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Toms Car Hifi - widersprüchliche Bewertungen

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Autor
Beitrag
-enemy-
Ist häufiger hier
#158 erstellt: 11. Jul 2020, 23:05
Die badwort Filter lassen dich die Kommentare erst gar nicht abschicken. Danach prüft ebay nur auf Anfrage.

Im übrigen hat man nichts zu befürchten, wenn man aufgrund von deutlich schlechterer Qulität als bekannt eine Fälschung vermutet. Stichwort Vorsatzt.

PS: Ich merke gerade, dass ich mich schon wieder auf so eine ausschweifende Diskussion eingelassen habe. Schönes Wochenende noch.
Tobiii2
Hat sich gelöscht
#159 erstellt: 11. Jul 2020, 23:29

-enemy- (Beitrag #158) schrieb:
Im übrigen hat man nichts zu befürchten, wenn man aufgrund von deutlich schlechterer Qulität als bekannt eine Fälschung vermutet.

Jeder normale (faire) Mensch würde den Händler anschreiben, der würde die Sache aufklären. Und die Ware würde man zurück schicken, das ist ja nun insb. bei eBay völligst problemlos. Wo ist da überhaupt noch der Raum für eine Negative Bewertung, die zudem geschäftschädigender nicht sein könnte? Wenn ich deinen eBay-Namen wüsste, wärst Du direkt auf meiner "Liste gesperrter Käufer" - wer will mit Jemand wie Dir Geschäfte machen?
DJ-Lamá
Inventar
#160 erstellt: 14. Jul 2020, 07:48
Mit einem Anwalt, kommt man bei eBay nicht weit.

eBay löscht nur nachweislich falsche Bewertungen und Schmähkritik.

Unter falsche Bewertungen fallen zum Beispiel: Artikel nicht erhalten, der Verkäufer aber mit einer Sendungsnummer nachweisen kann, dass dieser geliefert wurde / im Schriftverkehr der Käufer den Erhalt bestätigt hat.

Gelöscht werden ALLE Bewertungen, die Wörter wie "Vorsicht", "Achtung" usw. enthalten. Diese fallen unter Schmähkritik. Unabhängig davon, was noch in der Bewertung steht.

Auch werden Bewertungen entfernt, die Hinweise auf Ermittlungen deuten. Z.B.: "PayPal-Käuferschutz eingeschaltet" oder "Anwalt kümmert sich" etc.

Erlaubt sind aber Sätze wie "ich überlege, rechtlich vorzugehen". Also, wenn noch keine Ermittlungen eingeleitet wurden.

Alles andere fällt unter Meinungsfreiheit und wird von eBay eigentlich nicht gelöscht. Diese Bewertungen können maximal über ein Gericht gelöscht werden. Aber nicht durch ein Anwalt (Ausnahme: Der Anwalt kann ALLE Punkte, die in der Bewertung bemängelt werden, eindeutig und für eBay nachvollziehbar widerlegen.).

Dies gilt aber nicht nur für eBay-Bewertungen, sondern auch für alle anderen Bewertungen.

Kleiner Tipp: Solltet ihr mit einer Dienstleistung oder was auch immer unzufrieden sein, so macht daraus keine Wissenschaft. Wenn der Verkäufer nicht einsichtig ist, ihr aber im Recht seid, dann schreibt als Bewertung einfach "Ich bin (mit dem Service, etc) unzufrieden." und gut ist. Das ist rechtlich nicht wirklich anfechtbar.

Zudem ist er immer noch ein gewerblicher Händler, der ohne wenn und aber die Ware innerhalb von 14-Tagen zurücknehmen muss. Darum nicht großartig diskutieren, wenn es zu nichts führt, sondern Widerruf schreiben und zurücksenden.

Aber auch hier ein Appell: Es kann immer wieder vorkommen, dass man was falsches bekommt oder ne Montagsware. Bevor man bewertet, sollte man den Verkäufer hinweisen und ihm die Gelegenheit geben, es zu verbessern. Denn eine unkomplizierte Rückabwickung oder Tausch, hat meiner Meinung nach eher eine positive Bewertung verdient, als eine stinknormale "Gekauft-Erhalten" Prozedur.

Dieser Beitrag ist weder eine Rechtsberatung, noch ersetzt sie eine. Weiterhin sind die oben genannte Punkte lediglich allgemeine Basics.


[Beitrag von DJ-Lamá am 14. Jul 2020, 07:53 bearbeitet]
benebelter123
Neuling
#161 erstellt: 27. Jul 2020, 23:54
Da schließe ich mich als "Geschädigter" doch mal mit meiner Story an:

Wir haben ein Desinfektionsmittel gekauft, allerdings erst bei der Lieferung bemerkt, dass es nicht für die Hände geeignet ist.
Also ging der noch versiegelte 5-Liter Kanister wieder mit dem Widerruf per Post auf unsere Kosten zurück, mit der Erwartung, dass uns der Artikelpreis ohne Versandkosten erstattet wird.

Auf der Gutschrift wurden uns locker flockig 18,00 EUR mit dem Hinweis, dass "Desinfektionsmittel nicht Erstattungsfähig" sind, abgezogen und dass er den überhaupt aus Kulanz zurückgenommen hat.

