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Reklamation Samsung D6er Serie

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Autor
Beitrag
imebro
Inventar
#1766 erstellt: 18. Dez 2012, 10:51
Hallo,

auch ich besitze einen Samsung TV (UE55D6500).

Leider habe ich den Thread erst heute entdeckt, obwohl ich das Problem ja nun auch schon länger habe.
Habe jetzt mal den Thread grob überflogen, was bei immerhin 88 Seiten!!! schon recht aufwendig ist.

Ich habe hier mal eine kurze ZUSAMMENFASSUNG eingestellt, damit neue Interessierte, die das gleiche Problem haben, nicht so lange suchen müssen ;-)

*** Hierzu vor allem auch von mir ein großes DANKESCHÖN an das Mitglied "ColdFever"!! ***

Link zum Schreiben von "ColdFever":
Schreiben von ColdFever

Testbilder von "ColdFever":
Testbilder von ColdFever

Problemanalyse (Link von "ColdFever":
Problemanalyse

Interessantes Zitat von ColdFever:
"Die Verbraucher, die "Full HD"-Geräte mit 3D kauften, mussten davon ausgehen, dass "Full HD"-Auflösung auch im 3D-Modus gegeben ist, da Samsung nirgendwo auf 3D-Auflösungsverluste der D6-Reihe hingewiesen hat. Solange Samsung also die D6-Geräte mit "Full HD"-Auflösung beworben hat -was IMMER und ZU JEDER ZEIT der Fall war- aber dabei nicht auf die 3D-Auflösungsverluste hingewiesen hat, wurden die Geräte irreführend beworben und sind damit mangelhaft. Darunter fallen also ALLE jemals bis heute verkauften D6-Geräte, denn bis heute ist nirgendwo in Werbung oder Datenblättern jemals ein Hinweis auf die 3D-Auflösungsverluste erschienen."

Und noch weitere interessante Infos zum Thema - geschrieben von Mitglied "b238594":
Infos von "b238594"

Vielleicht kann ja noch jemand von Euch Ergänzungen schreiben... z.B. zur Vorgehensweise, wenn der Händler rumzickt etc.

Schöne Grüße,
imebro


[Beitrag von imebro am 18. Dez 2012, 11:57 bearbeitet]
Vito78
Ist häufiger hier
#1767 erstellt: 18. Dez 2012, 14:24
Zum Glück ist bei mir das Thema durch
Klick
attackman
Ist häufiger hier
#1768 erstellt: 22. Dez 2012, 17:14
Hallo zusammen,

ich habe jetzt seit gut einem Jahr den UE37D6500,

war und bin eigentlich soweit zu frieden (das mit dem 3D hat mich eigentlich nicht gestört da ich es absolut nie genutzt habe - aber hier schon mal eine Frage kann ich auch bei meinem die 150€ geltend machen?)

Nun mir vor einigen Wochen etwas sehr hässliches an meinem Gerät aufgefallen was mich jetzt doch sehr stört hier 2 Bilder:

20121222_150051

20121222_150059

Was würdet ihr da unternehmen?

Schon mal danke für die Antworten.
Sam_Sung88
Ist häufiger hier
#1769 erstellt: 23. Dez 2012, 23:30
Ein Freund hat den selben Fehler an seinem ue37d6500 und meint das war schon immer. Sogar an der selben stelle wie deiner. Sehr merkwürdig
HinterMailand
Inventar
#1770 erstellt: 24. Dez 2012, 12:41
da würd ich auf jeden Fall Samsung kontaktieren ... Bild schicken...
die müssen da was machen...
attackman
Ist häufiger hier
#1771 erstellt: 29. Dez 2012, 15:24
Jo also es kann gut sein dass es schon immer da ist es hängt eben nicht in den Bildschirm wenn er an ist deshalb ist es mir wahrscheinlich nicht aufgefallen...

Gut also zum Media Markt rennen oder gleich Samsung?
HinterMailand
Inventar
#1772 erstellt: 29. Dez 2012, 15:35
Mediamarkt wird dich wahrscheinlich eh an Samsung verweisen. Wennst sogar Pech hast wollen die das Gerät haben und schicken es ein, ggf. bekommst ein Leihgerät.
Wenn du direkt Samsung anrufst schicken die nen Techniker vorbei... so würde ich es machen.
burkm
Inventar
#1773 erstellt: 29. Dez 2012, 16:54
Hier noch einmal der Hinweis, sich wegen der Gewährleistung immer an den Händler zu wenden.
Wendet man sich direkt an Samsung, dann ist der Händler aus seinen Verpflichtungen raus, weil er als direkter Verrtragspartner umgangen und somit die gesetzliche Gewährleistungspflicht ausgehebelt wurde.
Das ist wohl auch einer der Gründe, warum die Händler immer gern auf den direkten Kontakt zum Hersteller verweisen , weil sie dann nämlich aus "dem Schneider" sind und der "Schwarze Peter" (mitsamt Kosten usw.) beim Kunden verblieben ist.
Das kann zudem erhebliche (nachteilige) rechtliche Konsequenzen haben.
Besser, man lässt den Händler den Samsung Service beauftragen...


