Rechtslage Sat-Anlage?

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WaTmAn
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 30. Mai 2010, 01:53
Hallo leute,

bin bisher seit Jahren aufgrund fehlender möglichkeiten leider nur Kabelkunde.

Nun ziehe ich in 3 Wochen um.
Balkon zeigt genau nach Süd/Ost

Da es aber ein Neubau(ca. 20 Brandneue Mietwohnungen) ist bzw. Kabel schon in der Warmmiete mit drinne sein wird befürchte ich, das sie mir den SAT empfang nicht erlauben werden.

Hab soger schiss den Vermieter vorab zu fragen, und bin am überlegen einfach die Sat-Anlage aufzustellen ohne zu fragen.

Habe mal den folgenden Satz im Netz entdeckt, glaube soger hier im forum

"Außerdem kannst du dir immer auf dem Balkon eine Sat-Antenne auf einen Balkonständer mit Gehwegplatte hinstellen, also nicht angeschraubt, da kann keiner was gegen unternehmen. Ein Sonnenschirm ist ja noch größer."

Ist da was dran?

Würde sogerne als Engländer endlich Sky UK bzw. BBC empfangen können.

Vielen Dank


[Beitrag von WaTmAn am 30. Mai 2010, 01:54 bearbeitet]
Volterra
Inventar
#2 erstellt: 30. Mai 2010, 10:34

WaTmAn schrieb:

Habe mal den folgenden Satz im Netz entdeckt, glaube soger hier im forum

"Außerdem kannst du dir immer auf dem Balkon eine Sat-Antenne auf einen Balkonständer mit Gehwegplatte hinstellen, also nicht angeschraubt, da kann keiner was gegen unternehmen. Ein Sonnenschirm ist ja noch größer."

Ist da was dran?
Jain!

Ist die Antenne von außen nahezu unsichtbar, kann Dir der Betrieb einer kleinen Antenne nicht verwehrt werden.

Dazu ein relativ neues BGH Urteil:
http://juris.bundesg...03&linked=pm&Blank=1

Der Vergleich mit einem Sonnenschirm ist allerdigs unsinnig.

Würde sogerne als Engländer endlich Sky UK bzw. BBC empfangen können.

Mit einer kleinen Antenne kann Astra2D nur ganz im Westen Deutschlands störungsfrei empfangen werden.
http://sat.beitinger.de/astra_2d.html
WaTmAn
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 30. Mai 2010, 14:04
Danke Volterra!

Hannover = Blau = also 80 cm

Ob das als kleine Antenne noch zählt?
Volterra
Inventar
#4 erstellt: 30. Mai 2010, 14:11

WaTmAn schrieb:
Danke Volterra!
Hannover = Blau = also 80 cm
Ob das als kleine Antenne noch zählt?

Astra2D könnte in H bei verminderter Schlechtwetter-Reserve auch noch mit kleineren Antennen machbar sein.

Kannn ein 80er Reflektor auf dem Balkon so montiert werden, dass er von außen nicht sichtbar ist, dann dürfte der Hauseigentümer nix dagegen unternehmen können.


[Beitrag von Volterra am 30. Mai 2010, 14:12 bearbeitet]
Dubai-Fan
Inventar
#5 erstellt: 30. Mai 2010, 14:16
mit klein ist eine digidish 45 oder multytenne gemeint, aber dafür müsstets du eben so in der linie saarland , NRW sein.
WaTmAn
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 30. Mai 2010, 15:18

Volterra schrieb:


Kannn ein 80er Reflektor auf dem Balkon so montiert werden, dass er von außen nicht sichtbar ist, dann dürfte der Hauseigentümer nix dagegen unternehmen können. :)


Sorry, aber das ist denn das?
Noch nie gehört
Dubai-Fan
Inventar
#7 erstellt: 30. Mai 2010, 15:31
eine satschüssel nuss ja nicht über die brüstung hängend montiert werden. je nach platzverhältnissen und breite des balkons, kann man die schüssel sehr tief und unsichtbar von aussen an einem balkonständer anbringen.
WaTmAn
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 30. Mai 2010, 15:34
aha, das hört sich gut an
paar beispiel bilder davon vieleicht?

