Gehe zu Seite: Erste Letzte |nächste|

Hifi Schluderbacher

+A -A
Autor
Beitrag
DJDicker26
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 10. Apr 2015, 21:25
Guten Abend zusammen

Möchte jetzt hier mal was über den Shop schreiben, ich habe heute im Onlineshop von Hifi Schluderbacher gestöbert, und bin auf die Canton Reference 50.2 Rear gestoßen, und ich hatte schon einen sehr guten preis bei der Firma die ich kenne, und auf einmal habe ich gesehen das die Firma Hifi Schluderbacher die selben Canton Reference 50.2 Rear im Angebot hatten, dann habe ich mir die bei Hifi Schluderbacher gekauft das Paar für 1550€ + 8€ Versandkosten und Nachnahme gebühr, und dann habe ich mich sehr gefreut das ich sie zu einem Super Preis Leistung Verhältnis bekommen habe, und heute hatte ich angerufen bei der Firma und gefragt ob ich sie noch bis Samstag haben kann wenn sie heute noch versendet werden, und dann sagte der Verkäufer zu mir das es nur eine ist und ich habe sie aber als Paar gekauft so habe ich auch den Onlineshop abfotografiert als beweis, und hatte auch eine Bestätigung bekommen von der Firma das ich das Geldbereit halten soll.

Also dann werde ich das Anfechten mit meinem Rechtschutz weil das kann es ja nicht sein das der Kunde von fehlern von anderen bestraft wird

Was mein ihr davon ist das richtig von diesem Onlineshop

Das hatte ich damals schon mit einen Rase Traktor und hatte gewonnen gegen den Online shop, da ich vom Shop eine Bestellbestätigung bekommen habe.

BGH vom 26.01.2005 : Kein Lieferanspruch bei falschen Preisen in Internetshops es war aber der fehler Paar hatten sie bezeichnet und es war das Stück

Mal sehen was rauskommt
arizo
Inventar
#2 erstellt: 10. Apr 2015, 21:36
Guten Abend!

Also ich bin ein Fan davon, dass man offen und ehrlich miteinander umgeht und auch einsieht, dass andere und man selbst Fehler machen können.
Deshalb würde ich mich vernünftig mit der Firma einigen.
Falls dir der Preis für das Paar zu teuer ist, kannst du ja einfach von deinem 14tägigen Rückgaberecht bei Onlinekäufen gebrauch machen und die Boxen bei dem dir bekannten Händler, der dir ja anscheinend ein gutes Angebot gemacht hat, kaufen.

Mit so einem Quark würde ich keine Rechtschutzversicherung und auch kein Gericht belasten.
Und mich selbst schon gleich gar nicht...
Schäferhund
Stammgast
#3 erstellt: 10. Apr 2015, 21:53
wer lesen kann, ist klar im vorteil...
bei dem angebot handelt es sich auch nur um einen, paarweise habe ich im shop keine gefunden.
da wirst du trotz rechtsschutz kräftig auf die nase fallen...

http://www.hifi-schl...erence-502-Rear.html
Ralf_Hoffmann
Inventar
#4 erstellt: 10. Apr 2015, 21:54
Immer wenn man glaubt, man hätte schon jeden Blödsinn gelesen, kommt immer einer daher, und toppt das:

Mal das Angebot: http://www.hifi-schl...a9c7e50f05b4fcfefbdd

Stückpreis ist klar ausgewiesen. Dann mal flink die Advo-Card gezückt und sich lächerlich gemacht
Lars_1968
Inventar
#5 erstellt: 10. Apr 2015, 21:59
Vor allem kann man Canton Produkte deutlich günstiger bekommen, da ist Schluderbacher nicht der Weisheit letzter Schluß.
Ralf_Hoffmann
Inventar
#6 erstellt: 10. Apr 2015, 22:02
Jepp - aber das Paar gibt es sicher (noch nicht) für 1550
Lars_1968
Inventar
#7 erstellt: 10. Apr 2015, 22:07
Nein........das mit Sicherheit nicht. Der Preis, der mir genannt wurde, lag bei € 1.000 und das finde ich schon enorm günstig.
Ralf_Hoffmann
Inventar
#8 erstellt: 10. Apr 2015, 22:11
1K ist schon ein Wort. Ob´s da einen Haken gibt? B-Ware, vom Laster gefallen, mit Mängeln etc
Lars_1968
Inventar
#9 erstellt: 10. Apr 2015, 22:13
Auch wenn ich dann wieder Gefahr zu laufen, gefragt zu werden ob ich Provision von dieser Firma erhalte, weil ich die hier gerne empfehle, es ist die Firma Alcartron, die man bei ebay KA findet.
DJDicker26
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 10. Apr 2015, 23:07
Ich habe doch geschrieben das die Firma den Fehler korrigierte

