Wharfdale 10.7 kaufen oder nicht

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Chamuco
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 15. Nov 2012, 22:18
Bei google Bildersuche habe ich zufällig folgendes Angebot gefunden:

Lautsprecher

Das Angebot kommt von einem Insolvenzanwalt, der ursprünglich 3 Paar von diesen LS hatte. Eins hat er schon verkauft und jetzt will er daß zweite vekaufen und nur 1 behalten. Rechnung vorhanden. Sendung geht auch per Nachnahme 30 € Versand + 20 € NN. Der Preis ist ziemlich günstig. Abholung meinerseits zuweit in 25767 bunsoh. Ein Treuhandservice hat er abgelehnt da er selber Anwalt ist. Was würdet Ihr machen
Cogan_bc
Inventar
#2 erstellt: 15. Nov 2012, 22:26
das Beste (Sicherste) wäre natürlich Abholung. Bei dem Preis kann man auch mal 100€ an Sprit investieren.
Ansonsten klingt Nachnahme fair, da kann man wenigstens schnell überprüfen ob nicht Backsteine im Paket sind.
Wissen mußt Du es selbst. Der Preis stimmt auf jeden Fall wenn man die Boxen haben will
Chamuco
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 15. Nov 2012, 22:36
OK, Nachschauen geht. Aber das Paket nehmen die dann auch mehr mit. Bei nachnahme bezahlt man doch erst bevor man das Paket öffnen kann. oder bin ich da falsch informiert? Paypal kann ich auch machen. Was wäre denn sicherer?


[Beitrag von Chamuco am 15. Nov 2012, 22:42 bearbeitet]
Cogan_bc
Inventar
#4 erstellt: 15. Nov 2012, 23:03
nimmt sich nichts, du kannst den Postboten bitten kurz beim öffnen dabei zu sein
sind dann Backsteine drin hast Du einen Zeugen und kannst das Geld blocken mit einer Anzeige
Chamuco
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 16. Nov 2012, 00:32
Im Leben gibt es halt leider keine Garantien. No risk no fun.
Chamuco
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 23. Nov 2012, 00:42
Hier mal eine kleine Chronik des weiteren Verlaufs über Verhandlungen der Bezahlung.

Von meiner Seite wurde ein Treuhandservice vorgeschlagen. Was der Verkäufer abgelehnt hat. Angeboten wurde ja nur Vorauszahlung oder Abholung. Auf meinen Vorschlag mit dem Treuhandservice, hatte ich dann noch die Wahl zwischen NN und Paypal. Der Verkäufer outete sich dann auf einmal als Rechtsanwalt.Huuu..

Ich entschied mich für NN. Was mir dann aber doch als sinnlos erschien, da ich nicht die Katze im Sack kaufen wollte.

Im Moment flattern mir deswegen Drohungen dieses Anwalt herein, dass wir bereits einen Kaufvertrag hätten von dem ich nicht zurücktreten könnte. Und mir wurden hohe Kosten und ein Gerichtsverfahren angedroht. Ich zittere schon.

Die Fakten sehen für mich so aus, dass die LS von einem Privatmann angeboten wurden. Die Seite hatte 600 Klicks und war bereits einen Monat im Angebot. Was eigentlich schon verdächtig ist. Fotos habe ich nie gesehen. Die ganze Konversation ist für außerdem auch sehr merkwürdig. Mein Fehler dass ich meine meine Adresse für die NN angegeben habe . Emails habe ich seit meiner Ablehnung für die NN auch nicht mehr geschickt. Der gute Mann kann also ruhig weiter mailen.
Den habe ich auf meine Blacklist gesetzt. Für den angebotenen Preis hätte er die LS sicherlich problemlos irgendwo an den Mann gebracht. Meiner Meinung existieren sie nicht.

Dies soll als Beispiel für andere dienen, die auf ein Angebot anworten was zu schön ist um wahr zu sein.
Vorsicht.....

Gruß
Bionic

PS sollte ein Brief per Einschreiben kommen werde ich das hier posten, doch da kann ich wahrscheinlich lange warten.
Cogan_bc
Inventar
#7 erstellt: 23. Nov 2012, 01:13
Hehe, wenn die noch zu haben sind werd ich den mal anmailen wann und wo man sie abholen kann
Chamuco
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 24. Nov 2012, 13:35
Vielleicht bekomme ich sie ja noch über den Klageweg. Das wäre auch mal ne Sache. Die Boxen statt für 600€ 2000€ inklusive Anwaltskosten. Dann hätte ich gleich 2 Paar.
allomo
Stammgast
#9 erstellt: 27. Nov 2012, 17:21
Nur mal so als Info:
Ein Kaufvertrag ist ein zweiseitiges Verpflichtungsgeschäft, d.h. du musst die Ware bekommen und den Betrag zahlen, aber auch die Ware annehmen.
Soweit im Kaufvertrag nicht anderes vereinbart, muss die Zahlung soweit ich weiß innerhalb von 30 tagen erfolgen.
Außerdem glaube ich, dass der gute Mann, wenn er Anwalt wäre die Sachmangelhaftung nicht mit der Floskel “Als Privatier schließe ich für mich persönlich die Mangelgewährleistung aus !“ sondern auf einen Paragrafen verwiesenen hätte.
Noch eine Frage: habt ihr beide überhaupt ausdrücklich zugestimmt, die Lautsprecher zu kaufen bzw. verkaufen? Die Verkaufsanzeige ist nämlich kein Vertrag, dem du nur noch zustimmen musst, sondern nur eine „Einladung “ die Lautsprecher zu kaufen (invitatio ad offerendum).

Ich hoffe ich konnte helfen

Gruß allomo


[Beitrag von allomo am 27. Nov 2012, 17:31 bearbeitet]
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