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Reklamation Samsung D6er Serie

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ColdFever
Stammgast
#1666 erstellt: 02. Okt 2012, 15:30

MySol schrieb:
Die Gerichtsurteile helfen vor Gericht weiter, jedoch sagt mir mein Anwalt, dass Händler vor Gericht u.U. Recht bekommen können. Anwälte werden erstrangig außergerichtliche Einigungen zu erzielen. Ich weiß nicht ob ich das gut heißen soll.

Es gab seit Beginn des Falles vor über einem Jahr m.W. nicht einen einzigen Gerichtsfall, in dem ein Händler recht bekommen hätte. Die Beweislage ist zu eindeutig, weswegen die meisten widerspenstigen Händler bisher spätestens beim Eingehen eines Anwaltsschreibens eingelenkt haben. Sobald widerspenstige Händler sehen, dass die irregeführten Käufer es ernst meinen, wollen sie im Endeffekt nicht auch noch auf den Kosten für ein Gerichtsverfahren sitzen bleiben.

Eine außergerichtliche Einigung ist zur Kostenreduzierung immer erstrebenswert. Sie ist in diesem eindeutigen Fall aber nur sinnvoll, wenn damit auch das klar definierte Ziel eines Rücktritts vom Kaufvertrag wegen Nichtbehebung des Sachmangels bzw. Nichterfüllung der beim Kauf zugrunde gelegten Leistung erreicht wird.

Auch die geballte Macht von Samsungs deutscher Rechtsabteilung hatte am Ende der Unterlassungsklage des vzbv nichts entgegenzusetzen, und Samsung musste die Unterlassungserklärung hinsichtlich der irreführenden Werbung unterzeichnen. Das einzige Problem ist, dass nach deutschem Recht jeder Käufer sich trotzdem einzeln mit seinem Händler auseinandersetzen muss, um die mangelhaften Geräte zu reklamieren. Der Weltmarktführer Samsung wäre angesichts der Rekordergebnisse des Jahres 2011 gut beraten, die mangelhaften Geräte für alle betroffenen Kunden entweder zu reparieren, auszutauschen oder zurückzurufen. Das Konstruktionsproblem der D6-Reihe trotz der irreführenden Werbung weiter mit fadenscheinigen Argumenten auf dem Rücken von Kunden und Händlern einfach auszusitzen und zu kalkulieren, dass schon nicht so viele Betroffene notfalls klagen werden, ist unwürdig.

Ein verantwortungsvoller Hersteller könnte selbst aus dieser Krise noch etwas Gutes machen, statt weiter die Gerichte zu beschäftigen. So könnte Samsung diejenigen betroffenen Geräte, die nicht repariert werden können, gegen einwandfreie Geräte austauschen und die mangelhaften Geräte an gemeinnützige Einrichtungen (Krankenhäuser, Frauenhäuser usw.), die ja kein 3D brauchen, kostenlos abgeben. Ich musste kürzlich mehrere Woches in einem öffentlichen Krankenhaus verbringen, und angesichts maroder öffentlichen Kassen sind die winzigen Fernsehgeräte in den Gemeinschaftsräumen traurig. Samsung könnte hier mit einer einmaligen Aktion viel Gutes tun und bundesweit vorteilhafte Schlagzeilen schreiben, statt weiter angesichts der Reklamationen den Kopf in den Sand zu stecken.


[Beitrag von ColdFever am 02. Okt 2012, 16:25 bearbeitet]
MySol
Ist häufiger hier
#1667 erstellt: 02. Okt 2012, 16:51
@ColdFever

Ich schildere nur meine aktuelle Lage.
Hier macht mir selbst mein eigener Anwalt deutlich, dass der Händler Chancen auf Nutzungsentschädigung hat und mein Fall deswegen auch vor Gericht gehen wird.
Das war seine Einschätzung.
Und mein Händler wird auch nicht einlenken. Vielleicht besser so, denn dann wird mir keine Nutzungsentschädigung erhoben, wenn der Richter zugunsten des Käufers urteilt.
ColdFever
Stammgast
#1668 erstellt: 02. Okt 2012, 17:45

MySol schrieb:
Ich schildere nur meine aktuelle Lage. Hier macht mir selbst mein eigener Anwalt deutlich, dass der Händler Chancen auf Nutzungsentschädigung hat und mein Fall deswegen auch vor Gericht gehen wird.

Vielen Dank für Deine ausführliche Schilderungen, MySol. Du bist einer der wenigen, die bei ihrer berechtigten Reklamation auf ernste Hindernisse gestoßen sind, weswegen Deine Erfahrungen wichtig für uns sind.

So eindeutig der Sachmangel der Samsung D6-Serie ist, der bei verweigerter Nachbesserung zu Minderung oder Rücktritt von Kauf berechtigt, so umstritten ist leider ein eventueller Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Auch der tolle Link von b238594 zum Ratgeber Reklamation kann bei der Frage "Muss ich dem Händler eine Nutzungsentschädigung zahlen, wenn ich vom Kaufvertrag zurücktrete?" keine endgültige Auskunft geben.

Meines Erachtens begeht ein Verkäufer, der seiner Nachlieferungspflicht trotz berechtigter Reklamation und angemessener Fristsetzung durch den Käufer nicht nachkommt, eine Pflichtverletzung, mit der er das Recht auf eine Nutzungsentschädigung verwirkt. Denn mit der Verweigerung der Nachlieferung wird ein Käufer, der die dem Kauf zugrunde liegende Leistung benötigt, zum Rücktritt gezwungen und muss anderweitigen Ersatz beschaffen. Hierfür benötigt der Käufer den vollen Kaufpreis erstattet, will er unverschuldet nicht am Ende schlechter dastehen als zuvor. Am Ende muss der vertrauensvolle Käufer die dem Kauf zugrunde liegende Leistung auch erhalten, sei es durch eine Reparatur, einen Austausch oder eine Rückzahlung, die den Kauf eines einwandfreien Gerätes ermöglicht. Samsung fertigt inzwischen keine 3D-Fernseher mehr, welche die 3D-Auflösungsmängel der D6-Reihe aufweisen, und die in 2011 geschädigten Käufer der D6-Reihe haben das Recht auf ein einwandfreies Gerät oder eine vollständige Rückzahlung zum Kauf eines einwandfreien Gerätes, wie heutige Käufer es erhalten.