Ps. Mit mir kann man auch reden aber die Firma kommt mir nicht entgegen ich werde es noch mal versuchen mit dem Chef persönlich wie er das sieht ich war auch nicht der einzigste der sie gekauft hatte in weiß und in Kirsch und in weiß wahren die gleich auf rot

Hier ist der Beweis

image
pat407
Stammgast
#11 erstellt: 10. Apr 2015, 23:13
Und Du glaubst dieses Bild reicht als Beweis?
Da steht nur Preis und Paar,nicht um was es sich handelt...
DJDicker26
Ist häufiger hier
#12 erstellt: 10. Apr 2015, 23:16
Ich habe das als kompletter Bildschirm wie ich es auf meinem Laptop sehe, ich kann es aber hier nicht komplett hochladen wegen Rechten

Ich versuche alles normal zu klären aber wenn die nicht möchten dann halt anders, wollte ja hier keine Kritik hören ich möchte normal nur wiesen wie ihr da jetzt reagieren würdet
Dadof3
Moderator
#13 erstellt: 10. Apr 2015, 23:33
Vor Lieferung der Ware ist noch gar kein Kaufvertrag zustande gekommen; die Website ist nur eine invitatio ad offerendum, kein Angebot. Der Kaufvertrag kommt erst mit Lieferung der Ware zustande - das steht auch in den AGB.

Rechtlich kannst du da gar nichts machen. Und das ist auch gut so,schließlich können solche Fehler immer mal passieren.

Widerrufe die Bestellung und schau dich anderswo um.
DJDicker26
Ist häufiger hier
#14 erstellt: 10. Apr 2015, 23:44
Mal abwarten was der Chef dazu sagt ist ja nur ein angestellter, der hätte sich mal bedanken können für den tipp sonst hätten noch andre Kunden die 50.2 gekauft


Kostet ja keinen Geld die anfrage
Olsen84
Stammgast
#15 erstellt: 11. Apr 2015, 09:29
Ich möchte mal ein kleines bisschen zynisch sein - ohne das wirklich böse zu meinen.

In deinem Ausgangspost sind gefühlte 800 Rechtschreib- oder möglicherweise Tippfehler - und dich belangt hier keiner dafür.

Klar ärgert man sich über fehlerbehaftete Angebote - vor allem weil sie ursprünglich mit positiven Emotionen einhergingen. Sich bei solchen Gelegenheiten aber direkt ins Laienrechtswesen zu stürzen, ist immer wieder sehr fragwürdig. Vor allem dann, wenn es hier erstmal darum geht, sich über den Vorwand "Fehler" bereichern zu wollen. Es ist niemand zu Schaden gekommen und Fehler passieren. Zeige nicht so mit dem Finger drauf und belasse es bei der Enttäuschung, die sicher jeder von uns nachvollziehen kann.

Grüße und viel Erfolg bei der weiteren Schnäppchenjagd. Dein Angebot wird kommen.
Dadof3
Moderator
#16 erstellt: 11. Apr 2015, 09:40
@ Olsen:
Puuhbaer68
Hat sich gelöscht
#17 erstellt: 11. Apr 2015, 10:14
Und dann wundert man sich, dass alles immer teurer wird - auch die Rechtschutzversicherungen

Die werden sicherlich irgendwo in ihren AGBs stehen haben, dass die Onlineseiten keiner Haftung wegen eventueller Fehler ... blablabla.

