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Reklamation Samsung D6er Serie

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se29
Neuling
#1416 erstellt: 24. Jun 2012, 09:42
Für mich ist das Thema mit 3D durch. Da wird sich nichts mehr bewegen. Aber als ich heut die Seite gesehen habe, ist mir ja fast der Kragen geplatzt.

http://www.samsung.c...auf-entdeckungsreise

FullHD-3D wie ich es verstanden hatte, aber nie bekommen habe. Frechheit.
Per#
Stammgast
#1417 erstellt: 24. Jun 2012, 20:48
Wir müssen es nehmen wie es ist
olli72k
Stammgast
#1418 erstellt: 25. Jun 2012, 10:43
Ich weiß das es nichts bringt aber ich habe Samsung jetzt auch einmal angeschrieben.
Meine mail:
Ich habe mit meinem UE46D6200 ein Problem. Bei meinem 3D Bild wird die Auflösung reduziert wie ich mit einem Testbild feststellen musste. Bei ihnen habe ich aber gelesen das es bei Activem 3D keine reduzierung der auflösung geben soll wie hier nachzulesen ist: http://www.samsung.c...uf-entdeckungsreise.
Ich gehe also davon aus das bei meinem Fernseher ein defekt vorliegt. Es wäre schön wenn sie mir bei meinem Problem helfen könnten.

Die Antwort:
vielen Dank für Ihre Anfrage.

Passen Sie bitte bei laufendem 3D-Betrieb im Menü unter „Bildeinstellungen - 3D“ die 3D-Einstellungen auf ein für Sie angenehmes Sehempfinden ein.

Durch den Menüpunkt „3D-Blickwinkel“ können Sie die räumlich-perspektivische Wirkung des 3D-Effekts einstellen und nach Ihrem persönlichen Empfinden dosieren. Hierdurch lässt sich ein eventuell auftretender Ghosting-Effekt, der durch die Tiefen-Einstellung entstehen kann, minimieren.

Die „Tiefe“ ist werksseitig auf 5 voreingestellt. Erhöht man die Tiefe, nimmt die Schärfe ab und der 3D-Effekt nimmt zu. Setzt man die Tiefe auf einen kleineren Wert, nimmt der 3D-Effekt ab, bis nur noch ein 2D-Bild zu erkennen ist.

Mit der Einstellung „Bildkorrektur“ wird jedes zweite linke und rechte Bild geändert. Dadurch wird das Bild an das linke und rechte Auge angepasst.

Unter dem Menüpunkt „3D-Optimierung“ können Sie eine Feineinstellung des 3D-Empfindens für die Augen vornehmen. Dafür werden die Farbwerte der Bilder leicht verändert.

Bitte beachten Sie:
Ein zu hoher Wert der Tiefeneinstellung sowie des 3D-Blickwinkels kann unter Umständen die Symptome der in der Bedienungsanleitung genannten gesundheitlichen Hinweise verstärken. Lesen Sie dazu bitte die Sicherheitsinformationen in Ihrer Bedienungsanleitung auf Seite 20 unter dem Punkt „Fernsehen mit der 3D-Funktion“.

Wir empfehlen:
Der ideale Betrachtungsabstand sollte mindestens das Dreifache der Bildschirmhöhe betragen. Setzen Sie sich bitte so hin, dass Ihre Augen auf einer Hohe mit dem Bildschirm liegen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie innerhalb des Betrachtungswinkels und dem optimalen Betrachtungsabstand bleiben.

Bei weiteren Fragen können Sie uns gern kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen aus Schwalbach

Schön das Samsung kein Stück auf meine Frage eingeht.
Dazu kommt noch das die Einstellungen aus dem Text zum Teil beim d6200 garnicht vorhanden sind.
Man kommt sich doch ein wenig verarscht vor.
Wahrsager
Stammgast
#1419 erstellt: 25. Jun 2012, 13:32
Das würde ich jetzt noch nicht mal als "böser Wille" von Sams werten.
Wahrscheinlich ist das bei Sams genauso wie bei anderen Hotlines:
Die Hotline- Mitarbeiter stehen unter enormen Druck. Meistens sind das nur oberflächlich geschulte Menschen, die obendrein nur einen Hungerlohn bekommen. Da ist es wie auf einer Galeere Pflicht eine bestimmte Taktzahl (Beratungen pro Zeiteinheit) zu erreichen. Deshalb schauen die meist nur oberflächlich auf die eingehenden Mails. In deinem Fall wird das wohl so abgelaufen sein:
"Aha der Kunde hat Bildprobleme. Dann such ich mal in meiner Hotline-Datenbank eine vorgefertigte Antwort raus, die irgendwie passend erscheint. Kopier sie in die Antwort ein. Voilà. Ich habe fertig"

Solche und ähnliche Erfahrungen hat man bei fast allen Hotlines. Erst wenn man diese Hürde durch viel Ausdauer irgendwie überwunden hat, bekommt man einen Mitarbeiter an die Tastatur oder den Hörer, der (vielleicht) wirklich Ahnung hat und, was noch wichtiger ist, Emails auch wirklich liest.
Aber das sind, wie schon gesagt, nicht die Hotliner die in der ersten Reihe kämpfen. Die also von denen man zuerst die Antworten bekommt.
Leider ist das so, und leider fast überall in der Industrie.

Richtig im Sinne der Kunden ist das aber natürlich nicht. Aber weil die Firmen heutzutage bei jeden Cent sparen, wirkt sich das eben auch massiv auf die Qualität der Hotlines aus. Manche sind sogar auch noch outgesourced und arbeiten bei einem Dienstleister und "beraten " andere Unternehmen querbet durch die Industrie. Von der Kindernahrung über den TV bis zur Tiernahrung.
Was kann man da erwarten?

