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Reklamation Samsung D6er Serie

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idm
Hat sich gelöscht
#1516 erstellt: 31. Aug 2012, 00:57

MySol schrieb:
Also bei 1970 Eur entweder die HX855 Serien von Sony oder die LM860 Serie von LG
oder wenns Plasma sein soll die GT/VT50 von Panasonic.

Sony hat atm die beste Panelquali. LG macht mit der LM860 auch ein gutes Gesicht.

Grüße MySol


Witzigerweise hat Sony die Panelproduktion eingestellt und verwendet u. a. Samsungpanels.


http://www.handelsbl...ure-aus/5994992.html


[Beitrag von idm am 31. Aug 2012, 10:29 bearbeitet]
MySol
Ist häufiger hier
#1517 erstellt: 31. Aug 2012, 06:57
Wie? Was?
Das kann doch nicht sein. Warum sollten die soetwas tun ?
Haste dazu ein Statement oder eine Nachricht?
So alt ist der Fernseher doch noch gar nicht.

der HX855 hatte ein hammer Panel mit einer geringen Streuung -.-
Den wollte ich mir doch auch holen......

Kann mir das ehrlich gesagt nicht so ganz vorstellen, weil ich den HX855 Thread verfolgt habe und nichts von einem Produktionsstop o.a. gehört habe.

Edit: Bevor wir weiter OFF-Topic schreiben, schreib mir einfach deine Antwort per PM


Gibt es was neues von den betroffenen?
Mein Händler hat zumindest das Einschreiben Rückschein unterschrieben.


[Beitrag von MySol am 31. Aug 2012, 07:42 bearbeitet]
iNova
Neuling
#1518 erstellt: 31. Aug 2012, 09:07
Guten Morgen,

ich habe den Samsung UE40 D6500 damals am 02.12.2011 bei Media Markt gekauft. Neben dem o.g. Artikel hatte ich noch eine PLUS Garantie (5 Jahre) zusätzlich abgeschlossen.

Auf der Verpackung war kein Logo "3D Full HD" mehr drauf (hab vorhin nochmal auf der Verpackung nachgeschaut). Ich wurde beim Kauf auch nicht darauf aufmerksam gemacht, dass der TV im 3D-Modus die Auflösung reduziert.

Habe durch Zufall von dem Problem erst nach dem Kauf erfahren, da waren die 14 Tage auch schon rum.
Bisher habe ich noch keine Reklamation oder sonstiges unternommen. Doch nun sieht der Fall (dank der Verbraucherzentrale) ja anders aus

Nun zu meinen Fragen:
1.
Kann ich das Schreiben von ColdFever (super Arbeit von ihm, vielen Dank) auch in der TV-Abteilung abgeben oder soll ich mit der Hotline der PLUS Garantie telefonieren oder doch per Post/Fax versenden? Was würdet ihr empfehlen?

Ich wollte am Wochenende eh zum Media Markt und hätte das dann gleich erledigen können.

2.
Welchen TV würdet ihr als Ersatz(Neukauf) empfehlen, wenn alles klappen sollte?
Hätte damals statt Samsung auch Philips (sehr gutes 3D) genommen.

Danke schonmal im Voraus.

Mit freunlichen Grüßen

iNova
MySol
Ist häufiger hier
#1519 erstellt: 31. Aug 2012, 10:29
Ich überlasse die Frage nach dem Vorgehen gerne ColdFever.
Zu dem Thema neues TV Gerät:

Ich hätte mich auch für einen Philips entschieden, ABER und das schreckt mich doch sehr ab.
Die Software ist suuuper langsam. Bei manchen Geräten kannst du nicht mal schnell durch die Programme zappen. Das Menü ist außerdem sehr träge und sie können nach wie vor mit der Firmware nichts nachbessern soweit ich das gehört habe.
Ich finde ja die Qualität der TVs ganz geil, aber die Software ist rel. langsam.
Ich weiß nicht wie es sich mit den älteren Modellen verhält, aber die aktuellen haben zur Zeit Probleme und darauf habe ich keinen bock.

In der 800 Euro Preisklasse gucke ich zur Zeit gar nicht mehr. Meinen Ansprüchen werden diese TVs nicht mehr standhalten.
Deshalb kann ich dir gerade zu nichts raten.
Gehört habe ich dass die LG LM660 Serie? ganz ok sein soll,aber vielleicht täusche ich mich da.
Außerdem soll der Sony HX755 ganz gut sein lt. Tests. Wenn man hier wieder im Forum so rumliest, dann bekommt man das Gefühl, dass alle TVs schrott sind.
Schau dir am besten Sony HX755 Serie,LG LM660,760 Serie, und evtl. Philips 6-7k Reihe bei einem FACHHÄNDLER an.
MM oder Saturn können keine Referenz liefern. Die Beleuchtung und Einspeisung der Signale ist einfach schlecht in meinen Augen.
ColdFever
Stammgast
#1520 erstellt: 31. Aug 2012, 12:00

iNova schrieb:
Ich wurde beim Kauf auch nicht darauf aufmerksam gemacht, dass der TV im 3D-Modus die Auflösung reduziert...

