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Reklamation Samsung D6er Serie

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Beitrag
wgump
Stammgast
#454 erstellt: 07. Dez 2011, 19:27
@Wahrsager
@Deutscher Michel

Leute, mal runter vom Gas, nicht dass auch dieser Thread noch moderiert wird.

@Deutscher Michel
Danke für die Zusammenfassungen, ich habe mir die alle lokal auf die Seite kopiert, die wertvollsten Beiträge hier in letzter Zeit.


@Wahrsager
Alles richtig, aber ein paar Emotionen gehören auch dazu
TreffnixHH
Stammgast
#456 erstellt: 07. Dez 2011, 19:38
manche übertreiben es aber auch extrem mit den emotionen wobei man da schon fast nicht mehr von sprechen kann.... da scheint sowas alltag zu sein lol... und sowas regt andere auf.


irgendwann muss ja auch mal schluss sein mit dem .. es gibt nix von Samsung, was "ICH" auch nicht so schlimm finde. das es nicht so eindeutig für die käufer war fand ich auch nicht schön aber nungut habe andere ansichten für diesen preisbereich der von der 6.. serie ...

für mich die einzige lösung die ich gut finden würde:
alle die den nicht mehr haben wollen so wie er nunmal ist können ihn zurückgeben und bekommen ihren kaufpreis wieder... fertig


und dann trinken alle einen drauf
Wahrsager
Stammgast
#457 erstellt: 07. Dez 2011, 19:51
@wgump: Danke für deine Mediation. Ich werde mich zügeln Aber einige Beiträge mancher Leute mit gewollter Meinungsführerschaft sind echt eine Herausforderung für inhaltliche Diskussionen.
Zügeln kann aber nicht bedeuten, dass man die eigene Meinung und die eigene Einschätzung der Dinge sich nicht mehr traut zu posten, weil andere sich gerne profilieren wollen.

Den Anfeindungen bin ich aber begegnet und die Sache ist für mich erledigt. Es sei denn es gibt zukünftig ein paar neue "Nettigkeiten".


[Beitrag von Wahrsager am 07. Dez 2011, 20:09 bearbeitet]
Duke44
Inventar
#458 erstellt: 07. Dez 2011, 20:26

wgump schrieb:
@Wahrsager
@Deutscher Michel

Leute, mal runter vom Gas, nicht dass auch dieser Thread noch moderiert wird.

Da es eine erhebliche Mehrarbeit für das Moderatorenteam bedeutet, würden wir dies wirklich nur im Fall der Fälle tun.

Ich denke mal das mittlerweile alles an "Nettigkeiten" ausgetauscht ist und bitte hiermit zur Rückkehr zum eigentlichen Threadthema.

Danke.

Duke44
HF-Moderation.
Wahrsager
Stammgast
#459 erstellt: 07. Dez 2011, 20:52
Im Samy Go Forum gibt es mittlerweile auch einen langen Thread zum Thema. Bereich D-Serie, Support. Mit 27 Seiten auch schon etwas länger.

Es ist echt interessant zu lesen, wie international dieses Problem ist und wie teilweise gebannt die Leute auf das Hifi-Forum schauen.

Die ablehnende Haltung von Samsung ist aber, so weit ich dort gelesen habe, in allen Ländern quer über den Globus gleich. Überall die gleiche Argumentation: Der Begriff FullHD3D ist nicht (international) genormt und Samsung hat mit seiner Definition keinen (juristisch belangbaren) Fehler gemacht.
Lediglich hat es "bedauerliche Missverständnisse" in der Interpretation seitens vieler Verbraucher gegeben.

Interessant sind auch immer wieder Äußerungen der Samsung Hotline Mitarbeiter, so z.B. ein russischer Mitarbeiter "in 3D mode all 1080 lines a working, it means you see Full HD 3D. Frames for left and right eye reduces to 540p, but it is the issue of the technology. Frame reducing is not a reason for refund."
(Beitrag von andersen756 vom 23.11.11)

International ist wohl noch keiner der Verbraucher in seinem Land mit seinen Forderungen weitergekommen.
Die Diskussion tritt überall, wie auch hier, auf der Stelle.


[Beitrag von Wahrsager am 07. Dez 2011, 21:00 bearbeitet]
TreffnixHH
Stammgast
#460 erstellt: 07. Dez 2011, 21:06
zu solchen hotlines kann ich euch auch folgendes sagen:

dort oft nicht genügend geschultes Personal (kostet den Anbieter geld und viel Zeit!)
vorallem ungleiches Personal
es wird für sowas oft (zu 99%) ein callcenter beauftragt.
dort gibt es oft mitarbeiter die gern was anderes mal sagen wie geschult.
oft gern auch mehrere Callcenter für eine line und somit schon große unterschiede möglich.

man sollte da auch nicht das personal gleich verurteilen wobei es da auch immer schwarze schaafe gibt, sondern die das dann betreuen und festlegen wie geschult und informiert wird!


deswegen sollte man nicht zu 100% immer alles annehmen vorallem wenn man sieht das es unterschiedliche aussagen gibt.
service muss bezahlt werden und die kunden sind in den letzten jahren immer nur ausgewesen (im schnitt) weniger fürs Produkt zu zahlen und somit gibt es weniger Service oder eben weniger guten service weil sowas viel kostet.

kenne das alles sehr gut da ich im weiteren bereich für einen riesen Anbieter arbeite.
Deutscher_Michel
Stammgast
#461 erstellt: 07. Dez 2011, 21:54

Wahrsager schrieb:
Die ablehnende Haltung von Samsung ist... in allen Ländern quer über den Globus gleich... Der Begriff FullHD3D ist nicht (international) genormt.

Eine "Normung" ist nicht erforderlich, solange die Menschen davon ausgehen können, was unter dem Begriff üblicherweise gemeint ist. Der Begriff "Fernseher" wurde auch nie genormt, und trotzdem muss ein Hersteller, der Fernseher anbietet, Geräte für den Empfang von Fernsehprogrammen verkaufen und darf nicht einfach Radios mit angeknotetem Fernglas liefern und dann behaupten, nach seiner "internen" Definition sei dies ein Fernseher. Eine derart absurde Argumentation, wie Samsung sie jetzt versucht, ist lächerlich und für ein Weltmarktunternehmen in höchstem Maße peinlich.

Deshalb schreibt auch die renommierte c't dazu in Ausgabe 24:

c't-Fachmagazin schrieb:
"Schlüssig erscheint Samsungs Argumentation an dieser Stelle nicht: 3D und Full HD haben sich als Begriffe für räumliche Bilder und für die Anzeige von unskalierten Bildern mit 1920x1080 Bildpunkten etabliert. Da wundert es nicht, dass Kunden nun genau dies erwarten."


Wenn sogar der deutsche TÜV eine schlüssige Definition von "3D Full HD" für seine Qualitätstests von Fernsehern verwendet, dürfen sich deutsche Verbraucher auf diese Definition verlassen:

TÜV Rheinland schrieb:
"Die Qualitätsaussage “3D Full HD” drückt aus, dass das Bildschirmsystem in der Lage ist, 1:1 ein 1080p Bild in voller Auflösung im 2D wie auch im 3D Modus über die gesamte Bildschirmfläche anzuzeigen."