Natürlich können Richter es auch anders entscheiden, aber eine Nutzungsentschädigung bei einem allenfalls mittelwertigen Gerät wie einem Fernseher vor Gericht zu erstreiten, dürfte angesichts der entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten kaum Sinn machen. Bei einem teuren Produkt wie einem PKW mag es anders aussehen, aber wenn ein Verkäufer bei einem allenfalls mittelwertigen Gerät wie einem Fernseher erst die gesetzlich verbriefte Nachlieferung verweigert und dann auch noch dem geschädigten Kunden ein Gerichtsverfahren für eine "Nutzungsentschädigung" aufzwingt, dürfte dieser Verkäufer eher wenig Sympathien bei einem sachverständigen Richter vorfinden. Die Gerichte dürften zu überlastet sein, um ihre kostbare Zeit mit renitenten Fernsehverkäufern zu verschwenden.


[Beitrag von ColdFever am 02. Okt 2012, 18:38 bearbeitet]
wgump
Stammgast
#1669 erstellt: 02. Okt 2012, 18:12
Wenn du deine Aufwände in Rechnung stellen darfst, die du gehabt hast um Samsung den Mangel nachzuweisen, und dazu alleine auf die Recherchen hier im Forum (34 Seiten hier und 95 im anderen Thread) hinweist, dann kannst du einen Zeitaufwand in rechnung stellen, bei dem es auf das Nutzungsentgeld nicht mehr wirklich ankommt.
MySol
Ist häufiger hier
#1670 erstellt: 02. Okt 2012, 19:48
Ganz genau ColdFever. Ich stimme mit deinen Aussagen vollkommen überein. Auch hier hatte ich meinen Anwalt auf diese Tatsachen hingewiesen, aber er meinte im Endeffekt schaut ein ganz normaler Richter auf die jeweiligen Paragraphen des Gesetzes und urteilt danach. Sollte für ihn die Nutzungsentschädigung so zu verstehen sein, wie es sich mein Händler erhofft, dann hat man Pech gehabt.

Leider kommt es immer auf den jeweiligen Richter an.

Im Endeffekt könnte man argumentieren, dass man zwar das TV Gerät genutzt hat, aber keine Nutzungsgebühr erheben kann, weil man es nur zum Teil nutzen kann ( die 2D Funktion ).

Wenn es hart auf hart kommt muss man wohl bis zum EuGH gehen. Dort stehen die Chancen in jedem Fall sehr gut, denn laut EU Richtlinien ist die Nutzungentschädigung definitiv ein Verstoß bei mangelhaften Geräten.

Sehen wir kurz von der Nutzungsentschädigung ab, so erwähnte mein Anwalt, dass er überhaupt keine Diskussion und keine Probleme bzgl. des Mangels bzw. der Geltungmachung der Gewährleistungsrechte sieht.
Das ist kein Problem vor Gericht. So seine Worte.

Würde man es auf mit dem EuGH (Europäischer Gerichtshof) auf die Spitze treiben hat man auf jedenfall die besten Chancen nutzungsentschädigungsfrei sein Gerät zurück zu geben.

Ich habe noch einen kurzen Foreneintrag aus einem anderen Forum bzgl. eines Falls mit der Nutzungsentschädigung bei einem elektronik Gerät (hier: Eine Grafikkarte).
Der User schildert seinen Fall und wie er abgelaufen ist.

Userfall: Nutzungsentschädigung
DrJones1975
Ist häufiger hier
#1671 erstellt: 02. Okt 2012, 21:07
Bin mal gespannt ob MM sich nun bis einschliesslich Donnerstag meldet. Da läuft die Frist ab.
Wenn sich MM nicht meldet und Frist verstreichen läßt muus ich wohl noch eine 7 bis Täge Nachfrist stellen und dann ganz deutlich machen, dass ich den Rechtsweg einschlagen werde....
Mal sehen was kommt...vielleicht kommt die Besinnung ja zum Donnerstag abend kurz vor Ladenschluss...
DrJones1975
Ist häufiger hier
#1672 erstellt: 04. Okt 2012, 20:43
Wie es zu erwarten war...MM hat die Frist ohne Reaktion verstreichen lassen...also geht es nun in die 2.te Runde
a-cut
Stammgast
#1673 erstellt: 09. Okt 2012, 10:25
ich habe ebenfalls eine Reklamation bei Samsung starten wollen, allerdings nicht wegen FULL HD 3D sondern wegen Streaming.

ich habe den UE46D6510 und dieser kann HD-Filme ab 5gb nicht sauber streaming. Alle 10-30 sek wird gepuffert. Angeschlossen ist das Gerät per Cat.6 LAN an eine Fritzbox 7390. Abspieler ist eine Synology NAS, die ebenfalls am Fritz angeschlossen ist. Ich habe somit Gigabit daheim.

Diese Kombination funktioniert interessanterweiße mit meinem 3 Jahre alten Samsung Plasma PS50C7700 einwandfrei. Kein puffert, kein garnichts. Aber Samsung hat es nicht im geringten Gejuckt, obs mit Plasma klappt oder nicht. Laut Samsung kann der LCD UE46D6510 grössere Dateien nicht abspielen, aber dafür andere schöne Dinge...

WAS interessiert mich andere schöne Dinge? ich bin super Enttäsucht von Samsung. Einziger Wehrmutstropfen: Amazon nimmt den 7 Monate alten LCD zurück und erstattet mir den vollen Beitrag.
Per#
Stammgast
#1674 erstellt: 09. Okt 2012, 15:49
Ich kann das alles nicht mehr lesen
b238594
Ist häufiger hier
#1675 erstellt: 10. Okt 2012, 15:17
Kleiner Tip an Rande:
Erwartet nicht zu viel von euren Anwälten. Erwartet nicht, dass sie Begriffe wie HD-Ready, FullHD, 1080p oder ähnliches kennen. Erwartet nicht, dass sie sich stundenlang in die Materie einarbeiten.
Ich kann jeden nur wärmstens empfehlen, den Anwälten bestmöglich die fachlichen Sachen vorzugeben /vorzuschreiben. Den Schriftverkehr vom Anwalt prüfen, bevor er ihn an den gegnerischen Anwalt/Gericht verschickt.
Ich hatte bsp. den technischen Teil meiner Klage selbst geschrieben/mündlich formuliert. Der Anwalt hat dann nur die Sachen anders sortiert/strukturiert, auch Teile entfernt und Anwalts-Deutsch eingefügt. Danach habe ich Korrektur gelesen.


Bsp. Im schlimmsten Fall, schreibt der Anwalt an den Händler "3D ist kaputt" oder "3D-Qualität ist nicht wie erwartet" - Preisfrage: Was schreibt der Händler wohl zurück?
Webermaxi
Neuling
#1676 erstellt: 11. Okt 2012, 17:08
Was sagt ihr dazu?

