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Philips revidiert HDR10+ Update für OLED 873 und 973

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caclclo
Stammgast
#51 erstellt: 22. Okt 2018, 13:03
Wenn man bedenkt, daß auch die 2018er Mainstream LCD TVs 8303 und 8503 das HDR 10+ Update bekommen und denselben P5 Prozessor der 1.Generation wie der 873 und 973 bekommen, dann halte ich es für sehr ungelaubwürdig, dass es an technischen Gesichtspunkten scheitern würde den 873 und 973 zu unterstützen. Ich denke da eher das Update wurde aus Kostengründen und zur stärkeren Abgrenzung zu den neuen und teureren 803 und 903 Modellen gestrichen.
Philips täte wirklich gut daran allen die sich beschweren über den Händler ein Tausch auf den 803 anzubieten.
Thorwald11
Stammgast
#52 erstellt: 22. Okt 2018, 14:07
@LJstc2: Gibt es schon eine Antwort von Philips?
R!ncewind
Ist häufiger hier
#53 erstellt: 22. Okt 2018, 14:36

burkm (Beitrag #47) schrieb:

hat und sich die "neuen" Geräte dahingehend (Rechenleistung) ja auch nur marginal unterscheiden. Wir reden in beiden Fällen von 2018er Modellen...


das ist ein wesentlicher Punkt den sehr viele hier nach wie vor ignorieren.
Es wurde oft genug gesagt, auch in den hier angeführten Pressestatements von Philips selbst.
Das ist NICHT der Fall.

Ein OLED873 und OLED973 sind nichts anderes als 65" Varianten des POS9002, einem 2017er OLED.

Und hier lösen sich dann halt auch die meisten sogenannten Fakten in Rauch auf. In den Videos in denen Vertreter von Philips Interviewt werden ist exklusiv von 2018er TV's die rede. Die Pressemitteilungen geben Aufschluss darüber, das damit kein 873 und kein 973 gemeint ist.

Kommen wir nun zum BGB und zu dem Teil der zwar geschrieben aber auch nicht beachtet wird.



es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.


Die Pressemitteilung, welche ankündigt, das ausgewählte 2018er TV's HDR10+ unterstützen und die Pressemitteilung welche bestimmt welche Geräte das sind und auch welche das nicht sind stammen vom 25. Januar 2018.

Folgen wir Thorwalds Argumentation, dass der Händler auch für Spezifikationen haften muss, von denen er keine Kenntnis haben muss, dann entlässt der Zusatz auch genau jenen wieder aus der Pflicht, denn alles was vor dem 25.1. angekündigt war, hat mit diesen 2 Pressestatements ein Update erfahren.

Zu diesem Zeitpunkt gab es meines Wissens noch keinen OLED873 oder 973 im Handel, es gibt also keinen Käufer der sich darauf berufen könnte, das er den TV erworben hat, bevor Philips seine Aussagen dazu konkret dargelegt hat. Falls doch, so trete er hervor und nutze die Chance.

Es bleibt bei dem Bild aus einem Presseevent und ja, es stellt sich berechtigterweise die Frage, warum es diversen Medien gestattet war dieses Bild und den Inhalt zu verbreiten. Es muss und darf hinterfragt werden, warum es nun nicht so gekommen ist, wie der Hersteller selbst es zumindest angedacht hat.
Ob es dafür zu einer Sachgerechten Aussage kommen wird, bestimmt aber nicht das BGB.
Und das Rumpelstilzchenhafte rumgepöbel hier im Thread erst recht nicht.

Um es nochmal zusammenzufassen, es geht hier um ein sehr richtiges und vernünftiges Anliegen.
Und ich bin ebenso wie viele andere dafür das Philips hier eine Sachgerechte Antwort liefert.
Wenn man aber nur mit wilden Theorien um sich schlägt oder gar zum Anwalt der Armen mutiert und dabei zwar das recht zitiert aber nur die Teile verwendet die einem passen, dann wird man einfach nichts erreichen. Ich hoffe, dass die User um LJ hier alsbald mit einer offiziellen Reaktion von Philips dienen können.


[Beitrag von R!ncewind am 22. Okt 2018, 14:59 bearbeitet]
SAC_Icon
Inventar
#54 erstellt: 22. Okt 2018, 14:58
+1
wie oben von mir auch schon geschrieben, und daß man dann angepöbelt wurde nur weil man als nicht Betroffener das Ganze etwas neutraler realistischer zu sehen versuchte auch nicht schön. Natürlich würde man das jedem User gönnen wenn er zu seinem Update kommt, die ganze Aufregung halte ich trotzdem für überzogen und übersteigert, zumal noch kein HDR 10+ Kontent in Sicht ist und man nochnichtmal bisher sagen ob das überhaupt einen echten Gewinn zu HDR10 bringt. Schaut man sich mal das Dolby Vision Konkurrenzformat an, empfehlen nicht wenige die Filme lieber in HDR10 zu schauen. Daß da manche agieren als würde das Überleben von HDR10+ abhängen, naja muss man auch nicht nachvollziehen können.