[Beitrag von burkm am 30. Dez 2012, 01:38 bearbeitet]
dewill
Neuling
#1774 erstellt: 29. Dez 2012, 22:42
...hatte schon an anderer Stelle geschrieben: Ich habe den UE46D6200. Nach der Reklamation bei MM mit dem Schreiben von ColdFever (vielen Dank ) bekam ich ein Schreiben mit dem angebot des Tauschs gegen einen UE46ES6300. An anderer Stelle habe ich gelesen das der D6200'er wohl ein besseres Panel hätte....wäre das also vom Bild her, ein schlechterer Tausch? Was würdet ihr mir raten?

Danke und Gruß,

DeWill
TDO
Inventar
#1775 erstellt: 02. Jan 2013, 10:46

burkm schrieb:
Hier noch einmal der Hinweis, sich wegen der Gewährleistung immer an den Händler zu wenden.


Und was soll im dass bei einem 1 Jahr alten Gerät bringen?
Nach 6 Monaten erfolgt die Beweislastumkehr (und wie will er Beweisen dass das Gehäuseproblem schon bestanden hat) ...


[Beitrag von TDO am 02. Jan 2013, 10:47 bearbeitet]
burkm
Inventar
#1776 erstellt: 02. Jan 2013, 11:40
Aus dem Zusammenhang lässt sich evident nachvollziehen, das es kein vom Käufer verursachtes Problem sein kann, sondern dass der Mangel schon bei der Produktion angelegt sein muss.
Die Beweislastumkehr hat nur bei zweifelhaften Umständen Bedeutung.
In einem Fall, wie vom o.a. Käufer geschildert, ist sie auf Grund des Zusammenhangs ohne Bedeutung.
Gerne kannst DU aber darlegen, wie der Käufer dies bewirkt haben kann...


[Beitrag von burkm am 02. Jan 2013, 11:40 bearbeitet]
SirPitbull
Schaut ab und zu mal vorbei
#1777 erstellt: 28. Jan 2013, 17:45
hallo, hab den fernseher jetzt schon über ein jahr (schaute heute zum ersten mal 3d)
ich habe die weiße verpackung wo nur 3d drauf steht aber mehr auch nicht

gibt es da die möglichkeit den auch noch an samsung zu reklamieren?
burkm
Inventar
#1778 erstellt: 28. Jan 2013, 17:57
Da bist Du wohl etwas spät dran.
Wenn überhaupt, dann wären es die Erstkäufer, wo dieses noch als zugesicherte Eigenschaft propagiert wurde. Danach hat Samsung das aber korrigiert so dass Deine Chancen wahrscheinlich gegen Null gehen.
b238594
Ist häufiger hier
#1779 erstellt: 30. Jan 2013, 18:20

burkm (Beitrag #1778) schrieb:
Da bist Du wohl etwas spät dran.
Wenn überhaupt, dann wären es die Erstkäufer, wo dieses noch als zugesicherte Eigenschaft propagiert wurde. Danach hat Samsung das aber korrigiert so dass Deine Chancen wahrscheinlich gegen Null gehen.

Nicht ganz so schnell - eher "weniger Chancen".
Es geht in Samsungs Unterlassungserklärung darum, dass Samsung auf die Auflösungsverluste nicht hingewiesen hat. Samsung hat dies niemals getan. Es gilt zwar erst ab Abgabe der Unterlassungserklärung, jedoch würde ich das erst einmal nicht so genau sehen.
burkm
Inventar
#1780 erstellt: 31. Jan 2013, 00:12
Meiner Ansicht nach schon, weil die strittigen Behauptungen aus dem Werbematerial entfernt und keine dahingehenden Aussagen mehr publiziert / verbreitet wurden. Spätere Käufer können sich deshalb meiner Ansicht nicht mehr darauf berufen, weil Ihnen gegenüber eine solche irreführernde Behauptung / Werbung nicht mehr offiziell gemacht wurde. Dazu brauchte es dann auch keine Unterlassungserklärung mehr, sondern diese war wohl eher auf Diejenigen abgestellt, die noch unter der ursprünglichen Prämisse gekauft hatten.
Vito78
Ist häufiger hier
#1781 erstellt: 31. Jan 2013, 00:13
@ SirPitbull
Ich hatte auch das gleiche Problem wie Du, auch die gleiche Verpackung (nur 3D) und im Feb.2012 gekauft.
Bin allerdings zum Händler(Saturn) gegangen, alles geschildert, hartnäckig geblieben und Erfolg gehabt !
Klick
Viel Glück und Erfolg !

------------- MfG ------------
b238594
Ist häufiger hier
#1782 erstellt: 31. Jan 2013, 10:50

burkm (Beitrag #1780) schrieb:
weil die strittigen Behauptungen aus dem Werbematerial entfernt und keine dahingehenden Aussagen mehr publiziert / verbreitet wurden.

