Gehe zu Seite: |vorherige| Erste . 10 . 20 . 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 . Letzte |nächste|

Reklamation Samsung D6er Serie

+A -A
Autor
Beitrag
burkm
Inventar
#1466 erstellt: 24. Aug 2012, 10:52
Danke !
Adresseintrag usw. in den Musterbrief hat wunderbar geklappt.
MySol
Ist häufiger hier
#1467 erstellt: 24. Aug 2012, 15:25
Hi Leute,
ich wollte nur kundgeben, dass ich bereits das Schreiben (die erste Version vom Schreiben von ColdFever) an meinen Händler geschickt habe und nun auf seine Antwort warte.
Leider habe ich den Fehler gemacht, dass ich per Einschreiben Rückschein verschickt habe. Ich hoffe das mein Händler diesen Brief annimmt.
Erfahrungsgemäß wird er sich bei allen stur stellen und ich werde vors Gericht ziehen müssen.
Ich werde sobald ich was höre (wird definitiv eine Verweigerung sein) euch berichten.
burkm
Inventar
#1468 erstellt: 24. Aug 2012, 15:36
Als Nachweis der Zustellung dürfte auch ein Einwurf-Einschreiben (am günstigsten) gelten, da der Zusteller/Postbote selbst die Zustellung/Einwurf/Übergabe quittiert und diese dann über die Seiten der Post abrufbar sind.
Man kann auch Beides parallel machen, dann hat man auf jeden Fall eine Zustellbestätigung...
chickenfrau
Schaut ab und zu mal vorbei
#1469 erstellt: 24. Aug 2012, 15:48
Hey Leute nochmal eine Frage meinerseits
Ich habe mich gestern an meinen händler (mediamarkt) gewendet. Der hat mir heut mitgeteilt, dass er meine reklamation (musterschreiben von ColdFever) an samsung weiter geleitet und jetzt deren reaktion abwartet....

Der bereichsleiter mit dem ich telefoniert habe, behauptete mediamarkt hätte damals nicht mit der Full HD 3D fähigkeit geworben ["...Preisschildern noch durch sonstige Werbemittel wissentlich auf diese Werbeaussage hingewiesen haben"]. Habe den TV mitte oktober 2011 gekauft und bin mir todsicher, dass in Prospekten/Internet dass Full hd 3d erwähnt wurde, natürlich hab ich den Prospekt des Mediamarkts, wo der tv in der Werbung war nicht mehr. -.- Außerdem wurde ich beim kaunf auch NICHT darauf aufmerksam gemacht, dass der TV (6200er) eine andere bzw verminderte Auflösung im 3D betrieb auweist!

Was mach ich wenn der MM einfach behauptet, sie haben damit nicht geworben und wollen so versuchen mich abzuwürgen?

Liebe Grüße
ColdFever
Stammgast
#1470 erstellt: 24. Aug 2012, 15:52

MySol schrieb:
Leider habe ich den Fehler gemacht, dass ich per Einschreiben Rückschein verschickt habe. Ich hoffe das mein Händler diesen Brief annimmt.

Das war kein Fehler. Auch ich würde auf jeden Fall ein Einschreiben empfehlen, um rechtlich einwandfrei nachweisen zu können, dass der Händler die Reklamation vollständig und pünktlich erhalten hat, damit die in der Reklamation enthaltene Fristsetzung auch unanfechtbar greift. Wer die Reklamation in einem Ladengeschäft händisch übergeben will, sollte sich den Empfang mit Datum quittieren lassen.
ColdFever
Stammgast
#1471 erstellt: 24. Aug 2012, 17:13

chickenfrau schrieb:
Ich habe mich gestern an meinen händler (mediamarkt) gewendet. Der bereichsleiter mit dem ich telefoniert habe, behauptete mediamarkt hätte damals nicht mit der Full HD 3D fähigkeit geworben... Habe den TV mitte oktober 2011 gekauft und bin mir todsicher, dass in Prospekten/Internet dass Full hd 3d erwähnt wurde, natürlich hab ich den Prospekt des Mediamarkts, wo der tv in der Werbung war nicht mehr... Was mach ich wenn der MM einfach behauptet, sie haben damit nicht geworben


Es spielt keine Rolle, ob der Media Markt selbst Mitte Oktober 2011 noch mit "Full HD 3D" geworben hat oder nicht:

1. Solange Samsung mit der Full HD 3D-Eigenschaft der Geräte geworben hat, haften Händler für diese Eigenschaft. Samsung hat mindestens bis zum 24. Oktober 2011 mit "Full HD 3D" geworben und entsprechendes Werbematerial verbreitet, der Verbraucherzentrale Bundesverband verfügt über entsprechende Beweismittel. Erst am 24. Oktober 2011 hat Samsung erstmals "Unschärfen" eingeräumt und angekündigt, das "Full HD 3D"-Logo aus der Werbung zu entfernen:
http://cine4home.de/tests/TVs/Samsung_D6500/Statement_Samsung.htm

Bis das "Full HD 3D"-Logo dann wirklich vollständig aus dem Handel und dem Internet entfernt wurde, dauerte es noch bis weit in den November hinein. Die Grauzone für das "Full HD 3D"-Logo liegt somit zwischen dem 24. Oktober 2011 und etwa einem Monat später.

2. Nicht allein die Werbung mit dem Logo "Full HD 3D" ist ausschlaggebend, sondern auch die Werbung mit entsprechenden Eigenschaften. So hat Samsung auch nach Entfernung des "Full HD 3D"-Logos noch entsprechende Werbeaussagen gemacht, z.B. „Wir reden hier von Full HD-Bildqualität in 3D“. All diese Werbeaussagen habe ich bis in den November 2011 hinein dokumentiert und dem Verbraucherzentrale Bundesverband als Beweismittel zugänglich gemacht.

3. Nachdem Samsung das unzutreffende "Full HD 3D"-Material endlich aus der Werbung verbannt hatte, führte Samsung es wieder ein: Samsung ließ sich erst im Januar 2012 ein Full HD 3D-Zertifikat für "Full HD 3D Darstellung mit beiden Augen, 1080p Zeilen für jedes Auge" vom VDE ausstellen. Anschließen berief sich Samsung dann bis in den Frühling 2012 darauf:
VDE-Referenznummer 162067, http://www.vde.com/zertifikate

Auch dies ist als Zusage von Samsung zu werten, dass diese Eigenschaft vorhanden ist. Samsung kündigte entsprechend diesem VDE-Zertifikat im Februar 2012 eine entsprechende Firmware an - die später aber nie erschien. Wer ein VDE-Zertifikat bewirbt, muss die entsprechende Technik auch den Kunden bereitstellen.
http://www.digitalfernsehen.de/Full-HD-3D-Pruefsiegel-und-falsche-Werbeslogans-hinterfragt.79271.0.html

4. Die Punkte 1-3 sind deutlich. Letztlich ausschlaggebend ist zum heutigen Zeitpunkt aber nicht die Werbung mit Full HD 3D, sondern der fehlende Hinweis zu den 3D-Auflösungsverlusten. Aus diesem Grund hat hat der Verbraucherzentrale Bundesverband Unterlassungsklage gegen Samsung erhoben:
"Es gibt zwischen dem 2D-Modus und dem 3D-Modus erhebliche Unterschiede in der Bilddarstellung, weil die Bildinformationen im 3D-Modus stark reduziert werden. Der Verbraucher wird auf diesen Qualitätsverlust allerdings nicht hingewiesen.“

http://www.vzbv.de/9004.htm

Erst im August 2012 unterzeichnet Samsung eine Unterlassungserklärung:
"Danach verpflichtet sich Samsung, es zu unterlassen, für TV Geräte der LED D Serie mit der 3D-Technologie und der Auflösung von 1.920 x 1.080 Pixeln zu werben, ohne hierbei auf die Tatsache hinzuweisen, dass die Bildinformationen bei der 3D-Wiedergabe verringert sein können.“
http://www.vzbv.de/10102.htm

Im Klartext: Solange Samsung die D6-Geräte mit "Full HD"-Auflösung beworben hat -was IMMER und ZU JEDER ZEIT der Fall war- aber dabei nicht auf die 3D-Auflösungsverluste hingewiesen hat, wurden die Geräte irreführend beworben und sind damit mangelhaft. Darunter fallen also ALLE jemals bis heute (August 2012) verkauften D6-Geräte, denn bis heute ist nirgendwo in Werbung oder Datenblättern jemals ein Hinweis auf die 3D-Auflösungsverluste erschienen.

