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Umfrage
Schwarzwert Panasonic S10 - Umfrage!
1. Schwarzwert ist besser geworden! (8.8 %, 14 Stimmen)
2. Schwarzwert immer gleich geblieben! (33.8 %, 54 Stimmen)
3. Schwarzwert schlechter geworden! (25 %, 40 Stimmen)
4. Verkaufe dein Auto und kauf dir nen KURO! :-D (32.5 %, 52 Stimmen)
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Schwarzwert Panasonic S10 - Umfrage!

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tzyyn
Inventar
#155 erstellt: 23. Dez 2009, 23:13
Eben, das Problem ist auch, das nachzuweisen. Und da das auch bei einem neuen Board sowie auch neuem Gerät immer wieder auftritt bzw auftreten kann, sollte man sich wohl mal an Panasonic wenden, dass die sich dem Problem annehmen.

Viele werden da vermutlich nicht drauf reagieren, da sie evtl keinen Vergleich haben, meinen sich daran gewöhnt zu haben und das ganze somit auch nicht melden.
Andregee
Inventar
#156 erstellt: 23. Dez 2009, 23:20
jA EBEN. habe das eben auch nur durchs neue posting mal geschnackelt das da doch was nicht stimmen könnte.
ich mein das bild ist noch ok und vieleicht doch gewohnheit. aber es könnte sein das da was nicht stimmt und es viel mir auf ohne danach zu suchen so ganz nebenbei
tzyyn
Inventar
#157 erstellt: 23. Dez 2009, 23:39
Ich gehe ja mal davon aus, dass das ein Software-Problem ist. Daher sollte man da auf jedenfall mal in großer Gemeinschaft darauf aufmerksam machen, dass die sich auch dem Problem annehmen. Immerhin hatte er auch schon die 1215 drauf (ab Werk?), an einer zu alten Firmware kann es ja dann nicht liegen.

Habe gerade nochmal beim Einschalten genau drauf geachtet. Bei mir ist das so, dass er beim Anschalten 3 Stufen einnimmt. Zunächst ganz hell, dann wesentlich dunkler und dann nochmal ein kleinen Tick dunkler. Ist nur eine Vermutung, aber evtl bleibts bei ihm dann beim 2.Schritt "hängen". Könnte mit ungefähr doppelt so hohem Wert hinkommen.

Werd nachher mal den avsforum-Thread wälzen. Aber kann es evtl sein, dass das nur auftritt bei Leuten die im SM waren? Oder es ist wirklich nur eine Funktion die dem Alterungsprozess entgegen wirken soll und da irgendwie zu früh greift.

@MarcWessels
Evtl könntest mal schauen, wieviel Veränderungen das bei dir sind beim Anschalten.

Welchen der Spyder3 hast du eigentlich genau?
http://geizhals.at/deutschland/?fs=spyder%203&x=0&y=0&in=

Reicht da der TV oder welchen muss man da nehmen um vernünftig messen zu können etc?
Andregee
Inventar
#158 erstellt: 23. Dez 2009, 23:59
also bei mir dimmt er immernoch in den 3 stufen.
das paßt schon noch.
wenn die alterung schon nach 500 stunden umgangen werden soll, wäre das schon sehr komisch aber man weiß ja nie.
sonst sinds ja feine geräte
MarcWessels
Inventar
#159 erstellt: 24. Dez 2009, 00:08
Ich bin Tipps gefolgt und habe die TV-Version genommen.

Bei mir startet er hell und wid dann zweimal dunkler. Ob es mehr Stufen beim S10 meines Bruders sind, muss ich mal nachschauen.

Es liegt nicht am Servicemenu.

Übrigens habe ich gerade im SRV-Tool den verstecketen Memory-Editor gefunden!

Dort ist eine 50seitige Tabelle mit einer Masse an hexadezimalen Werten (Kenne so einen Editor schon aus dem PC-Tuning-Bereich, um z.B. Chipsatzparameter zu verstellen, an die man sonst nicht herankäme) zu finden, der komplette Inhalt des EEPROMS lässt sich dort konfigurieren!

Das heißt für mich jetzt also, dass ich morgen doer übermorgen nach der Bescherung jede dieser 50 Seiten im S10 meines Bruders - solange der noch ordentlich schwarz ist! - fotografieren werde, um dann hinterher die zu meinem S10 abweichenden hexadezimalen Zahlen bei mir einzutragen!!!

Die Betriebsstundenanzeige dürfte durch diese Maßnahme auch wieder auf unter 100 Stunden sinken.

P.S.: Hoffe nur, dass ich nicht zu spät bin. Nicht, das der S10 meines Bruders in einer halben Stunde auch "hell" wird, denn dann müsste ich ja mitten im Film erstmal immer wieder in den Editor, um die alten Zahlen wieder einzutragen.

Am besten wäre natürlich, wenn hier ein frischgebackener S10-Besitzer seine Memorytabellen posten könnte, dann wären wir bei null Betriebsstunden.


[Beitrag von MarcWessels am 24. Dez 2009, 00:09 bearbeitet]
Andregee
Inventar
#160 erstellt: 24. Dez 2009, 00:12
damit läßt sich es gut wieder verkaufen. das gute stück
MarcWessels
Inventar
#161 erstellt: 24. Dez 2009, 00:18


Ich bin gespannt und gleichzeitig zuversichtlich, dass das funktionieren wird!

Werde dann hier natürlich posten, welche der hunferte an Werten verantwortlich ist. Dürften vermutlich nur drei bis vier Stück sein, so kenne ich das zumindest von meinen Chipsatzparametern.


