Denon A1Se defekt - wurde ich "beschissen"?

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Bas8888
Hat sich gelöscht
#1 erstellt: 08. Nov 2007, 15:24
Habe ein Problem.
Gestern habe ich über ebay einen Verstärker (Denon A1SE) bekommen.
Nach 2 Wochen ist das Gerät endlich angekommen (Post hat scheinbar einen Fehler gemacht)
Habe beim auspacken dran gerochen und er stank nach verbranntem Lautsprecher (dachte mir nichts dabei).

Beim Anschließen stellte ich fest, dass das Gerät zwar angeht, aber 5 Sek. später (also wenn es eigentlich Betriebsbereits sein sollte) stellt sich der Verstärker (bzw. das Display) wieder aus. Die Diode blinkt dann zwar brav vor sich hin, es passiert aber ansonten nichts.

Wurde ich beschissen oder gibt es eine bestimmte Einstellung die ich vergessen habe?

Helft mir bitte schnell!!
funnystuff
Inventar
#2 erstellt: 08. Nov 2007, 18:42
Das klingt nicht gut, schon mal gar nicht wenn die Kiste bereits beim Auspacken verdächtig stinkt.

Wieviel hast du gezahlt, lohnt sich der Auwand für einen evtl. Rechtsstreit? Wieviele pos. Bewertungen hatte der Verkäufer denn?
dee-jay
Stammgast
#3 erstellt: 08. Nov 2007, 19:03
erstmal sagt man den Käufer ganz nett bescheid, dass der Verstärker defekt ist. Dann wartet man die Antwort hab.
Meldet sich der Verkäufer nach einer Woche nicht, schreibt man eine zweite E-Mail, dass wenn er sich nicht meldet, er eine Anzeige wegen betruges bekommt. Dann wartet man wieder die Antwort ab. Meldet er sich nach einer Woche wieder nicht, eine 3. Mail hinschreiben in der du Ihm ausdrücklich sagst, dass du in einer Woche zur Polizei gehst und ihn anzeigst, und auch dass, weil du im Recht bist, er dir deinen Anwalt bezahlen darf. Meldet er sich daraufhin nicht, nurnoch zur Polizei gehen, die machen den Rest.

Sollte er sich aber mal zwischendurch melden, du schickst den Verstärker da hin und bekommst dein Geld einschließlich der Versandkosten (darf man glaub ich auch einfordern, weiß ich aber nicht so genau) wieder, dann auch zur Polizei gehen
Apalone
Inventar
#4 erstellt: 08. Nov 2007, 19:14

dee-jay schrieb:
erstmal sagt man den Käufer ganz nett bescheid, dass der Verstärker defekt ist. Dann wartet man die Antwort hab.
Meldet sich der Verkäufer nach einer Woche nicht, schreibt man eine zweite E-Mail, dass wenn er sich nicht meldet, er eine Anzeige wegen betruges bekommt. Dann wartet man wieder die Antwort ab. Meldet er sich nach einer Woche wieder nicht, eine 3. Mail hinschreiben in der du Ihm ausdrücklich sagst, dass du in einer Woche zur Polizei gehst und ihn anzeigst, und auch dass, weil du im Recht bist, er dir deinen Anwalt bezahlen darf. Meldet er sich daraufhin nicht, nurnoch zur Polizei gehen, die machen den Rest.

Sollte er sich aber mal zwischendurch melden, du schickst den Verstärker da hin und bekommst dein Geld einschließlich der Versandkosten (darf man glaub ich auch einfordern, weiß ich aber nicht so genau) wieder, dann auch zur Polizei gehen


Das stimmt vorne u hinten nicht. Der Betrug muss erstmal tatbestandlich nachgewiesen werden. Dann bist du im Strafrecht.

Ob du zivilrechtlich dein Geld zurückbekommst, steht auf einem ganz anderen Blatt. Bei WIRKSAMEM Gewährleistungsausschluss sieht das auch eher mau aus.

Die Staatsanwaltschaft wird bei oben geschildertem Fall aller Wahrscheinlichkeit nach einstellen!

