Kopierschutz und Co.

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Vielniks
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 07. Mrz 2016, 07:44
Hi,

es geht um Mechanismen zum Kopierschutz. Falls das nicht richtig hier ist, bitte verschieben.
Ich weiß, jetzt werden einige aufheulen und "nicht schon wieder" stöhnen. Ich habe in der Suche aber nicht Antwort auf meine Fragen bekommen.

1.) Die Hochzeit der DRM-Mechanismen war meines Wissens Anfang der Nullerjahre. Gibt es heute überhaupt noch kopiergeschützte Musik?
2.) Wie ist es mit "Wasserzeichen" (ich nutze das hier mal als Sammelbegriff für alle Veränderungen, die das Produkt indizieren)?
3.) Gibt es Software, mit der man beides identifizieren und entfernen kann?
4.) Wie ist die rechtliche Lage bei rechtmäßig erworbener Musik? Darf man kopieren? Falls ja, wie oft? An wen verteilen? (Die AGB von Amazon sind in so verschwurbeltem Juristendeutsch verfasst, dass ich da nicht schlau draus werde).

Ich weiß, das ist eine Menge auf einmal. Falls jemand nur auf eine Frage antwortet, hilft das auch schon weiter.

Dank und Gruß
Frank
ZeeeM
Inventar
#2 erstellt: 07. Mrz 2016, 08:42
Die Frage ist, wieviel Geld kann ich abernten, wenn ich ein Stück produziere. Wie kann ich den Gewinn maximieren?
Es gab ja AFAIR durchaus Experimente, das ein Album gleichzeitig verkauft und auch verschenkt wurde und die erwartete Umsätze nicht beeinträchtigt waren. Das Konsumverhalten von Medien ist sicher ein interessanter Aspekt. Meine Beziehung zu einem Album hat durchaus auch was mit dem physischen Präsenz eines Informationsträger zu tun. Das gleiche Album gestreamt, vermittelt nicht das gleiche Gefühl, mit Akustik hat das Nichts zu tun.
John22
Inventar
#3 erstellt: 07. Mrz 2016, 15:22

Vielniks (Beitrag #1) schrieb:
1.) Die Hochzeit der DRM-Mechanismen war meines Wissens Anfang der Nullerjahre. Gibt es heute überhaupt noch kopiergeschützte Musik?
3.) Gibt es Software, mit der man beides identifizieren und entfernen kann?


Es gibt noch viele CDs mit Kopierschutz, da ohne eine Neupressung natürlich die Altpressung solange verkauft wird bis das Lager leer ist oder das Album im Katalog gestrichen wird und selbst dann gibt es noch Restbestände im Handel:

https://www.jpc.de/s/cd+mit+kopierschutz?pd_medium=CD

Es gibt m.E. keine legale Spftware zum Entfernen des Kopirschutzes von CDs, DVDs und Blu-rays.
AkustikLaie
Stammgast
#4 erstellt: 07. Mrz 2016, 15:52
Moin Moin

Für die private nutzung sind Kopien der Orginale auf jeden fall erlaubt.

Das mit dem kopierschutz hab ich noch nie so richtig verstanden da sich der von mir verwendete iMac samt itunes noch nie um sowas geschert hat.
Nach dem einlegen einer CD fragt er mich sofort ob ich die cd in meine Mediathek aufnehmen möchte und kopiert sie dann auch anstandslos egal ob da ein kopierschutz auf der CD ist oder nicht.
Auch die Titel und der Albumname werden sofern nicht schon aud der CD enthalten, automatisch via Internet ergänzt.
Vielniks
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 07. Mrz 2016, 17:54
Danke zunächst.

Ich habe vor kurzem von Qóbuz geladen, und da stand dann: 100%ig DRM-frei. Das ist doch mal ne klare Aussage.
Hat sich mal jemand die AGB von Amazon durchgelesen? M.E. versteht das keiner ohne ein Diplom in Jura. Und selbst die nicht alle.

