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Wie mit Dränglern umgehen (Straßenverkehr)

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Autor
Beitrag
Giustolisi
Inventar
#1 erstellt: 25. Sep 2013, 10:22
Mich beschäftigt zur Zeit, wie man gesetzeskonform mit Dränglern umgehen kann. Damit meine ich die Leute, die extrem dicht auffahren.
Mein Problem:
Drängler gefährden nicht nur sich, sondern auch mich. Das muss und will ich nicht tolerieren.
Auch wenn ich bedrängt werde gibt mir das nicht das recht selbst gegen das Gesetz zu verstoßen.
Ich habe mich bereits so weit ich konnte informiert, konnte aber bisher nur herausfinden, was nicht erlaubt ist.

  • Auf die Bremse treten ist verboten, weil ich gerade wegen des geringen Abstands einen Unfall provozieren würde
  • Bremse antippen (so dass das Fahrzeug nicht verlangsamt aber die Bremslichter aufleuchten) ist auch verboten, weil der Drängler wie bei einer echten Bremsung reagieren könnte, was wieder eine Gefährdung darstellt.
  • Schneller als erlaubt zu fahren ist auch keine Option. Außerdem fährt mein Fahrzeug nicht besonders schnell, so dass ich außerorts (Landstraße, Bundesstraße, Autobahn) das erlaubte Tempolimit meistens gar nicht erreichen kann.
  • Der Warnblinker darf zu diesem Zweck auch nicht eingesetzt werden.

Nun könnte ich einfach vom Gas gehen und so meine Geschwindigkeit an den Sicherheitsabstand des Dränglers anpassen. Leider weis ich nicht, ob das erlaubt ist. Ich kann aber auch nicht tolerieren, auf diese Art gefährdet zu werden. Bei einem echten Notfall könnte mich der zu dicht auffahrende Drängler meine Gesundheit oder mein Leben kosten.
Für gesetzeskonforme Lösungsvorschläge bin ich offen.
cbv
Inventar
#2 erstellt: 25. Sep 2013, 10:35
Bremsen bzw die Bremse antippen ist nicht verboten -- kann aber, wie auch das Drängeln, als Nötigung ausgelegt werden.

Was kannst Du machen? Kurzzeitig Gas wegnehmen und wieder beschleunigen. Ich nehme in dem Fall dann, wenn es die Situation erlaubt, beide Hände kurz hoch (Handflächen zueinander) und zeige "Abstand halten" an. In fast allen Fällen hilft das bereits.

Locker bleiben, und bei der nächsten Möglichkeit einscheren. Idioten zu erziehen ist nicht Deine Aufgabe.
quetzacotl
Stammgast
#3 erstellt: 25. Sep 2013, 10:39
Bei nächster Gelegenheit rechts rüber, Drängler vorbei lassen und entspannt und friedlich die eigene Fahrt fortsetzen ... 100% legal, nevenschonend und eigentlich immer durchführbar.
cbv
Inventar
#4 erstellt: 25. Sep 2013, 10:44
Legal wäre wohl auch die Anbringung einer Heck-Kamera... Ob die Aufnahmen vor Gericht allerdings Bestand haben, ist zweifelhaft -- meist fehlt ein Hinweis auf die eigene Geschwindigkeit. Könnte aber trotzdem abschreckend wirken.
quetzacotl
Stammgast
#5 erstellt: 25. Sep 2013, 10:56
Imho ist das illegal, da man den öffentlichen Raum nicht privat filmen darf wegen der Persönlichkeitsrechte.
cbv
Inventar
#6 erstellt: 25. Sep 2013, 11:00
Nein, da die Kamera nicht auf Personen fokussiert ist. Daher sind sie erlaubt.

Edith merkt an, dass es allerdings NICHT erlaubt ist, die Videos im Internet bereitzuhalten. Also nicht auf YT hochladen, solange Personen oder Kennzeichen zu erkennen sind.


[Beitrag von cbv am 25. Sep 2013, 11:02 bearbeitet]
schraddeler
Inventar
#7 erstellt: 25. Sep 2013, 14:03
Ich hab das mal mit meinem alten C-Kadett und einem arg drängelnden Porsche praktiziert, einfach bei 80 Sachen den 2ten Gang rein und die Kupplung schnalzen lassen. War noch in der Vor-ABS-Zeit, von daher hat man anhand der Rauchentwicklung leicht erkennen können das der Reifensatz des Porsche ordentlich einen abgekriegt hat.
An der nächsten Ampel kam der Fahrer dann wutentbrannt nach vorne" Was soll der Scheiß, spinnst du,etc...". Ich meinte darauf nur "Entschuldigen sie bitte vielmals, aber wenn mich jemand so bedrängt werde ich etwas nervös und da hab ich mich leider verschaltet" Seine Kinnlade fiel runter und er hat sich wieder in sein Auto getrollt und hat in Folge auch ordentlich Abstand gehalten, ich denke er hatte verstanden.

gruß schraddeler
ZeeeM
Inventar
#8 erstellt: 25. Sep 2013, 14:05
und was macht man als Zweirradfahrer?
Soundscape9255
Inventar
#9 erstellt: 25. Sep 2013, 14:09

Giustolisi (Beitrag #1) schrieb:

  • Der Warnblinker darf zu diesem Zweck auch nicht eingesetzt werden.


  • Mit welcher Begründung?
    nuke2015
    Stammgast
    #10 erstellt: 25. Sep 2013, 14:13

    Giustolisi (Beitrag #1) schrieb:

  • Schneller als erlaubt zu fahren ist auch keine Option. Außerdem fährt mein Fahrzeug nicht besonders schnell, so dass ich außerorts (Landstraße, Bundesstraße, Autobahn) das erlaubte Tempolimit meistens gar nicht erreichen kann.


  • nicht das du das falsch verstehst.. ich kann sowas auch nicht ab!!
    Aber was zum Geier hast du für ein Auto dass nicht das erlaubte Tempolimit erreicht
    cbv
    Inventar
    #11 erstellt: 25. Sep 2013, 14:23

    Soundscape9255 (Beitrag #9) schrieb:

    Giustolisi (Beitrag #1) schrieb:

  • Der Warnblinker darf zu diesem Zweck auch nicht eingesetzt werden.

  • Mit welcher Begründung? :?

