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Samsung M8-Serie

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hogri
Ist häufiger hier
#5201 erstellt: 20. Jul 2007, 12:21

TheBigS schrieb:
@hogri:

kann natürlich schon sein. ich konnte halt leider nicht nachschauen. das bedeutet also das man das "abstellen" kann? ich war nämlich wirklich sehr geschockt von dem zittern.


Ja, das kann man (wenn Kino Plus die Ursache ist) sogar ohne Fernbedienung durch die Tasten rechts abstellen. Ich weiß das, denn ich habe immer noch keine Fernbedienung…
hogri
Ist häufiger hier
#5202 erstellt: 20. Jul 2007, 12:23

Boot schrieb:
Und da muss man sich diese nur genauer durchlesen. Sorry - aber steht von o.g. nichts. Und ob der Blick ins Service-Menü unter Punkt 3 oder 5e fällt, wage ich anzuzweifeln!


5e? Ich habe da bei 5 gar kein e.
BadBoy!
Ist häufiger hier
#5203 erstellt: 20. Jul 2007, 12:31
Hi,

ich hab ne Mail geschrieben, dass ich den Movie-Plus Bug habe. Und daraufhin haben die geschrieben, dass derzeit meine zuständige Werkstatt nicht über die Mittel verfügt, den werden aber sofort die Mittel zugeschickt und dann melden die sich nochmal bei mir. Haben auch geschrieben, dass bei mir 2 Updates durchgeführt werden.

Bis jetzt klingt das gut

Gruß

BadBoy!
UnbekannterNR1
Ist häufiger hier
#5204 erstellt: 20. Jul 2007, 13:19
Hallo,
so jetzt hab ich doch was merkwürdiges gefunden.

Hab mir heute nen 3 Meter VGA Kabel gekauft und mit DVI->VGA Adapter an den DVI Anschluß meiner Radeon x1650 PRO angeschlossen.

So kann ich das Bild auch super clonen, etc.. geht alles. Wenn ich von 1280x1024( Samsung TFT Monitor) auf 1920x1080 umschalte, dann wird dem TFT natürlich zuviel und ich schalte den aus. Das Bild auf dem M86 ist genau wie auf dem Monitor und unter Info wird dann 120x1080@60 HZ angezeigt.

Wenn ich jetzt einen Free HD Film von Anixe da anzeigen lasse, bin ich gar nicht mal so begeistert. Wenn ich dicht ran gehe ist das auch nicht besser als DVD/DBV-T.

Wenn ich jetzt ein Pc Spiel starte und im Spiel auf 1920x180 stelle kommt ein super gestochen scharfest Bild aus ca. 20 cm Entfernung. Also ich schätze das ist FULL HD wie es sein soll.
Wenn ich dann aber auf die Info Taste vom M86 drücke steht das was von 640x480!?!

Ist das alles so richtig? Oder mach da watt verkehrt?

EDüt: Die HD Filme von Anixe gibts hier kostenlos, ist das denn richtiges HD Material? Hier: http://vod.anixehd.tv/category.php?category_id=76

Gruß, UnbekannterNR1


[Beitrag von UnbekannterNR1 am 20. Jul 2007, 13:27 bearbeitet]
Boot
Inventar
#5205 erstellt: 20. Jul 2007, 14:19
@Hogri: Danke für den Hinweis sollte 5d heißen. Beitrag korrigiere ich umgehend.

Boot
P@werman
Neuling
#5206 erstellt: 20. Jul 2007, 14:24
Hallo
Ich habe ein Samsung LE-37M87BD.Wollte nur wissen welche Firmware ich habe.Ob es die Aktuelle version ist.

Sevice Menü:

T-TLPPEUMD-2000


[Beitrag von P@werman am 21. Jul 2007, 10:38 bearbeitet]
Cupa
Inventar
#5207 erstellt: 20. Jul 2007, 14:40

P@werman schrieb:
Hallo
Ich habe ein Samsung LE-37M87BD.Wollte nur wissen welche Firmware ich habe.Ob es die Aktuelle version ist.

Sevice Menü:

T-TLPPEUMD-2000
T-BDPMPEU S-1004
Bord2_CALLA_TR_1011
MAY 22/2007


Ja ist es... und herzlichen Glückwunsch zum Verlust der Garantie


[Beitrag von Cupa am 20. Jul 2007, 14:40 bearbeitet]
Boot
Inventar
#5208 erstellt: 20. Jul 2007, 15:19

und herzlichen Glückwunsch zum Verlust der Garantie

Was soll dieser Blödsinn? Siehe nochmal drei Beiträge nach oben. Lesen keine Juristen mit, die der urban legend endlich ein Ende setzen können?

