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Schallpegel in Wohnung

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epsigon
Inventar
#151 erstellt: 30. Jun 2016, 11:50
Hallo,

da nimmt man einen Anwalt und setzt seine Ansprüche durch und das geht schon, nur man muss es machen. Aber es kann sein, das das alles nicht zutrifft und Du Pech hast. Du bist doch Physiker, also hast Du auch ein anspruchsvolles Studium hinter Dir, was glaubst Du warum Anwälte studieren? Das Metier ist nicht einfach und für einen Laien sehr überraschend.

Ich muss sagen, Deine Art ist schon etwas verschroben und das Du an der Sache jetzt schon sechs Jahre erfolglos herumlaborierst sollte man die Sache anders angehen oder?

Es ist einfach so, das man viele Jahrzehnte ruhig wohnt, dann zieht eine andere Partei ein und schon bricht die Hölle los, ja das ist leider so.

Ich weiß nicht, ob es schon angesprochen wurde, aber nur §14 Nr. 1 des Wohnungseigentumsgesetzes gibt schon eine Möglichkeit zum klagen und durchsetzen. Im Zivilrecht brauch man nicht die Schuld zu beweisen, da hat die Gegenseite das Problem. Aber wie gesagt ich mache hier keine Rechtsberatung und auch keine fachliche Beratung.

Es ist einfach so, wie Du das bis jetzt angefasst hast, ist es erfolglos, also höre auf die Andern hier. Für diese Erkenntnis brauch man nur Lebenserfahrung. Du wirst Dich so zerreiben und merkwürdig werden. Bitte denke darüber nach. Die meisten hier meine es gut und sind auch nicht auf den Kopf gefallen.

jetzt bin ich aber weg, sonst bekomme ich die Krise
tomtiger
Administrator
#152 erstellt: 30. Jun 2016, 12:26
Hi,


epsigon (Beitrag #151) schrieb:
Im Zivilrecht brauch man nicht die Schuld zu beweisen, da hat die Gegenseite das Problem. Aber wie gesagt ich mache hier keine Rechtsberatung und auch keine fachliche Beratung.


das ist so auch nicht korrekt, im Strafrecht gilt der Grundsatz "in dubio pro reo", das gründest sich auf ein Menschenrecht, im Zivilrecht hingegen ist der Kläger beweispflichtig, gelingt es ihm nicht, dem Gericht die Faktenlage glaubhaft zu machen, hat er verloren. Aus dem Grunde wurde bei der Gewährleistung in den ersten 6 Monaten auch die Beweislastumkehr eingeführt, weil es einem Privatmann kaum möglich ist, zu klagen, weil er kaum beweisen kann, dass ein Mangel schon bei der Übergabe vorlag.


Im Übrigen sehe ich die Sache ähnlich wie Du, sich jahrelang ärgern, auch massig Geld an Anwälte zu zahlen und nichts passiert, das ist zumindest seltsam.

LG Tom
ilhany
Ist häufiger hier
#153 erstellt: 30. Jun 2016, 12:36

tomtiger (Beitrag #152) schrieb:
Hi,


epsigon (Beitrag #151) schrieb:
Im Zivilrecht brauch man nicht die Schuld zu beweisen, da hat die Gegenseite das Problem. Aber wie gesagt ich mache hier keine Rechtsberatung und auch keine fachliche Beratung.


das ist so auch nicht korrekt, im Strafrecht gilt der Grundsatz "in dubio pro reo", das gründest sich auf ein Menschenrecht, im Zivilrecht hingegen ist der Kläger beweispflichtig, gelingt es ihm nicht, dem Gericht die Faktenlage glaubhaft zu machen, hat er verloren. Aus dem Grunde wurde bei der Gewährleistung in den ersten 6 Monaten auch die Beweislastumkehr eingeführt, weil es einem Privatmann kaum möglich ist, zu klagen, weil er kaum beweisen kann, dass ein Mangel schon bei der Übergabe vorlag.


Im Übrigen sehe ich die Sache ähnlich wie Du, sich jahrelang ärgern, auch massig Geld an Anwälte zu zahlen und nichts passiert, das ist zumindest seltsam.

LG Tom


Genau so ist es, ich bin in der Beweispflicht. Dazu gibt es das Beweissicherungsverfahren. Mit den Angaben die ich den Anwälten gab, hätte es längst gemacht werden können, auch unter Verweis auf §14 Nr. 1 WEG. Wenn die Anwälte das nicht hinkriegen, dann sind die es, die sich seltsam benehmen, nicht ich.

Da du Moderator bist, schließ doch bitte den Thread.
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