Rechtsfrage zu eingestellten CDs

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Amin65
Inventar
#1 erstellt: 07. Feb 2006, 16:47
Hallo,

jeder weiß ja inzwischen, eine CD darf nur für eigene Zwecke kopiert werden.

Wie steht es aber mit CDs, die bereits von von den jeweiligen Labels eingestellt worden sind. Wo, wenn überhaupt, nur noch ein paar Gebrauchte weltweit zu finden sind. Und Gebrauchtpreise ins Unermessliche steigen.

Haben wir Musikhörer nicht das Recht, solche Scheiben zu kopieren und wieder (unentgeldlich) zu verbreiten? Die Plattenlabels können und wollen ja schließlich nichts mehr damit verdienen.

Darf eigenlich ein so wichtiges Kulturgut wie Musik "eingestellt" werden? Ich finde, jeder sollte in einem solchen Fall das Recht haben, diese Musik am Leben erhalten zu dürfen!

Was meint ihr?


Grüße, Amin
andisharp
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 07. Feb 2006, 16:50
Die unentgeltliche Weitergabe im Freundes- und Bekanntenkreis ist immer noch erlaubt und war nie verboten. Verboten ist lediglich das Umgehen von digitalen Kopierschutzmechanismen.
lav1000
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 08. Feb 2006, 15:38

Amin65 schrieb:
Hallo,

jeder weiß ja inzwischen, eine CD darf nur für eigene Zwecke kopiert werden.

Wie steht es aber mit CDs, die bereits von von den jeweiligen Labels eingestellt worden sind. Wo, wenn überhaupt, nur noch ein paar Gebrauchte weltweit zu finden sind. Und Gebrauchtpreise ins Unermessliche steigen.



Haben wir Musikhörer nicht das Recht, solche Scheiben zu kopieren und wieder (unentgeldlich) zu verbreiten? Die Plattenlabels können und wollen ja schließlich nichts mehr damit verdienen.

Darf eigenlich ein so wichtiges Kulturgut wie Musik "eingestellt" werden? Ich finde, jeder sollte in einem solchen Fall das Recht haben, diese Musik am Leben erhalten zu dürfen!



Was meint ihr?


Grüße, Amin


Meistens werden solche Aufnahmen nach einiger Zeit wieder veröffentlicht - wenn nicht, regelt das leider, da hast Du Recht, der Markt...

Und was die Rechteinhaber (i.d.R. die Labels) mit Ihrem "Kulturgut" machen, kann man leider nicht beeinflussen - wenn sie der Meinung sind (aus welchen Gründen auch immer), dass nichts mehr produziert wird - auch leider Pech gehabt . Die Gründe für so eine Entscheidung sind (m.M. nach aus gutem Grund) nicht relevant - ob mangelnde Umsatzaussichten, keine Lust oder was auch immer...

Wenn sich da nicht etwas geändert hat, dann verfällt das Urheberrecht bspw. an Musik nach 70 Jahren - bis dahin kann man nur hoffen...

Verbreiten vom Originaltonträger wie schon erwähnt ja - für sich selbst, Familie aber auch Freunde. Das aber auch nur unentgeltlich. Das was Du wahrscheinlich meinst, ist damit aber nicht abgedeckt...

Grüße
Frank


[Beitrag von lav1000 am 08. Feb 2006, 15:38 bearbeitet]
andisharp
Hat sich gelöscht
#4 erstellt: 08. Feb 2006, 15:43
Hier ein Link zu einer aktuellen Meldung aus dem Heise-Forum
http://www.heise.de/newsticker/meldung/69342
Amin65
Inventar
#5 erstellt: 08. Feb 2006, 17:57
Hallo,

ich finde es sollte eine Art "Kultur-Schutz" für "bedrohte" Musik geben. Damit meine ich die private unentgeldliche Bereitstellung des originalen Datencodes zum Herunterladen im Internet. Ich bin der Meinung, solange ein Hersteller die Software verkauft und nachproduziert, sollte das Urheberrecht gelten. Ab dem Zeitpunkt, an dem der Hersteller das Produkt einstellt, solle es legal zu verbreiten sein. So dass in diesem Fall der "Kultur-Schutz" den des Urherberrechts bricht. Vielleicht kann man auch so einige Labes mit sanften Druck dazu zwingen, nicht immer alles einzustellen, was sich irgendein profitgieriger Manager wieder ausgedacht hat - eben zum Schutze des Kulturguts Musik.


Grüße, Amin
_axel_
Inventar
#6 erstellt: 12. Feb 2006, 17:13

Amin65 schrieb:
Ich bin der Meinung, solange ein Hersteller die Software verkauft und nachproduziert, sollte das Urheberrecht gelten. Ab dem Zeitpunkt, an dem der Hersteller das Produkt einstellt, solle es legal zu verbreiten sein.

Hallo.
Mal abgesehen von den 'praktischen' Problemen (ab wann gilt ein Produkt als eingestellt? nach 1 Jahr? 10 Jahren? Vermartung in welcher Form / in welchem Land?) finde ich die Rechtsauffassung dahinter schon sehr ... naja ... eigentümlich.

Außerdem geht es hier wohl nicht so sehr um Urheberrechte sondern eher um Vermarktungs-/Verwertungsrechte, die der Urheber häufig (in Teilen) abgetreten hat.

Gruß


[Beitrag von _axel_ am 12. Feb 2006, 17:18 bearbeitet]
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