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InEars / Kopfhörer im Straßenverkehr

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Autor
Beitrag
peacounter
Inventar
#52 erstellt: 19. Jul 2011, 13:34
is gut jetzt!
-MCS-
Hat sich gelöscht
#59 erstellt: 04. Aug 2011, 22:30
Stimmt, erinnere mich an P's Beitrag


Ich glaube, wir sollten mit der Diskussion von Wegen
einohrig hören aufhören.

Immerhin geht es hier um die Sicherheit.



Gesetzlich ist es ja sowieso nur erlaubt, beim Roller/Mofa/Motorrad/Fahrradfahren
in einem Ohr verstöpselt zu sein.

Am besten immer vorausschauend fahren und immer Helm aufsetzen.

Wenn Musik, dann nur leise (an alle Laut-Hörer gerichtet).

Immer an die Verkehrsregeln halten.


Dann kann nichts passieren.

(Möchte meine LKW-Fahrrad (Ich mit Fahhrad) Begegnung nicht
nochmal erwähnen ...
Achso, die Schaltung ist mittlerweile beim Fahrrad (keine 100 km gefahren) gebrochen. Aufgrund der "Begegnung")
ZeeeM
Inventar
#60 erstellt: 04. Aug 2011, 22:32

-MCS- schrieb:
Gesetzlich ist es ja sowieso nur erlaubt, beim Roller/Mofa/Motorrad/Fahrradfahren
in einem Ohr verstöpselt zu sein.


Wo steht das?
-MCS-
Hat sich gelöscht
#61 erstellt: 04. Aug 2011, 22:38
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_23.php

Ist ein bisschen tricky formuliert, da nicht genau festgelegt wird,
was damit (Beeinträchtigung) gemeint ist.

Jedoch wird von Polizisten und Anwälten gesagt, dass es verboten ist.


Bei einem Unfall zahlt jedenfalls die Versicherung nichts oder weniger.
ZeeeM
Inventar
#62 erstellt: 04. Aug 2011, 22:44

-MCS- schrieb:
Jedoch wird von Polizisten und Anwälten gesagt, dass es verboten ist.


Wenn die das sagen, dann muß das stimmen.
Wenn eine Handlung dich so vom Strassenvekehr ablenkt, das du diesen nicht mehr hinreichend folgen kannst, dann gibt es Ärger. Da ist es egal, ob du Inears auf hast oder deine Mordsanlage dich zuhämmert.
Polizisten und Anwälte... *Lach*
-MCS-
Hat sich gelöscht
#63 erstellt: 04. Aug 2011, 22:49
A propos Autoanlage...

Stand mal an einer Ampel, da kam ein Auto entlang des
Weges, das hatte den Bass so extrem laut...

Die Straße hat, ganz im Ernst, stark vibriert.

Der Herr hat bestimmt ein massives Gehörproblem...

Kein Wunder, dass es so viele Straßenschäden gibt




Das mit den Polizisten und Anwälten habe ich schon öfters
in den Medien (TV, Zeitschriften) gehört.
Dort wurde immer gesagt, es sei verboten.

Sogar im Aldi wurde mal ein Bike-Headset verkauft, mit der Randnotiz,
dass nur 1 Hörer daran befestigt sei, da das Führen von
Fahrzeugen mit 2 Hörern laut StVO verboten sei.


Ist halt schwammig formuliert.
Bad_Robot
Hat sich gelöscht
#64 erstellt: 05. Aug 2011, 08:50
Ich habe hier mal ein bisschen ausgemistet. Das driftete ein bisschen zu viel ins Offtopic ab.

Viele Grüße,
Markus
ZeeeM
Inventar
#65 erstellt: 05. Aug 2011, 09:10

-MCS- schrieb:

Sogar im Aldi wurde mal ein Bike-Headset verkauft, mit der Randnotiz,
dass nur 1 Hörer daran befestigt sei, da das Führen von
Fahrzeugen mit 2 Hörern laut StVO verboten sei.


Ist halt schwammig formuliert.