Quelle: TÜV Rheinland


TreffnixHH schrieb:
alle die den nicht mehr haben wollen so wie er nunmal ist können ihn zurückgeben und bekommen ihren kaufpreis wieder... fertig

Genau das sieht das BGB in diesem Fall ja auch vor, wie Coldfever in seiner Rechtsanalyse zeigt. Da den Händlern eine Nacherfüllung der fehlenden und zentral beworbenen Eigenschaft "Full HD 3D" bei den mangelhaften Geräten nicht möglich ist, haben ALLE von der irreführenden Werbung betroffenen Käufer laut BGB ein Recht auf Rücktritt vom Kauf.


[Beitrag von Deutscher_Michel am 07. Dez 2011, 22:01 bearbeitet]
Wahrsager
Stammgast
#462 erstellt: 07. Dez 2011, 23:25
TreffnixHH hat es treffend ausgedrückt:

"für mich die einzige lösung die ich gut finden würde:
alle die den nicht mehr haben wollen so wie er nunmal ist können ihn zurückgeben und bekommen ihren kaufpreis wieder... fertig"

Es ist sicher für viele hier in Deutschland, als auch in der übrigen Welt der gehegte Wunsch, das Problem dadurch zu beerdigen. Der Händler muss bloss mitspielen.
Viele Beiträge hier, aber auch im SamyGo Forum aus der ganzen Welt zeigen, dass sich Samsung und auch die Händler im Moment der aus Verbrauchersicht nachvollziehbaren Argumente verschließen und Ansprüche lapidar abwehren.

Die Haltungvon Samsung zielt auch nicht daruaf ab wirklich zu überzeugen, sondern ist eher als formaljuristische Abwehrreaktion zu sehen. Nach dem Motto "Egal Verbraucher wie du zum Logo stehst, juristisch kann mann uns mit unserer Definition nichts. Glaub es oder lass es. Das Gerät ist so wie es ist kein Grund zur Reklamation."

Wenn der Händler sich als Vertragspartner des Kaufs aber den Argumenten verweigert und sich stur stellt , dann hilft nur noch die Klage.
Die Haltung der Händler ist nachvollziehbar da durch die Rücknahme der Geräte dem Händler ein wirtschaftlicher Schaden entsteht, weil Samsung keine Retournagen wegen seiner Argumentation annehmen wird. Die Geäte sind gebraucht und lassen sich nur noch mit grösseren Verlusten veräußern. Es ist also weniger die Überzeugung, dass Samsung mit seiner Definition im Recht ist, als mehr die Furcht grössere materielle Schäden zu erleiden.

Auch die Händler haben keine grosse Motivation sich durch kulante Rücknahme der Geräte und damit verbundenen wirtschaftlichen Druckes sich quasi selbst unter Handlungsdruck zu setzen und Samsung wegen missverständlicher Werbeaussagen zu verklagen und zu verpflichten die Geräte zurückzunehmen.

Falls die Händler direkt von Samsung beziehen macht es sich auch nicht gut über gute Preise für anständige Handelsspannen zu verhandeln und gleichzeitig die gleiche Firma vor den Kadi zu zerren. Kommt sicher nicht so gut an bei Samsung. Wirtschaftlich gesehen ist das also eine Art Seilschaft, die im gleichen Boot sitzt.

"Peinliche" Argumentation ist leider für solche Firmen überhaupt kein Thema mehr. Solange die Umsätze stimmen ist aus Sicht solch eines grossen Konzerns alles im grünen Bereich. Und bei Samsung wird sicher geglaubt und gehofft, dass sich der Sturm der Entrüstung legt und in den nächsten Wochen wieder "neue" und "innovative" Spielzeuge auf den Markt geworfen werden und der Kunde mit dem Alzheimer-Verbraucher-Gedächnis auch wieder brav die neuen Geräte kauft, weil er sich an die "guten Vorsätze" (nie wieder Samsung) partout nicht erinnert.
Die schöne neue Welt der neuen Fernseher (vieleicht dann die E-Klasse) wird wieder für viele so verführerisch sein.
Auch sicher für eine Reihe von vehementen Kritikern aus diesem und anderen Foren.

Ich bin wirklich mal gespannt, wie die Pokerparty von Samsung letztendlich ausgeht. Und ob wirklich jemand in Deutschland (es waren doch 70.000 Beschwerden) sich auf die Hinterbeine setzt und sagt "jetzt ist Schluss mit lustig" und die angelegenheit vor Gericht oder wenigstens in die juristische Auseinandersetzung bringt.

Bis jetzt ist in den Foren sowohl national als auch international davon (noch) nichts zu lesen.
Und das in einer Zeit wo der Nachbar ohne Zögernden anderen Nachbarn , wegen absoluter Nichtigkeiten verklagt. Und bei solch einem Fall passiert merkwürdigerweise bis jetzt nichts.
Deutscher_Michel
Stammgast
#463 erstellt: 08. Dez 2011, 00:48

Wahrsager schrieb:
Ich bin wirklich mal gespannt, wie die Pokerparty von Samsung letztendlich ausgeht. Und ob wirklich jemand in Deutschland (es waren doch 70.000 Beschwerden) sich auf die Hinterbeine setzt und sagt "jetzt ist Schluss mit lustig" und die angelegenheit vor Gericht oder wenigstens in die juristische Auseinandersetzung bringt.

Bitte im rechtlichen Rahmen nicht die Dinge wieder durcheinander bringen. Die Endkunden haben mit Samsung jetzt juristisch nichts mehr zu tun. Selbst wer es als deutscher Endkunde wollte, könnte Samsung nicht verklagen, weil kein Vertragsverhältnis zwischen Endkunden und Samsung besteht. Wir sind hier nicht in Amerika, und es gibt in Deutschland auch keine Sammelklagen.

Einen Vertrag haben die Endkunden nur mit den Händlern, und nach dem BGB sind allein die Händler Ansprechpartner für die geprellten Kunden, die ihre Reklamationen betreffend der mangelhaften Geräte bei den Händlern geltend machen müssen. Samsung hätte natürlich über die spezielle Hotline die Händler entlasten können, indem es die berechtigten Leistungsansprüche der Kunden befriedigt, hat nun aber entschieden, dieses nicht zu tun. Damit lässt Samsung also nicht nur die betroffenen Kunden, sondern auch die betroffenen Händler wieder allein. Damit muss sich also nun jeder Kunde einzeln mit seinem Händler aueinander setzen, um zu seinem Recht zu kommen. Amazon nimmt die mangelhaften Geräte nun auf Wunsch zurück, es ist zu hoffen, dass alle seriösen Händler es ebenso tun. Bei solchen Fällen zeigt sich, welchen Händlern man vertrauen kann.

Trotzdem kann der Fall für Samsung noch juristische Konsequenzen haben, denn die Händler können ihre Verluste bei Samsung geltend machen, und auch die Verbraucherzentralen sind auf den Fall aufmerksam gemacht worden. Und anders als die Endkunden haben die
Verbraucherzentralen in Deutschland gegenüber Herstellern ein Klagerecht. Dass die irreführende "Full HD 3D"-Werbung so schlagartig aus dem Handel verschwunden ist, spricht dafür, dass hinter den Kulissen einiges los ist. Bis zur letzten Woche gab es zudem ja auch noch die Hoffnung, dass Samsung über seine spezielle Hotline die geschädigten Verbraucher schadlos stellt. Samsung hat sich nun aber entschieden, dieses nicht zu tun und den Fall auf Kosten der Händler und Kunden auszusitzen. Damit ist die Aufstellung jetzt klar: Samsung hat nun alle Parteien gegen sich positioniert, Endkunden, Händler und Verbraucherzentralen.

