V-Moda M80 Kaputt

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loller7
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 26. Sep 2012, 14:28
Hallo,

ich habe mir vor ein paar Tagen per Kleinanzeigen die V-Moda m80 gebraucht gekauft.War bisher auch sehr zufrieden. Nun hat gestern, komplett ohne ersichtlichen Grund, der linke Hörer aufgehört zu funktionieren. Ich habe den ganzen Tag mit dem Kopfhörer Musik gehört und wollte ihm am nächsten morgen wieder benutzen, aber da funktionierte der linke Hörer nicht mehr.
Da der M80 ein austauschbares Kabel hat, hab ich gehofft, dass es ein Kabelbruch ist. Allerdings bringt es auch nichts wenn ich das Kabel austausche. Auch an einem anderem Gerät besteht das selbe Problem. Allerdings gibt der linke Hörer wenn man das Kabel dreht und wendet (während es z.b. im iPod steck) noch kurz Töne von sich.
hat jemand eine Idee was man da machen könnte oder kennt einen Laden der so etwas reparieren kann?!

Grüße
NX4U
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 26. Sep 2012, 14:33
Könnte das Anschlußkabel in der Buchse sein.
Ich persönlich würd mal aufschrauben und schauen, aber vorher sollteste mal die Garantie/Gewährleistungs-Lage checken.
Haste ne Ahnung wo der ursprünglich gekauft wurde, den Verkäufer kontaktiert?
Ansonsten mal vertrauensvoll an sepinho (headsond.de), vielleicht hat der ne entsprechende Möglichkeit oder Adresse.
loller7
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 26. Sep 2012, 14:51
Woran erkenn ich denn ob etwas kaputt ist?! Wenn ich das Ding aufschraube aber kein Plan von nix hab, bringts ja nicht viel.
NX4U
Hat sich gelöscht
#4 erstellt: 26. Sep 2012, 14:58
Nun, wenn Du bei so was keinerlei Erfahrung hast ist es schwierig. An der Buchse sind 3 - 4 Käbelchen angelötet, eins davon könnte vielleicht lose sein und nur noch wenig Kontakt haben.

Schonmal an Kleinelektrischem rumgeschraubt, -gelötet, -gemessen?
Ansonsten Fachmensch suchen.
Wie schaut es mit dem Garantie/Gewährleistungsweg aus?
loller7
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 26. Sep 2012, 15:04
Ich hab noch nie an irgendetwas rumgeschraubt. Höchstens mal mein PC entstaubt. Ich weiß ja nichtmal wie ein Lötkolben aussieht und kenne auch niemanden der sich damit auskennt.
Gekauft hab ich den Kopfhörer über Kleinanzeigen und weiß daher nicht nicht iwe es Garantiemäßig aussieht. Sollte noch welche drauf sein, könnte ich den nach Amerika zu V-Moda schicken was aber ewig dauern würde...
Zudem weiß ich nicht ob sich der Verkäufer noch meldet. Ist bei so Kleinanzeigen immer so 'ne Sache.
NX4U
Hat sich gelöscht
#6 erstellt: 26. Sep 2012, 15:16
War aber nicht hier im Forum?

Wie gesagt: Frag mal freundlich bei Headsound.de an, vielleicht können die was zum Reparaturweg von V-Moda beitragen. Ansonsten kenn ich da nur noch Inwist GmbH
Lt. V-Moda haben die Hörer 2 Jahre Garantie.
ZeeeM
Inventar
#7 erstellt: 26. Sep 2012, 15:19

loller7 schrieb:
Gekauft hab ich den Kopfhörer über Kleinanzeigen und weiß daher nicht nicht iwe es Garantiemäßig aussieht.


Die Gewährleistung seitens des Verkäufers ist nicht automatisch ausgeschlossen.
loller7
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 26. Sep 2012, 15:27
Also der Verkäufer hat sie angeblich bei einer Auktion ersteigert und auch kein Kaufbeleg oder irgendeine Garantie. Bleibt mir wohl nichts anderes übrig als bei headsound nachzufragen oder?!
ZeeeM
Inventar
#9 erstellt: 26. Sep 2012, 15:31
Ob der vorherige Eigentümer eine Quittung hat brauch dich nicht zu interessieren. Wenn er beim Verkauf nicht die Gewährleistung ausgeschlossen hat, dann würde ich mich an den wenden. Wenn der nicht mehr greifbar ist, hilft es nicht.
loller7
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 26. Sep 2012, 16:01
Er ist noch greifbar und eine Gewährleistung wurde auch nicht ausgeschlossen. Was genau sollt ich jetzt am besten machen?!