Bitte nicht falsch verstehen:
Dass Leute verfolgt werden, die mit ihren Uploads Geld verdienen, kann ich durchaus nachvollziehen.
Aber wenn ich mir eine CD kaufe und diese an meinen Sohn verschenke, bin ich dann ein Verbrecher?
Paesc
Inventar
#6 erstellt: 07. Mrz 2016, 18:08
DRM-Musik anfangs der Nullerjahre wurde in den Formaten AAC DRM und WMA DRM angeboten. Es gibt mittlerweile legale Tools der Musikindustrie, die diesen Kopierschutz entfernen (u.a. von Apple). Grund: das ganze DRM-Zeugs hat viel Verwirrung und Probleme verursacht (Ungewissheit, Inkompatibilitäten usw.).

Ansonsten: es soll tatsächlich vereinzelt HiRes-Downloads geben, die mit einem Wasserzeichen versehen wurden (vor allem von Universal).

Was die Kopierschutzthematik anbetrifft: die ist von Land zu Land verschieden. Deutschland, Österreich und die Schweiz haben ein relativ liberales Urheberrecht; vor allem die Schweiz: Kopierschutzumgehung und selbst Download aus illegalen Quellen erlaubt. Begründung: man könne dem Konsumenten nicht zumuten, zwischen legalen und illegalen Angeboten unterscheiden zu müssen. In Deutschland darf man sogar die CD-Sammlung rippen und dann verkaufen, die Rips darf man behalten. England, USA, Australien usw. sind da wesentlich strikter: in England gilt seit dem August 2015 theoretisch sogar ein Verbot des CD-Rippens.

Ich finde es insbesondere korrekt und konsumentenfreundlich, wenn Kopierschutz zu Privatzwecken umgangen werden darf; schliesslich hat man für die Musik, Filme usw. bezahlt! Und im 21. Jahrhundert will man Files und Sicherheitskopien. Was Downloads und Weiterverkauf der CD-Sammlung nach dem Rippen anbetrifft, bin ich nicht ganz mit geltenden Gesetzen in Deutschland und der Schweiz einverstanden; aber nach all den Gängeleien und Quälereien der Konsumenten der letzten Jahre ("PC-Kopierschutz" der CD, all die Ansagen und Werbungen auf DVD, auslaufende Updates neuer Kopierschutzmechanismen bei PC-Abspielprogrammen bereits nach 2 Jahren (= neue Filme nicht mehr abspielbar) usw.) ist das nicht weiter tragisch...
AkustikLaie
Stammgast
#7 erstellt: 07. Mrz 2016, 18:40
Soweit ist alles recht verständlich.

Aber was passiert wenn ich den Orginal Tonträger meines ripps nicht mehr habe weil er verloren gegangen ist oder wegen eines defekts entsorgt wurde?
Paesc
Inventar
#8 erstellt: 07. Mrz 2016, 19:10

AkustikLaie (Beitrag #7) schrieb:
Aber was passiert wenn ich den Orginal Tonträger meines ripps nicht mehr habe weil er verloren gegangen ist oder wegen eines defekts entsorgt wurde?


Gute Frage... Solange Du im Zweifelsfalle nachweisen kannst, dass Du die Tonträger selber erworben oder geschenkt bekommen hast, ist das kein Problem. Ich würde mir da nicht zu viele Gedanken darüber machen.

Es geht in so ziemlich allen westlichen Ländern viel mehr in die Richtung, dass P2P-Netzwerke und Internet-Piraterie verstärkt verfolgt werden. Die Schweiz revidiert derzeit gerade das Urheberrecht, und es ist klar ein verstärkter Fokus auf das Verbreiten urheberrechtlich geschützen Materials festzustellen. Insofern kann die liberale Rechtslage in der Schweiz zu einem zweischneidigen Schwert werden: der Download illegaler Angebote mag zwar weiterhin legal sein, doch oftmals werden dann heruntergeladene Dateien oder gar die gesamte Musikbibliothek auch gleich zum Download für andere freigegeben. Und schon kann es ungemütlich werden - obwohl man evtl. nicht mal was davon weiss...