Auf Nachfrage und Verweis auf das Verbraucherrecht wurde uns dann plötzlich mitgeteilt, dass der Kanister geöffnet war und sogar ca 0,2 Liter fehlen würden, was sämtliche Lagermitarbeiter bezeugen können. Na klar...

Wir und jeder hier im Forum weiß, dass das so nicht stimmt und von der Öffnung und Unvollständigkeit erst auf Nachfrage geschrieben hat.

Wie immer sind es Kleckerbeträge, bei denen sich die Mühe nicht lohnt diesen Typen mal vor Gericht zu ziehen, zumal der Ausgang ja auch nicht gewiss ist.
Aber ein bisschen juckt es mich schon das mal durchzuziehen.
zuckerbaecker
Inventar
#162 erstellt: 28. Jul 2020, 11:03
Desinfektion
.
Tobiii2
Hat sich gelöscht
#163 erstellt: 28. Jul 2020, 11:33

benebelter123 (Beitrag #161) schrieb:
Auf der Gutschrift wurden uns locker flockig 18,00 EUR mit dem Hinweis, dass "Desinfektionsmittel nicht Erstattungsfähig" sind, abgezogen und dass er den überhaupt aus Kulanz zurückgenommen hat.

Desinfektionsmittel fallen unter das Arzneimittelgesetz und sind daher vom Umtausch ausgeschlossen.

In ml gerechnet kann durchaus etwas fehlen, denn schon geringe Temperaturunterschiede verändern die Dichte. "Tom" hätte den Inhalt wiegen müssen, um zu prüfen, ob Etwas fehlt.

Aber wen interessieren solche Petitessen, der Kunde hat immer Recht - und wenn nicht, dann rotzt er das Internet voll.
benebelter123
Neuling
#164 erstellt: 28. Jul 2020, 11:40

Desinfektionsmittel fallen unter das Arzneimittelgesetz und sind daher vom Umtausch ausgeschlossen


So nicht ganz richtig. Nur wenn das Verfallsdatum schnell erreicht werden kann oder die Versiegelung beschädigt wurde ist ein Umtausch ausgeschlossen.
Beides trifft aber in meinem Fall nicht zu.

200ml durch Temperaturunterschied bei einem 5L-Gebinde? Guter Witz!
dan_oldb
Inventar
#165 erstellt: 28. Jul 2020, 11:43
@Tobiii2 Hast du dafür eine verlässliche Quelle, jünger als 10 Jahre?
Auf das Wiegen kann und muss verzichtet werden wenn das Siegel intakt ist, dafür ist es da.


[Beitrag von dan_oldb am 28. Jul 2020, 11:43 bearbeitet]
Tobiii2
Hat sich gelöscht
#166 erstellt: 28. Jul 2020, 12:19

benebelter123 (Beitrag #164) schrieb:
200ml durch Temperaturunterschied bei einem 5L-Gebinde? Guter Witz!

Warum wohl lassen die Hersteller etwa 10% Leerraum? 200 ml sind 4% von 5000 ml.

War der Kanister versiegelt? Ich habe noch nie versiegeltes Desinfektionsmittel gesehen, denn das erübrigt sich, da es eben vom Umtausch ausgeschlossen ist.
visualXXX
Inventar
#167 erstellt: 28. Jul 2020, 12:34

benebelter123 (Beitrag #164) schrieb:

Desinfektionsmittel fallen unter das Arzneimittelgesetz und sind daher vom Umtausch ausgeschlossen


200ml durch Temperaturunterschied bei einem 5L-Gebinde? Guter Witz!


Das ist kein Witz, ich habs grad mal nachgerechnet
Bei Alkohol als Hauptbestandteil, reichen schon etwas über 10grad Differenz um diese Schwankungen zu haben.

Sprich wenn bei dir das Teil voll war und 22Grad hatte, es beim Tom aber bei 10grad lagert, hast du deine 200ml weniger bei ihm
Neruassa
Inventar
#168 erstellt: 28. Jul 2020, 13:32
Ich will ja den Tom nicht in Schutz nehmen, aber sei froh, dass er dir immerhin einen Teil zurück erstattet.

Wie bereits erwähnt, ist Desinfektionsmittel vom Umtausch ausgeschlossen und der Händler macht sich sogar Strafbar, wenn er das Umtauscht.


Produkte, die dem AMG (Arzneimittelgesetz) unterliegen, namentlich Desinfektionsmittel, sind vom Umtausch ausgeschlossen.


Er darf das "Arzneimittel" nicht mehr in den Verkehr bringen.

Nun könnte man Diskutieren, ob das Desinfektionsmittel ein Arzneimittel ist oder nicht, aber auch hier war der Gesetzgeber ganz piffig.


