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Der ultimative 2011 new Sony HX920 / HX925 - 3D TV - Thread

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Cupa
Inventar
#7960 erstellt: 14. Mai 2012, 12:24
@pspierre

ist sony nicht verpflichtet mir meinen TV wieder zu so herzurichten, dass ich keinen Nachteil habe?!
Sprich, auch ein gleichwertiges Produkt als Austausch anbietet sofern keine Ersatzteile mehr verfügbar sind.
pspierre
Inventar
#7961 erstellt: 14. Mai 2012, 12:32
Na ja, bei 2 Jahre Basisgarantie (statt nur einem ) würde die ja auch so gut wie kein Mensch kaufen, wenn man nüchtern betrachtet, welche Reguierungsmöglichkeiten sich letzlich in der Regel bei HX9..-Geräten schon im ersten Jahr ergeben.

Insofern ist das lächerliche 1 Jahr Basisgarantie eigentlich eher eine Erpressung gefälligst für die bei anderen Herstellern üblichen 2 Jahre, das Gerät für den Preis dieser "Erweieterung" letztlich teurer zu verkaufen.

Und ab spätestens dem 3. Jahr ist sie eh so gut wie nix mehr spruchreifes Wert, weil eh schon lange nicht mehr repariert werden kann, und man den Restwert des eigenen Geräres für "Ersatzlieferungskäufe" so gut wie in die Tonne treten kann.

Wer halt 219 Euro ausgeben will, um nach 3-5 Jahren etwa den gleichen Restwert für sein Altgerät wieder einstreichen zu können, aber nur wen man eine neues Sony TV-Gerät kauft, der ist mit dieser Erweiterung für seine Denkweise auf jeden Fall gut bedient.


Ich würde mir eher ins Knie schiesen, als denen die 219 Euronen für das 3-5-Jahr hinterher zu werfen!

Im 2 Jahr pfeift man halt auf die Herstellergarantie, nimmt ersatzweise halt ausdrücklich die Gewährleistung nach BGB über den Händler in Anspruch, besteht auf Nacherfüllung bzw Nachbesserung (hier Reparatur), lehnt eine Ersatzlieferung eines nicht Typgleichen Gerätes ab (das kann man !), und streicht nach erfolgter Rückabwicklung des Kaufvertrages und Rückgabe des Gerätes den Kaufpreis wieder ein, wenn nicht Repariert werden konnte.
Freilich muss man wissen wie hier vorzugehen ist, um nicht einen Formfehler zu begehen.

Wer auf möglichst wenig Wiederstand stossen will, (der aber dennoch zu brechen wäre), sagt dem Händler an besten den vom Vorgang unabhängigen Neukauf eines Gerätes zu, wenn er den Gewährleistungsfall ohne bes. Wiederstände abwickelt.


Aber egal...hauptsache man hat noch mal kritisch über die Sony-Garantieverlängerung nachgedacht, bevor man sich dennoch für sie entscheidet.
Dann muss man sich wenigsrtens nicht hinterher sagen, dass man vorher halt noch nicht schlauer war.


mfg ppsierre


[Beitrag von pspierre am 15. Mai 2012, 07:13 bearbeitet]
pspierre
Inventar
#7962 erstellt: 14. Mai 2012, 12:51

Cupa schrieb:
@pspierre

ist sony nicht verpflichtet mir meinen TV wieder zu so herzurichten, dass ich keinen Nachteil habe?!
Sprich, auch ein gleichwertiges Produkt als Austausch anbietet sofern keine Ersatzteile mehr verfügbar sind.


Komt auf den Bezug der "Gleichwertigkeit" an,..... und in deiner Denkweise ist das wohl eher ein "Nein"

In den Garantiebedingungen, die Sony ja selbst festlegt, steht garantiert, wenn auch sicher verklausuliert, drinne, dass in dem Fall, wo nicht Nachgebessert/Repariert werden kann, man die Option auf ein neues anderes Gerät, jedoch ggf mit einem Wertausgleich hat.

"Gleichwertig" bezieht sich garatiert nur auf die geldwerte Gleichwertigkeit....nicht zwingend auf die funktionale.

Art und Typ des Ersatz-Gerätes können von Dir also auch frei bestimmt werden---ob funktional höher-gleich-oder minderwertiger.

Aufgerechnet wird aber in Geldwert.

Und der Restwert zur Ermittlung der "Geldwertigkeit" des defekten Altgerätes , ergibt sich aus dem Marktwert eines noch funktionierenden Gebraucht-Gerätes gleichen Alters...und den wirst Du garantiert nicht festsetzen können, sonder man wird sich da auf "Branchen und Geräteypische Wertverluste" beziehen,.... wie beim Auto ........und zur Aufrechnung natürlich den momentanen UVP-Hersteller-Listenpreis des auserkorenen neuen Gerätes heranziehen.

Auf was man sich da ggf dennoch "gütlich ? " einigen kann mag wiedrum was anderes sein...nur "Garantiert", und Du wolltest doch eine "Garantie", ist da dann nichts was über den juristisch nach üblichen Praktiken ermittelten "Verkehrswert" Deines angemommen noch funktionierenden 925ers hinaus geht...und da siehts für hochwertige LCD aus 2011/2012 für die nächsten Jahre gaaaaanz schlecht aus,.... folgt doch für diese Gerätegattung eine ganz neue Technologie auf LED-Basis, die für die teuren LCDs aus 2011/2012 eine sehr starken Wertverlust auf dem Gebrauchtmarkt erwarten lassen ......
Was unabhängig darübwer hinaus möglich sein soll, müste also ausdiskutiert und ggf erstritten werden ....wenn Du Dich dafür gur vorbereitet fühlst......ok....wen eher nicht....hmmmmmmm

Da ist ein Gewähleistungsanspruch gegenüber dem Händler nach BGB im 2 Jahr zumindest eindeutig belastbar, wenn man sich nicht allzu ungeschickt anstellt, oder sich einlullen lässt ....man muss sich halt auskennen.... und kostet nicht mal zusätzliches Geld.