Wurde vom Händler beim Kauf eines Samsung-D6-Fernsehers nicht auf die Auflösungsreduzierung im 3D-Modus hingewiesen, sodass der Kunde die volle Originalauflösung im 3D-Modus erwartete, greift die Abmahnung des VZBV hinsichtlich irreführender Werbung durch Samsung, wonach die 3D-Auflösungsverluste nirgendwo in der Werbung und noch nicht einmal in den Datenblättern deutlich gemacht wurden. Irreführend beworbene Geräte sind mangelhaft, dagegen wehren kann man sich mit dem Musterbrief zur D6-Reklamation.


iNova schrieb:
Kann ich das Schreiben auch in der TV-Abteilung abgeben oder soll ich mit der Hotline der PLUS Garantie telefonieren oder doch per Post/Fax versenden?

Wichtig ist, dass die Abgabe/Annahme der Reklamation nachgewiesen werden kann, z..B. durch ein Einschreiben per Post oder durch ein Fax an eine geeignete Händlerfaxnummer einschließlich Sendeprotokoll. Wer das Schreiben persönlich abgeben will, sollte sich die Abgabe/Annahme der Reklamation schriftlich quittieren lassen.


iNova schrieb:
Welchen TV würdet ihr als Ersatz(Neukauf) empfehlen, wenn alles klappen sollte?

Diese Frage ist ein anderes Thema, bitte nicht in diesem Thread diskutieren, um die Übersichtlichkeit zu wahren. Das Hifi-Forum bietet dazu ein eigenes Kaufberatungs-Forum.


[Beitrag von ColdFever am 31. Aug 2012, 12:04 bearbeitet]
Pehoe
Ist häufiger hier
#1521 erstellt: 31. Aug 2012, 16:12
Hallo, habe mich heute mit Amazon für meinen 55D6500 auf Kaufpreisminderung von 250,-- € anstatt Rückgabe geeinigt. Kauf war vor 14 Monaten, im Oktober 2011 hatte ich zum ersten Mal Ansprüche gegenüber Amazon geäußert. Vielen Dank an ColdFever für sein Engagement in dieser Sache.
mfg.
Pehoe
Lustmolch
Ist häufiger hier
#1522 erstellt: 31. Aug 2012, 17:07
Nach fast 7 Monaten habe ich nun auch mal wieder bei Samsung angerufen und wie immer das gleiche gehört. Auch nach Info das beim vzbv schon die sachlage nun geklärt ist kein zurückrudern, wie immer wurde ich abgewimmelt.

Amazon kann oder konnte mir keinen Rabatt mehr geben da es bei mir schon 50 Euro gab.
Bleibt mir nur der ganz zum Anwalt.
Samsung Produkte werden bei mir eh nicht mehr gekauft, egal was.
frechenman
Ist häufiger hier
#1523 erstellt: 31. Aug 2012, 19:51
Naja. Ansprechpartner ist und bleibt der Händler im Rahmen der Gewährleistung. Waren die 50€ bereits eine Entschädigung für den Mangel? Dann würde ich die Chancen als schlecht ansehen da noch was zu rauszuholen. Die Entschädigung hast du ja damals wohl akzeptiert.
Kabafit
Ist häufiger hier
#1524 erstellt: 01. Sep 2012, 19:19
Ich habe auch einen UE40D6510 und habe ihn heute zur Reklamation bei einer Saturn Filiale in München zur Nachbesserung abgegeben.
Ich möchte hier meine Erfahrung nun gerne schildern:

Zuerst bin ich mit meinem Gerät in die Service Abteilung gegangen, dort war ein etwas "skurriler" Mitarbeiter anwesend. Habe diesen mein Anliegen wegen des Sachmangel "reduzierte Auflösung in 3D" geschildert und es kamen dort die üblichen "Abwimmel" Versuche, wie Beweislastumkehr nach 6 Monaten bei Gewährleistung, relative späte Reklamation erst nach einem Jahr des Kaufs. Diese Äußerungen konnte ich noch gut entkräften, dank der Infos von ColdFever. Zum Schluß hat er noch beiläufig erwähnt, dass ich mit einer Nutzungsentschädigung für das eine Jahr Nutzung rechnen müsste, wenn ich vom Kaufvertrag zurück treten möchte.
Er teilte mir aber mit, das er keine "Vollmacht" für einen sofortigen Rücktritt vom Kaufvertrag haben würde, er würde den TV nur als normale Reparatur annehmen. (max. zwei Nachbesserungsversuche)
Wenn ich vom Kaufvertrag sofort zurück treten wollte, dann müsste ich mich an einen Fachverkäufer in der Filiale wenden, die dort weitere Kompetenzen hätten.

Ich bin dann also zum nächsten Fachverkäufer in der TV Abteilung gegangen und habe diesem mein Anliegen erneut vorgetragen. Dieser erwiderte nur, dass das Problem mit der D6 Serie bekannt sei und ich meinen kompletten Kaufpreis erstattet bekomme. (Barauszahlung, kein Gutschein) Der Fachverkäufer war eigentlich ein sehr ruhiger und sympatischer Geselle und hat auch keine "Abwimmel" Versuche mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten, oder Nutzungsentschädigung ins Spiel gebracht.