Jetzt heißt es, ausreichenden Druck auszuüben:

1. Geschädigte Endkunden sollten die nicht vorhandene Eigenschaft "Full HD 3D" bei ihren Händlern reklamieren. Laut BGB haben Kunden ohne eine Nacherfüllung ein wahlweises Recht auf Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kauf.

2. Geschädigte Händler sollten Samsung unter Druck setzen, um nicht auf den zurückgegeben Geräten und Verlusten sitzen zu bleiben.

3. Die Verbaucherzentralen sollten gegen Samsung vorgehen, um den bereits geschädigten Käufer zu helfen und künftige Käufer vor der irreführenden Samsung-Werbung zu schützen.

Samsung hat die im Oktober rollende Beschwerdelawine mit seiner sogenannten speziellen "Hotline" ausgebremst und damit Zeit und Ruhe gewonnen. Die geschädigten Kunden haben tatsächlich überaus geduldig über fünf Wochen auf eine Lösung gewartet, wurden aber letztlich nur nochmals von Samsung getäuscht. Wenn die Steine jetzt wieder ins Rollen geraten, hat Samsung sich das selbst zuzuschreiben. Und noch einmal dürfte sich eine Lawine nicht mit Tricks aufhalten lassen.

Ich glaube deshalb nicht, dass der Fall jetzt zu Ende geht. Nun, wo die Rollen verteilt sind, geht es möglicherweise gerade erst richtig los. Tausende von Käufern ohne 3D-Brille wissen bisher noch nicht einmal, dass ihre Samsung-Geräte mangelhaft sind und nicht die versprochene 3D-Leistung bringen. Wenn es gelingt, den Fall von den Fachzeitungen in die Tagespresse zu bringen und damit auch Otto Normalverbraucher zu informieren, wird viel gewonnen sein. Samsung wird am Ende nicht allein gegen alle agieren können, sondern muss eine Lösung für den Sachmangel seiner Geräte finden, oder der Fall kann eskalieren.


[Beitrag von Deutscher_Michel am 08. Dez 2011, 09:30 bearbeitet]
frx111
Schaut ab und zu mal vorbei
#464 erstellt: 08. Dez 2011, 04:11
Ich war heute noch mal in einem anderen MM und habe mich über "unscharfe 3D-Bilder bei meinem TV" informiert.

Der Verkäufer war sofort im Bild und erzählte auch locker von der schlechten 3D-Qualität, den falschen Werbeaussagen, dem schlechten Kundenservice bei Samsung und dass Samsung mit der 6er Serie wirklich Mist gebaut hätte. Er und andere Kollegen würden schon länger keine Samsung-Geräte von sich aus mehr empfehlen. Halt nur wenn ein Kunde unbedingt Samsung haben möchte. Leider fing er aber auch sofort an zu blocken, als ich sagte wie alt mein Gerät ist (über 6 Monate). Rücknahme geht nicht. Damit abfinden oder mit dem Abteilungsleiter sprechen ob der was machen kann.

Das tat ich und der blockte natürlich auch sofort. Rücknahme geht unter keinen Umständen, ich solle mich an Samsung wenden. Als ich sagte, dass MM der Ansprechpartner für mich ist, meinte er dann müsse ich den TV halt einschicken. Ich zweifelte am Sinn der Aktion, da das Problem ja offenbar konstruktionsbedingt ist und fragte ob er sich vorher schlau machen könnte ob das irgendeine Aussicht auf Erfolg hat: geht nicht. Außerdem sei ich der erste Kunde der das Problem ansprechen würde und er hätte davon ja auch erst vor Kurzem aus einem Fachblatt erfahren. Und man könne ja jetzt nicht ein gebrauchtes Gerät zurücknehmen und für Samsung gerade stehen.

Ich werde morgen mal versuchen einen Termin bei der Verbraucherzentrale zu bekommen. Bisher hatte ich mit denen noch nichts zu tun. Ab wann werden die denn von sich aus tätig ohne dass man 60,- die Stunde zahlt?
MarcWessels
Inventar
#465 erstellt: 08. Dez 2011, 09:06

frx111 schrieb:
Und man könne ja jetzt nicht ein gebrauchtes Gerät zurücknehmen und für Samsung gerade stehen.
"Media Markt - stark!"
Deutscher_Michel
Stammgast
#466 erstellt: 08. Dez 2011, 09:42

frx111 schrieb:
Der Verkäufer war sofort im Bild und erzählte auch locker von der schlechten 3D-Qualität, den falschen Werbeaussagen, dem schlechten Kundenservice bei Samsung und dass Samsung mit der 6er Serie wirklich Mist gebaut hätte. Er und andere Kollegen würden schon länger keine Samsung-Geräte von sich aus mehr empfehlen...Ich werde morgen mal versuchen einen Termin bei der Verbraucherzentrale zu bekommen. Bisher hatte ich mit denen noch nichts zu tun. Ab wann werden die denn von sich aus tätig ohne dass man 60,- die Stunde zahlt?

Ein Besuch bei einer Verbraucherzentrale kostet keine 60 Euro, das letzte mal habe ich 20 Euro für eine Beratung bezahlt. Leider steigen m.W. die Beratungspreise der Verbraucherzentralen jedoch, da die C-Regierungen die öffentliche Unterstützung für die Verbraucherzentralen einschränken... Die Verbraucherzentralen bieten eine preiswerte und neutrale Beratung, aktiv werden muss man dann aber letztlich selbst. Man weiß dann Bescheid, wie man ansetzen muss. Wer also eine Beratung zu einer Reklamation und den gesetzlichen Möglichkeiten braucht, ist bei den Verbraucherzentralen genau richtig.


frx111 schrieb:
Leider fing er aber auch sofort an zu blocken, als ich sagte wie alt mein Gerät ist (über 6 Monate). Rücknahme geht nicht.

Nach 6 Monaten dreht sich zwar die Beweislast um, aber trotzdem müssen die Händler die mangelhaften Geräte in diesem Fall zurücknehmen, da sich problemlos beweisen lässt, dass der Sachmangel konstruktionsbedingt bereits beim Kauf vorhanden war und der Händler den Mangel nicht beseitigen kann. Der Endverbraucher hat während der gesetzlichen Gewährleistung, also für zwei Jahre ab Lieferung, ein Recht auf die bezahlte Leistung oder Rücktritt vom Kauf, wenn der Händler diese Leistung nicht erfüllen kann. Amazon nimmt die falsch beworbenen Geräte folgerichtig nun auch nach mehr als 6 Monaten noch zurück.

Gut, dass der MM-Verkäufer die falschen Werbeaussagen von Samsung einräumt. Dafür steht laut BGB aber der MM dem Kunden gerade, nicht Samsung, Denn als Endkunde hat man mit dem Händler einen Kaufvertrag, nicht mit Samsung. Der Händler wiederum kann seine Verluste bei Samsung geltend machen. Wenn der Händler keine Samsung-Geräte mehr empfehlen kann und Reklamationen von Samsung mit fadenscheinigen Argumenten geblockt werden, sollte der Händler vielleicht darüber nachdenken, Samsung aus dem Sortiment zu streichen, um sich und seine Kunden vor dubiosen Geschäftsmethoden zu schützen.


[Beitrag von Deutscher_Michel am 08. Dez 2011, 12:26 bearbeitet]
Wahrsager
Stammgast
#467 erstellt: 08. Dez 2011, 22:18
@DeutscherM:
Danke für die Oberlehrerhafte Belehrung, welches Vertragsverhältnis von wem mit wem besteht.
Wieder mal pickst Du Dir Passagen aus den Beiträgen und aus dem Gesamtzusammenhang raus, um mir jetzt wieder Ahnungslosisgkeit oder ähnliches vorzuwerfen und einen Aufhänger zu finden, mit dem du zum x-ten Mal eine Variation deiner juristischen Einschätzung der Sachlage, der, der korrekten Verhaltensweisen im Falle der Reklamation und einen Mix aus subjektiven Annahmen, Interpretationen und Spekulationen abzuspulen kannst.