Davon abgesehen konnte ich zunächst aus dem Eingangpost nicht wirklich herauslesen, was überhaupt das Problem ist. Dachte zunächst, es geht um eine nicht rechtzeitig gelieferte Ware
Man kann zwar nicht behaupten, dass keine Kommas verwendet wurden, aber gescheit lesen lässt sich das auch nicht, was da hingeklatscht wurde ... .
Frequenzwechsel
Ist häufiger hier
#18 erstellt: 11. Apr 2015, 10:41
Es gab doch unzählige ähnlich gelagerte Fälle die auch vor Gericht gingen.
In aller Regel ist es doch so, dass offensichtliche Preisfehler (z.B. Paarpreis statt Einzelpreis, Komma verrutscht, etc..) der Händler nicht verpflichtet ist die Ware zu liefern.
Da hilft auch keine Rechtschutzversicherung...
Lars_1968
Inventar
#19 erstellt: 11. Apr 2015, 10:46
Mir fehlt der Sinn hinter diesem Thread, wenn man www.goggle.de bemüht, wird man sicherlich aufschlußreiche Antworten erhalten. Zumal wird es wie bei gedruckten Angeboten sein, dass diese ein unverbindliches Angebot darstellen, wie hier auch schon geschrieben wurde.
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#20 erstellt: 11. Apr 2015, 11:12

Dadof3 (Beitrag #13) schrieb:
Vor Lieferung der Ware ist noch gar kein Kaufvertrag zustande gekommen; die Website ist nur eine invitatio ad offerendum, kein Angebot. Der Kaufvertrag kommt erst mit Lieferung der Ware zustande - das steht auch in den AGB.


Das stimmt so pauschal nicht. Es kommt auf den Wortlaut der Bestätigung an. Dies kann durch die AGBs nicht ausgehebelt werden (Vorrang der Individualabrede, Unwirksamkeit überraschender und benachteiligender Klauseln).

Es ist ohnehin eine Unsitte, auf eine Bestellung des Kunden nicht mit einer Auftragsbestätigung, sondern nur mit einer "Bestellbestätigung" zu reagieren.

Desweiteren könnten Ansprüche wegen vorvertraglicher Pflichtverletzungen vorliegen.


Rechtlich kannst du da gar nichts machen.

Das lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. In meinen Augen eine Beschäftigungsmaßnahme für Juristen mit ungewissem Ausgang.


Und das ist auch gut so,schließlich können solche Fehler immer mal passieren.


Nein, erstens falsch und zweitens ungerecht. Wer einen Fehler macht, der ist am Zug. Entweder muss er dafür einstehen oder zumindest sich auf einen Irrtum berufen. Solange der Verkäufer nicht auf den Fehler hinweist (bei einem bereits geschlossenen Vertrag durch Anfechtung), kann sich der Kunde auf die Werbeaussage berufen und entsprechende Rechte daraus ableiten.

Es ist auch für die Kunden heute bei all den Blitzangeboten und Abverkaufspreisen nicht mehr so leicht zu erkennen, dass offensichtlich ein Irrtum vorliegt.

Du kannst ja auch nich als Kunde sagen, huch, ich habe aus Versehen bestellt, Fehler passieren halt, sondern Du musst aktiv widerrufen bzw. wenn nicht möglich anfechten. Verträge sind zunächst einmal einzuhalten.

Wo ich Dir zustimme, ist bei dem Rat, dass man es einfach dabei belassen soll. So etwas ist wenn überhaupt eher was für die Verbraucherzentrale, aber man sollte damit nicht Anwälte bereichern und die Justiz überlasten und sich selber verrennen. Jedoch meine ich auch, dass sich der Anbieter aus Kulanz mit einer kleinen Geste erkenntlich zeigen könnte.

Ich habe eine solche Sache bereits hinter mir. Es ging um teure Möbel und der Händler hat mir einen dicken Rabatt auf seine Enkaufspreise gegeben, weil er dachte, es handle sich um die Bruttolistenpreise. Wir haben uns dann für beide Seiten gesichtswahrend geeinigt.
Dadof3
Moderator
#21 erstellt: 11. Apr 2015, 11:21

Lars_1968 (Beitrag #19) schrieb:
Zumal wird es wie bei gedruckten Angeboten sein, dass diese ein unverbindliches Angebot darstellen, wie hier auch schon geschrieben wurde.

"Unverbindliches Angebot" ist zwar rechtlich gesehen etwas unglücklich formuliert, da man unter einem Angebot schon etwas verbindliches versteht. Aber es ist im Kern völlig richtig, weder auf Webseiten noch in Prospekten noch in Geschäften handelt es sich beim Anpreisen von Ware um ein Angebot, sondern um eine Einladung an die Gegenseite, ein Kaufangebot zu machen ("invitatio ad offerendum"). Daher würde selbst die absichtliche Nennung eines falschen Preises keinen Erfüllungsanspruch begründen (lediglich Wettbewerber oder Verbraucherverbände könnten Unterlassung verlangen).
Dadof3
Moderator
#22 erstellt: 11. Apr 2015, 11:33

Lichtboxer (Beitrag #20) schrieb:
Das stimmt so pauschal nicht.

