Ware zurückgeschickt, Wertverlust?

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Satin
Stammgast
#51 erstellt: 01. Jan 2016, 15:44
Unter anderem hat auch die falsche Angabe des Händlers ein "autorisierter Händler" zu sein, mich dazu bewogen den Artikel zurückzuschicken. Meine allererste Rückgabe überhaupt! Als ich anfang der 80er beim autorisierten Fachhändler ein AT20 Sla kaufte, waren viele Nachahmerprodukte (Fälschungen) im Umlauf. Heute ist es nicht anders. Beim kauf einer Ware vom Autorisierten, bin ich auf der sicheren Seite. Mache mich nicht zum Helfer von Ware aus eventuell dubioser Quelle. Und habe vielleicht später unangemeldet die Polizei in der Wohnung. Audio Technica warnt ausdrücklich auf seiner HP: Wir raten unseren Kunden eindringlich zum ausschließlichen Erwerb von Audio-Technica Produkten durch autorisierte Händler.

Günter
Titanist
Stammgast
#52 erstellt: 01. Jan 2016, 16:00
Ein Marketingopfer also
Aber wenn es dir ein gutes Gefühl gibt....

VG
Günter


[Beitrag von Titanist am 01. Jan 2016, 16:00 bearbeitet]
play_user
Hat sich gelöscht
#53 erstellt: 01. Jan 2016, 16:10
Pech haben kann man überall mal ,
was hat das jetzt damit zu tun das du gebrachte Ware erhalten hast ?

Naja Partnershops , Empfehlender Vertrags Händler was ich davon halte ,
bei einer anderen Sache kannte der ^^^ nicht ein mal die Produkte vom Hersteller
und blätterte wild Katalog rum und hatte keine Ware vom Hersteller da nicht ein mal zum an kucken,
das war so ein kleiner Fuzi Laden der nur das Logo vom Hersteller gekauft hatte damit wurb,
Vertrags Händler zu sein.
Wenn du bei diesen Großen Discounter Märkten kaufst, kannst du sicher sein
das nichts Gefälscht ist und du Original Neu Ware bekommst,
weil du die Waren vor dem Kauf in ruhe im Discounter Markt selber ausprobieren kannst und
auch die Gegebenheit hast, das ein oder andere den Verkäufer zu fragen, das mit den Verkäufern hat sich
in den letzten Jahre sehr gebessert im Gegensatz zu früher, so Allgemein ist die Beratung besser geworden .


[Beitrag von play_user am 01. Jan 2016, 16:26 bearbeitet]
Satin
Stammgast
#54 erstellt: 01. Jan 2016, 16:21

Titanist (Beitrag #52) schrieb:
Ein Marketingopfer also
Aber wenn es dir ein gutes Gefühl gibt....


Opfer sind imho autorisierte Fachhändler. Die können dann vermutlich mit ihrer Preiskalkulation dem Händler der seine Ware aus dubioser Quelle bezieht keine Paroli bieten. Ist das fairer Wettbewerb?
>COWL<
Hat sich gelöscht
#55 erstellt: 01. Jan 2016, 16:31
Interessante Diskussion, muss ich schon sagen. Ich lese vieles, mit dem ich mich selbst identifizieren kann. Aber Frage an den TE: Bringt dich das an der Stelle noch weiter oder haben sich für dich inzwischen andere Fragen ergeben? (Nur mal so am Rande... )
Satin
Stammgast
#56 erstellt: 01. Jan 2016, 16:44

>COWL< (Beitrag #55) schrieb:
Interessante Diskussion, muss ich schon sagen. Ich lese vieles, mit dem ich mich selbst identifizieren kann. Aber Frage an den TE: Bringt dich das an der Stelle noch weiter oder haben sich für dich inzwischen andere Fragen ergeben? (Nur mal so am Rande... )


Die Ware ist zurückgeschickt und beim Händler angekommen. Habe den versicherten Rückversand freiwillig selber bezahlt.
Der Händler rechnet mit 20% Wertverlust den ich übernehmen soll. Warte nun auf den Eingang der Rechnung, und werde dann
entscheiden wie es weitergeht.
play_user
Hat sich gelöscht
#57 erstellt: 01. Jan 2016, 17:42
warte einfach ab, ob der Händler einen Mahnbescheid schickt dem Widersprichst du dann
mit der Begründung, das 20 % Abzug Unzulässig sind und das du schon freiwillig
die Versicherung bezahlst hat und das statt Neu Ware bereits gebrauchte Ware bekommen hast,
dann muss der Händler Klagen wenn falls die Forderung nicht gleich vom abgewiesen wird ,
Mahn-Bescheide werden erst geprüft wenn man Widerspruch einlegt ,
einen Mahn-Bescheid kann jeder erwirken egal ob die Forderung berichtigt ist.


[Beitrag von play_user am 01. Jan 2016, 17:47 bearbeitet]
K._K._Lacke
Inventar
#58 erstellt: 01. Jan 2016, 17:46
Was wäre eigentlich, wenn der Händler die zurückgeschickte Ware nachträglich absichtlich beschädigt und dann den vollen Ersatz verlangt? Wie könnte man das Gegenteil beweisen?
Oder überlässt man das dem Transporteur?
play_user
Hat sich gelöscht
#59 erstellt: 01. Jan 2016, 17:51
man kann nur was machen wenn man einen Zeugen hat der dabei war,
sonst sieht es schlecht aus mit Beweisen ,
ich glaube du kannst nichts bewiesen wenn keinen Zeugen und der Händler behauptet
du hast die Ware kaputt gemacht,
solche Fälle gibt es durch aus wo Händler zu solchen dubiosen Tricks greifen,
grade wenn es darum geht sich um Garantie und Gewährleistungs- Ansprüchen zu drücken.