Aber was wolltes du eigentlich bei der Anfrage überhaupt erreichen, wo du doch selbst gesagt hat, dass du schon vorher wusstest dass es nichts bringt?
Das Forum / diesen Thread mit einer weiteren "originellen Antwort von Samsung bereichern?

Samsung hat beschlosssen das Thema auszusitzen. Die neue Serie ist bereits seit einiger Zeit im Handel. Und irgendwann gehört das Thema für die D6000er Serie der Vergangenheit selbst in diesem Forum an Siehst du ja auch schon in des vielen Beiträgen und Threads zu neuen Serie. Die ganze für einige betroffen sehr ärgerliche Problematik und das Verhalten von Samsung ging den meisten Am Ar**** vorbei und hat sie nicht abgehalten sich einen euen "tollen" Sams zu kaufen.

Also was kann man zum Thema Full3dHD bei den D6000 Serie sagen:
Der Drops ist gelutscht.
olli72k
Stammgast
#1420 erstellt: 25. Jun 2012, 14:05
Es ging mir nur darum Samsung noch einmal mit ihrer Aussage zu konfrontieren das Aktives 3D 1080p für jedes Auge liefert wie sie es ja in dem beigefügten link schreiben und das es beim d6200 oder generell bei der D Serie nicht so ist. In dem link steht nämlich nicht das es nur bei teuren Geräten so ist sondern bei allen Aktiv 3D Fernseher. Sie konnten sich also bei diesem Beispiel nicht auf fehlende Standards berufen oder auf irgend welche Zertifikate da es bei mir nicht um Full HD 3D ging sondern um die 1080p für jedes Auge( Was natürlich 3D Full HD ist).
Aber man sieht das wenn sie ihre üblichen Ausreden nicht nehmen können wird der Inhalt einfach ignoriert.
Wahrsager
Stammgast
#1421 erstellt: 25. Jun 2012, 14:20
... wie gesagt, ich glaube, dass bei derr Antwort keine Strategie dahinterstand, sondern die Qualität der Aussage eher, wie ich beschrieben habe, ein generelles Problem der Hotline ist.

Aber egal wie man es sieht. Bei Samsung wird man mit Anliegen, die irgendwie zum Thema Full3DHD bei den 6000er gehört bei Samsung k e i n offenes Ohr erhalten.
Wenn du also unzufrieden mit deinem Gerät bist, dann wende dich am besten an deinen Händler. Der ist sowieso eigentlich immer der erste Ansprechpartner, denn von dem hast du das Gerät gekauft und mit dem hast du einen Kaufvertrag abgeschlosssen.
Manchmal hielft Verhandlungsgeschick, manchmal eine einfach gute Tageslaune des Händlers oder auch ein bischen Druck zum Ziel zu kommen.
Ob sich die Einleitung rechtlicher Schritte lohnt musst du selber entscheiden. Frag dazu einfach den Anwalt deines Vertrauens, ob sich das lohnt. Hier im Forum gibt es gerade zu juristsichen Themen viele juritische Laien, die sich aber trotzdem nicht scheuen, ihre Meinung als die "einzig richtige und seligmachende" zuverkaufen.

Wenn du krank bist gehst du ja auch zum Arzt (=Fachmann) und nicht zum Frisör


[Beitrag von Wahrsager am 25. Jun 2012, 14:21 bearbeitet]
appile-667
Schaut ab und zu mal vorbei
#1422 erstellt: 26. Jun 2012, 20:55
Per#
Stammgast
#1423 erstellt: 29. Jun 2012, 10:35

appile-667 schrieb:
UE32D6500VSZXG auf dem Weg zum Umtausch bei Media Markt!



Da ich meinen TV nur zum Fernsehen brauche,ab und zu
mal 3D bin ich so zufrieden und verstehe die
Aufregung nicht
Wahrsager
Stammgast
#1424 erstellt: 29. Jun 2012, 12:12
@Per#

Da wirst du aber von einigen sicher bald massiv Prügel hier im Thread bekommen , die das ganz anders sehen.
Ärger kann man bei der PS3-Fraktion auch durchaus nachvollziehen. Dem "normalen" TV -Nutzer sind beim 3D-Fernsehen diese Darstellungs-Defizite kaum (dramatisch, wenn überhaupt) aufgefallen. Lediglich bei der Darstellung von feinen Strukturen und Texten bei z.B. PS3 Spielen hat sich das sichtbar und störend bemerkbar gemacht.
Allerdings wurde hier in der Verrgangenheit von Einigen ein höchst aggresiver Ton eingeschlagen, der sich an alle Nutzer richtete, die die "welterschütternde Relevanz" dieses Defizites der 6000er Geräte bezweifelten.
Sachlich war das dann häufig überhaupt nicht mehr. Wehe dem, der mit seinem 6000er im Grossen und ganzen zufrieden und das auch noch sagte

Da gingen die Emotionen dermassen hoch
Schau selber mal in diesem Thread und dem anderen Thread, falls es dich interessiert, nach.

Also zieh schon mal den Kopf ein , falls einer der "Hardliner" deinen Beitrag sieht


[Beitrag von Wahrsager am 29. Jun 2012, 12:17 bearbeitet]
Per#
Stammgast
#1425 erstellt: 29. Jun 2012, 14:49
Ich danke Dir aber ich sage nun mal ehrlich meine
Meinung in diesen Thread,ich kanns aushalten
frechenman
Ist häufiger hier
#1426 erstellt: 29. Jun 2012, 16:56

Per# schrieb:
...und verstehe die Aufregung nicht :)


Das kann ich nachvollziehen. Ich kann aber auch die Leute verstehen, die mit dem Mangel nicht leben können oder wollen. Zumindest in der Anfangsphase wurde Full-HD in 3D verkauft und dann können die Kunden das auch erwarten. Das wurde später ja von Samsung geändert.
wgump
Stammgast
#1427 erstellt: 29. Jun 2012, 17:44

frechenman schrieb:
Zumindest in der Anfangsphase wurde Full-HD in 3D verkauft und dann können die Kunden das auch erwarten. Das wurde später ja von Samsung geändert.