Sehr geehrter Herr

Wir haben diesbezüglich ihrer Reklamation eine Anfrage an Samsung gestellt
und diese für ihre Produkte auch Verantwortlich sind für die von ihnen
beschriebenen Sachmängel.
Wir bedauern das wir in diesen Fall keine Rücknahme von unsere Seite Durchführen können

Hier die Antwort von Kundenservice der Firma Samsung diese Lehnen eine Wandlung ab.


Sehr geehrter Samsung Kunde,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Mit der Serie D6000 bietet Samsung seinen Kunden auch unterhalb der Premium-Klasse ein 3D-Erlebnis zu einem guten Preis-Leistungsverhältnis an. Da die Fernseher der Serie LED D6000 in 2D und 3D zu jedem Zeitpunkt die volle Zeilenzahl von 1080 Zeilen für die Darstellung eines Bildes verwenden, hat Samsung die Produkte gemäß eigener Vorgaben mit dem Logo „3D-Full-HD“ beworben. Ein übergreifender technischer Standard, der hierfür klare Vorgaben geben könnte, existiert aktuell nicht. Auch Prüfinstitute, Hersteller und Testhäuser haben in Ermangelung eines Standards für die 3D-Full-HD-Einstufung eigene Definitionen und Richtlinien festgelegt. Diese teilweise auch unabhängigen Versuche führten jedoch bislang auch zu keiner übergreifenden Norm.
Angesichts des fehlenden Standards und auch vor dem Hintergrund, dass sich die 3D-Bildqualität der Mittelklassegeräte aus der Serie D6000 von Fernsehern der Premium-Serien D8000 und D7000 aufgrund anderer Bildverarbeitungskomponenten unterscheidet, hat Samsung bereits im Juni 2011 damit begonnen, die Werbematerialien für die Serie D6000 zu überarbeiten und das „3D-Full-HD-Logo“ nicht mehr in der Kommunikation dieser Serie anzuwenden.

Dies erfolgte ausschließlich mit dem Ziel, dem Kunden eine bessere Möglichkeit zur Einschätzung
der 3D-Qualität unserer Fernseher geben zu können und stellte keinesfalls ein Anerkenntnis der Vorwürfe dar.
Darüber hinaus hat der VDE, eine national und international akkreditierte Institution auf dem Gebiet der Prüfung und Zertifizierung elektrotechnischer Geräte, Komponenten und Systeme, zwischenzeitlich die Fernsehgeräte der D6000-Serie exemplarisch anhand des UE46D6500 (Ihr Gerät entspricht im Hinblick auf die hier relevante Technologie dem getesteten Gerät) geprüft und ist bei seinen umfangreichen Tests zu dem Ergebnis gekommen, dass die Geräte der Serie D6000 3D Full HD-tauglich sind und diese entsprechend zertifiziert. Das entsprechende Zertifikat kann über die Online-Suche der VDE Homepage (www.vde.com) unter Eingabe der Prüfnummer 166909 abgerufen bzw. eingesehen werden.
An dem von Ihnen erworbenen Gerät liegt aufgrund des Vorangesagten kein Sachmangel vor. Samsung sieht daher keine Veranlassung, Kunden, die ein Gerät der Serie D6000 erworben haben, eine Leistung, gleich welcher Art, anzubieten. Berichterstattungen, wonach Samsung Kunden Ausgleichszahlungen oder Geräterücknahmen als pauschale Lösung im Zusammenhang mit der Serie D6000 anbietet, sind unzutreffend.

Bei weiteren Fragen können Sie uns gern kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen aus Schwalbach


Edit hgdo: Realnamen entfernt


[Beitrag von hgdo am 11. Okt 2012, 17:16 bearbeitet]
b238594
Ist häufiger hier
#1677 erstellt: 11. Okt 2012, 17:33

Webermaxi schrieb:
Was sagt ihr dazu?

Warum sollte ich mir selbst Mühe machen?
Warum sollte ich paar Seiten von diesem Thread und vom Nachbarthread ( @SAMSUNG: D65x0 Serie: schlechte 3D-Qualität > Serienfehler ?) selber lesen?
Warum sollte ich selbst versuchen, die Antwort einer 100* beantworteten Frage in den letzten paar Seiten von diesen beiden Themen zu finden?
Warum sollte ich mich selbst anstrengen?
Warum muss ich selbst mein Gerät reklamieren?

SCNR
Igelfrau
Inventar
#1678 erstellt: 11. Okt 2012, 17:37
Wo du recht hast hast du recht. Leider.
Webermaxi
Neuling
#1679 erstellt: 11. Okt 2012, 17:54
Sry Leute hab das nur vor lauter Frust von meinem Handy gepostet... Werde gleich heute Abend recherchieren! Trotzdem danke! Tolles Forum
Thorle
Inventar
#1680 erstellt: 12. Okt 2012, 10:51
@b238594: Vielleicht kannst du nur deine eigene Formulierung, die Zuarbeit an deinen RA, bezüglich der Fachargumentation hier mit reinstellen. Gibt bestimmt einige, die es nicht so gut wissen und daher formulieren können. Denen wäre sehr geholfen.
DrJones1975
Ist häufiger hier
#1681 erstellt: 12. Okt 2012, 17:16
Na das kann ja was werden...erst reagiert MM auf mein erstes Anschreiben überhaupt nicht und nun liegt das Einschreiben mit der Nachfrist bei der zuständigen Postfiliale seid Dienstag zur Abholung bereit und ist noch nicht abgeholt worden, obwohl MM darüber informiert worden ist...nach sieben Werktagen krieg ich das Schreiben zurück...einfacher kann man es einem auch nicht machen....
StingBicki
Schaut ab und zu mal vorbei
#1682 erstellt: 12. Okt 2012, 20:52
Hallo zusammen, ich habe zwar nicht soviel Engagement wie viele andere ( Hut ab ) hier eingebracht, dennoch möchte ich einmal einen dummen Kommentar hier los werden, da ich dem Thema seit langem als betroffener aufmerksam gefolgt ( und gescheiter) bin. Wenn ich alleine die Aufrufe diese Thread sehe, wundert es mich immer noch, das es zu noch nichts weit aus Größer geworden ist. Meine damit, das jemand einen Party feiern wird und einen Hacken falsch setzt und plötzlich sind hundert auf der Straße Hier wird geschrieben, geschrieben ........ und es wird weiter gekauft, weil keiner was davon mit bekommt ( oder zu wenige ). Da ich auch kein Rezept dafür habe, das wir (armen) Verbraucher zumindest von der Firma nicht mehr gelinkt werden, habe ich Vorweg geschrieben "dummen Kommentar" It´s live Um die DDF zu Zitieren "Eine Telefonlawine muss her " ( Danke )
Thorle
Inventar
#1683 erstellt: 13. Okt 2012, 12:08
Ich sage dir, die Masse kennt das Problem nicht. Solange nicht in einem Massenblatt á la Bild sowas veröffentlicht wird. Meine Meinung. Daher wundert es mich, warum Samsung es nicht versucht klein zu halten... Naja.