[Beitrag von play_user am 01. Jan 2016, 17:55 bearbeitet]
tomtiger
Administrator
#60 erstellt: 01. Jan 2016, 17:54
Hi,


Satin (Beitrag #54) schrieb:
Opfer sind imho autorisierte Fachhändler. Die können dann vermutlich mit ihrer Preiskalkulation dem Händler der seine Ware aus dubioser Quelle bezieht keine Paroli bieten. Ist das fairer Wettbewerb?


was sollen "dubiose Quellen" sein? Die Tonabnehmer können nur von Märkten stammen, wo der Hersteller das selbe Produkt zu einem geringeren Preis verkauft, oder wenn der Hersteller einem Großhändler besondere Rabatte einräumt, oder aber z.B. aus Konkursmassen. Zumindest in Österreich reicht es aus, wenn Du von einem Händler kaufst, dann hast Du gutgläubig erworben und die Ware gehört Dir.


Ich habe keine Ahnung, wie das bei AT ist, im EDV Bereich habe ich bereits für "autorisierte Fachhändler" und Distributoren gearbeitet. Grob abgerissen bekommst Du Vergünstigungen, Demoprodukte, teilweise Werbung bezahlt, Du verpflichtest Dich Mindestpreise zu verlangen, keine Gebrauchtwaren/Vorführer/etc. günstiger anzubieten, bekommst dafür höhere Gewinne durch geringere Einkaufspreise.

Eine Verletzung des fairen Wettbewerbs kann ich nur darin erkennen, dass es überhaupt autorisierte Fachhändler gibt, denn die haben allenfalls unfaire Vorteile gegenüber den normalen Händlern.

LG Tom
tomtiger
Administrator
#61 erstellt: 01. Jan 2016, 17:57
Hi,


warbabe (Beitrag #58) schrieb:
Was wäre eigentlich, wenn der Händler die zurückgeschickte Ware nachträglich absichtlich beschädigt und dann den vollen Ersatz verlangt? Wie könnte man das Gegenteil beweisen?
Oder überlässt man das dem Transporteur?


der Händler hat eine besondere Sorgfaltspflicht, dies betrifft insbesondere die Eingangsprüfung (auch der Konsument hat diese Pflicht, nur ist man da nachsichtig). Wenn der Händler bis jetzt nicht behauptet hat, dass die Ware beschädigt ist, ist es zu spät.

LG Tom
play_user
Hat sich gelöscht
#62 erstellt: 01. Jan 2016, 18:05
hier mal lesen da steht etwas über die Rechte die man hat

http://www.anwaltsre...oren_geht.d1567.html

http://www.ebay.de/g...0000017660536/g.html


[Beitrag von play_user am 01. Jan 2016, 18:07 bearbeitet]
Satin
Stammgast
#63 erstellt: 01. Jan 2016, 19:46

tomtiger (Beitrag #60) schrieb:

was sollen "dubiose Quellen" sein? LG Tom


Synonyme zu dubios
Quelle: Duden.de
anrüchig, bedenklich, berüchtigt, fragwürdig, übel beleumdet, undurchsichtig, ungeklärt, unglaubhaft, unheimlich, verdächtig, verrufen, verschrien, von zweifelhaftem Ruf, zweifelhaft, zwielichtig; (bildungssprachlich) obskur, ominös, suspekt
>COWL<
Hat sich gelöscht
#64 erstellt: 01. Jan 2016, 20:00
Na, der Tiger weiß schon, was dubios bedeutet. Die Anmerkung zielte auf etwas anderes, was er ja dann auch geschrieben hat.


[Beitrag von >COWL< am 01. Jan 2016, 20:01 bearbeitet]
Plankton
Inventar
#65 erstellt: 01. Jan 2016, 20:02

Satin (Beitrag #9) schrieb:
Ich habe den eBay Händler ein Preisangebot gemacht. Er hat geantwortet das er das letzte Tonabnehmersystem ein AT150MLX für den Hausverkauf mir zu einem guten Preis verkaufen könnte.


Ist es das System gewesen für das Du auch einen Preisvorschlag abgegeben hast?
Das könnte ein Problem für den Händler werden denn eBay freut sich ganz besonders
wenn die eigene Plattform umgangen wird.
Jazzy
Inventar
#66 erstellt: 01. Jan 2016, 20:32
Satin,nix für ungut,aber bei Internetkäufen muss man sich vorher kundig machen über den Händler.Ich frage meistens meinen Händler vor Ort nach dem Preis,und oft ist der genau so günstig wie seriöse Internethändler(manchmal sogar günstiger) .
Satin
Stammgast
#67 erstellt: 01. Jan 2016, 20:49

Plankton (Beitrag #65) schrieb:

Satin (Beitrag #9) schrieb:
Ich habe den eBay Händler ein Preisangebot gemacht. Er hat geantwortet das er das letzte Tonabnehmersystem ein AT150MLX für den Hausverkauf mir zu einem guten Preis verkaufen könnte.


