Kann ich als unwissender einen Dreher verschicken?

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fatty01
Inventar
#1 erstellt: 12. Jan 2013, 15:10
Hallo,
ich möchte meinen Thorens TD 115, den mir mein Vater vor einiger Zeit geschenkt hat verkaufen.
Habe ihn hier und bei den Ebay Kleinanzeigen angeboten. Eigentlich nur an Slebstabholer. Nun habe ich aber schon ein halbes Dutzend anfragen ob ich den Dreher nicht verschicken könnte.
Habe hier im Forum nun wiederholt schon Dinge gelesen wie z.b. das man den Tonarm demontieren sollte, den Dreher fixieren etc pp.
Krieg ich das hin? Gibts vllt sogar eine Idiotensichere Anleitung`?

lg

Edit sagt noch: Der Dreher funktioniert natürlich tadellos, lediglich die Abdeckhaube hat einen Sprung und bleibt nicht oben stehen.
Habe ja wie gesagt einige Anfragen. Hab ihn für 65€ Angeboten, hätte ich ihn höher ansetzen sollen?


[Beitrag von fatty01 am 12. Jan 2013, 15:11 bearbeitet]
gunnarian
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 12. Jan 2013, 15:22
Servus,

guckst Du hier:
Ebay-Link
fatty01
Inventar
#3 erstellt: 12. Jan 2013, 15:25
Danke dir gunnarian. Sollte sich kein Selbstabholer binnen der nächsten 1-eineinhalb Wochen finden, werde ich es riskieren.
Was hälst du von dem veranschlagten Preis?


[Beitrag von fatty01 am 12. Jan 2013, 15:26 bearbeitet]
gunnarian
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 12. Jan 2013, 15:34
Mit Gebrauchtpreisen kennen sich andere hier im Forum besser aus, kommt halt unter anderem auch auf den Zustand des Tonabnehmers an. Da will ich mich mal nicht zu weit aus dem Fenster lehnen .

Gruß Günther
Pufftrompeter
Gesperrt
#5 erstellt: 12. Jan 2013, 15:52
Du verkaufst nach INCOTERMS mit Term FCA - mach dem Kaeufer das klar (Dein Preis ist ja auch ohne Versand angegeben). Das Risikouebertrag auf den Kaeufer erfogt bei der Paketuebergabe an den Carrier.

Somit riskierst Du nichts und der Kaeufer alles.

Carsten
LJSilver
Inventar
#6 erstellt: 12. Jan 2013, 16:23
Incoterms sind erstmal nur vordefinierte Textbausteine, sonst nichts. Ich möchte mal das Gericht sehen, das bei einem Privatverkauf im Inland INCOTERMS als gültig ansieht, zumal ja beide Parteien das explizit unterschreiben müssen per Vertrag. Die Versandrisiken sind innerhalb Deutschland klar durch das Gesetz geregelt. International sieht es anders aus und nur deshalb gibt es INCOTERMS, weil es keine länderübergreifenden Gesetze gibt.
Pufftrompeter
Gesperrt
#7 erstellt: 12. Jan 2013, 17:50
... eben weil die jeweiligen INOTERMS immer eine freiwillige Vereinbarung zwischen Kaeufer und Verkaeufer sind, lassen sie sich voellig problemlos auf private Transaktionen anwenden.


Die Versandrisiken sind innerhalb Deutschland klar durch das Gesetz geregelt


Wo denn? Der Verkaufer will gegen Abholung verkaufen; der Kaeufer bittet um Versand: Da wuerde ich sofort als Verkaeufer die Transporthaftung ablehnen. Was spricht gegen eine solche Vereinbarung? Email genuegt ... zeig mir das Gesetz, das den Risikouebertrag festlegt und keine abweichenden Vereinbarungen zulaesst.


zumal ja beide Parteien das explizit unterschreiben müssen per Vertrag


Noe - es muss bloss "vertreaglich und gegenseitig einvernehmlich" vereinbart werden. Welche Form der Vertrag hat, ist nicht festgelegt. INCO z.B. stellt elektronische Kommunikation der Brief- und Schriftform gleich.

Ob man das nun FCA nennt oder anders - was solls? Mit INCO2010 kann man's aber am besten erklaeren, so dass es jeder versteht.

Carsten
LJSilver
Inventar
#8 erstellt: 13. Jan 2013, 01:24

Pufftrompeter schrieb:
... eben weil die jeweiligen INOTERMS immer eine freiwillige Vereinbarung zwischen Kaeufer und Verkaeufer sind, lassen sie sich voellig problemlos auf private Transaktionen anwenden.


Du verstehst es nicht, die INCOTERMS können kein Gesetz außer Kraft setzen. INCOTERMS sind für den Außenhandel gedacht, da dort mitunter Gesetze zweier Länder kollidieren können und die INCOTERMS zumindest die Absicht der Parteien vertraglich festhalten. Mit der Ortsangabe bei den Incoterms-Klauseln kann man z.B. definieren, wo welche Gesetze welchen Landes greifen, weil man durch den Ort weiß, wer Besitzer/Eigentümer der Ware ist.



Die Versandrisiken sind innerhalb Deutschland klar durch das Gesetz geregelt


Wo denn? Der Verkaufer will gegen Abholung verkaufen; der Kaeufer bittet um Versand: Da wuerde ich sofort als Verkaeufer die Transporthaftung ablehnen. Was spricht gegen eine solche Vereinbarung? Email genuegt ... zeig mir das Gesetz, das den Risikouebertrag festlegt und keine abweichenden Vereinbarungen zulaesst.


Gesetzestext ist §447 BGB. Das gilt innerhalb Deutschlands, sofern nicht anderes vereinbart. Natürlich sind andere Vereinbarungen zulässig, allerdings sollten das keine INCOTERMS, sondern beim Privatverkauf eindeutige Formulierungen sein. INCOTERMS sind Fachausdrücke des Außenhandels und die Chancen stehen gut, dass eine Privatperson, die eben kein Fachmann ist, dagegen im Nachhinein erfolgreich klagen kann, weil sie sich der Tragweite und Aussage der Klausel nicht bewusst war (angeblich). Man könnte von Seiten des Verkäufers als Irreführung auslegen!
fatty01
Inventar
#9 erstellt: 13. Jan 2013, 11:40
Incoterms hin oder her (hab davon noch nie gehört). Ich werde wenn es zum Versand kommt einfach deutlich darauf hinweisen, das ich ja eigtl nicht versenden wollte, und das Versandrisiko der Käufer trägt.
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