschützt) lange Zeit obligatorisch. Seit der vorletzten Normausgabe der IEC 60728-11 ist auch davon eine bedingte Befreiung möglich.

Erdungspflichtige Antennenmontage setzt einen normkonformen Schutzpotenzialausgleich und außer blitzstromtragfähigem Erdungsleiter auch Klasse H geprüfte Verbinder und HES sowie einen normkonformen Erder voraus. Diese Installationsarbeiten sind nach NAV § 13 konzessionierten Elektrofachkräften vorbehalten. Mit normkonformer Ausführung verlängert sich die Amortisationszeit einer BK-/Sat.-Umstellung entsprechend.

So lange die scharf gezogenen Grenzwerte, nach denen die Erdungspflicht von Antennen entfallen darf, nicht durch empirische Versuche in Hochspannungslaboren erhärtet wurden, sind diese kein bewiesener Fakt. Meine Skepsis dazu ist hier nachzulesen und gestern hatte ich im DF-Forum der Ansicht widersprochen, dass Antennenmontage in nicht erdungspflichtigen Fassadenbereichen der Blitzschutzzone LPZ 0B von Blitzschutzanlagen oder getrennten Fangeinrichtungen gleichwertig und dieses normative Mauseloch das sicherheitstechnische Nonplusultra sei.

Ich empfehle sich vordringlich um die Nachrüstung eines Schutzpotenzialausgleichs zu kümmern, gleichgültig ob es beim BK-Empfang bleibt oder die Umstellung auf Satellit erfolgt. Direkteinschläge sind objektiv selten, die mittelbaren Schäden von Blitzen (LEMP) und Schalthandlungen (SEMP) sehr viel häufiger und höher, weshalb in diesem Zusammenhang auch über die Nachrüstung von Überspannungsschutz nachgedacht werden sollte, wie er dermnächst nach DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534 für alle Neubauten Pflicht wird.


[Beitrag von Dipol am 15. Sep 2018, 16:20 bearbeitet]
Dipol
Inventar
#8 erstellt: 15. Sep 2018, 15:37
@St1be



In dieser Grafik fehlt der Bereich auf der Giebelseite und das nächste Bild



von Brieselang ist weder mit der abgelösten noch aktuellen IEC 60728-11 konform.

Wer findet den/die Fehler?
raceroad
Inventar
#9 erstellt: 16. Sep 2018, 10:07

Dipol (Beitrag #8) schrieb:
Wer findet den/die Fehler? ;)

Größter Fehler, wenn man sich streng am Bild orientiert: Separater Erder für die Antenne ohne die zwingend nötige blitzstromtragfähige (bodennahe) Verbindung zur (aktuelle Bezeichnung) HES.

Außerdem ist der Überspannungsableiter nur mit einem unzureichenden Cu-Querschnitt von 1,5 mm² eingebunden, während sonst für den PA statt den 6 mm² selbst ohne komplett geschützte Verlegung auch 4 mm² reichten.
Dipol
Inventar
#10 erstellt: 16. Sep 2018, 11:46

raceroad (Beitrag #9) schrieb:

Größter Fehler, wenn man sich streng am Bild orientiert: Separater Erder für die Antenne ohne die zwingend nötige blitzstromtragfähige (bodennahe) Verbindung zur (aktuelle Bezeichnung) HES.

Außerdem ist der Überspannungsableiter nur mit einem unzureichenden Cu-Querschnitt von 1,5 mm² eingebunden, während sonst für den PA statt den 6 mm² selbst ohne komplett geschützte Verlegung auch 4 mm² reichten.

Womit die relevantesten Abweichungen genannt sind.

Eine direkte Verbindung vom Eingangserdblock zum geerdeten Antennenträger fehlt auch noch. Nach Hinweisen auf Darstellungsfehler an den Inhaber waren die am 06.03.2012 berichtigt worden. Unverständlich, dass sie wieder drin sind. Zusätzliche Vermaschungen sind nach aktueller Norm zulässig, bei innen witterungsgeschütztem Erdungsleiteranschluss unter Dach mit blitzstromtragfähiger Verbindung zur HES ergeben zusätzliche PA-Leiter keinerlei Sicherheitsvorteil gegen elektrischen Schlag, erhöhen aber das Risiko induktiver Blitzstromeinkopplungen.

@usbsat1: Wenn du ein Luftbild von Dishpointer mit 19,2°-Pfad einstellst, findet sich evtl. noch eine andere nicht erdungspflichtige Lösung. Wenn die überfällige Haupterdungsschiene nachgerüstet wird, kommt es vermutlich auf den Mehrbetrag für eine Antennenerdung auch nicht mehr an.


[Beitrag von Dipol am 16. Sep 2018, 11:49 bearbeitet]
Dipol
Inventar
#11 erstellt: 17. Sep 2018, 16:02
SCHMUNZEL!

Diesmal habe ich nicht reklamiert und trotzdem hat sich die beanstandete Grafik über Nacht geändert. Liest da etwa jemand mit?



Wirklich normkonform ist es aber trotz HES statt PAS, Erdungsleiter außen statt innen und an die Mindestquerschnitte angepasste PA-Leiterangaben auch so noch nicht.
raceroad
Inventar
#12 erstellt: 18. Sep 2018, 10:12
Während ich mir bzgl. des ersten Bildes nicht ganz sicher war, ob mit PAS die HES oder eine lokale Potenzialausgleichsschiene in Antennennähe gemeint war, ist das nur klar, damit aber auch wieder falsch, weil der PA einseitig nur über eine Verbindung mit der HES hergestellt wird.

Im Fall eines Einschlags hebt sich das Potenzial von Antennenträger / Antenne gegenüber der HES an, während bis zu einem Überschlag, den es zu vermeiden gilt, die Kabelschirme auf HES-Potenzial bleiben.
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