mein 905er wird im spärherbst 2 Jahre alt, und ich werde mich garantiert nicht erschiesen, wenn der bis dahin ggf noch kaputt geht...besser bis dahin als im 3 Jahr, denn dann hab ich nur noch die eher fragwürdige Sony-Garantie, die übrigens genau wie die 5 Jahres-Garantie nicht mehr von Sony selbst, sondern von einem angeschlossenen letzlich Versicherungsunternehmen, repräsentiert wird, deren juristischer Vertzragspartner Du dann auch bist...schau mal ins Kleingedruckte ..da steht sicher eine Subunternehmung die Sony zwar irgendwo noch im Namen trägt, aber mit Sony selbst eigentlich nichts mehr zu tun hat...und mit diesen Versicherungsheinis einer Subunternehmung musst Du Dich dann rumschlagen....und für die bist du zunächst nichts weiter, als eine Erlösschmälerung in ihrer Gewinnbilanzierung.

mfg pspierre


ps: klingt natürlich sehr einseitig negativ bezüglich der Verlängerung...war Absicht so....aber es soll auch nur dazu dienen ein paar Gedanken anzustossen, oder Gedanklich etwas "breitbandiger" in die Abwägung des Für und Wieder einzusteigen.
Ich ab da halt ggf meine eigene Sichtweise der Dinge, die aber nicht für alle oder Dich Masstab sein muss.


[Beitrag von pspierre am 15. Mai 2012, 07:08 bearbeitet]
völligfertig
Ist häufiger hier
#7963 erstellt: 14. Mai 2012, 20:22
Hallo
Ich kann bei meinem 925hx wenn ich über meinen Sat Receiver schaue und Reality Creation auf auto oder manuel an habe keine Farbe mehr verändern. Ich kann zwar am Schieberegler erhöhen, doch es tut sich nichts. Schalte ich Reality C aus geht es. Sonst klappt es überall(Ps3 XBox Blu RAY) Ist das normal?
derwolf1
Ist häufiger hier
#7964 erstellt: 15. Mai 2012, 08:54

2-3 Jahre reichen nämlich eig. voll und ganz aus.....im 4-5 Jahr kannst Du Deinen nicht reparablen 925er nämlich nur noch mit etwa 150-500 Euronen ansetzen, und das ist bei wahlfreiem Neukauf eines anderen hochwertigen Gerätes um die 2000-4000 Euro , was dann auch nicht zwingend von Sony stammen muss (aber kann) auch schon wieder fast als aushandelbarer Rabatt drinne.

Braucht man diese Garantieverlängerung also wirklich ????
....man sollte zumindest erst mal drüber nachdenken.




Hallo pspierre,

das ist so nicht ganz korrekt. Ich schätze sehr, was du hier in der Regel schreibst aber eine Garantieverlängerung beim Händler läuft über eine Versicherungsfirma, welche den Zeitwert des Gerätes schon beim Kauf festlegt und hat nichts mit dem Hersteller des Grätes zu tun. Dieser Zeitwert ist durchaus unterschiedlich je nach Schadensjahr.
Z.B. bei einem Kauf des Gerätes von 3000,- kann der bei einem Schaden zu ersetzende Wert 40% des Kaufpreises sein. Das wären dann 1200,.- nach 5 ! Jahren. Die Auszahlungen sind prozentual nach Jahren gestaffelt. Je jünger, desto mehr Geld gibt es.
Durchaus kann man so eine Versicherung bei Kauf abschliessen, sich das ganze zu Hause in Ruhe durchlesen und analysieren. Sollte es dann aus irgendwelchen Gründen für einen persönlich doch nicht passen. hat man 14 Tage Zeit, vom Vertrag zurück zu treten.
Man sollte diese Versicherungen nicht pauschal für gut oder schlecht empfinden sondern auf die eigenen Bedürfnisse entsprechend umsetzen ob es passt oder nicht.
Liebe Grüße
PS. Nein, ich habe keine Versicherung abgeschlossen und bin auch kein Mitarbeiter einer Versicherung:))
pspierre
Inventar
#7965 erstellt: 15. Mai 2012, 09:57

....Ich schätze sehr, was du hier in der Regel schreibst aber eine Garantieverlängerung beim Händler läuft über eine Versicherungsfirma, welche den Zeitwert des Gerätes schon beim Kauf festlegt und hat nichts mit dem Hersteller des Grätes zu tun....


Ich denke ich schrieb auch nicht über eine Versicherung die man beim Händler über eine vom Händler gewählte und vermittelte Versicherung abschliessen kann, welche das auch immer sein mag....
Ich weiss, sowas bietet heute jede grössere Handelskette als aber doch letzlich quasi hauseigenene Zusatz-Leistung an.
Und das idR für jeden dort gehandelten Hersteller.

... sondern die Garantierweiterungen im Anschluss an die 1-Jährige Sony-Herstellergarantie, die man über Sony werblich herausgestellt und initiiert und an ein sehr wahrscheinlich von Sony beauftragtes Subunternehmen vermittelt, offenbar erwerben kann, und lt Sony-Werbung ja quasi als "Erweiterung" der von Sony selbst vor einem Jahr offenbar von 2 auf 1 Jahr eingedampften "Herstellergarantie" fungieren soll.

Dabei ist davon auszugehen dass die beauftragte Subunternehmung und Sony in einem besonders geregelten Innenverhältnis stehen, das die Fallabwicklungen im Handshake mit Sony im intern gegenseitigen Interesse zB bei für die Kunden(Versicherten) notwendigen Ersatzlieferungen von Sony-Geräten vermittelt.

Man müsste halt hier wie dort mal ganz tief ins Kleingedruckte schauen, wo da ggf sicherlich die Unterschiede und eventuell die Ähnlichkeiten sind.