Einzige Ausnahme
: Die einzigen Händler, die sich Reklamationen der D6-Kunden verweigern können, sind jene, die Kunden bei Bekanntwerden des Falles ausdrücklich auf die 3D-Auflösungsverluste der D6-Serie hingewiesen haben und sich diesen Mangel beim Kauf durch Unterschrift des Kunden haben schriftlich bestätigen lassen. Einige verantwortungsbewusste Händler haben dieses tatsächlich getan. Wer die Kunden also umfassend auch zu den 3D-Auflösungsverlusten beraten hat und dieses schriftlich nachweisen kann, ist aus dem Schneider. Alle anderen Händler müssen jetzt für den durch Samsung verschuldeten Mangel geradestehen.


[Beitrag von ColdFever am 24. Aug 2012, 18:03 bearbeitet]
chickenfrau
Schaut ab und zu mal vorbei
#1472 erstellt: 24. Aug 2012, 17:24
Danke ColdFever mal wieder sehr stichfeste Dokumentation! Wird mir hoffentlich helfen!

PS: kleiner Fehler bei der Zeile "Im Klartext.... D5-Geräte" müsste D6 sein. Anonsten sehr sehr schlüssig dokumentiert. Danke
ColdFever
Stammgast
#1473 erstellt: 24. Aug 2012, 17:39
Danke, die D5-Verwechslung ist korrigiert. Mir fällt bei der Gelegenheit auf, dass in dem
Musterbrief zur D6-Reklamation im Dokumentationsteil noch das Schlüsseldatum des 24. Oktober 2011 fehlt, zu welchem Samsung erstmals "Unschärfen" einräumte und ankündigte, das FULL HD 3D-Logo aus dem Handel zu entfernen. Ich werde dieses Schlüsseldatum noch in den Dokumentationsteil einfügen und dann morgen früh eine neue Version hochladen.


[Beitrag von ColdFever am 24. Aug 2012, 17:40 bearbeitet]
chickenfrau
Schaut ab und zu mal vorbei
#1474 erstellt: 24. Aug 2012, 17:45
hab den von dir wirklich sehr gut zusammengefassten sachverhalt nun mal an meinen händler weitergeleitet, mal sehen, welche reaktion folgen wird (bin der meinung die sind zur zeit hart im kontakt mit samsung, wie das vorgehen werden wird). ich melde mich dann auch, wenn ich rückmeldung erhalten habe
MySol
Ist häufiger hier
#1475 erstellt: 24. Aug 2012, 17:51
Also das mit dem Einschreiben ist völlig richtig. Es geht eher darum, dass ich die Einschreiben Rückschein Variante gewählt habe.
Mein Vorredner hat schon den Vorteil vom ganz normalen Einschreiben genannt.
Beim Rückschein jedoch, kann die Person die Annahme verweigern, weil die Person eine unterschrift bei der Annahme setzen muss.
Aus juristischer Sicht bei etwaiger Annahmeverweigerung (natürlich nur Einschreiben Rückschein) kann u.U. und mit Pech beim Gericht dieser Brief als nicht zugestellt anerkannt werden, weil es nicht in den Empfangsbereich/Machtbereich des Empfängers gelangt ist.
Ist völlig sinnfrei, aber kann vor Gericht so gewertet werden.
Hat aber nur zur Folge, dass sich der Prozess damit verlängert.

Wusste ich auch erst nach dem Einschreiben Rückschein.

Wenn ich mich täusche auch nicht so schlimm. Ich wollte gar nicht vom Topic abkommen.


Und was soll ich sonst noch zu ColdFevers vorzüglicher Erklärung hinzufügen.
Händler haften für die Werbeaussagen der Hersteller.
Hunterkoile
Ist häufiger hier
#1476 erstellt: 24. Aug 2012, 19:22
Hallo

will mal kurz meinen Senf dazu geben.

Habe im Juli letzten Jahres bei Amazon den UE55D6500 gekauft. Gestenr das Fax dorthin geschickt heute Reaktion von Amazon, per eMail.

Ich könne mich an Samsung wenden, um den TV "reparieren" zu lassen, oder mich mit Amazon in Verbindung setzen um die Rücksendung zu arrangieren. Zu vollen lasten von Amazon.

Kurzer Anruf dort, schilderung des Sachverhalts, Hinweis von mir zum Fax und mit dem Hinweis, das ich den TV eigentlich behalten möchte.

Flup, kam von der Mitarbeiterin die Aussage, das sie mir 10% des Neukaufwertes erstatten würden, was in meinem Fall 160€ sind.

Das habe ich dann so auch angenommen.

Damit kann ich herrvorangend leben.
ColdFever
Stammgast
#1477 erstellt: 25. Aug 2012, 09:15

Hunterkoile schrieb:
Habe im Juli letzten Jahres bei Amazon den UE55D6500 gekauft. Gestern das Fax dorthin geschickt heute Reaktion von Amazon, per eMail. Ich könne mich an Samsung wenden, um den TV "reparieren" zu lassen, oder mich mit Amazon in Verbindung setzen um die Rücksendung zu arrangieren. Zu vollen lasten von Amazon.... [Alternativ] kam von der Mitarbeiterin die Aussage, das sie mir 10% des Neukaufwertes erstatten würden, was in meinem Fall 160€ sind. Damit kann ich hervorragend leben.


Ich freue mich, dass auch in diesem Fall eine zufriedenstellende Lösung erreicht wurde. Das BGB spricht in diesem Fall von "Minderung". Hättest Du Dich alternativ für den "Rücktritt" zu vollen Lasten von Amazon entschieden, hättest Du von den erstatteten 1600 Euro auch alternativ ein 2012-Neugerät vom Typ UE55ES6890 in aktueller Technik und ohne 3D-Auflösungsverluste kaufen können. Da die 3D-Auflösungsverluste der D6-Serie bei den größeren D65-Geräten (ab 55 Zoll) dank schnellerer Komponenten geringer ausfallen, kann eine Minderung wie in diesem Fall akzeptabel sein. Bei den kleineren Geräten (<= 46 Zoll) sind die 3D-Auflösungsverluste dagegegen so drastisch (ca. 50%), dass ein Rücktritt vom Kauf zugunsten eines Neugeräts ohne Mängel sinnvoller sein dürfte.

Für alle Betroffenen, die noch ohne Lösung sind, habe den Musterbrief zur D6-Reklamation ergänzt und neu hochgeladen, er steht nun zum Download zur Verfügung. Der Dokumentationsteil wurde um das Schlüsseldatum des 24. Oktober 2011 ergänzt, zu welchem Samsung erstmals "Unschärfen" einräumte und ankündigte, das FULL HD 3D-Logo aus dem Handel zu entfernen. Das Anschreiben des Musterbriefes ist unverändert. Der aktualisierte Dokumentationsteil zeigt nun folgenden Seitenfuß: Stand: 25. August 2012


[Beitrag von ColdFever am 25. Aug 2012, 13:08 bearbeitet]
b238594
Ist häufiger hier
#1478 erstellt: 25. Aug 2012, 10:50

chickenfrau schrieb:
Der bereichsleiter mit dem ich telefoniert habe, behauptete mediamarkt hätte damals nicht mit der Full HD 3D fähigkeit geworben ["...Preisschildern noch durch sonstige Werbemittel wissentlich auf diese Werbeaussage hingewiesen haben"]. Habe den TV mitte oktober 2011 gekauft und bin mir todsicher, dass in Prospekten/Internet dass Full hd 3d erwähnt wurde, natürlich hab ich den Prospekt des Mediamarkts, wo der tv in der Werbung war nicht mehr


HAHAHAHAHAH!! Immer die gleiche Ausrede der Händler!
P. S. Die nächste Standard-Ausrede heißt: "Sie müssen sich an die Samsung-Hotline bzgl. Ihres Problems wenden" => Dann darauf hinweisen, mit wem Du den Kaufvertrag abgeschlossen hast.
Die dann darauffolgende Standard-Ausrede "3D-FullHD ist kein Industriestandard" dürfte nach den letzten Ereignissen wohl nicht mehr kommen?!
Aber lasse uns das wissen, was für Ausreden Dein Händler noch zückt!


chickenfrau schrieb:

Was mach ich wenn der MM einfach behauptet, sie haben damit nicht geworben und wollen so versuchen mich abzuwürgen?