thx
Dubai-Fan
Inventar
#9 erstellt: 30. Mai 2010, 15:42
raceroad
Inventar
#10 erstellt: 30. Mai 2010, 15:43
Nach allem, was ich bislang zu diesem Thema gelesen habe, ist das Eigentumsrecht des Vermieters (optische Beeinträchtigung des Gebäudes) gegen das Mieterrecht auf Information abzuwägen. Das bedeutet nach meinem Verständnis im konkreten Fall, dass eine größere Antenne selbst dann zu dulden wäre, wenn sie von außen gesehen werden kann, da über Kabel vermutlich nur BBC World wird zu empfangen sein und eine solche Beschränkung für einen in Deutschland lebenden Engländer eine unverhältnismäßig starke Beschneidung der Informationsmöglichkeit darstellt.

Es wurde beispielsweise schon häufiger darüber berichtet, dass in Deutschland lebenden Türken bzw. Deutschen mit türkischer Herkunft gestattet wurde, eine Satellitenantenne auch sichtbar zu installieren, während das im selben Gebäude wohnenden Deutschen ohne Immigrationshintergrund nicht erlaubt wurde.

Unabhänig von der Rechtslage kann es freilich nicht falsch sein, die Antenne so zu montieren, dass der optische Eindruck des Gebäudes möglichst wenig beeinträchtigt wird.
WaTmAn
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 30. Mai 2010, 15:59
das habe ich auch schonmal gehört.
einen englischen pass habe ich auch.

danke für die pics, sieht echt gut aus auf einigen bilder

wie stelle ich mich nun am besten an?

würde gerne die Reflektor methode ausprobieren,
habe aber leider keinen kumpel bei dem ich ne satschüssel ausleihen könnte.
könnte ich mir n ständer, lnb, schüssel, kabel, alles kaufen und alles notfalls zurück geben und das gekd zurück kriegen sollte es mit dem empfang nicht klappen.
also meint ihr saturn oder media markt macht da mit wenn ich von anfang an ehrlich zu dem verkäufer bin?

denn ich weiß leider auch nicht ob das gebäude vor meinem balkon stören wird.
das foto habe ich vom erdgeschoss aus geschossen.
meine wohnung wird allerdings in der 2 etage sein, von woaus ich das foto gemacht habe



[Beitrag von WaTmAn am 30. Mai 2010, 16:06 bearbeitet]
barsch,
Inventar
#12 erstellt: 30. Mai 2010, 16:26
Dem Bild nach zu urteilen,dürfte es keine Probleme geben.Das Haus steht eigentlich weit genug weg.


also meint ihr saturn oder media markt macht da mit wenn ich von anfang an ehrlich zu dem verkäufer bin?


Würde ich eher nicht machen.besser alles bei Amazon bestellen.Bei Internet-Versand hast du uneingeschränktes Rückgaberecht von 14 Tagen. Bei MM oder Saturn nur auf Kulanz.
Hatte bei MM schon öfters Probleme damit. Ewig langes verhandeln wegen des Umtauschens.
Dubai-Fan
Inventar
#13 erstellt: 30. Mai 2010, 16:43
nur, wissen wir ja jetzt nicht, in welche satrichtung das photo genau geschossen wurde.

also mal hier wohnort, adresse mit hausnummer eingeben und dann astra 28.2 auswählen. http://www.dishpointer.com

da das neue häuser sind, sind die natürlich auf dem satellitenphoto noch nicht drauf, aber für eine erste orientierung sollte es reichen.