Ich zumindest sehe das bisher als "2 sehr versch. paar Schuhe"

Im übrigen würde ich persönlich übrigens beides nicht abschliessen ......


mfg pspierre


[Beitrag von pspierre am 15. Mai 2012, 10:21 bearbeitet]
ThoPap
Ist häufiger hier
#7966 erstellt: 15. Mai 2012, 11:00

pspierre schrieb:
Im 2 Jahr pfeift man halt auf die Herstellergarantie, nimmt ersatzweise halt ausdrücklich die Gewährleistung nach BGB über den Händler in Anspruch, besteht auf Nacherfüllung bzw Nachbesserung (hier Reparatur), lehnt eine Ersatzlieferung eines nicht Typgleichen Gerätes ab (das kann man !), und streicht nach erfolgter Rückabwicklung des Kaufvertrages und Rückgabe des Gerätes den Kaufpreis wieder ein, wenn nicht Repariert werden konnte.


Und mit der Sony Bravia Garantieverlängerung auf 5 Jahre - Die Garantieverlängerung für Ihr Produkt wird Ihnen von der Sony Europe Limited, Zweigniederlassung Deutschland, Kemperplatz 1, 10785 Berlin eingeräumt und erfüllt - kann ich die Rückabwicklung auch im 3., 4. und 5. Jahr anstreben.

Nach meiner Erfahrung mit Sony sind die 180€ bis 220€ dafür gut angelegt und die Garantieverlängerung angeraten.
pspierre
Inventar
#7967 erstellt: 15. Mai 2012, 13:04

Und mit der Sony Bravia Garantieverlängerung auf 5 Jahre - Die Garantieverlängerung für Ihr Produkt wird Ihnen von der Sony Europe Limited, Zweigniederlassung Deutschland, Kemperplatz 1, 10785 Berlin eingeräumt und erfüllt - kann ich die Rückabwicklung auch im 3., 4. und 5. Jahr anstreben
.

Vorsicht---steht da garantiert nicht so !!!
Hättest Du nur gerne so....

Rückabwicklung eines KV geht immer und nur mit dem Händler, der auf deiner Rechnung steht, und einklagbar nur über das Gewährleistungsrecht BGB.

nebenbei:
Selbst wenn Du im Sony-Store im Netz bestellst ist das hinterher nicht Sony selbst, sondern die Gesellschaft, oder respektive die juristische Person, mit der Du einen Kaufvertrag geschlossen hast---steht im Impressum.
Es ist ein Irrtum zu glauben, man kaufe direkt bei Sony.
Sony selbst betreibt im Consumerbereich Unterhaltungselektronic kein Endkundengeschäft!
Da sind immer vorgeschobene andere juristische Personen, bzw Vertriebgesellschaften dazwischen, die formal als Händler und Dein Kaufvertragspartner auftreten.
Und (nur) die kann man im Zweifel immer mit den Gewähleistungsrecht BGB packen, egal in welchem Innenverhältnis die selbst zu Sony stehen. (oder auch ggf in Deinem Auftrag auch mal eine Herstellergarantie abwickeln.Dazu mehr unten)

So muss man auch in einem Reparaturfall/Defektfall, in dem man sich an so einen, seinen, "Händler" wendet halt immer eindeutig dazusagen (ggf Schriftlich), ob man nun auf seine Rechte aus dem Gewährleistubngsrecht BGB dem Händler gegenüber bestehen will, oder doch (wie so oft die unbewusste Regel) nur über Ihn einen Reparaturfall oder Umtausch oder sonstwas im Rahmen der Herstellergarantie, quasi in Kommission,also in deinem Auftrag, abwickeln lässt.
Das kann für den weitern Verlauf, vor allem wenn eine Rep nicht möfglich ist ,oder Defekte wiederholt auftreten, noch extremst wichtig werden!
Und in den Herstellergartantien und deren Anhängseln ist nie,...bemerke NIE !!, eine Rüchnahme mit Wandelung deines Kaufvertrages als Option enthalten ...geht nämlich formal auch gar nicht, weil Du mit dem Herstellergarantiegeber auch gar keinen Kaufvertrag hast!
Und wollen tun sie das natürlich schon mal gar nicht...warum auch.

Mit der Herstellergarantie kann man sich formaltheoretisch auch direkt an den Hersteller wenden.....nur ist es halt ünüblich keinen Erfüllungsgehilfen wie ggf den Händler , oder eine Gesellschaft die die Herstellergarantien mit dem Kunden normal abwickelt, in Anspruch zu nehmen.

Das Gewährleistungsrecht BGBH ist strickt zu trennen von jeglichen Herstellergarantien, oder Garantieerweiterungen die Dir irgendwer ggf verkauft hat.Es bezieht sich auch nur auf deinen Kaufvertrag mit dem Händler, der auf deiner Rechnung steht.

Und Du musst eindeutig dazusagen wie du bei Reklamtionen beim Händler,nämlich deinem Kaufvertragspartner, abgewickelt werden willst:
a:--Nach Gewärleistungsrecht BGB,und nur direkt mit dem Händler, oder
b:-- über die Herstellelrgarantie und ggf ihre Anhängsel, wobei dabei der Händler nur als Mittler auftritt, und formaljuristisch eigenttlich gar nicht beteiligt ist.


--Das Gwährlestungsrecht BGB ist gesetzlch, und völlig unabhängig von Herstellergarantien geregelt.

--Herstellergarantien und deren Anhängsel sind zunächst freiwillige Leistungen des Herstellers, der auch selbst die verbindlichen Regel festlegen darf...sie dürfen lediglich nicht "gegen die guten Sitten verstossen"
.... und haben in Ihrem formulierten Charakter, den aber wie gesagt der Hersteller oder Anschlussgarantiegeber inhaltlich festlegt, eine ableitbare Rechtsverbindlichkeit, auf die man sich auch berufen kann.
Die Frage beibt nur: Auf was kann man sich letzlich wirklich rechtsverbindlich berufen ?
Und da scheiden sich die Geister, den nicht allews, was sich für den Laien zunächst mal gut anhört, ist hinterher auch so belastbar wie man sich das vlt in seiner Naivität gedacht oder vorgestellt hat.




mfg pspierre


[Beitrag von pspierre am 15. Mai 2012, 13:43 bearbeitet]
völligfertig
Ist häufiger hier
#7968 erstellt: 15. Mai 2012, 15:43
So habe ein Paneltausch am 65Hx hinter mir. Gestern habe ich es wieder bekommen. Banding besser. Nur jetzt kommts! Wenn ich Reality Creation einschalte wird mein Bild kriselig oder die Farben sind total anders und wenn ich die Farbe regulieren will geht das nicht. Die bleibt immer gleich. Schalte ich es wieder aus ist es normal und ich kann die Farbe wieder regulieren. Hat das mit dem Update zu tun oder haben die was anderes kapput gemacht? Weiß einer von euch was?
pspierre
Inventar
#7969 erstellt: 15. Mai 2012, 15:54
Kannst ja mal versuchen die neues Soft von nem Datenträger nochmals neu zu laden...falls das Gerät das akzeptiert.