    StVO §15 und §16
    Soundscape9255
    Inventar
    #12 erstellt: 25. Sep 2013, 14:30

    cbv (Beitrag #11) schrieb:

    StVO §15 und §16



    15 Passt absolut garnicht!

    16/1/2: wer sich oder Andere gefährdet sieht.

    Das erlaubt ja ausdrücklich die Benutzung des Warnblinkers, da man auf eine Gefährdung aufmerksam macht!
    cbv
    Inventar
    #13 erstellt: 25. Sep 2013, 15:02
    Natürlich passt §15 -- insofern, dass er, zusammen mit §16, die Verwendung des Warnblicklichtes regelt.

    §16 Satz 1.2 und Satz 2 behandeln Notsituationen, die aber bei Drängelei nicht vorliegen.
    Soundscape9255
    Inventar
    #14 erstellt: 25. Sep 2013, 15:08
    Hast du eine verwertbare Quelle für diene Behauptungen?

    Aus der StVO geht das nämlich absolut nicht so hervor, wie du behauptest, das ist ja völliger Unsinn!
    schraddeler
    Inventar
    #15 erstellt: 25. Sep 2013, 15:51

    ZeeeM (Beitrag #8) schrieb:
    und was macht man als Zweirradfahrer?

    Also ich kann da nur von meinen Motorraderfahrungen sprechen, und von daher kann ich keine Aussage treffen da noch nie jemand so schnell war das er drängeln konnte

    gruß schraddeler
    cbv
    Inventar
    #16 erstellt: 25. Sep 2013, 16:01
    Es bleibt Dir selbstverständlich unbesehen, das für völligen Unsinn zu halten, ändert aber nichts an der Tatsache, dass das Warnblicklicht der Warnung vor eine Notsituation dient.

    Vielleicht hilft Dir ein Blick in das Rechtslexikon weiter. Ich empfehle, vorallem den letzten Satz genau zu lesen.

    NB: Vermutlich wird Dir niemand einen Strick daraus drehen, wenn Du den Warnblicker einsetzt. Genauso wenig, wenn Du statt dessen kurzzeitig die Nebelschlußleuchte einschaltest. Erlaubt ist es in dieser Situation zum Zweck des ... Erschreckens des Dränglers trotzdem nicht.


    [Beitrag von cbv am 25. Sep 2013, 16:03 bearbeitet]
    Soundscape9255
    Inventar
    #17 erstellt: 25. Sep 2013, 16:05
    Auch da steht ganz klar: "oder wenn andere Verkehrsteilnehmer durch das Fahrzeug gefährdet sind oder vor Gefahren gewarnt werden sollen".

    Wenn einer Drängelt, dann stellt das eindeutig eine Gefahr dar, vor der man mit dem Warnblinker warnen kann, genau darum nennt man ihn auch "Warnblinker".

    Was für ein Problem hast du damit?

    Das Wort Notsituation hat eine ganz andere Bedeutung und kommt in dem Zusammenhang nirgends vor!


    [Beitrag von Soundscape9255 am 25. Sep 2013, 16:07 bearbeitet]
    ViSa69
    Inventar
    #18 erstellt: 25. Sep 2013, 16:07
    @TE

    Fahr mit den Öffis ...

    Gruß,
    ViSa
    cbv
    Inventar
    #19 erstellt: 25. Sep 2013, 16:11
    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...
    Soundscape9255
    Inventar
    #20 erstellt: 25. Sep 2013, 16:14

    cbv (Beitrag #19) schrieb:
    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...


    Und das ausgerechnet, von jemanden, der "Gefahrensituation" nicht von "Notsituation" unterscheiden kann.
    THX2008
    Inventar
    #21 erstellt: 25. Sep 2013, 16:27

    Giustolisi (Beitrag #1) schrieb:
    Mich beschäftigt zur Zeit, wie man gesetzeskonform mit Dränglern umgehen kann. Damit meine ich die Leute, die extrem dicht auffahren.

    Man muss das einmal aus Sicht des Bedrängten sehen und einmal aus der Sicht des Dränglers:

    1. Fahre ich auf der linken Spur mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit als die rechte Spur hergibt und fährt mir dann einer von hinten auf (häufig noch mit Lichthupe), so fühle ich mich bedrängt. Dann halte ich es meist mit cbv und versuche den Drängler so schnell wie möglich vorbeizulassen. Soll er andere nerven und gefährden, aber nicht mich! Idioten erziehen ist meist unmöglich, stets jedoch sehr anstrengend!
    2. Fahre ich auf der linken Spur mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit als die rechte Spur hergibt und schert dann plötzlich jemand vor mir von der rechten Spur zum Überholen aus, werde ich selbst schlagartig zum Drängler denn ich lasse es noch ein bisschen ausrollen und steige nicht voll in die Eisen. Möglicherweise fühlt sich der vor mir dann bedrängt... In diesen Fällen habe ich meine Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben, dass man hin und wieder einen Idioten erziehen kann.
    catman41
    Inventar
    #22 erstellt: 25. Sep 2013, 19:03
    Moin,

    quetzacotl schrieb:

    Bei nächster Gelegenheit rechts rüber, Drängler vorbei lassen und entspannt und friedlich die eigene Fahrt fortsetzen ... 100% legal, nevenschonend und eigentlich immer durchführbar.


    so sehe ich das auch!

    lg
    Harry
    Giustolisi
    Inventar
    #23 erstellt: 25. Sep 2013, 20:28

    Bremsen bzw die Bremse antippen ist nicht verboten -- kann aber, wie auch das Drängeln, als Nötigung ausgelegt werden.

    Deswegen ist es verboten.

    Was kannst Du machen? Kurzzeitig Gas wegnehmen und wieder beschleunigen. Ich nehme in dem Fall dann, wenn es die Situation erlaubt, beide Hände kurz hoch (Handflächen zueinander) und zeige "Abstand halten" an. In fast allen Fällen hilft das bereits.

    Gas weg nehmen wäre eine Option, aber ich weis nicht, ob mir das als Nötigung ausgelegt werden könnte. Dafür spricht, dass es sich um eine Gefahrensituation handelt. Mit der Reduzierung der Geschwindigkeit reduziere ich das Risiko des geringen Abstands.

    Locker bleiben, und bei der nächsten Möglichkeit einscheren. Idioten zu erziehen ist nicht Deine Aufgabe.