[Beitrag von Dubai-Fan am 30. Mai 2010, 16:49 bearbeitet]
WaTmAn
Ist häufiger hier
#14 erstellt: 30. Mai 2010, 16:52
doch, das foto zeigt schon auf astra 28.2

hab da so ein iPhone app der dafür geeignet ist
http://www.youtube.com/watch?v=5AFtcgYRcu4
Dubai-Fan
Inventar
#15 erstellt: 30. Mai 2010, 17:16
ach so, dann wenn das teil so funktioniert wies soll, kannst du ja damit von deiner zukünftigen wohnung aus gucken, obs übers dach reicht. muss man aber glaub die koordinaten eingeben, oder?
Volterra
Inventar
#16 erstellt: 31. Mai 2010, 10:18

raceroad schrieb:
Das bedeutet nach meinem Verständnis im konkreten Fall, dass eine größere Antenne selbst dann zu dulden wäre, wenn sie von außen gesehen werden kann.
Wer das BGH Urteil im Link von Post#2 gelesen und vor allen Dingen auch verinnerlicht hat , sollte erkennen, dass obrige Annahme das Gegenteil vom Urteil bedeuten würde.

....verpflichtet sein kann, der Aufstellung zuzustimmen, wenn weder eine Substanzverletzung noch eine nennenswerte ästhetische Beeinträchtigung des Eigentums des Vermieters zu erwarten ist, sondern die Antenne keine oder lediglich geringfügige optische Beeinträchtigungen verursacht, beispielsweise weil sie auf dem Fußboden im hinteren Bereich eines sichtgeschützten Balkons aufgestellt ist.
Die von @Dubai-Fan geposteten Bilder erfüllen bis auf eine Ausnahme die vom BGH aufgestellten Kriterien.

Der BGH hat noch nicht einmal ein Urteil gefällt. Das Verfahren wurde an das LG zurückverwiesen, damit per Ortsbesichtigung festgstellt werden kann / soll, ob die Satanlage die Kriterien des BGH erfüllt oder nicht.

Überigens hatten die 2 Vor-Instanzen das Recht zur Betreibung einer Satantenne verneint und nun rate mal wie das Urteil des LG nach der Ortsbesichtigung ausgefallen ist.
Richtig - zu Ungunsten des Klägers, da die Schüssel 40cm über die Balkonbrüstung ragte.

Dessen mal ganz ungeachtet:

Man unterzeichnet einen Mietvertrag in dem die Betreibung einer eigenen Satanlage ausgeschlossen ist.
Die Tinte der Unterschrift ist noch nicht trocken und es wird schon darüber nachgedacht, wie man den Vertrag brechen kann. Sowas sehen unsere Richter besonders gerne und urteilen entsprechend.

Es wurde beispielsweise schon häufiger darüber berichtet, dass in Deutschland lebenden Türken bzw. Deutschen mit türkischer Herkunft gestattet wurde, eine Satellitenantenne auch sichtbar zu installieren, während das im selben Gebäude wohnenden Deutschen ohne Immigrationshintergrund nicht erlaubt wurde.

Papier ist geduldig und außerdem ist das Schnee von gestern.

Nach einem anderen BGH Urteil in Bezug auf einem Ausländer mit großer Schüssel isses merdeegal welchen Pass jemand hat.

Ich war überigens mal für eine große Hausverwaltung auf dem Gebiet als Berater / Vermittler tätig.
Manche HE waren nach zähen Verhandlungen sogar bereit für Astra2D oder andere schwer empfangbare Positionen die Montage einer großen Antenne auf dem Dach durch eine Fachfirma zu genehmigen.
Wurde auch mehrfach durchgeführt.
Oft verschwand allerdings das Interesse an der Informationsfreiheit schlagartig, wenn der Kandidat mit den Kosten konfrontiert wurde.
Dubai-Fan
Inventar
#17 erstellt: 31. Mai 2010, 10:33
lass mich mal raten Volterra. das erste bild wirds wohl sein, aber die könnte ja am ständer auch noch viel weiter runter.
raceroad
Inventar
#18 erstellt: 31. Mai 2010, 11:26
@Volterra:
Volterra schrieb:

raceroad schrieb:
Das bedeutet nach meinem Verständnis im konkreten Fall, dass eine größere Antenne selbst dann zu dulden wäre, wenn sie von außen gesehen werden kann.
Wer das BGH Urteil im Link von Post#2 gelesen und vor allen Dingen auch verinnerlicht hat , sollte erkennen, dass obrige Annahme das Gegenteil vom Urteil bedeuten würde.