Alle Potentiellen Käufer konnten nur das Werbematerial zum Zeitpunkt des Kaufs berücksichtigen.
Eine Delta-Analyse macht kein Käufer und ist auch nicht zu verlangen (Was hat der Hersteller früher beworben und was heute - wo sind die Unterschiede und was bedeutet das für meinen Kauf).
Samsung hat später nicht gezielt "3D-FullHD" beworben - Samsung hat aber auch nicht "2D-FullHD" beworben, sondern einfach nur "FullHD", ohne auf die Auflösungsverluste hingewiesen zu haben.
Wie soll auch ein Käufer darauf kommen, dass "FullHD" bedeutet "2D-FullHD und 3D irgendwas anderes aber auf alle Fälle weniger als FullHD".


burkm (Beitrag #1780) schrieb:

Spätere Käufer können sich deshalb meiner Ansicht nicht mehr darauf berufen, weil Ihnen gegenüber eine solche irreführernde Behauptung / Werbung nicht mehr offiziell gemacht wurde.

Die Argumentationskette der späteren Käufer ist sicherlich anders, aber zu Reklamieren gehen m.E. die Teile schon noch.
burkm
Inventar
#1783 erstellt: 31. Jan 2013, 11:51
Exakt.
Es gilt der zum Zeitpunkt des Kaufes geltende nachweisbare Informationsstand anhand nachprüfbarer Unterlagen / Offerten / Angebote / Verträge und Anzeigen usw..

Es liegt außschließlich in der Verantwortung des Käufers sich über diesen aktuellen Stand zu informieren und seine Kaufentscheidung nicht auf ältere Informationen, die eventuell nicht mehr aktuell sind, abzustellen. Dabei muss der Käufer keine "Delta"-Analyse machen, sondern sich nur auf den aktuellen Stand bringen, d.h. aktuelles Prospektmaterial usw. heranziehen. Ältere Darstellungen und Aussagen, die inzwischen revidiert oder zurückgezogen wurden, sind deshalb nicht mehr relevant, insbesondere auch schon deshalb, weil sich der Hersteller jederzeitige Änderungen des Produktes vorbehalten hat. Es gilt somit immer nur der Informationsstand zum Zeitpunkt des Kaufes.

Ansonsten wäre es dem Hersteller genommen, Änderungen an seinem Produkt vornehmen zu dürfen, sobald dieses auf dem Markt ist, weil er ja irgendwann einmal Abweichendes mitgeteilt hatte. Einzig wäre zu klären, ob diese Informationen für den Käufer rechtzeitig und allgemein zugänglich vor Kauf zur Verfügung gestellt wurden. Zum Zeitpunkt des fraglichen Kaufes (s.o.) hatte Samsung aber seine Broschüren, Webseiten und sonstige Informations- und Werbematerialien dahingehen schon länger so überarbeitet und aktualisiert, dass die strittige Behauptung "3D Full HD" nicht mehr aufgeführt war, so dass die Zusicherung einer fehlenden Eigenschaft durch den Hersteller zumindest nicht mehr offensichtlich gegeben ist. Als Nächstes wäre zu klären / nachzuweisen, ob der Händler / Verkäufer nachweislich andere Informationen zum Zeitpunkt des Kaufes zur Verfügung gestellt hat, also ältere Prospekte ausgegeben oder Falschaussagen / Behauptungen von sich gegeben hat. Wenn das nicht auf dem Kaufvertrag bzw. zugehörigen Unterlagen vermerkt oder sonstwie nachweislich nachvollziehbar sein sollte, wird es dem Käufer sicherlich schwerfallen, dies nachzuweisen. Allein die Aussahge, dass der Käufer dies so vermutet oder geglaubt hatte, ist hierfür nicht ausreichend.

Der Begriff "Full HD" ist für den 3D Betrieb nur dann relevant, wenn er in diesem Zusammenhang (zum Zeitpunkt des Kaufes) explizit verwendet wurde oder durch die Art der Präsentation in direkten Zusammenhang gebracht wurde. Ist dies nicht der Fall, wie ja später (ab Herbst ? / Ende 2011) nicht mehr erfolgt, dann gibt es keinen zwingenden Grund hier eine kausale Verbindung als zugesicherte Eigenschaft herzustellen, ansonsten müsste ja in jederm Datenblatt eine fast "unendliche" Liste aufgeführt werden, wofür eine Eigenschaft jeweils nicht gilt. Stattdessen gilt üblicherweise nur das, wofür die Eigenschaft tatsächlich behauptet / zugesichert wurde.

Sätestens ab Ende 2011 war dies - meiner Meinung nach - aber nicht mehr der Fall, so dass sich - meiner Meinung nach - nur Diejenigen darauf berufen können, wo dies zum Zeitpunkt des Kaufes noch nachweisbar falsch behauptet wurde (Hersteller oder Händler).


[Beitrag von burkm am 31. Jan 2013, 12:05 bearbeitet]
b238594
Ist häufiger hier
#1784 erstellt: 31. Jan 2013, 12:04

burkm (Beitrag #1783) schrieb:
Ältere Darstellungen und Aussagen, die inzwischen revidiert oder zurückgezogen wurden, sind deshalb nicht mehr relevant, insbesonder auch schon deshalb, weil sich der Hersteller jederzeitige Änderungen des Produktes vorbehalten hat.