Zum kotzen.... - Sorry!

Boot
Cupa
Inventar
#5209 erstellt: 20. Jul 2007, 15:27

Boot schrieb:

und herzlichen Glückwunsch zum Verlust der Garantie

Was soll dieser Blödsinn? Siehe nochmal drei Beiträge nach oben. Lesen keine Juristen mit, die der urban legend endlich ein Ende setzen können?

Zum kotzen.... - Sorry!

Boot


Ich gebe nur das wieder, was mir der Samsung-Techniker sagte!
Boot
Inventar
#5210 erstellt: 20. Jul 2007, 15:37
Da du es als Tatsachenbehauptung in den Raum stellst, bitte ich dich dich um fundierte Begründung (Rechtslage = Summe aus Vertrag, Revhtsbeziehung zwischen den Partnern, Ableitung der für den Sachverhalt zuztreffenden Gesetze und deren Anwendung in der Rechtsprechung).

Ein "der Techniker hat mir gesagt" reicht da nicht aus.

Boot
monty48
Stammgast
#5211 erstellt: 20. Jul 2007, 16:34
Genau, endlich mal auf Fakten berufen und nicht auf irgendein Gequassel von Technikern oder Hotlines etc.
Gelscht
Gelöscht
#5212 erstellt: 20. Jul 2007, 16:41
mir wurde heute das gleiche am tel. gesagt.

wenn ihr sicher sein wollt dann schreibt doch samsung an, dann habt ihr das Schriftlich von Samsung.

So lange ich kein Gesetzt darüber lese ob man das darf oder nicht, werde ich mich auf die Aussage von Samsung verlassen müssen.

was ihr macht.......................
SwissSniper
Stammgast
#5213 erstellt: 20. Jul 2007, 17:05
Hallo,

es wird wohl so sein das wenn man im Servicemenü was verstellt das nur ein Techniker wieder richten kann, hat man kein Anspruch auf Garantie.
Wer jedoch nur rein geht um die Firmware oder die Betriebsstunden des Panels zu checken, hat wohl nichts zu befürchten.

Als ich meinen Sämmy vom MM bekommen habe, war er zuerst nicht verpackt und ich war mir nicht sicher ob die mir ein Rückläufer oder Vorführmodell andrehen wollten. Der Verkäufer meinte er wollte vorher sicherstellen das alles funktioniert. Sie wollten kein Risiko eingehen, da ich schon mal getauscht habe. Schlussendlich konnte ich nur durch checken der Panelbetriebsstunden klären ob es ein neues Gerät ist oder einer der schon 100 Stunden drauf hat.

mfg


[Beitrag von SwissSniper am 20. Jul 2007, 17:07 bearbeitet]
Boot
Inventar
#5214 erstellt: 20. Jul 2007, 17:07
Das Problem mit diesen Antworten: Die Herren Techniker sind
- nicht neutral
- keine Juristen

Das Gleiche trifft auf uns Besitzer zu!

Ich kenne Szenarien in denen Service-Mitarbeiter
  • wider besseren Wissens - d.h. bewusst! - in diese Richtung geschult werden. Warum? Ganz einfach: Wenn sich dadurch eine entsprechende Anzahl von Garantiefällen abwimmeln oder kostenoptimiert abwickeln lassen, freut sich der Kaufmann
    Ich behaupte nicht, dass dieses bei Samsung der Fall ist.
  • Techniker so von Verschlimmbesserern genervt sind, dass diese prophylaktisch solche Behauptungen setzen. Denn - wer nicht reingeht, kann nichts verändern

Wenn jemand mit der Formulierung kommt "Ich Glaube..." "Ich bin der Meinung..." o.ä., dann heisst das übersetzt: "Ich habe keine Ahnung.". Als Beispiel für die Qualität der Auskünfte verweise ich nochmal auf die Aussagen angeblicher in den Garantiebedingungen enthaltenen Angaben zur Wartezeiten bei Reparaturen/Gerätetausch (siehe #5200).

Ich habe kein Problem, wenn jemand sagt "Vorsicht, Garantieverlust lt. Aussage der Techniker möglich. Erkundige Dich bitte..."
Doch es kann nicht sein, dass Meinungen als Tatsachen verbreitet werden.

Boot

PS: Als ich mein TV abwickelte, sagte ich sowohl am Servicetelefon, als auch dem Techniker vor Ort, dass ich im Servicemenü war. Kein Problem....
hogri
Ist häufiger hier
#5215 erstellt: 20. Jul 2007, 17:07

andy2007 schrieb:

wenn ihr sicher sein wollt dann schreibt doch samsung an, dann habt ihr das Schriftlich von Samsung.


Genau das habe ich doch sogar. Nämlich hier.