Zum Thema Werbeaussagen darf ich den BGB §434(1) zitieren:
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann

=> auf den §434(1) hinweisen und standhaft bleiben!!
HinterMailand
Inventar
#1479 erstellt: 25. Aug 2012, 14:54
Mir erging es ganz genauso wie Hunterkoile ... Schreiben an Amazon, Mail bekommen das sie Gerät zurück nehmen, Anruf das ich eigentlich zufrieden bin und Gerät unter Umständen behalten würde ... und siehe da, nicht 160 sondern sogar 220 Euro Erstattung!
Hiermit bin ich nun auch zufrieden und danke allen die so lang durchgehalten haben und dran beteiligt waren und vor allem ColdFever für sein Engagement und seine hervoragende Arbeit
Und jetzt drück ich noch denen die Daumen die nicht bei Amazon, sondern bei anderen Händler eingekauft haben, damit auch diesen eine Rückgabe ermöglicht wird oder das sie ggf. eine Erstattung bekommen.
dietzi
Stammgast
#1480 erstellt: 25. Aug 2012, 14:58
Servus und Hallo,

hat jemand das Gerät bei Deltatecc gekauft und schon reklamiert?
Thorle
Inventar
#1481 erstellt: 27. Aug 2012, 14:53
Zu aller Erst: Herzlichen Dank an ColdFever für seine unermüdliche Arbeit. Davon können hier ischerlich Viele Gebrauch machen.

Ich werde mich jetzt auch an meinen Händler wenden und schauen was herauskommt. Wobei die Händler echt die Ärmsten sind und nichts dafür können, was Samsung da verbockt hat.


[Beitrag von Thorle am 27. Aug 2012, 14:58 bearbeitet]
silverbullet09
Stammgast
#1482 erstellt: 27. Aug 2012, 15:29
Herzlichen Dank an ColdFever für das durchhalten in der Sache, und die Spitzen Arbeit!!!!

Wenn mit Redcoon schon jemand erfahrungen gemacht hat in der Sache würd ich mich über ne Rückmeldung freuen was dabei rauskam.

Redcoon schrieb ab Dezember 2011 zum D6500 "Kein 3d Full HD" bin mir jetzt da nicht mehr so sicher ob man hier noch Reklamieren kann.
Oder??

lg
ColdFever
Stammgast
#1483 erstellt: 27. Aug 2012, 16:26

silverbullet09 schrieb:
Redcoon schrieb ab Dezember 2011 zum D6500 "Kein 3d Full HD".
Bin mir jetzt da nicht mehr so sicher ob man hier noch Reklamieren kann.

Sofern ein Händler ab November 2011 vor dem Kauf explizit auf fehlendes "Full HD 3D" hingewiesen hat, die Käufer also beim Kauf über die 3D-Auflösungsverluste informiert wurden, dürfte eine Reklamation kaum möglich sein.

Die Abmahnung des VZBV bezog sich ja auf die fehlende Informierung der Käufer hinsichtlich der 3D-Auflösungsverluste, weil Samsung die 3D-Auflösungsverluste (auch noch später nach Entfernung des 3D Full HD-Logos) nirgendwo in der Werbung oder den Datenblättern deutlich gemacht hat. Der Deutsche Michel hat Beispiele für weiter irreführende Werbung ab November 2011 gesammelt:
D65xx-Serie: Weiter irreführende Werbung

Verantwortungsvolle Händler, die Kunden dagegen ab November 2011 ausdrücklich auf 3D-Auflösungsverluste hingewiesen haben, sind aus dem Schneider. Die Händler müssen dies aber natürlich nachweisen können. Einige Händler haben dieses z.B. auf der Rechnung schriftlich vermerkt und sich zur Sicherheit vom Käufer unterschreiben lassen.

Um Reklamationen zu entgehen, müssen die Händler also entsprechende Informationen an ihre Kunden über die 3D-Auflösungsverluste vor/bei dem Kauf nachweisen können.


[Beitrag von ColdFever am 27. Aug 2012, 16:35 bearbeitet]
Konopka
Neuling
#1484 erstellt: 27. Aug 2012, 17:33
Von mir auch erstmal einen herzlichen Dank an ColdFever und alle Beteiligten.
Verfolge die Sache schon länger hier, und bin sehr beeindruckt, wie es sich entwickelt hat.


Wenn mit Redcoon schon jemand erfahrungen gemacht hat in der Sache würd ich mich über ne Rückmeldung freuen was dabei rauskam.


Ich habe eine Mail an redcoon gesendet. Als Antwort kam, ich solle mich Zwecks Reperatur im Rahmen der
Herstellergarantie an den Herstellerservice (mit entsprechender Hotlinenummer) wenden.

Werde den Musterbrief nochmal als Einschreiben senden
chickenfrau
Schaut ab und zu mal vorbei
#1485 erstellt: 27. Aug 2012, 22:37
Ich habe Erfolg zu vermelden !
Ersteinmal an dieser Stelle einen großen Dank an alle beteiligten die nie aufgesteckt haben und immer weitergekämpft haben.
Ein riesen Dankeschön an dieser Stelle an ColdFever, der das alles erst so richtig möglich gemacht hat!! Deine Mühen sind unbezahlbar!

Habe heute Nachricht von meinem Händler bekommen hat. Teilweise ´hatte ich das Gefühl, dass mit allen Mitteln verhindert werden soll, dass ich den TV zurück nehmen kann. Siehe meine vorherigen Posts. Doch heute kam der Anruf, dass Samsung dem Händler (Mediamark) das okay gegeben hat,. (Samsung wird den Tv einen ue40d62000 Retour nehmen). Der Händler bot mir daraufhin an den TV abzugeben und einen Samsung UE40ES6300 anzunehmen.
Nach zögern ging ich den "Deal" ein, da ich den TV recht gut fand (Preis/Leistung). Habe zwar damit meine Ankündigung gebrochen, nie wieder ein Samsung Produkt zu kaufen, aber das 3D ist nun wirklich FULL HD 3D (Testbilder ausprobiert).

Ich werde das Thema hier weiter aufmerksam verfolgen und mit Rat und Tat zur Seite stehen, damit Wir alle zu unserem guten Recht kommen!
Liebe Grüße
habutsch
Neuling
#1486 erstellt: 28. Aug 2012, 09:05
Hi,
zuerst einmal vielen Dank für eure tolle Arbeit, vor allem von ColdFever!
Gestern habe ich das Musterschreiben an amazon gesendet. Heute kam folgende Antwort:

"Guten Tag, Herr ...,

vielen Dank für Ihr Schreiben an Amazon.de.

Wir empfehlen Ihnen, sich für die Nachbesserung Ihres Artikels direkt an den Hersteller zu wenden.

Hier sind die Kontaktinformationen des Herstellers:

Samsung:

Tel. : 01805 - 7267864, 0,14€/Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 0,42€/Min. aus dem deutschen Mobilfunknetz (Mo-Fr 8-20 Uhr / Sa 9-17 Uhr).
Service-Website: http://www.samsung.de/de/support/main.aspx

Weitere Kontaktinformationen des Herstellers können Sie auf dessen Website, im Handbuch oder auf der Garantiekarte finden.

Bislang gibt es keinen anerkannten Industriestandard für die 3D-Full-HD-Wiedergabe. Dies ist auch den Unterlagen der Deutschen TV-Plattform zu entnehmen . So können die Definitionen der Hersteller und Prüfinstitute untereinander abweichen. Samsung möchte jedoch mehr Transparenz für die Verbraucher schaffen und ist deshalb mit Zertifizierungsinstituten im Gespräch, um seine TV-Geräte von unabhängiger Seite auf die 3D-Darstellung in Full HD-Qualität prüfen zu lassen.