Ich habe auch nicht pauschal geantwortet, sondern auf den konkreten Fall bezogen.


Es ist ohnehin eine Unsitte, auf eine Bestellung des Kunden nicht mit einer Auftragsbestätigung, sondern nur mit einer "Bestellbestätigung" zu reagieren.

Das mag man so sehen, ist rechtlich aber nicht zu beanstanden.


Desweiteren könnten Ansprüche wegen vorvertraglicher Pflichtverletzungen vorliegen.

Ich kann im Verhalten Schluderbachers keinen Verstoß gegen Treu und Glauben erkennen, nicht einmal ansatzweise.


Das lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. In meinen Augen eine Beschäftigungsmaßnahme für Juristen mit ungewissem Ausgang.

Rechtslagen sind selten eindeutig, hier aber gibt es für mich, wenn nicht Informationen zur Sachlage falsch sind oder zurückgehalten wurden, keinen Zweifel.


Nein, erstens falsch und zweitens ungerecht. Wer einen Fehler macht, der ist am Zug. Entweder muss er dafür einstehen oder zumindest sich auf einen Irrtum berufen.


Würde gerne mal sehen, ob du das immer noch so siehst, wenn dir selbst mal versehentlich in einer Preisangabe das Komma verrutscht ist.


Solange der Verkäufer nicht auf den Fehler hinweist (bei einem bereits geschlossenen Vertrag durch Anfechtung), kann sich der Kunde auf die Werbeaussage berufen und entsprechende Rechte daraus ableiten.

Ohne gültigen Vertrag kann er daraus keine Rechte ableiten. Nachvertraglich hat man andere Pflichten. Darüber müssen wir hier aber nicht diskutieren.
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#23 erstellt: 11. Apr 2015, 11:34
Richtig ist:

... keinen Erfüllungs-, aber ggf. einen Schadenersatzanspruch begründen.

Bei den Ebay-Fällen ist das meist die Differenz zum Marktpreis. Im stationären Handel oft die vergeblichen Anfahrtskosten zum Ladengeschäft.

Um das abschließend beurteilen zu können, ist der Sachverhalt etwas dünn, Deine Schlussfolgerungen also Kaffeesatzleserei.

Zu der Sache mit dem verrutschten Komma: Da ist der Irrtum offensichtlich. Den Fall haben wir hier nicht. Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

Und vorvertragliche Ansprüche blendest Du weiterhin aus. Über nachverhragliche Pflichten hat hier niemand etwas gesagt. Also was soll die Verdreherei?

Auch ist es schwach, dass Du Dich auf den konkreten Fall beziehen willst. Wenn überhaupt kann es hier nur allgemein besprochen werden. Ich sehe hier keinen Fall. Das ist ein Stammtischgespräch, auch im Hinblick auf die vorgetragenen "Rechtsmeinungen". In Wirklichkeit sind das nur Zeigefingerargumente mit schwacher rechtlicher Grundlage.


[Beitrag von Lichtboxer am 11. Apr 2015, 12:10 bearbeitet]
Dadof3
Moderator
#24 erstellt: 11. Apr 2015, 12:10
Ich sehe einige Punkte etwas anders als du, aber für diesen Fall sind wir uns ja einig, dass es nicht sinnvoll ist, hier auf dem Rechtswege etwas erreichen zu wollen. Daher spare es mir mal, weiter auf deine Argumente einzugehen, das ist eine theoretische Diskussion, die dem TE hier nicht weiterhilft.
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#25 erstellt: 11. Apr 2015, 12:33
Deine "praktische" Diskussion hat auch nicht weitergeholfen, weil sie unvollständig und allein schon deswegen potenziell falsch ist, vor allem wegen der fehlenden Angaben im Ausgangssachverhalt.

Dann sollte man solche Unrichtigkeiten erst gar nicht schreiben, weil das Berichtigungen und differenziert-fundierte Betrachtungen geradezu herausfordert.

Mit anderen Worten: völlig unsinnig.
Dadof3
Moderator
#26 erstellt: 11. Apr 2015, 13:04

Lichtboxer (Beitrag #25) schrieb:
Deine "praktische" Diskussion hat auch nicht weitergeholfen, weil sie unvollständig und allein schon deswegen potenziell falsch ist, vor allem wegen der fehlenden Angaben im Ausgangssachverhalt.