Wann ist eine Händedesinfektion ein Arzneimittel?
Enthält die Händedesinfektion einen oder mehrere verschreibungspflichtige Stoffe, so gilt sie als Arzneimittel und muss auch als solches zugelassen werden, bevor es in den Verkehr gebracht werden darf. Des Weiteren gilt ein Händedesinfektionsmittel als Arzneimittel, wenn es überwiegend für medizinische Zwecke bestimmt ist. Entscheidend für die Zweckbestimmung ist nicht die vom Hersteller intendierte Benutzung, sondern die Wahrnehmung des durchschnittlich informierten Verbrauchers. Ist der durchschnittlich informierte Verbraucher der Auffassung, dass das Produkt überwiegend für den medizinischen Gebrauch bestimmt ist, so ist das Produkt in der Regel als Arzneimittel zu betrachten.

Erfüllt ein Haut- und Händedesinfektionsmittel sowohl die Voraussetzungen eines Arzneimittels als auch die eines Biozides gemäß des Chemikaliengesetzes (§3b ChemG), so tritt die Zweifelsregelung (§2 Absatz 3a AMG) in Kraft, welche besagt, dass es sich im Zweifelsfall um ein Arzneimittel handelt, welches auch als solches zugelassen werden muss.


Ich würde sagen, Gerichtlich, lieber sein lassen. Und mit dem Geld Happy sein, bei Tom nie wieder etwas bestellen und vorher schauen, ob es Oberflächenreinigung ist oder für die Hände.

Andererseits, kannst du es natürlich auch gerne drauf anlegen. Entweder bekommst du dein komplettes Geld zurück, oder Tom bekommt eine saftige Strafe, da er es umgetauscht hat. Win-Win würde ich da sagen, falls die Rechtschutz alle Kosten übernimmt.
Ist es kein Arzneimittel: Geld zurück
Ist es ein Arzneimittel: Geldstrafe für Tom

Tom wird aber behaupten, das Desinfektionsmittel privat zu verwenden, womit er das nicht mehr in den Umlauf bringen wird und ist somit fein raus.

Muss aber noch dazu sagen, dass man das eindeutig auf dem Bild erkennen kann, wenn es sich um das
https://www.toms-car...rien-keime-und-pilze. handelt.

"Desinfektionsmittel zur Reinigung und Desinfektion auf belasteten Oberflächen"


"Einsatzgebiete: Desinfektionsmittel auf allen Oberflächen"

Dick in der Mitte "Sprüh-Desinfektion, Anwendungsfertig, für Oberflächen, Geräte...


Gebrauchsanweisung: "[...] Aufsprühen, trocken lassen und mit einem sauberen Tuch feucht nachwischen"


Selbst in der Produktbeschreibung:

Einsatz für die Desinfektion von Oberflächen, Geräte, Kaffee- und Getränkeautomaten, Wasserspender und vieles mehr. Problemlose Anwendung – (sofort anwendungsfertig).


Da kann man Tom echt keinen Strick drehen...
Da würd ich es eher als Lehrgeld verbuchen, dass man sich nächstes mal 2 Minuten mit dem Produkt informiert, bevor man 45€ für etwas ausgibt... Sorry...


[Beitrag von Neruassa am 28. Jul 2020, 13:51 bearbeitet]
Tobiii2
Hat sich gelöscht
#169 erstellt: 28. Jul 2020, 14:41

Neruassa (Beitrag #168) schrieb:
Win-Win würde ich da sagen, falls die Rechtschutz alle Kosten übernimmt. :.

Ein Witz, oder? Als ob man einen Anwalt findet, der sich mit so einem Mist herumschlägt. Gegen Honorarvereinbarung vielleicht und wenn der Anwalt Masochist ist. Und die Rechtsschutz lacht dich auch nur aus, spätestens bei dem Wort Honorarvereinbarung


Neruassa (Beitrag #168) schrieb:
Ist es kein Arzneimittel: Geld zurück
Ist es ein Arzneimittel: Geldstrafe für Tom

Und wenn Tom es in der Firma benutzt, also für den Eigenbedarf? Dazu passt die Einbehaltung der 18 Euro, das wird seine Spanne sein, die Tom ja sonst draufzahlen würde. Was soll er auch sonst damit machen, wenn der Kunde es einfach zurück schickt? Auf Kosten des Kunden entsorgen lassen?


[Beitrag von Tobiii2 am 28. Jul 2020, 14:43 bearbeitet]
Herzbergwerk
Hat sich gelöscht
#170 erstellt: 11. Aug 2020, 09:05
Leider bin ich auch auf diesen Laden reingefallen, Gerät mangelhaft, nach der Rücksendung wurde behauptet, es sei nicht ihr Gerät da die Seriennummer abgekratzt sei, aber es war von vornherein keine drauf.
Er droht mit Warenbetrug und schickt das Gerät wieder an mich zerkratzt zurück.
Leider hatte ich ausnahmsweise die Beurteilungen nicht vor dem Kauf gelesen, denn da wird ja öfters von solchen Fällen berichtet, Grauimport usw.
Ich kann von diesem Laden nur abraten.
Joze1
Moderator
#171 erstellt: 11. Aug 2020, 12:16
Was den Grauimport angeht: Viele Vertriebe beliefern ihn auch nicht mehr direkt, daher durchaus nicht unwahrscheinlich.
rbbaba
Neuling
#172 erstellt: 08. Sep 2020, 12:21
ich kann auch nur vor diesem laden warnen, bitte nichts kaufen. Unfreundlich wenig kompetent. Der Chef wird schnell unverschämt.
teilegott
Neuling
#173 erstellt: 23. Nov 2020, 20:31
Kann man da denn eigentlich nichts machen?