Ich kann jedem nur empfehlen, hartnäckig zu bleiben und die Sachlage ruhig und gelassen vorzutragen. Auch sollte man das komplette Zubehör bei Rückgabe des Gerätes dabei haben (Standfuß, Fernbedienung, CI Kartenadapter, Scart Adapter, Standfuß mit Kabelhalter usw.), damit man nicht weitere Argumente für eine Ablehnung des sofortigen Rücktritts vom Kaufvertrag liefert. (Ob man dazu rechtlich verpflichtet ist, kann ich nicht sagen, bin kein Jurist) Hierzu wäre ich über eine Aufklärung sehr dankbar, ich denke, das dürfte noch andere User hier interessieren.

Den Musterbrief von ColdFever wollte übrigens keiner der Mitarbeiter des Saturns lesen, lag ev. daran, das am Samstag immer relativ viel los im Geschäft ist und die Mitarbeiter dort immer sehr ausgelastet mit Kunden sind.

Sonst möchte ich diesen Thread hierzu nutzen, besonders dem User ColdFever und auch anderen noch mal meinen ausdrücklichen Dank aussprechen. Die Ausführungen haben mir sehr geholfen!


[Beitrag von Kabafit am 01. Sep 2012, 22:33 bearbeitet]
iNova
Neuling
#1525 erstellt: 01. Sep 2012, 21:18
Guten Abend,

vielen Dank für die Infos nochmal.

Ich habe die Reklamation heute per Einschreiben verschickt.
Mal schauen, wann sich jemand meldet.

Melde mich dann wieder.

Mfg

iNova
Wolle80
Hat sich gelöscht
#1526 erstellt: 02. Sep 2012, 11:51
Hallo zusammen!

Ich habe hier nun so ziemlich alles gelesen und auch ich möchte Coldfever meinen ausdrücklichen Dank zukommen lassen.

Eigentlich suchte ich nach einer anderen Meinung ob der 40D6200 nach dem aktuellen Update unschärfer geworden ist mir kommt es leider so vor.

Wir haben gerade die Mustervorlage ausgedruckt und werden dies nun vorbereiten.

Wir haben unser Gerät (UE40D6200TSXZG) im Saturn am 23.07.2011 gekauft.

Nun ist unsere Frage sollen wir dies schriftlich zum Saturn schicken oder besser hinfahren ?

Ich finde den Brief super weil er alles beeinhaltet was ich nicht aufzählen kann.

Viele Grüße
Wolfgang

P.s: Danke auch an Kabafit ! Unser gerät ist ja auch schon über ein Jahr . Glaube allerdings das sie in unserem Markt leider nicht ruhig und gelassen sind...


[Beitrag von Wolle80 am 02. Sep 2012, 12:10 bearbeitet]
RoadRunner26
Ist häufiger hier
#1527 erstellt: 02. Sep 2012, 21:46
hallo, ich habe die pdf als Anhang an meine MM geschickt und das reichte auch voll aus, hatte einen 55D6500 für 1700€ und jetzt einen 55ES7090 für 1999€ und bekomme noch ein pad dazu


Gruß Roadrunner
Wolle80
Hat sich gelöscht
#1528 erstellt: 02. Sep 2012, 21:56
Achsooo !

Per email ??

Haben die dich dann angerufen oder geemailt du sollst ihn reinbringen ??

Gruß
Wolle
RoadRunner26
Ist häufiger hier
#1529 erstellt: 02. Sep 2012, 22:02
ja per mail und einen Tag danach kam eine zurück
( Wir nehmen den Fernseher zum vollen Kaufpreis zurück )
mein 55D6500 hatte ich im Oktober 2011 gekauft.
Wenn du dir einen neuen holst, hol dir einen 7090er oder höher,
bin echt begeistert von dem Bild

Gruß Roadrunner
Wolle80
Hat sich gelöscht
#1530 erstellt: 02. Sep 2012, 23:01
Super ich danke Dir !

Dann werden wir auch eine Email schreiben.

Wir hatten ja einen 40er und wollen nun einen 37er das war einfach bisschen zu groß.

Wir haben in unserer Kuschelecke so knappe 1,90 bis zum Fernseher .

Habe mich eben versucht in das Thema "ES" reinzulesen aber ich konnte nur lesen das wohl der ES schlechter sein soll als die D Klasse. Und dann wären wir vom Preis her wieder bei der 6er reihe....
HinterMailand
Inventar
#1531 erstellt: 03. Sep 2012, 07:16
Hä, gehts dir wirklich um das 3D-Problem weswegen du den 40" zurück geben möchtest?
Denn dir dann nen 37er zu holen und da 3D drauf schauen, das macht bestimmt Laune
burkm
Inventar
#1532 erstellt: 03. Sep 2012, 09:02

Wolle80 schrieb:
Hallo zusammen!

Ich habe hier nun so ziemlich alles gelesen und auch ich möchte Coldfever meinen ausdrücklichen Dank zukommen lassen.
Eigentlich suchte ich nach einer anderen Meinung ob der 40D6200 nach dem aktuellen Update unschärfer geworden ist mir kommt es leider so vor.
Wir haben gerade die Mustervorlage ausgedruckt und werden dies nun vorbereiten.
Wir haben unser Gerät (UE40D6200TSXZG) im Saturn am 23.07.2011 gekauft.
Nun ist unsere Frage sollen wir dies schriftlich zum Saturn schicken oder besser hinfahren ?
Ich finde den Brief super weil er alles beeinhaltet was ich nicht aufzählen kann.