Wir wollen den Verbrauchern ein intensives und entspanntes 3D-Erlebnis eröffnen – auch abseits der Premiumtechnologie. Dies wird durch eine flüssige, räumliche Bilddarstellung bei reduzierten Cross-Talk Effekten (Doppelkonturen) erzielt.

Um dieses hochwertige 3D-Seherlebnis auch bei der Serie LED D6000 zu ermöglichen, setzen wir hierfür eine spezielle Video-Technologie ein, die die Bildwiederholungsrate erhöht und damit den Cross-Talk-Effekt weitestgehend minimiert. Diese Optimierungsweise hat den Effekt, dass bei der Serie LED D6000 im 3D Betrieb im Vergleich zu den deutlich höherpreisigen Samsung Premium 3D-Fernsehern dezente Unschärfen entstehen können.

Aufgrund des fehlenden Industriestandards und um keine weitere Unsicherheit beim Konsumenten zur verursachen, haben wir uns vorerst entschlossen das bisher verwendete 3D-Full-HD-Logo bei der Samsung Smart TV Serie LED D6000 nicht mehr einzusetzen, auch wenn wir die Definition von Full HD im 3D-Modus als erfüllt sehen.

Für Samsung Kunden, die Fragen zur 3D-Darstellungsqualität der Serie LED D6000 haben, hat Samsung eine Hotline eingerichtet. Die unter der kostenlosen Rufnummer 0800 1213161 zu erreichen ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Selbstverständlich stehen wir bei weiteren Fragen, Wünschen und Anregungen jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung."



Das ist ja mal wieder eine tolle Standardantwort...
Was meint ihr, was soll ich zurückschreiben?

Grüße
HinterMailand
Inventar
#1487 erstellt: 28. Aug 2012, 09:25
Wahrscheinlich haben sie gemerkt das da was größeres auf sie zu kommt.
Mein Kumpel hatte einen Tag nach mir reklamiert und nur mit Mühe eine Gutschrift bekommen... erst nach Rückrufs des Abteilungsleiters und langem hin und her. Allerdings wollte der sich mit der Sache auseinander setzen und den Sachbearbeiter mal zur Brust nehmen der mir die Gutschrift erteilte.
Eine Frechheit ist aber, das Amazon ein altes Musterschreiben von Samsung verwendet, in der sogar die alte Hotline verwendet wird die nie besetzt ist...absolte Frechheit.
Hunterkoile
Ist häufiger hier
#1488 erstellt: 28. Aug 2012, 09:49
@habutsch

die allergleiche Antwort habe ich auch bekommen.

Habe einfach dort angerufen und anschließend meinen 10% Rabatt auf den vollen Kaufpreis bekommen!

Also einfach dort anrufen.
Thorle
Inventar
#1489 erstellt: 28. Aug 2012, 10:32
Ich werde für mich den Text dahin gehend anpassen, dass ja auch eine Kaufpreisminderung nach § 441 BGB möglich ist. Allerdings genügen mir 10% des Kaufpreises nicht. Ein vergleichbares Gerät ohne 3D ist ja nicht nur ca 100-150 Euro billiger gewesen, eher 200-300 Euro m.M.n.

Bzw. stellt sich mir noch die Frage, ab welchem Modell der ES-Serie man nun FullHD 3D hat?


[Beitrag von Thorle am 28. Aug 2012, 10:34 bearbeitet]
habutsch
Neuling
#1490 erstellt: 28. Aug 2012, 10:33
nach einer weiteren E-Mail an amazon, kam nun folgende zufriedenstellende Antwort:

"Guten Tag,

es tut mir sehr leid, dass der gelieferte Artikel " Samsung UE40D6500VSXZG 101 cm (40 Zoll) 3D-LED-Backlight-Fernseher (Full HD, 400Hz CMR, DVB-T/C/S2, CI+) schwarz " nicht mehr einwandfrei funktioniert .

Selbstverständlich veranlasse ich umgehend alles Notwendige, um Ihnen im Rahmen der 2-jährigen Mängelhaftungsfrist weiterzuhelfen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass wir bei diesem Produkt leider keine Reparatur durchführen können. Wenn Sie das Produkt an uns zurückschicken, werden wir Ihnen daher den Kaufpreis erstatten.

In diesem Fall lassen wir die Bestellung bei Ihnen abholen.

Ein Mitarbeiter von DHL wird die Sendung bei Ihnen abholen. Wir haben DHL diese Anschrift zur Abholung mitgeteilt:

Adresse zensiert :-)

Schicken Sie den defekten Artikel bitte vollständig und mit komplettem Zubehör zurück. Bitte legen Sie auch alle zum Lieferumfang gehörenden Kleinteile bei. Das ist wichtig, denn nur dann kann eine verzögerungsfreie Abwicklung gewährleistet werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und danke für Ihre Mühe."



So, jetzt kann ich mir für das gleiche Geld nen größeren TV mit 3D in Full-HD kaufen...
Nochmals danke für deine tolle Arbeit ColdFever!!!
ColdFever
Stammgast
#1491 erstellt: 28. Aug 2012, 13:58

Thorle schrieb:
Ich werde für mich den Text dahin gehend anpassen, dass ja auch eine Kaufpreisminderung nach § 441 BGB möglich ist. Allerdings genügen mir 10% des Kaufpreises nicht. Ein vergleichbares Gerät ohne 3D ist ja nicht nur ca 100-150 Euro billiger gewesen, eher 200-300 Euro m.M.n.

Eine Minderung habe ich bewusst nicht in den Text des Musterschreibens eingebaut, um den richigen Druck aufzubauen. Denn wer im Falle der Nichterfüllung den Rücktritt fordert, dürfte in der Regel sowieso zuerst ein Angebot zur Minderung vom Händler erhalten, da dieses günstiger für den Händler als ein Rücktritt (i.d.R. zzgl. Verandkosten) sein wird.


Thorle schrieb:
Bzw. stellt sich mir noch die Frage, ab welchem Modell der ES-Serie man nun FullHD 3D hat?

Meines Wissens bieten alle ES-Modelle im 3D-Modus die volle HD-Auflösung.


habutsch schrieb:
So, jetzt kann ich mir für das gleiche Geld nen größeren TV mit 3D in Full-HD kaufen...


chickenfrau schrieb:
heute kam der Anruf, dass Samsung dem Händler (Mediamarkt) das okay gegeben hat,. (Samsung wird den Tv einen ue40d62000 Retour nehmen). Der Händler bot mir daraufhin an den TV abzugeben und einen Samsung UE40ES6300 anzunehmen... Das 3D ist nun wirklich FULL HD 3D (Testbilder ausprobiert).

Glückwunsch, dies war das eigentliche Ziel des Musterschreibens:
Dass die betroffenen Käufer am Ende endlich die volle 3D-Auflösung bekommen, für die sie bezahlt haben.


[Beitrag von ColdFever am 28. Aug 2012, 14:04 bearbeitet]
Thorle
Inventar
#1492 erstellt: 28. Aug 2012, 16:19
Ich habe es nun ohne Minderungswunsch verfasst aber Gesprächsbereitschaft signalisiert. Kommt mir so Hart vor gleich von Beginn an mit der rechtlichen Keule zu wedeln. Mal sehen was sie mir anbieten.

Klar will ich richtiges 3D haben, denn das war ein ganz klares Kaufkriterium für mich. Nur mein Problem ist, dass ich eigentlich keinen neuen Samsung wegen der ganzen Geschichte haben will. Hatte damals genug Zeit und Nerven gelassen ehe ich ein gutes Modell in Bezug auf Ausleuchtung/Banding etc. hatte. Das 2D Bild ist daher über alles erhaben nur fehlt ebend FullHD 3D

P.S.: Welches Modell ist den mit dem D6500 vergleichbar? Weil viele Modelle ja eher teurer sind als der D6500...


[Beitrag von Thorle am 28. Aug 2012, 16:21 bearbeitet]
burkm
Inventar
#1493 erstellt: 28. Aug 2012, 16:49
Die Nachfolger sind doch schon länger auf dem Markt und besser....
Rohliboy
Inventar
#1494 erstellt: 28. Aug 2012, 18:46
Na dann guck dir die mal an. Ich würde meinen D6 jedenfalls nicht gegen einen ES6 tauschen.
b238594
Ist häufiger hier
#1495 erstellt: 28. Aug 2012, 21:42

Konopka schrieb:

Ich habe eine Mail an redcoon gesendet. Als Antwort kam, ich solle mich Zwecks Reperatur im Rahmen der
Herstellergarantie an den Herstellerservice (mit entsprechender Hotlinenummer) wenden.