[Beitrag von SAC_Icon am 22. Okt 2018, 15:13 bearbeitet]
roterteufel81
Inventar
#55 erstellt: 22. Okt 2018, 15:10
Die DV Schauer haben dann aber wenigstens die Wahl. Wenn DV gut umgesetzt ist auf einer Scheibe, dann dynamisch zu schauen, oder wenn schlecht umgesetzt auf statisches HDR10 zurückzuswitchen. Das bliebe einem dann hier im Falle von HDR10+ verwehrt.
burkm
Inventar
#56 erstellt: 22. Okt 2018, 16:14
Die Aufregung ist doch bei den DVlern genauso groß, wenn etwas nicht richtig funktioniert, geschweige wenn es nicht einmal geliefert würde...
Es geht ja hierbei auch um das Prinzipielle und nicht um eine spezifische "Laune".
Entschuldigungen oder Ausreden kann man sich ansonsten genug zusammenbauen.
R!ncewind
Ist häufiger hier
#57 erstellt: 22. Okt 2018, 16:56

roterteufel81 (Beitrag #55) schrieb:
Die DV Schauer haben dann aber wenigstens die Wahl. Wenn DV gut umgesetzt ist auf einer Scheibe, dann dynamisch zu schauen, oder wenn schlecht umgesetzt auf statisches HDR10 zurückzuswitchen. Das bliebe einem dann hier im Falle von HDR10+ verwehrt.


ähm, es sollte vielleicht erwähnt werden, das auf einer DV Scheibe nicht zwangsläufig auch HDR10 Inhalte sein müssen?

ob man also als DV Benutzer den "Fallback" auf statisches HDR10 hat ist abhängig von der Scheibe, oder sehe ich das falsch?
Ziegomigo
Ist häufiger hier
#58 erstellt: 22. Okt 2018, 17:03
1) ad "HDR 10+ bringt keinen Mehrwert"
Es geht ja gar nicht darum, ob HDR 10+ jetzt einen Mehrwert bringt oder nicht!
Rein juristisch ist es auch möglich eine "Verschlechterung" ausdrücklich zuzusagen und diese wird dann auch Vertragsbestandteil und der Hersteller hat diese zu erfüllen.

2) ad Händler muss haften
Hier ist zu unterscheiden, denn nur weil ich den Händler zuerst in Anspruch nehme, bedeutet dies ja nicht automatisch, dass dieser auch bezahlen muss (somit haften). Dieser dient lediglich als verlängerter Arm vom Philips und muss sich dann auch die Zusagen von Philips anrechnen lassen. Der kann ja dann eh im nächsten Schritt alles beim Hersteller regressieren (also den Schaden den er hat sich bei Philips wieder zurückholen).

3) ad Zusagen
Wir reden hier nicht von Otto Normalverbraucher sonder von PHILIPS! Grafiken in Umlauf bringen die Updates zeigen und zusagen und dann die Presse mit Details versorgen damit dann DIE schön brav von Features berichten die es gar nicht gibt, geht ganz einfach nicht für einen Konzern dieser Größe. Auch wenn sie die Presse nicht direkt mit diesen Informationen versorgt haben (was wirklich mehr als unwahrscheinlich ist, denn im Normalfall bedarf es bei solchen Artikel sogar der Zustimmung des Herstellers bzw kommen diese Infos direkt vom Hersteller und werden an einen Presseverteiler geschickt [in AUT ist das die APA]) dann liegt es in der Verantwortung von PHILIPS diese "Falschmeldungen" der Presse richtigzustellen. Aber zurücklehnen und sich freuen dass div. Zeitungen mein Produkt mit Features anpreisen die es gar nicht hat und dann sagen "das waren wir aber gar nicht!" geht nicht und ist darüber hinaus auch rechtswidrig.

4) ad "es ist ja nur das 2017er Model"
Das seh ich auch ein wenig anders, denn 2017 war das nötige Know How da. LG hat sowohl HDR 10+ als auch DV Kompatibilität angeboten und das im Jahr 2017. Der P5 Prozessor wurde mit SICHERHEIT schon damals getestet ob er die nötige Power hat oder nicht. Also daran wird es wohl weniger liegen, denn das hätte Philips schon vor einem Jahr wissen und bekannt geben müssen. (dann hätte ich mir nicht den 873er gekauft).
hotred
Inventar
#59 erstellt: 22. Okt 2018, 17:07

Ziegomigo (Beitrag #58) schrieb:
LG hat sowohl HDR 10+ als auch DV Kompatibilität angeboten


DV auch? Wo das
Thorwald11
Stammgast
#60 erstellt: 22. Okt 2018, 17:09
@Rincewind:

Deine Polemik und Deine Irreführungen verfangen nicht. Höre bitte auf, anderer Forenmitglieder Beiträge und Ausführungen zu diskreditieren und deren Ausführungen als rumpelstilchenhaftes Rumgepöbel zu verunglimpfen.

Und weil Du keine Ahnung von der tatsächlichen Rechtslage hast, solltest Du Dich nicht erdreisten andere als Anwalt der Armen zu bezeichnen. Auch hier merkt man den Zweck.

Dein Versuch mit Nebelkerzen herum zu werfen verfängt nicht, Deine Argumentation ist abwegig und es ist deutlich erkennbar, dass hier der Hersteller mit der Argumentation seine Hände im Spiel hat.


Es bleibt bei dem Bild aus einem Presseevent und ja, es stellt sich berechtigterweise die Frage, warum es diversen Medien gestattet war dieses Bild und den Inhalt zu verbreiten. Es muss und darf hinterfragt werden, warum es nun nicht so gekommen ist, wie der Hersteller selbst es zumindest angedacht hat.
Ob es dafür zu einer Sachgerechten Aussage kommen wird, bestimmt aber nicht das BGB.