Ist es das System gewesen für das Du auch einen Preisvorschlag abgegeben hast?
Das könnte ein Problem für den Händler werden denn eBay freut sich ganz besonders
wenn die eigene Plattform umgangen wird.


ja, habe auf ebay einen Preisvorschlag abgegeben. Der ist dann abgelaufen.
Es kam über das ebay Mailsystem diese Rückantwort:

Guten Tag, vielen Dank für Ihr Interesse an demAudio Technica AT 150 MLX
Der Hersteller hat die Preise sehr stark anheben müssen - bei eBay ist da
praktisch keine "Luft" mehr.
Aus meinem Bestand für den örtlichen Ladenverkauf kann ich Ihnen den - letzten - noch preisgünstigen Tonabnehmer für € xxx,xx abgeben -
neu und originalverpackt, versteht sich.
Geben Sie mir einfach Ihre Adresse, dann geht er gleich raus an Sie -
Sie überweisen nach Erhalt, ganz risikofrei !
Kontakt:
email xxxxxxxxx@t-online.de !
----------------schnipp--------------------------------------------
habe dann denn Preis akzeptiert, und meine Bestellung an die t-online Mailadresse geschrieben.
Dann lief der ganze Mailverkehr ohne ebay ab.
Bin also von der ebay Plattform sozusagen weggelockt worden.
Satin
Stammgast
#68 erstellt: 01. Jan 2016, 21:09

Jazzy (Beitrag #66) schrieb:
Satin,nix für ungut,aber bei Internetkäufen muss man sich vorher kundig machen über den Händler.Ich frage meistens meinen Händler vor Ort nach dem Preis,und oft ist der genau so günstig wie seriöse Internethändler(manchmal sogar günstiger) .


Recht haste Sven. Hätte mich vorher kundig machen sollen. Die wenigen aber trotzdem positiven Bewertungen, und der Hinweis das er autorisierter Händler ist (was sich als falsch herausstellte) haben mich positiv beeinflusst, und der gute Preis tat sein übriges.

Später hab ich von dem Händler einen zweiten ebay Account entdeckt, und die vielen roten Bewertungen gelesen.
Vor Ort hier bei Paderborn gibt es meinen Audio Technica Händler nicht mehr. Wo soll ich da hinfahren?
play_user
Hat sich gelöscht
#69 erstellt: 01. Jan 2016, 22:45
Falsche Angaben berechtigt eh immer zum Umtausch ,
Der Händler hätte fairerweise schreiben sollen, Verpackung wurde schon mal geöffnet
oder es ist B Ware aber makellos .... wenn man auf diese weise etwas billiger,
ist doch alles ok und weil gegen Rechnung ,
Hatte denn die Bestelle Ware irgendwelche Gebrauchs Spuren ?
wenn ja, dann kann man das nicht als Neu bezeichnen.


[Beitrag von play_user am 01. Jan 2016, 22:49 bearbeitet]
8erberg
Inventar
#70 erstellt: 01. Jan 2016, 23:08
Hallo,

der wird nicht klagen, denn da bleibt er auf den Kosten sitzen.

Ich kenn dann allerdings Rechtsverdr... ähhh... Anwälte die schon fiesen Druck ausüben wollen.

Einfach stur bleiben und Du wirst feststellen: da kommt nix.

Wenn er einen Mahnbescheid schickt musst Du Widerspruch einlegen, an die Frist denken!

Sonst kannst gelassen bleiben.
Peter
Satin
Stammgast
#71 erstellt: 02. Jan 2016, 00:24

8erberg (Beitrag #70) schrieb:
Einfach stur bleiben und Du wirst feststellen: da kommt nix.
Wenn er einen Mahnbescheid schickt musst Du Widerspruch einlegen, an die Frist denken!
Sonst kannst gelassen bleiben.
Peter

Danke für euren Beistand. Mal schaun wie sich alles weiterentwickelt.

LG, Günter
Satin
Stammgast
#72 erstellt: 02. Jan 2016, 13:16
Heute per e-Mail bekommen:




Guten Morgen, Herr xxxxxxxxxxxx ,



den Wertverlust , so schlage ich vor,

setzen wir pauschal mit 20 % an, das wären € 54,50.

Alternativ :

Ich verwerte den Tonabnehmer freihändig.

Erfahrungsgemäß legen Käufer großen Wert darauf,

dass originalverpackt geliefert wird. (Sie selbst nahmen ja

angebliches Fehlen von - geringwertigem - Zubehör zum Anlass,

den Tonabnehmer eiligst zurückzugeben).

Bei geöffneten Verpackungen handeln Interessenten den

Angebotspreis um 30 bis 50 % herunter.



Ich stelle anheim, mir den Pauschalbetrag von € 54,50

zu überweisen zur Abgeltung aller gegenseitiger Ansprüche.

Ich habe mir als Termin den 10.1.2016 vornotiert.



Konto xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.



Eine "Schlichtungsstelle" ist mir nicht bekannt,

ich werde auch einer Schlichtung nicht zustimmen.



Mit freundlichem Gruß

xxxxxxxxxxxxxxx
Satin
Stammgast
#73 erstellt: 02. Jan 2016, 13:25
Mein schreiben an den Händler:


Hallo Herr xxxxxxxxxxxx

auf anraten eines Audio Technica Deutschland Mitarbeiters
werde ich die Lieferung zurückschicken.

Damit es es auch bei Ihnen ankommt werde ich den
Rückversand versichert mit Sendungsnummer auf
meine Kosten nehmen.