@DrJones: Das ist leider dein Fehler. Sowas macht man als einfaches Einwurf-Einschreiben---genau wegen dem Problem. Wenn keiner Unterschreibt, kann man es auch nicht zustellen. Also einfach nochmal neu oder gleich zum Anwalt.
DrJones1975
Ist häufiger hier
#1684 erstellt: 13. Okt 2012, 18:27
@Thorle: Ja da gebe ich Dir recht...hätte ich anders machen müssen...aber heute ist der Rückschein eingetroffen..Schreiben ist eingegangen...mal sehen was jetzt für eine Reaktion kommt...ansonsten geht es so oder so zum Anwalt...
b238594
Ist häufiger hier
#1685 erstellt: 14. Okt 2012, 21:24

Thorle schrieb:
@b238594: Vielleicht kannst du nur deine eigene Formulierung, die Zuarbeit an deinen RA, bezüglich der Fachargumentation hier mit reinstellen. Gibt bestimmt einige, die es nicht so gut wissen und daher formulieren können. Denen wäre sehr geholfen.


Wichtig ist vorab zu erwähnen, dass bei mir der Stand von VOR Samsungs Unterlassungserklärung gewesen ist, d. h. heute würde ich ggf. anders an die Sache herangehen!

Betrachtete Fragestellungen waren u.a. (mein Anwalt hat das in der Finalen Klage anders strukturiert):
Was ist 3D-FullHD?
Lt. TüV-Rheinland:
„Die Qualitätsaussage “3D Full HD” drückt aus, dass das Bildschirmsystem in der Lage ist, 1:1 ein 1080p Bild in voller Auflösung im 2D wie auch im 3D Modus über die gesamte Bildschirmfläche anzuzeigen. Das Bildschirmsystem erfüllt die "Full High Definition (HD)" Auflösung im 3D Modus.“
Am 18.Juli.2011 wurde vom TÜV bereits für das erste Modell der Samsung 8er-Serie dies bescheinigt. (Q 50208392).
Danach folgten in den nächsten Wochen/Monate (auch über mein Kaufdatum hinweg) weitere Zertifikate von 7er + 8er-Serie-Modellen.
=>
Die Zertifizierung erfolgte anfangs zwar nur für einzelne Modelle der Serie 8, aber mit der Full HD in 3D-Definition wurde auch für die Serie 6+7 geworben.


Lt. Samsung:
Die Definition betrifft nur die 6er Serie, und wurde erst kommuniziert, seit bekannt ist, dass die 6er Serie kein wirkliches 3D-FullHD hat.
Die TÜV-Definition galt von diesem Zeitpunkt an, ausschließlich für die 7er- und 8er-Serien:
„Es müssen alle 1080 Zeilen für die Darstellung eines Bildes verwendet werden.“
Anm. Dadurch bedingt ist z. B. unter dem „einfachen“ analogen Fernsehen auch im 3D-Modus Full-HD zu verstehen – was zusätzlich unerwartet ist.

Weiterhin ist diese Aussage Full-HD in 3D nicht Deckungsgleich zu Full-HD in 2D. In 2D zeigt die 6er Serie das Bild im Sinne der zu erwartenden (TÜV-)Definition an.

Samsung hat beim Winter 2011-Katalog und allen anderen Werbematerialen aufwendig die Beschreibungen dahingehend geändert, dass die 6er Serie nun nicht mehr mit
einem Full HD-Bild in 3D beworben wird (Winter 2011 und Herbst 2011-Kataloge liegen als PDF vor). Der Auslöser für die Änderung der Werbematerialien
könnte die vom Verbraucherschutz versendete Abmahnung (s.u.) sein.



Was wurde von Samsung beworben?
"Wir reden hier von Full HD-Bildqualität in 3D." (die 2D-Fähigkeit „Full HD“ auf 3D hochreflektiert)
"Mit den 3D Active Shutterbrillen genießen Sie ein Full HD-Bild in 3D." (die 2D-Fähigkeit „Full HD“ auf 3D hochreflektiert)
"Full HD 3D = Ja/Vorhanden" (Datenblatt des Fernsehers)
"..stellt der 3D-Fernseher die Bilder für beide Augen in FullHD (1920x1080 Pixel) dar“
Es erfolgte von Samsung eine aufwendige identische Bewerbung der 6er-, 7er- und 8er-Serien.

=> muss belegbar sein mit Screenshots, PDF-Ausdrucken, etc
=> hier auch gerne mehr Samsung-Beispiele


Sachmangel
Es stellt sich nun heraus (u. a. Onlinetests – belegbar), dass das Gerät keine 3D-Full-HD-Darstellung besitzt, was Samsung auch bestätigt hat - jedoch lt. Samsung: „kein Sachmangel“, da die 3D-Full-HD-Darstellung kein Industriestandard ist.
Nachträglich (vor dem Kauf nicht sichtbar und nicht zu erahnen) wurde entsprechend „3D-Full-HD“ für die D6500er Serie von Samsung so kommuniziert, dass es technisch zu den tatsächlich verkauften Geräten passt. Für die höher preisigen Serien 7+8 gilt lt. Samsung die Definition vom TÜV, welche von der Definition „3D-Full-HD“ der 6er-Serie technisch abweichend ist.
Anm. Die TÜV-Definition ist die „zu erwartende“ Definition (Eigenschaft der Sache), welche der Kunde und die Fachpresse unter FullHD in 3D versteht.



Sachmangel, anders beschrieben
BluRay-Player -> Kabel -> Fernseher-Eingang/-Verarbeitung/-Ausgabe auf Bildschirm
Zu erwarten 2D und 3D:
1920x1080 -> 1920x1080-> 1920x1080/1920x1080/1920x1080
Ist-Zustand 2D:
1920x1080 -> 1920x1080-> 1920x1080/1920x1080/1920x1080
Ist-Zustand 3D - 6er Serie:
1920x1080 -> 1920x1080-> 1920x1080/1920x720(?)/1920x1080
Ist-Zustand 3D - 7er-+8er Serie:
1920x1080 -> 1920x1080-> 1920x1080/1920x1080/1920x1080

Durch eine vertikale Verarbeitung von/Herrunterrechnung auf maximal(!) 720 anstelle 1080 Zeilen im Fernseher gehen Informationen unkorrigierbar verloren.
(viele Online-Publikationen sprechen von 540 und nicht 720)
Das Bild wird somit immer verlustbehaftet ausgegeben.