Es bleibt gerade nicht aus dem Bild des Presseevents, im Übrigen hat ein Presseevent genau den Sinn, dass Bilder und Inhalt verbreitet werden. Was soll daher diese unsinnige Frage?

Und Du irrst gewaltig - das BGB bestimmt sehr wohl, zu was es hier kommen wird. Warte es nur ab.


Zu diesem Zeitpunkt gab es meines Wissens noch keinen OLED873 oder 973 im Handel, es gibt also keinen Käufer der sich darauf berufen könnte, das er den TV erworben hat, bevor Philips seine Aussagen dazu konkret dargelegt hat. Falls doch, so trete er hervor und nutze die Chance.


Darauf kommt es überhaupt nicht an, maßgeblich ist ausschließlich, dass der Hersteller die HDR10-Tauglichkeit verkündet und beworben hat.

Das Gesetz und die Rechtsprechung sind hier sehr eindeutig.

Zusammenfassend solltest Du es unterlassen, im Sinne des Herstellers anderer Leute Meinung abzuqualifizieren und durch Dein Halbwissen Statements zu setzen, die vollkommen daneben sind. Warte doch einfach ab, ob und was sich ergibt, wenn die Käufer ihre Rechte einfordern. Da wird sich dann auch zeigen, ob die "Anwälte der Armen" mit Ihrer Rechtsauffassung richtig liegen oder nicht. Hier auf Pseudoanwalt des Herstellers zu machen, ist schlichtweg lächerlich und nur zu leicht durchschaubar.

"2017-er"-Modell: Völlig unsinnige Argumentation, sowohl 873 als auch 973 wurden auf dem Event im Januar ausführlich als Erscheinung in 2018 beworben und sind tatsächlich auch erst in 2018 erschienen. Damit sind es reine 2018-er Modelle. Der Kunde ist im Übrigen Laie: Woher weiß er, mit welchen Modellen aus dem Jahr 2017 "Verwandtschaft" besteht oder nicht.
Im Übrigen ist nur der 873 das 65"-Pendant zum 9002. Der 973 ist ein vollkommen eigenständiges Modell und ebenfalls erst im Jahr 2018 erschienen.

@SAC_icon: Du wurdest nicht angepöbelt, sondern man hat Deine völlig abwegigen und widersprüchlichen Ausführungen widerlegt. Nochmals: Erst versuchst Du, für die angeblich so armen Händler auf die Tränendrüsen zu drücken, um dann ein paar Beiträge weiter einen auf selbstsicher zu machen mit der angeblichen Begründung, man werde gegen die Händler sowieso nicht rechtlich durchdringen. Aus Deiner "Argumentation" lässt sich doch ganz leicht ableiten, dass hier lediglich der Versuch unternommen werden soll, den Betroffenen zunächst ein schlechtes Gewissen einzureden um ihnen dann kurz später Angst einzujagen, um sie von der Geltendmachung von Ansprüchen abzuhalten.

Wenn Du Dich weit zum Fenster hinaus lehnst, musste Du es Dir auch gefallen lassen, dass man Dich widerlegt.


[Beitrag von Thorwald11 am 22. Okt 2018, 17:21 bearbeitet]
R!ncewind
Ist häufiger hier
#61 erstellt: 22. Okt 2018, 17:25

Auch wenn sie die Presse nicht direkt mit diesen Informationen versorgt haben (was wirklich mehr als unwahrscheinlich ist, denn im Normalfall bedarf es bei solchen Artikel sogar der Zustimmung des Herstellers bzw kommen diese Infos direkt vom Hersteller und werden an einen Presseverteiler geschickt [in AUT ist das die APA])


das ist soweit korrekt und das ist die frage, die im Raum steht.
Diese zu beantworten obliegt Philips



dann liegt es in der Verantwortung von PHILIPS diese "Falschmeldungen" der Presse richtigzustellen.


Dies ist mit den Pressemitteilungen vom 25.01, nachzulesen auf der Webseite von Philips, faktisch geschehen.



Aber zurücklehnen und sich freuen dass div. Zeitungen mein Produkt mit Features anpreisen die es gar nicht


Wie schon x mal aufgezeigt hat das niemand getan. Es gibt ein offizielles Statement von Philips zum Thema HDR10+ und eines zum OLED873.



hat und dann sagen "das waren wir aber gar nicht!" geht nicht und ist darüber hinaus auch rechtswidrig.


um Himmels willen, entweder ist das österreichische Rechtssystem hier ziemlich beschränkt oder die aussage ist unsinn.



4) ad "es ist ja nur das 2017er Model"
Das seh ich auch ein wenig anders


Das ist jetzt nicht überraschend aber du musst dennoch zur Kenntnis nehmen, das es diese Aussage gibt, von Philips, auf der Homepage. Ob Dir diese nun passt oder Du der Meinung bist "aber das gerät müsste" spielt dabei keine rolle.
Thorwald11
Stammgast
#62 erstellt: 22. Okt 2018, 17:29

um Himmels willen, entweder ist das österreichische Rechtssystem hier ziemlich beschränkt oder die aussage ist unsinn.


Vielleicht gilt dies aber auch nur für diesen Satz?

So wie Ziegomigo es ausführt, ist es nicht nur im österreichischen sondern auch im deutschen Recht.