Wenn du Informationen vermisst, kannst du ja nachfragen. Ich vermisse keine. Überraschungen sind nie ausgeschlossen, davon wissen Anwälte und Richter ein Lied zu singen. Wenn man so an die Sache herangeht, kann man jegliche Rechtsdiskussion gleich bleiben lassen.
mw83
Inventar
#27 erstellt: 11. Apr 2015, 13:44
Fakt ist das ein Geschäft erst zustande kommt, wenn der Händler deine Bestellung annimmt, wenn er die Bedingungen/Mengen verändert und du sie annimmst, sprich bezahlst ist der Kaufvertrag geschlossen, vorher nicht.

Das natürlich Fehler passieren können, passiert jedem Unternehmen, wie auch privaten.
Hier gehört erstmal telefoniert, ggf. storniert, da du nicht auf Auszeichungsfehler der Firma bestehen kannst.

Also entweder man einigt sich vor Versendung oder man sagt ihnen gleich danach am Telefon/E-Mail die Lieferung nicht anzunehmen und sie Retour gehen zu lassen.
Sie bekommen die Ware zurück und lt. Fernabsatzgesetz bekommst du dein Geld wieder.

Wüsste nicht warum man hier Anwalt/Rechtsschutz benötigen sollte, bzw. du würdest nicht mal recht bekommen.
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#28 erstellt: 11. Apr 2015, 14:04

Dadof3 (Beitrag #26) schrieb:

Lichtboxer (Beitrag #25) schrieb:
Deine "praktische" Diskussion hat auch nicht weitergeholfen, weil sie unvollständig und allein schon deswegen potenziell falsch ist, vor allem wegen der fehlenden Angaben im Ausgangssachverhalt.

Wenn du Informationen vermisst, kannst du ja nachfragen. Ich vermisse keine. Überraschungen sind nie ausgeschlossen, davon wissen Anwälte und Richter ein Lied zu singen. Wenn man so an die Sache herangeht, kann man jegliche Rechtsdiskussion gleich bleiben lassen.


Falsch.

Wenn man so wie Du einen konkreten Rechtsrat erteilt, dann muss man so an die Sache rangehen. Du hättest nachfragen müssen, nicht ich. Ich habe nur Bedenken geäußert und gesagt, dass man die Sache aus der Ferne nicht abschließend beurteilen kann. Knackpunkte sind hier der Wortlaut der Bestätigung und eine ggf. vorliegende culpa in contrahendo bzw. ein nicht angefechteter Irrtum.

Wenn Du nicht weißt, welche Infos fehlen, dann helfen die entsprechenden Prüfungsschemata. Die sind mittlerweile auch im Netz zu finden.

Jedoch hätte ich mir nach der Nummer diese Blöße nicht gegeben und auch nicht "Anwälte und Richter" in dem Atemzug benannt. Das, was Du hier versäumt hast, lernt man im ersten Semester.

Auch habe ich deswegen keine abschließende Meinung geäußert, weil der TE ohnehin einen Anwalt einschalten will und die Diskussion hier eh sinnlos ist. Mir ging es hier nur darum, aufzuzeigen, dass sich andere Mitleser nicht auf diese Aussagen verlassen sollten.
tomtiger
Administrator
#29 erstellt: 11. Apr 2015, 14:09
Hi,

was bitteschön ist Ziel dieses Threads?

Was möchte der TE? Stornierung? Das Produkt zum offenbar falschen Preis, also ein Paar zum Stückpreis? Befürchtet der TE, dass er den Lautsprecher zu dem Preis behalten muss?


Soferne der TE den Händler nicht schriftlich auf den Irrtum hinweist, wird der Lautsprecher geliefert, der TE schickt ihn gem. Fernabsatz zurück, Streitpunkt ist allenthalben das Porto/Nachnahmegebühr.

Es geht also um sagen wir mal 40 Euro, wegen so einer Bagatelle lohnt der Thread hier sicher nicht.

Schönes Wochenende,

LG Tom
*Chilli*
Hat sich gelöscht
#30 erstellt: 11. Apr 2015, 14:26
Das Problem lässt sich ganze einfach lösen:

Schluderbacher anrufen und die Bestellung stornieren. Tada. Problem gelöst.

Soviel Wirbel inkl. Gang zum Anwalt wegen eines simplen Auszeichnungsfehlers...manche Leute haben wohl einfach zu viel Zeit...