    Einscheren geht nur wenn man mindestens zwei Spuren pro Richtung hat. In solchen Fällen fahre ich grundsätzlich rechts.
    Ich will keine Idioten erziehen, sondern nur eine gefährliche Situation mit legalen Mitteln beenden.

    Bei nächster Gelegenheit rechts rüber, Drängler vorbei lassen und entspannt und friedlich die eigene Fahrt fortsetzen ... 100% legal, nevenschonend und eigentlich immer durchführbar.

    Ich fahre nur wenige Male im Jahr auf Autobahnen oder mehrspurigen Straßen. Auf Landstraßen und innerorts ist das keine Option.

    Legal wäre wohl auch die Anbringung einer Heck-Kamera... Ob die Aufnahmen vor Gericht allerdings Bestand haben, ist zweifelhaft -- meist fehlt ein Hinweis auf die eigene Geschwindigkeit. Könnte aber trotzdem abschreckend wirken.

    Eine Heckkamera könnte helfen, Drängler nachträglich anzuzeigen. Das ist aber erstens ein Aufwand, den ich nicht bei jedem Drängler betreiben will, außerdem hilft es in der konkreten Situation nicht.

    Imho ist das illegal, da man den öffentlichen Raum nicht privat filmen darf wegen der Persönlichkeitsrechte.

    Stimmt nicht, sonst wären Urlaubsvideos auf belebten Plätzen auch verboten.

    Ich hab das mal mit meinem alten C-Kadett und einem arg drängelnden Porsche praktiziert, einfach bei 80 Sachen den 2ten Gang rein und die Kupplung schnalzen lassen

    Ist das nicht eine Gefährdung, weil das Fahrzeug schnell verlangsamt wird?

    nicht das du das falsch verstehst.. ich kann sowas auch nicht ab!!
    Aber was zum Geier hast du für ein Auto dass nicht das erlaubte Tempolimit erreicht

    Ich fahre eine Piaggio Ape TM 703

    NB: Vermutlich wird Dir niemand einen Strick daraus drehen, wenn Du den Warnblicker einsetzt. Genauso wenig, wenn Du statt dessen kurzzeitig die Nebelschlußleuchte einschaltest. Erlaubt ist es in dieser Situation zum Zweck des ... Erschreckens des Dränglers trotzdem nicht.
    Dumm wäre es nur, wenn er erschrickt und so einen Unfall auslöst.

    Auch da steht ganz klar: "oder wenn andere Verkehrsteilnehmer durch das Fahrzeug gefährdet sind oder vor Gefahren gewarnt werden sollen".

    Das spricht wieder für den Warnblinker

    Fahr mit den Öffis ...
    Nein, ich will an meinem Ziel ankommen. Nicht 2 Stunden vor ich dort sein will oder eine Stunde zu spät. Außerdem sind die mir zu teuer.


    Fahre ich auf der linken Spur mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit als die rechte Spur hergibt und fährt mir dann einer von hinten auf (häufig noch mit Lichthupe), so fühle ich mich bedrängt. Dann halte ich es meist mit cbv und versuche den Drängler so schnell wie möglich vorbeizulassen. Soll er andere nerven und gefährden, aber nicht mich! Idioten erziehen ist meist unmöglich, stets jedoch sehr anstrengend!
    Fahre ich auf der linken Spur mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit als die rechte Spur hergibt und schert dann plötzlich jemand vor mir von der rechten Spur zum Überholen aus, werde ich selbst schlagartig zum Drängler denn ich lasse es noch ein bisschen ausrollen und steige nicht voll in die Eisen. Möglicherweise fühlt sich der vor mir dann bedrängt... In diesen Fällen habe ich meine Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben, dass man hin und wieder einen Idioten erziehen kann

    Das trifft nur auf Autobahnen und mehrspurige Kraftfahrstraßen zu, die ich eher selten benutze.

    Ich sehe nun zwei potentiell legale Möglichkeiten. Die eine wäre die langsame Verringerung der Geschwindigkeit, die andere Möglichkeit wäre der Warnblinker.Ob diese Möglichkeiten zulässig sind, da bin ich mir noch nicht sicher.
    Wo könnte man nachfragen, um definitiv zu erfahren, ob das erlaubt oder verboten ist?
    schraddeler
    Inventar
    #24 erstellt: 25. Sep 2013, 20:55

    Giustolisi (Beitrag #23) schrieb:


    Ich hab das mal mit meinem alten C-Kadett und einem arg drängelnden Porsche praktiziert, einfach bei 80 Sachen den 2ten Gang rein und die Kupplung schnalzen lassen

    Ist das nicht eine Gefährdung, weil das Fahrzeug schnell verlangsamt wird?

    Klar kann man daraus irgendwie eine Gefährdung oder Nötigung basteln, aber dazu muß man mir erstmal eine vorsätzliche Handlung nachweisen, und das wird wohl kaum möglich sein

    gruß schraddeler
    catman41
    Inventar
    #25 erstellt: 25. Sep 2013, 21:19
    @Giustolis,

    wieviele Zitate willst Du denn noch auflisten!

    wie gesagt:

    Locker bleiben - da fährt man am besten mit!!

    lg
    Harry
    kölsche_jung
    Moderator
    #26 erstellt: 25. Sep 2013, 21:40

    Giustolisi (Beitrag #23) schrieb:
    ...
    Wo könnte man nachfragen, um definitiv zu erfahren, ob das erlaubt oder verboten ist?

    Fahr doch mal bei der Polizei vorbei ...

    ich kann dich übrigens gut verstehen

    ansonsten ... vielleicht zuerst rechts blinken, soweit wie möglich rechts fahren und erst dann langsamer werden, ggfs bremsen bis zum stillstand ... Halten müßte in aller Regel erlaubt sein
    onkel_böckes
    Inventar
    #27 erstellt: 25. Sep 2013, 21:56
    Oder einfach ein Farzeug anschaffen das nicht als Behinderung des Verkehrs auftritt.