[Beitrag von MarcWessels am 24. Dez 2009, 00:20 bearbeitet]
tzyyn
Inventar
#162 erstellt: 24. Dez 2009, 00:34
Hast du den Reset-Trick denn schonmal probiert?
MarcWessels
Inventar
#163 erstellt: 24. Dez 2009, 01:00
Reset-Trick? Wie geht der und hat er im AVS schon bei jemandem den erhofften Erfolg gebracht?
fraster
Inventar
#164 erstellt: 24. Dez 2009, 01:02

Andregee schrieb:
naja 3 mal wandeln dann gibts nen neuen.

Falsch, das Verbraucherrecht hat sich inzwischen grundlegend gewandelt. Heute reicht es, wenn ein Kaufgegenstand einen Mangel hat, um als Käufer aus folgenden Optionen FREI ZU WÄHLEN:

1. Rückgabe der Ware gegen Rückerhalt des Kaufpreises, und zwar OHNE (!) "Abnutzungsgebühr"
2. Minderung des Kaufpreises
3. Schadensersatz (selten und nur, falls wirklich ein Schaden entstanden ist).

Man muss als Käufer einer mangelhaften Ware KEINER Reparatur zustimmen, sondern kann z. B. sofort eine gleiche, mangelfreie Ware verlangen.

Die einzige Ausnahme besteht in der Regel der Verhältnismäßigkeit. Geht bei einem Neuwagen das linke Abblendlicht kaputt, kann der Käufer nicht vom Verkäufer ein neues Auto verlangen, sondern muss einer Reparatur zustimmen. Anders sieht es allerdings aus, wenn eine typische, zu erwartende Eigenschaft wegen eines Mangels nicht mehr zutrifft. Beispiel: Netzteil oder Einzug-Mechanik eines Blu-ray-Players raucht ab. Dann heißt es KEINE Reparatur,selbst wenn es viele Händler versuchen. Es soll ja genug Unwissende geben, die dem zustimmen...

Siehe auch Wikipedia: "Gewährleistung"
Andregee
Inventar
#165 erstellt: 24. Dez 2009, 01:07
aha. das mit der nutzungsgebühr habe ich auch schon gelesen. aber es gab stimmen die dem aus irgendwelchen rechtlichen gründen widersprochen haben. 2. problem.
garantie. eine garantie ist ein freiwilliges herstellerversprechen.
da kann der hersteller regeln aufstellen wie er es gern hat auch mit 3 mal nachbessern.
gesetzlich ist nur die gewährleistung und dann muß man dem händler erstmal beweisen das der fehler schon bei kauf vorgelegen hat wenn nach 6 monaten die beweislastumkehr eintritt.
fraster
Inventar
#166 erstellt: 24. Dez 2009, 01:23
Das mit der Garantie weiß ich. Aber wer sagt denn, dass man überhaupt beim HERSTELLER wandeln lassen muss??

Beim Händler reklamieren und auf Rücknahme des Gerätes bestehen - fertig. Nix mit Wandeln, auch nicht über die Garantie des Herstellers.
JokerofDarkness
Inventar
#167 erstellt: 24. Dez 2009, 02:02

fraster schrieb:
Falsch, das Verbraucherrecht hat sich inzwischen grundlegend gewandelt. Heute reicht es, wenn ein Kaufgegenstand einen Mangel hat, um als Käufer aus folgenden Optionen FREI ZU WÄHLEN:

1. Rückgabe der Ware gegen Rückerhalt des Kaufpreises, und zwar OHNE (!) "Abnutzungsgebühr"
2. Minderung des Kaufpreises
3. Schadensersatz (selten und nur, falls wirklich ein Schaden entstanden ist).

Man muss als Käufer einer mangelhaften Ware KEINER Reparatur zustimmen, sondern kann z. B. sofort eine gleiche, mangelfreie Ware verlangen.

Das ist so leider nicht korrekt. Hab das im Sommer ja gerade erst durch und so ganz easy ist es dann doch nicht

1. Ist es davon abhängig ob der Mangel innerhalb der ersten 6 Monaten auftritt oder später - Stichwort Beweislastumkehr.
2. Rückgabe der Ware OHNE Nutzungsgebühr NUR wenn man einen Austausch beim Händler vornimmt oder der Händler keinen gleichwertigen Ersatz anbieten kann. Wenn man sein Geld zurück verlangt, kann er in der Regel immer noch Nutzungsgebühr verlangen und zwar rechtmäßig.
3. In der Regel hat der Händler die Möglichkeit nachzubessern und das muss ihm gewährt werden. Die Nachbesserung muss 3x erfolglos erfolgen und zwar auf ein und denselben Fehler, denn erst dann kommt es zu weiteren Rechtsfolgen.


[Beitrag von JokerofDarkness am 24. Dez 2009, 02:04 bearbeitet]
tzyyn
Inventar
#168 erstellt: 24. Dez 2009, 03:08

MarcWessels schrieb:
Reset-Trick? Wie geht der und hat er im AVS schon bei jemandem den erhofften Erfolg gebracht?


Hm ja.

http://www.avsforum....6931943&postcount=11

Aber gab auch schon jmd bei dem es nicht geholfen hat:
http://www.avsforum....729018&postcount=844

Kannst du wie gesagt nur probieren. Scheint keine Allzwecklösung zu sein. Aber ein Versuch ist es ja wert.

@JokerofDarkness
Afaik nur 2 erfolglose Versuche. Nicht 3. Ansonsten kommt das hin.