Ansonsten klemmt da halt eindeutig was, und das Teil muss halt wieder zurück.

Nimm ihn ggf halt auch nomals für mehrere Minuten ganz vom Netz und starte neu.

Wenn sich das dann nicht von selber heilt, ists ein Fall für den Doktor, bzw in deinem Fall nach einer Nachbesserung am besten ein angestrebeter kompletter Gerätetausch....

so what....karr das Alteil halt nach Berlin...dort gibts angeblich nur noch fehlerfreie 925er , die aber eh bald kostenneutral in 4k-CLEDS umgetauscht werden.


mfg pspierre


[Beitrag von pspierre am 15. Mai 2012, 15:57 bearbeitet]
Honda_Steffen
Inventar
#7970 erstellt: 15. Mai 2012, 16:34
Sollte ich evtl. Mit meinem auch tun und den Panasonic stornieren.....Berlin mein ich
#angaga#
Inventar
#7971 erstellt: 15. Mai 2012, 17:28
Berlin scheint das neue Area51 von Sony zu sein. Da gibt es anscheinend nur fehlerfreie Geräte. Wenn da mal nicht fremde Mächte am Werk sind.

Gruß A.
Sloowy
Ist häufiger hier
#7972 erstellt: 15. Mai 2012, 17:53
Nu ist er gerade mal lieb und schreibt nichts und ihr lockt ihn mit sowas aus seiner Trollhöhle raus.
Wurde gerade wieder Interessant, wäre schön wenn es so bleibt.
Honda_Steffen
Inventar
#7973 erstellt: 15. Mai 2012, 18:11
Man wird ja nochmal Spaß machen duerfen

Außerdem....Pierre ist schuld

Wo sind eigentlich die Bilder von den Geräten? Hab ich was verpasst?


[Beitrag von Honda_Steffen am 15. Mai 2012, 18:12 bearbeitet]
pspierre
Inventar
#7974 erstellt: 15. Mai 2012, 18:43

Außerdem....Pierre ist schuld


Hey hey hey..... mitgehangen, mitgefangen !


mfg pspierre

ps:
Berlin!-Berlin!----wir fahren nach Berlin!


[Beitrag von pspierre am 15. Mai 2012, 18:47 bearbeitet]
völligfertig
Ist häufiger hier
#7975 erstellt: 15. Mai 2012, 18:53
Kann bitte mal jemand mit neuer Software und eingeschaltetem Reality Creation bei einem HX925 die Farbe so weit runter drehen bis es schwarz weiss wird. Bei mir geht es nicht. Nur bei ausgeschaltetem Reality Creation geht es. Und bei Signalquellen von 1080p. Alles drunter also 1080i abwärts kann man die Farbe nicht verändern. Schaltet man es bei Ps3 Spielen eigentlich ein oder aus?
mud1948
Neuling
#7976 erstellt: 15. Mai 2012, 19:05
Hallo

Ich habe nachdem Disaster im MM mehrmals fehlerhafte Geräte gehabt. übrigens alles 46 Zoll.

Meiner Meinung nach nicht zu empfehlen.

Ich habe es nun gewagt und im Sony store Berlin bestellt und muss sagen das ich zufrieden bin kein banding clouding etc.

Jedenfalls keine sichtbaren Anzeichen davon.

In der nächsten Zeit könnte ich dann mal ein paar Bilder posten.

Meiner ist übrigens ein HX 925 55 Zoll.

Also was die anderen geschrieben haben überr diesen ominosen Store in Berlin kann Ich mich nur anschließen.

Von den anderen Größen kann ich nichts sagen.


[Beitrag von mud1948 am 15. Mai 2012, 19:09 bearbeitet]
Matthi81
Ist häufiger hier
#7977 erstellt: 15. Mai 2012, 19:49
Ich habe auf meinen 46HX925 die neuste Software, habe Reality Creation mal auf Manuell und Automatisch gestellt. In beiden fällen konnte ich die Farbe runterregeln bis es schwarz/weiß wird.
völligfertig
Ist häufiger hier
#7978 erstellt: 15. Mai 2012, 20:40
Toll bei mir geht es nur bei einer 1080P Quelle. Das mit runter regeln auf schwarz weiss. Bei niedrigeren Quellen nicht. Nur wenn ich reality aus habe. Habe ein neues Panel bekommen und direkt die nächste Sch........, aber trotzdem Danke. Inhome Service auf in die nächste Runde. Die dauerte ja nur 4 Wochen.
Ralf2001
Inventar
#7979 erstellt: 15. Mai 2012, 21:31

völligfertig schrieb:
Kann bitte mal jemand mit neuer Software und eingeschaltetem Reality Creation bei einem HX925 die Farbe so weit runter drehen bis es schwarz weiss wird. Bei mir geht es nicht. Nur bei ausgeschaltetem Reality Creation geht es. Und bei Signalquellen von 1080p. Alles drunter also 1080i abwärts kann man die Farbe nicht verändern.


Wird bei mir auch bei 1080i/720p und mit eingeschalteter RC ohne Probleme farblos/schwarz-weiss!
Ralf2001
Inventar
#7981 erstellt: 15. Mai 2012, 21:44

mud1948 schrieb:


Ich habe nachdem Disaster im MM mehrmals fehlerhafte Geräte gehabt. übrigens alles 46 Zoll.