Ne, wurde es nicht.
Ist immer noch Full HD 3D und das jetzt sogar mit VDE-Zertifikat.
yogi50
Schaut ab und zu mal vorbei
#1428 erstellt: 08. Jul 2012, 12:40
ist der ES 6580 auch betroffen? Oder ist das schon die neuere Serie?
Per#
Stammgast
#1429 erstellt: 08. Jul 2012, 13:12

yogi50 schrieb:
ist der ES 6580 auch betroffen? Oder ist das schon die neuere Serie?


Das ist schon die neue Serie und die ist nicht betroffen
XXjr.soniXX
Neuling
#1430 erstellt: 22. Jul 2012, 02:00
Hallo schreibe das erste mal hier im Forum....
Ersteinmal danke schön für den Hinweis mit der 3D Geschichte !!!
Bin durch euch aufmerksam geworden warum meine 3D spiele auf der ps3 so sch aussehen...


Also hier meine Geschichte und ich hoffe es kann mir jemand helfen...

Habe mir am 1.07.11 im Media Markt den Samsung D6200 in 55 Zoll gegönnt ja habe die Verpackung wo das 3D Full Hd Logo abgebildet ist.
Weil ich dachte das meine Brillen für das schlechte Bild in 3D verantwortlich sind war ich auf der suche nach neuen bis ich auf euer Forum gestoßen bin
Also ich Media Markt angerufen wo ich das Ding gekauft habe der kommt mir nett helfen hat auch kein plan von der Materie gehabt als ich mürrisch wurde
Meinte er ich soll mich bei ?!?!
Also Hab die 0800 Nummer angerufen gleich jemand dran gegangen. Hat meine e-Mail genommen hat gesagt das ich in Kürze Antwort bekommen würde.
Nun hab 2 Tage später die Nachricht bekommen die wie jeder ...
"3D Full HD ist kein Begriff der an ein standert gebunden ist" bla bla bla
Kein Angebot von wegen 150€ Upgrade Brille oder sonnst was!!!
Wozu ich sagen muss Brille und 150 € hab ich absolut kein Interesse !
Hat jemand hier Erfolg gehabt bisher was soll ich tun? War schon jemand beim Anwalt ? Wie sieht es rechtlich aus ?
wgump
Stammgast
#1431 erstellt: 22. Jul 2012, 09:57

XXjr.soniXX schrieb:

Hat jemand hier Erfolg gehabt bisher was soll ich tun? War schon jemand beim Anwalt ? Wie sieht es rechtlich aus ?


150€ hat so gut wie niemand bekommen. Ich habe im Internet von einigen gelesen die behauptet haben etwas bekommen zu haben, aber keine wirklich bestätigten Aussagen.
Beim Anwalt war auch schon jemand, ist bisher aber auch nichts rausgekommen. Beim VKI ist die Sache auch anhängig.

Am Ehesten haben jene etwas erreicht, die ihren Händler davon überzeugen konnten das Gerät zurückzunehmen. Richtung Samsung brauchst du nichts weiter zu verfolgen oder versuchen.
olli72k
Stammgast
#1432 erstellt: 22. Jul 2012, 10:25
@XXjr.soniXX

du solltest es nicht mit dem FullHD 3D versuchen sondern mit der Aussage von Samsung das Aktives 3D 1080P für jedes Auge liefert, wie hier von Samsung behauptet wird:
http://www.samsung.c...uf-entdeckungsreise.
Da können sie sich nicht mit irgend welchen Standards herausreden. Ich muss aber dazu sagen das es bei mir nichts gebracht hat. Entweder schreiben sie dir etwas was mit der Sache Garnichts zu tun hat oder sie belügen dich einfach. Du hast nur die Möglichkeit es über den Rechtsweg zu versuchen. Aber ob das was bringt kann dir auch keiner sagen..
burkm
Inventar
#1433 erstellt: 22. Jul 2012, 20:06
Bringen tut es sicherlich etwas, aber nach dem Lamentieren tut dann doch keiner etwas....
Per#
Stammgast
#1434 erstellt: 22. Jul 2012, 20:39
warum auch
HavinCan
Ist häufiger hier
#1435 erstellt: 26. Jul 2012, 22:22
ich bin auch schon seit Ewigkeiten mit Samsung sporadisch am telefonieren... naja, die Sache verjährt ja nicht und im Schlafzimmer macht sich der TV auch nicht sooo schlecht.
frechenman
Ist häufiger hier
#1436 erstellt: 27. Jul 2012, 18:30
Warum verjährt das nicht? Rechtliche Ansprüche ggü. Samsung hast du eh nicht. Ansprechpartner ist der Händler und zwar im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung und da gibt es Fristen.
Per#
Stammgast
#1437 erstellt: 29. Jul 2012, 10:29

frechenman schrieb:
Warum verjährt das nicht? Rechtliche Ansprüche ggü. Samsung hast du eh nicht. Ansprechpartner ist der Händler und zwar im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung und da gibt es Fristen.

Da stimme ich dir voll zu
ego38
Stammgast
#1438 erstellt: 29. Jul 2012, 11:33
@ frechenman & @ Per#

Eine 24-monatige Herstellergarantie ist im Zweifelsfall
der gleich langen gesetzlichen Gewährleistungspflicht vorzuziehen,
da sich bei der Gewährleistung die Beweislast nach sechs Monaten umkehrt.