Viele Grüße
Wolfgang

P.s: Danke auch an Kabafit ! Unser gerät ist ja auch schon über ein Jahr . Glaube allerdings das sie in unserem Markt leider nicht ruhig und gelassen sind...


Immer hin schicken mit Abliefernachweis (Einschreiben), damit sich der Empfänger in aller Ruhe damit befassen kann.
Hinfahren bringt normalerweise gar nichts. Was soll der Verkäufer dazu sagen, soll er sich das vor Ort durchlesen ?
Wolle80
Hat sich gelöscht
#1533 erstellt: 03. Sep 2012, 10:11
Okay dann schick ich es...Danke!

Och bei mir muss das nicht so groß sein . Wie gesagt wir haben ein kleines Wohnzimmer .

Die Augenärztin sagt immer ich habe Augen wie ein Adler. Also hab ich eh einen Tunnelblick

Gruß
Wolle
Bohne02
Stammgast
#1534 erstellt: 03. Sep 2012, 16:34
Hallo,

betrifft das auch den UE326100WXZG = kein FULLHD 3D?

cu Bohne02
shadowkahn
Schaut ab und zu mal vorbei
#1535 erstellt: 03. Sep 2012, 18:52
Hallo Leute,

stehe auf vor diesem Problem; habe heute das e-Mail wegen meinem UE40D6500 zu meinem Lieferanten geschickt (gekauft 08/2011) und folgende Antwort erhalten:



Sehr geehrter XXXX,

bitte haben Sie Verständnis dafür, das wir Ihr Anliegen nicht weiter verfolgen können. Wir haben in unserem Angebot nicht beschrieben, das es sich um Full HD Auflösung im 3D Modus handelt, sondern das es sich um einen Full HD TV handelt, der 3D fähig ist. Eine Rücknahme ist daher ausgeschlossen.

mit freundlichen Grüßen

XXXX


Was tun?? Weiß jemand, was ich da noch tun kann?? Das Angebot ist nicht mehr drinnen, aber eben wegen Samsungs Aussage des FULL HD 3D habe ich mir dann diesen Anbeiter gesucht...

Kann mir da wer helfen???

lg

Michael


BTW: danke für die vielen Infos und auch den Vordruck... :-)
Bohne02
Stammgast
#1536 erstellt: 03. Sep 2012, 19:24
@shadowkahn

ist doch Mumpitz auf dem Karton ist auf dem 3D Logo FULL HD zu sehen. Ich habe einen UE32D6100 vorige Woche gekauft, zumindest war er so angeboten worden.
Erhalten habe ich einen UE32ES6100WXZG Version 03 ( Neckermann.de ).

unter Unterstützung wird folgendes angezeigt:

Modellcode: UE32ES6100
Softwareversion: T-MST10PDEUC-1023.2, BT-G
Serial: B4H43HMC500164W

cu Bohne02


[Beitrag von Bohne02 am 03. Sep 2012, 19:24 bearbeitet]
MySol
Ist häufiger hier
#1537 erstellt: 03. Sep 2012, 20:22
shadowkahn,

hast du diesen Artikel verfolgt?

Solange der Händler nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass dieses Gerät 3D nur in eingeschränkter Qualität wiedergeben kann (auf Rechnung oder irgendwo anders, wo es nachweisbar ist) ist es egal was er da tolles zu stehen hatte oder nicht.
Samsung hat damit geworben und Händler haften auch für die Werbeaussagen des Herstellers. Das steht auch in dem Musterschreiben von ColdFever.

Einfach nur mal lesen.

Du liest ja jetzt auch meine Antwort;)
burkm
Inventar
#1538 erstellt: 03. Sep 2012, 21:02

shadowkahn schrieb:
Hallo Leute,

stehe auf vor diesem Problem; habe heute das e-Mail wegen meinem UE40D6500 zu meinem Lieferanten geschickt (gekauft 08/2011) und folgende Antwort erhalten:



Sehr geehrter XXXX,

bitte haben Sie Verständnis dafür, das wir Ihr Anliegen nicht weiter verfolgen können. Wir haben in unserem Angebot nicht beschrieben, das es sich um Full HD Auflösung im 3D Modus handelt, sondern das es sich um einen Full HD TV handelt, der 3D fähig ist. Eine Rücknahme ist daher ausgeschlossen.

mit freundlichen Grüßen

XXXX


Was tun?? Weiß jemand, was ich da noch tun kann?? Das Angebot ist nicht mehr drinnen, aber eben wegen Samsungs Aussage des FULL HD 3D habe ich mir dann diesen Anbeiter gesucht...

Kann mir da wer helfen???

lg

Michael


BTW: danke für die vielen Infos und auch den Vordruck... :-)


Der Händler als Dein unmittelbarer Vertragspartner haftet für die zugesicherten Eigenschaften, egal ob von ihm oder dem Hersteller zugesichert. Ob er selbst damit geworben hat oder nicht ist dabei vollkommen irrelevant. Deswegen ist auch der Einwand Deines Händler nicht relevant für Deine Ansprüche. Wende Dich doch einfach an die örtlich zuständige Verbraucherberatung, die haben damit Erfahrung.
shadowkahn
Schaut ab und zu mal vorbei
#1539 erstellt: 04. Sep 2012, 09:00
Hallo Leute,

danke für die Info; ich habe Ihm jetzt nochmals geschrieben... vielleicht hilft es ja was, wenn man trotzdem ruhig, freundlich aber trotzdem nachdrücklich bleibt....