    Sorry, ich kann ja alle verstehen.
    Aber ich fahre gern auch mal zügig, gerade auf kurvenreichen Landstrassen.(1991 Toyota MR2)
    Und ich kann die Gurken die bei erlaubten 80 oder 100 mit 60-70 rumeiern in den Momenten nicht ab.
    Allerdings bin ich rücksichtsvoll bei solch ersichtlichen Automobilen verkehrsbehinderungen.
    Ich drängel dann nicht ich überhole gleich.
    Meine feststelung, die meisten können nicht ordentlich Auto fahren.
    Soll nicht heissen das ich ein super Autofahrer bin, aber das vorausschauende und aufmerksame Fahren fehlt doch den meisten.
    Ich fahre offt auch wie ein Arxxxloxx aber immer mit bedacht.
    Giustolisi
    Inventar
    #28 erstellt: 25. Sep 2013, 22:40

    Klar kann man daraus irgendwie eine Gefährdung oder Nötigung basteln, aber dazu muß man mir erstmal eine vorsätzliche Handlung nachweisen, und das wird wohl kaum möglich sein

    Wenn mir jemand bei 60 Sachen bis auf 5m auffährt ist es mir einfach zu riskant, stark zu verlangsamen.

    wieviele Zitate willst Du denn noch auflisten!

    Ich hatte nicht so viele Antworten erwartet und wollte auch auf jeden Beitrag eingehen. Das Thema scheint doch einige Leute zu interessieren.

    Locker bleiben - da fährt man am besten mit!!

    Ich weis dass es gut gemeint ist, aber es ist nicht nur unangenehm, bedrängt zu werden, es ist auch gefährlich. Oft genug sehe ich Autos mit 5m oder weniger Abstand hinter mir.
    Ich selbst bin ein entspannter Fahrer und verstehe nicht so recht, was dichtes Auffahren bringen soll. Ich will es eben nicht tolerieren, von anderen Leuten unnötig gefährdet zu werden. Ich will aber eben so wenig unangemessen reagieren.

    Fahr doch mal bei der Polizei vorbei ...

    Das könnte ich mal machen, vielleicht haben die ein offenes Ohr. Leider habe ich oft genug die Erfahrung gemacht, dass unsere Gesetzeshüter den Bußgeldkatalog auswendig kennen, aber große Unsicherheit bei der Gesetzeslage haben.
    Vielleicht treffe ich dort auch auf ein paar kompetente Beamte, die mir helfen wollen. Ich fahre mal vorbei, wenn ich wieder in der Stadt bin.

    ich kann dich übrigens gut verstehen

    Wirst du oft auf der Straße bedrängt?

    ansonsten ... vielleicht zuerst rechts blinken, soweit wie möglich rechts fahren und erst dann langsamer werden, ggfs bremsen bis zum stillstand ... Halten müßte in aller Regel erlaubt sein

    Möglichst weit rechts fahren ist gefährlich. Mein Fahrzeug ist zwar recht schmal, aber immer noch zu breit, um auf der selben Spur überholt werden zu können. Ich habe rechts fahren schon probiert und es verleitet andere Verkehrsteilnehmer zu riskanten Überholmanövern. Ich hatte das Gefühl, dass mir gleich jemand den Spiegel ab fährt. Fahre ich weit rechts, überholen viele auch bei Gegenverkehr, da wird es oft richtig knapp. Ich mache das inzwischen nicht mehr und fahre lieber in der Mitte der Spur.

    Oder einfach ein Farzeug anschaffen das nicht als Behinderung des Verkehrs auftritt.

    Ist keine Option. Ich hatte mir dieses Fahrzeug ausgesucht und angeschafft weil es genau die Eigenschaften aufweist, auf die ich wert lege. Dass es langsam ist, interessiert mich nicht.

    Und ich kann die Gurken die bei erlaubten 80 oder 100 mit 60-70 rumeiern in den Momenten nicht ab.

    Du musst ja nicht damit fahren.

    das vorausschauende und aufmerksame Fahren fehlt doch den meisten.

    Das ist mir auch aufgefallen. Mancher scheint wirklich zu viel Geld zu haben. Ich kann es mir nicht anders erklären, dass noch vor einer Abbiegespur ein rechts blinkendes Fahrzeug überholt wird. Oft beobachte ich Fahrer, die erst ein paar Meter vor einer Ampel oder einem Kreisverkehr stark bremsen, statt einige Meter davor vom Gas zu gehen. Vorausschauendes fahren bedeutet für mich Effizienz. Sehe ich in der Ferne eine rote Ampel auf rot schalten, gehe ich vom Gas. Wenn ich Pech habe ist die Ampel noch rot, wenn ich dort ankomme. Wenn ich Glück habe, schält sie wieder auf Grün und ich muss nicht mal anhalten, bin also sogar schneller, weil ich nicht von 0km/h beschleunigen muss.

    Die Gelassenheit fehlt auch vielen Verkehrsteilnehmern. das sieht man im stockenden Stadtverkehr, im Stau oder in der Schlange hinter einem Traktor. Mancher dreht schon am Rad, wenn ich innerorts 50 fahre, wie es erlaubt ist. Gelassenheit finde ich auf der Straße wichtig. Ich nehme mir lieber ein paar Minuten mehr Zeit, dann kann ich auch ein paar Minuten hinter einem Traktor her fahren wenn ich nicht überholen kann, ohne gleich in Zeitnot zu geraten und ins Lenkrad zu beißen.


    [Beitrag von Giustolisi am 25. Sep 2013, 22:42 bearbeitet]
    onkel_böckes
    Inventar
    #29 erstellt: 25. Sep 2013, 22:46
    Schön da verstehen wir uns.
    Meinetwegen düfte gern auch Maut für PKW auf Autobahnen und ein Autobahntauglichkeitstest Pflicht werden.
    Auf der Autobahn sieht man den Zustand der breiten Masse am besten.
    Die meisten sind unfähig und das nicht nur auf der Autobahn.
    Spiegel der Geselschaft!
    ZeeeM
    Inventar
    #30 erstellt: 25. Sep 2013, 22:53

    onkel_böckes (Beitrag #29) schrieb:
    Die meisten sind unfähig und das nicht nur auf der Autobahn.
    Spiegel der Geselschaft!