Ich hab Alubutyl bestellt... es ist ein vollkommen anderes Produkt gekommen, als ich bestellt habe. Wirklich miese Qualität. Klebt nicht vernünftig, sieht ganz anders aus.

Umtausch ausgeschlossen, da es ein "B2B" Geschäft ist. Ich musste erstmal googlen, was das bedeutet! Das bedeutet, das ich als Händler (der ich gar nicht bin) kein Umtauschrecht habe.

Einschreiben geschickt mit der Ankündigung, das ich als Privatperson von meinem Recht gebrauch mache, die Ware binnen 2 Wochen zurück zu schicken. Bein Annahme seinerseits habe ich dann die Ware losgeschickt. Angeblich kamen nur 6 von 10 Rollen an (was anderes kann ich auch nicht beweisen) und ich hätte 5 Tage Zeit, die Ware wieder bei ihm abzuholen.

Nun... Rechtsanwalt kostet mich 300 Euro...bei 500 Euro Warenwert (abzüglich der angeblich verlorenen Rollen nur 300 Euro) nicht lonenswert.

Was macht man?
zuckerbaecker
Inventar
#174 erstellt: 23. Nov 2020, 20:47
Neruassa
Inventar
#175 erstellt: 23. Nov 2020, 21:19
Naja, was kann man tun...

Nichts.

Such einen Anwalt, wenn du Glück hast, gehst du mit 200€ raus, wenn Pech, mit noch mehr Verlusten.

Ich würde mein Kaufverhalten überdenken.

1) Wofür brauchst du 10 Rollen Alubutyl? Warum kaufst du gleich 10 Rollen ohne vorher eine getestet zu haben?
2) Google verwenden bei teuren Bestellungen und unbekannten Händlern.
3) Allgemein hättest du dich im Web informieren können, welches Alubutyl taugt, da steht sicherlich nirgends "von Tom", sondern eher die typischen Hersteller samt Bezugsquellen.
Selbst hier hätte man bei gewissen Händlern ein Setpreis veranschlagen können.
4) Rechtschutzversicherung abschließen. Aber ich kann's dir gleich sagen, für sowas einen Anwalt zu finden, muss man auch jede Menge telefonieren. Und bei mir ging es um 2000€ Widerrufsrecht, nicht 500.
5) Draus lernen und vorsichtiger sein.

Im Allgemeinen warst du zu gutgläubig und hast dich nicht an die Do's&Dont's des Internetkaufs gehalten.


[Beitrag von Neruassa am 23. Nov 2020, 21:21 bearbeitet]
teilegott
Neuling
#176 erstellt: 24. Nov 2020, 02:16
Nunja... das abgebildete Alubutyl war genau das, was ich haben wollte. Das hatte ich bereits mehrfach verwendet und war mit der Qualität sehr zufrieden.

Warum 10 Rollen? Nun, weil ich 2 Autos komplett dämmen wollte. Auch das habe ich mit dem abgebildeten Material schon gemacht.

Ich hatte vom Händler schon gehört und mich wirklich nicht über ihn informiert, aber da es sich um einen Händler mit einem Ladengeschäft handelt, zu dem man fahren kann um ihm eventuell das Esszimmer neu einzurichten oder wenn man mal spontan aufs Klo muss (nein, ich will niemanden hauen oder ihm vor den Tresen kacken) hab ich nicht mit so einem Verhalten gerechnet.

Ich brauchte NIE eine Rechtschutzversicherung. Ich bin immer ohne ausgekommen. Kann ja keiner damit rechnen, das es so Händler gibt und da noch niemand hin gefahren ist, um die klammern stehenden Dinge zu tun.

Daraus gelernt habe ich... aber ich will noch viel mehr Leute davor warnen...am liebsten würde ich meiner Phantasie freien Lauf lassen. Und ich habe viel Phantasie. Aber das geht natürlich nicht, weil ich nicht auf Toilette kann, wenn jemand zuguckt. Darüber hinaus müsste ich davor sehr viel essen, was meiner Figur schadet...

Nunja... aus diesem Grund warne ich halt jeden, mache es so publik wie eben möglich.

Vor einigen Jahren (es mögen 100-200 sein) wär man dort hin gefahren und hätte ihn mit Fackeln und Mistgabeln aus seinem eigenen Laden gejagd. Aber... wo bekommt man Fackeln? Und Mistgabeln sind auch nicht billig...