Da sind wir einer Meinung.


burkm (Beitrag #1783) schrieb:

Der Begriff "Full HD" ist für den 3D Betrieb nur dann relevant, wenn er in diesem Zusammenhang (zum Zeitpunkt des Kaufes) explizit verwendet wurde.

NEIN, das musst Du begründen (siehe auch weiter unten).


burkm (Beitrag #1783) schrieb:

Ist dies nicht der Fall, wie ja später n(ab Ende 2011) icht mehr erfolgt, dann gibt es keinen zwingenden Grund hier eine kausale Verbindung als zugesicherte Eigenschaft herzustellen, ansonsten müsste ja in jederm Datenblatt eine fast "unendliche" Liste aufgeführt werden, wofür eine Eigenschaft jeweils nicht gilt. Stattdessen gilt üblicherweise nur das, wofür die Eigenschaft tatsächlich behauptet wurde.
Sätestens ab Ende 2011 war dies meiner Auffassung nach nicht mehr der Fall.


Coldfever-Zitat zu der irreführenden Bewerbung:
Die Verbraucher, die "Full HD"-Geräte mit 3D kauften, mussten davon ausgehen, dass "Full HD"-Auflösung auch im 3D-Modus gegeben ist, da Samsung nirgendwo auf 3D-Auflösungsverluste der D6-Reihe hingewiesen hat. Solange Samsung also die D6-Geräte mit "Full HD"-Auflösung beworben hat -was IMMER und ZU JEDER ZEIT der Fall war- aber dabei nicht auf die 3D-Auflösungsverluste hingewiesen hat, wurden die Geräte irreführend beworben und sind damit mangelhaft. Darunter fallen also ALLE jemals bis heute verkauften D6-Geräte, denn bis heute ist nirgendwo in Werbung oder Datenblättern jemals ein Hinweis auf die 3D-Auflösungsverluste erschienen.

Eine direkte fehlende Bewerbung ist für den Käufer kein Indiz, dass diese Eigenschaft fehlt (was die Anwälte durch Samsung durch die abgegebene Unterlassungserklärung ja bestätigten).

Andere Beispiele aus dem Datenblatt des D6500er nach der 3D-FullHD-Entfernung:
- 4*HDMI 1.4:
Was würdest Du hier erwarten?
Das ein Player mit HDMI 1.3 auch funktioniert obwohl nicht direkt beworben?
- Energieeffizienzklasse: A:
Was würdest Du hier erwarten?
Klasse A gemäß Deutscher Verordnung(?) oder gemäß Südkoreanischer?
- Auflösung: Full HD 1.920 x 1.080 Pixel:
Was würdest Du hier erwarten?
Gilt nur bei 2D? Gilt nur bei 3D? Gilt nur bei Digital-HD-TV? Gilt nur bei BluRay? Oder nur bei VOD?
Wie soll der Käufer darauf kommen, dass FullHD nicht im 3D-Modus gilt?
Laut Deiner Meinung gilt das nur bei 2D, nicht bei 3D.
Jetzt die spannende Frage:
Wie kann man darauf kommen, dass das nicht für 3D gilt?
burkm
Inventar
#1785 erstellt: 31. Jan 2013, 12:18
Es kommt sicherlich nicht auf die Erwartungshaltung und den Wissensstand des individuellen Käufers an, sondern ob dies im Allgemeinen und nach dem Stand der Technik so vorausgesetzt werden kann. Meiner Meinung nach nicht, solange es nicht im direkten Zusammenhang genannt wird, wie ursprünglich geschehen.

Die Abgabe einer Unterlassungserklärung seitens Samsung legt nur für die Zukunft fest, dass dies nicht behauptet wird. Wie schon anderweitig nachzulesen war, kann daraus aber nicht zwingend abgeleitet werden, dass dies auch für die Vergangenheit Bedeutung hat, denn es ]wird eben nur verlangt, dass es zukünftig nicht mehr behauptet wird, da man über die Vergangenheit keine Kontrolle hat. Das war aber seitens Samsung zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklräung nicht mehr relevant, weil man, zumindest für die allgemeine Öffentlichkeit, dies schon seit spätestens Ende 2011 nicht mehr getan hatte. Deswegen hat man (vermutlich) nach Einholung entsprechender Rechtsauskünfte diese Erklärung schließlich auch so abgegeben.
Der Nachweis muss - meiner Meinung nach - also anderweitig geführt werden, nämlich anhand der seitens des Herstellers oder Händler nachweisbar zur Verfügung gestellten Materialien und nachvollziehbaren Behauptungen.


[Beitrag von burkm am 31. Jan 2013, 12:21 bearbeitet]
b238594
Ist häufiger hier
#1786 erstellt: 31. Jan 2013, 12:35

burkm (Beitrag #1785) schrieb:
Es kommt sicherlich nicht auf die Erwartungshaltung und den Wissensstand des individuellen Käufers an, sondern ob dies im Allgemeinen und nach dem Stand der Technik so vorausgesetzt werden kann. Meiner Meinung nach nicht, solange es nicht im direkten Zusammenhang genannt wird, wie ursprünglich geschehen.