Gruss, xxxxxxxxxxxxxx
--------------schnipp--------------------------

Was der Händler mir da als Grund fürs zurückschicken Unterstellt ist so nicht richtig.
Wer lesen kann so denk ich mal...
bob2
Hat sich gelöscht
#74 erstellt: 02. Jan 2016, 13:28
Hallo,

aus Erfahrung, kann ich sagen, das kein Anwalt eine Klage wegen 54,50.- Euro einreichen wird, und wenn würde es zu ein Vergleich kommen, wobei der Kläger auf seine Kosten sitzen bleibt..

Also Abwarten......und immer schön Widerspruch per Einschreiben versenden..


[Beitrag von bob2 am 02. Jan 2016, 13:29 bearbeitet]
ingo74
Inventar
#75 erstellt: 02. Jan 2016, 13:35
Warte jetzt einfach ab, der Händler hat nur von geöffneter Verpackung geschrieben, niirgends ist eine Beschädigung oä erwähnt, somit kannst du dich beruhigt zurücklehnen und schauen, ob und was er macht.
Informier uns nur, wenn -
8erberg
Inventar
#76 erstellt: 02. Jan 2016, 14:04
Hallo,

soll der Typ schreiben was er will, er hat keine Chance und reißt nur - mit Verlaub - das Maul weit auf...

Peter
lini
Inventar
#77 erstellt: 02. Jan 2016, 23:19
Satin: Du hast drüben im Analog-Forum zusätzlich angegeben, dass das normalerweise zugehörige Zubehör fehle, was Du hier aber nicht erwähnt hast. Trifft das denn nun zu - oder doch nicht? Denn die oben zitierte Mail vom Händler scheint ja auch darauf Bezug zu nehmen - und wenn das Zubehör tatsächlich gefehlt hat, ist ja sehr wahrscheinlich, dass die Verpackung ohnehin schonmal geöffnet worden ist. Fürderhin spricht der Verkäufer von "geringwertigem" Zubehör, aber so "geringwertig" ist das Zubehör in dem Fall m.E. nicht, zumal beim AT150MLX auch ein Satz AT6101 PC-OCC-Headshell-Käbelchen beiliegen sollte. Zusammen mit dem kleinen Schraubenzieher, Nadelbürstchen und Befestigungsmaterial würd ich fürs Zubehör allein also schon einen Wert von rund 25 Euro ansetzen.

Meines Erachtens verwickelt sich der Verkäufer also in zu viele Widersprüche. Erst recht, wenn tatsächlich eine deutliche Preiserhöhung stattfinden oder bereits stattgefunden haben sollte, denn damit schiene ja durchaus wahrscheinlich, dass er das geöffnete Exemplar in Kürze eh zum bisherigen Verkaufspreis loswerden kann, womit dem Verkäufer dann ohnehin kein Schaden entstünde. Wobei bei einem normalen Hifi-Händler mit Ladengeschäft eh anzunehmen wär, dass ein gewisser Anteil der Kunden nicht nur einen Tonabnehmer kaufen, sondern diesen auch gleich montieren lassen möchte - solchen Kunden dürfte dann auch eher egal sein, ob der Verpackungsinhalt schonmal inspiziert wurde. Und selbst bei einem reinen Versandhändler mag's durchaus Kunden geben, die es sogar vorziehen würden, wenn der Händler vor dem Versenden noch einen prüfenden Blick auf die Ware wirft. Dass der Händler auf Tonabnehmer mit geöffneter Verpackung generell 30 bis 50 % Nachlass gewähren müsste, erscheint also kaum glaubwürdig.

Insofern: Bild(er) machen, damit Du zur Not den Zustand der Ware vor dem Zurücksenden beweisen kannst, dann das Ding ausreichend versichert retourschicken, Versandbeleg aufbewahren und abwarten, ob noch was nachkommt...

Grüße aus München!

Manfred / lini
Satin
Stammgast
#78 erstellt: 03. Jan 2016, 00:33
Hallo Manfred,
ich habe keinerlei Zubehör gefunden. Mein Telefonanruf beim Händler konnte auch nicht weiterhelfen. Und ohne Zubehör kann ich das AT150MLX nicht befestigen. Die zwei Beipackzettel waren auch keine hilfe. Auf deutsch war nur was von Batterie Entsorgung zu lesen. Hilfesuchend wandte ich mich an den Audio Technica Vertrieb in Deutschland. Dort kam schnell heraus das mein Händler kein autorisierter AT Händler ist, und ich sollte die Ware zurückschicken. Was auch sofort erledigt wurde.
Kaum hatte der Händler die Ware zurück kam die Rückmeldung:

Guten Tag, Herr xxxxxxxxxxx -

deer guten Ordnung halber bestätige ich Ihnen die Rücksendung

des Tonabnehmers.

Leider haben Sie die Originalverpackung geöffnet,

sodass ich das System nicht mehr als "neu und originalverpackt"

verkaufen kann. Ich mache vorsorglich Wertminderung in Höhe von 20% des

Verkaufspreises geltend.



Es ist geradezu skandalös, dass ein Mitarbeiter von Audio Technica

Ihnen rät, den Kauf bei uns rückgängig zu machen.

Einen guten Grund gibt es dafür nicht.

Übrigens haben Sie wohl übersehen, dass sämtliches Zubehör dabei war !

Sie haben offenbar mehr die Angebote anderer Anbieter gelesen, als die Lieferung

geprüft. Sie werden, da Sie ja jetzt wohl anderweitig kaufen,

in der Lieferung, genau wie bei uns , das Zubehör im Fach hinter dem Tonabnehmer finden.