[Beitrag von Thorwald11 am 22. Okt 2018, 17:32 bearbeitet]
roterteufel81
Inventar
#63 erstellt: 22. Okt 2018, 17:36

R!ncewind (Beitrag #57) schrieb:

roterteufel81 (Beitrag #55) schrieb:
Die DV Schauer haben dann aber wenigstens die Wahl. Wenn DV gut umgesetzt ist auf einer Scheibe, dann dynamisch zu schauen, oder wenn schlecht umgesetzt auf statisches HDR10 zurückzuswitchen. Das bliebe einem dann hier im Falle von HDR10+ verwehrt.


ähm, es sollte vielleicht erwähnt werden, das auf einer DV Scheibe nicht zwangsläufig auch HDR10 Inhalte sein müssen?

ob man also als DV Benutzer den "Fallback" auf statisches HDR10 hat ist abhängig von der Scheibe, oder sehe ich das falsch?


DV basiert auf HDR10. Kann ein Gerät in der Kette kein DV, wird HDR10 ausgegeben.

Übrigens interessanter Artikel zu HDR10 und DV, den man auch auf HDR10+ übertragen können wird.

Auch auf die nette Werbung mit 10-12Bit Farben. TV Displays können bis heute kaum 10 Bit korrekt darstellen, deswegen wird HDR10+ auch trotz „nur“ 10 Bit Farben in Tests auf Augenhöhe mit DV beschrieben.

Gilt auch wegen der Helligkeit. Blu-rays werden mit 1000 nits verkauft, DV kann bis 10.000, völliger Unsinn, da es nicht genutzt werden kann. Hellster LCD liegt um 2000nits (Sony ZD9) und die erreicht der auch nur theoretisch, wie die Philips OLED 65“ Displays ihre 900-950 Nits auch nur in der Theorie punktuell schaffen.

Ich gehe von aus, dass HDR10 und auch HLG beim TV uns noch sehr sehr lange begleiten werden, außer die Industrie nutzt die dynamischen Daten so aus, dass jeder TV sein eigenes HDR auf seine Displayhelligkeit selbstständig kalibrieren kann (damit die Durchzeichnung passt und nix im schwarz oder weiß absäuft).

https://www.heimkino...hd-premium-hdr10-166

Ändert aber nix dran, dass Philips hier gerade nicht korrekt handelt mit dem HDR10+ Update am 873/973


[Beitrag von roterteufel81 am 22. Okt 2018, 17:37 bearbeitet]
R!ncewind
Ist häufiger hier
#64 erstellt: 22. Okt 2018, 17:39

@Rincewind:

Deine Polemik und Deine Irreführungen verfangen nicht. Höre bitte auf, anderer Forenmitglieder Beiträge und Ausführungen zu diskreditieren und deren Ausführungen als rumpelstilchenhaftes Rumgepöbel zu verunglimpfen.



nö, solange sich manch einer User hier im Forum wie Rumpelstilzchen aufführt, andere Leute anpöbelt weil diese nicht der eigenen Meinung sind und stellenweise auch Beleidigt, werde ich dies bennen.



Und weil Du keine Ahnung von der tatsächlichen Rechtslage hast, solltest Du Dich nicht erdreisten andere als Anwalt der Armen zu bezeichnen.


steiie These, wusste garnicht das Du mich kennst.



Dein Versuch mit Nebelkerzen herum zu werfen verfängt nicht, Deine Argumentation ist abwegig und es ist deutlich erkennbar, dass hier der Hersteller mit der Argumentation seine Hände im Spiel hat.


Oh, hab ich es echt geschafft jetzt auf einer Stufe mit Toengel zu stehen?
Habe ich genug geschrieben um als "günstling des Hersteller abgestempelt zu werden".
Huhu Toengel, ich habs geschaft.



Und Du irrst gewaltig - das BGB bestimmt sehr wohl, zu was es hier kommen wird. Warte es nur ab.


aber sicher warte ich ab.



Darauf kommt es überhaupt nicht an, maßgeblich ist ausschließlich, dass der Hersteller die HDR10-Tauglichkeit verkündet und beworben hat.


warte warte, in früheren Beiträgen hast Du doch die Gesetzeslage ins Spiel gebracht, Du hast nur zum Text zugehörige Passagen in Deiner Argumentation ausgelassen. Warum ist der Gesetzestext, obwohl doch so wichtig, jetzt nicht mehr ausschlaggebend?
Oh halt, genau deshalb, in dem von Dir benannten Auszug steht etwas was Deiner Argumentation die Grundlage entzieht, deshalb "darauf kommt es überhaupt nicht an".



Das Gesetz und die Rechtsprechung sind hier sehr eindeutig.


das stimmt.

Zusammenfassend werde ich es nicht unterlassen, Halbwahrheiten als solche herauszustellen, ich werde es auch nicht unterlassen Pöbeleien als solches zu benennen.
Ziegomigo
Ist häufiger hier
#65 erstellt: 22. Okt 2018, 17:43
Es muss ja nicht jeder hier im Forum die "ordinären" Regelungen der Garantie und der Gewährleistung gemäß dem ABGB in AUT (und gemäß dem BGB in D) und die Regelungen des UWG in AUT (in D genau das gleiche) unterscheiden können. Aber sorry, die Aussage war nur "dumm" von dir (also lass bitte diese Ausdrücke ;-) ).
Denn einen Verstoß stellt sowas sowohl in Deutschland als auch in Österreich (und übrigens im Rest der EU) dar. Denn eine Berichtigungspflicht, trifft jeden ab Zeitpunkt der KENNTNIS.