Gleichzeitig habe ich den ganzen Sachverhalt auch dem Konsumentenschutz übergeben... mal schauen, was die zu dem Thema sagen.

Aber auch ich muss euch zustimmen; soetwas muss der Händler (wohl oder übel) übernehmen; selbst ich als Händler müsste bei meinen Produkten das machen... Gott sei Dank kommt das aber nicht vor ;-)

Ich halte euch am laufenden!

lg

Michael
MySol
Ist häufiger hier
#1540 erstellt: 04. Sep 2012, 10:10
Ruhig bleiben ist sehr gut. Es ist auch anzuraten solch ein Schreiben per Einschreiben dem Händler zukommen zu lassen.
Auch wenn viele die digitale Form bevorzugen, so hat das Einschreiben eine ganz andere Wirkung.
Sollte sich der Händler immer noch querstellen, dann muss man wohl oder übel zum Anwalt oder den ansässigen Verbraucherschutz kontaktieren.
Dann muss man nicht nur Ruhe mitbringen sondern viel Geduld und Belastbarkeit

Ich hoffe du hast ihn auch eine Frist gesetzt.Der Weg ist, obwohl die Sachlage eindeutig ist, immer der gleiche.
Du musst den Händler auffordern den Sachmangel zu beheben und ihm eine entsprechende Zeit zum Beheben des Sachmangels geben.
Wir wissen ja, dass es nicht geht, weil es ein Produktionsfehler ist, aber damit alles seine rechtliche Korrektheit besitzt ist dieser Weg einem anzuraten.

Grüße
MySol
burkm
Inventar
#1541 erstellt: 04. Sep 2012, 10:16
Ein paar Regeln:
Übliche Zeiten für eine Nachbesserung liegen bei 14 Tagen. Diese sollte man mit einer Fristsetzung (Datum angeben nicht Zeitraum) immer einräumen. Zudem sollte man der guten Ordnung halber auch noch eine Nachfrist von gleicher Dauer einräumen, wenn der Händler bis dahin nicht reagiert hat. Danach kann man dann eine "härtere" Gangart einschalten, aber immer geschäftsmäßig höflich und bestimmt, egal wie die Gegenseite reagiert. Es sollten immer nur Sachverhalte und keine Emotionen eine Rolle spielen.
Und keine langen Roman schreiben, wenn man selbst etwas aufsetzen will, sondern nur den Sachverhalt knapp aber ausreichend und auf das Notwendige beschränkt schildern. Die Gegenseite interessiert sich nicht für den "Lebenslauf", so spannend er auch sein mag, ganz im Gegenteil verschleiert und irritiert dies mehr als es hilft.


[Beitrag von burkm am 04. Sep 2012, 10:19 bearbeitet]
ColdFever
Stammgast
#1542 erstellt: 04. Sep 2012, 11:30

shadowkahn schrieb:
Gleichzeitig habe ich den ganzen Sachverhalt auch dem Konsumentenschutz übergeben... mal schauen, was die zu dem Thema sagen.

Das Thema wird bereits seit Herbst 2011 vom Verbraucherschutz behandelt , inklusive Abmahnung und Unterlassungsklage durch den Verbraucherzentrale Bundesverband VZBV. Es ist jetzt erst einmal abgeschlossen, siehe hier:
http://www.vzbv.de/9004.htm
http://www.vzbv.de/10102.htm

Bitte also dem Verbraucherschutz nicht unnötige Arbeit machen, sondern besser die letzten Seiten dieses Reklamationsthreads, des Technikthreads und den Musterbrief zur D6-Reklamation studieren. Es kann sich auch lohnen, nach Foren-Beiträgen mit meinem Namen zu suchen, in denen ich nach Telefonaten mit dem VZBV gelegentlich vom Stand berichtet habe.
burkm
Inventar
#1543 erstellt: 04. Sep 2012, 13:56
Die lokalen Verbraucherschutzbüros haben meistens auch Kontaktadressen von Anwälten vor Ort mit denen Sie öfter zusammen arbeiten. Da könnte man bei Bedarf mal nachfragen, wenn sich die Erfordernis ergeben sollte.


[Beitrag von burkm am 04. Sep 2012, 13:56 bearbeitet]
shadowkahn
Schaut ab und zu mal vorbei
#1544 erstellt: 04. Sep 2012, 15:22
Hallo Leute,

habe eine erneute Antwort erhalten und neben Unfreundlichkeit ist auch Uneinsichtigkeit ein großes Thema dieses Anbieters.

"Sehr geehrter,

wieso können Sie sich nicht einfach an dem schönen Bild, den ein Samsung TV aus der 6000er Reihe macht, erfreuen, wie Millionen anderer Kunden auch? Wieviel Zeit haben Sie in diesen Blödsinn denn schon gesteckt? Wir werden in Ihrem Fall dann ja sicher sehen, was dabei rauskommen wird. Vielleicht liegen Sie ja richtig, das werden wir dann in etwa 2-3 Jahren nach Abschluss des Rechtsstreits sehen.
mit freundlichen Grüßen

Sascha Herold
http://www.electopia.de\"


Tja... mal schauen, was er in 2 - 3 Jahren sagt... :-)

lg
Thorle
Inventar
#1545 erstellt: 04. Sep 2012, 15:31
Bei solchen "Dienstleistern" verschlägt es einem die Sprache. Da bleibt wirklich nur eine Rechtsberatung bzw. den Rechtsweg zu beschreiten, wobei ich da noch was nettes zurück schreiben würde.