Klar, dass Samsung im Zweifel lieber behauptet, dass dann die Garantie futsch ist. Wäre auch noch schöner, wenn da irgendein Trottel versucht, seinen Fernseher zu tunen und dann nachher verzweifelt Samsung anruft, weil auf einmal alles daneben aussieht und er es nicht mehr rückgängig machen kann.

Ein Aufruf des Menüs zur Feststellung der Firmwareversion wird sicherlich keinen Garantieverlust mit sich bringen. Ich denke, da wird es ähnlich aussehen wie bei Computern, wo noch heute einige Händler/Hersteller behaupten, das Öffnen des Gehäuses bringe einen Garantie-/Gewährleistungsverlust mit sich (was unwahr ist).

Im Endeffekt bleibt Garantie aber eine freiwillige Herstellerleistung. Und selbst wenn man das Recht auf seiner Seite hat/glaubt, heißt das nicht, dass der Hersteller sich nicht trotzdem dumm stellen kann. Und dann ist man auf Geduld, Geld und einen Rechtsanwalt angewiesen.

Ich glaube aber nicht, dass Samsung eine Möglichkeit hat bzw. nutzen wird, um das bloße Aufrufen des Servicemenüs festzustellen. Erst recht nicht, wenn ein Defekt vorliegt, der nichts damit zu tun hat.
Boot
Inventar
#5216 erstellt: 20. Jul 2007, 17:25
@hogri,

Danke, denn das Schreiben zeigt nochmal deutlich den Unterschied zum von Culpa mit "Garantieverlust" kommentierten.

Die enthaltene Aussage deckt sich mit den Garantiebedingungen 5d
"Schäden,...oder andere von Samsung nicht zu verantwortende Gründe entstanden sind"


Daher nochmal die Szenarien, welche mindestens zu differenzieren sind:
  • Servicemenü öffnen, ohne weiteren Eingriff
    = kein Einfluss auf Garantieleistung
  • Servicemenü öffnen, mit Eingriff, Eingriff nicht ursächlich für Servicefall
    = kein Einfluss auf Garantieleistung
  • Servicemenü öffnen, mit Eingriff, Eingriff verursacht Servicefall
    = Kunde zahlt


Boot
Gelscht
Gelöscht
#5217 erstellt: 20. Jul 2007, 17:51
Es wurde bis jetzt nur wiedergegeben was Samsung gesagt hat, weder ich noch andere haben behaubtet das es so ist, es wurde nur so weitergegeben.

Jeder hier war schon im Menü (also habe alle keine Garantie mehr) und da wir auch alle wissen das Samsung hier mitliest, glaube ich Pers. das die Aussage von Samsung vor Gericht kein bestand haben wird.

Aber muss es dazu kommen? ich glaube nicht, da Samsung mit Sicherheit den längeren Atem hat.

Kucken ja, aber nicht anfassen

Trotzdem würde mich Interessieren, was man vertellen könnte, was das für auswirkungen hat und ob man das nicht wieder alleine zurücksetzten kann.

(und nein, ich werde es nicht versuchen)
nemesis32pc
Ist häufiger hier
#5218 erstellt: 20. Jul 2007, 18:07
HI,
ich stehe kurz vor dem Kaufe des 32m86BD. Hätte zu dem Modell eine kurze Frage.
Es hat mich etwas stutzig gemacht, dass man bei topvision optional keine Wandhalterung kaufen kann.
Nun zu meiner Frage:Ist der LCD trotzdem "WandkompatibeL"

Es steht bestimmt schon irgendwo in den Thread, aber ich hab dieses nur überflogen und nicht 100 seiten gelesen.

Also steinigt mich bitte nich^^

mfg luki
harlekinrains
Stammgast
#5219 erstellt: 20. Jul 2007, 19:34
Für knapp 200 Euro mehr bekommst du den wohl in allen Belangen besseren Sony KDL-32D3000 . Ein M86 lohnt sich erst ab 40", sonst sitzt du auf einem TV mit (eventuell) Firmwarefehlern, dem Display einer billigen S Serie und einem schlechten Pal Scaler.

Wird hier im Forum wohl nicht gerne gesehen sein, aber das Risiko gehe ich ein.


[Beitrag von harlekinrains am 20. Jul 2007, 19:35 bearbeitet]
Barbarenbart
Stammgast
#5220 erstellt: 20. Jul 2007, 20:11

harlekinrains schrieb:
Für knapp 200 Euro mehr bekommst du den wohl in allen Belangen besseren Sony KDL-32D3000 . Ein M86 lohnt sich erst ab 40", sonst sitzt du auf einem TV mit (eventuell) Firmwarefehlern, dem Display einer billigen S Serie und einem schlechten Pal Scaler.