Und zur Klarstellung durch Philips (was übrigens den Auflagen des UWG entsprechen muss um rechtswirksam zu werden [sowohl in AUT als auch in D]) wo steht die genau und was steht da drinnen? Kann man die bitte kurz verlinken ?
Thorwald11
Stammgast
#66 erstellt: 22. Okt 2018, 17:46
@Rincewind: Pöbel herum, soviel Du wilst, Deine Halbwahrheiten locken niemanden vorm Ofen vor. Und Dein Schulterschluss mit dem lieben Toengel: Wenn Du meinst... Du bist so leicht zu durchschauen und wirst mit Deinen Märchen niemanden beeindrucken.


[Beitrag von Thorwald11 am 22. Okt 2018, 17:48 bearbeitet]
SAC_Icon
Inventar
#67 erstellt: 22. Okt 2018, 17:48
[quote="Thorwald11 (Beitrag #66)"]@SAC_icon: Du wurdest nicht angepöbelt, sondern man hat Deine völlig abwegigen und widersprüchlichen Ausführungen widerlegt.[/quote]
Du hast nichts widerlegt sondern nur deine Auslegung der Dinge als alleinig zwingend hingestellt was es genau betrachtet aber nicht ist. Ergo das Fundament auf dem deine ganzen Ansprüche beruhen ist bei weitem nicht so solide wie Du glaubst oder es hier zumindest behauptest. Aber da du ja rechtlich vorgehst werden wir ja hoffentlich noch auf jedem Fall erfahren wies in der Realität damit bestellt war. Und nochmal ausdrücklich alles Gute dabei, auch wenn ich persönlich da nicht an Erfolg glaube.
Und das darf man ja wohl noch sagen ohne dann quasi als Ahnungsloser und Verwirrter hingestellt zu werden, das tust nämlich Du und zwar mehrfach wie auch gerade obendrüber gegen einen anderen Poster, wie schonmal gesagt du verrennst dich so, daß Gegenargumente bei dir gar nicht mehr vordringen, deine Sache, aber dein Ton gegenüber Leuten die lediglich Bedenken gegen deine Argumentation kund tun ist alles andere als angemessen und das ist so nicht in Ordnung.

Ich habe dich jedenfalls in meinen Posts in keinster Weise persönlich angegangen sondern nur zur Sache diskutiert, Du wischt jedewegige Bedenken mit Ahnungslosigkeit und Dummheit weg, aber merkst das scheinbar mit Schaum vorm Mund schon gar nicht mehr, daß du da gegen Leute auskeilst die gar nicht gegen dich sind. Beispiele
"@SACicon: Ich glaube, Du siehst zuviel amerikanische Serien"
"@SAC_icon: Das ist doch ein ganz dummes Geschwätz! "
"Bevor Du solchen Unsinn verzapfst,"
"@Rincewind:Deine Polemik und Deine Irreführungen verfangen nicht."
"@Rincewind: Pöbel herum, soviel Du wilst"

Oder ist das dein ganz normaler Umgangston mit Leuten die dir nicht Recht geben? ich hoffe mal nicht, du nimmst jedenfalls für dich in Anspruch die alleinige Hoheit über die Auslegung von Gesetzen zu haben, da könnte einem schon auch der ein oder andere Spruch ob dieses Dünkels dazu einfallen, spare ich mir aber.


[Beitrag von SAC_Icon am 22. Okt 2018, 17:51 bearbeitet]
R!ncewind
Ist häufiger hier
#68 erstellt: 22. Okt 2018, 17:49


Denn einen Verstoß stellt sowas sowohl in Deutschland als auch in Österreich (und übrigens im Rest der EU) dar. Denn eine Berichtigungspflicht, trifft jeden ab Zeitpunkt der KENNTNIS.


interessant, wie wird das in Österreich gehandhabt?
nehmen wir mal die emotion aus der sache und nehmen ein fiktives Beispiel.

Nehmen wir an, ich... baue Autos, jetzt kommt irgendwer auf Youtube auf die Idee ein Video über eines meiner Autos zu machen und darin wird behauptet mein Auto würde nur 1L auf 100Km verbrauchen.

Dann müsste ich als Hersteller des Autos was tun?
burkm
Inventar
#69 erstellt: 22. Okt 2018, 17:51
@R!ncewind

Ich weiß jetzt nicht, was Du für "Pressemitteilungen" von Philips vor Dir hast, aber die bei Philips offiziell auf deren Webseiten hinterlegten Veröffentlichungen sagen unzweideutig etwas Anderes aus:

25.01.2018
"Titel: Philips TV erweitert seine OLED-Range 2018 mit weiteren Modellen und Bildschirmgrößen
Nach einem erfolgreichen ersten Jahr mit OLED-TVs bestätigt Philips TV die Erweiterung seiner Range auf fünf Geräte mit Bilddiagonalen von 55- und 65-Zoll. Das letztjährige Modell, der 55POS9002 Philips OLED-TV, hat europaweit über 20 Auszeichnungen gewonnen und wurde als „Best OLED TV available“ bezeichnet.
Die fünf OLED-TVs zeichnen sich durch die Kombination der neuesten OLED-Bildschirmtechnologie mit der exklusiven Philips P5 Perfect Picture Engine sowie dem dreiseitigem Ambilight aus. Sie zeigen eine referenzwürdige Bildqualität und stellen somit die Flaggschiffe des gesamten Philips TV-Angebotes dar.
OLED 973 – erstmals auf IFA 2017 vorgestellt; Marktstart im 1. Quartal 2018
OLED 873 – 65 Zoll Version des 9002 mit Marktstart im 1. Quartal 2018
OLED 803 – Modell mit minimalistischem Design; Marktstart für DACH im 3. Quartal 2018
Philips P5 Perfect Picture Engine bei allen drei Modellen
UHD Premium und Philips HDR Perfect-Standard
Dreiseitiges Ambilight verbindet sich dank des rahmenlosen OLED-Displays übergangslos mit dem Bildschirm
Android TV™ mit Quad Core-Prozessor
Preisgekröntes, europäisches Design (Red Dot Award) mit Materialien wie Glas und Aluminium sowie edlem Lautsprecherstoff der dänischen Firma Kvadrat..."

25.01.2018:
"Titel: Philips TVs 2018 unterstützen den HDR10+-Standard
...
Die neuen Philips 8000er TV-Serie und die 2018er OLED-TVs werden den HDR10+-Standard ab dem zweiten Quartal unterstützen..."

Nach meiner Lesart, die wohl allgemein üblich sein dürfte, kann ich Deine Argumentation nicht nachvollziehen.
Der 873 ist eindeutig als 2018er Modell (Marktstart 1.Quartal 2018, zum Zeitpunkt der Pressemitteilung noch nicht lieferbar) charakterisiert, im gleichen Kontext wird der 803 angekündigt (Marktstart 3.Quartal 2018) ohne dahingehend speziell zu differenzieren. Der Titel der Pressemitteilung "PhilipsTV erweitert seine OLED-Range 2018 mit weiteren Modellen..." ist da wohl eindeutig. In der zweiten Pressemitteilung wird dann angekündigt, dass die 2018er OLED-TVs den HDR10+ Standard ab dem 2.Quartal 2018 unterstützen.
Bis zum Zeitpunkt meines Kaufes gab es auch keine anders lautende Mitteilung seitens Philips, wie man den offiziellen Pressemitteilungen entnehmen kann.


Für mich (und wahrscheinlich jeden Anderen, wie man den Kommentaren entnehmen kann) sind diese Aussagen eindeutig und waren eine der Gründe, warum ich meinen "Philips 65OLED873" gekauft hatte. Sollte sich zeigen, dass Philips bzw. TPvision das nun im Nachhinein bestreitet, würde ich es mal darauf ankommen lassen...


[Beitrag von burkm am 22. Okt 2018, 18:47 bearbeitet]
Thorwald11
Stammgast
#70 erstellt: 22. Okt 2018, 17:51
@SACicon: Das mag im Hinblick auf Dich zugegebenermaßen vielleicht etwas polemisch sein, unter Rumgepöbel ist aber etwas anders zu verstehen. Ich finde nur, man sollte nicht einfach etwas behaupten, was nachweislich nicht stimmt und sogar eindeutig durch das Gesetz widerlegt wird. Ich habe auch keinen Dünkel, ich weiß aber ganz gut, was ich schreibe.

Ich habe Dich sehr wohl widerlegt anhand des Gesetzes. Und wenn Du dem Gesetz die Gültigkeit absprechen willst, solltest Du jemanden fragen, der etwas davon versteht, ebenso wie der liebe Rincewind, der hier meint, nun den Schulterschluss mit Toengel üben zu müssen.

@burkm: Genau so ist es. Treffender kann man es nicht formulieren und darstellen.


interessant, wie wird das in Österreich gehandhabt?
nehmen wir mal die emotion aus der sache und nehmen ein fiktives Beispiel.

Nehmen wir an, ich... baue Autos, jetzt kommt irgendwer auf Youtube auf die Idee ein Video über eines meiner Autos zu machen und darin wird behauptet mein Auto würde nur 1L auf 100Km verbrauchen.

Dann müsste ich als Hersteller des Autos was tun?


Seit wann haftet man für Aussagen unbeteiligter Dritter? Völlig abwegiges Beispiel. Vorliegend hat der Hersteller selbst kommuniziert, ergo: Haftung.


[Beitrag von Thorwald11 am 22. Okt 2018, 18:11 bearbeitet]
Ziegomigo
Ist häufiger hier
#71 erstellt: 22. Okt 2018, 18:21
@ R!ncewind

Nein, in meinen Augen muss ein Hersteller nicht jeden Blogger oder YouTuber berichtigen der irgendeinen Blödsinn auf eine Sozial Media Plattform stellt. AUßER .... Es wurde vom Hersteller"verursacht"!

Im Unterschied zu deinem "Beispiel" wurden hier zu Beginn Pressemeldungen direkt von Philips versendet und somit "bekanntgemacht". Dies ist Philips zuzurechnen und daher haben sie es auch zu "berichtigen". Die Presse unterliegt wiederum einem eigenen Verhaltenskodex, aber alle halbwegs namhaften Medien müssen sich daran halten und daher auch Fakten die sie berichten überprüfen bzw bei der jeweiligen Quelle gegenchecken. Und dreimal darfst du raten wo man das in diesem Fall gemacht hat ...