Im Allgemeinen & Stand der Technik:
Der Vorteil der Shutter-Technik gegenüber der Polfilter-Technik ist, dass es keine Auflösungsverluste gibt.
Alle(!) anderen Shutter-Hersteller bieten echtes 3D-FullHD und auch Samsung bei allen Modellen ungleich D6.
Das ist also nix exotisches oder extravagantes...
(Ergänzt 10:49: Neuheit-Sensation! Samsung hat den weltweit ersten 3D-Shutter-Fernseher mit 3D-HD-Ready-max hergestellt!!!! (wobei 'max' maximal bedeutet, kann also auch weniger sein))

Weiterhin "Auflösung: Full HD 1.920 x 1.080 Pixel"
Was würdest Du hier erwarten?
Gilt nur bei 2D? Gilt nur bei 3D? Gilt nur bei Digital-HD-TV? Gilt nur bei BluRay? Oder nur bei VOD?
Wie soll der Käufer darauf kommen, dass FullHD nicht im 3D-Modus gilt?
Laut Deiner Meinung gilt das nur bei 2D, nicht bei 3D.
Jetzt die spannende Frage:
Wie kann man darauf kommen, dass das nicht für 3D gilt?

Die Rechtsanwälte der Verbraucherzentralen sehen dies ja auch so.

Man kann auch später noch das 'Herumgeeiere' von Samsung noch argumentativ heranziehen:
2011: "3D in FullHD"
Danach: Aufwendiger und Kostenintensiver(!) Rückzieher der Bewerbung der Aussage (die Geräte haben sich technisch ja nicht geändert)
Danach: Kein Standard in 3D FullHD (obwohl TÜV-Zertifizierung der 7er&8er)
Danach: Firmware 2000 hat 3D FullHD 1080p
Danach: Firmware 1018 ist die 2000
Danach: Firmware 1020 ist die 2000
Danach: 1013 hat 3D FullHD 540p
Und zur Krönung der Samsung Support in 2011+2012 und wahrscheinlich auch 2013:
"Das Gerät hat 3D-FullHD".
Samsung scheint selbst sich nicht sicher gewesen zu sein, was kann das Gerät technisch und was kann die Firmware. Wie soll der Kunde sich dann sicher sein?


[Beitrag von b238594 am 31. Jan 2013, 12:49 bearbeitet]
burkm
Inventar
#1787 erstellt: 31. Jan 2013, 13:12
Ich glaube eher, dass Samsung das schon wusste, denn schließlich muss es dazu ja während der Entwicklung eine Design-Entscheidung gegeben haben ("blind" wird man so etwas vermutlich nicht zum Verkauf freigeben), aber nicht wusste, wie und ob man das nach außen kommunizieren soll. Insbesondere wollte man (vermutlich) die D6500er Hardware nicht als "leistungsschwach" und kastriert ausweisen. Da die Geräte weltweit nur wenig regional modifiziert vertrieben werden, hat man sich in Korea vermutlich keine großen Gedanken darüber gemacht, wie das in "good old Europe" gesehen wird, weil denen der US-Markt immer noch näher ist als der europäische. Ich kann mich auch nicht entsinnen, explizit hierüber (Auflösungsverluste in 3D) etwas in einem amerikanischen Forum gelesen zu haben, kann mich aber irren.

Meine Zweifel begünden sich eigentlich "nur" an den gekauften Geräten, die erworben wurden, nachdem die genannte Problematik bekannt war und Samsung seine Werbeaussagen schon umgestellt hatte. Aber ich bin kein Jurist und äußere deshalb nur meine private Einschätzung der Situation. Irritierenderweise hat man nach dem ursprünglichen Aufschrei nur noch sehr wenig über eventuelle (Re-)Aktionen der Käufer gelesen, so dass ich davon ausgehen, dass die Meisten die Sache letztendlich auf sich haben beruhen lassen ohne weitere Schritte gegen Ihren Händler in Angriff zu nehmen.


[Beitrag von burkm am 31. Jan 2013, 13:14 bearbeitet]
b238594
Ist häufiger hier
#1788 erstellt: 31. Jan 2013, 13:29

burkm (Beitrag #1787) schrieb:
Ich kann mich auch nicht entsinnen, explizit hierüber (Auflösungsverluste in 3D) etwas in einem amerikanischen Forum gelesen zu haben, kann mich aber irren.

Den Punkt fand ich auch interessant (wobei ich die Bewerbung von Samsung USA nicht kenne).
Kann das evt. auch sein, dass die Geräte dort 120HZ Panels haben und in Europa 100HZ Panels,
durch die zwangsläufig schnellere Hardware dann 3D-FullHD können?
b238594
Ist häufiger hier
#1789 erstellt: 31. Jan 2013, 20:39

SirPitbull (Beitrag #1777) schrieb:

ich habe die weiße verpackung wo nur 3d drauf steht aber mehr auch nicht


Woher sollst Du wissen, dass da eigentlich "FullHD" im 3D-Logo stehen muss?
Wie solltest Du darauf kommen, dass da etwas "faul" ist?