Wird hier im Forum wohl nicht gerne gesehen sein, aber das Risiko gehe ich ein. :)

Stimmt das? Ich hatte einen LE-37 M 87 BD ins Auge gefasst. Treffen diese Punkte auch auf ein 37" Display zu?
harlekinrains
Stammgast
#5221 erstellt: 20. Jul 2007, 21:56
Ja, wobei ich in einem Punkt vielleicht relativieren muss, einem Panel "ähnlich dem einer S Serie", dass in beiden Modellen exakt das selbe Panel sitzt wird wohl schwer zu belegen sein, aber von den "Fantasiewerten" (Dynamischer Kontrast, Helligkeit) der Samsung HP (www.samsung.de) ähneln sich die Werte recht eklatant.

Dass die M8 Serie erst ab 40 Zoll interessant wird, da erst ab dieser Größe "die Super Clear" Panels verbaut werden ist hier schon lange ein Thema.
Master468
Inventar
#5222 erstellt: 20. Jul 2007, 22:01
Der 37" hat aber, im Gegensatz um 32", die gleiche Elektronik wie die größeren Samsungs mit den Glossypanel. Und damit auch die positiven Eigenschaften (digitale, pixelgenaue Zuspielung @24/48/50/60Hz möglich).

Gruß

Denis
harlekinrains
Stammgast
#5223 erstellt: 20. Jul 2007, 22:09
Wird ja immer schlimmer, bin bisher davon ausgegangen, dass der 32er das ebenfalls beherrscht...
Das wäre ja das mindeste, was man sich von einer neuen Serie als "Serienstandard" wünschen würde.
A2ZTrue
Stammgast
#5224 erstellt: 21. Jul 2007, 00:23

harlekinrains schrieb:
Wird ja immer schlimmer, bin bisher davon ausgegangen, dass der 32er das ebenfalls beherrscht...
Das wäre ja das mindeste, was man sich von einer neuen Serie als "Serienstandard" wünschen würde.


Der 32er ist sowieso völlig anders!
Kein Full HD und kein Movie Plus, dafür 100Hz!
Hört sich erst mal gut an, laut einem Techniker ist Movie Plus jedoch die Nachfolgetechnik von 100Hz mit dem es Probleme gab!

Hab aber selber noch keine Erfahrung mit dem 32er!
A2ZTrue
Stammgast
#5225 erstellt: 21. Jul 2007, 00:27

andy2007 schrieb:
Es wurde bis jetzt nur wiedergegeben was Samsung gesagt hat, weder ich noch andere haben behaubtet das es so ist, es wurde nur so weitergegeben.
.
.
.


Naja, hier wurde aber nicht auf den Techniker verwiesen:


Cupa schrieb:

P@werman schrieb:
Hallo
Ich habe ein Samsung LE-37M87BD.Wollte nur wissen welche Firmware ich habe.Ob es die Aktuelle version ist.

Sevice Menü:

T-TLPPEUMD-2000
T-BDPMPEU S-1004
Bord2_CALLA_TR_1011
MAY 22/2007


Ja ist es... und herzlichen Glückwunsch zum Verlust der Garantie :.


Für mich ist das als Tatsache hingestellt!

Aber jetzt sollte das ja geklärt sein!

MarcoCologne
Ist häufiger hier
#5226 erstellt: 21. Jul 2007, 02:41
Hallo Leuts,

Die Funktion "Nur Scan" ist bei mir nicht auswählbar. Kann man das irgendwo umstellen? Sie ist nur in grau gehalten. Ist die nur für HDMI und VGA?

Danke;)


[Beitrag von MarcoCologne am 21. Jul 2007, 10:32 bearbeitet]
Gelscht
Gelöscht
#5227 erstellt: 21. Jul 2007, 08:27
@A2ZTrue


Naja wer lesen kann is klar im vorteil

Habe das vorher schon geschrieben, aber sollte auch nicht mehr das Thema sein.
maham
Ist häufiger hier
#5228 erstellt: 21. Jul 2007, 09:28

0skillz schrieb:

Cupa schrieb:
nach dem FW-Update auf 2000 sind die Scart-Streifen bei mir weg. Endlich...


bei mir wurde auch das FW update auf die 2000 gemacht, leider sind bei mir die RGB-Streifen nach wie vor zu sehen. bekomme evtl. ein austausch mainboard.



Wie schon berichtet wird ein Mainboard tausch (Aktuelle Version mit Firmware 2000 und Revision 1011 )das SCART Problem
nicht beheben!
<Deus>
Stammgast
#5229 erstellt: 21. Jul 2007, 10:16
Man sollte hier immer vorsichtig sein, gerade was Meinungen und Behauptungen einzelner angeht.