Ich habe es nun gewagt und im Sony store Berlin bestellt und muss sagen das ich zufrieden bin kein banding clouding etc.
Meiner ist übrigens ein HX 925 55 Zoll.


Die in Berlin sagen doch selber, dass die 46er Macken haben und empfehlen daher die 55er. Wahrscheinlich wären die 55er jetzt auch im MM ok
groovyfly
Stammgast
#7982 erstellt: 16. Mai 2012, 07:01

YakOak schrieb:
ähm, das ist jetzt aber kein selbstgespäch, oder ein schizoaccount , oder ?


Das gleiche habe ich mir auch gedacht, als ich den post von dem mud1948 gelesen hab !!

don´t feed the troll....


Ich hatte es zwar schon mal gepostet, aber durch diese ewige Auseinandersetzung ist es wohl untergegangen! :

Hat sich einer mal das Video von dem HX855 auf der Sony Seite angeschaut?
Da liegt eine durchsichtige 3D Brille !? Sind das die neuen Brillen, oder ist das nur zu Deko/Style zwecken !?


[Beitrag von groovyfly am 16. Mai 2012, 07:12 bearbeitet]
ThoPap
Ist häufiger hier
#7983 erstellt: 16. Mai 2012, 07:50

pspierre schrieb:

Und mit der Sony Bravia Garantieverlängerung auf 5 Jahre - Die Garantieverlängerung für Ihr Produkt wird Ihnen von der Sony Europe Limited, Zweigniederlassung Deutschland, Kemperplatz 1, 10785 Berlin eingeräumt und erfüllt - kann ich die Rückabwicklung auch im 3., 4. und 5. Jahr anstreben
.

Vorsicht---steht da garantiert nicht so !!!

mfg pspierre


Lieber pspierre,

willst du das absichtlich falsch verstehen?

Wenn mein Sony 55HX925 ohne Garantieverlängerung nach 2 Jahren einen technischen Defekt aufweist kann ich den Defekt kostenpflichtig reparieren lassen - ggf. kann ich auf Kulanz hoffen. Mit Garantieverlängerung kann ich den Defekt für mich kostenlos reparieren lassen.

Sollte das Ersatzteil, z.B. Panel, nicht mehr lieferbar sein, wird mir ELAS sehr wahrscheinlich ein Ersatzgerät anbieten. Wenn mir das Ersatzgerät nicht zusagt werde ich die Rückabwicklung anstreben.

Freundliche Grüße
Thorsten
pspierre
Inventar
#7984 erstellt: 16. Mai 2012, 11:57
@ thopap
@ all

Zunächst:
Anstreben kannst Du viel...ob das dann für dich befriedigend abläuft ist ggf was Anderes.
Und nein, ich verstehe Dich nicht absichtlich falsch, sondern ich befürchte,dass Du hat ein paar Zusammenhänge noch nicht final richtig verinnerlicht hast.


Also:


Sollte das Ersatzteil, z.B. Panel, nicht mehr lieferbar sein, wird mir ELAS sehr wahrscheinlich ein Ersatzgerät anbieten. Wenn mir das Ersatzgerät nicht zusagt werde ich die Rückabwicklung anstreben.


Rückabwicklung (Aufhebung Kaufvertrag; Rückgewährung der gegenseitig erbrachten Leistungen) wird nur über den Händler, hier halt ggf ELAS(falls die im Kaufvertrag stehen) möglich sein.
Zum vollen Kaufpreis(Rückabwicklung Kaufvertrag) hast du auch bei ELAS sicherlich nur eine Chance, wenn Du dort deine Rechte aus dem Gewährleistungsrecht BGB bis zum Ablauf des 2. Jahres geltend machst, (machen kannst), und die erforderlichen Voraussetzungen für eine Rückabwicklung nach GewährleistungsrechtBGB erfüllt sind.

Solltest Du innerhalb von 2 Jahren lediglich unter Inanspruchnahme der "Elas-Garantie" eine nicht reparablen Defekt reklamieren , und dich wirklich nur auf deren Garantie berufen, wird bei einer Rücknahme (das ist keine Wandelung mit Rückabwicklung wie beim Gewährleistungsrecht s.o.) sicherlich nur der "Zeitwert" bzw Verkehrswert an
Dich ausgezahlt.
Dass ELAS in der Situation ggf freiwillig voll erstattet ist zwar nicht auszuschliessen, da deren Garantiebedingungen das aber einklagbar sicherlich nicht enthalten, aber dadurch eher sehr unwahrscheinlich...die sind doch nicht blöd mann
Davon dass sie in dem Fall "freiwillig" nach Gewährleistungsrechr BGB abwickeln sollte man zunächst mal getrost nicht ausgehen.
Zumal man hier gerne erst mal die "Beweislastumkehr" bemüht, und so versucht den Reklamierenden klein zu halten, obwohl in so einem Falle die Beweislastumkehr eher leicht zu kippen ist. Weiss Otto-Normal in dieser speziellen Situation aber idR nicht.
Also werden die zunächst mal freiwillig einen Teufel tun, und für eine Abwicklung auf die eigene Garantieleistung samt Bedingungen verweisen.

Und in den ELAS-Garantiejahren ggf jenseits der ersten 2 Jahre wird das genau so der Fall sein.
Wenn Du Geld zurück willst gibts sicherlich nur den Zeitwert, respektive Verkehrswert, und das wars wahrscheinlich.

Du glaubt doch nicht im Ernst, dass die Dir nach 25 oder auch 58 Monaten eine Vollauszahlung machen, nur weil das Gerät nicht mehr repariert werden kann.
Wahrscheinlich steht da sogar drin, dass sie Reparaturen auf Garantie sogar ablehen können , wenn deren Kosten deutlich über den Verkehhrswert des TV hinausgehen.