Ich denke, Du verstehst was ich meine.
chatten
Neuling
#177 erstellt: 14. Dez 2020, 19:21
Habe am 30.11.2020 eine Endstufe bei Toms Car HiFi Bestellt.
Artikel war erst nach 14 Tage da,darauf die Überraschung wurde eine andere Endstufe geliefert als Bestellt weil es die angegebene nicht mehr gibt,wurde mir aber nicht mitgeteilt.
Bei nachfragen beim Hersteller wegen dem Preis wurde von Toms-car HiFi geantwortet .Es handelt sich um die 25 € teurere Endstufe welche wir zum gleichen Preis nach Rücksprache mit Herrn Knüpfer von Phnocar ausgeliefert haben.Das stimmt gar nicht da ich bei Phonocar nachgefragt habe.
Mein Fazit einmal und nie wieder.
Robenn
Neuling
#178 erstellt: 31. Dez 2020, 15:58
Hallo zusammen,
bin gerade im Rechtsstreit mit Toms Car Hifi . Es geht um die einbehaltene Rückerstattung in Höhe von 35 Euro. Hier fährt der Herr Seifert alle Geschützte auf. Gegen dieses Vorgehen muss man sich einfach wehren.
Zum Vorgang: Ich habe einen Pionieer Soundprozessor bestellt und zwar als Neuware OVP. Bestellung, Lieferung vorbildlich. Bei genauerer Betrachtung war die Ware nicht im OVP Zustand. Der Mangel wurde dokumentiert und sofort reklamiert. Nach fadenscheinigen Argumenten von Herrn Seifert habe ich die Ware zurückgeschickt. Es liegt der Verdacht nahe, dass ich einen Rückläufer, B-Ware oder Gebrauchtware ohne ausdrücklich deklariert gewesen zu sein, erhalten habe.
Alles soweit in Ordnung ,bis vom mir von der Rückerstattung 35 Euro wegen Wertminderung, weil jetzt gebraucht, einbehalten wurde.
Die Tatsachen werden komplett verdreht, mit Anzeige wegen Betrug und rechtlichen Konsequenzen gedroht. Zudem eine Aufforderung zur Löschung aller negativer Bewertungen.

Wer kann hier für mich und meinen Anwalt ähnliche Vorfälle bereitstellen oder schildern?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
teilegott
Neuling
#179 erstellt: 31. Dez 2020, 17:32
Naja, meinen Fall hab ich ja schon geschildert... da wurde auch andere Ware geliefert die ich zurück geschickt habe und niecht erstattet wurde, weil es ein B2B Geschäft sei (was es aber nicht ist)...

Wird in dem Fall kaum helfen.
Robenn
Neuling
#180 erstellt: 31. Dez 2020, 17:39
Er hat mich heute angeblich wegen Betrug angezeigt. Das kann jetzt nur noch rechtlich weitergehen. Unglaublich, trotzdem danke.
Böötman
Inventar
#181 erstellt: 31. Dez 2020, 17:53

Robenn (Beitrag #180) schrieb:
Er hat mich heute angeblich wegen Betrug angezeigt. Das kann jetzt nur noch rechtlich weitergehen. Unglaublich, trotzdem danke.

Dann wirst Du wohl deine Rechtsschutz belästigen müssen und / oder bei der nächsten Verbraucherschutzzentrale vorsprechen. Kannst ja die Beiträge hier Ausdrucken und deinem Anwalt zur Verfügung stellen, evtl. wird ja doch ne Minisammelklage draus sofern entsprechende Kontakte geknüpft werden.


[Beitrag von Böötman am 31. Dez 2020, 18:20 bearbeitet]
MurderInc
Hat sich gelöscht
#182 erstellt: 04. Jan 2021, 21:30
Ich wünschte, ich hätte diesen Thread eher gefunden ...

Nachdem ich auf der Suche nach einem Aktiv-Modul für meinen defekten Subwoofer war, bin ich über Amazon auf den Shop von Toms Car Hifi gestoßen. Da direkt über dessen Shop, das Modul am günstigsten war, habe ich dort über PayPal bestellt.

Nun wollte ich die Bestellung vor erfolgtem Versand allerdings wieder stornieren und habe per Mail auf die Auftragsbestätigung geantwortet.
Zurück kam die Info, dass eine Stornierung keinen Sinn macht, da eine Gebühr von 25€ anfallen würde.
Diese würde auch bei Gebrauch des Widerrufrechts anfallen.
Eine solche Gebühr wird allerdings weder in den AGBs noch in der Widerrufsbelehrung erwähnt.

Ich habe nun in Vorfeld den Käuferschutz von PayPal eingeschaltet.
Zu was würdet ihr mir raten, wenn das Modul doch zugeschickt werden sollte?
Neruassa
Inventar
#183 erstellt: 04. Jan 2021, 21:37

Zu was würdet ihr mir raten, wenn das Modul doch zugeschickt werden sollte?


a) Zum Anwalt gehen für 25€.
b) 25€ als Lehrgeld verbuchen und es zurückschicken
c) Es so lassen wie es ist und hoffen, niemals einen Garantiefall anmelden zu müssen, geschweige denn zu hoffen, dass es Neuware ist und keine Gebrauchte/B-Ware.
d) Gucken ob der Käuferschutz deinen Arsch rettet.

In allen Fällen zusätzlich:
Rechtschutz abschließen und vorsichtiger sein bei einem sich unbekannten Shop.

Wird natürlich interessant wenn du es zurückschickst.
Mach hübsche Fotos, such dir n Zeugen, mach Videos. Es wird bestimmt nicht bei 25€ bleiben, so wie man Tom kennt.