Das heißt, nach Ablauf der sechs Monate muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel
bereits beim Kauf des Geräts vorhanden war und nicht erst später entstand.
Nur so kann der Käufer Ansprüche gegenüber dem Händler geltend machen.


MfG
frechenman
Ist häufiger hier
#1439 erstellt: 29. Jul 2012, 18:17
Das ist ja soweit korrekt. Das das Gerät aber kein Full HD in 3D kann (zumindest so wie wir uns das vorstellen) ist ja bekannt. Es ist wohl ein bauartbedingter Mangel der bereits zum Kaufzeitpunkt vorlag. Es gibt wohl aber das Problem, dass dieses nicht freiwillig als Mangel angesehen wird. Der Zeitpunkt des Mangels dürfte bei Anerkennung vermutlich unstrittig sein. Wenn man überhaupt etwas erreichen kann, dann sicher wohl eher über die Gewährleistung über den Händler. Die Garantiebedingungen diktiert der Hersteller und das zu seinen Bedingungen. Über die Zusicherung von Full HD in 3D wird dort vermutlich nichts stehen...
burkm
Inventar
#1440 erstellt: 30. Jul 2012, 16:12

ego38 schrieb:
@ frechenman & @ Per#

Eine 24-monatige Herstellergarantie ist im Zweifelsfall
der gleich langen gesetzlichen Gewährleistungspflicht vorzuziehen,
da sich bei der Gewährleistung die Beweislast nach sechs Monaten umkehrt.

Das heißt, nach Ablauf der sechs Monate muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel
bereits beim Kauf des Geräts vorhanden war und nicht erst später entstand.
Nur so kann der Käufer Ansprüche gegenüber dem Händler geltend machen.


MfG


Da die meisten Garantiebedingungen aber wesentliche Einschränkungen aufweisen, da der Hersteller sie ja selbst und freiwillig aufgesetzt hat (im Gegensatz zu der gesetzlichen Gewährleistung), ist man oft schlechter gestellt bei einer Garantie-Inanspruchnahme als bei der gesetzlichen Gewährleistungsregelung. Dies betrifft z.B. ofta auch die Kostensituation (Versand, Material, Arbeitszeit etc). Die Beweislastumkehr ist nur dann ein Problem, wenn die kausalen Zusammenhänge nicht mehr eindeutig sind. Das ist aber bei vielen Dingen auch nach einem halben Jahr noch offensichtlich, so dass dies nur selten wirklich ein Problem ist.
Wahrsager
Stammgast
#1441 erstellt: 02. Aug 2012, 18:10
Problemlos ist die Inanspruchnahme der 24 Monatigen Gewährleistung nach meinen Erfahrungen und auch der Ansicht der Verbraucherzentralen nicht.
EGO38 hat damit leider in vielen Fällen recht. Ein grosser Teil der Händler versucht sich vor der unbeliebten langen Gewährleistungsfrist zu drücken. Nur in den ersten 6 Monaten ist die Rückgabe bzw. die Raparatur eines Gerätes wirklich unproblematisch. Nach den 6 Monaten nehmen eine Vielzahl von Händlern das Gerät nur dann freiwillig an, wenn noch eine Garantie des Herstellers besteht. Dann können sie die Kosten für Reparatur oder Austausch (wenn die Garantiebedingungen nicht übermäßig eingeschränkt sind) an den Hersteller abwälzen. Sollte allerdings der Hersteller z.B. nur 1 Jahr als Gerantie für sein Produkt vorsehen, dann ist für den Kunden schnell "Hängen im Schacht". Dann wird schon mal schnell der Ruf nach dem Beweis, das der Defekt schon beim Kauf angelegt war, laut. Das ist aber nur in den meisten Fällen vom Kunden extrem schwierig nachzuweisen und auch, wegen der Inanspruchme von Sachverständigen, extrem teuer.
Das werden die wenigsten Kunden gerade bei preiswerten Produkten (= bis mehreren Hundert €) eher selten machen.
Deshalb ist die 2 jährige Gewährleistung eigentlich eher als Mogelpackung zu betrachten. Es sei denn, wie ich schon sagte, der Händler kann seine Kosten auf den Hersteller wegen noch bestehender Garantie abwälzen.
Bestenfalls bringt sie etwas bei Händlern die viel Wert auf Kundenbindung legen. Dann muss man aber beim Händler schon viel Umsatz dort machen

Ich kann deshalb nur jedem raten nicht auf die gesetzliche Gewähleistung zu vertrauen. Wenn man z.B. nur durch Registrierung beim Hersteller eine Garantie bekommt, dann sollte man das lieber machen bzw. nicht vergessen Es sei denn man hat eine prall gefüllte Streitkasse /eine gute Rechtschutzversicherung und viel Zeit und Nerven für die ganzen Scherereien, die man dann hat.

Wer zum Thema etwas lesen will , hier eine Information der VZ Bremen. Besonder interessant ist hier der Punkt 4. Link


[Beitrag von Wahrsager am 02. Aug 2012, 18:15 bearbeitet]
frechenman
Ist häufiger hier
#1442 erstellt: 02. Aug 2012, 19:59
Wir driften ab... Mein Posting bezog sich auf die Aussage, dass es nicht verjährt und man mit Samsung hin und wieder im Kontakt steht. Daher die Antwort, dass es im Rahmen der Gewährleistung sehr wohl Fristen gibt. Samsung erkennt das fehlende Full-HD ja nicht als Mangel an und daher hilft die Garantie sicher nicht. Der Weg über die Gewährleistung und dem Händler ist da sicher zielführender, aber auch nicht einfach und ob man bei einem möglichen Rechtsstreit auch Recht bekommt ist auch nicht sicher...
Wahrsager
Stammgast
#1443 erstellt: 02. Aug 2012, 20:38
Schön dass du deinen Standpunkt noch einmal wiederholt hast.