Wenn Aldi das sagt, dann muss das wohl stimmen, obwohl in der StvO das nirgends drinn steht. In §23 Abs1. der StVo steht drinn, das man Gehör und Sicht nicht so behindern darf und da können KH, wie auch lautes Autoradion dazugezählt werden. Ich frage mich allen ernstes, wie man lieber auf das Hörensagen und Aldi etc hört, statt mal in den Gesetzestext selber reinzuschauen.
traxx555
Stammgast
#66 erstellt: 05. Aug 2011, 11:15
Zuerst zur Rechtslage: Ich bin mir auch deutlich sicher, dass es keine rechtliche Grundlage gibt, die beschreibt es sei bspw. nur ein Hörer erlaubt.
Auch wenn ein Hörer das Risiko aufgehalten zu werden enorm verringert als mit 2. Es geht tatsächlich rein um die Lautstärke und eben die Ablenkung.
Sicherlich aber auch schwer nachzuweisen.
Genau so wurde es auch kürzlich in einer Reportage von Polizisten und Anwälten bestätigt.


Dann zu mir (Da ich fast alles fahre):
Zu Fuß, Bus, Zug.. alles okay natürlich mit beiden in den Ohren.

Fahrrad, höchstens einen bei ner längeren Fahrt, aber machs trotzdem nie, lohnt sich meist nicht wegen 2-3 Lieder.

Roller, auch höchstens einen, lohnt sich aber meiner Meinung nacht nicht, da für mich der Roller ebenfalls nur für kurze Strecken < 20 Min. benutzt wird. Und dafür großes gewurschtel unterm Helm? Hm ne eher nicht. Auch noch nie gemacht.

Motorrad, hier wirds schon wichtiger. Ich würde es niemals tun und habs auch nicht. 1. Erfordert bei mir das Motorrad fahren meine volle Konzentration auf Straße, Bike und meinen Körper. Dort sind sich einfach keine Ablenkungsfehler in der Blickführung etc. zu leisten, um nicht zu sagen könnten tödlich enden. Achja, und ich würde auch nicht den Sound meiner Yamaha R1 für jegliches Lied aufgeben Der Sound ist Musik pur in meinen Ohren!
Wenn mal aber jemand meint er will entspannt zum nächten Weiher fahren, soll er das, aber dann hoffentlich nur mit einem Hörer.

Auto, nun wäre auch nichts für mich, obwohl ich wirklich total grottige 5€ Lautsprecher drinnen hab ohne Bass ohne Alles. Aber irgendwie reicht mir das und ich würde hier ebenfalls nur ungern mit einem InEar auf kosten der Konzentration gehen, auch wenn dies beim Autofahren um einiges weniger gefordert ist als Motorrad. Hat man aber längere Strecken wie 200 km + vor sich, wäre das auch verständlich wenigstens einen einzusetzten, immer jedoch mit angemessener Lautstärke.

Gruß
-MCS-
Hat sich gelöscht
#67 erstellt: 05. Aug 2011, 12:40
Ich sage ja ned, dass ich daran glaube.

Ich sage ja nur, dass ich sowas schon öfter von Gesetzeshütern gelesen/gehört habe.

Da ich sowieso nie mit InEars, Ohrhörern, Around Ears oder On Ears fahre,
hat sich die Sache für mich erledigt.

j!more
Inventar
#68 erstellt: 05. Aug 2011, 12:45

ZeeeM schrieb:
Ich frage mich allen ernstes, wie man lieber auf das Hörensagen und Aldi etc hört, statt mal in den Gesetzestext selber reinzuschauen.


Als Richtschnur müsste eher die Rechtsprechung als der Gesetzestext dienen. Aldi ist da als Orientierung gar nicht so schlecht, weil die sich diese Rechtsprechung aus Gründen der Produkthaftung sehr genau anschauen, bevor sie einen Artikel ins Sortiment nehmen.
ZeeeM
Inventar
#69 erstellt: 05. Aug 2011, 13:50

j!more schrieb:
Aldi ist da als Orientierung gar nicht so schlecht, weil die sich diese Rechtsprechung aus Gründen der Produkthaftung sehr genau anschauen, bevor sie einen Artikel ins Sortiment nehmen.


Sehe ich nicht so, das es eine gute Richtschnur ist. Die könnten auch draufschreiben, das beim Verlassen des Hauses keine KH getragen werden dürfen. Es stellt sich überhaupt die Frage, ob der Hinweis mit einem Ohr, irgendwelche Produkthaftungsaspekte berührt.

Zur Rechtssprechung:

http://www.transport...VO-trifft-den-F.html

Es ist nicht einzusehen warum eine Schalldämmung durch einen KH mehr Risiko birgt, als eine gleichstark Dämmung durch ein Fahrzeug selbst.

Aber allein aus Eigeninteresse würde ich in Bereichen wo es relevant ist meine Sinne zu arg beschneiden.
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