Diese fehlerhafte Darstellung von FullHD-Material in 3D ist in keinerlei Aussage von Samsung vor dem Kauf nachvollziehbar gewesen,
noch deutete irgendetwas darauf hin, dass man als Käufer einen Verdacht haben könnte.



kein Industriestandard
Wurde nicht formuliert, jedoch sind hier Ansatzpunkte die BluRayDisc-Assoziation, HDMI Licensing und TÜV - welche zueinander Konsistent sind. Weiterhin die Frage, warum Samsung nicht in z.B. 3D in 1839x1193 darstellt.


Meine Erwartungshaltung
Das der UE55D6500 FullHD in 3D darstellt, war für mich eine wichtige technische Eigenschaft und war aufgrund der Werbeaussagen für mich selbstverständlich und unstrittig.

Durch die Gleichbewerbung der 6er, 7er+8er Serien (bzw. Bewerbung der 6er Serie mit der Eigenschaft der 7er Serie) wurde meine Kaufentscheidung wichtig beeinflusst.
Ich habe mir das Gerät somit im Glauben gekauft (auch erwartet), dass beide Geräte (6er- (UE55D6500) und 7er-Serie (UE55D7000)) die 3D-FullHD-Auflösung besitzen.
Hätte Samsung die 6er-Serie vor dem Kauf so beworben wie derzeit, wäre meine Kaufentscheidung anders ausgefallen.
Ich hätte den UE55D6500 nicht erworben.



Was noch fehlt
Samsungs-Unterlassungserklärung - WICHTIG!
Hinweis auf den eigenen Fall, wann bsp. reklamiert und wann Verweigerung durch Händler, wann das erste Mal aufgefallen.
Hinweis auf Sachmangel gem. BGB 434 - Weist nicht die Beschaffenheit auf, die bei Sachen der gleichen Art üblich sind und die erwartet werden kann, insbesondere nach den Äußerungen vom Hersteller (kann und muss der Rechtsanwalt aber schöner schreiben).
Hinweis auf die Erwartungshaltung, dass "3D FullHD" bedeutet, "FullHD" Material in 3D ohne Qualitätseinbußen in der Originalauflösung anzeigen zu können.
Hinweis auf die Händlermitteilung vom 08.11.11.
Wichtig: ColdFevers Brief - da muss auch noch einiges einfließen.
Thorle
Inventar
#1686 erstellt: 15. Okt 2012, 13:53
Danke dir. Das hilft bestimmt vielen Leuten hier.
DrJones1975
Ist häufiger hier
#1687 erstellt: 15. Okt 2012, 21:37
@Thorle: Das denke ich auch.

@b238594: Vielen Dank für diese ausführliche Darstellung der Fakten...wann man das als Grundlage nimmt kann einem nicht mehr viel passieren....vielen Dank für die Mühe und Recherche
b238594
Ist häufiger hier
#1688 erstellt: 16. Okt 2012, 09:58

DrJones1975 schrieb:
wann man das als Grundlage nimmt kann einem nicht mehr viel passieren....


Bitte denke unbedingt auch an den Abschnitt "Was noch fehlt"!

Es handelt sich bei beiden Ausarbeitungen (ColdFever und meine Mail) eher um die Basis, um sich aus den Argumenten, sortiert, etwas vernünftiges zurechtzupuzzeln - und auch wie geschrieben, bei mir ist es nicht mehr ganz aktuell, da mein Fall älter ist.
Thorle
Inventar
#1689 erstellt: 16. Okt 2012, 11:17
Ein bisschen Eigeninitiative sollten die Leute ja auch noch mitbringen. Und lesen natürlich auch....
DrJones1975
Ist häufiger hier
#1690 erstellt: 16. Okt 2012, 17:12
Selbstverständlich ist hier noch eigenitiative erforderlich...daher habe ich ja auch gesagt Grundlage/ Basis...das man mit Copy und Paste nicht weit kommt sollte hier jedem klar sein...
drummingduck
Neuling
#1691 erstellt: 18. Okt 2012, 12:31
Hallo,

ich habe sehr aufmerksam diesen Threat verfolgt, da ich selbst im Mai 2011 den UE46D6500 gekauft habe und damit selbst ein "Geschädigter" bin.
Das Gerät habe ich über Amazon bei einem Dritthändler bestellt.

Als die Problematik der D6xxx-Serie aufkam habe ich sofort bei diesem Händler Ende 2011 reklamiert. Hier wurde ich ebenfalls durch die "Standard-Floskeln"
ruhig gehalten.

Nachdem nun Samsung die Unterlassungserklärung unterzeichnet hat, habe ich den Musterbrief (Vielen Dank dafür!!!!!!) und Bilder mit dem "3D-Full-HD"-Logo auf der Verpackung, an den betreffenden Händler, Ende September 2012, geschickt.
Letzte Woche bekam ich das folgende Schreiben von einem Rechtsanwalt der Firma zugeschickt:

...
Ihr Schreiben vom... liegt mir zur Beantwortung vor. Das von ihnen erworbene Fernsehgerät aus der Serie Samsung Smart TV Typ UE 46D6500 ist nicht mangelhaft.
Daher kann ihrer Forderung nach Nacherfüllung aus Gewährleistungsrecht nicht entsprochen werden. Alleine die Tatsache, dass das Gerät, sowohl mit dem Full HD Logo, als auch mit 3D beworben wurde, führt noch nicht zu einem Mangel.
Dies gilt insbesondere, da die Geräte der oben genannten Serie, sowohl in 2D, als auch in 3D zu jedem Zeitpunkt die volle Zeilenzahl von 1080 Zeilen für die Darstellung eines Bildes verwenden.
Somit liegt kein Mangel in der von Ihnen beschriebenen Art und Weise vor.

Sofern die durch die Werbung von Samsung möglicherweise eine Fehlvorstellung bei den angesprochenen Verkehrskreisen verursacht wurde, spricht man von irreführender Werbung, die nach dem UWG zu beanstanden ist. Aus diesem Tatbestand heraus, besteht jedoch für den Endkunden kein Anspruch gegen den Verkäufer bzw. den Hersteller.
Insoweit sind nur die Wettbewerber und die Verbraucherzentralen antragsbefugt. Dem Käufer fehlt hier, im Rahmen eines Kaufvertrages, die Aktivlegitimation.

Das von ihnen erworbene Gerät erfüllt den Stand der Technik zum Zeitpunkt des Erwerbs und ist daher nicht mangelhaft. Ihre Forderungen werden daher in vollen Umfang zurückgewiesen. Sollten sie ihre vermeintlichen Ansprüche geltend machen wollen, müssen sie dies gerichtlich tun. Rein vorsorglich füge ich Ihnen noch die Samsung Kundeninformationen
zur 3D Wiedergabe, bei der Serie Samsung Smart TV LED 6xxx, bei. (Anmerkung von mir: Kundeninformation von Samsung: Stand 08.11.2011)
...