Mfg
*Chilli*
Dadof3
Moderator
#31 erstellt: 11. Apr 2015, 15:36
Lichtboxer, es hat keinen Zweck. Du argumentierst genauso abgehoben akademisch und völlig an der Praxis vorbei wie auch schon in früheren Diskussionen hier. Wir sind hier nicht in der Examensprüfung, sondern im richtigen Leben. Deine Einwände sind theoretisch denkbar, aber sooo unwahrscheinlich und an den Haaren herbei gezogen, dass es einfach Zeitverschwendung ist. Eher bekommt er zwei LS zum Preis für einen geliefert als dass hier eine cic oder eine so schlampige Bestellbestätigung vorliegt, die an den AGB vorbei als Auftragannahme auszulegen wäre.


[Beitrag von Dadof3 am 11. Apr 2015, 15:40 bearbeitet]
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#32 erstellt: 11. Apr 2015, 20:14
Dann schreib das doch sofort so.

Du hast hier Unsinn erzählt und damit zur Korrektur aufgerufen. Andernfalls wäre die Diskussion nicht aufgekommen. Die Juristerei ist nun mal akademisch. Wenn das nichts für Dich ist, dann lass es von vornherein. Es hätte genügt, zu sagen, wird schwierig und lohnt sich eh nicht. Aber mit Deiner "rechtlichen Einschätzung" hast Du Dich verrannt. Dafür ist ein Forum nicht der geeignete Ort. Manche verlassen sich darauf und müssen dann die Folgen tragen.

Die Frage des TE ist eindeutig rechtlicher Natur, er scheint entschlossen zu sein, da was zu unternehmen. Nur kann dabei das Forum nicht helfen. Allein aus dem Grunde ist hier jeder konkrete Rechtsrat falsch. Der Rat kann nur lauten: Geh zum Anwalt oder lass es. Aber nicht: Ich weiß es, verlass Dich darauf. Im Zweifel ist man damit falsch beraten.

Du kannst nicht erst Tipps geben, die den Anschein rechtlicher Kompetenz haben, und es dann als akademisch abtun, wenn man Dich auf Schwachstellen hinweist.
ratzemen
Ist häufiger hier
#33 erstellt: 11. Apr 2015, 23:02
Herrlich
Lars_1968
Inventar
#34 erstellt: 11. Apr 2015, 23:41
Der Einzige, der hier nicht mehr schreibt, ist der TE, der Thread kann also doch eigentlich geschlossen werden?
Ralf_Hoffmann
Inventar
#35 erstellt: 11. Apr 2015, 23:49
Dafür
arizo
Inventar
#36 erstellt: 11. Apr 2015, 23:59
Och nee.
Noch nicht schließen!
Wird doch gerade interessant!
Puuhbaer68
Hat sich gelöscht
#37 erstellt: 12. Apr 2015, 09:41
Sagenhaft,

was manche hier lesen, verstehen und interpretieren. Und das dann auch hier rein schreiben.

Also ich habe so manche Sachen, die hier angeblich geschrieben wurden, nicht gelesen und auch nicht so verstanden. Bin aber auch kein Jurist, vielleicht liegt es daran.

Das einzige, was ich dem TE raten könnte: Zuerst denken, dann handeln.

Würde so manche Dinge so schön vereinfachen ... .
ratzemen
Ist häufiger hier
#38 erstellt: 12. Apr 2015, 11:29

arizo (Beitrag #36) schrieb:
Och nee.
Noch nicht schließen!
Wird doch gerade interessant! :D

Dafür
DJDicker26
Ist häufiger hier
#39 erstellt: 15. Apr 2015, 16:32
Ich habe doch geschrieben das die Firma den Fehler korrigierte

Ps. Mit mir kann man auch reden aber die Firma kommt mir nicht entgegen ich werde es noch mal versuchen mit dem Chef persönlich wie er das sieht ich war auch nicht der einzigste der sie gekauft hatte in weiß und in Kirsch und in weiß wahren die gleich auf rot

Hier ist der Beweis

image
*Chilli*
Hat sich gelöscht
#40 erstellt: 15. Apr 2015, 16:40
Tut mir leid, aber ich verstehe immer noch nicht, was du eigentlich erreichen möchtest. Inwiefern soll dir der Händler denn entgegen kommen?

Ganz davon abgesehen hast du exakt diesen Beitrag vor 5 Tagen schon einmal gepostet. Sinn?