[Beitrag von Neruassa am 04. Jan 2021, 21:40 bearbeitet]
Böötman
Inventar
#184 erstellt: 04. Jan 2021, 21:44
Die Annahme verweigern da dir so nicht unterstellt werden kann, Du hättest das Gerät ausgepackt, getestet und Gebrauchsspuren hinterlassen weshalb dies nun nicht mehr als neu verkauft werden kann und ein entsprechender Einbehalt stattfindet.

Wie Du's auch drehst, deinen Spaß wirst Du haben. Wer weiß ob dir überhaupt das bestellte zugeschickt wird. Wenn Du Streitlustig bist und ne gute Rechtsschutz hast, dann könntest Du das Paket auch annehmen und die Packung vor laufender Kamera öffnen um dann ggf. deinerseits eine Betrugsanzeige zu starten sofern der Inhalt nicht der Bestellung entspricht oder bereits Gebrauchsspuren aufweist.
dan_oldb
Inventar
#185 erstellt: 04. Jan 2021, 21:50
Und an die Verbraucherzentrale wenden, die werden auch schnell tätig wenn es Leute zu bunt treiben wie dieser Tom es ganz offensichtlich tut.
MurderInc
Hat sich gelöscht
#186 erstellt: 04. Jan 2021, 21:55

Böötman (Beitrag #184) schrieb:
Die Annahme verweigern da dir so nicht unterstellt werden kann, Du hättest das Gerät ausgepackt, getestet und Gebrauchsspuren hinterlassen weshalb dies nun nicht mehr als neu verkauft werden kann und ein entsprechender Einbehalt stattfindet.

Das wird vermutlich das beste Vorgehen sein, danke dafür!

Hatte mich schon damit abgefunden, das Modul dann einfach zu behalten. Wenn es aber dann aber doch falsch oder gebraucht sein sollte, geht der Spaß wieder von vorne los.

Werde mal auf den PayPal Käuferschutz setzen und euch auf dem Laufenden halten.
Neruassa
Inventar
#187 erstellt: 04. Jan 2021, 21:58

Und an die Verbraucherzentrale wenden, die werden auch schnell tätig wenn es Leute zu bunt treiben wie dieser Tom es ganz offensichtlich tut.

Wäre dem so, würde das nicht schon seit Jahren so super funktionieren.

Lass dir das Bestätigen, dass du das Paket nicht angenommen hast.


[Beitrag von Neruassa am 04. Jan 2021, 21:59 bearbeitet]
Böötman
Inventar
#188 erstellt: 04. Jan 2021, 22:36
visualXXX
Inventar
#189 erstellt: 06. Jan 2021, 03:33
jedesmal wieder interessant.

Seit Jahren klagen andauernd, angeblich vor Gericht, (neue) User , sodass es eigentlich schon lange garkein Tom´s mehr geben dürfte

hat nichtmal jemand die Kohle und die Eier das ohne (Außergerichtliche)Einigung bis zum Ende durchzuziehen?
Einfach nur der Allgemeinheit wegen?


[Beitrag von visualXXX am 06. Jan 2021, 03:35 bearbeitet]
Matth82
Stammgast
#190 erstellt: 06. Jan 2021, 18:16
Warst wohl schon lange nicht mehr vor Gericht, es geht doch "allen" nur noch um einen Vergleich. Mit "allen" meine ich im übrigen den eigenen Anwalt, die eigenen Rechtschutz und auch die Richter.
zuckerbaecker
Inventar
#191 erstellt: 06. Jan 2021, 18:32
Ich erinnere mich noch an einen User ,
der selber mal vor Ort beim Tom vor der Türe stand und sein Geld eingefordert hat.
Da war er wohl ganz nett...
Böötman
Inventar
#192 erstellt: 06. Jan 2021, 19:29
Der ist aber so breit wie hoch und klein ist er auch nicht.

Edit: Im #55 wird vom besagten Besuch berichtet.


[Beitrag von Böötman am 06. Jan 2021, 21:55 bearbeitet]
Robenn
Neuling
#193 erstellt: 07. Jan 2021, 22:05
Ich bleibe auf jeden Fall dran. Wir sind hier noch nicht am Ende. 35 Euro sind natürlich nicht die Welt, aber es ist schon eine Genugtuung andere zu warnen und dem Herrn Seifert die nächste Zeit ein paar Geschäfte zu verhindern. Er schreibt mich auch jedes Mal an, meine negativ Bewertungen zu unterlassen. Dabei habe ich erst angefangen. Für weitere Schritte muss ich noch Fristen abwarten. Es bleibt spaßig.
st3f0n
Moderator
#194 erstellt: 07. Jan 2021, 22:23
Ich wünsche dir viel Erfolg, vielleicht wirds ja mal was.
MurderInc
Hat sich gelöscht
#195 erstellt: 08. Jan 2021, 14:26

MurderInc (Beitrag #182) schrieb:
Nachdem ich auf der Suche nach einem Aktiv-Modul für meinen defekten Subwoofer war, bin ich über Amazon auf den Shop von Toms Car Hifi gestoßen. Da direkt über dessen Shop, das Modul am günstigsten war, habe ich dort über PayPal bestellt.