    Auch eine Haltung.
    Giustolisi
    Inventar
    #31 erstellt: 25. Sep 2013, 23:01
    Viele Leute (wie ich) fahren nur selten auf der Autobahn. Ich komme damit klar, bin eh ein defensiver Fahrer. Ich halte mich an die Richtgeschwindigkeit, wenn ich mit einem schnelleren Fahrzeug unterwegs bin. Habe ich den Überholvorgang abgeschlossen, fahre ich rechts rüber. Dann können alle vorbei,die es einiger haben. Mit dem Dreirad bleibt mir nicht übrig, als die rechte Spur zu benutzen.
    Eine Autobahnprüfung wäre schwierig umzusetzen. Die nächste Autobahn ist von meinem Wohnort gut 30km entfernt. Das würde die Prüfung unnötig lang und teuer machen. Ich finde aber, dass das verhalten auf der Autobahn in vielen Fahrschulen oft zu kurz kommt. Viele wissen oder können es einfach nicht besser. Nicht die meisten, aber viele. Da hilft nur Gelassenheit. Ich finde nichts im Straßenverkehr schlimmer als Choleriker hinterm Steuer.
    Ich bin übrigens gegen eine PKW Maut auf Autobahnen. Die Dinger wurden mit Steuergeldern (auch meinen) gebaut und in Stand gehalten. Ich bezahlte über Produktpreise auch die LKW Maut mit. Ich benutze die Autobahnen sehr selten. Da darf ich auch erwarten dass ich sie gratis nutzen darf.


    [Beitrag von Giustolisi am 25. Sep 2013, 23:05 bearbeitet]
    ZeeeM
    Inventar
    #32 erstellt: 25. Sep 2013, 23:09

    Giustolisi (Beitrag #31) schrieb:
    Da hilft nur Gelassenheit. Ich finde nichts im Straßenverkehr schlimmer als Choleriker hinterm Steuer.


    Ein Problem ist, wenn das Bewegen im Straßenverkehr zu einer persönlichen Sache wird, das Fahrzeug zu einer Art Ego-Extentension. Damit geht nicht selten eine gute Portion von Selbstüberschätzung einher, das ist dann gefährlich.
    Allergen
    Gesperrt
    #33 erstellt: 25. Sep 2013, 23:12

    Giustolisi (Beitrag #1) schrieb:
    Für gesetzeskonforme Lösungsvorschläge bin ich offen.


    Ich habe für solche Leute eine Kamera im Auto. Die halte ich abwechselnd in den Rückspiegel, auf den Tacho und direkt nach hinten. Ein Gerät verwenden, dem der Zweck auf Entfernung anzusehen ist. Im Zweifel auch eine alte Spiegelreflexkamera und so tun als ob Du ihn fotografierst. Nur nicht das Handy als Kamera verwenden, weil Handy anfassen ist verboten.

    Auf der Autobahn, dann ja wohl auf der linken Spur, nützt es, mal links durch den Dreck zu fahren, Steinschlag auf der Windschutzscheibe ist immer ein gutes Argument für Abstand.



    Ich bin übrigens überzeugter Schnellfahrer, aber ich will das auch noch morgen sein, daher ist Abstand so ziemlich das Heiligste für mich. Was mich übrigens auch öfters mal zum Ziel eines Dränglers macht. Die Tipps sind erprobt.

    Giustolisi
    Inventar
    #34 erstellt: 25. Sep 2013, 23:21
    Über das Verhalten im Straßenverkehr habe ich eine gute Doku gesehen. Viele geben an, sich beim Rasen abreagieren zu können oder mal die Sau raus zu lassen. Andere geben Zeitdruck oder aufgestaute Aggressionen an. Ein Verkehrspsychologe meinte, dass die scheinbare Anonymität die Hemmschwelle senkt und das eher dazu führt, dass sich ein Verkehrsteilnehmer daneben benimmt. Es wurden auch Verkehrssünder befragt, die wegen zu hohem Punktestand ihren Führerschein verloren haben und zur MPU mussten. Da gibt es Kurse und Beratungen. Meistens liegen die Gründe für das Fehlverhalten nicht im Straßenverkehr, sondern im privaten Bereich oder im Berufsleben. In den Kursen wurden Lösungen für die Probleme erarbeitet und alternative Verhaltensweisen aufgezeigt.

    Ich bin übrigens überzeugter Schnellfahrer, aber ich will das auch noch morgen sein, daher ist Abstand so ziemlich das Heiligste für mich.

    Ich habe nichts gegen Schnellfahrer, so lange es die Situation erlaubt.
    Allergen
    Gesperrt
    #35 erstellt: 25. Sep 2013, 23:48
    Ich habe auch nichts gegen Leute, die nicht so schnell fahren wollen. Sie müssen das ja nicht stundenlang vor mir tun. Und wenn, eine Kamera nach vorn gehalten kann auch freie Bahn schaffen

    Aber ich vermute, mit diesem Tipp kannst Du weniger anfangen. Fährst Du nicht eine APE? (edit) Lesen des Threads kann manchmal offene Fragen beantworten... *grins*


    [Beitrag von Allergen am 25. Sep 2013, 23:54 bearbeitet]
    hifi_angel
    Inventar
    #36 erstellt: 25. Sep 2013, 23:58

    Auf der Autobahn, dann ja wohl auf der linken Spur, nützt es, mal links durch den Dreck zu fahren, Steinschlag auf der Windschutzscheibe ist immer ein gutes Argument für Abstand.


    Und dabei nimmst du leichtfertig in Kauf dass auch Unbeteiligte getroffen werden?

    Solche "Verkehrserzieher" wie du müssten ebenfalls dringend mal zur MPU.
    Da kann man ja direkt froh sein, dass in D nicht jeder eine Waffe tragen darf.

    Was man bei Dränglern tun sollte?
    Wie hier schon gesagt wurde, wenn man auf der linken Spur auf der Autobahn ist, bei nächster Gelegenheit rechts fahren. Alles andere erhöht nur noch das Gefahrenpotential. Oder glaubt ihr im Ernst, dass der Irre hinter euch mit euren "spontanen" Verkehrserziehungsmaßnahmen einsichtig wird?
    Und auf Landstraßen? Ganz normal weiterfahren. Sehr oft erkennt dann der Hintermann, dass es ihm nichts nutzt weiterhin zu drängeln

    Und wenn man der Meinung war, dass der "Hintermann" extrem genötigt hat und er einen "Hinweis" benötigt, dann nicht selber "zur Waffe greifen", einfach mal Anzeigen insbesondere wenn ein Mitfahrer es bezeugen kann. Jedoch sollte dies zeitnah erfolgen, also die nächste Polizeistation, wenn man dann soviel Zeit opfern möchte. Der Drängler bekommt in einem solchen Fall in jeden Fall ein Schreiben mit der Verpflichtung zur Stellungnahme. Ansonsten entscheidet der Staatsanwalt ob ein "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" vorlag. Wenn notorische Drängler so gesehen häufiger Post bekommen, halten sie lieber rechtzeitig Abstand, als immer wieder mit den Nachwehen konfrontiert zu werden.