Verbraucherzentrale und los gehts.

P.S. Samsung kann froh sein, dass das Thema nicht hochkocht, sonst würden viele unwissende den gleichen Weg beschreiten, so meine Vermutung.
burkm
Inventar
#1546 erstellt: 04. Sep 2012, 15:39
Wissen wir, was hinter den Internet Shops für Menschen mit welcher Ausbildung, Vorbildung usw. agieren ? Nein.
Ich würde deshalb da gar nichts groß zurückschreiben, das schürt nur unnötigerweise Emotionen, sondern zweite Frist mit dem abgeänderten, aber ansonsten gleichen Schreiben per Einwurf-Einschreiben setzen und nach Fristversäumnis weitermachen wie angegeben...


[Beitrag von burkm am 04. Sep 2012, 15:44 bearbeitet]
MySol
Ist häufiger hier
#1547 erstellt: 04. Sep 2012, 15:47
burkm hat vollkommen Recht.

Lass dich nicht beirren. Es wird jetzt ein nerviger und langer Weg werden, aber keines Falls 2-3 Jahre dauern.

Ich würde mich mit einem Anwalt zusammensetzen, dem die Informationen liefern und der wird dir im 1. Gespräch schon eine Einschätzung liefern.

Für den Händler wird das ein teurer Spaß werden.

Zur Info:
Bei einem Forenmitglied dauerte der gesamte Prozess 3 Monate und das ohne VZVB Urteil.

Es kann aber stark variieren.Sicherlich kann man auch mit 6-8 Monaten rechnen, aber ich schätze den Prozessgewinn auf mind. 85% ein.
Sollte man sich korrekt Verhalten haben.
emuell
Neuling
#1548 erstellt: 04. Sep 2012, 15:51
Hallo Leute,

bin ebenfalls Besitzer eines Gerätes der D6500er Serie.
Hat die vom VZBV erreichte Unterlassungserklärung v. Samsung auch in Österreich rechtsgültigkeit?
Od. welche Möglichkeiten habe ich in AT?

Danke für eure Hilfe!
BG
iNova
Neuling
#1549 erstellt: 04. Sep 2012, 16:20
Hallo Leute,

heute ist das Einschreiben bei Media Markt angekommen.

Gerade hatte mich ein Mitarbeiter angerufen und mir mitgeteilt:

Zitat: ".... Wir haben ihr Schreiben erhalten.... nach Rücksprache mit Samsung müssen wir Ihnen mitteilen , dass die Geräte lt. Samsung ab Dezember 2011 nicht mehr mit "3D Full HD" auf der Verpackung beworben wurden und deshalb eine Nachbesserung bzw. Rücktritt nicht möglich ist. Es sei denn, Sie haben noch einen Karton mit der Aufschrift "3D Full HD".... dann sieht dies anders aus".

Wie bereits erwähnt. Ist das bei mir nicht mehr der Fall (nur in Blau "3D").

Nun habe ich mit dem Mitarbeiter über die Werbung von Media Markt zu diesem Zeitpunkt gesprochen.
Die letzte Werbung mit dem inserierten "D6500" für 999 e war vom 04.-09.11.2011 dort war noch "Smart TV mit 3D Full HD " angegeben. Sowie im Prospekt vom 16.- 21.12.2011 explizit der 40" D6500 für 777€ mit "3D Full HD LED TV". Erst im Prospekt vom Februar 2012 (Nr. 4/2012) war nur noch "40" Full HD LED TV" angegeben. Er will dies nun nochmal prüfen.

Na toll, nur weil ich den einen Tag später gekauft habe (01.12.) soll ich in den sauren Apfel beißen.

Nun warte ich auf den Anruf.

Lg
iNova


[Beitrag von iNova am 04. Sep 2012, 16:22 bearbeitet]
Rohliboy
Inventar
#1550 erstellt: 04. Sep 2012, 16:37
Nochmal. Es geht nicht nur darum womit sie geworben haben, sondern auch um das Verschweigen der Einschränkung. Wenn sie dich nicht darauf hingewiesen haben reicht das schon als Reklamationsgrund.
iNova
Neuling
#1551 erstellt: 04. Sep 2012, 16:39
@ Rohliboy:

Das habe ich dem Mitarbeiter zuerst mitgeteilt, aber er hat darauf nicht geantwortet bzw. reagiert.


[Beitrag von iNova am 04. Sep 2012, 16:40 bearbeitet]
Rohliboy
Inventar
#1552 erstellt: 04. Sep 2012, 16:43
Was soll er auch sagen, der hängt ja auch zwischen Baum und Borke.
burkm
Inventar
#1553 erstellt: 04. Sep 2012, 16:44
Wichtig ist, immer das Verstreichen der abgegebenen Fristen abzuwarten, bevor man selbst weitergehend tätig wird, damit man evtl. damit verbundene Kosten wegen Fristversäumnis dann dem Händler zuordnen kann.
b238594
Ist häufiger hier
#1554 erstellt: 04. Sep 2012, 16:47

shadowkahn schrieb:

habe eine erneute Antwort erhalten und neben Unfreundlichkeit ist auch Uneinsichtigkeit ein großes Thema dieses Anbieters.