Nun wollte ich die Bestellung vor erfolgtem Versand allerdings wieder stornieren und habe per Mail auf die Auftragsbestätigung geantwortet.
Zurück kam die Info, dass eine Stornierung keinen Sinn macht, da eine Gebühr von 25€ anfallen würde.
Diese würde auch bei Gebrauch des Widerrufrechts anfallen.
Eine solche Gebühr wird allerdings weder in den AGBs noch in der Widerrufsbelehrung erwähnt.

Ich habe nun in Vorfeld den Käuferschutz von PayPal eingeschaltet.


Nachdem ich den PayPal-Käuferschutz eingeschaltet hatte, vergingen nicht einmal 24 Stunden und der Fall wurde zu meinen Gunsten entschieden.
Darüber hinaus habe ich von Toms Car HiFi über Herrn Neidhöfer eine Gutschrift-Bestätigung ohne jegliche Abzüge erhalten.

Werde definitiv aus meinem Leichtsinn lernen und nicht mehr davon ausgehen, dass Händler, nur weil sie auf Amazon verkaufen, auch in ihrem eigenen Online-Shop einen seriösen Umgang pflegen.
Robenn
Neuling
#196 erstellt: 20. Jan 2021, 23:31
Nachdem auch ich jetzt den Käuferschutz bei Paypal beantragt habe, hat Toms Car Hifi nun auch noch den Rest zurück gezahlt. Das ganze Drama mit Drohungen von rechtlichen Schritten und angeblicher Anzeige wegen Betrug, war für den Ar...
Als Dank für den super Kundenservice von Toms Car Hi-Fi, werde ich weiterhin entsprechend schlechte Bewertungen in den Portalen verfassen.
Wenn man im Recht ist, darf man sich nichts gefallen lassen. Die Bezahlung über Paypal hat sich mal wieder bewährt.
Für mich ist der Fall damit erledigt und ich hoffe, dass potentielle Käufer die Beiträge und Rezensionen auf den Portalen lesen und hoffentlich nicht bei Toms Car HiFi einkaufen.
raven1958
Schaut ab und zu mal vorbei
#197 erstellt: 15. Feb 2021, 09:43
Moin,
ich bin neu hier im Forum,komme aus Bergisch Gladbach.
Leider habe ich auch bei Tom bestellt und habe nun in der Sendungsverfolgung die elektronische Ankündigung seit 2 Wochen stehen.Angeblich ist das Paket von DHL abgeholt worden.Es gab ein obskures Schreiben von DHL im Anhang,worin steht, das dieser Status die Übergabe an DHL beweist.
Ich habe gottseidank mit Paypal gezahlt und ich denke nach 3 Wochen Wartezeit nach Bestellung ,werde ich Käuferschutz beantragen.
Hat schon einer die Erfahrung gemacht ,das der gar nicht liefert?
vile Grüße
Joze1
Moderator
#198 erstellt: 15. Feb 2021, 10:29
Die gleiche Erfahrung haben hier einige gemacht, lies dir einfach diesen oder die anderen Threads zu dem Thema hier durch. Der hat gar nichts an DHL übergeben, bloß das Etikett gedruckt. Wahrscheinlich muss ererstmal die Ware besorgen oder ähnliches, das obskure Schreiben von DHL ist daher entweder fingiert oder rührt von einem alten Fall her. Hätte er das Paket abgegeben, hätte er einen Einlieferungsbeleg.

Er wird schon irgendwann liefern, oder eben das Geld zurück überweisen. Dauert halt einfach sehr lange.

Es gilt immer noch, Leute: Informiert euch über die Shops im Vorhinein!
raven1958
Schaut ab und zu mal vorbei
#199 erstellt: 15. Feb 2021, 10:58
Guten Morgen,
danke für die Antwort!
In dieser Zeit bevorzuge ich eigentlich kleinere Geschäfte,diesmal ging das halt schief.Ein Bärendienst den dieser Laden seinen Kollegen angetan hat.......

Die Bewertungen, die ich gelesen habe ,waren überwiegend positiv...habe dann gottseidank dieses Forum gefunden

LG
st3f0n
Moderator
#200 erstellt: 15. Feb 2021, 11:18
Würde mich nicht wundern, wenn er die Ware aus dem Ausland bestellt hat und die noch nicht da ist. Springt man dann vom Kauf ab, beschwert er sich, weil er ja extra bestellen müsste.

Die ganzen positiven Bewertungen sind aus meiner Sicht zu 90% Fake.
raven1958
Schaut ab und zu mal vorbei
#201 erstellt: 15. Feb 2021, 11:50
Moin
genau so seh ich das auch. Teilweise sollen das gebrauchte Sachen(Rückläufer) sein.

Habe einen Widerruf gemäß Fernabsatzgesetz gestartet ,den will er erst akzeptieren,wenn ich die Ware habe....ich lach mich weg!

Sollte das Paket ankommen,werde ich es im Beisein meines Freundes (Oberstaatsanwalt) ungeöffnet

zurückschicken oder aufmachen und prüfen,ob Neuware.Wenn nicht korrekt folgt dann....