    [Beitrag von hifi_angel am 26. Sep 2013, 00:01 bearbeitet]
    Allergen
    Gesperrt
    #37 erstellt: 26. Sep 2013, 00:01
    Ist das Ding ein Zweitakter? Dann könnte man etwas einbauen, das hinter dem Ding in Scheibenhöhe etwas Öl vernebelt. Ist zwar nicht ganz legal, aber wer würde schon auf die Idee kommen, dass das Öl nicht aus dem Auspuff kam?
    Allergen
    Gesperrt
    #38 erstellt: 26. Sep 2013, 00:21

    hifi_angel (Beitrag #36) schrieb:

    Auf der Autobahn, dann ja wohl auf der linken Spur, nützt es, mal links durch den Dreck zu fahren, Steinschlag auf der Windschutzscheibe ist immer ein gutes Argument für Abstand.


    Und dabei nimmst du leichtfertig in Kauf dass auch Unbeteiligte getroffen werden?


    Und Du nimmst jetzt leichtfertig in Kauf, dass Du Quatsch erzählst? Wer soll denn getroffen werden? Der, der ihn bedrängelt? Alle Anderen würden hinter ihm so viel Abstand halten, dass sie außer Gefahr wären.

    Ich habe ja nicht ohne Grund verschiedene Optionen, die ich natürlich überlegt einsetze.


    hifi_angel (Beitrag #36) schrieb:


    Solche "Verkehrserzieher" wie du müssten ebenfalls dringend mal zur MPU.
    Da kann man ja direkt froh sein, dass in D nicht jeder eine Waffe tragen darf.


    Ja, seit Deinem letzten Beitrag glaube ich das auch. Ich erkenne einen Hang zur Vorverurteilung und das läuft sehr oft auf Lynchjustiz hinaus.


    hifi_angel (Beitrag #36) schrieb:


    Was man bei Dränglern tun sollte?
    Wie hier schon gesagt wurde, wenn man auf der linken Spur auf der Autobahn ist, bei nächster Gelegenheit rechts fahren. Alles andere erhöht nur noch das Gefahrenpotential..


    Das hieße ihr Handeln zu belohnen. Ich empfehle die Lektüre eines Buches über Lernen, Abschnitt positive Verstärkung.


    hifi_angel (Beitrag #36) schrieb:

    Oder glaubt ihr im Ernst, dass der Irre hinter euch mit euren "spontanen" Verkehrserziehungsmaßnahmen einsichtig wird?.


    Bei Einsatz einer Kamera kommt die Einsicht auf ganz anderem Wege...



    hifi_angel (Beitrag #36) schrieb:


    Und auf Landstraßen? Ganz normal weiterfahren. Sehr oft erkennt dann der Hintermann, dass es ihm nichts nutzt weiterhin zu drängeln.


    So weit man sich nahe an der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hält. Sonst greift Satz 2 des §3 StVO und man wird selbst zum Schuft.
    Giustolisi
    Inventar
    #39 erstellt: 26. Sep 2013, 06:38

    Fährst Du nicht eine APE?

    Meistens
    Ist das Ding ein Zweitakter? Dann könnte man etwas einbauen, das hinter dem Ding in Scheibenhöhe etwas Öl vernebelt. Ist zwar nicht ganz legal, aber wer würde schon auf die Idee kommen, dass das Öl nicht aus dem Auspuff kam?

    Den Choke kann man ziehen, dann überfettet das Gemisch und hinten kommt eine herrlich blaue Rauchwolke raus. Ich habe aber weder zu viel Geld für den auf diese Art verschwendeten Sprit, noch will ich mich mit Ablagerungen in Zylinder oder Auspuff rum schlagen müssen. Ich bin froh, dass meine Kiste nicht qualmt, sobald der Motor warm ist.

    Alle Anderen würden hinter ihm so viel Abstand halten, dass sie außer Gefahr wären.

    Das Zeug kann bis auf die Gegenfahrbahn fliegen. Ist mir selbst schon passiert.

    So weit man sich nahe an der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hält. Sonst greift Satz 2 des §3 StVO und man wird selbst zum Schuft.
    "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern." Was ist ein triftiger Grund?


    [Beitrag von Giustolisi am 26. Sep 2013, 06:39 bearbeitet]
    Soundscape9255
    Inventar
    #40 erstellt: 26. Sep 2013, 06:52

    Giustolisi (Beitrag #39) schrieb:
    Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern." [/i]Was ist ein triftiger Grund?


    Unklare/unübersichtliche Verkehrssituation, bauartbedingt oder bei defekt (Notlauf) z.B.
    catman41
    Inventar
    #41 erstellt: 26. Sep 2013, 08:07

    onkel_böckes (Beitrag #29) schrieb:
    Die meisten sind unfähig und das nicht nur auf der Autobahn.


    aber Du bist fähig?!

    lg
    Harry
    Allergen
    Gesperrt
    #42 erstellt: 26. Sep 2013, 08:16
    Nu jetzt aber nicht die Emotionen hochkochen lassen. Wir sind hier schließlich nicht auf der Autobahn.


    Das Zeug kann bis auf die Gegenfahrbahn fliegen. Ist mir selbst schon passiert.


    Nicht auf der Autobahn. Zumindest nicht wenn zwischen den Planken auch noch Grün wächst.


    [Beitrag von Allergen am 26. Sep 2013, 09:06 bearbeitet]
    quetzacotl
    Stammgast
    #43 erstellt: 26. Sep 2013, 09:30

    Giustolisi (Beitrag #23) schrieb:

    Imho ist das illegal, da man den öffentlichen Raum nicht privat filmen darf wegen der Persönlichkeitsrechte.

    Stimmt nicht, sonst wären Urlaubsvideos auf belebten Plätzen auch verboten.


    Du verwechselst die gezielte Aufnahme einer Person (Drängler) mit der ungewollten und ungezielten Aufnahme von Personen. Aber selbst wenn Du Urlaubsbilder (-videos) mit fremden Personen (erkennbar auf dem Bildmaterial und nicht nur als "Beiwerk" - also die hübsche Blonde, die Du mal eben ranzoomst) drauf machst (selbst ohne Veröffentlichung) verletzt Du schon deren Persönlichkeitsrechte. Du musst rein rechtlich deren Zustimmung einholen! Nur wo keine Richter ...