M. E. unerheblich was auf der Kartonverpackung steht...
Anti-Semme
Ist häufiger hier
#1790 erstellt: 01. Feb 2013, 15:52
Solange dieser Auflösungsverlust nicht korrekt in der Artikelbeschreibung auftaucht wie z.B. löblicherweise bei
Amazon, ist die Unterlassungserklärung nicht eingehalten worden und es besteht ein Reklamationsrecht.
Da volle Auflösung bei 3D ja der immer wieder hochgelobte Vorteil der Shuttertechnik gegenüber der Polarisa-
tionstechnik ist, kann der Kunde vom Stand der Technik ausgehend nicht damit rechnen, daß 3D nur in halber
und teilweise noch schlechterer Auflösung dargestellt wird.
Batigoooal
Ist häufiger hier
#1791 erstellt: 01. Feb 2013, 22:28
Und das ganze hört sich in der Theorie super für uns Kunden an, ist in der Praxis aber gänzlich anders, sobald sich der Händler querstellt.

In meinem Fall ist das so. Im Endeffekt werde ich auf den Auflösungsverlusten sitzen bleiben, da eine Rückführung des Kaufvertrags einfach unrentabel ist. Nachdem sich mein Händler gänzlich weigert zu kooperieren gibts jetzt ne Klage. Und da schauen dann 300€-400€ (Differenz zum 3D FullHD-Gerät der damaligen Zeit, sprich UE46D7090)raus, wenns gut geht. Den Ärger hatte und habe ich trotzdem...
Anti-Semme
Ist häufiger hier
#1792 erstellt: 01. Feb 2013, 23:15
Klar hat man Dank dieses Betruges seitens Samsung den Ärger zumal Samsung der Meinung ist, das
einfach aussitzen zu können. Wer geht schon vor Gericht wegen so einer Lappalie?
Aber wenn, dann würde ich nicht auf eine Kaufpreisminderung aus sein sondern auf eine komplette Rück-
abwicklung und mir dann ein Gerät einer anderen Firma kaufen. Zumal die Preise für vergleichbare und
auch bessere Geräte ja schon ziemlich gesunken sind. Da bekommt man heute schon mehr für's gleiche
Geld.
Boonzoo
Ist häufiger hier
#1793 erstellt: 10. Feb 2013, 14:43
Ich habe gestern von Saturn Freiburg 250€ ausbezahlt bekommen,
das war doch mal absolute Fair und wofür ich mich nochmal bei Saturn und direkt bei Frau D. und
ganz Dick bei ColdFever bedanken möchte.

Edit hgdo: Realnamen entfernt


[Beitrag von Boonzoo am 10. Feb 2013, 14:52 bearbeitet]
fellix49
Neuling
#1794 erstellt: 10. Feb 2013, 15:03
Habe von Amazon den kpl.Kaufpreis erstattet bekommen,ohne "zucken"!!!
UE 55D6500.
Gerät hatte ich im Juni 2011 gekauft und im Januar 2013 beanstandet und zurück geschickt!
Das ist Kundenservice!!!
Habe jetzt den es7000,deutlich besseres Bild und 3d ein Traum!hbbtv interessiert mich dabei nicht!
chela
Ist häufiger hier
#1795 erstellt: 16. Feb 2013, 02:01
habe mal ne Frage, was kann ich tun wenn ich das Geärt bei MediaMarkt gekauft habe?
Bei wen soll ich mich da am besten Melden? MediaMarkt oder gleich an Samsung?
Wie soll ich am besten vorgehen? Soll ich das schiiftlich machen mit dem Musterbrief? Hab es damals mit der Hotline versucht von Samsung bin aber jedoch nie durch gekommen...
Wäre für eure Antworten sehr dankbar

MFG
Igelfrau
Inventar
#1796 erstellt: 16. Feb 2013, 14:00
Erster Ansprechpartner ist immer dein Händler, mit dem du den Kaufvertrag abgeschlossen hast. In deinem Fall also wohl Mediamarkt.
DrJones1975
Ist häufiger hier
#1797 erstellt: 16. Feb 2013, 14:18
Hallo,

meinen Fernseher habe ich auch bei Mediamarkt gekauft.

Habe mir da allerdings die Zähne ausgebissen weil die sich bei mir richtig quer gestellt haben. Habe sogar schon einen Anwalt aktiviert gehabt. Konnte so aber auch nichts erreichen. da ich keine Rechtsschutz habe konnte ich auch nicht klagen...muss jetzt selber auf Präzedenzfälle warten.

Gruß

DrJones
Radeon2607
Neuling
#1798 erstellt: 18. Feb 2013, 03:24
Hey ,

Ich hoffe mir kann jdm von euch weiterhelfen oder hatte auch schon das Problem.

Mir ist heute an meinem Samsung UE40D6500 folgendes aufgefallen.
Im unteren Drittel des Bildes sind zwei dünne Streifen zu sehen , seltsamerweise bei weißen Hintergrund und dem Samsung "Bild Diagnose Test" nicht.
Liegt auch nicht an der Quelle oder HDMI Kabel, da es zB bei Smart Hub Videos auch zu sehen ist.