Man kann und darf aber hier auch sicher mal etwas allgemein über den Begriff "Gewährleistung" reflektieren. Oder?

Zum "Fall FullHD3D":

Die Gewährleistung ist 24 Monate. Die Beweisumkehr nach 6 Monaten ist nicht problematisch, da die verbaute Technik bei allen 6000er Geräten von Anfang an FullHD3D (nach Vorstellung der Kunden und nicht nach Definition von Samsung) nicht darstellen konnten.

Der Kasus Knacktus ist aber, dass Samsung eine andere Definition von FullHD3D ins Spiel gebracht hat und einfach abstreitet, dass ein Mangel vorliegt.
Deshalb läuft auch die Gewährleistung solange ins Leere, bis juristisch geklärt ist, ob der Kunde mit dem Begriff FullHD3D getäuscht wurde oder nicht.
Allerdings ist, auch wenn der Mangel leicht beweisbar von Anfang an vorhanden ist nach 24 Monaten Schluss. Dann kann der Kunde keine Rechte mehr geltend machen. Wer also noch wartet, dass irgendjemand anders die Kohlen aus dem Feuer holt und nichts selbst agiert hat nach zwei Jahren warten sehr sehr schlechte Karten.
Zugegeben das juristische Vorgehen gegen unwillige Händler ist risikoreich und sicher nicht mit einer Erfolgsgarantie verbunden, hat aber den Vorteil das man wenigstens eine Chance hat.

Wie gross sind die Chancen wenn man nichts macht?
Dann würde ich vorschlagen entweder das Gerät verkaufen und sich einen neuen TV anschaffen oder sich einfach mit dem Manko anfreunden Denn das rumlamentieren hier bringt ja , wie wir bisher gesehen haben, nichts.
Per#
Stammgast
#1444 erstellt: 08. Aug 2012, 14:41
Bin ganz Deiner Meinung
b238594
Ist häufiger hier
#1445 erstellt: 18. Aug 2012, 14:48
Der VZBV hat sich gemeldet: VZBV-Ergebnis

Nun heisst es "ACTION" machen oder für immer schweigen
wgump
Stammgast
#1446 erstellt: 18. Aug 2012, 19:56

VZBZ schrieb:

VZBV-Ergebnis

Danach verpflichtet sich Samsung, es zu unterlassen, für TV Geräte der LED D Serie mit der 3D-Technologie und der Auflösung von 1.920 x 1.080 Pixeln zu werben, ohne hierbei auf die Tatsache hinzuweisen, dass die Bildinformationen bei der 3D-Wiedergabe verringert sein können.


Das verwundert mich jetzt aber wirklich, dass sich Samsung darauf einlässt, auf die Werbung für ein ausgelaufenes Gerät zu verzichten.


[Beitrag von wgump am 18. Aug 2012, 19:58 bearbeitet]
Rohliboy
Inventar
#1447 erstellt: 18. Aug 2012, 21:33
Du hast den hier vergessen.
b238594
Ist häufiger hier
#1448 erstellt: 19. Aug 2012, 10:24

wgump schrieb:

VZBZ schrieb:

VZBV-Ergebnis

Danach verpflichtet sich Samsung, es zu unterlassen, für TV Geräte der LED D Serie mit der 3D-Technologie und der Auflösung von 1.920 x 1.080 Pixeln zu werben, ohne hierbei auf die Tatsache hinzuweisen, dass die Bildinformationen bei der 3D-Wiedergabe verringert sein können.


Das verwundert mich jetzt aber wirklich, dass sich Samsung darauf einlässt, auf die Werbung für ein ausgelaufenes Gerät zu verzichten.


Wo steht, dass Samsung auf Werbung für die 6er Serie verzichtet?
Es geht um das Thema der Auflösungsreduzierung der 6er Serie.
Ich glaube nicht, dass die Tatsache der Falschbewerbung erst ab dem VZBV-Vergleich gilt und vorher alles ok war. Oder dass Samsung im Vergleich drinnen stehen hat "gilt nur für ausgelaufene Serien".

Ich wage mal die These, dass dies ein Schuleingeständnis ist, welches ab dem Start der 6er Bewerbung gültig ist.
wgump
Stammgast
#1449 erstellt: 19. Aug 2012, 10:44

VZBZ schrieb:

VZBV-Ergebnis

Danach verpflichtet sich Samsung, es zu unterlassen, für TV Geräte der LED D Serie ...


...bezieht sich halt nur auf die D-Serie, und die ist ausgelaufen.
Juckt also keinen mehr.

Worauf willst du dich berufen, wenn du auf diesen Vergleich hinweist?
frechenman
Ist häufiger hier
#1450 erstellt: 19. Aug 2012, 10:48
Eine Unterlassungserklärung ist meines Wissens eine Erklärung etwas zukünftig zu Unterlassen und gilt nicht rückwirkend. Vermutlich wird Samsung jetzt argumentieren, dass man Missverständnisse verhindern möchte, aber natürlich keinen Mangel sieht. Ich glaube daher nicht, dass die abgegebene Erklärung etwas bringt. Und da Samsung ja schon die ES-Serie vermarktet, juckt es die auch nicht.


[Beitrag von frechenman am 19. Aug 2012, 10:50 bearbeitet]
b238594
Ist häufiger hier
#1451 erstellt: 19. Aug 2012, 12:09

wgump schrieb:

...bezieht sich halt nur auf die D-Serie, und die ist ausgelaufen.
Juckt also keinen mehr.

Maybe, D-Serie-Besitzer??


wgump schrieb:

Worauf willst du dich berufen, wenn du auf diesen Vergleich hinweist?