Was würdet ihr in dieser Situation tun?

Grüße

drummingduck
b238594
Ist häufiger hier
#1692 erstellt: 18. Okt 2012, 13:27
Nett, mal eine etwas andere Antwort.



Da Du den Musterbrief kennst und sofort der Rechtsanwalt von Deinem Händler zurückgeantwortet hat
=>
Letztendlich ist aber folgende Aussage von Deinem Händler entscheidend:
Sollten sie ihre vermeintlichen Ansprüche geltend machen wollen, müssen sie dies gerichtlich tun.


[Beitrag von b238594 am 18. Okt 2012, 13:37 bearbeitet]
MySol
Ist häufiger hier
#1693 erstellt: 18. Okt 2012, 13:28
Anwalt!
Mehr nicht. Da hat er sich einfach nur Mühe gegeben schlau zu klingen.

Ich kann auch schwachsinn schreiben. Moment:
"Bei Licht besehen finanziert die richtungsweisend ökonomische Generaloption des Interfaces eine Praxisorientierung der Avisierung und selektiert zuvor eine abnormal Extrapolierung nach dem Operationspotential der Fiktion."

Bullshitgenerator

Geh zum Anwalt.
Mehr bleibt dir nicht übrig.
Keine Angst. Es werden keine hohen Summen von dir verlangt
Solltest du Geringverdiener oder Student oder soetwas in der Art sein, kannst du ganz leicht (dauert 5 min. im Amtsgericht, dann weißt du schon bescheid) Beratungshilfe beantragen und danach noch Prozesskostenhilfe.

Scheut nicht davor.
Riggo
Ist häufiger hier
#1694 erstellt: 19. Okt 2012, 06:06
Klare Sache:
Geh zum Anwalt und wirst sehen das es klappen wird.

*daumenhoch*
Thorle
Inventar
#1695 erstellt: 19. Okt 2012, 14:37
Naja ganz so einfach wird das nicht sein, so wie du dir das vorstellst. Im schlimmsten Fall ein Weg durch die Instanzen.

Ich stehe nun auch davor einen Anwalt einschalten zu müssen.
Der Händler stand mit Samsung in Kontakt, naja ihr wisst ja....
DrJones1975
Ist häufiger hier
#1696 erstellt: 19. Okt 2012, 17:32
Habe heute endlich mal eine Rückmeldung von MM erhalten...natürlich wieder die Standardausrede von Samsung....Montag Termin beim Anwalt machen....
Schönes Wochenende euch allen.
Thorle
Inventar
#1697 erstellt: 20. Okt 2012, 13:53
Scheint so, dass Samsung mitbekommt, dass viele Reklamieren und wollen dem Einhalt gebieten....
DrJones1975
Ist häufiger hier
#1698 erstellt: 20. Okt 2012, 17:41
@Thorle, denke ich auch....bin mal gespannt wie es aussieht wenn die ersten Anwälte wie jetzt auch bei mir aktiv werden...
...bin jetzt schon dabei alle Unterlagen als pdf zusammen zu sammeln um sie meinem Anwalt analog als papier und digital auf cd zur verfügung zustellen.

....bin mal gespannt wie es dann auch bei dem rest ausgeht......
Batigoooal
Ist häufiger hier
#1699 erstellt: 20. Okt 2012, 20:31
Ich hab meinen Fall auch nochmal einem anderen Anwalt übergeben. Deeses Mal ziehe ich durch, bis zur letzten Instanz... =O
Thorle
Inventar
#1700 erstellt: 20. Okt 2012, 21:01

Batigoooal schrieb:
Ich hab meinen Fall auch nochmal einem anderen Anwalt übergeben. Deeses Mal ziehe ich durch, bis zur letzten Instanz... =O


Was hattest denn schon unternommen?
Batigoooal
Ist häufiger hier
#1701 erstellt: 20. Okt 2012, 21:52
Anfang des Jahres habe ich meinen unkooperativen Händler per Anwalt unter Druck gesetzt, letztendlich aber dann vom finalen Schritt abgesehen, weil mir selbiger Anwalt das Szenario mit der Formel "Zeitwert - Nutzungsentgelt" an die Wand gemalt hat. Bei 1149€ Kaufpreis tut ein Zeitwert von ~900€-20% Nutzungsentgelt ziemlich weh. Jetzt ein neuer Anlauf bei einem anderen Anwalt - Ziel: ich will den vollen Kaufpreis zurückerstattet bekommen - und das ohne irgendwelche Kosten für mich, versteht sich. Die neue Sachlage mit der Unterlassungserklärung hat mich darin natürlich gestärkt.
avramp
Schaut ab und zu mal vorbei
#1702 erstellt: 22. Okt 2012, 10:21
Hallo,
Ich bin leider auch ein betroffener dieser Samsung Misere. Ich hatte letzte Woche meinen Händler angeschrieben mit der Coldfever Ausarbeitung (danke nochmal dafür). Soeben hat mir der Händler die Antwort, welcher von Samsung bekommen hat, zugemailt.