Mit wem hast Du den Kaufvertrag geschlossen (d. h. Dein Geld gegeben) - Fa. Redcoon oder Fa. Samsung?
idm
Hat sich gelöscht
#1496 erstellt: 29. Aug 2012, 00:55

Rohliboy schrieb:
Na dann guck dir die mal an. Ich würde meinen D6 jedenfalls nicht gegen einen ES6 tauschen.


Dito.

Die können zwar 3D Full HD, aber mit einer deutlich schlechteren Bildqualität, sodass sich es letztendlich bei 3D wieder ausgleicht, jedoch die 2D Qualität darunter leidet.
Ich habe den 6500er trotz des Mangels bewusst gekauft.
Bei den neuen muss man mindestens auf die 7er Serie ausweichen um die 2D Quali des 6500er zu erreichen.
Konopka
Neuling
#1497 erstellt: 29. Aug 2012, 08:59

b238594 schrieb:

Konopka schrieb:

Ich habe eine Mail an redcoon gesendet. Als Antwort kam, ich solle mich Zwecks Reperatur im Rahmen der
Herstellergarantie an den Herstellerservice (mit entsprechender Hotlinenummer) wenden.

Mit wem hast Du den Kaufvertrag geschlossen (d. h. Dein Geld gegeben) - Fa. Redcoon oder Fa. Samsung?


Darum meine Forderung an Redcoon nochmal als Einschreiben.

Redcoon begründet den Verweis an den Herstellerservice übrigens damit, das der Defekt bei Lieferung noch
nicht bestand und erst außerhalb der ersten sechs Monate ab Kauf aufgetreten ist.

Ich werd denen nochmal ne kurze Mail schicken.
silverbullet09
Stammgast
#1498 erstellt: 29. Aug 2012, 14:03
Hab ne Antwort von Redcoon:


vielen Dank für Ihre Nachricht.



Ihren Wunsch auf Nacherfüllung im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung ( Gewährleistung ) müssen

wir ablehnen.



Der Grund dafür ist, dass unsere Produktbeschreibung für das Fernsehgerät zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung im Dezember 2011

auf unserer Website mit dem Zusatz : " Bitte beachten Sie, dass Samsung Fernsehgeräte der Serie D6 im 3D Modus keine Full HD Auflösung bieten ! "

versehen war.



Die Lieferung eines Fernsehgerätes mit Full HD- Auflösung auch im 3D-Modus war nicht vereinbart und wird auch nicht geschuldet.



also wirds wohl für leute die ab Dezember 2011 bei Redcoon die 6er Serie gekauft haben nichts mit Reklamieren
Luckylalla
Neuling
#1499 erstellt: 29. Aug 2012, 15:07
Hallo Allerseits.


Ich bin ebenfalls von diesem Problem betroffen und versuche seit ca. 6 Monaten von Samsung eine Stellungnahme zu bekommen.

Im Februar hies es noch ja das Problem sei bekannt man habe extra ein Team dafür eingerichtet und dieses werde sich bei mir melden.

Nie habe ich einen Rückruf noch eine Email erhalten.

Habe mich dann jeden Monat telefonisch gemeldet und man versicherte mir immer weiter man würde sich bei mir melden.

Also dachte ich heute ruf ich nochmal an.

Heute heißt es auf einmal das gerät stelle 3D in full HD dar punkt aus.!!!???

Was kann ich jetzt noch machen? Irgend welche tipps?

Vielen Dank im Vorraus.

mfg
Luckylalla
MySol
Ist häufiger hier
#1500 erstellt: 29. Aug 2012, 15:26
Du musst dich an den Händler wenden und dort kannst du deine Gewährleistungsrechte geltend machen.
Der Händler ist der, wo du dein Gerät gekauft hast.


[Beitrag von MySol am 29. Aug 2012, 15:27 bearbeitet]
burkm
Inventar
#1501 erstellt: 29. Aug 2012, 16:48
Was die Käufer nur immer von Samsung wollen ?
Gekauft ganz wo anders und dann bei Samsung umtauschen/retournieren wollen ?
Ansprüche kann man in diesem Fall nur beim Vertragspartner geltend machen und das ist der Verkäufer / Händler, denn nur mit dem hat man einen Kaufvertrag geschlossen. Nicht mit Samsung.

Bei Redcoon würde ich mich nicht so einfach abspeisen lassen, wenn nichts Dergleichen, wie angegeben, auf dem Kaufvertrag steht. In diesem Fall muss der Verkäufer Dir das explizit nachweisen und nicht nur behaupten. Also nachhaken.
Deutscher_Michel
Stammgast
#1502 erstellt: 29. Aug 2012, 17:26

Luckylalla schrieb:
Ich bin ebenfalls von diesem Problem betroffen und versuche seit ca. 6 Monaten von Samsung eine Stellungnahme zu bekommen...Also dachte ich heute ruf ich nochmal an. Heute heißt es auf einmal das gerät stelle 3D in full HD dar punkt aus.!!!???

Wer glaubt in dieser Sache nach den monatelangen Hotline-Querelen und dem anschließenden monatelangen VZBV-Gerichtsverfahren noch an das Gute in Samsung?

1. Die Samsung-Hotline ist nach den Erfahrungen dieses Forums für ihre technische Inkompetenz und Abwiegelungspolitik bekannt. Es geht Samsung dort allein um die Abbügelung von Kundenansprüchen zur Entlastung der rechtlich verantwortlichen Händer. Hilfe ist dort nicht zu erwarten.

2. Nach deutschem Recht sind *allein* die Händler für die Erfüllung der beim Kauf zugesicherten Eigenschaften verantwortlich, nicht Samsung. Bitte also unbedingt an die Händler wenden, nicht an Samsung, denn: Die Samsung-Hotline kann rechtlich risikolos alle Reklamationen ablehnen. Ein Händler kann dieses nicht.

3. Der Musterbrief zur D6-Reklamation beim Händler stellt die rechtliche Lage und Konsequenzen darf und liefert Argumente und Beweise in Form einer ausführlichen Dokumentation.

Dieser Musterbrief sollte genügen, denn der Fall ist nach Unterzeichnung der Unterlassungserklärung durch Samsung im August 2012 eigentlich sonnenklar. Samsung kann den Betroffenen an der Märchen-Hotline weiterhin Münchhausen-Geschichten erzählen, aber kein Händler wird nach Samsungs Unterlassungserklärung dafür wohl noch vor Gericht den Kopf hinhalten.

Besonders wichtig: Es geht schon lange nicht mehr allein um den Begriff "Full HD 3D"! Die Samsung-Hotline mag sich da weiterhin unbelehrbar auf den Kopf stellen, aber die von Samsung unterzeichnete Unterlassungserklärung greift viel weiter: Es geht um fehlende Hinweise zu 3D-Auflösungsverlusten. Kunden, die ein Full HD-Gerät gekauft haben, mussten nicht mit 3D-Auflösungsverlusten rechnen, da Samsung auf diese weder in der Werbung noch in den Datenblättern hingewiesen hat, siehe Verbraucherzentrale Bundesverband:
http://www.vzbv.de/10102.htm

Mit der Unterlassungserklärung räumt Samsung ein, irreführend geworben zu haben. Irreführend beworbene Geräte sind mangelhaft. Entweder die Händler sorgen im Rahmen der 2-Jahre-Gewährleistung für eine Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzgerät), oder die Käufer haben ein Recht auf Rücktritt vom Kauf (oder wahlweise Minderung).


[Beitrag von Deutscher_Michel am 29. Aug 2012, 17:49 bearbeitet]
habutsch
Neuling
#1503 erstellt: 29. Aug 2012, 18:57
kurze Zwischeninfo an euch:
mein TV wird am Freitag von einer Spedition abgeholt.
Gruß
Batigoooal
Ist häufiger hier
#1504 erstellt: 29. Aug 2012, 22:05
Servus zusammen!