Auch die großen Firmen sind schon auf den Trichter gekommen das Internet gezielt für ihre Produktwerbung einzusetzen. Dazu werden dann externe Agenturen beauftragt deren Leute sich den ganzen Tag bezahlt hier in Foren rumtreiben.

Auf Seite 42 des Handbuchs ist beschrieben wie man ins "Service-Menü" kommt um Firmwareversion aufzuschreiben bzw. schon für das Servicepersonal die benötigten Informationen parat zu haben. Dieso Informationen sind bestimmt den Technikern im Voraus sehr wichtig da somit eventuell eine Anfahrt schonmal vermieden werden kann.

Also solange man nicht auf die Idee komm selbst "Optimierungen" im Service-Menü vornehmen zu wollen, sollte das reine Nachschauen nicht mit einem Garantieverlust einhergehen.

MfG Deus
floschu
Inventar
#5230 erstellt: 21. Jul 2007, 11:23
In meinem Handbuch steht weder auf Seite 42 noch sonstwo, wie man das Service-Menü aufruft.
Dort befindet sich lediglich der Hinweis, dass man die "D-MENU"-Taste drücken soll, um Produktinformationen abzurufen (wie etwa die Firmware).
Dies funktioniert allerdings bei mir nicht.

Das Service-Menü hingegen, ist ganz etwas Anderes und wie hier zu lesen, nur mit einer (nicht im Handbuch abgedruckten) Tastenkombination aufzurufen.

Ich werde es jedenfalls nicht abrufen, da Samsung mir telefonisch die Bug-Freiheit meines Gerätes bestätigt hat...

Gruß, Florian
UnbekannterNR1
Ist häufiger hier
#5231 erstellt: 21. Jul 2007, 11:35

<Deus> schrieb:

Auf Seite 42 des Handbuchs ist beschrieben wie man ins "Service-Menü" kommt um Firmwareversion aufzuschreiben bzw. schon für das Servicepersonal die benötigten Informationen parat zu haben.


Hallo,
ich glaube aber das bezieht sich nur auf den internen DVB-T Receiver. Da das nur im DTV (DVB-T) Menü ist, glaub ich nicht, dass das das eigendliche Service Menü darstellt.

Dort gibt es ja auch ne Updatefunktion, wie bei externen Receivern und ich glaube kaum, dass Samsung mal eben salopp die komplette Firmware des Fernsehers im Standby Modus updaten läßt!

Edüt: Was ist eigendlich so schlimm daran mal bei Samsung anzurufen und zu fragen? Muss ich lansam auch mal machen.

Gruß, UnbekannterNR1


[Beitrag von UnbekannterNR1 am 21. Jul 2007, 11:36 bearbeitet]
DerBeyer
Ist häufiger hier
#5232 erstellt: 21. Jul 2007, 12:16
Hi.
Ich habe vor mir den LE40M86BD zu kaufen und wollte fragen ob man den dyn. Kontrast ausschalten kann, da ich gehört haben, dass manche es als störend empfinden.
Danke
<Deus>
Stammgast
#5233 erstellt: 21. Jul 2007, 12:16
Sorry, habe ich vielleicht was verwechselt.
Ich dachte bisher der Weg ins Service-Menü würde im Handbuch stehen. Habe nur das englische Handbuch schnell überflogen nach dem Stichwort Firmware.

Nochmals sorry.

MfG Deus
floschu
Inventar
#5234 erstellt: 21. Jul 2007, 12:57

UnbekannterNR1 schrieb:
Was ist eigendlich so schlimm daran mal bei Samsung anzurufen und zu fragen?


Die 14Ct./min., weil es eine Sondernummer ist! Finde ich wirklich unverschämt, in den Zeiten, wo fast jeder eine Telefonflat hat...

Naja, ich habe von dem Laden aus angerufen, wo ich mir den Samsung gekauft habe und man muss den Mitarbeitern bei der Hotline lassen, dass sie wirklich sehr kompetent und hilfsbereit waren. Hat man auch nicht oft!

Gruß, Florian
DerBeyer
Ist häufiger hier
#5235 erstellt: 21. Jul 2007, 13:06
kann man nicht einfach das Kontaktformular auf der homepage benutzen?!
Hose01
Stammgast
#5236 erstellt: 21. Jul 2007, 15:24
Ich war vorhin mal im bei Mega Company(Red Zack)und wollte mich nach dem Preis des LE40M87 informieren.
Auf den Hinweis sie wären grundsätzlich zu teuer kam tatsächlich diese "Geschichten" man würde im Internet keine Geräte bekommen die für den Deutschen Markt wären.
Im Garantie Fall müsste man das Gerät zum Händler zurück schicken der dann das Gerät ins Ausland zur Reparatur schickt.
Dieses Szenario wurde dem Verkäufer vom Samsung Vertreter so dargestellt.
Hatte jemand schonmal so einen Garantiefall?