Mfg
*Chilli*


[Beitrag von *Chilli* am 15. Apr 2015, 16:43 bearbeitet]
arizo
Inventar
#41 erstellt: 15. Apr 2015, 22:18
Hast du den Chef jetzt schon erreicht?
Was sagt er dazu?
ratzemen
Ist häufiger hier
#42 erstellt: 16. Apr 2015, 09:12

*Chilli* (Beitrag #40) schrieb:
Tut mir leid, aber ich verstehe immer noch nicht, was du eigentlich erreichen möchtest. Inwiefern soll dir der Händler denn entgegen kommen?

Ganz davon abgesehen hast du exakt diesen Beitrag vor 5 Tagen schon einmal gepostet. Sinn?

Mfg
*Chilli*

ER MÖCHTE DIE ANGEBOTENEN LAUTSPRECHER ZU DEM ANGEGEBEN PREIS KAUFEN! Nicht mehr und nicht weniger , das ist der Sinn...halt nur kaufen...

DexterTech
Ist häufiger hier
#43 erstellt: 05. Mai 2015, 08:59
Wäre das im Einzelhandel falsch ettikiert o.ä. gewesen, hättest du das vermutlich auch sofort für den Preis bekommen.
Beim Online-Handel ist das leider nicht so einfach
Du hättest vielleicht eher auf die Kulanz des Anbieters hoffen können, wenn du nicht direkt dem Rechtsschutz gewedelt hättest.
Das verhärtet sofort die Fronten. Du kannst dir nie sicher sein, ob es nicht irgendwo noch ein günstigeres Angebot gibt. Die Online-Shops müssen so schnell auf den Markt reagieren, da variieren die Preise einfach. Als Tip: Mach dir das lieber zu nutze. Verschiedene Produkte gibt es an verschiedenen Tagen günstiger. Laut einer Online-Handel: Clever sein beim Preisvergleich Untersuchung von FOCUS bestellst du Elektronik in deinem Falle am besten Mittwochs. Aber nicht den Überblick verlieren,
du siehst ja, dass manchmal sogar die Händler selbst damit überfordert sind.
JULOR
Inventar
#44 erstellt: 05. Mai 2015, 09:32

arizo (Beitrag #2) schrieb:
... kannst du ja einfach von deinem 14tägigen Rückgaberecht bei Onlinekäufen gebrauch machen

Post Nr 2. Damit war eigentlich alles schon alles gesagt. Auch dem Rest von arizos Post kann ich nur zustimmen.
Dadof3
Moderator
#45 erstellt: 05. Mai 2015, 11:53

DexterTech (Beitrag #43) schrieb:
Wäre das im Einzelhandel falsch ettikiert o.ä. gewesen, hättest du das vermutlich auch sofort für den Preis bekommen.

Damit hatte ich bislang noch nie Glück. Es zählte immer nur, was die Computerkasse sagte, egal, welches Schild dran klebte.
kinodehemm
Hat sich gelöscht
#46 erstellt: 05. Mai 2015, 12:29
Moin

@Dadof
das ist juristisch auch korrekt.

Das Preisschild wird nicht als Angebot seitens des Käufers gesehen, sondern als eine 'Aufforderung zur Angebotsabgabe'. Dein Angebot zum Kauf des Artikels kann der Verkäufer dann annehmen - muss aber nicht.

Wenn es allerdings so währe, das der Händler dir zum Ausbau deines Musikzimmers einen konkreten KVA gemacht hätte , wäre die Sachlage anders.

Aber sich auf ein Preisschild oder ne InetAnzeige zu berufen, ist fruchtlos.


[Beitrag von kinodehemm am 05. Mai 2015, 12:32 bearbeitet]
Dadof3
Moderator
#47 erstellt: 05. Mai 2015, 12:51
kinodehemm, das musst du mir nicht erklären ... siehe meine vorherigen Beiträge in diesem Thread.
Stephan.M.
Ist häufiger hier
#48 erstellt: 07. Mai 2015, 14:38
Hallo,

solche Fälle gab es in der Vergangenheit schon öfters. Und der eine oder andere ist damit auch vor Gericht gezogen. Hierzu gibt es auch ein BGH Urteil vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 79/04 - LG Bielefeld. Die Klage des Käufers auf den günstigen (falschen) Preis wurde abgelehnt.