Ich war lange nicht mehr aktiv - daher kurz mein "Leidensweg".

Ich habe im Mai 2011 den UE46D6500 von einem Ebay-Händler (playcom-freital) mit Sofort-Kauf-Option für 1149€ gekauft (bitte jetzt keine Debatte über meine Händlerwahl; war damals einfach ein Schnäppchen und ich bin das Risiko eingegangen ). Hatte auch alles wunderbar geklappt, bis ich über die reduzierte Auflösung gestoplert bin.

Ich hab mich dann im Februar diesen Jahres - nachdem ich so richtig Blut geleckt hatte - stark engagiert (hatte Kontakt zur VDE wegen dem damaligen ersten Zertifikats-Mißbrauch, habe Leserbriefe verfasst, etc.) und hatte meinen Fall - nach erfolglosen außergerichtlichen Einigungversuchen - zeitgleich beim Anwalt.
Letztendlich wurde anfänglich juristisch beiderseits scharf geschossen, aber vor einer finalen gerichtlichen Auseinandersetzung zurückgezogen, weil mir mein Anwalt erklärt hat, ich müsse mit einem TV-Nutzungsentgeld von rund 400€ rechnen. Das erschien mir dann doch ehrlich gesagt als zuviel, für das, dass ich der "beschissene" war. Deshalb habe ich die Sache dann ruhen lassen - bis heute.

Meine Frage nun: Macht es auf Grund der neuen Fakten Sinn, das ganze nochmals aufzurollen? Und überhaupt ohne Anwalt? Keine Ahnung, ob mein Rechtschutz nochmal einspringen würde. Ich glaube bei meinem Händler (ja, den gibts noch - eben kontrolliert) fast, dass ohne "Juristerei" nichts gehen wird - so wie sich der damals schon quer gestellt hat...
Evtl. kann mir ja jemand einen Tip geben. Wäre dankbar für jeden Ratschlag!

P.S. Mein größter Respekt gilt ColdFever, der sich wirklich unermüdlich für uns alle eingesetzt hat. Bewundernswerte Ausdauer und Hartnäckigkeit...
Mich hat die erfolglose Anwalt-Geschichte damals ziemlich furstriert und eingebremst.
Kabafit
Ist häufiger hier
#1505 erstellt: 29. Aug 2012, 22:33

Batigoooal schrieb:

Letztendlich wurde anfänglich juristisch beiderseits scharf geschossen, aber vor einer finalen gerichtlichen Auseinandersetzung zurückgezogen, weil mir mein Anwalt erklärt hat, ich müsse mit einem TV-Nutzungsentgeld von rund 400€ rechnen.

Echt, das soll es noch geben, bist du dir sicher?


Die Ware hat einen Mangel, und der Fehler lässt sich nicht beheben. Während der gesetzlichen Gewährleistung tauschen Firmen dann meist das defekte gegen ein einwandfreies Produkt aus. Für die Zeit, in der die nun kaputte Ware in Gebrauch gewesen war, verlangten hiesige Händler jahrelang oftmals einen Obolus des Kunden: die so genannte Nutzungsentschädigung. Diese deutsche Spezialität hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2008 als unzulässig verworfen. Zuvor hatte bereits zuvor der Europäische Gerichtshof den Kopf geschüttelt: "Mit europäischem Recht unvereinbar". (EuGH Az: C – 404/06).

Falls eine Firma dennoch beim Austausch eines kaputten gegen ein einwandfreies Produkt innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung auf eine Nutzungsentschädigung beharrt, sollte der Kunde mit Verweis auf die beiden Urteile die Zahlung verweigern.

http://www.vz-berlin...atz-defekter-Geraete


Hier ein ähnlich gelagerter Fall:

Der Verbraucher, der seinerseits den Kaufpreis gezahlt und damit seine vertragliche Verpflichtung ordnungsgemäß erfüllt hat, wird durch die Erlangung eines neuen Verbrauchsguts als Ersatz für das vertragswidrige Verbrauchsgut nicht ungerechtfertigt bereichert. Er erhält lediglich verspätet ein den Vertragsbestimmungen entsprechendes Verbrauchsgut, wie er es bereits zu Beginn hätte erhalten müssen.


Keine Nutzungentschädigung für mangelhafte Kaufsache

Das hier bezieht sich auf einen Ersatz des Gerätes, wie es beim Rücktritt vom Kaufvertrag aussieht, kann ich leider nicht sagen. (bin leider kein Jurist) Ich vermute aber, beim Rücktritt vom Kaufvertrag ist die Sache ähnlich gelagert, da du ja zuerst ein mangelfreies Gerät geliefert habe möchtest, was aber der Händler nicht liefern kann, da es ein Bauart bedingtes Problem des Samsung TV ist.

Ich wäre hier um eine Aufklärung sehr dankbar, da ja viele Händler alles versuchen werden, um nicht den Kaufbetrag (nur reduziert) auszahlen zu müssen.


[Beitrag von Kabafit am 29. Aug 2012, 22:55 bearbeitet]
b238594
Ist häufiger hier
#1506 erstellt: 29. Aug 2012, 22:34

Batigoooal schrieb:

Letztendlich wurde anfänglich juristisch beiderseits scharf geschossen, aber vor einer finalen gerichtlichen Auseinandersetzung zurückgezogen, weil mir mein Anwalt erklärt hat, ich müsse mit einem TV-Nutzungsentgeld von rund 400€ rechnen.

Erscheint mir sehr sehr viel. Mein Anwalt hatte damals angedeutet, dass (wenn ich mich recht entsinne) Fernseher auf 7 Jahre beim Finanzamt abgeschrieben werden. Somit bei einer Nutzungsdauer von 7 Jahren 1149/7 Euro pro "benutztes" Jahr von den 1149€ abgezogen werden.
Hat Dein Anwalt womöglich der Gegenseite auch noch das Nutzungsentgeld angeboten?
Wie kommt er auf 400€?
Problem wird allerdings auch sein, dass der Händler auch einfach sagen kann (bsp.) 800€ Nutzungsentgelt ziehe ich ab? (bin kein Jurist)
Sag mal, hat nicht Deine Rechtsschutz eine für Dich kostenlose Anwaltshotline, wo Du bzgl. des Nutzungsentgeltes nachfragen kannst (meine hat eine solche Hotline)?

(btw. ich habe die komplette Summe, inkl. Versandkosten und inkl. Zinsen(!) seit dem Ablauf meiner Fristsetzung zurückbekommen).


Batigoooal schrieb:

Meine Frage nun: Macht es auf Grund der neuen Fakten Sinn, das ganze nochmals aufzurollen? Und überhaupt ohne Anwalt?

Ja-auf alle Fälle und (erstmal) ohne Anwalt:
Was riskierst Du im 1. Schritt?
Ich würde ColdFever's Vorlage nehmen, für Deinen Fall etwas umformulieren (deutlich machen, dass Samsung die Falschbewerbung zugegeben hat) und per Einschreiben abschicken.


Batigoooal schrieb:

Keine Ahnung, ob mein Rechtschutz nochmal einspringen würde. Ich glaube bei meinem Händler (ja, den gibts noch - eben kontrolliert) fast, dass ohne "Juristerei" nichts gehen wird - so wie sich der damals schon quer gestellt hat...

Bzgl. der Rechtsschutz würde ich vorsichtig sein. Die können schnell sehr zickig werden und Dir kündigen.

Das was mir auch damals Mut gemacht hatte war, als ein User hier meine "ich glaube nicht, dass Dein Händler es zum Prozess kommen lassen wird".

Ein Risiko bleibts aber...
pragmatiker
Administrator
#1507 erstellt: 29. Aug 2012, 23:06
Das mit der Nutzungsentschädigung ist wie beim Auto: In den ersten Jahren ist der Wertverlust am größten - und damit auch die vom Benutzer zu zahlende Nutzungsentschädigung......das ist also eine degressive Geschichte......auch wenn die Finanzverwaltung Fernseher tatsächlich (was ich jetzt momentan nicht überprüfen kann und auch nicht weiß) mit 7 Jahren linear abschreiben sollte. In 7 Jahren ist die Kiste doch technisch total überholt und bringt selbst bei eBay nichts mehr - oder nur noch einen Fünfziger bei kompromißloser Gewährleistung der kompletten Funktion für einen längeren Zeitraum durch den Verkäufer bei gleichzeitig versandkostenfreier Lieferung......so geht "geiz ist geil" heutzutage.....