Es ist sehr bedauerlich, dass Sie recht schlechte Erfahrungen im Internet

gemacht haben müssen, und uns mit derartigem Misstrauen begegnen.

Die Tatsache, dass wir als Ausnahme-Lieferanten Ihnen großes Vertrauen

entgegenbringen, indem wir Zahlung erst nach Lieferung erwarten,

sollte Ihnen zu denken geben. Dieses Vertrauen enttäuschen Sie, insbesondere

dadurch, dass Sie hastig einen Kauf rückgängig machen, ohne sich zu überzeeugen.



Es wäre eher angebracht, dem Vertrieb der Audio Technica-Repräsentanz

skeptisch gegenüberzustehen, deren Mitarbeiter sich nicht scheuen,

sich uns gegenüber geschäftsschädigend zu verhalten.



Mit freundlichem Gruß

xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Satin
Stammgast
#79 erstellt: 03. Jan 2016, 00:46
Wir raten unseren Kunden eindringlich zum ausschließlichen Erwerb von Audio-Technica Produkten durch autorisierte Händler.
ist auf der Webseite von Audio Technica zu lesen. Habe mich dran gehalten und nun den Zorn des Händlers auf mich. Das fehlende Zubehör
als Rückgabe Grund anzugeben, stimmt keinesfalls. Hier irrt sich der Händler. Es ist die klare Anweisung des AT Vertriebes zur Warenrückgabe.

Wieso muss ein Händler mit dieser falschen Angabe in der Artikelbeschreibung auf Kundenfang gehen?
"Sie kaufen vom autorisierten AUDIO TECHNICA - Fachhändler !"


[Beitrag von Satin am 03. Jan 2016, 00:57 bearbeitet]
Jone1973
Stammgast
#80 erstellt: 03. Jan 2016, 00:54
Der Zorn des Händlers kann dir wirklich egal sein. Solange du vorm Rückversand nichts kaputt gemacht hast, hast du alles richtig gemacht. Die Gründe für die Rücksendung sind dabei innerhalb der 14 Tage auch irrelevant.
Übrigens kostet ein Mahnbescheid über den besagten Streitwert auch schon wieder irgend etwas in die 20 Euro, die der mahnende auslegen muss. Ich habe schon meine Zweifel, dass überhaupt ein Mahnbescheid kommen wird.

Ich würde hier überhaupt nichts unternehmen und keine 20% zahlen. Die Rechtsgrundlage ist da auf deiner Seite, auch wenn sie unbefriedigend für Händler ist.

Gruß
Joachim
Satin
Stammgast
#81 erstellt: 03. Jan 2016, 01:08
dies ist ein Auszug aus einer öffentlichen Bewertung des Händlers die jeder Nachlesen kann.

Aufgrund meiner eigenen nachweislich negativen Erfahrungen - welche nunmehr bedauerlicherweise in eine rechtliche Verfolgung münden mussten - und der nach Recherchen im Web erlangten Kenntnisse bezüglich weiterer zahlreicher Kundenbeschwerden in verschiedenen Portalen kann ich diesen Händler leider nicht guten Gewissens empfehlen!
Ergänzung:
Wie mir heute seitens des Schuldner-Registers des für den Verkäufer zuständigen Amtsgericht Tostedt mitgeteilt wurde, liegt seitens des Verkäufers eine abgegebene Eidesstattliche Versicherung (Vermögensoffenbarung) vor, so dass hier nunmehr eine zu prüfende strafrechtliche Relevanz im Raum steht. Eine Anzeige wegen Betruges wurde seitens des Gerichtes sehr deutlich empfohlen!

Soviel zur Seriosität...


[Beitrag von Satin am 03. Jan 2016, 01:15 bearbeitet]
Satin
Stammgast
#82 erstellt: 03. Jan 2016, 01:36

Jone1973 (Beitrag #80) schrieb:
Der Zorn des Händlers kann dir wirklich egal sein. Solange du vorm Rückversand nichts kaputt gemacht hast, hast du alles richtig gemacht. Gruß
Joachim

Hallo Joachim, da war nirgendwo ein Siegel, meine Finger waren Sauber, nirgendwo sind zusätzliche Gebrauchspuren dazugekommen, außer die Fingerabdrücke auf der Plexiglasbox. Die sieht dann aber auch nur die Polizei. Das System wurde aus der Box nicht entfernt, der Nadelschutz wieder hochgeklappt und somit Aktiviert. Die Plastikbox mit dem System war in zwei offenen Tütchen eingesteckt, die man auch zum Versenden von elektronischen Bauteilen benutzt. Die Ware hat keine zusätzlichen Spuren meinerseits bekommen. Der Händler hat sich deswegen auch nicht beschwert. Aber wegen einmal öffnen und gucken gleich 20% vom Warenwert einzufordern....

LG, Günter


[Beitrag von Satin am 03. Jan 2016, 01:50 bearbeitet]
Jone1973
Stammgast
#83 erstellt: 03. Jan 2016, 01:55
Eben. Vergiss die Drohgebärden. Gut, dass du auf Rechnung bestellt hast und deinem Geld nicht hinterher laufen musst. Du kannst dir höchstens noch die Mühe machen, dem Herrn das Widerrufsrecht nahe zu bringen. Ansonsten bist du in der eindeutig besseren Situation.
RelacksMax
Ist häufiger hier
#84 erstellt: 03. Jan 2016, 03:17
Mir fallen dazu zwei/drei Dinge ein:

1. Der Händler führt die Zahlung auf Rechnung an: Da hat er durchaus Recht. Gibt mir selber auch zu denken ... warum sollte einer sowas machen und dann nachher die krumme Tour probieren?