Sind die Geräte-Zeitwerte für Geräterückgaben in den ELAS-Garantiebedingungen denn verbindlich vordefiniert?--Ich weiss es nicht,es ist nicht auszuschliessen..... bin aber nicht sehr optimistisch.


mfg pspierre


[Beitrag von pspierre am 16. Mai 2012, 14:28 bearbeitet]
ThoPap
Ist häufiger hier
#7985 erstellt: 16. Mai 2012, 13:34

pspierre schrieb:
Zunächst:
Anstreben kannst Du viel...ob das dann für dich befriedigend abläuft ist ggf was Anderes.
Und nein, ich verstehe Dich nicht absichtlich falsch, sondern ich befürchte,dass Du hat ein paar Zusammenhänge noch nicht final richtig verinnerlicht hast.

Du glaubt doch nicht im Ernst, dass die Dir nach 25 oder auch 58 Monaten eine Vollauszahlung machen, nur weil das Gerät nicht mehr repariert werden kann.


1. Ich finde deinen Ton - mal wieder - unangemessen!
2. Mein "alter" Sony wurde nach 41 Monaten abgeholt und mir der ursprüngliche Kaufpreis erstattet.

Du hast sicher recht und ich meine Ruhe. Das Thema kann geschlossen werden.
pspierre
Inventar
#7986 erstellt: 16. Mai 2012, 14:24

1. Ich finde deinen Ton - mal wieder - unangemessen!

Ich weiss nicht was du zwischen den Zeilen für Dich liest...stehen tut da jedenfalls nichts böses, und auch nichts was letzlich so gemeint wäre ....
Da fände ich dann schon andere Worte


2. Mein "alter" Sony wurde nach 41 Monaten abgeholt und mir der ursprüngliche Kaufpreis erstattet.


Und auch wenn ichs Dir ehrlich gesagt, genau so wie Du es schreibst, so nicht abkaufe ....

....auch von meiner Seite gerne: "end of theme" .

und:
Die vorangegangenen posts von mir standen schlesslich auch nicht nur für Dich da.


mfg pspierre
Cupa
Inventar
#7987 erstellt: 16. Mai 2012, 15:06
sehen wir es mal positiv...
Beim 65" HX925 ist der prozentuale Anteil der Kosten der Garantieverlängerung am geringsten. (Von allen Sony-TVs welche für diese Garantieverlängerung vorgesehen sind)

Bei einem TV mit einem UVP von 5299€ sollte man die 219€ auch noch drüber haben

Grüße

cupa
Blummer88
Stammgast
#7988 erstellt: 16. Mai 2012, 15:13
Beim 65er kostet die Garantieverlängerung 269€

65HX925 Garantie
pspierre
Inventar
#7989 erstellt: 16. Mai 2012, 16:09
Na ja, das Entscheidende steht zB hier:


.... Sony ist nicht haftbar
für Verluste oder Schäden materieller oder immaterieller
Art wie Kaufpreis, Gewinneinbußen, Einnahm.....

Ja...ein Kaufpreis kann einen Verlust erleiden....einen Zeitwertverlust.....

Und das hier:

Jede
Haftung, die nicht vollständig ausgeschlossen werden
kann, wird auf die Dauer dieser Garantieverlängerung
begrenzt, sofern das geltende Recht dies zulässt. Die
Haftung im Rahmen dieser Garantieverlängerung ist der
Höhe nach auf den Kaufpreis des Produkts beschränkt.

bezieht sich auf Haftungsgründe, die aus dem Defekt zusätzlich ableitbar in einigen Ländern ggf geltend gemacht werden können, aber mir der eigentlichen Reparatur oder Bereitstellung eines Ersatzgerätes nichts zu tun haben.

Und das hier:

E. Vorbehalt des gesetzlichen Verbraucherrechts
Verbrauchern können nach den nationalen Gesetzen
betreffend den Verkauf von Konsumgütern gesetzliche
Rechte zustehen. Diese Garantieverlängerung beschränkt
weder Ihre möglichen gesetzlichen Rechtsansprüche noch
Ihre vertraglichen Rechte gegenüber dem Händler, die
sich aus dem Kaufvertrag ergeben. Diese Rechte können
Sie nach eigenem Ermessen geltend machen.

Müssen sie reinschreiben, weil sie sonst gegen in D-Land geltendes Recht verstossen. (Freiwillig tun sie das nicht)



Sonst steht in dem hier angehänten
http://www.hifi-foru...warranties/bew-y5-06
Schriftstück zunächst nichts drin, aus dem für den Kunden belastbare und vorteilhafte Aspekte bei der Abwicklung vorab definiert wären.
Keine Zeitwerte, keine Verkehrswerte, keine Rückkaufswerte.

Man geht von einer möglichen Reparatur als Standardfall aus, und zeigt sich hier vorab in der Formulierung und beschriebenen Abwicklung auch in sinnvollem Masse grosszügig... wenigstens etwas muss sich ja auch gut anhören.
Dass die Repararturfähigkeit bei einem HX9-Gerät älter als 1 Jahr aber eher der Ausnahmefall, ist steht natürlich nicht drin.
Stellt sich die Frage wo weitere verbindliche Regeln zur Abwicklung im Falle der Nichtreparaturfähigkeit denn nachzulesen wären.

Es sind dann sicherlich irgenwelche allgemeinen Richtlinien und Vorgaben mit rechtlich allgemeingültigem, aber auch abgesichertem Charakter, deren Quellen man hier zumindest zunächst (lieber) nicht erwähnt.

Müsste man erfragen...denn die gibt es garantiert...ein belastbares juristisches Gerüst ist garantiert vorhanden, was aber sicherlich nicht vorzugsweise, und vom Gehalt her im positiven Sinne aus Sicht des Kunden, abruf und belastbar ist ..... sonst würden sie freiwillig darauf verweisen.


mfg pspierre


[Beitrag von pspierre am 16. Mai 2012, 18:18 bearbeitet]
pspierre
Inventar
#7990 erstellt: 16. Mai 2012, 18:08
Hmmmm...merkwürdig.

Etwas eine halbe Stunde, nachdem ich aus den von dieser Seite aus
http://www.sony.de/p...warranties/bew-y5-06
verlinkten "ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN" im obigen post zitiert habe, ist die betreffende Seite offenbar vom Sony Server genommen worden.