[Beitrag von tzyyn am 24. Dez 2009, 03:09 bearbeitet]
JokerofDarkness
Inventar
#169 erstellt: 24. Dez 2009, 03:27

tzyyn schrieb:
@JokerofDarkness
Afaik nur 2 erfolglose Versuche. Nicht 3. Ansonsten kommt das hin.

Hast recht, der Mangel muss 3x auftreten, somit nur 2 Nachbesserungen. Mein Fehler
MarcWessels
Inventar
#170 erstellt: 24. Dez 2009, 03:28
Danke.

Hat meinen Schwarzwert von 0,08 auf 0,059 wieder runtergebracht.

(Übrigens kam beim "Vol- und Menu-drücken die Meldung "Selbsttest gescheitert"! Also irgendein Problem hat die Selbsttestroutine festgestellt. Dürfte ja eigentlich ein Argument am Servicetelefon sein.)

Ist zwar leider immer noch weit von den 0,039 meines Bruders entfernt, aber ich bin mir nicht sicher, ob das bei mir nicht von Anfang an so war.

Hätte natürlich lieber 0,039 (man glaubt garnicht, wie groß der Unterschied tatsächlich aussieht), aber vielleicht haben die 42-Zöller von Panasonic grundsätzlich einen höheren Schwarzwert als die 50-Zöller? Vielleicht, weil die Zellhelligkeit des 50-Zöllers aufgrund der Netzteilleistung geringer gewählt ist als die beim 42er?
tzyyn
Inventar
#171 erstellt: 24. Dez 2009, 03:40
Hm, na immerhin, wenn auch noch nicht wieder zufriedenstellend.

Bleibt nur abzuwarten obs bei deinem Bruder auch auftritt und dann da entsprechend den gleichen Trick anwenden und dann messen obs wieder bei 0,039 ist.
MarcWessels
Inventar
#172 erstellt: 25. Dez 2009, 03:36
Update: Gleichzeitig mit dem Schwarzwertproblem habe ich nun auch hartnäckigeres Nachleuchten von Bildinhalten, die zum Teil nur 5 Minuten auf dem Bildschirm waren.

z.B. ist das Wort "Push" aus dem gleichnamigen Film (noch immer oben links auf dem Bildschirm zu sehen, obwohl ich den Film vor fünf Tagen angeschaut habe!
Andregee
Inventar
#173 erstellt: 25. Dez 2009, 03:45
man man man was machst du nur mit deinem tv?
ich denke wenn man sich zuviel mit der materie beschäftigt und alles tiefstens ergründet, wird man irgendwann wahnsinnig. ich kenne das. dann findet man dinge die an anderen spurlos vorrübergehen.
MarcWessels
Inventar
#174 erstellt: 25. Dez 2009, 04:10
Tja, ich lasse mich als Kunde aber nicht gerne verarschen und ich bezweifle, dass jemand dieses Grau übersehen kann.
mucci
Inventar
#175 erstellt: 25. Dez 2009, 12:08

MarcWessels schrieb:
Tja, ich lasse mich als Kunde aber nicht gerne verarschen und ich bezweifle, dass jemand dieses Grau übersehen kann.


Also mich nervts... Statt hier am Weihnachten nur rumzunölen wäre es doch nett, jetzt mit der Familie Weihnachten zu feiern und nach den Feiertagen den Pana-Service zu informieren... Die tauschen die Platine aus und dann ist das Problem hoffentlich Geschichte (bis zum nächsten Mal). So ist das.
JokerofDarkness
Inventar
#176 erstellt: 25. Dez 2009, 13:26

MarcWessels schrieb:
Update: Gleichzeitig mit dem Schwarzwertproblem habe ich nun auch hartnäckigeres Nachleuchten von Bildinhalten, die zum Teil nur 5 Minuten auf dem Bildschirm waren.

z.B. ist das Wort "Push" aus dem gleichnamigen Film (noch immer oben links auf dem Bildschirm zu sehen, obwohl ich den Film vor fünf Tagen angeschaut habe!


MarcWessels schrieb:
Tja, ich lasse mich als Kunde aber nicht gerne verarschen und ich bezweifle, dass jemand dieses Grau übersehen kann.

Das Servicemenü hoch und runter ändern und bearbeiten, wobei da explizit drauf hingewiesen wird, dass die Garantie erlischt und dann so eine Welle machen. Geil
fraster
Inventar
#177 erstellt: 25. Dez 2009, 18:52

JokerofDarkness schrieb:
In der Regel hat der Händler die Möglichkeit nachzubessern und das muss ihm gewährt werden. Die Nachbesserung muss 3x erfolglos erfolgen und zwar auf ein und denselben Fehler, denn erst dann kommt es zu weiteren Rechtsfolgen.

Entschuldigung, aber das ist definitiv falsch, und zwar so falsch wie 1+1 3 ist. Es gibt dieses Recht des Händlers nicht, und der, der dich geschult hat, sollte dringend sein Seminarhonorar zurück geben und sich erst einmal selbser schlau machen. Es sei denn, du arbeitest im Einzelhandel, wo gerne das Personal bewusst falsch geschult wird, um die vielfach ihrer Rechte nicht bewussten Käufer erfolgreicher abzuwimmeln.

Fakt ist, dass der Käufer einer mangelhaften Sache ein Recht auf Nacherfüllung hat und zwischen Nachlieferung (einer mangelfreien Ware) und der sog. "Nachbesserung" (Reparatur) frei wählen kann. Kommt der Verkäufer dem Wunsch des Käufers nicht nach, so kommt kein erfüllter Kaufvertrag zustande, weshalb das Geld ohne Nutzungsgebühr zurück zu erstatten ist.