Gruß

Stephan M.
Dadof3
Moderator
#49 erstellt: 07. Mai 2015, 14:50
Der BGH-Fall liegt aber etwas anders als hier. Dort wurde ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen und die Ware sogar zum angegebenen Preis ausgeliefert. Der Verkäufer erklärte anschließend die Anfechtung wegen Irrtums.

Hätte der Verkäufer bereits vor Vertragsbestätigung und Auslieferung gemerkt, dass es sich um einen Irrtum handelt und den Auftrag nicht angenommen, so wäre der Fall niemals bis zum BGH gekommen. Ein seriöser Anwalt hätte den nicht einmal vor Amtsgericht gebracht...
Stephan.M.
Ist häufiger hier
#50 erstellt: 07. Mai 2015, 16:35
Hallo,

ich wollte damit verdeutlichen, dass selbst ein vollständig abgeschlossner Kauf/Verkauf (Angebot, Angebotsannahme, Auftragsbestätigung, Lieferung etc.) angefochten und wegen Irrtums für nichtig erklärt wurde. Der Fall des TE ist ja schon im Anfang stecken geblieben. Sprich man kann sich ärgern, den hohen Preis zahlen oder was anderes nehmen. Das wars dann aber auch.

Gruß
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#51 erstellt: 07. Mai 2015, 17:29
Der Teufel steckt im Detail und jeder Fall ist anders gelagert. Dass ein Vertrag angefochten werden kann, steht ja im Gesetz, das hat der BGH ja nicht "erfunden". Die theoretische Frage ist jeweils nur, ob ex nunc oder ex tunc, die praktische, ob die Voraussetzungen vorliegen und sich beweisen lassen. Hier stellt sich zudem noch die Frage, ob überhaupt ein Vertrag vorliegt. Wahrscheinlich nicht, es ist aber auch nicht völlig auszuschließen. Kommt also darauf an.

Unabhängig von der Rechtslage würde ich wegen einer solchen Sache nicht prozessieren. Aber wenn einige Mitschreiber wissen, was einen seriösen Anwalt ausmacht, dann bedarf es keiner Anwälte mehr und auch keiner Diskussion über die Rechtslage. Dann ist das alles schon entschieden, ein glasklarer Fall sozusagen (nämlich ein Fall für den Stammtisch).
Suche:
Gehe zu Seite: Erste Letzte |nächste|
Das könnte Dich auch interessieren:
Erfahrungen mit HiFi Schluderbacher ?
didimac am 08.04.2009  –  Letzte Antwort am 15.04.2016  –  447 Beiträge
Will Hifi-Schluderbacher nichts verkaufen?
Marco_P. am 12.06.2007  –  Letzte Antwort am 04.07.2011  –  83 Beiträge
Großes Lob mal an Hifi Schluderbacher!
Bigbenxx3 am 01.07.2014  –  Letzte Antwort am 14.07.2014  –  5 Beiträge
Zuverlässiger , günstiger Hifi-Händler gesucht
Hardwell am 20.12.2012  –  Letzte Antwort am 28.01.2013  –  23 Beiträge
Hifi und TV über die selben Boxen
pizarro am 14.02.2005  –  Letzte Antwort am 14.02.2005  –  3 Beiträge
hifi shop in hamburg?
livE am 09.08.2004  –  Letzte Antwort am 12.08.2004  –  6 Beiträge
Versandkosten - sooooon Hals
Brummbaer68 am 23.01.2004  –  Letzte Antwort am 24.01.2004  –  14 Beiträge
Musical Fidelity Reference 2
Karem am 07.05.2006  –  Letzte Antwort am 11.10.2006  –  2 Beiträge
Was taugt Sherwood-Hifi?
ta am 08.07.2005  –  Letzte Antwort am 13.03.2021  –  72 Beiträge
HiFi-Zeitschriften
jo_peng am 30.07.2015  –  Letzte Antwort am 14.08.2015  –  26 Beiträge
Foren Archiv
2015

Anzeige

Produkte in diesem Thread Widget schließen

Aktuelle Aktion

Partner Widget schließen

  • beyerdynamic Logo
  • DALI Logo
  • SAMSUNG Logo
  • TCL Logo

Forumsstatistik Widget schließen

  • Registrierte Mitglieder925.708 ( Heute: 11 )
  • Neuestes Mitgliedgune
  • Gesamtzahl an Themen1.551.048
  • Gesamtzahl an Beiträgen21.536.764

Hersteller in diesem Thread Widget schließen