2. Ich weiß nicht wie der AT150MLX verpackt ist - aber wäre es möglich das Zubehör zu übersehen wenn man nicht weiß wo das "versteckt" ist ? Je nachdem wie die Verpackung gestaltet ist kann ich mir sowas schon vorstellen - die vier Kabel plus Bürte n bisschen Schrauben benötigen ja nicht viel Platz.

3. Der Händler kritisiert den Audio Technica-Vertrieb/Kundensupport meines Erachtens zurecht. Meines Wissen darf jeder Händler Profukte von AT vertreiben - es spricht nicht für besonders "gutes" Geschäftsgebaren seitens AT einem Kunden zu sagen, er solle doch bitte nur beim "Autorisierten" Händler kaufen.
lini
Inventar
#85 erstellt: 03. Jan 2016, 05:54
RM: ad 2.) Kartonhülle, darin Plastik-Box mit Klarsicht-Deckel. Vorne Hauptfach mit dem System auf 'ner Art Pseudo-SME-Headshell. Dahinter zweites Fach mit Kartonabdeckung - darin sollte sich das Zubehör finden. Sprich, vielleicht zu übersehen, wenn man gar nicht ahnt, dass welches beiliegen sollte - wer nach dem Zubehör sucht, müsste aber schon nahezu lebensunfähig phantasiefrei sein, um es nicht zu entdecken.

Und was die Debatte um den autorisierten Fachhandel angeht: Beim autorisierten Händler sollte der Kunde halt im Normalfall davon ausgehen können, dass es sich, sofern nicht explizit anders ausgewiesen, um offiziell für den entsprechenden Zielmarkt vorgesehene, originale Retail-Ware handelt - und nicht etwa um "graue Ware", mit der es unter Umständen Schwierigkeiten geben könnte, wenn der Kunde die freiwillige Herstellergarantie oder Upgrade-Programme bei seiner Landesniederlassung oder dem für sein Land zuständigen Distributor in Anspruch nehmen möchte. Insofern hat's schon einen gewissen Sinn, wenn AT ausdrücklich zum Erwerb über den autorisierten Fachhandel rät - und insofern halt ich's auch für problematisch, wenn sich ein Händler fälschlicherweise als autorisiert ausgibt, auch wenn ein Kauf bei einem nicht-autorisierten Händler freilich nicht automatisch graue oder sonstwie problematische Ware bedeuten muss.

Grüße aus München!

Manfred / lini
Satin
Stammgast
#86 erstellt: 03. Jan 2016, 15:05
Als ich die AT Vertriebs Anweisung zur Rücksendung erhielt, hat mich das Zubehör nicht mehr interessiert. Und als die Mail vom Händler reinkam er könnte das Zubehör nachliefern, war es eh zu spät, da die Ware schon am Postschalter zum Rückversand abgegeben. So bin ich nun zwischen zwei Fronten die sich beharken, und mal schaun ob mich da jemand um einen Kopf kürzer macht.

Was ich auf den zwei kleinen Zetteln die beilagen vermisst habe, ist eine Auflistung des Lieferumfangs, die Vorstellung des Systems, Bilder wie man alles richtig Anschließt, die Infos zu Auflagekraft etc. Eine Einleitung so in etwa: Danke für den kauf eines Audio Technica Produktes....
Ist ja alles nichtmehr Selbstverständlich.

Günter
lini
Inventar
#87 erstellt: 03. Jan 2016, 16:48
Günter: Auch eine Bedienungsanleitung sollte eigentlich beigelegen haben. Aber ich werde aus Deinen Antworten hierzu nicht schlau: Also hast Du nun in dem rückwärtigen Fach nach dem Zubehör gesehen - oder doch nicht? Denn das ist durchaus ein relevanter Punkt, denn wenn das Zubehör tatsächlich fehlte und der Verkäufer nachweislich anbot, es nachzuliefern, wär das ja ein ziemlich sicherer Indikator dafür, dass die Verpackung ohnehin schonmal geöffnet worden war. Hingegen legt der Satz "Übrigens haben Sie wohl übersehen, dass sämtliches Zubehör dabei war !" aus der oben zitierten Mail des Verkäufers eher das Gegenteil nahe...

Grüße aus München!

Manfred / lini
Satin
Stammgast
#88 erstellt: 03. Jan 2016, 17:58
Hallo Manfred,
die Info vom Händler nach einem rückwärtigen Fach zu sehen, kam zu spät. Die Ware war zu dem Zeitpunkt schon auf dem Rückweg. Er hätte bei meinem ersten Telefon Anruf unmittelbar nach dem erhalt der Ware gelegenheit gehabt, mich darauf hinzuweisen.

Günter
tomtiger
Administrator
#89 erstellt: 03. Jan 2016, 18:03
Hi,

ist doch jetzt egal, vorbei ist vorbei.

Der VK hat - jedenfalls so der hier vorgetragene Stand der Dinge - keinen konkreten Schaden am Produkt bemängelt. Und nur weil er etwas nicht mehr als neu verkaufen kann, kann er keine Minderung fordern.

Der wird sich über den Kunden geärgert haben und wollte dem Angst machen.

Sollte er doch den Rechtsweg beschreiten, wird der TE selbst entscheiden müssen, was er tut.