Ach ja,einen Preis zum Gewünschten TV konnten sie im Computer nicht finden.
Ich sollte nächste Woche mal reinschauen und die ausgedruckten Internet Angebote mitbringen dann könnte man sich mit dem Samsung Vertreter auseinander setzen.
Bobs Elektro Markt schreib auf seiner Seite das die Samsungs für den deutschen Markt gebaut werden und damit die volle garantie haben.
Wenn ich die Zeit finde werde nächste Woche mal mit dem Kram zu Red Zack wandern...


[Beitrag von Hose01 am 21. Jul 2007, 15:27 bearbeitet]
Gelscht
Gelöscht
#5237 erstellt: 21. Jul 2007, 16:32

DerBeyer schrieb:
kann man nicht einfach das Kontaktformular auf der homepage benutzen?!



Doch kann man habe ich auch schon oft gemacht, aber meist bekommt man nicht die Antwort per Mail die man haben will.

Mann/Frau bekommt aber gleich mit der Antwort eine Kundennummer, so ist man gleich Regee bei Samsung und alle Daten sind schon festgehalten und man wird schneller verbunden.
Gelscht
Gelöscht
#5238 erstellt: 21. Jul 2007, 16:38

Hose01 schrieb:
Ich war vorhin mal im bei Mega Company(Red Zack)und wollte mich nach dem Preis des LE40M87 informieren.
Auf den Hinweis sie wären grundsätzlich zu teuer kam tatsächlich diese "Geschichten" man würde im Internet keine Geräte bekommen die für den Deutschen Markt wären.
Im Garantie Fall müsste man das Gerät zum Händler zurück schicken der dann das Gerät ins Ausland zur Reparatur schickt.
Dieses Szenario wurde dem Verkäufer vom Samsung Vertreter so dargestellt.
Hatte jemand schonmal so einen Garantiefall?



Völliger Quack, was der dir da erzählt hat, wie schon oft hier gesagt:
Garantie = Freiwillig

Also habe alle die hier im Forum sind und Online bestellt haben kein Deutsches Gerät?????

Ich lach mich weg...........................
horde
Inventar
#5239 erstellt: 21. Jul 2007, 16:45
Ach nee... 10 Tage weg und schon 333 posts nachlesen!

Gruss

Horde
Gelscht
Gelöscht
#5240 erstellt: 21. Jul 2007, 16:49

Heee, nix verstehen
Boot
Inventar
#5241 erstellt: 21. Jul 2007, 16:51

andy2007 schrieb:
Garantie = Freiwillig

Quark mit Souce! Wenn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Garantie gewährt wird ist diese ein impliziter Vertragsbestandteil. Folge: Mit Abschluss des Kaufvertrages hört die Freiwilligkeit auf. Auch spätere Änderungen der Garantiebedingngen sind unwirksam.
Beschäftige dich bitte mit Vertragsrecht bevor du weiter mit Behauptungen um dich wirfst!

Boot
Gelscht
Gelöscht
#5242 erstellt: 21. Jul 2007, 16:58

Boot schrieb:

andy2007 schrieb:
Garantie = Freiwillig

Quark mit Souce! Wenn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Garantie gewährt wird ist diese ein impliziter Vertragsbestandteil. Folge: Mit Abschluss des Kaufvertrages hört die Freiwilligkeit auf. Auch spätere Änderungen der Garantiebedingngen sind unwirksam.
Beschäftige dich bitte mit Vertragsrecht bevor du weiter mit Behauptungen um dich wirfst!

Boot



Ach ja???

Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt.

bitte schön mein Herr

http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
Boot
Inventar
#5243 erstellt: 21. Jul 2007, 17:02
Das ist richtig.

Jedoch: Wenn zum Zeitpunkt des Kaufvertrages Garantie gewährt wird, wird diese zum Bestandteil des Kaufvertrages. Genau in diesem Moment hört die Freiwilligkeit auf.

Boot


[Beitrag von Boot am 21. Jul 2007, 17:03 bearbeitet]
Gelscht
Gelöscht
#5244 erstellt: 21. Jul 2007, 17:07

Boot schrieb:
Das ist richtig.

Jedoch: Wenn zum Zeitpunkt des Kaufvertrages Garantie gewährt wird, wird diese zum Bestandteil des Kaufvertrages. Genau in diesem Moment hört die Freiwilligkeit auf.