Hier mal die Daten des TV: Ue40D6500. Software: T- GASDEUC-1018.0 wird am 27.02.13 erst 1 Jahr alt.

Auf den Bildern sind die beiden Streifen recht gut zu erkennen.


Gruß Radeon
IMAG0026IMAG0027IMAG0028


[Beitrag von Radeon2607 am 18. Feb 2013, 03:38 bearbeitet]
manofstyle
Neuling
#1799 erstellt: 18. Feb 2013, 12:18
Hallo zusammen,

habe den D6500 im Mai 2011 bei Amazon gekauft. Wollte jetzt das PDF von "ColdFever" (Dickes Dankeschön an der Stelle) an Amazon schicken, finde aber keine Emailadresse?!

Ich lese hier aber, dass es andere erfolgreich per Email geschafft haben. An welche Adresse habt ihr das PDF geschickt?

Danke,
Stefan
HinterMailand
Inventar
#1800 erstellt: 18. Feb 2013, 12:53
weiß es grad net ganz genau weil ich nicht zu Hause bin, aber probiers mal mit info@amazon.de.
manofstyle
Neuling
#1801 erstellt: 18. Feb 2013, 12:58
Danke. Habe bei Amazon im Impressum die Adresse impressum@amazon.de gefunden. Ob die klappt?!


[Beitrag von hgdo am 19. Feb 2013, 23:27 bearbeitet]
willy11
Neuling
#1802 erstellt: 18. Feb 2013, 16:12

Hallo,
auf der Ama:on Seite, bei deiner Bestellung kannst du eine Antwort (unter Rückgabe)
senden, ich habe den Inhalt der PDF einfach reinkopiert. So kommt die Nachricht gleich an die richtige
Stelle bei Ama_on an.
manofstyle
Neuling
#1803 erstellt: 18. Feb 2013, 18:55
So hab´s gemacht. Danke für den Tipp.
Ama_on sind die Besten! Sie nehmen den Fernseher völlig stressfrei zurück. Werde das Geld dann gleich wieder dort in einem neuen Fernseher investieren.

Edit hgdo: unnötiges Zitat entfernt


[Beitrag von hgdo am 19. Feb 2013, 23:28 bearbeitet]
ignantum
Ist häufiger hier
#1804 erstellt: 13. Mrz 2013, 16:13
Hallo zusammen,

duch einiges stöbern bin ich auf diesen Tread aufmerksam geworden. Ist ja ein starkes Stück!
@ manofstyle - ich habe meinen im August 2011 auch beim großen Fluss erstanden. Haben die deinen TV wirklich ohne murren und Probleme zurückgenommen?

Wenn ja würde ich mein Glück auch versuchen!
RazielHD
Schaut ab und zu mal vorbei
#1805 erstellt: 25. Mrz 2013, 00:03
Hallo Leute,

bin ebenfalls Besitzer eines Gerätes der D6500er Serie.
Hat die vom VZBV erreichte Unterlassungserklärung v. Samsung auch in Österreich rechtsgültigkeit?
Od. welche Möglichkeiten habe ich in AT?

Danke für eure Hilfe!
Daniel
b238594
Ist häufiger hier
#1806 erstellt: 25. Mrz 2013, 18:27

RazielHD (Beitrag #1805) schrieb:

Hat die vom VZBV erreichte Unterlassungserklärung v. Samsung auch in Österreich rechtsgültigkeit?

Samsung Deutschland hat die Erklärung abgegeben.
Samsung Österreich m. W. nach nicht?!
m. W. Samsung Deutschland <> Samsung Österreich (andere Firma)

btw.
War Dein Kauf Vor- oder nach der Unterlassungserklärung?
Wahrscheinlich hast Du in AT die gleichen Möglichkeiten wie in DE: Sich mit dem Händler über eine Rückgabe herumschlagen.


[Beitrag von b238594 am 25. Mrz 2013, 18:40 bearbeitet]
Enricohahn
Neuling
#1807 erstellt: 29. Mrz 2013, 23:07
Hallo



ich hab den thread und das thema eben erst entdeckt, mein Gerät ist vom 12.03.2012 und ich mach den test noch, aber nach genauen hinsehen eines 3d films fällt da schon was auf.

Am Panel kann das nicht liegen oder? Weil mir wurde direkt 3 wochen nach kauf das panel getauscht weil beim ersten ein pixelfehler drin war, der techniker meinte das ich glück habe, weil das von mediamarkt verkaufte teil ein china schrot panel drin hatte und ich jetzt ein original samsung panel hab, das is auch direkt aufgefallen nach dem tausch. :-)

ist das denn jetzt noch aktuell das man bei samsung noch anrufen kann wegen dem problem? Das Teil is ja schon 1 jahr alt. Und was machen die aktuell noch? Lohnt sich der tausch auf die 7090 Serie?

auf meinem Kartoon steht nur 3D Logo full hd auch klar, aber kein direkter zusammenhang, aber Samsung hat es ja mittlerweile zugegeben das es so ist. Danke für die info