Im Kern sehe ich bei deinem Beitrag auch keinerlei neue Informationen. Zumindest wurden sie von Dir nicht mit Quellenangabe belegt. Wenn Du neue Infos hast, nenne bitte die Quellen. Ansonsten ist das nur reine Spekualtion, wo aufgrund weniger Mosaikteilchen ein kompletettes Bild der Sachlage (hinter den Kulissen) hochgerechnet wird.

Bitte beende deinen Kleinkrieg im Interesse der anderen mit mir. Und setzt dich mit meinen Beiträgen sachlich auseinander. Ein Weg dazu wäre es den jeweiligen Beitrag in Gänze zu lesen und ihn dementsprechend auch zu werten. Ich schreibe weder komplex, noch schwer verständlich. Das müsste also doch wirklich nicht zu viel verlangt sein. Ich habe in diesem Beitrag doch wohl deutlich (und auch in anderen Beiträgen) immer vom (Kaufvertragsverhältnis zwischen Kunden und Händler gesprochen.

Mit dem Satz "die Angelegenheit vor Gericht zu bringen" habe ich von den Kunden gesprochen, die ihre Geräte jetzt zu Hause haben, sie aber nicht wieder an Ihre Händler zurückgeben können, weil die sich verweigern und die Rücknahme versagen. In einem Prozess bzw. einer juristischen Auseinandersetzung wird der Grund der Beanstandung des Kunden zentrales Thema sein. Und zwar das FullHD3D Logo bzw. die Werbung dazu. Hierzu werden Sachverständige/Fachleute gehört werden, die dann dem Gericht interpretieren, ob die der Kunde zu recht diese Erwartungen an die Auflösung hegt, oder ob die Verwendung des Begriffes im Sinne von Samsung in Ordnung ist.


Übrigens von Sammelklagen oder amerikanischen juristischen Verhältnissen habe ich nicht mal ansatzweise etwas gesagt.

Ich bitte dich also abschliessend nochmals nachdrücklich es zu unterlassen mich hier anzufeinden oder durch aus dem Zusammenhang gerissene Formulierungen / einen Eindruck zu vermitteln, der mit meinem Gesamtbeitrag nun wirklich nichts zu tun hat.
Deutscher_Michel
Stammgast
#468 erstellt: 08. Dez 2011, 23:04
@Wahrsager: Du trägst leider nichts zum Thema dieses Threads bei, das den Betroffenen konkret HILFT. Mal Hand aufs Herz: Bist du selbst auch BETROFFEN und hast auch so einen mangelhaften Samsung zu Hause stehen? Oder argumentierst du hier zum Spaß an der Freud? Dieser Thread hat ein ernstes ZIEL, die betroffenen Leute arbeiten hier nicht zum Spaß. Konkrete Informationen, Hilfestellungen und persönliche Erfahrungsberichte sind jederzeit willkommen. Alles andere ist überflüssig und macht den Thread nur schlechter lesbar.


[Beitrag von Deutscher_Michel am 08. Dez 2011, 23:42 bearbeitet]
Wahrsager
Stammgast
#469 erstellt: 09. Dez 2011, 00:48
@DeutscherM.
Dann streich mal aus deinen Beiträgen die Passgen raus, die du schon so oft gesagt hast und ziehe die Passagen ab, die rein spekulativ sind. Was bleibt dann an neuen Fakten in deinen Beiträgen übrig? Nach deinen eigenen Kriterien dürftest du ja gar nichts mehr schreiben dürfen, da durch Variationen in der Wortwahl und eine neue Aneinanderreihung deiner Statements nicht wirklich neues kommt und daher der Thread aus deiner Sicht durch die eigene Hand unnötig aufgebläht wird.

Ich finde es richtig dreist und frech, wie du mit der Meinung eines anderen umgehst. Es ist eine tolle Gesprächskultur in der man Beiträge als überfüssig o.ä. diskreditiert. Wahrscheinlich hast du das Bestreben mich durch diese teilweise sehr unfreundlichen Komentare , gepaart mit konstruierten Unterstellungen (s. dein vorletztes Posting) aus diesem Thread zu vertreiben. Das wird dir aber nicht gelingen.
Ich habe volles Verständis für Leute, die eine andere Meinung haben und sich inhaltlich mit den Argumenten des anderen auseinandersetzten. Das kann ich aber bei dir wirklich nicht erkennen.

Und ja, ich habe auch ein 6000er Gerät und bin Betroffener und weiss aus eigenen Erfahrung, wovon ich rede.

Aber selbst Leute, die zu Hause einen alten Röhrenfernseher hätten, wären mir in jedem Thread mit ihrem sachlichen Kommentar willkommen, da ich die freie Meinungsäußerung schätze. Die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung lasse ich mir auch nicht dadurch kaputt machen, das man bewusst versucht meine Position und meine Meinung durch partielles aus dem Zusammenhang gerissenes Zitieren zu diskreditieren.

Also ein letztes Mal: Bitte "geh runter vom Gas" und hör auf mit den Versuchen mir die Worte im Mund rumzudrehen.

Wir brauchen ja jetzt keine dicken Freunde zu werden, aber das gegenseitige Tollerieren müsste doch drin sein oder?
filmfreak78
Ist häufiger hier
#470 erstellt: 09. Dez 2011, 01:21
@Deutscher Michel

Lass dich doch nicht von diesem Wahrsager provozieren.
Ich sehe das genau wie du, er trägt nichts zum Thema bei.
Schreibt aber ellenlange Texte. Hat wohl zuviel langewele.
Wahrsager
Stammgast
#471 erstellt: 09. Dez 2011, 03:00

frx111 schrieb:
Leider fing er aber auch sofort an zu blocken, als ich sagte wie alt mein Gerät ist (über 6 Monate). Rücknahme geht nicht. Damit abfinden oder mit dem Abteilungsleiter sprechen ob der was machen kann.


Innerhalb der ersten 14 Tage verhalten sich die MM in den meisten Fällen freiwillig wie der Online-Handel. Sie nehmen die Geräte bei Nichtgefallen zurück, wenn keine Gebruachsspuren zu sehen sind. Es kann daher sein, dass sein Blocken noch nicht einmal mit der Überschreitung der 6 Monatsfrist (Umkehr Beweislast) zusammenhing.

Ich habe schon ähnliche Reaktionen in der Vergangenheit bei MM bei anderen Geräten gehabt, wo ich ein Gerät zurückgeben wollte und der Verkäufer versuchte auch zu blocken, er aber sich dann völlig unproblematisch und kundennah zeigte, als ich ihm sagte das das Gerät erst gerade eine Woche alt war.
Die Rückgabe war da kein Problem mehr.


frx111 schrieb:

Ich werde morgen mal versuchen einen Termin bei der Verbraucherzentrale zu bekommen. Bisher hatte ich mit denen noch nichts zu tun. Ab wann werden die denn von sich aus tätig ohne dass man 60,- die Stunde zahlt?


Hier ist eine Preisliste der Verbraucherzentrale Bayern (weiss ja nicht wo du herkommst) :LINK VZ Bayern /Preisliste
Die Preise sind nach Art, Inhalt und Umfang unterschiedlich.
Für den "Samsung Fall" und das persönliche Gespräch kämen in Bayern da 15€/je Beratung mit maximal 30 Minuten Dauer in Betracht.