Boot



Wenn du meinst bitte..................kommt es zu einem Garantiefall, entscheidet meist der Hersteller was zur Garantie gehört und was nicht.

Haben wir den keinen Juristen hier ??? der uns mal Aufklären könnte ?????
BadBoy!
Ist häufiger hier
#5245 erstellt: 21. Jul 2007, 17:22

andy2007 schrieb:

Wenn du meinst bitte..................kommt es zu einem Garantiefall, entscheidet meist der Hersteller was zur Garantie gehört und was nicht.


Ja und das ist vorher im Kaufvertrag alles geregelt wurden. Die können nicht einfach sagen, nö das machen wir nicht, ja aber das schon. Steht vorher schon alles im Vertrag. Und da haben sich beide Parteien dran zu halten. Und Boot hat mit seiner Aussage recht, ist die Garantie Bestandteil des Vertrages und beide Parteien haben unterschrieben ist sie nicht mehr freiwillig.

Dann würde ja jeder Händler beim Garantiefall folgendes sagen: "Bäbäbä machen wir nicht mehr" Auf gut Deutsch "Wir haben dich verarscht" - und sowas ist mit Sicherheit nicht rechtens
Boot
Inventar
#5246 erstellt: 21. Jul 2007, 17:31
Vielleicht ist es mit genannten Beispiel einfacher:
Häufig gibt es die netten Registrierkarten mit dem Angebot: Sie erhalten drei Jahre Garantie, wenn sie diese Karte ausfüllen. Du füllst die Karte aus und sendest diese dem Hersteller.
Vergleich Samsung: Tritt automatisch mit Kauf in Kraft, vgl. Ziffer 1 der Garantiebedingungen.

Nach 2 1/2Monaten möchtest du die Garantie in Anspruch nehmen. Jedoch der Hersteller sagt dir: Nein, wir haben unsere Bedingungen geändert, es gibt nur noch 24 Monate Garantie. Dieses ist unwirksam, da die Bedingungen zur Gewährung der Garantie erfüllt wurden. Diese stellt eine Leistungsbeschreibung dar und gilt wie zum Zeitpunkt des Kaufes gegeben.
Denn: Mit Abschluss des Kaufvertrages wird die Garantie genau in der Form in den Vertrag einbezogen, wie zu diesem Zeitpunkt erklärt.

Nebenpfad: Es ist eine Leistungsbeschreibung, welche den entscheidenden Unterschied zu einem Mitbewerber ausmachen kann und somit auf den Kauf Einfluss hat. In diesem Falle würde das Wettbewerbsrecht auf Seiten der Konkurrenten greifen.

Eine gute Erklärung findest du hier.

Boot

Sorry die Edits, hatte statt auf <Vorschau> auf <Antwort erstellen> gedrückt


[Beitrag von Boot am 21. Jul 2007, 17:36 bearbeitet]
Gelscht
Gelöscht
#5247 erstellt: 21. Jul 2007, 17:36

BadBoy! schrieb:

andy2007 schrieb:

Wenn du meinst bitte..................kommt es zu einem Garantiefall, entscheidet meist der Hersteller was zur Garantie gehört und was nicht.


Ja und das ist vorher im Kaufvertrag alles geregelt wurden. Die können nicht einfach sagen, nö das machen wir nicht, ja aber das schon. Steht vorher schon alles im Vertrag. Und da haben sich beide Parteien dran zu halten. Und Boot hat mit seiner Aussage recht, ist die Garantie Bestandteil des Vertrages und beide Parteien haben unterschrieben ist sie nicht mehr freiwillig.

Dann würde ja jeder Händler beim Garantiefall folgendes sagen: "Bäbäbä machen wir nicht mehr" Auf gut Deutsch "Wir haben dich verarscht" - und sowas ist mit Sicherheit nicht rechtens ;)




Und Herteller machen das sehr wohl, wenn es zu einem Garantiefall kommt, das es das heißt "tut mir leid lieber Kunde aber das fällt nicht unter die Garantie" oder "es liegt ein eigenverschulden vor" die legen das so hin wie die es brauchen.

Es ist und bleibt eine freiwillige Leistung des Herstellers.

s. auch

http://www.akcent.de/gewaehrleistung.htm

http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html

und damit ist dieses thema für mich erledigt
Gelscht
Gelöscht
#5248 erstellt: 21. Jul 2007, 17:39

Boot schrieb:
Vielleicht ist es mit genannten Beispiel einfacher:
Häufig gibt es die netten Registrierkarten mit dem Angebot: Sie erhalten drei Jahre Garantie, wenn sie diese Karte ausfüllen. Du füllst die Karte aus und sendest diese dem Hersteller.
Vergleich Samsung: Tritt automatisch mit Kauf in Kraft, vgl. Ziffer 1 der Garantiebedingungen.