Kommt sehr auf ALLE Umstände des Falles an.

Marko
dee-jay
Stammgast
#5 erstellt: 08. Nov 2007, 20:22
das mit der Gewährleistung hin oder her, er darf ein defektes Gerät nicht als heile versteigern, was eindeutiger Betrug ist und man von daher im Recht ist.

Ich bin auch schon wegen 55 Euro zur Polizei gegangen, ist zwar eingestellt worden, aber nur, weil der Verkäufer mir das Geld zurücküberwiesen hatte (hatte ich nach ner zeit auch auf dem Konto)

Ich denke aber, dass man eher zur Polizei gehen sollte um nach Rat zu fragen als hier, denn hier spekulieren wir eher nur rum, wobei ich so eine ähnliche Sache mit der Polizei schon hinter mir habe...
Fir3storm
Inventar
#6 erstellt: 08. Nov 2007, 20:42

dee-jay schrieb:
das mit der Gewährleistung hin oder her, er darf ein defektes Gerät nicht als heile versteigern, was eindeutiger Betrug ist und man von daher im Recht ist.

Gut, wir wissen ja nicht, ob beim Angebot irgendwo vielleicht nicht doch irgendwas Kleingedrucktes stand oder es sogar generell keine Gewährleistung auf die Funktion des Gerätes gab.
Das sollte man erstmal klären.

Wenn das Gerät aber als voll funktionsfähig beworben wurde, ist es aber auf jeden fall Betrug.
Wobei man in diesem Fall wahrscheinlich auch erstmal beweisen muss, dass der Vorbesitzer dafür verantwortlich ist.

Am besten erstmal versuchen, das freundlich zu regeln.
Wenn da nichts von Verkäuferseite kommt, mit seriöser Anzeige/Klage drohen, das wirkt normalerweise immer.
Apalone
Inventar
#7 erstellt: 08. Nov 2007, 22:46

dee-jay schrieb:
er darf ein defektes Gerät nicht als heile versteigern, was eindeutiger Betrug ist und man von daher im Recht ist.


Sorry, das stimmt nicht. Wenn er zB keine Ahnung v Zustand des Gerätes hat, weil er selbst nicht geprüft hat, fehlt es an der Absicht, "sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen" - u schon ist der Tatbestand NICHT erfüllt.
Lassen wir die juristischen Feinheiten: Ich will nur sagen, seid vorsichtig mit der Aussage, "du bist im Recht, du kriegst dein Geld auf jeden Fall zurück, weil es Betrug war".

Das was der Laie als völlig klar ansieht, ist juristisch noch lange nicht klar!

Viele Grüße
Marko
Heiliger_Grossinquisito...
Inventar
#8 erstellt: 08. Nov 2007, 23:34
Man muß erstmal nachweisen das das Gerät zum Zeitpunkt der Versteigerung bereits defekt gewesen ist.

Und das ist schwer bis eigentlich unmöglich in diesem Fall.

Aber ich würde erstmal Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen, es muß nicht immer alles gleich Betrug und dergleichen sein.

Wenn ein Versandhandel etwas defektes liefert rennt auch nicht gleich jeder zur Polizei.
dee-jay
Stammgast
#9 erstellt: 09. Nov 2007, 19:34

Apalone schrieb:

dee-jay schrieb:
er darf ein defektes Gerät nicht als heile versteigern, was eindeutiger Betrug ist und man von daher im Recht ist.


Sorry, das stimmt nicht. Wenn er zB keine Ahnung v Zustand des Gerätes hat, weil er selbst nicht geprüft hat, fehlt es an der Absicht, "sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen" - u schon ist der Tatbestand NICHT erfüllt.
Lassen wir die juristischen Feinheiten: Ich will nur sagen, seid vorsichtig mit der Aussage, "du bist im Recht, du kriegst dein Geld auf jeden Fall zurück, weil es Betrug war".