[Beitrag von loller7 am 26. Sep 2012, 16:14 bearbeitet]
Hellfire13
Inventar
#11 erstellt: 26. Sep 2012, 17:16
Tjaaaa, grundsätzlich hast du jetzt ganz normal zwei Jahre Gewährleistung auf den Kopfhörer, da die Gewährleistung eben nicht ausgeschlossen wurde. Nur musst du leider als Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe des Kaufgegenstands bestanden hat, da die sog. Beweislastumkehr (§ 476 BGB, also die Vermutung, dass der Mangel eben schon von Anfang an bestand), nur für den sog. Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB,also ein Kaufvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer) gilt.

Im Prinzip müsstest du also jetzt nachweisen, dass der Kopfhörer schon kaputt war, als du ihn erhalten hast. Praktisch ist das aber kaum beweisbar, daher kannst du eigentlich nur auf die Kulanz des Verkäufers hoffen oder eben das Teil auf eigene Kosten reparieren.
Soundwise
Inventar
#12 erstellt: 26. Sep 2012, 17:26
Du hast als Käufer ein Recht auf Gewährleistung durch den Verkäufer, wenn diese nicht eindeutig ausgeschlossen wurde.
Ich würde in Deinem Fall aber nicht den Verkäufer belangen, wenn der Defekt nicht eindeutig zum Zeitpunkt des Kaufs bereits bestand.
Rein rechtlich gesehen könntest Du die Behebung des Defekts durch den Verkäufer verlangen - ich würde aber nicht so weit gehen bei einem Sachwert von grad mal 100 Eur oder so.

EDIT: @Hellfire13: ist es nicht so das zu Beginn der Verkäufer beweisen muss, das der Mangel bei Verkauf nicht bestand und dann nach einem gewissen Zeitrum nach dem Kauf der Käufer beweisen muss, das der Mangel bereits bei Kauf bestanden hat ?

Ich nehme an, dass sich bei deinem M80 gerade die Buchse auflöst (Kontakte in der Buchse unterbrochen -> Austausch). Das kommt schon mal vor. Ein loses Kabel ist auch möglich.

Ich würde mal Kontaktspray probieren - ein Sprühstoss auf den Klinkenstecker, abtropfen lassen und dann einstecken und mehrmals drehen. So werden die Kontakte der Buchse benetzt. Hilft vor allem bei älteren Buchsen mit korrodierten Kontakten (ich würde dies nicht beim V-moda erwarten aber genau weiss man das nie, vielleicht wurde die buchse mal feucht).

Viele Grüße
Günther


[Beitrag von Soundwise am 26. Sep 2012, 17:32 bearbeitet]
Hellfire13
Inventar
#13 erstellt: 26. Sep 2012, 18:39

Soundwise schrieb:

EDIT: @Hellfire13: ist es nicht so das zu Beginn der Verkäufer beweisen muss, das der Mangel bei Verkauf nicht bestand und dann nach einem gewissen Zeitrum nach dem Kauf der Käufer beweisen muss, das der Mangel bereits bei Kauf bestanden hat ?
Günther


Nene, das ist ja gerade die Beweislastumkehr, von der du da redest. Genau die gibt's aber nur beim sog. Verbrauchsgüterkauf (§§ 474, 476 BGB), also wenn du als Privatmann etwas von einem gewerblichen Händler kaufst. Ansonsten gilt nunmal im deutschen Recht, dass man die Ansprüche, die man geltend machen will, auch selbst beweisen muss. Im konkreten Fall müsste also der Käufer wie gesagt nachweisen, dass das Teil schon bei Übergabe defekt war.


[Beitrag von Hellfire13 am 26. Sep 2012, 18:42 bearbeitet]
loller7
Ist häufiger hier
#14 erstellt: 26. Sep 2012, 20:01
Gut ich hab mit ihm geredet und kann ihm die wieder schicken und er wird sich um die Reparatur kümmern. Mal schaun was draus wird.
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