Merke: das verbreiten (Uploaden) urheberrechtlich geschützen Materials über das Internet, vor allem über Peer-To-Peer-Netzwerke ("Gratis-Downloadportale"), ist immer illegal; einzig im engen Familien- und Freundeskreis gewähren einige Länder Ausnahmen.
Vielniks
Ist häufiger hier
#9 erstellt: 08. Mrz 2016, 06:19
Ein bisschen schlauer bin ich jetzt, danke.

Ich frage mich aber, warum die AGB so allgemein und unverständlich gehalten werden.
Ist es denn so schwer zu schreiben: Sie dürfen für private Zwecke Kopien erstellen?


[Beitrag von Vielniks am 08. Mrz 2016, 06:21 bearbeitet]
Hörbert
Inventar
#10 erstellt: 08. Mrz 2016, 09:58
Hallo!


......Ich frage mich aber, warum die AGB so allgemein und unverständlich gehalten werden......


Je nun, m.E. liegt so etwas zum großen Teil daran das die Kopierschutzgesetze eigentlich nicht aus einem echten Bedürfniss heraus entstanden sind sondern eher ein marktpolitisches Instrument sind mit dem die MI versucht ihre sinkenden Umsätze aufzufangen.

Hier dürfte auch den eifrigsten Lobbyisten und den beteiligten Juristen klargewesen sein das hier das Üblel am falschen Platz verotet wurde und die schärferen Regelungen legendlich eine Alibifunktion haben die die Fehler in der Führungsspitze der Konzerne kaschieren soll.

MFG Günther
Dadof3
Moderator
#11 erstellt: 10. Mrz 2016, 01:04

Vielniks (Beitrag #9) schrieb:
Ich frage mich aber, warum die AGB so allgemein und unverständlich gehalten werden.

Ich verstehe nicht, was du meinst. Ich die AGB mal überflogen, das ist ganz normales Deutsch ohne besondere juristische Fachbegriffe.
Das ist halt eine komplizierte Materie, und die kann man nicht in drei einfachen Sätzen beschreiben. Das wäre so, als ob du sagst "Warum hat Einstein seinen Aufsatz zur allgemeinen Relativitätstheorie so unverständlich gehalten?"

Ansonsten such doch einfach nach einem anderen Anbieter mit einfacheren AGB und kauf dort (ernst gemeint!)


Ist es denn so schwer zu schreiben: Sie dürfen für private Zwecke Kopien erstellen?

Das würde Amazon niemals schreiben, denn sie wollen das nicht! Das Recht auf eine Privatkopie ergibt sich aus dem Gesetz: http://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html (übrigens deutlich unverständlicher formuliert als die Amazon-AGB). Wozu sollte Amazon darauf hinweisen?
Vielniks
Ist häufiger hier
#12 erstellt: 10. Mrz 2016, 07:30
Den Vergleich mit der Relativitätstheorie finde ich etwas gewagt. Einstein hat sich mit seiner Abhandlung an Fachleute gewandt und sie so einfach wie möglich gehalten, dabei aber natürlich Fachterminologie genutzt, was nicht schlimm ist, da der Adressat ja damit umgehen kann.
Die AGB von Amazon richten sich aber an den normalen Verbraucher. Und ich bezweifle, dass bei einer Umfrage viele den Begriff des "nicht ausschließlichen Nutzungsrechtes" erklären können.
Die Erklärung aber, dass Amazon ja kein Interesse daran habe, zu schreiben, du darfst ruhig kopieren, kann ich gut nachvollziehen.
Kann gut sein, dass sie sich dadurch sogar juristisch angreifbar machen würden.
Vielniks
Ist häufiger hier
#13 erstellt: 10. Mrz 2016, 07:35
"Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."

Sry, aber das finde ich nun wieder glasklar, das versteht doch jedes Kind.
Das heißt doch, wenn ich rechtmäßig Dateien herunterlade, darf ich sie für private Zwecke auf eine CD brennen und diese an meinen Sohn geben.
Das wollte ich doch nur wissen.

Danke für den Link übrigens.


[Beitrag von Vielniks am 10. Mrz 2016, 07:36 bearbeitet]
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