Ja, aber wenn man keine Ahnung vom Zustand des Gerätes hat, sollte man soetwas in die Artikelbeschreibung mit einbringen in Form von "Da ich das Gerät nicht testen kann, verkaufe ich es vorsichtshalber als defekt", denn sonst gilt der Artikel als voll funktionstüchtig.
Natürlich sollte man mit solchen äußerungen vorsichtig sein, jedoch bin ich davon ausgegangen, dass irgendwie in der Art, dass der Gerät evtl. defekt sein könnte, nicht in der Beschreibung zu findne war, von daher ist es in meinen Augen Betrug, was sicherlich auch durch andere Institutionen bestätigt wird.



Fir3storm schrieb:

dee-jay schrieb:
das mit der Gewährleistung hin oder her, er darf ein defektes Gerät nicht als heile versteigern, was eindeutiger Betrug ist und man von daher im Recht ist.

Gut, wir wissen ja nicht, ob beim Angebot irgendwo vielleicht nicht doch irgendwas Kleingedrucktes stand oder es sogar generell keine Gewährleistung auf die Funktion des Gerätes gab.
Das sollte man erstmal klären.

Wenn das Gerät aber als voll funktionsfähig beworben wurde, ist es aber auf jeden fall Betrug.
Wobei man in diesem Fall wahrscheinlich auch erstmal beweisen muss, dass der Vorbesitzer dafür verantwortlich ist.

Am besten erstmal versuchen, das freundlich zu regeln.
Wenn da nichts von Verkäuferseite kommt, mit seriöser Anzeige/Klage drohen, das wirkt normalerweise immer.

Ja, erstmal klären ob irgendwelche fragwürdigen Klauseln, die auf einen Defekt hinweisen könnten in der Artikelbeschreibung zu finden sind und dann sehen wir weiter. Dazu muss sich der Threadersteller bitte dazu nochmal äußern und uns am besten den kompletten Link geben.

Meine Rede übrigens, dass man sowas auch auf freundliche Art regeln kann, in dem man den Verkäufer erstmal darüber benachrichtigt, nur im absoluten Ernstfall zur Polizei gehen.



Heiliger_Grossinquisitor schrieb:
Man muß erstmal nachweisen das das Gerät zum Zeitpunkt der Versteigerung bereits defekt gewesen ist.

Und das ist schwer bis eigentlich unmöglich in diesem Fall.

[...]

Wenn keinerlei Hinweis des defektes in der Artikelbeschreibung stand, dann muss der Verkäufer doch beweisen, dass das Gerät funktionstüchtig war. Schlimmstenfalles steht es dann Aussage gegen Aussage.

_______________________________________________

Was bis jetzt noch gar nicht in Betracht gezogen worden ist, dass der Receiver vielleicht beim Versand kaputt gegangen ist. Ich hab mal gesehen wie manche Leute bei der Post mit den Paketen umgehen, und da könnte sowas durchaus passieren.
Aber solche defekte kann man nachweisen.

Es ist auch noch fraglich ob sich der ganze Aufwand dafür lohnt, wieviel hast du denn für das Gerät bezahlt? (wenn man mal so fragen darf )
Apalone
Inventar
#10 erstellt: 10. Nov 2007, 00:39

dee-jay schrieb:
von daher ist es in meinen Augen Betrug, was sicherlich auch durch andere Institutionen bestätigt wird.


"sicherlich" sind in juristischen Klausuren sogenannte Füllwörter, die anzeigen, dass der Autor keine Ahnung hat...



dee-jay schrieb:
... dann muss der Verkäufer doch beweisen, dass das Gerät funktionstüchtig war.


Nein! Beweisen muss grundsätzlich immer der, der was will! Es sei denn, es gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr, das hängt v der Norm ab, die anzuwenden ist.

Nochmal: lieber keine Tipps geben, wenn man sich in Strafrecht nicht auskennt! Und das ist umfangreich! Nicht umsonst gibt es Hunderte wenn nicht Tausende v Anwälten, die ausschließlich Strafrecht machen!!

Viele Grüße
Marko
dee-jay
Stammgast
#11 erstellt: 10. Nov 2007, 11:20

Apalone schrieb:

Nein! Beweisen muss grundsätzlich immer der, der was will! Es sei denn, es gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr, das hängt v der Norm ab, die anzuwenden ist.