(Derzeit nur noch "Error 404--File not found)

Zufall?
Leider habe ich keine full-copy gemacht.

mfg pspierre


[Beitrag von pspierre am 16. Mai 2012, 18:12 bearbeitet]
groovyfly
Stammgast
#7991 erstellt: 21. Mai 2012, 12:06
Hat jemand schon die neue Sony TDGBR750 Active Shutter 3D-Brille mit dem HX925 ausprobiert?

Warum gibt es die bei Sony.de nicht!? Bei Amazon kann man sie bestellen?
ThoPap
Ist häufiger hier
#7992 erstellt: 21. Mai 2012, 17:19

groovyfly schrieb:
Hat jemand schon die neue Sony TDGBR750 Active Shutter 3D-Brille mit dem HX925 ausprobiert?


Ja, ich.

Der Vergleich zum Vorgängermodell BR250 in Zahlen:
Gewicht: 59 Gramm (250) / 34 Gramm (750)
Batterietyp: Lithium Ionen (250) / Nickel Hydrid (750)
Betriebsdauer: 30 Stunden (250) / 15 Stunden (750)
Ladezeit: 30 Minuten (250) / 40 Minuten (750)

Meine subjektive Meinung:
Den Gewichtsunterschied merke ich nicht. Der Akku wurde verschlechtert. Keine positive Veränderung beim 3D-Schauen. Der Preis massiv angehoben. Keine Kaufempfehlung.
ThoPap
Ist häufiger hier
#7993 erstellt: 21. Mai 2012, 17:30

pspierre schrieb:
Zufall?


Nein, Verschwörung!
rsaudio
Inventar
#7994 erstellt: 21. Mai 2012, 18:04
Hab mir heute den 46HX925 beim Händler angeschaut alle Geräte fangen mit der Seriennummer 355... beim Produktiondatum gibt es zwei Modelle einmal 09/2011 und einmal 10/2011, jetzt die Frage welche soll man nehmen?

Kann man über das Produktionsdatum sagen welches Gerät weniger fehler hat oder spielt es keine Rolle?



[Beitrag von rsaudio am 21. Mai 2012, 18:07 bearbeitet]
Blummer88
Stammgast
#7995 erstellt: 21. Mai 2012, 18:24
Sollte keine Rolle spielen!

Frage deinen Fachhändler ob er dir beide aufbaut und vergleiche. Ein guter Fachhändler sollte das bei solch einem Gerät machen.

Oder vereinbare ein 14 Tage Rückgaberecht oder so etwas, falls er nicht beide aufbauen möchte.

Gruß
rsaudio
Inventar
#7996 erstellt: 21. Mai 2012, 18:33
Der Händler will morgen einen aufstellen, mal sehen was da rauskommt, ich habe zunächst gedacht das eine Rolle spielt wann das Gerät gebaut wurde...
rsaudio
Inventar
#7997 erstellt: 21. Mai 2012, 19:14
Kann man bei 3D das LD einschalten oder ist es automatisch ausgeschaltet?
Cupa
Inventar
#7998 erstellt: 21. Mai 2012, 22:08

rsaudio schrieb:
Kann man bei 3D das LD einschalten oder ist es automatisch ausgeschaltet?

Kann man einschalten
rsaudio
Inventar
#7999 erstellt: 22. Mai 2012, 06:28
Danke
groovyfly
Stammgast
#8000 erstellt: 22. Mai 2012, 08:32
OK, danke @ ThoPap

Wie schaut es denn mit den Spiegelungen im Glas aus?
Die ist ja komplett offen an den Seiten, da muss es ja fürchterlich reinblenden, oder ist die Brille entspiegelt?


[Beitrag von groovyfly am 22. Mai 2012, 08:59 bearbeitet]
rsaudio
Inventar
#8002 erstellt: 22. Mai 2012, 16:31
Hab mal fast den ganzen Thread gelesen und was ich nicht verstehe ist wie kann der HX925 Flashlights haben? Der HX925 hat die LED Hintergrundbeleuchtung mit LD, ich würde es bei einem Edge LED verstehen aber bei einem HX925
Bobby15230
Stammgast
#8003 erstellt: 22. Mai 2012, 17:17

was ich nicht verstehe ist wie kann der HX925 Flashlights haben?


Antwort: It's not a trick - it's a S.....

Gruß Bobby
rsaudio
Inventar
#8004 erstellt: 22. Mai 2012, 17:45
War gerade bei meinem Händler hab mir mal den 46" angeschaut, der 46" war Banding frei, keine Streifen sichtbar, 0 DSE dann habe ich den Händler gebeten einen Film abzuspielen mit dem schwarzen Balken oben und unten und siehe da links und rechts unten Flashlights, LD war auf Standart kaum zu glauben.

Beim hellen Bildinhalt war Flashlights deutlich sichtbar, mein Händler war sprachlos und konnte das garnicht glauben, leider hat er nur den einen 46" gehabt.

Ist das normal?
Forenjunkie
Inventar
#8005 erstellt: 22. Mai 2012, 20:23
Es scheint leider traurige Realität zu sein!
Auch wenn es bei einem "Full LED" mit LD eigentlich nicht vorkommen sollte.


[Beitrag von Forenjunkie am 22. Mai 2012, 20:24 bearbeitet]
horus7
Neuling
#8006 erstellt: 22. Mai 2012, 20:35
Hallo ,
je größer desto mehr Extras gibt es !

MfG
hagge
Inventar
#8007 erstellt: 22. Mai 2012, 22:44
Flashlights in den Ecken bedeuten einfach, dass das Panel dort fest eingespannt ist und entsprechend Druck und damit Clouding hat. Das Clouding ist eben dort sehr speziell in Richtung Panelmitte orientiert, darum sieht es so aus, als ob von außen ein Licht reinscheint. Das tut es aber nicht! Auch bei Edge-LED nicht. Insofern sind die Flashlights komplett unabhängig von der Backlight-Technik und können genauso gut bei einem Full-LED-Backlight mit Local Dimming vorkommen.

Solche Flashlights kann man i.a. etwas mildern, indem man die Gehäuseschrauben in diesem Bereich etwas lockert, also etwa 1/4 bis 1/2 Drehung aufdreht.