LG Tom
Satin
Stammgast
#90 erstellt: 03. Jan 2016, 18:05
selbst wenn Zubehör bei gewesen wäre, hätte ich die Ware auf Anweisung vom Vertrieb zurückgeschickt. Die Aufforderung war so als hätte Gott zu mir gesprochen.


[Beitrag von Satin am 03. Jan 2016, 18:06 bearbeitet]
frank60
Inventar
#91 erstellt: 03. Jan 2016, 18:19

Satin (Beitrag #86) schrieb:
Was ich auf den zwei kleinen Zetteln die beilagen vermisst habe, ist eine Auflistung des Lieferumfangs, die Vorstellung des Systems, Bilder wie man alles richtig Anschließt, die Infos zu Auflagekraft etc. Eine Einleitung so in etwa: Danke für den kauf eines Audio Technica Produktes....

Das ist bei (Direkt-)Importen aus Asien, vorbei am preistreibenden deutschen AT Vertrieb, auch normal. Es liegen zwar Beipackzettel in der Schachtel, aber keiner in einer vom typischen Mitteleuropäer lesbaren Schrift/Sprache.
Das ganze Zubehör ist tatsächlich gut versteckt, aus Zeichnungen auf den Beipackzetteln geht aber hervor, wo man die Tütchen findet.
Der Preis, den Du bezahlt hast, war auch nicht besonders günstig, sondern im normalen Rahmen dessen, was man für die Direktimporte bei Thakker, HiFi Phonohouse & Co bezahlt, die liegen alle im Preisrahmen bis 295€. Dort liegt für mich auch der Grund, daß Dir der AT Vertrieb die Rücksendung empfohlen hat, denn die Direktimporte der Händler sind ihm ein Dorn im Auge, daran verdient der Vertrieb nichts.
Bei offiziellen Importen über den Vertrieb sind deutschsprachige Beipackzettel dabei, ansonsten ist der Lieferumfang meines Wissens identisch. Ich habe auch einen Direktimport und keinerlei Nachteile. Dafür aber ~30-40€ gespart.
Der Nadelschutzbügel war bei meinem 150MLX auch hochgeklappt, das ist aber Dank der Montage auf der Headshell Atrappe kein Problem beim Versand. Die Pappschachtel um die Plastikbox war versiegelt.
Satin
Stammgast
#92 erstellt: 03. Jan 2016, 18:31

tomtiger (Beitrag #89) schrieb:
Hi, ist doch jetzt egal, vorbei ist vorbei.
Sollte er doch den Rechtsweg beschreiten, wird der TE selbst entscheiden müssen, was er tut.
LG Tom


Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt. Thomas Mann
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Bertolt Brecht

Hallo Tom,
ich werde mich dem Bösen entgegenstellen, keine Toleranz.
Mein Angebot einer Schlichtung wollte der Händler eh nicht.
Deshalb werde ich um mein Recht kämpfen, auch auf die
Gefahr hin zu verlieren.

LG, Günter
Satin
Stammgast
#93 erstellt: 03. Jan 2016, 18:40
Danke für die Info Frank60. Bezahlt hätte ich € 272,xx
frank60
Inventar
#94 erstellt: 03. Jan 2016, 18:53
Ganz ehrlich, bei 272€ hätte eigentlich klar sein müssen, daß es sich nur um einen Versandrückläufer oder einen TA, der im Ladengeschäft schon einmal montiert war, also B-Ware, handeln kann, der Preis ist auch bei den großen, o.g. Direktimporteuren nicht drin.
Wenn der Händler darauf nicht vor dem Verkauf hinweist, ist das natürlich schon mal ein Rückgabegrund. Der hätte dann aber auch so angegeben werden müssen und nicht, daß der AT Vertrieb die Rücksendung empfohlen hat.


[Beitrag von frank60 am 03. Jan 2016, 18:54 bearbeitet]
Satin
Stammgast
#95 erstellt: 03. Jan 2016, 19:17
Guten Tag, vielen Dank für Ihr Interesse an demAudio Technica AT 150 MLX
Der Hersteller hat die Preise sehr stark anheben müssen - bei eBay ist da
praktisch keine "Luft" mehr.
Aus meinem Bestand für den örtlichen Ladenverkauf kann ich Ihnen den - letzten - noch preisgünstigen Tonabnehmer für € 272,55 abgeben -
neu und originalverpackt, versteht sich.
Geben Sie mir einfach Ihre Adresse, dann geht er gleich raus an Sie -
Sie überweisen nach Erhalt, ganz risikofrei !
Kontakt:
email xxxxxxxxxxx@t-online.de !
------------------schnipp--------------------------------------------------------------

"aus dem Bestand für den örtlichen Ladenverkauf".
Vermutlich waren deshalb keine Siegel dran, weil schonmal geöffnet. Und ein Verkauf übers Internet eigentlich nicht mehr empfehlenswert.
Ich denke mal wenn der Händler schon Lügt ein "autorisierter" zu sein, dann kann ich auch nicht glauben das die mir zugeschickte Ware Neu und Originalverpackt ist. Wer einmal Lügt dem glaubt man nicht, oder so ähnlich lautet ein Sprichwort.
tomtiger
Administrator
#96 erstellt: 03. Jan 2016, 19:29
Hi,


frank60 (Beitrag #94) schrieb:
Der hätte dann aber auch so angegeben werden müssen und nicht, daß der AT Vertrieb die Rücksendung empfohlen hat.


es war ein Fernabsatzgeschäft mit entsprechender Rückgabefrist ab Wareneingang bzw. Zustellung der Widerrufsbelehrung, ohne Angabe von Gründen.