Die Beweislast kommt natürlich immer ins Spiel. Liegt der Kauf <= 6 Monate zurück, wird in der gültigen Rechtssprechung davon ausgegangen, dass der Fehler bereits beim Kauf vorlag, ergo keine Chance für den Verkäufer. Danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits ab Kauf bestanden hat. Dies ist jedoch gar nicht so schwierig wie man meinen mag. Bekannte Bugs oder technische Schwachstellen eines Gerätes sind gute Beispiele dafür, dass solche Defekte bauartbedingt sind und in aller Regel bereits ab Produktion vorliegen.

Es gibt nur eine Ausnahme vom Nacherfüllungsrecht (eine andere Variante lasse ich hier mal weg): Die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung ist unverhältnismäßig (mein Auto-und-Glühbirne-Beispiel). Dann darf der Verkäufer genau ein einziges Mal reparieren. Bleibt der Mangel weiter bestehen, darf der Kunde vom (nicht zustande gekommenen) Kaufvertrag zurücktreten.

Alles nachzulesen im BGB oder hier oder hier.
MarcWessels
Inventar
#178 erstellt: 25. Dez 2009, 20:35

JokerofDarkness schrieb:

MarcWessels schrieb:
Update: Gleichzeitig mit dem Schwarzwertproblem habe ich nun auch hartnäckigeres Nachleuchten von Bildinhalten, die zum Teil nur 5 Minuten auf dem Bildschirm waren.

z.B. ist das Wort "Push" aus dem gleichnamigen Film (noch immer oben links auf dem Bildschirm zu sehen, obwohl ich den Film vor fünf Tagen angeschaut habe!


MarcWessels schrieb:
Tja, ich lasse mich als Kunde aber nicht gerne verarschen und ich bezweifle, dass jemand dieses Grau übersehen kann.

Das Servicemenü hoch und runter ändern und bearbeiten, wobei da explizit drauf hingewiesen wird, dass die Garantie erlischt und dann so eine Welle machen. Geil :D
OMG, das hat doch mit dem Servicemenu "NULL" zu tun! Höre auf, an solchen Legenden zu stricken.

EDIT: Statt mich hier anzuflanschen, solltest besser auch Du Panasonic informieren, sobald Du das Problem auch hast - je mehr Kunden sich wegen dieses Bugs melden, desto besser.


[Beitrag von MarcWessels am 25. Dez 2009, 20:37 bearbeitet]
No
Stammgast
#179 erstellt: 25. Dez 2009, 20:35
Ich denk er darf trotzdem zweimal reparieren:

BGB 440, 2 Satz:

Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Ansonsten hats du recht. Wie siehts denn in der Praxis mit der unverhältnismäßigkeit eines Austausches bei Produkten wie Fernsehern aus ?
orroro
Stammgast
#180 erstellt: 25. Dez 2009, 21:35
Umfrage oder Vertragsrecht!

Am Anfang war alles noch interessant und jetzt wird das ganze zu ner Rechtsdiskussion ob es ein Mangel ist oder nicht! Und wie sich Händler und Panasonic verhalten müssen, weil Euer Plasma nach 5 Monaten angeblich nicht mehr schwarz ist! Es sind keine Kuros wenn ihr SuperGeräte wollt kauft euch ne Phillips Led Klotze oder anderen 2000€ Mist. Aber wenn ihr im Servicemenü rummehrt verliert Ihr jede Garantie. Klebt doch ne Kontrastfolie drauf vieleicht wirds dann besser ;-) . Die Kuros haben ne Kontrasttönung oder irgend was was den Plasma schwarz macht. Wie Damals die Black Triniton Röhre.
tzyyn
Inventar
#181 erstellt: 25. Dez 2009, 22:47
Was soll diese sinnlose Aussage? Der Schwarzwert wird messbar schlechter, das wurde auch schon im avsforum beschrieben. Das hat also nichts mit zu hohen Ansprüchen zu tun, sondern dass das Gerät innerhalb von kurzer Zeit von einem ganz guten Schwarzwert auf einen eher ungenießbaren zurückfällt. Damit sinkt logischerweise auch der Kontrast.

Und das hat übrigens rein gar nichts mit dem Besuch im SM zu tun.


[Beitrag von tzyyn am 25. Dez 2009, 22:48 bearbeitet]
AtzeSchröder
Stammgast
#182 erstellt: 25. Dez 2009, 22:48
Hallo,

also ich habe mein S10 nun fast 3 Monate und das Schwarz ist immer noch wie vorher im Auslieferungszustand. Habe jetzt auch gerade in The Dark Knight (Batmann) reingeschaut und bin vom Schwarz nach wie vor sehr überwältigt! So wie es mir angezeigt wird, so stelle ich mir Schwarz vor!

Mein Schwarz ist Schwarz :-)

PS: Wer es noch schwärzer brauch -> Licht hinter dem TV positionieren! Für ein Test reicht auch eine Schreibttischlampe ...
tzyyn
Inventar
#183 erstellt: 25. Dez 2009, 22:53
Naja von "schwarz ist schwarz" sind die aktuellen Geräten nach wie vor weit entfernt. Auch bei dir ist schwarz also eher dunkelgrau, auch bei 0,04cd/m².
Schwarz ist dann schwarz, wenn du den TV in einem komplett dunklen Raum und bei Darstellung eines schwarzes Bildes nicht mehr lokalisieren kannst bzw. das Bild vom Rahmen nicht mehr zu unterscheiden ist.