Ich warte noch bis Ende der Woche,dann beantrage ich den Käuferschutz.
Dadof3
Moderator
#202 erstellt: 15. Feb 2021, 12:47

raven1958 (Beitrag #201) schrieb:
Habe einen Widerruf gemäß Fernabsatzgesetz gestartet ,den will er erst akzeptieren,wenn ich die Ware habe....ich lach mich weg!

Das ist natürlich Quatsch - Widerruf ist Widerruf, auch vor Erhalt der Ware.

Aber:

Teilweise sollen das gebrauchte Sachen(Rückläufer) sein.
(...)
Sollte das Paket ankommen,werde ich es im Beisein meines Freundes (Oberstaatsanwalt) ungeöffnet
zurückschicken oder aufmachen und prüfen,ob Neuware.Wenn nicht korrekt folgt dann....


Auch Rückläufer dürfen als Neuware verkauft werden. Das völlig üblich und ist kein Sachmangel. Siehe https://www.test.de/...s-Neuware-4320162-0/
raven1958
Schaut ab und zu mal vorbei
#203 erstellt: 15. Feb 2021, 12:56
Auch bei starken Gebrauchsspuren und wenn die Ware als Neuware originalverpackt deklariert ist?

im umgekehrten Fall nimmt der Herr eine horrende Gebühr wegen Verschmutzung ,wenn die Waren

ausgepackt sind...
dan_oldb
Inventar
#204 erstellt: 15. Feb 2021, 13:03
Diese Gebühr scheint er meistens nehmen zu wollen, ob ausgepackt oder nicht, laut den Berichten hier kommt er danach immer mit Gebrauchsspuren, Verschmutzung oder sonst welchen Scheinargumenten.

Die guten Bewertungen sind zum überwiegenden Teil von Accounts die lediglich eine Bewertung geschrieben haben, das spricht doch Bände, da muss man nichts mehr zu sagen.
Dadof3
Moderator
#205 erstellt: 15. Feb 2021, 13:36

raven1958 (Beitrag #203) schrieb:
Auch bei starken Gebrauchsspuren

Wenn die sich auf einfache Weise entfernen lassen (zum Beispiel Fingerabdrücke oder Staub), ja. Kratzer oder ähnliches muss man natürlich nicht hinnehmen.


und wenn die Ware als Neuware originalverpackt deklariert ist?

Originalverpackt heißt ja nur, dass sie in der originalen Verpackung ankommt - nicht, dass diese ungeöffnet ist.

Ich will hier nicht gegen oder für Toms Car-Hifi reden, nur die häufig anzutreffende Einstellung richtig stellen, dass der Verkauf von Rückläufern als Neuware unlauter oder unseriös wäre.
raven1958
Schaut ab und zu mal vorbei
#206 erstellt: 15. Feb 2021, 13:44
Naja
im Prinzip will ich ordentliche Ware oder mein Geld zurück.

Wenn sich es ergibt,rechtlich einwandfrei, dann merkt er das!

Ich fühle mich schon verarscht,da möchte man die Existenz kleiner Händler sichern und wird dann so enttäuscht.

Ich setze ihm jetzt eine Frist bis Mittwoch und dann sehen wir mal.
Neruassa
Inventar
#207 erstellt: 15. Feb 2021, 15:46
Die Rückzahlung des Geldes nach einem Widerruf hat durch den Verkäufer unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab der Widerrufserklärung zu erfolgen. Solange die Ware beim Verkäufer nicht eingegangen ist oder der Verbraucher keinen Versendungsnachweis erbracht hat, kann der Händler mit der Rückzahlung aber warten.

Wähle daher den Zeitpunkt deiner Frist genau.

Die Annahme des Paketes würde ich verweigern und dies schriftlich geben lassen, dass diese NICHT ANGENOMMEN wurde, somit auch NICHT GEÖFFNET wurde.

Wenn der Bote das nicht macht, sag ihm, er soll's mitnehmen zur nächsten Packstation, du holst es dann ab... Und "warst eben nicht da"...

Die am Schalter bekommen das sicherlich schriftlich hin, die Annahme zu verweigern mit Nachweis...
raven1958
Schaut ab und zu mal vorbei
#208 erstellt: 15. Feb 2021, 16:00
super
danke für den Tipp!

14 Werktage oder Kalendertage?

der hat ja nicht mal einen Einlieferungsbeweis,bzw möchte mir den nicht geben ,trotz Aufforderung

Mittwoch sind die 14 Kalendertage vorbei,Donnerstag bekommt der Post

Das ganze wäre ja nicht so schlimm,wenn der mich nicht verarschen würde....Ich habe nach 4 Werktagen angefragt und da bekam ich die Antwort ,die Ware ist verschickt und der Nachverfolgungsantrag läuft
Auf meine Frage ob er definitiv bestätigen kann ,das er die Ware an DHL übergeben hat,kam die Antwort eindeutig
JA( schriftlich)

Wir im Rheinland sagen...jetzt hat er ne Jeck am Hals


[Beitrag von raven1958 am 15. Feb 2021, 17:12 bearbeitet]
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