Nach 2 1/2Monaten möchtest du die Garantie in Anspruch nehmen. Jedoch der Hersteller sagt dir: Nein, wir haben unsere Bedingungen geändert, es gibt nur noch 24 Monate Garantie. Dieses ist unwirksam, da die Bedingungen zur Gewährung der Garantie erfüllt wurden. Diese stellt eine Leistungsbeschreibung dar und gilt wie zum Zeitpunkt des Kaufes gegeben.
Denn: Mit Abschluss des Kaufvertrages wird die Garantie genau in der Form in den Vertrag einbezogen, wie zu diesem Zeitpunkt erklärt.

Nebenpfad: Es ist eine Leistungsbeschreibung, welche den entscheidenden Unterschied zu einem Mitbewerber ausmachen kann und somit auf den Kauf Einfluss hat. In diesem Falle würde das Wettbewerbsrecht auf Seiten der Konkurrenten greifen.

Eine gute Erklärung findest du hier.

Boot

Sorry die Edits, hatte statt auf <Vorschau> auf <Antwort erstellen> gedrückt :hail


Ja das geht natürlich nicht, darum ging es auch nicht, habe genau den gleichen Link in mein Post oben gesetzt.

war reiner zufall
Boot
Inventar
#5249 erstellt: 21. Jul 2007, 17:49
Sorry andy,
das Problem liegt in der unzulässigen Verallgemeinerung die du vornimmst, mit der Folge falscher Aussagen.

Mann muss halt unterscheiden zwischen Inhalt und Wirksamkeit einer Garantie.

Es ist egal, ob cüberhaupt eine Garantie gegeben wird. Und es ist auch gleich, ob da steht "Lebenslange kostenlose Reparatur" oder "Im Fehlerfall bekommen sie die ersten sechs Monate zusätzlich eine kostenlose Nackenmassage" oder "Nur im Herstellerland" oder oder oder....

Nur, wenn etwas erklärt ist, dann ist es erklärt und kann nach Vertragsschluss nicht mehr (ohne Zustimmung des Vertragpartners) geändert werden.

Alles Andere (Kniffe, Tricks und Problem) haben nichts mit der Rechtslage zu tun....

Boot
Gelscht
Gelöscht
#5250 erstellt: 21. Jul 2007, 18:02

Boot schrieb:
Sorry andy,
das Problem liegt in der unzulässigen Verallgemeinerung die du vornimmst, mit der Folge falscher Aussagen.

Mann muss halt unterscheiden zwischen Inhalt und Wirksamkeit einer Garantie.

Es ist egal, ob cüberhaupt eine Garantie gegeben wird. Und es ist auch gleich, ob da steht "Lebenslange kostenlose Reparatur" oder "Im Fehlerfall bekommen sie die ersten sechs Monate zusätzlich eine kostenlose Nackenmassage" oder "Nur im Herstellerland" oder oder oder....

Nur, wenn etwas erklärt ist, dann ist es erklärt und kann nach Vertragsschluss nicht mehr (ohne Zustimmung des Vertragpartners) geändert werden.

Alles Andere (Kniffe, Tricks und Problem) haben nichts mit der Rechtslage zu tun....

Boot


Aber das ist doch gerade das Problem was wir alle mit den Hertsellern haben wenn es dazu kommt, die wenden doch die Tricks und Kniffe an um uns zu schaden, da ja dann gesagt wird da haben Sie keine Garantie obwohl wir der Meinung sind es ist bestanteil des Vertrages.

Dann rennen wir zum Anwalt........

ich habe schon oft solche Fälle gehabt wo die Hersteller das zu mir gesagt haben, und mein Anwalt hat das auch zu mir gasagt es ist freiwillig, sollte es zu einem Garantiefall kommen muss entschieden werden ob es einer ist oder nicht, zur Not auch vor Gericht.

Es ist ein Schwieriges Thema, natütlich hast du Recht, ist bestandteil eines Vertrages, aber wenn es dazu kommt dann nicht mehr, und der ewige Kampf mit den Herstellern beginnt.

So gehe jetzt 123 Weizen trinken und das mit wird mit GARANTIE gut sein

Euch allen eine Schönes Wochenende

Boot
Inventar
#5251 erstellt: 21. Jul 2007, 18:08
Ich kann dich verstehen

Aber kommen wir zurück auf Garantie + M8-Serie. Bis auf die konfusen Aussagen einiger Techniker/Callcenter-MA haben ich hier nur von korrekter Abwicklung gelesen.

Daher glaube ich fest daran, dass sich Samsung auch zukünftig an seine heutigen Aussagen halten wird.


Think positive
Boot
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