Enrico


[Beitrag von Enricohahn am 29. Mrz 2013, 23:27 bearbeitet]
Rohliboy
Inventar
#1808 erstellt: 29. Mrz 2013, 23:38
Samsung hat nix zugegeben und bestreitet den Mangel vehemend. Das einzige was sie gemacht haben ist, den Tv nicht mehr mit FullHD 3D zu bewerben. Da die D Serie aber sowieso nicht mehr beworben wird, weil nicht mehr aktuell, haben sie eigentlich nix gemacht. Ob dein Händler den tauscht oder zurück nimmt musst du selbst versuchen, ist aber eher unwahrscheinlich nach der langen Zeit.
Enricohahn
Neuling
#1809 erstellt: 29. Mrz 2013, 23:54
Ich hab den test grad mal mit den testbildern gemacht und sehe es deutlich :-) Kann ich denn mit dem schreiben, also mit der vorlage, nicht mal an MM schreiben und schauen was die sagen? Oder lieber direkt die samsung hotline?

Mehr als nein sagen kann mm ja nicht oder mir ein angebot machen, was ich ja nicht annehmen muss, oder? Der mangel is auf jeden fall da und in der vorlage is das ja auch top erklärt. Ich müsste nen alten flyer finden :-))
Rohliboy
Inventar
#1810 erstellt: 30. Mrz 2013, 00:42
An Samsung wende dich lieber nicht, da kriegst du nur die Standardabsage. Dein MM ist schon der richtige Ansprechpartner, schliesslich hast du mit denen auch den Kaufvertrag geschlossen. Nimm das Schreiben von Coldvever und versuch dein Glück. Vielleicht klappts ja. Wenn sie dir einen ES 6 als Ersatz anbieten, guck dir den vorher genau an. Die haben nämlich deutlich minderwertigere Panels drin bei denen du dann schon Abstriche beim 2D Bild machen musst.


[Beitrag von Rohliboy am 30. Mrz 2013, 00:45 bearbeitet]
Enricohahn
Neuling
#1811 erstellt: 30. Mrz 2013, 00:47
ok danke :-)

Bester weg? Schreiben ausfüllen und hinschicken oder ausfüllen und damit hingehen? Logo filialleitung gelle :-)

so bin ich ja zufrieden mit dem tv, grad nach dem neuen panel is der ja super, nur bei 3d is mir halt immer aufgefallen das da was komisch war.

Danke
Rohliboy
Inventar
#1812 erstellt: 30. Mrz 2013, 01:00
Wie oft nutzt du denn das 3D?
Du solltest mit dem Schreiben vielleicht direkt zum Filialleiter gehen und mit dem in Ruhe über die Sache reden. Wenn du die nur anschreibst, kriegst du am Ende auch nur die Standardantwort von Samsung zurück. Das kannst du hier alles nachlesen, wenn du es findest.;)
Enricohahn
Neuling
#1813 erstellt: 30. Mrz 2013, 01:12
och doch schon ab und an wenn ich mal nen 3 d film bekomme und auch für meine kids mal, den letzten konnte der tv garnet spielen, nur im 2d+3d modus was komisch aus sah

mir is grad aufgefallen das meine ratenzahlung ja noch cira nen jahr läuft, ob das dafür relevant ist? ich will den ja eigentlich behalten, außer die bieten mir auch ne es70... oder ähnliches an, dann klar, oder halt ne gutschrift oder sowas.

Also meinst ausfüllen, kaufbeleg nehmen, in den markt stiefeln und mal lieb nach der filialleitung fragen und ihm das das dann vorlegen!?

Wie hoch is die wahrscheinlichkeit das der sagt wir machen den vertrag rückgängig? eher gering denk ich oder?
Rohliboy
Inventar
#1814 erstellt: 30. Mrz 2013, 01:26

Enricohahn (Beitrag #1813) schrieb:

Wie hoch is die wahrscheinlichkeit das der sagt wir machen den vertrag rückgängig? eher gering denk ich oder?

Da hast du die Frage schon gut beantwortet, hängt aber halt vom Markt ab.
Die Kids sehen aber den Mangel nicht, oder? Meine sind jedenfalss immer happy wenn ich mal ein 3D Film reinschmeisse und fuchteln die ganze Zeit mit ihren Händen rum um die PopOuts anzufassen.
Enricohahn
Neuling
#1815 erstellt: 30. Mrz 2013, 01:41
Doch meine kleine (6,5 jahre) hat sich ja beschwert das es komisch aussah, und auch mir is bei 3d immer das bild anders vor gekommen, deshalb hab ich ja mal nachgelesen.

Ok, also schreiben ausfüllen, mit rechnung in den markt gehen und dann direkt den Fililaleiter verlangen, kommt man da ohne weiteres hin? Ich wäre ja auch mit ner gutschrift zufrieden :-)
Rohliboy
Inventar
#1816 erstellt: 30. Mrz 2013, 01:53
Genau, geh hin und verlange nach dem Filialleiter. Ich denke das ist der beste Weg.
Ne 6-jährige sieht das, nicht schlecht. Hätte ich nicht gedacht. Dein Tv hat unter 55" oder?
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