Grüße

Herbert


[Beitrag von pragmatiker am 29. Aug 2012, 23:11 bearbeitet]
Kabafit
Ist häufiger hier
#1508 erstellt: 29. Aug 2012, 23:34

pragmatiker schrieb:
Das mit der Nutzungsentschädigung ist wie beim Auto: In den ersten Jahren ist der Wertverlust am größten - und damit auch die vom Benutzer zu zahlende Nutzungsentschädigung......das ist also eine degressive Geschicht

Hast du dazu irgendwelche belastbaren Belege? Da hat nämlich der Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof komplett anders geurteilt, siehe hier:
http://www.hifi-foru...942&postID=1505#1505

Ich würde einfach vorschlagen, hier nicht einfach "blind" los zu schreiben, ohne irgendwelche Quellen nennen zu können.


[Beitrag von Kabafit am 29. Aug 2012, 23:36 bearbeitet]
pragmatiker
Administrator
#1509 erstellt: 29. Aug 2012, 23:48

Kabafit schrieb:

pragmatiker schrieb:
Das mit der Nutzungsentschädigung ist wie beim Auto: In den ersten Jahren ist der Wertverlust am größten - und damit auch die vom Benutzer zu zahlende Nutzungsentschädigung......das ist also eine degressive Geschicht

Hast du dazu irgendwelche belastbaren Belege? Da hat nämlich der Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof komplett anders geurteilt, siehe hier:
http://www.hifi-foru...942&postID=1505#1505

Belastbare Belege? Nehmen wir für den Anfang das da:

http://www.shopbetre...cktritt-kaufvertrag/

....und das ist ein Blog aus der Sicht der Verkäufergilde......


Ich würde einfach vorschlagen, hier nicht einfach "blind" los zu schreiben, ohne irgendwelche Quellen nennen zu können.

War noch was....oder auf wen bezog sich dieses kritische Statement?

Grüße

Herbert
Deutscher_Michel
Stammgast
#1510 erstellt: 30. Aug 2012, 01:11

pragmatiker schrieb:
http://www.shopbetre...cktritt-kaufvertrag/
....und das ist ein Blog aus der Sicht der Verkäufergilde......

Interessante Quelle, danke. Aber selbst dieser Blog "aus der Sicht der Verkäufer" kommt zu folgendem Ergebnis, Zitat:


shopbetreiber-blog.de schrieb:
Der Verkäufer, der eine mangelbehaftete Ware ausliefert, hat zunächst seine Verpflichtung aus § 433 Abs. 1 S. 2 BGB verletzt... Verletzt der Verkäufer seine weitere Verpflichtung zur Nachlieferung, so hat nun der Käufer keine andere Wahl als den Rücktritt vom Vertrag zu erklären (§ 440 BGB). In diesem Fall soll nun der Verkäufer aber eine Nutzungsentschädigung erhalten. Ein absurdes Ergebnis, gelingt es dem Verkäufer doch, bei zwei Vertragsverletzungen besser gestellt zu werden als bei einer Vertragsverletzung.

Der Verkäufer, der seine Nachlieferungspflicht trotz Reklamation und Fristsetzung durch den Käufer nicht nachkommt, begeht eine weitere Pflichtverletzung; eine solche löst einen Schadensersatzanspruch des Käufers gegen den Verkäufer aus § 280 Abs. 1 BGB aus. Der Schaden des Käufers ist nun seine Verpflichtung zur Zahlung von Nutzungsentschädigung, die erst durch die zweite schuldhafte Pflichtverletzung des Verkäufers entstanden ist.

Nach meiner Auffassung ist der Gesetzgeber aufgefordert, diese missliche Lage durch Änderung der gesetzlichen Regelung abzuschaffen und die Nutzungsersatzpflicht des Käufers jedenfalls bei schuldhafter Verweigerung der Nachlieferung durch den Verkäufer abzuschaffen.


Denke ich dabei auch noch an die monatelangen Auseinandersetzungen, die einige Betroffenen dank Samsungs Verschleppungstaktik inzwischen führen, sollte man vielleicht zusätzlich noch einen Schadensersatzanspruch formulieren, um renitenten Verkäufern den beträchtlichen Zeitaufwand hierfür in Rechnung zu stellen. Wer auf Veranlassung seines Verkäufers Stunden mit einer erst unerreichbaren und sich später verweigernden Samsung-Hotline verbringt, dann immer wieder aufwendige Reklamationsschreiben mit immer neuen Argumenten und Beweisen verfassen muss, und schließlich vielleicht noch Stunden mit Anwälten und vor Gericht verbringen muss, dürfte in dieser Zeit einen beträchtlichen Verdienstausfall erleiden, von der verlorenen Lebensqualität erst gar nicht zu sprechen.

Mit Samsungs Unterzeichnung der Unterlassungserklärung hat sich auf jeden Fall das Blatt nun gewendet und ist das Spiel letztlich entschieden. Es geht jetzt nicht mehr darum, die (nun unterzeichneten) Mängel zu beweisen, sondern diese Mängel nun zu beheben. Und damit macht es auch für Verkäufer letztlich keinen Sinn mehr, weiterhin kostbare Stunden damit zu verschwenden. Statt die genarrten Käufer noch mehr zu belasten und zu verärgern, sollten die Verkäufer ihre Schäden nun besser bei Samsung als Verursacher geltend machen. Verweigert sich Samsung als Verursacher des ganzen Ärgers, sollte man die Ware von Samsung vielleicht langsam aus dem Regal nehmen. Bei der von Apple geklauten Technik steht das ja wohl sowieso bald auch bei anderen Samsung-Geräten bevor...


[Beitrag von Deutscher_Michel am 30. Aug 2012, 01:35 bearbeitet]
Batigoooal
Ist häufiger hier
#1511 erstellt: 30. Aug 2012, 12:13

b238594 schrieb:

Batigoooal schrieb:

Letztendlich wurde anfänglich juristisch beiderseits scharf geschossen, aber vor einer finalen gerichtlichen Auseinandersetzung zurückgezogen, weil mir mein Anwalt erklärt hat, ich müsse mit einem TV-Nutzungsentgeld von rund 400€ rechnen.

Erscheint mir sehr sehr viel. Mein Anwalt hatte damals angedeutet, dass (wenn ich mich recht entsinne) Fernseher auf 7 Jahre beim Finanzamt abgeschrieben werden. Somit bei einer Nutzungsdauer von 7 Jahren 1149/7 Euro pro "benutztes" Jahr von den 1149€ abgezogen werden.
Hat Dein Anwalt womöglich der Gegenseite auch noch das Nutzungsentgeld angeboten?
Wie kommt er auf 400€?


Preis im Februar für ein Neugerät lag bei ~950€ - dies war der Streitwert zum damaligen Zeitpunkt. Und darauf nochmal 20% Nutzungsentgelt. Und schwups sind das 400€ rum.

Wie siehts denn nun wirklich aus? Hab ich ein Anrecht auf volle Kaufpreiserstattung oder nicht? Wäre echt interessant zu wissen, bevor ich wieder aktiv werde und Zeit investiere. Eine Ersatzlieferung kommt voraussichtlich nicht in Frage. Hab aktuell keine TV-Geräte im Shop finden können.
ColdFever
Stammgast
#1512 erstellt: 30. Aug 2012, 12:55

Batigoooal schrieb:
Wie siehts denn nun wirklich aus? Hab ich ein Anrecht auf volle Kaufpreiserstattung oder nicht?

Ich bin kein Jurist, aber m.E. muss der volle Kaufpreis erstattet werden, wie es auch in den letzten Wochen z.B. von Amazon oder Media Märkten getan wurde. Hierfür gibt es eine Reihe von Gründen:

1. Nacherfüllung
Käufer geben den Händlern die Möglichkeit der Nacherfüllung, um ein mangelfreies Gerät zu erhalten, wie es von Samsung beworben wurde. Die Händler können über eine erfolgreiche Nacherfüllung alle Ansprüche befriedigen. Die Käufer haben darauf keinen Einfluss.

