Copyright bei Klassikaufnahmen

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Martin2
Inventar
#1 erstellt: 16. Aug 2005, 19:21
Ich hätte da mal eine Frage. Mir ist das mit dem Copyright bei Klassikaufnahmen nämlich sehr unklar. Mir ist gesagt worden, das Copyright für Klassikaufnahmen erlösche nach 50 Jahren. Damit wurde begründet, daß viele Aufnahmen der Monoära inzwischen next to nothing erhältlich sind.

Nun ist mir an dieser Sache natürlich eines vollkommen unklar. Bei Büchern leuchtet mir ein Copyright natürlich vollkommen ein. Die können dann nämlich nachgedruckt werden. Aber bei Tonaufnahmen? Bei CDs findet sich oft die Angabe etwa derart (P) "produced" 1969 (C) "copyright" 1990. Das heißt ja wohl, daß eine Aufnahme, die meinetwegen 1954 entstanden ist, nicht einfach von der CD abgekupfert werden darf ( selbst wenn diese Aufnahme älter als 50 Jahre ist), wenn diese CD erst später herausgekommen ist.

Vielleicht ist es ja tatsächlich so, daß auf die Aufnahmen, die 1954 raus gekommen sind, kein Copyright mehr besteht. Nur sind bei Klassikaufnahmen - im Gegensatz zu Büchern - ja wohl nicht nur Copyrightrechte sondern auch Besitzrechte tangiert. Die Bänder sind immerhin im Besitz gewisser Leute und ich kann mir nun nicht vorstellen, daß einer beim Besitzer eines Tonbandes einfach an die Tür klopfen kann nach dem Motto: Rückt die Bänder raus, das Copyright ist abgelaufen.

Das ist mir zum Beispiel bei den Einspielungen der Beethovenklaviersonatenvon Schnabel unklar, die es glaube ich bei Emi herausgekommen sind, dann aber auch noch mal einem billigen Anbieter, angeblich mit einem schlechteren Transfer. Warum sollte jemand, der im Besitz dieser Bänder ist, diese kostenlos herausrücken, wenn damit noch Geld zu verdienen ist? Und wiegesagt, einfach Aufnahmen von CDs anderer zu klauen, geht ja wohl nicht ( und das ist ja wohl im Falle des Schnabels auch nicht gemacht worden).

Kann jemand zu diesen Dingen näheres sagen?

Gruß Martin
Kreisler_jun.
Inventar
#2 erstellt: 16. Aug 2005, 21:19

Martin2 schrieb:
Ich hätte da mal eine Frage. Mir ist das mit dem Copyright bei Klassikaufnahmen nämlich sehr unklar. Mir ist gesagt worden, das Copyright für Klassikaufnahmen erlösche nach 50 Jahren. Damit wurde begründet, daß viele Aufnahmen der Monoära inzwischen next to nothing erhältlich sind.

[...]

Aber bei Tonaufnahmen? Bei CDs findet sich oft die Angabe etwa derart (P) "produced" 1969 (C) "copyright" 1990. Das heißt ja wohl, daß eine Aufnahme, die meinetwegen 1954 entstanden ist, nicht einfach von der CD abgekupfert werden darf ( selbst wenn diese Aufnahme älter als 50 Jahre ist), wenn diese CD erst später herausgekommen ist.

Vielleicht ist es ja tatsächlich so, daß auf die Aufnahmen, die 1954 raus gekommen sind, kein Copyright mehr besteht.

So habe ich das auch verstanden: Du darfst eine Platte von 1954 (oder ein Kauftonband) auf CD überspielen und verkaufen. Du darfst keine 1990 erschienene CD der Aufnahme kopieren und verkaufen. Ob sich jemand die Mühe machen wird, Dir Schwierigkeiten zu machen, wenn Du eine LP von 1964 derselben alten Aufnahme nimmst, weiß ich nicht.



Das ist mir zum Beispiel bei den Einspielungen der Beethovenklaviersonatenvon Schnabel unklar, die es glaube ich bei Emi herausgekommen sind, dann aber auch noch mal einem billigen Anbieter, angeblich mit einem schlechteren Transfer. Warum sollte jemand, der im Besitz dieser Bänder ist, diese kostenlos herausrücken, wenn damit noch Geld zu verdienen ist? Und wiegesagt, einfach Aufnahmen von CDs anderer zu klauen, geht ja wohl nicht ( und das ist ja wohl im Falle des Schnabels auch nicht gemacht worden).


Natürlich muß niemand die Masterbänder herausrücken (leider! Es gibt nämlich Dinge, die so auf ewig im Archiv verschwinden oder verloren gehen!)
Vor ca. 1940 gab es AFAIK keine Bänder bzw. war das Material oft so schlecht haltbar, dass Wiederveröffentlichungen, selbst wenn sie von derselben Firma herausgebracht werden wie die Originalaufnahmen von Schellacks (oder LPs) neu überspielt werden. Die Schnabelaufnahmen sind solch ein Fall. Jeder kann, sofern er die nötige Ausrüstung besitzt, Schellackplatten überspielen. Einige kleinere Labels (bzw. Ingenieure) haben sich darauf spezialisiert, ihre Transfers sind in der Regel sehr gut, oft besser als in diesem Fall EMI. Ein solches Label ist zB "Pearl", einige bekannte Transfermeister sind W. Marston, S. Winner und M. Obert-Thorn (letzterer hat einiges für Naxos historical gemacht und postete in rec.music.classical.recordings).
Was es mit diesen Superbilligboxen "History" oder "Maestro energico", "Quadro" etc. (hinter allen scheint ein Vertrieb, eine Firma zu stecken) auf sich hat, ist mir auch nicht ganz klar. Das sind wohl teils mehr oder weniger legale, aber wenig sorgfältige Transfer, teils vielleicht auch von LPs, denn in dieser Form sind die historischen Sachen ja oft zwischen 1960 und 1985 auch mal erschienen, teils vielleicht aber auch von besseren sorgfältigen transfers geklaute. Ich habe ein paar davon, versuche die aber eigentlich aufgrund dieser Dubiosität (und der völligen Abwesenheit von Doku/Info) zu vermeiden.
was den Klang der Überspielungen betrifft so gibt es verschiedene Ansätze: Die Extremfälle sind einerseits, die Schellackgeräusche komplett zu lassen, nur echte Aussetzer u.ä. herauszunehmen und auf richtige Tonhöhe und glatte Seitenübergänge zu achten (so sind die Schnabel bei Pearl von Winner). Dann kann man moderat eingreifen, d.h. vorsichtige digitale Filter einsetzen (hierfür plädiert Obert-Thorn auf einer Naxos-CD, die ich habe, IIRC Heifetz Konzerte mit Toscanini und Kossevitzky). Dann kann man ziemlch radikal filtern wobei nicht viel Musik übrigbleibt, z.B. die Höhen stark reduziert werden. Das kann einem bei den billigen passieren (aber wohl auch sonst; die EMI-Transfers von Schnabels Beethoven haben in gewissen Kreisen einen solchen Ruf).

viele Grüße

JK jr.
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