Allerdings sind die Preise von Land zu Land etwas unterschiedlich: Beispiel Baden-Würthenberg LINK

Am besten gehst du über die Verbandsseite zu "deiner" VZ und schaust nach den Preisen LINK
Da steht auch viel über den Aufgabenberich und das Leistungspektrum der VZ.

Neben Rechtsberatung und (außergerichtlicher) Rechtsbesorgung dürfen sie auch selbsttätig "Verstöße gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abmahnen beziehungsweise dagegen gerichtlich vorgehen." Quelle

Bei der FullHD3D Logo- Geschichte wäre ein Vorgehen/Abmahnen nach dem UWG für die VZ in der Vergangenheit möglicherweise denkbar gewesen. Allerdings wird im Moment nur noch in Einzelfällen damit von Händlern geworben.

Um sich rechtlich zu orientieren ist der Gang zur VZ goldrichtig. Auch im aussergerichtlichen Bereich ist es möglich, dass sich die VZ im Rahmen der Rechtsbesorgung dich in deinen Fall gegen Gebühr unterstützt. Für die Durchsetzung deiner Rechte vor Gericht brauchst du aber einen Anwalt.

Falls Du eine Rechtschutzversicherung besitzt, dann kann es ein, dass diese die Kosten für Rechtsberatung, auch beim Anwalt übernmmt. Frag also am besten bei deiner Versicherung da mal nach.


[Beitrag von Wahrsager am 09. Dez 2011, 04:16 bearbeitet]
KlausFindus
Schaut ab und zu mal vorbei
#472 erstellt: 09. Dez 2011, 13:36
So habe jetzt auch versucht meine 5 1/2 Monate alte Kiste an Amazon zurueckzugeben. Sie wollten mich immer mit Samsung verbinden - sind aber nie durchgekommen. Zuruecknehmen wollen sie diesen aber auch nicht. Nachdem ich ziemlich sauer wurde, haben sie mir angeboten, dass ich die Kiste an die Reperaturabteilung von Amazon schicken kann.

Na super dann ist er fuer Wochen weg und das Ergebnis steht in den Sternen. Man kommt sich wirlich verarscht vor.
Deutscher_Michel
Stammgast
#473 erstellt: 09. Dez 2011, 14:00
@Wahrsager: Danke für die guten Infos zu den Verbraucherzentralen, so sieht echte Hilfe aus!

KlausFindus schrieb:
So habe jetzt auch versucht meine 5 1/2 Monate alte Kiste an Amazon zurueckzugeben. Sie wollten mich immer mit Samsung verbinden - sind aber nie durchgekommen. Zuruecknehmen wollen sie diesen aber auch nicht.

Seltsam. Ich hatte den Eindruck, es gäbe nun eine einheitliche Linie bei Amazon, denn viele Amazon-Kunden haben ihr Gerät inzwischen zurückgegeben, auch nach mehr als 6 Monaten, siehe z.B. die letzten drei Rückmeldungen hier im Thread in den Posts #447, #439 und #424. Möglicherweise war der Amazon-Mitarbeiter nicht informiert. Setz Dich doch mal per PM mit den zuletzt erfolgreichen drei Jungs in Verbindung, vielleicht haben die ja einen Kontakt zu einem informierten Amazon-Mitarbeiter.

Jeder Händler -auch Amazon- steht seinen Kunden laut BGB für die bis noch zur dritten Jahreshälfte irreführend beworbene Eigenschaft "Full HD 3D" in der Pflicht, siehe irreführende Samsung-Werbung. Ein Rückruf bei Samsung ist dafür nicht erforderlich. Natürlich darf und sollte jeder betroffene Händler Samsung kontaktieren, um sich die Verluste erstatten zu lassen, damit haben die Kunden aber nichts zu tun. Falls jemand behauptet, es gäbe für "Full HD 3D" keine Qualitätsstandards, verweist man auf den deutschen TÜV, bei dem Samsung sogar selbst “3D Full HD”-Zertifizierungskunde ist und damit als Hersteller die Qualitätsstandards genau kennt:

TÜV Rheinland schrieb:
"Die Qualitätsaussage “3D Full HD” drückt aus, dass das Bildschirmsystem in der Lage ist, 1:1 ein 1080p Bild in voller Auflösung im 2D wie auch im 3D Modus über die gesamte Bildschirmfläche anzuzeigen."

Quelle: TÜV Rheinland


[Beitrag von Deutscher_Michel am 09. Dez 2011, 14:42 bearbeitet]
dexterm
Ist häufiger hier
#474 erstellt: 09. Dez 2011, 14:33
Hatte mich schon gewundert, warum davon ausgegangen wird, das Amazon den x6500 generell zurück nimmt.

Ich warte ich noch auf Antwort. Immerhin ist die letzte Mail an Amazon jetzt in Klärung. Die 2 vorherige Anfragen wurden gleich mit Samsung Standard Antwort abgewiegelt.
wgump
Stammgast
#475 erstellt: 09. Dez 2011, 22:19
Leute,

Samsung in Österreich will wissen wie zufrieden die Kunden mit ihren Produkten sind, deshalb kann man dort ab sofort Rezensionen erstellen, wozu ich euch gerne einladen möchte:

Rezension UE40D6500
BobTV
Neuling
#476 erstellt: 10. Dez 2011, 12:37
Damit ist nur die komplette 6er Serie betroffen
alex1971
Stammgast
#477 erstellt: 10. Dez 2011, 15:22
Bei mir hat Amazon ja meinen 46D6500 nach einigem hin und her vor 2 Wochen komplett zurückgenommen (Kauf war im Juni).

Amazon nennt es Kulanz, m.E. waren sie rechtlich nach BGB danzu verpflichtet.

Nun habe ich hier noch ein 3D-Billen Set von Samsung (95 Euro) welches ohne Samsung-TV natütlich nutzlos ist.

Da Amazon diese Brillen damals nicht auf Lager hatte habe ich sie über Amazon-Marktplace gekauft.

Der Händler sagt nun natürlich:
"Was kann ich dafür wenn Amazon einen TV mit schlechter 3D-Qualität verkauft und ihn dann zurücknimmt"

Amazon sagt:

Sorry die Brillen wurden nicht bei uns gekauft.

Von Kulanz keine Spur.


Für mich sieht die Lage gefühlt wie folgt aus:

Aufgrund der irreführenden Werbung von AMAZON auf der Produktseite, habe ich nun letztendlich hier Brillenschrott im Wert von 95 Euro rumliegen.

M.E. ist AMAZON schuld, dass ich nun einen finanziellen Schaden habe... selbst wenn ich gebraucht noch ein paar Euro dafür bekommen würde...

Hmm... wie seht ihr die Sache ??


[Beitrag von alex1971 am 10. Dez 2011, 15:24 bearbeitet]
dexterm
Ist häufiger hier
#478 erstellt: 10. Dez 2011, 15:47
Ich würde sagen,du hattest erst einmal Glück ohne Rechtsstreit dein Fernseher wieder los zu werden.

Klar mit den Brillen ist ärgerlich. Ich würde sie versuchen bei Ebay zu verkaufen. Aber was soll Amazon da machen?
Jimmbean1986
Inventar
#479 erstellt: 10. Dez 2011, 15:55
Hi Leute,

Ich würde sehr dafür plädieren, dass wir ALLE mal etwas vom Gas gehen!