Überwältigend finde ich den Schwarzwert jedenfalls nicht. Aber er ist im guten Bereich, sofern er sich nicht verschlechtert.
AtzeSchröder
Stammgast
#184 erstellt: 25. Dez 2009, 23:00
Ich werde das jetzt mal testen und mein Raum komplett abdunkeln (was bei mir sehr gut geht) und eine 1080p Schwarzbild-Grafik erstellen und anzeigen lassen und dann mal schauen wie es aussieht ....
Andregee
Inventar
#185 erstellt: 25. Dez 2009, 23:03
das hilft bei mir garnicht. habe wenig blendempfindliche augen, das heißt selbst wenn licht da ist, gehen die pupillen nicht so weit zu.
selbst sonne usw schockt mich so schnell nicht.
wenn da ne lampe hinterm tv funzelt, ist das schwarz genauso grau und das hinterleuchtem vom tv nervt mich. sowas kann ich garnicht haben. kann garnicht verstehen wie man sich so ein ambiligt antun kann. da geht jede stimmung verloren zumindest bei film.
was den schwarzwert an sich betrifft. ich habe heute einen grundig lcd bei schwiegereltern gesehen. das war richtig gruselig. ich dachte immer mein orion schlafzimmer lcd ist so schlecht und der untescheidet sich halt nicht so extrem von meinem plasma das ich dachte mein plasma ist nicht so toll. aber nun muß ich sagen das mein orion lcd mit vernünftiger einstellung(helligkeit rauf, kontrast rauf und hintergrundlicht weit runter,) einen recht guten schwarzwert hat(bei hellem bild sind selbst da die cinemascopebalken vom rahmen kaum zu unterscheiden und das mein gw10 im vergleich zum grundig lcd der absolute überflieger ist ob nun schlechter geworden oder nicht.
AtzeSchröder
Stammgast
#186 erstellt: 25. Dez 2009, 23:08

tzyyn schrieb:
Schwarz ist dann schwarz, wenn du den TV in einem komplett dunklen Raum und bei Darstellung eines schwarzes Bildes nicht mehr lokalisieren kannst bzw. das Bild vom Rahmen nicht mehr zu unterscheiden ist.


Im Test konnte ich mein TV sofort und direkt lokalisieren. Bei dem Test sieht es wirklich nicht schwarz sondern grau aus.

Dennoch ist der Eindruck im Betrieb nach wie vor unheimlich gut und dort wirkt das Schwarz eben Schwarz.

JokerofDarkness
Inventar
#187 erstellt: 25. Dez 2009, 23:20

fraster schrieb:
Entschuldigung, aber das ist definitiv falsch, und zwar so falsch wie 1+1 3 ist. Es gibt dieses Recht des Händlers nicht, und der, der dich geschult hat, sollte dringend sein Seminarhonorar zurück geben und sich erst einmal selbser schlau machen.

Aus Deinem Link:

Einzelne Mängelrechte sind nach deutschem Recht(* im Kaufrecht):

o (zunächst nur) Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
o dann Rücktrittsrecht (§ 440, § 323, § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),
o oder Minderung (§ 441 BGB),
o Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften),
o Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB),

Das heißt, dass zuerst die Nacherfüllung kommt § 439 BGB:

Nacherfüllung bedeutet, dass der Verkäufer die mangelhaft gelieferte Sache entweder repariert (Nachbesserung) oder eine neue Sache liefert (Nachlieferung). Liegen die Voraussetzungen des Nacherfüllungsanspruches vor, so hat der Käufer die Wahl, ob er Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache verlangt. Grundsätzlich ist der Käufer an seine Wahl nicht gebunden, solange der Verkäufer noch nicht nacherfüllt hat.

Quelle: Wikipedia

§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Sollte selbst für Dich eindeutig sein und genauso wird es auch gemacht. Wie gesagt habe ich im Sommer gerade so etwas hinter mir gebracht. Ein Spaziergang ist etwas anderes.
orroro
Stammgast
#188 erstellt: 25. Dez 2009, 23:51
Es gibt kein Umtausch oder Neugerät wenn der Schwarzwert nicht gefällt Pech gehabt würde ich sagen.
Also sollen sich die heulenden einen LCD kaufen, da wird bei einem Bild was Schwarz ist also "Paris aus der Sicht eines Blinden" die Hintergrundbeleuchtung abgestellt! Bei einem Plasma wie dem Panasonic mit G12-Panel werden die Plasmazellen weiter gezündet selbst bei schwarz. Damit sie "warm" bleiben zum schneller reagieren und auch das sich keine Balken bilden "Einbrennen (oder eher nicht einbrennen weil sie nicht an sind".
So und nun zu den Verbrauchern die sich einen Plasma gekauft haben und daheim mit nem Messgerät dasitzen und die Helligkeit messen.

"Habt Ihr noch alle Latten am Zaun". Ihr kauft euch den Billigsten FullHD-Plasma am Markt und regt Euch auf über den Schwarzwert bei nem Komplett Schwarzen Bild also 1920x1080 schwarzen Punkten was nie vorkommt. Ich habe mich ebenfals damit auseinander gesetzt und habe das Phänomen auch festgestellt das es kein Richtiges Tiefschwarz ist nur wenn der Fernseher aus ist aber komisch das fällt nur auf wenn es ein komplett schwarzes Bild ist. Aber bei Star Trek oder einer BBC-HD-aufnahme von nem Sylvesterfeuerwerk in London ist das bewegte Bild mit mehr "Schwarz" als alles andere richtig geil Schwarz oder es wirkt so weil die schwarzen Plasmazellen gegenüber den Hellen richtig dunkel wirken. Ich sagte es schon wenn es nicht dunkel genug ist, bei ATU gibt es Tönungsfolie, 0.04cd dürften kein Problem sein ....
tzyyn
Inventar
#189 erstellt: 26. Dez 2009, 00:05
Was für fundierte Aussagen...