Sehr geehrter Herr xxx,

wir nehmen Bezug auf Ihr weitergeleitetes Schreiben vom 15.10.2012 im Hinblick auf die von Samsung vertriebenen Fernsehgeräte der Serie D6000.
Mit der Serie D6000 bietet Samsung seinen Kunden auch unterhalb der Premiumklasse ein 3D-Erlebnis zu einem guten Preis-Leistungsverhältnis an. Da die Fernseher der Serie LED D6000 in 2D und 3D zu jedem Zeitpunkt die volle Zeilenzahl von 1080 Zeilen für die Darstellung eines Bildes verwenden, hat Samsung die Produkte gemäß eigener Vorgaben mit dem Logo „3D-Full-HD“ beworben. Ein übergreifender technischer Standard, der hierfür klare Vorgaben geben könnte, existiert aktuell nicht. Auch Prüfinstitute, Hersteller und Testhäuser haben in Ermangelung eines Standards für die 3D-Full-HD-Einstufung eigene Definitionen und Richtlinien festgelegt. Diese teilweise auch unabhängigen Versuche führten jedoch bislang auch zu keiner übergreifenden Norm.
Angesichts des fehlenden Standards und auch vor demdem Hintegrund, dass sich die 3D-Bildqualität der Mittelklassegeräte aus der Serie D6000 von Fernsehern der Premiumserien D8000 und D7000 aufgrund anderer Bildverarbeitungskomponenten unterscheidet, hat Samsung bereits im Juni 2011 damit begonnen, die Werbematerialien für die Serie D6000 zu überarbeiten und das „3D-Full-HD-Logo“ nicht mehr in der Kommunikation dieser Serie anzuwenden. Dies erfolgte ausschließlich mit dem Ziel, dem Endkunden eine bessere Möglichkeit zur Einschätzung der 3D-Qualität unserer Fernseher geben zu können und stellte keinesfalls ein Anerkenntnis der Vorwürfe dar.
Darüber hinaus hat der VDE, eine national und international akkreditierte Institution auf dem Gebiet der Prüfung und Zertifizierung elektrotechnischer Geräte, Komponenten und Systeme, zwischenzeitlich die Fernsehgeräte der D6000-Serie exemplarisch anhand des UE46D6500 (Ihr Gerät entspricht im Hinblick auf die hier relevante Technologie dem getesteten Gerät) geprüft und ist bei seinen umfangreichen Tests zu dem Ergebnis gekommen, dass die Gerät der Serie D6000 3D Full HD-tauglich sind und diese entsprechend zertifiziert. Das entsprechende Zertifikat kann über die Online-Suche der VDE Homepage (www.vde.com) unter Eingabe der Prüfnummer 166909 abgerufen bzw. eingesehen werden.
An den Geräten der D6000 Serie liegt aufgrund des Vorangesagten kein Sachmangel vor.
Daran ändert auch der Vergleich mit der Verbraucherzentrale nichts. Samsung steht weiterhin zu seiner Aussage, dass es in Bezug auf die Bildqualität keine Mängel bei der Serie Samsung D6000 gibt – dies belegt auch unter anderem das oben aufgeführteTestergebnis des unabhängigen Prüfinstituts. Dennoch haben wir uns entschlossen, dem Vorschlag des VZBV zu folgen und die Auseinandersetzung im Einvernehmen beizulegen, um uns auf die Marketingaktivitäten für unser aktuelles TV-Sortiment konzentrieren zu können.
Samsung sieht daher keine Veranlassung, Kunden, die ein Gerät der Serie D6000 erworben haben, eine Leistung, gleich welcher Art, anzubieten. Berichterstattungen, wonach Samsung Kunden Ausgleichszahlungen oder Geräterücknahmen als pauschale Lösung im Zusammenhang mit der Serie D6000 anbietet, sind unzutreffend.

Mit freundlichen Grüßen / Kind Regards

i.A. xxxx xxxxx
Gebietsverkaufsleiter | Consumer Electronics
MySol
Ist häufiger hier
#1703 erstellt: 22. Okt 2012, 11:03
So einen dummen Händler habe ich auch noch nicht gesehen. Dein Händler leitet deine Mail an Samsung weiter obwohl dein Händler auch dein Vertragspartner ist.
Von daher interessiert diese nachstehende Antwort überhaupt nicht:


Samsung sieht daher keine Veranlassung, Kunden, die ein Gerät der Serie D6000 erworben haben, eine Leistung, gleich welcher Art, anzubieten. Berichterstattungen, wonach Samsung Kunden Ausgleichszahlungen oder Geräterücknahmen als pauschale Lösung im Zusammenhang mit der Serie D6000 anbietet, sind unzutreffend.


Was denkt sich der Händler denn? Dich interessiert es ja gar nicht was Samsung dazu sagt. Du hast einen Vertrag mit deinem Händler und nicht mit Samsung.

Dein Gerät weist nicht die zu erwartende Beschaffenheit gleichartiger Güter auf. Das ist Fakt und unumstritten.
Samsung wird auch niemals freiwillig etwas leisten. Warum auch?
Nach wie vor: Dein Händler ist der Vertragspartner.
Es tut mir leid, dass du ebenfalls so einen dummen Händler hast.

Ich würde gar nicht zögern.
Gehe sofort zum Anwalt.

Die Kosten halten sich in Grenzen.
Weiter oben habe ich schon mögliche Hilfeleistungen genannt, die man beanspruchen kann.


MySol
b238594
Ist häufiger hier
#1704 erstellt: 23. Okt 2012, 17:12

avramp schrieb:
Ich hatte letzte Woche meinen Händler angeschrieben mit der Coldfever Ausarbeitung.


Per Einschreiben?
avramp
Schaut ab und zu mal vorbei
#1705 erstellt: 23. Okt 2012, 18:22
Hallo,

nein ich habe ihn erstmal per EMail kontaktiert.
MfG
avramp
b238594
Ist häufiger hier
#1706 erstellt: 24. Okt 2012, 21:49

avramp schrieb:
nein ich habe ihn erstmal per EMail kontaktiert.


Hast Du ihn auch wenigstens ohne Fristsetzung angeschrieben?
MySol
Ist häufiger hier
#1707 erstellt: 24. Okt 2012, 23:16

Hast Du ihn auch wenigstens ohne Fristsetzung angeschrieben?


avramp
Schaut ab und zu mal vorbei
#1708 erstellt: 25. Okt 2012, 09:14
Hallo,
Ich hatte ihm erstmal nur das Problem geschildert. Daraufhin hatte er mir mit dieser Mail geantwortet:
Sehr geehrter Herr xxxx,

Bezug nehmend auf Ihre Reklamation und Verwunderung der Kundenbehandlung Seitens Samsung kann ich Ihnen folgendes mitteilen.

 

Samsung hat für die UE46D6500 Modelle sich das Full HD 1080p in 3D-Mode am 1.11. 2011 zertifizieren lassen.

Ich habe Ihnen dieses Zertifikat in den Anhang gelegt.

Damit sind alle Behauptungen einer Kundentäuschung, wie in älteren Beiträge im Internet beschrieben,  nicht mehr tragfähig und von den Kunden auch nicht anfechtbar.

 

Es gibt evl. noch eine Möglicherweise bei Ihrem Gerät die Bildwiedergabe bei 3D zu verbessern.

Haben Sie die aktuelle Software-Version bereits aufgespielt und schalten Sie auch die „Motion plus“ Funktion bei 3D Wiedergabe aus?

Dieses hat bei unseren Kunden mit gleichen Problemen ein wesentliche Verbesserung des Bildes bewirkt.

 

Sollten weiter Fragen auftreten dann stehen meine Fachberater Ihnen gern persönlich im Geschäft oder per Tel. Xxxxxxxxxx zu Ihrer Verfügung.

Sie können als Kunde auch die aktuelle kostenfreie Hotline Nr. 0800 1213161 von Samsung wählen wo Sie zu dem Thema auch Auskunft erhalten.