2. Rücktritt
Da die Käufer auf die Nacherfüllung bzw. deren Verweigerung keinen Einfluss haben, bleibt ihnen laut BGB bei bestehenden Mängeln nur Rücktritt (oder Minderung). Die Käufer trifft bei ausbleibender Nacherfüllung kein Verschulden. Wenn ein Händler in diesem Fall Nutzungsgebühren für die vergangengen Monate berechnen will, so verweise man auf die gezielte Verschleppung des Verfahrens, für die die Käufer ebenfalls kein Verschulden trifft:

3. Verschleppung
Samsung und die Verkäufer haben die Nacherfüllung gezielt über Monate verschleppt, indem falsche Auskünfte gegeben wurden und auf eine spezielle "Hotline" für Reklamationen verwiesen wurde, die zuerst über Wochen keine Antworten lieferte und schließlich einfach alle Reklamationen und Nacherfüllungsforderungen abwies. Für diese Verschleppung trifft die Käufer kein Verschulden.

Die gezielte monatelange Verschleppungspraxis bei Reklamationen nun betroffenen Käufern anlasten zu wollen und für die Dauer der Verschleppung auch noch Nutzungsgebühren für Geräte zu fordern, welche die Kunden in der mangelhaften Form gar nicht nutzen wollten, ist m.E. eine Zumutung. Ich glaube nicht, dass dies vor Gericht bestehen würde. Wenn Käufer über Monate reklamieren müssen, um am Ende letztlich nur mithilfe des VZBV zu ihrem Recht zu kommen, haften für diese Verschleppung m.E. die Händler und Samsung als Verursacher der Verschleppung, nicht aber die Käufer.

Selbst im Zweifelsfall dürften maximal Nutzungsgebühren bis zur ersten Reklamation plausibel sein, welche die meisten Käufer bereits im Oktober/November 2011 durchgeführt haben: Ab diesem Zeitpunkt haben alle Verkäufer (auf Veranlassung von Samsung) die Welle von tausenden Reklamationen an die 3D-Spezialhotline verwiesen. Mit einer durch die Verkäufer geforderten Reklamation an der Spezialhotline startete m.E. rechtlich eine Nacherfüllung. Für spätere "Zwangsmonate" der reklamierten Geräte beim Kunden sind deshalb Nutzungsgebühren m.E. nicht gerechtfertigt. Die Empfangsbestätigung der ersten Reklamation durch die seinerzeit eingerichtete Spezialhotline sollte man deshalb gut aufbewahren.

Ein möglicher Einwand, dass die Spezialhotline nicht von den Verkäufern, sondern von Samsung betrieben wurde, ist m.E. irrelelevant: Wenn Verkäufer Reklamationen an eine Spezialhotline verweisen, ist es irrelelevant, von wem diese Hotline betrieben wird. Käufer müssen sich bei Verweisen durch Verkäufer m.E. darauf verlassen können, dass die Reklamationen dann dort auch entsprechend BGB bearbeitet werden.


[Beitrag von ColdFever am 30. Aug 2012, 13:14 bearbeitet]
burkm
Inventar
#1513 erstellt: 30. Aug 2012, 13:47
Man muss einfach sehen, dass erst einmal die Mehrzahl der Händler versuchen wird, die Angelegenheit entweder auszusitzen oder mit gängigen Argumenten vom Tisch zu "wischen" um den unliebsamen Vorgang möglichst im Keim zu ersticken. Einfach in der Annahme, dass dadurch schon Einige, wenn nicht sogar Viele sich entmutigen lassen und "abspringen".
Sollte der Händler der Mängelbeseitigung oder der Rückgabe widersprechen, so muss er Argumente, wie "war schon in meinem Angebot benannt" oder "habe den Käufer vor Kauf darauf aufmerksam gemacht" usw. auch nachprüfbar belegen. Das dürfte in der überwiegend Zahl der Fälle nicht nachweisbar sein bzw. fehlschlagen, weil vermutlich auch nicht tatsächlich geschehen.
RoadRunner26
Ist häufiger hier
#1514 erstellt: 30. Aug 2012, 21:03
Hallo und erst mal ein dickes Dankeschön an ColdFever .
Habe heute eine Antwort meine Mediamarktes erhalten und sie erstatten mir den vollen Kaufpreis für meinen UE55D6500 zurück .
Die kommende Woche solle ich mich noch einmal melden was mit meiner 5 Jahren Garantie (250€) ist, die brauch ich ja dann nicht mehr für den Fernseher. Der Mann wo die Sachen regelt wer die Woche noch im Urlaub.
Was für einen Samsung Fernseher sollte ich am besten dann Kaufen???
hatte weiter oben gelesen damit man mindestens eine 7er Serie kaufen sollte wegen dem 2D Bild.
Das billigste woch ich bis jetzt gesehen hab für den UE55ES7090 sind 1970€

Gruß Roadrunner
MySol
Ist häufiger hier
#1515 erstellt: 30. Aug 2012, 22:26
Also bei 1970 Eur entweder die HX855 Serien von Sony oder die LM860 Serie von LG
oder wenns Plasma sein soll die GT/VT50 von Panasonic.

Sony hat atm die beste Panelquali. LG macht mit der LM860 auch ein gutes Gesicht.

Grüße MySol
idm
Hat sich gelöscht
#1516 erstellt: 31. Aug 2012, 00:57

MySol schrieb:
Also bei 1970 Eur entweder die HX855 Serien von Sony oder die LM860 Serie von LG
oder wenns Plasma sein soll die GT/VT50 von Panasonic.

Sony hat atm die beste Panelquali. LG macht mit der LM860 auch ein gutes Gesicht.

Grüße MySol


Witzigerweise hat Sony die Panelproduktion eingestellt und verwendet u. a. Samsungpanels.


http://www.handelsbl...ure-aus/5994992.html


[Beitrag von idm am 31. Aug 2012, 10:29 bearbeitet]
Suche:
Gehe zu Seite: |vorherige| Erste . 10 . 20 . 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 . Letzte |nächste|
Das könnte Dich auch interessieren:
Samsung D6er Serie/PioVSX920, Audioformat automatisch über SPDIF möglich?
acid97 am 07.06.2012  –  Letzte Antwort am 28.06.2012  –  5 Beiträge
Reklamation Samsung 46c8790
Miccel am 15.11.2011  –  Letzte Antwort am 15.11.2011  –  6 Beiträge
Pixelfehler Samsung, Reklamation?
ÖffÖff12 am 20.01.2013  –  Letzte Antwort am 21.01.2013  –  9 Beiträge
Samsung Q80A DSE? Reklamation
ADNOH66 am 30.01.2022  –  Letzte Antwort am 06.02.2022  –  5 Beiträge
55ES7090 Reklamation Flashlights, Clouding
Andi_1000 am 04.09.2012  –  Letzte Antwort am 08.12.2012  –  7 Beiträge
Samsung 40A616 reklamation welches andere Gerät
Hörnchenmeister am 31.08.2008  –  Letzte Antwort am 01.09.2008  –  10 Beiträge
Clouding Grund für Reklamation bei Samsung?
DodgerTheRunner am 01.07.2009  –  Letzte Antwort am 03.07.2009  –  2 Beiträge
LE40M87 clouding. Grund für Reklamation?
Günni5.1 am 23.05.2007  –  Letzte Antwort am 24.05.2007  –  3 Beiträge
Samsung M87 - Erfahrungen/Hilfe bei Reklamation wg. Wabern
Haasi1985 am 13.03.2008  –  Letzte Antwort am 25.03.2008  –  12 Beiträge
Samsung le40m86bd für Reklamation wieder in Original Verpackung einpacken
mulle78 am 13.04.2008  –  Letzte Antwort am 13.04.2008  –  3 Beiträge

Anzeige

Aktuelle Aktion

Partner Widget schließen

  • beyerdynamic Logo
  • DALI Logo
  • SAMSUNG Logo
  • TCL Logo

Forumsstatistik Widget schließen

  • Registrierte Mitglieder925.708 ( Heute: 6 )
  • Neuestes MitgliedAudioR
  • Gesamtzahl an Themen1.551.038
  • Gesamtzahl an Beiträgen21.536.477