Dir ist dann sicher auch bekannt, dass ein LCD auch ohne Dimming kalibriert 0,05-0,06cd/m² erreichen kann? Mit deinem angesprochenem AutoDimming wären es dann 0,01cd/m² (siehe dazu Testberichte bei hdtvtest.co.uk zB vom B650 oder B6000/7000/8000).

Und nein, keiner bezieht sich hier auf ein reines schwarzes Bild. Bei einem Bild mit vielen und großen hellen Elementen mag das vielleicht der Fall sein. Es gibt aber eben auch dunkle Filme oder Szenen, wo man das Restleuchten noch deutlich sieht und das schwarz eben kein schwarz (mehr) ist. Auch die 21:9 Balken sind überwiegend alles andere als schwarz und unauffällig, außer vielleicht bei einem sehr hellem Bild. Ich für meinen Teil kann die Balken jederzeit "leuchten" sehen. Und da GW10/V10/Z1 da nicht anders sind, gilt das allgemein und ist kein S10-typisches "Problem".

Und bei 0,08cd/m² (sofern dieser Fall eintritt) überschreitet das sogar viele aktuelle LCDs von zB Samsung und Sony.

Alles in allem ist der Schwarzwert aber gut beim S10 (aber nicht überragend), jedenfalls so lange es so bleibt. Ich kann die Aufregung schon verstehen. Ich möchte jedenfalls nicht plötzlich 0,08cd/m² oder mehr haben.


[Beitrag von tzyyn am 26. Dez 2009, 00:09 bearbeitet]
DonMore
Stammgast
#190 erstellt: 26. Dez 2009, 00:47

orroro schrieb:
Es gibt kein Umtausch oder Neugerät wenn der Schwarzwert nicht gefällt Pech gehabt würde ich sagen.


doch, gibt es... bei mir zum beispiel, aber du weisst es natürlich besser.
JokerofDarkness
Inventar
#191 erstellt: 26. Dez 2009, 00:48

MarcWessels schrieb:
OMG, das hat doch mit dem Servicemenu "NULL" zu tun!

Sicher? Ich hab vor Jahren an meinem Sony Rückpro auch die Werte im Servicemenu verändert und Tage später veränderte sich das Bild wie von Geisterhand. Also alles wieder auf Serie (hatte es vorher notiert) und schon war das Bild wieder ok.
tzyyn
Inventar
#192 erstellt: 26. Dez 2009, 01:03
Das wurde zwar vermutet, kann aber wohl widerlegt werden. Im avsforum gab es viele, die das SM nie betreten haben und bei denen sich der Bug gezeigt hat.
orroro
Stammgast
#193 erstellt: 26. Dez 2009, 01:34
um mal hier ruhe reinzubringen! ich würde mal nen Firmwareupdate abwarten ich denk mal das es daran liegt! was anderes kann ich mir nicht vorstellen warum sollten plötzlich die plasmazellen stärker gezündet werden wenn es sonst auch mit weniger power ging!
MarcWessels
Inventar
#194 erstellt: 26. Dez 2009, 01:43

JokerofDarkness schrieb:

MarcWessels schrieb:
OMG, das hat doch mit dem Servicemenu "NULL" zu tun!

Sicher? Ich hab vor Jahren an meinem Sony Rückpro auch die Werte im Servicemenu verändert und Tage später veränderte sich das Bild wie von Geisterhand. Also alles wieder auf Serie (hatte es vorher notiert) und schon war das Bild wieder ok.
Eine Grautreppenanpassung ändert ja nichts am Schwarzwert und ich habe durchaus auch die Standardwerte noch parat.

Der von meinem Bruder läuft zudem blendend.


orroro schrieb:
"Habt Ihr noch alle Latten am Zaun". Ihr kauft euch den Billigsten FullHD-Plasma am Markt und regt Euch auf über den Schwarzwert bei nem Komplett Schwarzen Bild also 1920x1080 schwarzen Punkten was nie vorkommt. Ich habe mich ebenfals damit auseinander gesetzt und habe das Phänomen auch festgestellt das es kein Richtiges Tiefschwarz ist nur wenn der Fernseher aus ist aber komisch das fällt nur auf wenn es ein komplett schwarzes Bild ist. Aber bei Star Trek oder einer BBC-HD-aufnahme von nem Sylvesterfeuerwerk in London ist das bewegte Bild mit mehr "Schwarz" als alles andere richtig geil Schwarz oder es wirkt so weil die schwarzen Plasmazellen gegenüber den Hellen richtig dunkel wirken. Ich sagte es schon wenn es nicht dunkel genug ist, bei ATU gibt es Tönungsfolie, 0.04cd dürften kein Problem sein ....
Inkompetenz, dein Name lautet orroro.

Ich könnte mir auch nen 5000,- Euro Z1 hier hinstellen und der hätte - wie alle 2009er Modelle - das gleiche Problem.