Ich habe ihm dann die Coldfever Ausarbeitung zugesandt.
Eine Fristsetzung habe ich noch nicht in betrachtet gezogen, ich wollte dies eigentlich auf dem "netten" Weg klären.
Mfg
Avramp


[Beitrag von avramp am 25. Okt 2012, 09:27 bearbeitet]
b238594
Ist häufiger hier
#1709 erstellt: 25. Okt 2012, 10:01

avramp schrieb:

Samsung hat für die UE46D6500 Modelle sich das Full HD 1080p in 3D-Mode am 1.11. 2011 zertifizieren lassen.

Ich habe Ihnen dieses Zertifikat in den Anhang gelegt.

Damit sind alle Behauptungen einer Kundentäuschung, wie in älteren Beiträge im Internet beschrieben, nicht mehr tragfähig und von den Kunden auch nicht anfechtbar.


Das ist das 1. VDE-Zertifikat?!
(edit: Noch vergessen: Es wurde an den VDE ein speziell präpariertes Gerät geschickt, um das Ergebnis zu erreichen - Firmware "2000". Es wurde auch nicht die Serie zertifiziert (wie beim TÜV), sondern nur dieses eine Spezial-Gerät mit der entsprechenden Seriennummer. Wenn man für die ganze Serie damit wirbt, ist dies lt. VDE Zertifikatsmißbrauch).

Samsung war sich selbst nicht sicher was die Geräte können (wie soll der Käufer es dann wissen?):
- Beim Kauf hieß es "3D-FullHD" (vgl. auch TÜV-Definition, was 3D-FullHD ist - 1080p oder "Alles in 3D – Gehen Sie auf Entdeckungsreise" von der Samsung Homepage).
- Danach "dezente Unschärfen" (also weniger als 1080p).
- Danach in E-Mail-Verkehr mit dem Support: Wenn 1080 Zeilen leuchten ist es FullHD ->
Somit wird auch SD-Fernsehen oder ein Video mit 240p bei der 3D-Konvertierung zu FullHD.
- Danach gabs das VDE-Zertifikat mit 3D-FullHD 1080p ("mit Einschränkungen" !!!!!!!)
- Danach gabs das VDE-Zertifikat mit 3D-FullHD 540p
=> Wechselnde Definition (1080p, <1080p, 240p, 1080p mit Einschränkungen, 540p) von vom Hersteller eigentlich klar greifbaren technischen Daten.
Wie soll man das nennen, wenn nicht Kundentäuschung?
=> Definitionen stehen auch im Widerspruch mit der zu erwartenden FullHD-Auflösung im 2D-Modus


avramp schrieb:

Damit sind alle Behauptungen einer Kundentäuschung, wie in älteren Beiträge im Internet beschrieben, nicht mehr tragfähig und von den Kunden auch nicht anfechtbar.



Samsung unterzeichnete eine Unterlassungserklärung:
"Danach verpflichtet sich Samsung, es zu unterlassen, für TV Geräte der LED D Serie mit der 3D-Technologie und der Auflösung von 1.920 x 1.080 Pixeln zu werben, ohne hierbei auf die Tatsache hinzuweisen, dass die Bildinformationen bei der 3D-Wiedergabe verringert sein können.“
=>
Ich darf mal ColdFever zitieren ( Zitat):
"Solange Samsung die D6-Geräte mit "Full HD"-Auflösung beworben hat -was IMMER und ZU JEDER ZEIT der Fall war- aber dabei nicht auf die 3D-Auflösungsverluste hingewiesen hat, wurden die Geräte irreführend beworben und sind damit mangelhaft. Darunter fallen also ALLE jemals bis heute verkauften D6-Geräte, denn bis heute ist nirgendwo in Werbung oder Datenblättern jemals ein Hinweis auf die 3D-Auflösungsverluste erschienen."



avramp schrieb:
 
Ich habe ihm dann die Coldfever Ausarbeitung zugesandt.
Eine Fristsetzung habe ich noch nicht in betrachtet gezogen, ich wollte dies eigentlich auf dem "netten" Weg klären.


Ja, ok. Später die Fristsetzung aber mit Einschreiben...


[Beitrag von b238594 am 25. Okt 2012, 10:33 bearbeitet]
Riggo
Ist häufiger hier
#1710 erstellt: 27. Okt 2012, 10:10
Mein Weg:

ich habe mir das Schreiben ausgedruckt (Danke dafür !!!) und es zu meinem Media Markt Markt in Bremen als normalen Brief desendet. 3 Tage später habe ich da angerufen und gefragt was los ist und ich wurde mirt dem Chef verbunden. Er sagte das er sich der Sache annimmt und sich mit Samsung in verbindung setzt.

2 Tage später:
Anruf von MM. Er würde den TV aus Kulanz zurücknehmen aber Samsung sagte das alles iO ist mit dem TV. Ich könnte vorbei kommen und ich bekomme meine 999,- EUR erstatte,t aber ich sollte mir dort einen neuen aussuchen. Ich hin mit meinem Alten 46D6390 und habe mir den 55ES6300 ausgesucht. Der D wurde eben kurz angesehen und mir bestätigt das der iO ist.
Gutschrift von 999,- EUR eingesagt und ab zur Kasse. TipelTIpelTipel........einen schönen Tag noch.

Nochmal Danke für für das super Schreiben zur D-Serie !!
dietzi
Stammgast
#1711 erstellt: 27. Okt 2012, 16:28
Servus und Hallo,

hat jemand von euch schon erfolgreich bei Deltatecc reklamiert

Gruß dietzi
d6750
Neuling
#1712 erstellt: 28. Okt 2012, 13:55
hallo, ich hab in Dez 2011 ein ue46d6750 gekauft ,ist diese auch betropfen?
Thorle
Inventar
#1713 erstellt: 28. Okt 2012, 18:33
Vermutlich ja, aber probiere es doch bitte einfach selbst aus. Dauert keine 5 Minuten um das heraus zu finden.
b238594
Ist häufiger hier
#1714 erstellt: 28. Okt 2012, 22:05

d6750 schrieb:
hallo, ich hab in Dez 2011 ein ue46d6750 gekauft ,ist diese auch betropfen? :?


Ist es zuviel verlangt, wenigstens die Posts von dieser Seite zu lesen oder soll ich Sie Dir laut vorlesen?
d6750
Neuling
#1715 erstellt: 29. Okt 2012, 00:52
ich habe gerade ein 3d film angeschaut und und nicht bemerkt. eine sehr schöne bild,von so was keine spur, was muss ich schauen genau?
[thumb]230306[/thumbbild11
dietzi
Stammgast
#1716 erstellt: 29. Okt 2012, 11:48
Servus,

also ich muss auch sagen das bei meinem 40D6540 3D sehr gut aussieht.
Ich kann mir eigendlich gar nicht vorstellen, das es hier Auflösungsverluste gibt
Natürlich habe ich keinen Vergleich zu 3D in Full HD
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