Ich hoffe dass es verständlich ist, dass ich soetwas nicht verstehen kann, weil dann wäre ebay der optimale Platz um Betrügereien auszuführen ohne dafür strafrechtlich verfolgt zu werden.

Naja nun sollte sich der Threadersteller mal melden denke ich
Fir3storm
Inventar
#12 erstellt: 10. Nov 2007, 12:08

dee-jay schrieb:
Ich hoffe dass es verständlich ist, dass ich soetwas nicht verstehen kann, weil dann wäre ebay der optimale Platz um Betrügereien auszuführen ohne dafür strafrechtlich verfolgt zu werden. :L

Ja, die Erkenntnis ist hart, oder?
Diese Online-Marktplätze sind in der Tat ziemlich schwammig, was die Gesetzgebung angeht.
Apalone
Inventar
#13 erstellt: 10. Nov 2007, 14:33

dee-jay schrieb:
Ich hoffe dass es verständlich ist, dass ich soetwas nicht verstehen kann, weil dann wäre ebay der optimale Platz um Betrügereien auszuführen ohne dafür strafrechtlich verfolgt zu werden.


Das kommt der Wahrheit recht nahe! Wenn ich ein Gerät kaufe, dass defekt ist, das aber als funktionsfähig beworben wurde, muss ICH beweisen, bzw. einen Richter davon überzeugen, dass

- das Gerät wirklich kaputt ist;
- das Gerät bereits beim Verkäufer kaputt war;
- der Verkäufer das wusste;
- der Verkäufer das beim Verkauf mit Wissen und Wollen (= Definition f Vorsatz) verschwiegen hat;
- um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen;

alle Dinge müssen kumulativ nicht alternativ erfüllt sein, dann kommt ggf. Betrug in Betracht.

Ist denn hier überhaupt klar, dass der Straftatbestand mit dem zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch NICHTS zu tun hat?!? Machen wir mal ein Planspiel: der Staatsanwalt sieht die Straftatsanzeige wohlwollen, leitet ein Verfahren ein und dein Richter des zuständigen Strafsenats verurteilt den Verkäufer zu einer Geldstrafe iHv 100 Tagessätzen. Prima, jetzt hast du aber immer noch ein defektes Gerät und dein Geld nicht zurück!!
Also Zivilgericht (Amts- oder direkt Landgericht, ist vom Streitwert abhängig), Titel erwirken, Vollstreckung einleiten und - keine pfändbare Masse vorhanden!!

Leute, Leute seid nicht so blauäugig bei Ebay! Wenn es wirklich haken sollte, könnt ihr die Sache idR abhaken!!
Heiliger_Grossinquisito...
Inventar
#14 erstellt: 11. Nov 2007, 15:35

Ich hoffe dass es verständlich ist, dass ich soetwas nicht verstehen kann, weil dann wäre ebay der optimale Platz um Betrügereien auszuführen ohne dafür strafrechtlich verfolgt zu werden.



Ich gratuliere zu diesem Erkenntnisgewinn.

Aber leider ist es so. Wenn man es drauf anlegt kann man bei Ebay bescheissen wie und wo es nur geht, denn als Privatmann unterliegt man keinerlei Gewährleistungspflicht sofern man auf den Privatverkauf auch voeher hinweist (und auch wirklich kein Gewerblicher ist).

Darum gibt es ja auch das Bewertungssystem um wenigstens eine halbwegs brauchbare Art und Weise zu haben um jene die Bescheissen zu markieren. Leider ist auch das wie gesagt nur halbwegs brauchbar, und viele schaun nichtmal in die Bewertungen, sie sehen nur einen supergünstigen Preis und schon setzt der Verstand aus.

Wie sonst kann es passieren das manche Idioten (Sorry wenns so hart klingt) selbst auf Originalkartons/verpackungen hunderte von Euros bieten obwohl teilweise sogar darauf hingewiesen das es NUR der Karton ist?

Ebay ist wirklich ein sehr schwammiges Gebiet, und im Problemfall mußt Du Dich selbst darum kümmern, Ebay mischt sich kaum bis gar nicht ein.