Hypothetische Annahme: Die Auflösungsreduzierung hatte die Serie seit Anfang-an und Samsung hatte früher (aus heutiger Sicht) fehlerhaft beworben?

Warum hat Samsung die Unterlassungserklärung unterschrieben - hätten auch sagen können "wir bewerben die Serie nicht mehr", also lasst uns in Ruhe? Also klagt doch....
Vielleicht weil sie doch nicht so unrelevant ist?

Aber wie Du's sagtes, Vergangenheit interessiert niemanden mehr, egal auch in welchen Bereichen des gesammten Lebens?!
Reallyriker
Schaut ab und zu mal vorbei
#1452 erstellt: 20. Aug 2012, 17:45
Nachdem nun das VZBV klar gestellt hat, das Samsung unlauter gehandelt hat, ist mein (Fach-)Anwalt (Verbraucherschutzanwalt) der Meinung, das man nun gute Chancen hat, die Sache zu gewinnen, das heißt den Sachmangel zu fordern und damit den Umtausch in ein leistungsfähigeres Gerät. Die Telefonkosten für die Supportanrufe machen wir auch geltend, das nur nebenher ;).

Was noch lustig ist, meinen Support - Account auf Samsung wurde von Samsung gelöscht.

Nichtsdestotrotz kann ich es nicht hin nehmen, teures 3D Zeugs zu kaufen, das ich mir mangels Qualität nicht mal gescheit ansehen kann.

Mal sehen wie es ausgeht, meine Rechtsschutzversicherung hat mir schon die Kostenübernahme zugesagt.
Wer weitere Infos haben oder mit klagen möchte kann mich gerne anschreiben.

Nie wieder Samsung. Falls es ein Tauschgerät wird, geht es zum Marktwert weg.

Der Loewe Fernseher wird dieses Weihnachten mein Wohnzimmer zieren.. da geht dann 3D ^^


[Beitrag von Reallyriker am 20. Aug 2012, 17:50 bearbeitet]
b238594
Ist häufiger hier
#1453 erstellt: 20. Aug 2012, 19:42

Reallyriker schrieb:
Nachdem nun das VZBV klar gestellt hat, das Samsung unlauter gehandelt hat, ist mein (Fach-)Anwalt (Verbraucherschutzanwalt) der Meinung, das man nun gute Chancen hat, die Sache zu gewinnen, das heißt den Sachmangel zu fordern und damit den Umtausch in ein leistungsfähigeres Gerät.


Sehr gut!! Solche Aktionen wird Samsung spüren.
Ich hatte auch schon die Klage ohne die VZBV-Sache gewonnen.

Ich glaube auch nicht, dass die Händler direkt den Prozess suchen. Auch für Samsung ist m. E. die Sache zu heiss....
Reallyriker
Schaut ab und zu mal vorbei
#1454 erstellt: 21. Aug 2012, 14:42
... Nach einem netten Telefongespräch mit der Bildzeitung, ließ man durch die Blume blicken, das in naher Zukunft gerne einen näheren Blick auf die Gepflogenheiten von Samsung macht.

Mal sehen ob der Druck was bringt. Gestern Fluch der Karibik 4 auf dem Fernseher eines Kollegen gesehen. Shutter Technik. So ein Kristallklares Bild ... Nichts verschwommen etc..
ColdFever
Stammgast
#1455 erstellt: 22. Aug 2012, 11:34
Mit der nun erfolgten Unterzeichnung der vbzv-Unterlassungserklärung räumt Samsung ein, dass die im Jahr 2011 erfolgte Full HD 3D-Werbung für die D-Serie (siehe Dokumentation) unzulässig war:

vzbv schrieb:
Der vzbv hat Samsung daher abgemahnt und Unterlassungsklage erhoben. Nunmehr konnte der Rechtsstreit beendet werden, weil Samsung eine Unterlassungserklärung abgegeben hat: Danach verpflichtet sich Samsung, es zu unterlassen, für TV Geräte der LED D Serie mit der 3D-Technologie und der Auflösung von 1.920 x 1.080 Pixeln zu werben, ohne hierbei auf die Tatsache hinzuweisen, dass die Bildinformationen bei der 3D-Wiedergabe verringert sein können[/url].

Quelle: http://www.vzbv.de/10102.htm

Um die falsch beworbenen und daher mangelhaften Geräte zu reklamieren, müssen sich gemäß der Vorschriften §§433ff BGB die betroffenen Kunden an die Händler wenden, bei denen die Geräte gekauft wurden. Da bis heute ALLE Geräte der Samsung D6-Serie von dem Mangel betroffen sind, ist der Sachmangel konstruktionsbedingt. Hiermit ist der Beweis des Sachmangels zum Kaufzeitpunkt automatisch geführt und Händler haften für die Mängel im Rahmen der 2-jährigen gesetzlichen Gewährleistung.

Um Betroffenen die Reklamation zu erleichtern, habe ich ein Musterschreiben vorbereitet:
Musterbrief-D6-Reklamation.pdf

Dieses Schreiben enthält zusätzlich eine Dokumentation als Beweismittel und Argumentationshilfe. Dies kann auch Betroffenen helfen, die sich bereits in einer Auseinandersetzung mit ihrem Händler befinden. Ich weise jedoch darauf hin, dass ich keine juristische Ausbildung habe. Ich habe den Sachverhalt als juristischer Laie nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, dokumentiert und formuliert, kann aber für die Verwendung des Materials keine Verantwortung übernehmen. Für eventuelle Korrekturvorschläge von Personen mit juristischer Ausbildung wäre ich dankbar und würde den Download entsprechend aktualisieren.