Das Hifi-Forum ist eine Community! Eine Gemeinschaft!

Auch, wenn das Thema für den einen oder anderen sehr aufregend ist, bleibt BITTE sachlich und nutzt für persönliche Differenzen den PN Button.

@Deutscher_Michel:

Ich kann deinen Standpunkt SEHR gut nachvollziehen! Ich fühle mich von Samsung auch sehr hinters Licht geführt.

Allerdings muss ich Wahrsager ebenfalls Recht geben.

Es nützt im Moment keinem etwas, wenn hier wild mit Paragraphen um sich geworfen wird.
Du kannst davon ausgehen, dass Samsung eine gut bezahlte Rechtsabteilung hat, die das Ganze auf Herz und Nieren geprüft hat.
Das daraus resuliertende Problem für uns ist, dass die Händler (u.U. mangels Rechtskenntniss) genau wie wir da stehen.
Diese verlassen sich nun natürlich zunächst auf die Herstellerinformationen und demnach wäre die Auflösungsreduzierung kein Sachmangel im rechtlichen Sinne.
Somit ist die Rücknahme IM MOMENT wirklich reine Kulanz.

Die einzige, wirklich sinnvolle Möglichkeit im Moment ist, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden, um sich dort beraten zu lassen.
Erst, wenn es dadurch ein rechtsgültiges Urteil gibt, kann man von Sachmangel reden und in dem Rahmen das Gerät zurück geben.
Daher: nutzt die Zeit, die ihr hier seid um euch anzufeinden lieber und geht zur VZ um wirklich etwas zu erreichen.

@alex1971:
da du nach der Meinung gefragt hast:
Es tut mir wirklich sehr Leid für dich, aber es hat (meiner Meinung nach) nichts mit Kulanz zu tun, wenn Amazon nicht für die Brillen aufkommt, die du bei einem anderen Händler gekauft hast.
Eventuell wäre es für dich eine Möglichkeit, wenn du (auch wenn der TV schon weg ist) dich eventuell auch bei der VZ meldest um dich beraten zu lassen?
Vielleicht gibt es außer dem Verkauf mit Wertverlust noch eine weitere Möglichkeit, die uns nur nicht direkt einfällt?

mMn. bringt es auf jeden Fall niemanden weiter, wenn er nun einen Sündenbock sucht.

Und auch, wenn mich die 3D Sache genauso ankotzt, wie alle anderen, freue ich mich jedes Mal, wenn ich meinen TV benutze, da es v.A. durch die große Community (z.B. SamyGo) so viele feine Sachen gibt, die bei anderen Herstellern nicht vorhanden sind. z.B. DTS Passthrough, Plex oder die DRM-Entsperrung USW.

Ich wünsche nun allen ein schönes 3. Adventwochenende

Grüße Jimmy

P.s.:Wenn jemand noch etwas ergänzen möchte oder mir direkt etwas mitteilen möchte, dann darf er mir auch gerne eine PN schicken.
alex1971
Stammgast
#480 erstellt: 10. Dez 2011, 15:58
Kulanz walten lassen.
Die Brillen zurücknehmen und als B-Ware auf deren Plattform verkaufen.
Von mir aus auch einen Kulanz-Gutschein in X % der Kosten.

KULANZ halt. Schließlich habe ich mich auf deren Werbung verlassen.

Amazon kann die Brillen auch an Samsung zurückgeben und das Geld wiederholen.

Amazon hat da genügend Marktmacht gegen Samsumg... ich als Endkunde sicherlich nicht...

Amazon will das KUNDENFREUNDLICHSTE Unternehmen der Welt werden ! Dann sollten sie sich was anstrengen... kostenlos geht sowas nicht... :-)


[Beitrag von alex1971 am 10. Dez 2011, 15:59 bearbeitet]
TreffnixHH
Stammgast
#481 erstellt: 10. Dez 2011, 16:12
naja wurde getrennt verkauft also seh ich das auch so.. oder wurden die brillen auch falsch beworben?

mal ganz doof gesagt könnte man ja sonst zu allem sagen habe ich so nur extra für den tv gekauft

verkauf sie doch bei ebay einfach...
HavinCan
Ist häufiger hier
#482 erstellt: 10. Dez 2011, 16:42
also ich hatte meinen D6510 im Online-Shop von Saturn gekauft (bestellt, bezahlt), in der Filiale in Euskirchen abgeholt.

Meiner Auffassung nach ist der Online-Handel mein Ansprechpartner. Dieser verweist mich an den Saturn in Euskirchen... der Abteilungsleiter da steht auf der Samsung-Seite und möchte nur seine Rechtsabteilung mit mir sprechen.

Fazit bis daher:
1. Montag bzw. Dienstag gehts zu Verbraucherzentrale
2. Neues Handy: Statt Samsung Galaxy 2 wurde ein HTC-Gerät bestellt.
3. Statt Saturn halt nur noch Amazon (mit denen hatte ich persönlich IMMER gute Erfahrungen gemacht).
4. Im Familien/Freundeskreis ist man richtiggehend "erschreckt" was Samsung abzieht, ich denke und hoffe das diese Erfahrung in zukünftige Kaufentscheidungen in Erinnerung bleibt.
tompct
Ist häufiger hier
#483 erstellt: 11. Dez 2011, 01:10
Denkt ihr wirklich noch was zu erreichen, nichts werdet ich erreichen bei Samsung, gar nichts!
Wenn euer Händler nicht kulant ist dann ward das!
Könnt ihr euch alles hier sparen, vom nörgeln wird die Bildqualität nicht besser.
Ich hatte einen 6200 und 6500 und habe diese aus anderen Qualitätsproblemen als die 3D-Auflösung zurückgegeben.
Seht ihr nicht die Probleme mit Laufschriften Schwenks und schnellen Bewegungen, das ruckeln und die Unschärfen sind immer mehr oder weniger da und für mich nicht zumutbar gewesen.
Das sind wirkliche Probleme, nur gut das es andere Hersteller gibt die das besser können.
burkm
Inventar
#484 erstellt: 11. Dez 2011, 09:07
Was hat das mit "Kulanz" zu tun ?
Für berechtigte Mängelansprüche oder das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften steht der Verkäufer in der Pflicht. Sieht er das nicht ein oder verweigert er dies, so muß er nachtrüglich (per Einschreiben) abgemahnt werden und erforderlichenfalls der Rechtsweg eingeschlagen werden.
HavinCan
Ist häufiger hier
#485 erstellt: 11. Dez 2011, 12:13
also ich nehme gerne Wetten an dass mein Händler den TV zurücknehmen MUSS (und wohl oder übel auch wird).
Audax666
Ist häufiger hier
#486 erstellt: 11. Dez 2011, 20:58

HavinCan schrieb:
also ich nehme gerne Wetten an dass mein Händler den TV zurücknehmen MUSS (und wohl oder übel auch wird).

Wenn der Kauf nicht länger als 2 Wochen her ist, geht das natürlich ohne Probleme.
Bevor ich dagegen wette, würde mich interessieren welches Druckmittel du verwendest? Du scheinst dir deiner Sache ja sehr sicher zu sein.
Pferdekopf am Fußende des Bettes eines Samsung Managers? Moskau Inkasso? Jedi Gedanken Kontrolle beim Verkäufer?

Weil nach der 2 Wochen Rückgabe Möglichkeit, stehst du genauso da wie alle anderen und musst momentan auf Kulanz des Händlers hoffen, da rechtlich noch gar nichts entschieden und somit sicher ist.
Wärst hier auch nicht der erste der sowohl beim Händler als auch bei Samsung auf taube und sture Ohren trifft.