Wenn keinerlei Hinweis des defektes in der Artikelbeschreibung stand, dann muss der Verkäufer doch beweisen, dass das Gerät funktionstüchtig war. Schlimmstenfalles steht es dann Aussage gegen Aussage.


Nein eben nicht.

Bei uns ist man immer noch so lange Unschuldig bis das Gegenteil bewiesen ist.

Und die Beweisführung muß in dem Fall der Käufer führen was bei solchen Sachen nicht leicht ist.


[Beitrag von Heiliger_Grossinquisitor am 11. Nov 2007, 15:37 bearbeitet]
dee-jay
Stammgast
#15 erstellt: 11. Nov 2007, 15:42
Würde es denn im Prinzip nicht reichen, wenn der Bas8888 einen Zeugen hat, der beim erstmaligem Auspacken des Gerätes und der ersten Inbetriebnahme dabei ist und bezeugen kann, dass er das Gerät defekt erhalten hat?

Wie sieht das denn nun eigentlich mit Transportschaden aus? Das wurde bis jetzt noch nicht in Betracht gezogen und wieder vergessen


[Beitrag von dee-jay am 11. Nov 2007, 15:43 bearbeitet]
Heiliger_Grossinquisito...
Inventar
#16 erstellt: 11. Nov 2007, 16:21
Angenommen der Verkäufer stellt sich jetzt stur und sagt es war alles in Ordnung beim Versenden des Gerätes (vvlt. war es ja auch wirklich so, nur kommt mir der Verschmorte Geruch beim Auspacken etwas komisch vor was somit eigentlich dagegen spricht), muß man es wirklich im Falle des Falles bei Gericht darauf ankommen lassen.

Ein Transportschaden ist natürlich nicht auszuschließen, wobei mir auch da der Geruch seltsam vorkommt.

Diesen zu reklamieren macht aber nur Sinn wenn der Versand im Originalkarton erfolgte. Alles andere kann man getrost vergessen, hab da schon die tollsten Sachen erleben dürfen (ein Beispiel, Endstufe verzogenes Gehäuse obwohl es aus 3mm massivem Alu bestand, zusätzlich im Inneren noch 1mm Kupfer, kein Originalkarton, keine Entschädigung, obwohl bei der massiven Gehäusebauweise nachweislich nur durch äusserst unsachgemässem Umgang solche Schäden entstehen konnten).

Wenn der Verkäufer sich stur stellt, muß der Threadersteller es notfalls auf Anwalt und vllt. Rechtstreit ankommen lassen, seine Chancen stehen aber eher schlecht würde ich sagen, aber sowas kann man in solchen Fällen vorher nicht sagen. Es gibt durchaus auch positive Ausgänge solcher Geschichten.
Der Geruch beim Auspacken zeigt eigentlich das schon beim Verpacken ein massiver Defekt vorgelegen haben muß, der zudem nicht allzu lange her sein kann.


[Beitrag von Heiliger_Grossinquisitor am 11. Nov 2007, 16:22 bearbeitet]
MuDoc
Ist häufiger hier
#17 erstellt: 11. Nov 2007, 16:49
Zusätzlich gibt es noch einen Käuferschutz von Ebay, sozusagen eine interne Versicherung. Die zahlt im Endeffekt zwar nur bis zu 175 Euro, aber besser als nichts. Einfach mal bein "Hilfe" unter Ebay Käuferschutz eingeben.

Gruß Andreas
dee-jay
Stammgast
#18 erstellt: 11. Nov 2007, 16:54
Der Käuferschutz hat bei mir damals gar nichts gebracht. Die haben da mehr als 6 Wochen gebraucht um meine Daten ins System einzugeben, da fragt man sich echt, ob die da nur Kaffe trinekn oder Praktikanten beschäftigen. Nach 6 Wochen hatte ich mein Geld von Verkäufer aber schon wieder, also von daher hab ich auf den Käuferschutz von ebay auch gesch*ssen, die kümmern sich nicht.

Ebay selbst braucht man mit solchen Sachen leider nicht zu kommen, die halten sich lieber daraus.
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