Und die bisher vorgebrachte einzige Begründung für die Wertminderung war, dass er den nicht mehr als neu verkaufen kann.

ME. kann der VK einen möglichen Rechtsstreit damit nicht gewinnen.

Aber das ist Günters Entscheidung, sollte wirklich was kommen.

LG Tom
8erberg
Inventar
#97 erstellt: 04. Jan 2016, 11:52
Hallo,

es würde mich wundern wenn ausser heisse Luft noch was von dem "seriösen Geschäftsmann" kommt...

Peter
kennysouth
Ist häufiger hier
#98 erstellt: 26. Feb 2016, 20:15

frank60 (Beitrag #91) schrieb:

Der Nadelschutzbügel war bei meinem 150MLX auch hochgeklappt, das ist aber Dank der Montage auf der Headshell Atrappe kein Problem beim Versand. Die Pappschachtel um die Plastikbox war versiegelt.


Da muss ich mal nachfragen: Ich habe mir auch neulich den AT150MLX bestellt und wegen Zeitmangel noch nicht montiert. Bei mir war allerdings nichts versiegelt. Als Zubehör sind 2 Plastikbeutel dabei die mit einem Streifen tesa zugeklebt sind. Dort ist ein Schraubenzieher+Schrauben und die Kabel dabei. Beipackzettel sind auch nicht lesbar für mich.
Habe ich einen Versandrückläufer erwischt?
Burkie
Inventar
#99 erstellt: 26. Feb 2016, 22:02
Hallo,

in Deutschland haben wir nun mal Gesetze, an die sich Händler und Kundne halten müssen.

Für den Kunden heißt das, dass er die Ware zwar begutachten und ausprobieren kann sowie das in einem Ladengeschäft möglich wäre, aber nicht so benutzen darf als hätte er sie schon in Besitz genommen. Also z.B. eine Hose oder Hemd anprobieren, aber eben nicht auf einer Feier tragen und dann zurückgeben.

Für den Händler heißt das, dass er derartig an- oder ausprobierte Ware auch wieder zurücknehmen muss, gegen volle Preiserstattung. Lediglich bei benutzter Ware darf er einen Wertverlust anrechnen.

Für viele seriöse Händler ist das auch ein Marketing-Vorteil. Die großen Musikinstrumenten- und Tontechnik-Händler (Musicstore, Thomann, etc...) bieten das auch ausdrücklich an, z.B. dass sich der Kunde, der nur ein Mikrofon oder ein Lautsprecherpaar kaufen möchte, sich 3 oder 4 verschiedenen Fabrikate zusenden lässt, diese vorsichtig und sorgfältig ausprobiert und nur eines davon behält, also kauft. Das klappt meiner Erfahrung nach sehr gut mit den großen seriösen Händlern. Bei den kleinen habe ich keine Erfahrung damit.
Bestimmte Artikel sind aus hygienischen Gründen vom Ausprobieren ausgeschlossen, z.B. In-Ohr-Stöpsel-Ohrhörer, o.ä.

Ich denke mal, ein gewisser Wertverlust von Versand-Retouren, selbst wenn der Händler diesen Wertverlust nicht beim Kunden geltend machen kann, muss der Händler als Werbekosten einkalkulieren...
Man muss ja auch bedenken, dass ein reiner Internethändler gegenüber örtlichen Ladengeschäften ja auch einen Wettbewerbsvorteil hat: Keine Miete für Ladengeschäft in guter Lage, keine Personalkosten für Verkäufer, praktisch landesweite Präsenz. Der Ladenhändler hingegen hat solche Fixkosten bei nur örtlichem Kundenkreis.

Dem Fragesteller würde ich empfehlen, eine Verbraucherberatungsstelle aufzusuchen, um sich Rat einzuholen.
Zur Not muss man halt einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Am besten ist es natürlich, sich vorher Bewertungen anzuschauen. Wer als Händler weniger als 99% positive Bewertungen hat, käme für mich gleich gar nicht in Frage.

Grüße
Albus
Inventar
#100 erstellt: 26. Feb 2016, 22:28
Tag,

und hier ist ein Blick auf den Lieferumfang möglich: http://eu.audio-tech...subID=56&prodID=4528

Freundlich
Albus
8erberg
Inventar
#101 erstellt: 26. Feb 2016, 22:42
Hallo,

na ja, das ganze war ja schon zurückabgewickelt und der Händler wollte nachträglich Schadensersatz fordern.

Da würde ich eindeutig auf stur stellen und warten bis der Knabe klagt... genau das wird er nämlich NICHT tun.

Das da in einigen Fällen sogar "Psychoterror" von einigen Händlern als Methode gewählt wird um den Kunden kleinzukriegen ist kein Geheimnis.
Ich kenn einen Fall wo ein Mahnbescheid beantragt wurde und als logischerweise ein Einspruch kam sogar noch ein Schreiben kam "zahlen Sie, vor Gericht wirds noch teurer, noch geht es"
Ein völlig fertiger Kunde hat vor lauter Schiss dann sogar bezahlt.

Daher: stur bleiben. Einen Prozess riskiert da keiner... vor allen Dingen weil er in der Beweispflicht ist.

Peter


[Beitrag von 8erberg am 26. Feb 2016, 22:44 bearbeitet]
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