[Beitrag von MarcWessels am 26. Dez 2009, 01:55 bearbeitet]
JokerofDarkness
Inventar
#195 erstellt: 26. Dez 2009, 01:52
Meiner läuft auch blendend, trotzdem habe ich innerhalb von 3 Jahren schon glatte 2 Plasmas gewandelt.
rebbo
Stammgast
#196 erstellt: 26. Dez 2009, 02:02

JokerofDarkness schrieb:
Meiner läuft auch blendend, trotzdem habe ich innerhalb von 3 Jahren schon glatte 2 Plasmas gewandelt.


du bist bestimmt die freude jedes händlers hauptsache man hat sein recht bis aufs letzte ausgereizt, ohne rücksicht auf verluste


[Beitrag von rebbo am 26. Dez 2009, 02:03 bearbeitet]
JokerofDarkness
Inventar
#197 erstellt: 26. Dez 2009, 12:25

rebbo schrieb:
du bist bestimmt die freude jedes händlers hauptsache man hat sein recht bis aufs letzte ausgereizt, ohne rücksicht auf verluste ;)

Wenn man die Hintergründe nicht kennt, sollte man sich nicht vorschnell ein Urteil erlauben - mal so als Tipp.

Ich hatte beim PV 60 und beim PX 730 extremes Magenta Noise und zwar so extrem, dass der Pana Service beide Male die Wandlung unterstützt hat, indem Sie den Fehler und die erfolglosen Nachbesserungen schriftlich dokumentiert und mir zur Verfügung gestellt hatten.
orroro
Stammgast
#198 erstellt: 26. Dez 2009, 15:01
So was hat der Mangenta Noise mit dem Schwarzwert zutun ich glaub kaum das man einen Plasma der zu 100% funtioniert aber dessen Plasmazellen aus technischen und logischen Gründen bei Schwarz weiterzünden und somit nicht nur 0,000000000000000000000000001cd/qm Licht erzeugen nach mehr als zwei Wochen (14 Tage Wiederrufs oder wie es andere sagen würden Nichtgefallenrecht) umgetauscht oder gewandelt bekommt.
Also würde ich mal in den Raum stellen das diese Diskusion hier, nichts mehr mit dem Schwarz im normalbetrieb zutun hat sondern mit irgendwelchen Tests und Messungen die völlig unrealistisch sind. So wie der Test einer gewissen Testzeitung aus dem Hause Springer wo auch schlechte Noten für Sinnfreie Sachen gegeben werden, zum Beispiel ein nicht vorhandener SD-kartenspeicher in nem 32GB Iphone.
Also wenn es wirklich so störend ist würde ich vorschlagen das wir uns an Panasonic wenden um eine Änderung in der Firmware zuerreichen damit die Plasmazellen bei Schwarz weniger stark gezündet werden. Oder ganz krass garnicht. Was, denke ich, nicht so einfach ist.
Aber die Reduzierung der, ich sage mal, WARMHALTEZÜNDUNGEN, könnte möglich sein.

MFG Orroro

PS: Ich habe den 42'er U10E mit 1.215 drauf. Und habe das GRAU bei ner 1920x1080 Schwarzgrafik auch gesehen aber fand es sind nur die Zündungen zum "Warmhalten". Ein weng dunkler könnte das schon sein aber trotzdem find ich denn Gesamteindruck für 600€ überwältigend.
tzyyn
Inventar
#199 erstellt: 26. Dez 2009, 15:07
Du scheinst es nicht wirklich zu verstehen und vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Hier redet niemand darüber ein tieferes schwarz (als den vom Ursprungszustand eines Neugerätes) zu erhalten. Es geht schlicht und ergreifend um den Bug, bei dem sich der Schwarzwert bereits nach ein paar Monaten aufs doppelte verschlechtern kann.

Und was ist an einem Messgeräte bitte "unrealistisch". Objektiver geht es wohl kaum... Ausgangszustand: 0,04cd/m². Nach Bug (von heut auf morgen): 0,08-0,12cd/m².
JokerofDarkness
Inventar
#200 erstellt: 26. Dez 2009, 15:25

orroro schrieb:
So was hat der Mangenta Noise mit dem Schwarzwert zutun ....

Nichts und darum ging es auch nicht. Einfach mal die Texte ordentlich lesen
fraster
Inventar
#201 erstellt: 26. Dez 2009, 16:47
@ Joker:

Alles, was in deinen Zitaten steht, ist genau das, was ich immer behauptet habe.

Wenn du genau lesen würdest, hättest du erkannt, dass dort klar steht, dass der Käufer freie Wahl hat, wie eine Nacherfüllung aussehen soll. Du hattest ursprünglich jedoch etwas völlig anderes behauptet, nämlich dass der Verkäufer in jedem Falle drei (du meintest aber wohl zwei) Mal reparieren darf. Dies ist eben genau nicht der Fall.


JokerofDarkness schrieb:
3. In der Regel hat der Händler die Möglichkeit nachzubessern und das muss ihm gewährt werden. Die Nachbesserung muss 3x erfolglos erfolgen und zwar auf ein und denselben Fehler, denn erst dann kommt es zu weiteren Rechtsfolgen.


Zum Thema:

Ich kann mir auch sehr gut vorstellen, dass es einen Bug oder Software/Platinen-Defekt geben kann, wodurch der Schwarzwert schlechter wird. Ähnliches berichten übrigens auch diejenigen, bei denen damals das D-Board wegen des Magenta-Problems mit neuer Software bespielt wurde. Bei einigen war das Schwarz danach nicht mehr so schwarz wie vor dem Fix.


[Beitrag von fraster am 26. Dez 2009, 16:54 bearbeitet]
deepmac
Inventar
#202 erstellt: 26. Dez 2009, 16:54

MarcWessels schrieb:
Danke.