[Beitrag von ColdFever am 24. Aug 2012, 08:42 bearbeitet]
b238594
Ist häufiger hier
#1456 erstellt: 22. Aug 2012, 21:45
Vielleicht noch zwei Ergänzungsvorschläge:

- Schwerpunkt Gleichbewerbung der 6er und 7er Serie lt. Datenblätter + Katalogen.
Die D6er bieten somit einen Sachmangel gem. §434 BGB da sie nicht eine Beschaffenheit aufweisen, die
bei Sachen der gleichen Art üblich sind und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann
(Shutter-TV's=FullHD ohne Auflösungsreduzierung bzw. gleiche Auflösung wie bei der 7er Serie).
=> Mit dem Punkt hätte man m. E. eine weitere Argumentationsschiene ("Gleichbewerbung").

- Als Zusammenfassung einiger Deiner Punkte:
Samsung ist sich somit selbst nicht sicher was die Geräte können (wie soll der Käufer es dann wissen?):
Beim Kauf hieß es "3D-FullHD" (vgl. auch TÜV-Definition, was 3D-FullHD ist - 1080p oder "Alles in 3D – Gehen Sie auf Entdeckungsreise" von der Samsung Homepage).
Danach "dezente Unschärfen" (also weniger als 1080p).
Danach in E-Mail-Verkehr mit dem Support: Wenn 1080 Zeilen leuchten ist es FullHD ->
Somit wird auch SD-Fernsehen oder ein Video mit 240p bei der 3D-Konvertierung zu FullHD.
Danach gabs das VDE-Zertifikat mit 3D-FullHD 1080p
Danach gabs das VDE-Zertifikat mit 3D-FullHD 540p
=> Wechselnde Definition (1080p, <1080p, 240p, 1080p, 540p) von vom Hersteller eigentlich klar greifbaren technischen Daten.
=> Definitionen stehen auch im Widerspruch mit der zu erwartenden FullHD-Auflösung im 2D-Modus


[Beitrag von b238594 am 22. Aug 2012, 21:49 bearbeitet]
ColdFever
Stammgast
#1457 erstellt: 23. Aug 2012, 09:34
Danke für die wertvollen Ergänzungen. Ich habe diese bestmöglich in den Dokumentationsteil des Musterbriefes eingebaut, musste hierbei nur etwas kürzen, um das gesteckte Ziel von maximal 3 übersichtlichen Seiten nicht zu überschreiten.

Ich habe den aktualisierten Musterbrief zur D6-Reklamation neu hochgeladen, er steht nun zum Download zur Verfügung. Das Anschreiben des Musterbriefes ist unverändert geblieben, lediglich der angehängte Dokumentationsteil wurde ergänzt. Zur Unterscheidung zeigt der ergänzte Dokumentationsteil folgenden Seitenfuß: Stand: 23. August 2012


[Beitrag von ColdFever am 23. Aug 2012, 09:36 bearbeitet]
burkm
Inventar
#1458 erstellt: 23. Aug 2012, 14:56
Hallo Coldfever,

im aktuellen Musterschreiben sind im Dokumentationsteil etliche Fehler, da hier irrtümlich 2011 und 2012 verwechselt wurden.
Bitte korrigieren.
ColdFever
Stammgast
#1459 erstellt: 23. Aug 2012, 16:08
Danke fürs Korrekturlesen. Ich habe die zwei Stellen korrigiert, an denen im Dokumentationsteil statt 2011 das Jahr 2012 angegeben war. Eine aktualisierte Version ist hochgeladen.


[Beitrag von ColdFever am 23. Aug 2012, 16:09 bearbeitet]
burkm
Inventar
#1460 erstellt: 23. Aug 2012, 16:30


PS.: Leider lassen sich die Adress- und Eingabefelder nicht editieren.
Kann man das noch ändern, oder wie soll es ausgefüllt werden ?


[Beitrag von burkm am 23. Aug 2012, 16:43 bearbeitet]
ColdFever
Stammgast
#1461 erstellt: 23. Aug 2012, 17:44
Einfach: Formular ausdrucken und den Rest handschriftlich ausfüllen...
Gut, ich kann auch noch Eingabefelder einbauen. Aber das dauert, und hoffentlich lohnt sich der Aufwand.
MySol
Ist häufiger hier
#1462 erstellt: 23. Aug 2012, 18:24
Na jeder PDF Viewer hat eine Typewriter funktion. Klar, dass Adobe sich das bezahlen lässt, aber es gibt Freeware wie z.B. Foxit.

Also handschriftlich brauch man nichts machen.
KthAxel88
Stammgast
#1463 erstellt: 23. Aug 2012, 20:27
Bis jetzt konnte ich bei 3D Filmen und Spielen auch nicht feststellen das mein UE55ES6890 es in full HD auflistet, maximal in 540 und 720p, weis jemand rat?
Kabafit
Ist häufiger hier
#1464 erstellt: 23. Aug 2012, 20:39
Wer konnte von Euch schon vom Kaufvertrag zurück treten und hat den Kaufpreis erstattet bekommen? Ich bin mittlerweile sowas von angepisst, weil ich elementarste Dinge des Fernsehers nicht nutzen kann. (HbbTV kann ich z.B. mit der neusten Firmware nicht mehr zuverlässig nutzen)
Bei einer "Nacherfüllung", hat der Händler soweit ich weiß, max. zwei Nachbesserungsversuche. Ich habe den TV in einer Saturn Filiale gekauft (war da am günstigsten vs. Online Handel)
Der Händler könnte sich auf stur stellen und und auf eine Nachbesserung bestehen. Was ja bedeuteten würde, man geht in den Laden, der Händler schickt das Gerät zu Reparatur/Nachbesserung und es kommt natürlich wieder ohne vollwertiges Full HD 3D wieder zurück.
Der Händler könnte doch erst zweimal Nachbessern lassen (um Kunden mürbe zu machen, auch ist der TV ev. wochenlang weg) und dann erst könnte man von Kaufvertrag zurück treten.