    Recht am eigenen Bild

    Auch das Bundesdatenschutzgesetz ist hier nicht unbedingt auf der Seite des Filmers!

    Bei dem Vorhaben einen Drängler gezielt zu filmen (und zwar so, dass dieser auch identifiziert werden kann, also mit Gesicht, Kennzeichen...) und mit dem Video eine Anzeige machen zu wollen bzw. diese Drohsituation dem Drängler gegenüber aufzubauen, kann dieser Dich wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes dran bekommen.

    Es ist sicherlich immer (wie so oft im Recht) eine Einzelfallentscheidung, welches Recht höher bewertet wird, aber da das Persönlichkeitsrecht ein Grundrecht ist, wird man es mit der Filmerei eines Dränglers schwer haben.

    Ich bleibe bei meiner Aussage vom Anfang. Rechts weg (bei einspurigen Strassen, sind langsamere Fahrzeuge sogar verpflichtet den nachfolgenden Verkehr vorbeizulassen, wenn sich eine Schlange bildet) sei es an einer Bushaltestelle, einem Parkplatz oder was auch immer und den Drängler seines Weges ziehen lassen. Spart Nerven und viel Aufwand.
    ZeeeM
    Inventar
    #44 erstellt: 26. Sep 2013, 09:43

    quetzacotl (Beitrag #43) schrieb:
    Ich bleibe bei meiner Aussage vom Anfang. Rechts weg (bei einspurigen Strassen, sind langsamere Fahrzeuge sogar verpflichtet den nachfolgenden Verkehr vorbeizulassen, wenn sich eine Schlange bildet) sei es an einer Bushaltestelle, einem Parkplatz oder was auch immer und den Drängler seines Weges ziehen lassen. Spart Nerven und viel Aufwand.


    Dann kann man im Innerstädtischen Strassenverkehr mit einem 50ccm Roller gleich in der Rinne fahren. Da hat bis auf 30km/h jeder Drängler das Recht zu drängeln.
    kölsche_jung
    Moderator
    #45 erstellt: 26. Sep 2013, 09:46

    Giustolisi (Beitrag #28) schrieb:
    ...

    ich kann dich übrigens gut verstehen

    Wirst du oft auf der Straße bedrängt?...

    erstaunlicherweise ja
    wenn - wie das inzwischen "in" ist - in Autobahnbaustellen Tempo 60 gilt, fahre ich in aller Regel 66 (mit Tempomat und natürlich auf der rechten Spur), da werden LKWs und auch PKWs mnchmal verdammt groß im Rückspiegel, Abstand im 1-stelligen Meterbereich
    oder wenn ich bei 120, knapp 130 fahre und LKWs überhole, kommt es oft genug vor, dass ich das Kennzeichen des Hintermannes nicht mehr im Rückspiegel sehen kann ...

    Die Leute fahren zunehmend "wie die Irren" ...

    ... und wenn du nunmal nicht schneller fahren kannst, (sieht man das deiner APE übrigens schon von weitem an) und richtet sich darauf ein, sprich ordentlich Abstand halten, Gegenverkehr beobachten, wenn ein Lücke da ist, ordentlich beschleunigen, ranfahren und vorbei. Durch das nahe Auffahren nimmt man sich selber die Möglichkeit zu beschleunigen und macht sich das Überholen schwerer als notwendig. ... Idioten
    quetzacotl
    Stammgast
    #46 erstellt: 26. Sep 2013, 09:46
    Wo steht was vom Recht auf drängeln? Als langsameres Fahrzeug muss man aber zusehen, den nötigen Platz zu lassen, damit der normal schnelle Verkehr vorbei kann (Rechtsfahrgebot).

    Und den Platz den ein Roller einnimmt, ist mit einem langsamen Auto oder einem Traktor wohl kaum zu vergleichen.
    ZeeeM
    Inventar
    #47 erstellt: 26. Sep 2013, 09:50
    Wie soll man sich als Rollerfahrer denn auf einer Straße, auf der 50 erlaubt ist, der Gegenverkehr voll ist verhalten? Da kann ein Auto nur innerhalb der Spur überholen und Rechtfahrgebot für Roller, das sie äußerst rechts in der Spur bleiben müssen gibt es nicht. Wenn man dann in er Spur mit 15cm Abstand überholt wird, und ab und an mal den Spiegel gehen den Ellebogen bekommt, dann war man wohl nicht weit Rechts genug in der Spur?
    Giustolisi
    Inventar
    #48 erstellt: 26. Sep 2013, 09:58

    Nicht auf der Autobahn. Zumindest nicht wenn zwischen den Planken auch noch Grün wächst.

    es war auf der B9. Die hatte an dieser Stelle 4 spuren. Es war nichts los. Ein ziemlich schnelles Auto kam mir entgegen und schleuderte (ich weis nicht was es war) über vier Spuren mit Mittelleitplanke. Der Einschlag war deutlich zu hören. Die Erinnerunsdelle habe ich immer noch knapp unter der Windschutzscheibe. Was es auch war, es war nicht nur ein winziger Kiesel.
    Es war sicher keine Absicht, aber ich will ja nur zum Ausdruck bringen, dass auf der Straße liegende Gegenstände ziemlich weit fliegen können. Wenn Grün in der Mitte wächst, kann es immer noch Fahrzeuge auf der rechten Spur treffen. Ich will so eine Situation beenden ohne mich strafbar zu machen.

    Du verwechselst die gezielte Aufnahme einer Person (Drängler) mit der ungewollten und ungezielten Aufnahme von Personen.

    Es geht ja nicht darum, jemanden zu filmen, sondern die Straße hinter dem Fahrzeug. Da kann ich ja nichts dafür, wenn mir einer ins Bild fährt. Filmen ist aber für mich keine Option, ich will jemand anzeigen, würde mich alles zu viel zeit kosten.

    Ich bleibe bei meiner Aussage vom Anfang. Rechts weg (bei einspurigen Strassen, sind langsamere Fahrzeuge sogar verpflichtet den nachfolgenden Verkehr vorbeizulassen, wenn sich eine Schlange bildet) sei es an einer Bushaltestelle, einem Parkplatz oder was auch immer und den Drängler seines Weges ziehen lassen. Spart Nerven und viel Aufwand.