Zu der "Berichtigung" von Philips. Das worauf du dich immer berufst IST KEINE "Berichtigung" sondern nur eine anders lautende Mitteilung. In einer Berichtigung muss stehen (vereinfacht ausgedrückt) "das was wir am xx.xx.xxxx gesagt haben, das stimmt nicht weil [__]".

Im Normalfall - und das kann ich mangels Rechtskenntnis der deutschen Rechtslage nicht abschließend sagen - muss sowas auch über dieselben Medien in denen die Nachricht (ursprünglich) publiziert wurde, in einem bestimmten Format und ganz bestimmt gekennzeichnet veröffentlicht werden.

Das ist hier ja nicht mal ansatzweise passiert. Zu schreiben dass die 2018er Modelle jetzt das Update bekommen, schließt in keinster Weise aus, dass der 873er (der ein Panel aus dem Jahr 2017 hat aber im Jahr 2018 erschienen ist !!!) nicht davon umfasst sein soll. Der Hinweis dass Geräte ab der 8xxx Serie das Update bekommen, würde ja auch die 803er ausschließen wenn man von der"normalen" Produktbezeichnungshirachie ausgehen würde.

Daher ist das kein Widerruf, sondern nur eine Presseaussendung die NICHTS mit dem 873er zu tun hat.
Thorwald11
Stammgast
#72 erstellt: 22. Okt 2018, 18:34
Mit anderen Worten:

Ein "geheimer Vorbehalt" des Herstellers reicht nicht aus, vgl. auch § 116 BGB.

Es ist also in Deutschland nicht anders als in Österreich.
Ziegomigo
Ist häufiger hier
#73 erstellt: 22. Okt 2018, 18:41
@ Thorwald11

Danke ;-)
Thorwald11
Stammgast
#74 erstellt: 22. Okt 2018, 18:57
Gerne.
LJstc2
Ist häufiger hier
#75 erstellt: 22. Okt 2018, 19:27
anregende diskussionen! gefällt mir!

trotzdem wird sich zeigen was nun stimmt bzw welche entscheidung eintritt


ich habe von philips noch keine antwort.. war wuch wochenende, sollte bis morgen nichts kommen frage ich wieder per Ticket naxh, ich lasse hier nicht locker!
wobei ich denke das wenn es diesmal länger dauert ich davon ausgehe das die antwort die ich bekomme nicht so leicht zu geben ist bzw mein anliegen weitergegeben wurde. hoffentlich!

keine antwort ist mal gar keine lösung und ich hoffe die wissen das auch!


sobald ich eine antwort seitens philips haben sag ich bescheid!

wie auch hier schon erwähnt sollte wider erwarten eine standard antwort kommen, wird noch ein direkteres ticket mit all den paragraphen und verweis geschrieben das der nächste kontakt über meinen rechtschutz laufen wird.

natürlich dann auch noch der händler kontaktiert


LG
Toengel
Inventar
#76 erstellt: 22. Okt 2018, 21:25
Tachchen,

Thorwald11 (Beitrag #60) schrieb:
Im Übrigen ist nur der 873 das 65"-Pendant zum 9002. Der 973 ist ein vollkommen eigenständiges Modell und ebenfalls erst im Jahr 2018 erschienen.


kurzer Technik-Exkurs (unabhängig der Jahresdiskussion):
- extrem kurz: 973 ist ein 873 mit SoundStage
- bissl ausführlicher: 973 hat dasselbe Panel und sonstige Hardware (abgesehen vom Soundsystem) wie der 873. Zugegeben: das Mainboard wurde ein weinig umgestaltet, damit alle Anschlüsse in eine Richtung zeigen. Sonst ist der Prozessor, Anschlüsse, Software identisch zum 873. Und natürlich ist das AL besser positioniert und die verwendeten Materialien sind halt hochwertiger... wieder kurz: beim 973 ist nur das AL, Ton, Design "besser" als beim 873, sonst ist alles identisch (PQ, Android, Features)...

Toengel@Alex
bacardiman07
Stammgast
#77 erstellt: 22. Okt 2018, 21:38

burkm (Beitrag #69) schrieb:
@R!ncewind


25.01.2018
Philips TV erweitert seine OLED-Range 2018 mit weiteren Modellen und Bildschirmgrößen
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OLED 873 – 65 Zoll Version des 9002 mit Marktstart im 1. Quartal 2018

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Da steht doch klar das der OLOD 873 "nur" ein OLED 9002 ist in 65 Zoll.
Und der 9002 ist nur mal ein 2017 Model.
Dass er erst im 1. Quartal 2018 rauskommt macht ihm lange nicht zu ein 2018 Model.

gruß bacci


[Beitrag von bacardiman07 am 22. Okt 2018, 21:42 bearbeitet]
Thorwald11
Stammgast
#78 erstellt: 22. Okt 2018, 21:52
Doch, liegt in der Natur der Sache. Was nicht in 2017 erscheint, kann kein 2017-Modell sein. Sonst wären 803/903 ebenfalls 2017-er Modell, da in diesem Jahr entwickelt. Im übrigen erhalten auch 2017-er Modelle (LCD) mit P5-Prozessor das Update.
Letzten Endes ist auch vollkommen wurscht, ob 2017 oder 2018, das Update war für 873/973 kommuniziert und zugesagt.
Warten wir doch in Ruhe ab, was im Zweifel die Gerichte dazu sagen, dann wissen wir es genau. Wenn es so klar ist, wie gewisse Fürsprecher des Herstellers uns Glauben machen wollen, können die sich entspannt zurücklehnen.