Uneinsichtigkeit ist sicherlich ein Markenzeichen einiger Zweibeiner.


shadowkahn schrieb:

wieso können Sie sich nicht einfach an dem schönen Bild, den ein Samsung TV aus der 6000er Reihe macht, erfreuen, wie Millionen anderer Kunden auch? Wieviel Zeit haben Sie in diesen Blödsinn denn schon gesteckt? Wir werden in Ihrem Fall dann ja sicher sehen, was dabei rauskommen wird. Vielleicht liegen Sie ja richtig, das werden wir dann in etwa 2-3 Jahren nach Abschluss des Rechtsstreits sehen.
mit freundlichen Grüßen

Einen gewissen nervösen, angesäuerten Ton kann ich da erkennen, aber er ist wohl ein Pokerspieler. Lass Dich nicht vollquatschen....
=> Vom Grund her: Klagen und nicht auf das blöde Gelaber von irgendeinen arroganten Hanswurst eingehen - nur falls er Argumente bringen sollte.
M.E. das größte Risiko: Gegner geht pleite, hast Du eine Rechtsschutzversicherung dann ok.
Ich glaube nicht, dass ein Elektronikhändler sich hier auf einen Prozess einlässt.

Btw. Ich habe gegen meinen Händler schon ohne VZVB gewonnen....
ColdFever
Stammgast
#1555 erstellt: 04. Sep 2012, 16:53

iNova schrieb:
Zitat: ".... Wir haben ihr Schreiben erhalten.... nach Rücksprache mit Samsung müssen wir Ihnen mitteilen , dass die Geräte lt. Samsung ab Dezember 2011 nicht mehr mit "3D Full HD" auf der Verpackung beworben wurden und deshalb eine Nachbesserung bzw. Rücktritt nicht möglich ist... Na toll, nur weil ich den einen Tag später gekauft habe (01.12.) soll ich in den sauren Apfel beißen.


Rohliboy schrieb:
Nochmal. Es geht nicht nur darum womit sie geworben haben, sondern auch um das Verschweigen der Einschränkung. Wenn sie dich nicht darauf hingewiesen haben reicht das schon als Reklamationsgrund.

Rohliboy bringt es es auf den Punkt. im Zweifel dazu bitte nochmals Post #1471 lesen, in Kurzform:

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat wegen Verschweigen der Auflösungsverluste Unterlassungsklage gegen Samsung erhoben:
"Es gibt zwischen dem 2D-Modus und dem 3D-Modus erhebliche Unterschiede in der Bilddarstellung, weil die Bildinformationen im 3D-Modus stark reduziert werden. Der Verbraucher wird auf diesen Qualitätsverlust allerdings nicht hingewiesen.“

http://www.vzbv.de/9004.htm

Erst im August 2012 unterzeichnet Samsung eine Unterlassungserklärung:
"Danach verpflichtet sich Samsung, es zu unterlassen, für TV Geräte der LED D Serie mit der 3D-Technologie und der Auflösung von 1.920 x 1.080 Pixeln zu werben, ohne hierbei auf die Tatsache hinzuweisen, dass die Bildinformationen bei der 3D-Wiedergabe verringert sein können.“
http://www.vzbv.de/10102.htm

Im Klartext: Solange Samsung die D6-Geräte mit "Full HD"-Auflösung beworben hat -was IMMER und ZU JEDER ZEIT der Fall war- aber dabei nicht auf die 3D-Auflösungsverluste hingewiesen hat, wurden die Geräte irreführend beworben und sind damit mangelhaft. Darunter fallen also ALLE jemals bis heute verkauften D6-Geräte, denn bis heute ist nirgendwo in Werbung oder Datenblättern jemals ein Hinweis auf die 3D-Auflösungsverluste erschienen.

Aus dem Schneider sind nur die ganz wenigen Händler, die vorsorglich, ausdrücklich und vor allem nachweislich vor/bei dem Kauf auf die 3D-Auflösungsverluste hingewiesen haben. In der Nachweispflicht sind hierbei also die Händler, nicht die Kunden.


[Beitrag von ColdFever am 04. Sep 2012, 16:58 bearbeitet]
winkler1967
Neuling
#1556 erstellt: 05. Sep 2012, 11:34
Erst einmal ganz herzlichen Dank an ColdFever und alle Anderen!!! Habe im Januar 12 einen 37D6200 bei Amazon für knapp 600 Euro gekauft. Heute aufgrund der Forenbeiträge eine Mail an Amazon geschrieben. Sie bieten mir eine Minderung um 70 Euro an oder die Rücknahme des Gerätes bei Erstattung des Kaufpreises. Ich schaue ja überwiegend nur "2D" - was meint ihr, was soll ich machen: Minderung annehmen oder Rückerstattung und nach einer Alternative um 600 Euro suchen (tja und welche dann nur)? Gruß Christoph
yamaha1983
Neuling
#1557 erstellt: 05. Sep 2012, 11:35
hallo,habe mein d6500 jetzt beim händler reklamiert,er hat es auch anerkannt und sagt mir jetzt das ich von samsung ein gleichwertiges gerät mit den beworbenen eigenschaften bekommen würde:gibt es überhaupt einen samsung der full hd 3d kann?und wenn ja welcher sollte das sein?kann nix im netz dazu finde..vielen dank edit:das kann im moment nur die 7er ,8er und 9er serie?(ZITAT DER SAMSUNG PAGE3D-Filme werden in Full HD dargestellt, und die weiterentwickelten Samsung 3D-Brillen sorgen für ein noch räumlicheres Erlebnis.):oder irr ich mich???vielen dank und nochmal vielen vielen dank an coldfever!!!!!!!!!!!!!!!!