Ich habe die in #2 verlinkte Seite durchaus gelesen und die wesentliche Aussage mMn auch verstanden. Der BGH hat völlig unabhängig von der Frage, ob TV-Inhalte auch ohne eigene Satanlage zugänglich sind, die Entscheidung des Berufungsgerichtes aufgehoben, da in dieser das Ausmaß der optischen Beeinträchtigung nicht ausreichend berücksichtigt wurde.

Dieses Urteil bedeutet aber nicht, dass die Nationalität (oder auch die Glaubenszugehörigkeit) keine Rolle spielt. Dass zwischen dem Eigentumsrecht des Vermieters und dem Nutzungs- bzw. Informationsrecht des Mieters abzuwägen ist, machen z.B. die Ausführungen auf dieser Seite deutlich, die Du selbst erst kürzlich verlinkt hast.


Nach einem anderen BGH Urteil in Bezug auf einem Ausländer mit großer Schüssel isses merdeegal welchen Pass jemand hat.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Grundsatzentscheidung gibt, wonach die Staatsangehörigkeit nie eine Rolle spielt. Denn aus den oben aufgeführten Entscheidungen des BGH wird deutlich, dass es immer um eine fallbezogene Abwägung von Interessen geht.

Zu welchem Ergebnis einen Abwägung im Fall des TE führen würde, kann ich naturgemäß nicht mit Sicherheit sagen (es gibt ja offenbar noch nicht einmal eine einheitliche Rechtsprechung). Nicht bedacht habe ich bei meiner Einschätzung z.B., ob britische Sender auch per IP-TV zu empfangen sind.


[Beitrag von raceroad am 31. Mai 2010, 11:43 bearbeitet]
Volterra
Inventar
#19 erstellt: 31. Mai 2010, 11:53
Ich möchte @WaTmAm lediglich davor bewahren, sich erheblichen Frust einzuhandeln, wenn er eine große von außen sichtbare Antenne auf dem Balkon aufstellt.
So er sich denn für Deine Variante entscheidet und der HE will das nicht dulden, dann wünsche ich @WaTmAm schon jetzt viel Spaß auf dem teueren , sehr teueren Weg durch die Instanzen.
raceroad
Inventar
#20 erstellt: 31. Mai 2010, 13:45
Ich würde mich auch nicht wohl dabei fühlen, gleich nach dem Einzug mit dem Vermieter in einen Rechtsstreit zu geraten (daher auch der letzte Satz meines ersten Beitrages). Und da selbst eine unterhalb der Balkonbrüstung montierte Antenne dem Auge des Vermieters nicht unbedingt dauerhaft entgehen wird, kann es nicht falsch sein, den Vermieter vor der Umsetzung auf das Vorhaben anzusprechen.

Und selbst unabhängig von der Rechtslage wäre mir die Variante Astra-2D-Empfang via Erweiterung der Hausanlage am liebsten (> weiterhin uneingeschränkt nutzbarer Balkon). Nur lässt sich ohne Kenntnis der Situation vor Ort weder etwas zur technischen Realisierbarkeit, noch zu den Kosten sagen. Teurer würde es wegen der Arbeitskosten sicherlich.
WaTmAn
Ist häufiger hier
#21 erstellt: 31. Mai 2010, 20:11

Dubai-Fan schrieb:
ach so, dann wenn das teil so funktioniert wies soll, kannst du ja damit von deiner zukünftigen wohnung aus gucken, obs übers dach reicht. muss man aber glaub die koordinaten eingeben, oder?


ne das geht alles automatisch, da das iPhone n kompass und gps hat!
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