Wie sind da Eure Erfahrungen?
ColdFever
Stammgast
#1465 erstellt: 24. Aug 2012, 08:28

Kabafit schrieb:
Bei einer "Nacherfüllung", hat der Händler soweit ich weiß, max. zwei Nachbesserungsversuche... Der Händler könnte sich auf stur stellen und und auf eine Nachbesserung bestehen. Was ja bedeuteten würde, man geht in den Laden, der Händler schickt das Gerät zu Reparatur/Nachbesserung und es kommt natürlich wieder ohne vollwertiges Full HD 3D wieder zurück.


Die "Nacherfüllung" ist notwendig, da diese vom BGB vorgegeben ist.
Gemäß der Vorschriften der §§433ff BGB kann und muss sich der Kunde an seinen Händler halten, von dem er die Ware gekauft hat, wenn diese nicht die für ihren Zweck vorbestimmte Beschaffenheit besitzt. Der Händler wiederum darf sich an Samsung wenden, um seine Verluste dort geltend zu machen, aber nicht seine Kunden an Samsung verweisen.

Das BGB sieht zunächst drei Maßnahmen vor, mit denen jeder Käufer seinen Händler während der 2-jährigen gesetzlichen Gewährleistung (für konstruktionsbedingte Sachmängel) konfrontieren kann:

- zunächst nur Nacherfüllung (§ 439 BGB)
- dann Rücktrittsrecht (§ 440, § 323, § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften)
- oder Minderung (§ 441 BGB)
siehe: Gewährleistung

Nacherfüllung bedeutet, dass der Verkäufer die mangelhaft gelieferte Sache entweder repariert (Nachbesserung) oder eine neue Sache liefert (Nachlieferung). In der Realität dürfte es in diesem Fall nun derzeit so sein, dass eine Nacherfüllung außerhalb der Möglichkeiten der Händler liegt, solange Samsung hierfür eine passende Reparatur oder Austauschgeräte anbietet.

Laut BGB entfällt die gesetzliche Pflicht der Nacherfüllung, wenn diese unmöglich ist. Sind also beide Formen der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung) unmöglich bzw. führen nicht zum Ergebnis, kann der Käufer fristlos zurücktreten oder mindern.

Solange Samsung die Geräte also nicht repariert oder austauscht, dürfen Kunden entscheiden, ob sie fristlos vom Vertrag zurücktreten oder mindern möchten. Besteht der Händler auf der Nacherfüllung, so muss der Kunde ihm hierzu eine "angemessene Frist" einräumen. Ein bis zwei Wochen sind hier maximal angemessen, schließlich muss der Kunde in dieser Zeit auf sein Fernsehgerät verzichten (es sei denn, der Händler stellt in dieser Zeit ein Ersatzgerät). Aber diese Zeit muss man laut BGB dem Händler einräumen, um sich mit Samsung auseinandersetzen zu können.

Beklagt ein Händler den späten Zeitpunkt der Reklamation, so verweise man auf Samsung als Verursacher der Verzögerung: Wir betroffenen Kunden haben die Geräte bereits ab Oktober 2011 an der hierfür von Samsung eingerichteten Spezialhotline 0800-1213161 reklamiert. Diese sah zuerst einen Austausch der Geräte oder eine Entschädigung vor. Erst nachdem Samsung Deutschland dann plötzlich -wohl auf Druck des koreanischen Mutterhauses- jegliche Sachmängel abstritt, jegliche Wiedergutmachung verweigerte und den Händlern mitteilte, dass Reklamationen nicht anerkannt würden, eskalierte die Lage und der Verbraucherzentrale Bundesverband stellte Samsung eine Abmahnung zu. Danach dauerte dann noch bis zum August 2012, bis Samsung endlich über eine Unterlassungsklage die irreführende Werbung einräumte und eine entsprechende Unterlassungserklärung unterzeichnete. Damit sind auch die betroffenen Kunden erst jetzt auf der sicheren Seite, um die Sachmängel nicht nur technisch, sondern nun auch juristisch gut begründet zu reklamieren.

Für uns als betroffene Käufer war dieser monatelange K(r)ampf zwar immens aufwendig und nervtötend, aber letztlich sieht es nun gut aus: Wer jetzt beim Rücktritt vom Kauf seines alten mangelhaften D6-Gerätes sein Geld zurück erhält, kann sich davon ein einwandfreies aktuelles Gerät kaufen und kann (wegen des Preisverfalls) sogar noch Geld übrig behalten. Auf eine Entschädigung von 150 Euro würde ich mich deshalb heute nicht mehr einlassen. Das Ziel sollte es sein, endlich ein einwandfreies, für die Zukunft geeignetes Gerät ohne HD-Auflösungsverluste zu bekommen. Diesen Oktober erscheint die lang erwartete 3D-Blu-ray von "Avatar". Das kann ein Fest werden - sofern man bis dahin endlich einen 3D-Fernseher ohne Auflösungsverluste hat.

Ich habe den aktualisierten Musterbrief zur D6-Reklamation neu hochgeladen, er steht nun zum Download zur Verfügung. Das Anschreiben des Musterbriefes wurde nun wie gewünscht so aufbereitet, dass Formularfelder (Anschrift, Gerätetyp usw.) zum bequemen Ausfüllen am Rechner zur Verfügung stehen. Der ergänzte Dokumentationsteil zeigt folgenden Seitenfuß: Stand: 24. August 2012


[Beitrag von ColdFever am 24. Aug 2012, 15:38 bearbeitet]
burkm
Inventar
#1466 erstellt: 24. Aug 2012, 10:52
Danke !
Adresseintrag usw. in den Musterbrief hat wunderbar geklappt.
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