[Beitrag von yamaha1983 am 05. Sep 2012, 12:32 bearbeitet]
MySol
Ist häufiger hier
#1558 erstellt: 05. Sep 2012, 12:30
@winkler
Wenn du zufrieden mit der 2D Leistung deines D6200 bist, dann spricht nichts gegen eine Minderung des Kaufpreises.
Du solltest dir jetzt überlegen ob es irgendwelche Probleme an deinem Gerät gibt außer der schlechten 3D Leistung.
Solltest du Clouding, Banding oder dergleichen auffällig an deinem TV Gerät bemerken, dann wäre es ein Grund vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Ansonsten musst du dir überlegen ob es sinnvoll ist ungeachtet dessen, dass dein Gerät sonst tadelos funktioniert vom Kaufvertrag zurück zu treten.
Ein neues Gerät könnte dann plötzlich neue Probleme mit sich bringen.
Evtl. Clouding, Banding, Flashlights, etc...

Wenn du nur überwiegend 2D schaust und dein Gerät im Moment passt, dann kannst du ruhig die Minderung in Betracht ziehen.

Ein neues Gerät kann oder wird durchaus besser sein, kann aber neue Probleme mit sich bringen.
Das nochmals abschließend gesagt.

@yamaha1983
Das ist vollkommen korrekt. Die 7000er und 8000er Serie kann sehr gutes Full HD 3D erzeugen.
Die kleinen ES Geräte (also der direkt Nachfolger vom D6500) soll angeblich genauso gute oder schlechtere Leistungen in 2D mit sich bringen, dafür aber 3D Full HD darstellen können.
Ehrlich gesagt würde ich nicht mehr darauf vertrauen.

Grüße
MySol


[Beitrag von MySol am 05. Sep 2012, 12:32 bearbeitet]
yamaha1983
Neuling
#1559 erstellt: 05. Sep 2012, 12:34
@MySol :Ich habe aber das recht,einen full hd 3d gerät zu bekommen?!?sprich keine 6er serie???ODER? zitat der 7,8,9 er serie:3D-Filme werden in Full HD dargestellt, und die weiterentwickelten Samsung 3D-Brillen sorgen für ein noch räumlicheres Erlebnis. bei den 6er steht nix dergleichen...


[Beitrag von yamaha1983 am 05. Sep 2012, 12:37 bearbeitet]
Rohliboy
Inventar
#1560 erstellt: 05. Sep 2012, 12:36
@yamaha1983
Die neue ES6 Serie kann auch 3D in FullHD. Da bei denen aber keine UltraClearPanel mehr verbaut werden kann es sein das du im 2D Bereich Abstriche bei der Bildqualität machen müsstest. Ich würde jedenfalls nicht tauschen. Ansehen solltest du dir das Bild der ES6 aber lieber selbst.
Batigoooal
Ist häufiger hier
#1561 erstellt: 05. Sep 2012, 12:40
- gelöscht


[Beitrag von Batigoooal am 05. Sep 2012, 12:47 bearbeitet]
yamaha1983
Neuling
#1562 erstellt: 05. Sep 2012, 12:40
@Rohliboy aber da ich ein gerät mit ultra clear panel und full hd 3d gekauft und reklamiert habe,müßen sie mir im zuge der nacherfüllung ein gerät mit den eigenschaften liefern welches ich auch gekauft habe.sprich ultra clear display und full hd 3d....oder?


[Beitrag von yamaha1983 am 05. Sep 2012, 12:43 bearbeitet]
Rohliboy
Inventar
#1563 erstellt: 05. Sep 2012, 12:44
Die werden dir anbieten deinen D6 gegen einen ES6 zu tauschen und fertig. Dann hättest du FullHD3D und nur darum gehts doch. Du kannst ja auch nicht sagen du willst wieder unbedingt den gleichen Standfuss.
Batigoooal
Ist häufiger hier
#1564 erstellt: 05. Sep 2012, 12:46

b238594 schrieb:

Btw. Ich habe gegen meinen Händler schon ohne VZVB gewonnen....


Kannst du mir hier bitte ein paar Details verraten?
Wie weit ging dein Weg? Bis vors Gericht?
Wie sah das Urteil aus?

Bin Dir für jede Info dankbar - auch gerne per PM!
yamaha1983
Neuling
#1565 erstellt: 05. Sep 2012, 12:46
ich darf bei der tauschaktion aber nicht benachteiligt werden,mir steht laut gesetz ein gerät mit den beworbenen eigenschaften zu.
Rohliboy
Inventar
#1566 erstellt: 05. Sep 2012, 12:48
Dann versuch es und berichte. Aber einen ES7 werden sie dir wohl kaum ohne Aufpreis anbieten.
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