Hat meinen Schwarzwert von 0,08 auf 0,059 wieder runtergebracht.

(Übrigens kam beim "Vol- und Menu-drücken die Meldung "Selbsttest gescheitert"! Also irgendein Problem hat die Selbsttestroutine festgestellt. Dürfte ja eigentlich ein Argument am Servicetelefon sein.)

Ist zwar leider immer noch weit von den 0,039 meines Bruders entfernt, aber ich bin mir nicht sicher, ob das bei mir nicht von Anfang an so war.

Hätte natürlich lieber 0,039 (man glaubt garnicht, wie groß der Unterschied tatsächlich aussieht), aber vielleicht haben die 42-Zöller von Panasonic grundsätzlich einen höheren Schwarzwert als die 50-Zöller? Vielleicht, weil die Zellhelligkeit des 50-Zöllers aufgrund der Netzteilleistung geringer gewählt ist als die beim 42er?



Die 50er Plasmas sind aber qualitativ leichter herzustellen, da vermute ich auch einen Unterschied schon im Auslieferungszustand, das war nämlich bei den Hd ready Vorgängern, PX8, auch so.
JokerofDarkness
Inventar
#203 erstellt: 26. Dez 2009, 17:17

fraster schrieb:
@ Joker:

Alles, was in deinen Zitaten steht, ist genau das, was ich immer behauptet habe.

Nein eben nicht, habe jetzt aber auch keinen Bock, alles nochmal durchzukauen. Bin nämlich gerade dabei mir von der Rechtsanwältin die das Seminar geleitet hat, das Geld wiederzuholen

fraster schrieb:
Wenn du genau lesen würdest, hättest du erkannt, dass dort klar steht, dass der Käufer freie Wahl hat, wie eine Nacherfüllung aussehen soll. Du hattest ursprünglich jedoch etwas völlig anderes behauptet, nämlich dass der Verkäufer in jedem Falle drei (du meintest aber wohl zwei) Mal reparieren darf. Dies ist eben genau nicht der Fall.

Ich habe zwar die freie Wahl der Nacherfüllung, aber die muss der Verkäufer nicht annehmen siehe §439 Punkt 3. Das versuche ich Dir jetzt letztmalig beizubiegen.

§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

Dies steht im krassen Gegensatz zu Deiner getätigten Aussage:

fraster schrieb:
1. Rückgabe der Ware gegen Rückerhalt des Kaufpreises, und zwar OHNE (!) "Abnutzungsgebühr"
2. Minderung des Kaufpreises
3. Schadensersatz (selten und nur, falls wirklich ein Schaden entstanden ist).

Man muss als Käufer einer mangelhaften Ware KEINER Reparatur zustimmen, sondern kann z. B. sofort eine gleiche, mangelfreie Ware verlangen.

Die wie schon mehrfach erwähnt wurde, so nicht korrekt ist.

Somit könnte sich eine korrekte Wandlung wegen des plötzlich auftretenden mangelnden Schwarzwertes bei einem Gerät welches älter als 14 Tage ist, wie folgt gestalten.

Mitteilung beim Händler (aufgrund Beweislast immer schriftlich) über den Fehler. Nun könnte man auf Umtausch bestehen. Der Händler lehnt aufgrund § 439 Punkt 3 ab und bietet Nacherfüllung durch Reparatur an und informiert nun den Pana Service. Dieser kommt nach Terminvereinbarung ins Haus und leistet sie Nacherfüllung. Wenn der Fehler nach der 2ten Reparatur nicht behoben ist, hat der Käufer das Recht auf Rückgabe mit oder ohne Austausch. Bei Rückgabe ohne Austausch darf der Händler immer noch aktuell eine Nutzungsgebühr berechnen. Bei Rückgabe mit Umtausch gegen ein anderes TV Modell darf der Händler keine Nutzungsgebühr berechnen und muss den komplett gezahlten Kaufpreis verrechnen.


[Beitrag von JokerofDarkness am 26. Dez 2009, 17:18 bearbeitet]
fraster
Inventar
#204 erstellt: 26. Dez 2009, 20:03

JokerofDarkness schrieb:

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

So, und jetzt haben wir endlich deinen Denkfehler schwarz auf Weiß. In deinem Beispiel mit dem Mangel "schlechter Schwarzwert" kann selbstverständlich der Verkäufer NICHT die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, WEIL

1. der Schwarzwert eine essenzielle Eigenschaft der Kaufsache ist und damit im Verhältnis eine wichtige technische Eigenschaft der Kaufsache darstellt (im Gegensatz zu fehlenden oder leeren Batterien bei der beiliegenden Fernbedienung) und

2. die Rücknahme des Gerätes und die Rückzahlung des Kaufpreises KEINESFALLS mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Hierzu gibt es sogar entsprechende Grundsatzurteile.
JokerofDarkness
Inventar
#205 erstellt: 26. Dez 2009, 20:34

fraster schrieb:
2. die Rücknahme des Gerätes und die Rückzahlung des Kaufpreises KEINESFALLS mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Hierzu gibt es sogar entsprechende Grundsatzurteile.

Rückzahlung des Kaufpreises ohne Abzug der Nutzungsgebühr gibt es eh nicht, dass hat auch der EuGH nicht aufgehoben. Da Panasonic die Reparatur eh durch die Garantie abdeckt, wäre ein Tausch bzw. Rücknahme sehr wohl unverhältnismäßig für den Händler.

Du darfst aber gerne Deine Links zu den Grundsatzurteilen posten, bis dahin ist diese Diskussion für mich beendet.
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