    Wie bereits geschrieben, diese Möglichkeit bietet sich mir nicht. Auf einen Parkplatz zu fahren wenn nicht überholt werden kann ist auch keine Lösung. Wenn so viel verkehr ist dass nicht überholt werden kann komme ich mit der nicht gerade üppigen Beschleunigung nur schwer wieder weg, wenn der Verkehr dicht ist. Einen Parkplatz müsste man auch erst finden.

    Interessant wäre in diesem Zusammenhang auch, ab wann man von einer Behinderung sprechen könnte. Innerorts fahre ich 50 und habe trotzdem oft einige Fahrzeuge hinter mir. Außerorts bin ich etwas langsamer als der restliche verkehr unterwegs, was aber nicht zu einem nennenswerten Zeitverlust führt. Die Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein.


    [Beitrag von Giustolisi am 26. Sep 2013, 09:59 bearbeitet]
    quetzacotl
    Stammgast
    #49 erstellt: 26. Sep 2013, 10:12

    ZeeeM (Beitrag #47) schrieb:
    ... und Rechtfahrgebot für Roller, das sie äußerst rechts in der Spur bleiben müssen gibt es nicht.


    Rechtsfahrgebot für alle.

    Ich kann mich (obwohl das auch schon laaaange her ist) genau an die Theoriestunde erinnern, als unser Fahrlehrer uns Motorradfahrern das gesagt hat. Ich hab noch gelacht und meinte, wer will mich auf meiner Maschine überholen.

    Eure alltäglichen Erlebnisse im Verkehr und die Rechtslage müssen nicht immer übereinstimmen. Richtig ist auch, das der PKW dem "schwächeren" Rollerfahrer oder Radfahrer auch eine Pflicht gegenüber hat, nämlich die, diesen zu schützen. Wenn Dich täglich dann Autos mit nur wenigen cm Abstand überholen ist das genauso gegen das geltende Recht, denn auch beim Überholen gilt ein Mindestabstand und das Gebot keine Gefährdung zu verursachen. Nur Theorie und Wirklichkeit klaffen hier leider oft genug auseinander.

    Letztlich dreht es sich doch um die Frage ob man gegenseitig Rücksicht nimmt oder nicht.

    Im Bezug auf das Thema dieser Diskussion, sollte der langsamere Bedrängte in meinen Augen, einfach auch der Klügere sein und dem Drängler den Weg frei machen. Das der Drängler im Recht ist, habe ich aber nie behauptet.

    @Giustolisi
    Da drehen wir uns im Kreis. Wenn Du die normale Geschwindigkeit fahren kannst, musst Du keinen Platz machen, aber wenn Du auch nicht Willens bist das zu tun, musst Du eben mit dem Drängler leben. Die rechtlich einzig sinnvolle Variante wäre die Polizei anzurufen, auf den Drängler hinzuweisen und diese zu bitten, das mit einer Streife entsprechend zu prüfen und abzustellen. Es gilt aber auch hier, was ist der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen?

    Kannst Du die normale Geschwindigkeit nicht erreichen und es bildet sich deinetwegen eine Schlange, musst Du Platz machen. Wo dann die Grenzen sind, ob bei 10 Km/h zu langsam oder erst bei 50 km/h weiß ich nicht, aber das kann man ja sicher in Erfahrung bringen.

    Versteh mich nicht falsch, ich will Dir nicht an den Karren fahren und mir persönlich gehen die Drängler auch auf den Nerv, vor allem, da ich selten zu langsam fahre, sondern eher immer 5 Km/h schneller laut Tacho. Dennoch bleibt uns dann doch nur die Chance uns zurückzunehmen, den Trottel vorbeilassen und uns normal weiter zu bewegen. Der ganze Stress und Aufwand lohnt einfach nicht.


    [Beitrag von quetzacotl am 26. Sep 2013, 10:16 bearbeitet]
    Yahoohu
    Inventar
    #50 erstellt: 26. Sep 2013, 10:24
    Moin,

    Mannomann, machen die Moderatoren hier jetzt schon die Trollthemen auf?

    Gruß Yahoohu
    Giustolisi
    Inventar
    #51 erstellt: 26. Sep 2013, 11:01

    a drehen wir uns im Kreis. Wenn Du die normale Geschwindigkeit fahren kannst, musst Du keinen Platz machen, aber wenn Du auch nicht Willens bist das zu tun, musst Du eben mit dem Drängler leben.

    Auch keine Option. Mein Fahrzeug ist zulässig und ich habe das recht, nicht bedrängt zu werden.

    Die rechtlich einzig sinnvolle Variante wäre die Polizei anzurufen, auf den Drängler hinzuweisen und diese zu bitten, das mit einer Streife entsprechend zu prüfen und abzustellen.

    Bringt doch nichts, da hat der Drängler schon längst überholt.

    Versteh mich nicht falsch, ich will Dir nicht an den Karren fahren und mir persönlich gehen die Drängler auch auf den Nerv, vor allem, da ich selten zu langsam fahre, sondern eher immer 5 Km/h schneller laut Tacho. Dennoch bleibt uns dann doch nur die Chance uns zurückzunehmen, den Trottel vorbeilassen und uns normal weiter zu bewegen. Der ganze Stress und Aufwand lohnt einfach nicht.

    Es bleibt trotzdem eine gefährliche Situation. Innerorts kann jemand auf die Straße rennen, ich muss bremsen und hab einen Drängler hinten drauf hängen. Außerorts laufen hier viele Wildtiere umher, deswegen musste ich schon manches Mal bremsen.
    Mit viel zu geringem Abstand bleibt dem Drängler nicht die Möglichkeit, selbst zu reagieren.
    Die meisten Leute fahren ja dichter auf, als erlaubt. Im Ort wären 25m Abstand Pflicht. hat jemand schon mal geschaut, wie viel das ist? Wenns dann nur 15m sind rege ich mich nicht drüber auf. Bei 5m Abstand bin ich aber in ernster Gefahr.

    Mannomann, machen die Moderatoren hier jetzt schon die Trollthemen auf?

    Reg dich ab. Wenn die das Thema nicht zusagt musst du dich ja nicht beteiligen. Mich und Andere interessiert es. Wenn der ein oder Andere hier seinen Unmut zum Ausdruck bringt finde ich das ok, so lange keiner angegriffen wird. Ist doch bisher ganz friedlich hier.
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