Und selbst wenn du vor Gericht ziehst, ist ein Ausgang der Sache völlig offen.

Also woher kommt deine Sicherheit nochmal?

Ist nicht bös gemeint, aber es hat sich halt leider nicht als so einfach herausgestellt, wie man am Anfang gedacht hatte, Samsung und die Händler von der Problematik zu überzeugen. Und bevor du dir falsche Hoffnungen machst, würde ich mich damit lieber ein bißchen zurückhalten, sonst ist hinterher die Enttäuschung groß.
dexterm
Ist häufiger hier
#487 erstellt: 11. Dez 2011, 21:25

Audax666 schrieb:

HavinCan schrieb:
also ich nehme gerne Wetten an dass mein Händler den TV zurücknehmen MUSS (und wohl oder übel auch wird).

Du scheinst dir deiner Sache ja sehr sicher zu sein.
Pferdekopf am Fußende des Bettes eines Samsung Managers? Moskau Inkasso? Jedi Gedanken Kontrolle beim Verkäufer?


Thx Audax666, ymmd.
Deutscher_Michel
Stammgast
#488 erstellt: 12. Dez 2011, 07:48
Ohne das von Samsung beworbene "Full HD 3D" liegt bei den Geräten ein Sachmangel nach § 434 BGB vor. Damit haben Käufer ein Recht auf Nachbesserung bzw. Recht auf Rücktritt vom Kauf (da Nachbesserung nicht möglich ist).

Mit Kulanz hat das nichts zu tun. Käufer haben laut BGB ein Recht auf die beim Kauf vorausgesetzte Beschaffenheit oder den Rücktritt vom Kauf. Dieses Recht gilt bei einem Konstruktionsmangel zwei Jahre, nämlich für die gesamte Dauer der Gewährleistung. Notfalls können Käufer ihr Recht einklagen, siehe ColdFevers Rechtsanalyse.

Samsung hätte die "Full HD 3D"-Werbung nicht so rigoros entfernt, würde diese Eigenschaft bei der D6xxx-Reiche nicht nachweisbar fehlen.


[Beitrag von Deutscher_Michel am 12. Dez 2011, 07:51 bearbeitet]
TDO
Inventar
#489 erstellt: 12. Dez 2011, 13:20
Wie oft willst du die Halbwahrheiten noch posten?

Das Problem bei der ganzen Sache ist, dass kein Mangel vorliegt. Daher greift davon absolut nichts.

Denn genau dass ist der strittige Punkt - du meinst Mangel ja - Rest der Welt (Samsung, Händler, ...) nein.

Ohne mehrjähriges Verfahren mit vielen Sachverständigen wird es da keine Klarheit geben. (und wie dir jeder Fachkundige bestätigen wird sind die Chancen da Recht zu bekommen leider sehr gering.)
Deutscher_Michel
Stammgast
#490 erstellt: 12. Dez 2011, 14:00

TDO schrieb:
Wie oft willst du die Halbwahrheiten noch posten?

Wie oft wollen manche verkappten Händler hier die Leute noch verunsichern? Natürlich liegt ein Sachmangel nach § 434 BGB vor, wenn ein Hersteller eine wichtige Beschaffenheit in den Zentrum der Werbung rückt, sich später jedoch herausstellt, dass das Produkt diese Eigenschaft nicht besitzt.

Natürlich will Samsung nun etwas anderes "gemeint haben" und versucht die Händler darauf einzunorden, um die Verluste zu minimieren. Das ändert jedoch nichts an den rechtlichen Umständen. Wie Dir jeder Anwalt bestätigen wird, sind die rechtlichen Aussichten im Falle einer Klage sehr gut. Ich kenne bisher keinen Fall, indem ein Händler nicht auf die erste schriftliche Fristsetzung zur Nachbesserung das Gerät zurückgenommen hätte. Wer eine Rechtsschutzversicherung besitzt, hat da die besten Karten, genau hierfür hat man so etwas. Die Händler haben nämlich überhaupt kein Interesse daran, angesichts der eindeutigen Sachlage stellvertretend für Samsung den Kopf hinzuhalten. Hätte Samsung diese irreführende Werbung nicht umgehend entfernt, wären die Verbraucherzentralen bereits eingeschritten. Schade, dass Samsung hier lieber den Schwanz eingezogen hat, statt für seine Werbelüge vor Gericht gegen die Verbraucherzentrale zu kämpfen.
cr
Inventar
#491 erstellt: 12. Dez 2011, 14:34
Glasklar liegt ein Mangel vor.
Gerade mit zweifelhaften Werbeaussagen kommt der Verkäufer bei Gericht immer schwerer durch.
Meist reicht bei unwilligen Händlern ein Anwaltsbrief.


[Beitrag von cr am 12. Dez 2011, 14:38 bearbeitet]
burkm
Inventar
#492 erstellt: 12. Dez 2011, 17:34
Leider kann ich Deiner Argumentation nicht folgen.
Wieso liegt kein Sachmangel vor ?
Es fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, die für die überwiegende Anzahl der Käufer kaufentscheidend war, und ist deshalb sehr wohl als Sachmangel anzusehen. Zudem kann dieser Mangel durch Nachbesserung nicht beseitigt werden, da konstruktionsbedingt, so dass wahlweise nach Wahl des Käufer nur Minderung oder Wandlung in Frage kommt.


TDO schrieb:
Wie oft willst du die Halbwahrheiten noch posten?

Das Problem bei der ganzen Sache ist, dass kein Mangel vorliegt. Daher greift davon absolut nichts.

Denn genau dass ist der strittige Punkt - du meinst Mangel ja - Rest der Welt (Samsung, Händler, ...) nein.

Ohne mehrjähriges Verfahren mit vielen Sachverständigen wird es da keine Klarheit geben. (und wie dir jeder Fachkundige bestätigen wird sind die Chancen da Recht zu bekommen leider sehr gering.)


[Beitrag von burkm am 12. Dez 2011, 17:35 bearbeitet]
Zaphod*
Ist häufiger hier
#493 erstellt: 12. Dez 2011, 18:01
Er bezieht sich darauf, dass Samsung behauptet, sobald ein Panel 1920x1080 Pixel anzeigt, ist es Full HD. Was einfach nur lachhaft ist! Aber jeder Rechtsstreit ist letztlich bis zum Urteil offen. Und Recht ungleich Gerechtigkeit!
wgump
Stammgast
#494 erstellt: 12. Dez 2011, 21:04
Damit, dass sich Samsung die 3D Full HD - Fähigkeit seiner Geräte hat Zertifizieren lassen, haben sie - so meine Meinung - schlechte Karten.

Hätten sie das nicht gemacht, könnten sie mit ihrer Argumentation möglicherweise noch durchkommen.

Ich interpretiere einfach mal so: Für die 6000-Serie haben sie das Zertifikat nicht bekommen, deshalb haben sie (~zeitgleich mit der Verleihung des Zertifikates für die 7000er und 8000er-Serie) die Full HD 3D-Logos für die 6000er-Serie entfernt.

Dass jetzt versucht wird sich dumm zu stellen ist halt eine Taktik den Schaden möglichst klein zu halten.
Die hartnäckigen Kunden werden ihr Geld wieder bekommen, das wird aber durch möglichst lange Ignoranz versucht möglichst zu vermeiden.
Upgrades auf 7000er wird es sicher nicht geben. Überlegt mal was das kosten würde, und wohin mit den alten gebrauchten 6000er-Geräten.