Gruß,

Hagge
rsaudio
Inventar
#8008 erstellt: 23. Mai 2012, 06:30
Ich fahre heute zum Planetmarkt dort steht auch ein 46" mal sehen was bei dem rauskommt, die Flashlights stören sehr das hat man gestern beim Händler deutlich gesehen.

Das Problem besteht nur unten links und rechts oben war alles in Ordnung.

Man muss die komplette Rückwand abschrauben um an die Gehäuseschrauben ranzukommen oder?
Auf der anderen Seite die seitlichen Streifen sind nicht sichtbar d.H die Spannung wurde doch rausgenommen oder lege ich falsch?

Wären die Flashlights nicht gewesen hätte ich den 46" sofort mitgenommen.
groovyfly
Stammgast
#8009 erstellt: 23. Mai 2012, 06:32
Bei meinem 55HX925 sind überhaupt keine Flashlights weder vor dem Paneltausch noch danach!
Auch wenn ich ein wenig rumdrücke um Verspannungen zu erzeugen tut sich da nichts!

Kann mir nicht vorstellen warum das an den Gehäuse- bzw Rückwandschrauben liegen sollte, denn das Panel ist eine komplette Einheit und nur die Abdeckung hinten geht runter. Die Rückwand ist so leicht, da kann gar nichts verziehen...

Wenn dann muss es an der ganzen Paneleinheit an sich liegen, die ist aber komplett verklebt und da hat man nicht viele möglichkeiten etwas zu lockern !
Vielleicht liegt es auch daran ob das Gerät an der Wand hängt, denn die Aufhängung ist an der Paneleinheit und da könnte es schon sein das dann was zieht und sich verspannt...

Edit:

Hab gerade nochmal meine Bilder vom Panel angeschaut und anscheinend sind ganz aussen doch ein paar Schrauben, die Auflösung ist so schlecht, man erkennt es nicht genau ob es Schrauben sind oder Halterungen..!?

Hier nochmal das Bild:
CIMG1519


[Beitrag von groovyfly am 23. Mai 2012, 06:40 bearbeitet]
Bluecam
Stammgast
#8010 erstellt: 23. Mai 2012, 06:36

groovyfly schrieb:
Bei meinem 55HX925 sind überhaupt keine Flashlights weder vor dem Paneltausch noch danach!


Hallo,

bei meinem 55HX925 genau dasselbe. In den ersten Tagen waren noch ein paar kleine Flashlights zu sehen (aber nur im Menü!!). Bei mir hängt der TV an der Wand und nach ein paar Tagen waren auch die Flashlights im Menü komplett verschwunden, ohne das ich an irgendwelchen Schrauben gedreht habe.

Gruß
BC
pspierre
Inventar
#8011 erstellt: 23. Mai 2012, 08:47

hagge schrieb:
Flashlights in den Ecken bedeuten einfach, dass das Panel dort fest eingespannt ist und entsprechend Druck und damit Clouding hat. Das Clouding ist eben dort sehr speziell in Richtung Panelmitte orientiert, darum sieht es so aus, als ob von außen ein Licht reinscheint. Das tut es aber nicht! Auch bei Edge-LED nicht. Insofern sind die Flashlights komplett unabhängig von der Backlight-Technik und können genauso gut bei einem Full-LED-Backlight mit Local Dimming vorkommen.

Solche Flashlights kann man i.a. etwas mildern, indem man die Gehäuseschrauben in diesem Bereich etwas lockert, also etwa 1/4 bis 1/2 Drehung aufdreht.

Gruß,

Hagge


Egal was da warum und wie sichtbar wird...das Backlight muss in dem Bereich doch aktiv am leuchten sein, damit sich die Effekte überhaupt zeigen können.

Also muss man sich Fragen:
warum schalten die LD-Zonen bei Cineamscope-Balken nicht ganz ab?... sind die LD-Zonen zu gross oder zu stark ineinander übersprechend? .... ist der Balken ggf zu schmal?
Welcher Bildmodi wird im letzten Zusammenhang ggf abweichend von "Vollpixel" gefahren?

Oder aber gar: Schaltet das neue Backlight mit seiner PEAK-Steuerung überhaupt jemals wirklich ganz ab ?,
... oder wird es als "Peak" nur aus einem zum grobarealen Bildinhalt momentan sinnvoll gewählten Mittelwert der LED-Leuchtdichte entsprechend der detaillierteren Bildereignisse nochmals variiehrend hoch und runter gedimmt , und hat somit ggf immer eine gewisse Restaktivität
?

Wenn dem so ist (und nicht anders verstehe ich die neue Ansteuerungsvariante), dann darf die Frage gestellt werden, ob die neue "Peak-Level LD-Steuerung" so der rechte Wurf geworden ist.


mfg pspsierre


ps: beim 905er ist das auf jeden fall keine Thematik...Cinemascope-Balken sind idR so tiefschwarz, dass sie auch im Dunkeln nicht vom Geräterand differenziert werden könne.
Nur wenn man sie deutlich schmäler zoomt, und bei hellem dort angerenzenden Bildinhalt bewusst deutlich off angle schaut kann man hier ein homogenes "dunkelstgrau" (entspricht dann in etwa aktuellem VT30 Pana-Plasma-Schwarz im Stockdunkeln ) erahnen
...und sorry: flashlights als Einzelereignis gibts da schon mal ganz und gar nicht.

Mein persönlicher Schluss: Das verspannungssensiblere 925er-Gorillaglas-Panel, in Verbindung mit der mit dem Modellwechsel geänderten Backlightsteuerung kann trotz mehr Dimmingzonen im Vergleich zum 905er als Gesamtwerk nicht als wirkliche Verbesserung glänzen...eher im Gegenteil.


[Beitrag von pspierre am 23. Mai 2012, 09:39 bearbeitet]
Honda_Steffen
Inventar
#8012 erstellt: 23. Mai 2012, 09:50
Die Berliner Modelle dürften das nicht haben

Wo sind eigentlich die Bilder
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