Ich bin zu der Erkenntnis gekommen, dass das max mögliche ist sein Geld wieder zu bekommen. Mein Händler hat mir gesagt: bitte ein drittes mal einschicken, dann ist es kein Problem.
HavinCan
Ist häufiger hier
#495 erstellt: 12. Dez 2011, 22:20
Meinen TV habe ich leider vor mehr als 14 Tagen gekauft, daher habe ich Ärger mit meinem uneinsichtigen Saturn-Händler (welcher sich zu 100% auf die Samsung-Händlerinformationen verlässt).

Gründe, warum Saturn den TV zurücknehmen muss (oder Preisnachlass) hat der Michel schon genannt: Die Werbeaussagen von Samsung decken sich nicht den Eigenschaften welche mein D6510 bietet.

Ich habe keine Eile mit dem Umtausch meines TV, am liebsten Wäre mir wenn sich der Fall in 1,5 Jahren zu meinen Gunsten klärt und ich dann die Kohle für meinen TV zurück bekomme (meinetwegen auch Zeitwert, d.h. abzüglich 1,18% pro Monat).

Die Tage steht erst einmal ein Gang zur Verbraucherzentrale an.

Zudem habe ich Wiso angeschrieben (und die CT).
Macht das doch auch einmal... Wäre auf jeden Fall ein schöner Beitrag.
tom_9001
Ist häufiger hier
#496 erstellt: 12. Dez 2011, 23:09
Wie sehr ist denn nun dieses NICHT - Full - HD zu erkennen. Ist das Bild nun pixelig? Sieht man etwa die einzelnen Zeilen??

Ich lese seit rund 40 min. quer und fand vor allem auf der ersten Seite ein paar Bemerkungen, dass man es nicht oder "fast" nicht bemerken würde.

Später heisst es, man könnte das NICHT FullHD nicht erkennen, ausser man habe ein Referenz-Bild.
MarcWessels
Inventar
#497 erstellt: 12. Dez 2011, 23:37
Der Unterschied zwischen 1920x1080 und 960x540 ist derart groß, dass man es selbstverständlich sofort sieht.

@TDO
Full HD 3D ist klar definiert und zwar zum einen in den Blu-ray-Normen festgeschrieben und zum anderen beim TÜV definiert.
Hunterkoile
Ist häufiger hier
#498 erstellt: 12. Dez 2011, 23:38

MarcWessels schrieb:
Der Unterschied zwischen 1920x1080 und 960x540 ist derart groß, dass man es selbstverständlich sofort sieht.



Ich würde eher sagen es ist absolute Ansichtsache!

Ob man es sieht oder nicht!
MarcWessels
Inventar
#499 erstellt: 12. Dez 2011, 23:40
Gut, die Maulwürfe habe ich jetzt mal unter den Tisch fallen lassen.
Rohliboy
Inventar
#500 erstellt: 13. Dez 2011, 00:10
Beim 55“ Gerät siehst Du es nicht, egal was MW schreibt. Die machen nämlich auf beiden Augen 960x1080 pix.
Da ist der Verlust beim passiv 3D grösser.
tom_9001
Ist häufiger hier
#501 erstellt: 13. Dez 2011, 01:07
Also kann man sehr wohl 3D sehen, es ist nur nicht so perfekt. Gerade fand ich den grossen, umfangreichen Test in dem einen Forum. Dort kann man Fotos sehen, die durch die Brillen gemacht werden. Wenn in einem Film das ganze nicht mehr so wild ist, finde ich es immernoch OK.

Wer dachte, dass es Full HD in 3D ist, der ist sicher zu Recht sauer. Aber einen TV mit so Sachen wie vollem Browser inkl. Flash-Unterstützung, alle Tuner eingebaut, 400 Hz -> echte 100 Hz (immerhin), Aufnahme auf USB-Stick, 2 Antenneneingänge, optischer digitaler Ton-Ausgang, DLNA (Steuerung über's Smartphone), dieser super-geil dünne Rahmen, diese gerade mal 3 cm Dicke, Programmplätze auf USB ziehen und am PC bequem sortieren, 3 USB Steckpl. und 4 x HDMI, WLAN-Empfang eingebaut .. und als 40 Zoller für 799,- direkt von Amazon. Das ist doch immernoch n Hammer.

Ganz schön viel Adrenalin, was hier schwappt...
Audax666
Ist häufiger hier
#502 erstellt: 13. Dez 2011, 04:52

tom_9001 schrieb:

Ganz schön viel Adrenalin, was hier schwappt...

Ist aber teilweise echt zu verstehen, aber man sollte trotzdem immer die Ruhe bewahren.
Man kann locker auch das doppelte ausgegeben haben und Zocker (z.B. PS3) triffts dann eben doppelt und dreifach.

Mir hat mein Händler jetzt äußerst kulant eine Rücknahme angeboten und bin jetzt am überlegen.
Eigentlich möchte ich ja gerne Samsung zur Rechenschaft ziehen, da der Händler ja nicht falsch beworben hatte. Bei ihm direkt stand nirgends Full HD 3D.
Und wenn ich ihn weggebe habe ich erstmal eine Zeit lange wieder keinen Fernseher und ob ich für den Preis etwas gescheites anderes bekomme ist fraglich.
Was bekommt man schon für 500€
Aber alles auf Auszahlung, Upgrade o.ä. seitens Samsung zu setzen scheint mir ein klein wenig zu riskant...
(Ach, ich war dem Ziel so Nahe, 3d in Vollendung für schmale Geldbeutel. )

Was tun...?
Strommann
Stammgast
#503 erstellt: 13. Dez 2011, 07:23

Rohliboy schrieb:
Beim 55“ Gerät siehst Du es nicht, egal was MW schreibt. Die machen nämlich auf beiden Augen 960x1080 pix.
Da ist der Verlust beim passiv 3D grösser.


Das kann ich bestätigen. Das 55er 3D Bild ist wirklich OK...wenn ich das hier nicht gelesen hätte, wäre ich nicht auf die Idee gekommen das es kein FullHD sein soll. Mit den Testbildern sieht man es natürlich sofort.
Trotzdem fühle auch ich mich von Samsung veräppelt.
tainacher
Stammgast
#504 erstellt: 13. Dez 2011, 12:10
@Audaxx666:

Ich würde mir folgendes überlegen: Hättest Du die verringerte Auflösung selbst bemerkt? Stört es dich tatsächlich?

Wenn die Antwort "ja" ist, dann würde ich das Gerät zurückgeben.

Wenn es nur ums Prinzip geht, weil Samsung hier falsch kommuniziert hat, dann würde ich ihn nicht tauschen. Wer weiß schon, ob Du mit nem anderen Mpodell glücklich wirst....
TreffnixHH
Stammgast
#505 erstellt: 13. Dez 2011, 12:13
die meisten haben es ja erst nach lesen hier oder dor gemerkt lol... somit kann die quali garnicht so mies sein wie einige hier immer wieder verbreiten. ich selbst seh bei meinem auch immer ein gutes spiel, selbst bei GT5 auf der PS3 ist das super spielbar...

fakt ist das Samsung da nicht schön war aber mein gott andere herrsteller wo sicher einige hier was von haben die so extrem meckern haben auch ihre Sachen sich geleistet !
es gibt halt keinen perfekten Hersteller.

P/L ist mehr als TOP bei dem 6500 fertig



alles andere sieht die zeit.... aber wer glaubt da groß was zu bekommen bei Samsung der täuscht sich,, das machen andere hersteller auch nicht !
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