[Beitrag von Thorwald11 am 22. Okt 2018, 21:59 bearbeitet]
hotred
Inventar
#79 erstellt: 22. Okt 2018, 21:58

Toengel (Beitrag #76) schrieb:

- bissl ausführlicher: 973 hat dasselbe Panel und sonstige Hardware (abgesehen vom Soundsystem) wie der 873. Zugegeben: das Mainboard wurde ein weinig umgestaltet, damit alle Anschlüsse in eine Richtung zeigen. Sonst ist der Prozessor, Anschlüsse, Software identisch zum 873. Und natürlich ist das AL besser positioniert und die verwendeten Materialien sind halt hochwertiger... wieder kurz: beim 973 ist nur das AL, Ton, Design "besser" als beim 873, sonst ist alles identisch (PQ, Android, Features)...

Toengel@Alex


Irgendwie ist immer alles identisch - bis auf die Dinge die anders sind

Das selbe Panel wird man zb. nicht nur in anderen Philips Oled finden, sondern auch in einigen anderen...
bacardiman07
Stammgast
#80 erstellt: 22. Okt 2018, 22:01

Thorwald11 (Beitrag #78) schrieb:
das Update war für 873/973 kommuniziert und zugesagt.


Ich denke, es wurde so interpretiert.

Ich habe doch aus der Pressemitteilung zitiert, das ist offiziell von Philips kommuniziert worden ist und nicht etwas auf irgendwelche Bilder bei eine Präsentation auf Youtube.

gruß bacci


[Beitrag von bacardiman07 am 22. Okt 2018, 22:02 bearbeitet]
hotred
Inventar
#81 erstellt: 22. Okt 2018, 22:03

bacardiman07 (Beitrag #77) schrieb:

Und der 9002 ist nur mal ein 2017 Model.
Dass er erst im 1. Quartal 2018 rauskommt macht ihm lange nicht zu ein 2018 Model.

gruß bacci


Wenn es ein 2017er Modell ist - wieso ist es dann nicht 2017 erschienen?

Ist die Unterscheidung/ Bezeichnung eines Gerätes nach der Jahreszahl nicht völlig absurd wenn es sich dann nicht um die Jahreszahl handelt wo das Gerät auf den Markt gekommen ist?!?


Wenn man also ein Gerät jetzt nicht nach der Jahrezahl "bennen" würde wo es auf den Markt gekommen ist, sondern zb. entwickelt wurde - so wäre das ja noch absurder, denn das könnte dann ja teils extrem abweichen und zb. 2019 ein Modell 2016 auf den Markt kommen etc...

Also wird wohl in der Praxis doch eher ein Gerät dem Jahr zugeordnet werden wo es auch auf den Markt kommt...
bacardiman07
Stammgast
#82 erstellt: 22. Okt 2018, 22:06

Das selbe Panel wird man zb. nicht nur in anderen Philips Oled finden, sondern auch in einigen anderen...


Es geht doch nicht um Panel, das Mainboard ist nicht der gleiche bei 2018 Modele. Gut zu erkennen an Twin Tuner.

gruß bacci
Thorwald11
Stammgast
#83 erstellt: 22. Okt 2018, 22:08
Und was hat das mit HDR10+ zu tun? Dafür ist es doch vollkommen irrelevant, ob ein Doppeltuner oder Einfachtuner verbaut ist.
bacardiman07
Stammgast
#84 erstellt: 22. Okt 2018, 22:10

Wenn es ein 2017er Modell ist - wieso ist es dann nicht 2017 erschienen?


Weil Philips, in Jahr 2017, keine OLED Panels in 65Zoll von LG bekommen hat oder zu teuer waren.

gruß bacci
bacardiman07
Stammgast
#85 erstellt: 22. Okt 2018, 22:12

Thorwald11 (Beitrag #83) schrieb:
Und was hat das mit HDR10+ zu tun? Dafür ist es doch vollkommen irrelevant, ob ein Doppeltuner oder Einfachtuner verbaut ist.


Damit wollte ich nur darauf hinweisen das der OLED 873 kein 2018 Model ist. Alle 2017 Modele haben Single Tuner.

gruß bacci
hotred
Inventar
#86 erstellt: 22. Okt 2018, 22:19
Na zumindest Jänner 2018 war Philips selbst der Meinung das der 873 und 973 2018er Modelle sind - oder hat das zumindest so kommuniziert...

Ob das jetzt schon zu diesem Zeitpunkt falsch war und von Philips irrtümlich kommuniziert wurde (oder auch absichtlich), oder ob es sich erst nachträglich als falsch herausgestellt hat oder wie auch immer ist dabei dann eigentlich unerheblich und sollte nicht in einem Nachteil der Konsumenten enden...

Es ist nicht wichtig wieso das jetzt im Detail so beworben wurde - es ist auch nicht wichtig ob das am Ende irgendeinen Unterschied in der Praxis macht für die Konsumenten, es geht nur darum das die Konsumenten das Recht haben das der Hersteller seine Werbeversprechen auch einhält...

Wenn er das nicht machen will, kann oder was auch immer - so liegt eben ein Problem vor (wenn sich der Konsument daran stört) um das sich der Hersteller kümmern sollte


[Beitrag von hotred am 22. Okt 2018, 22:22 bearbeitet]
Thorwald11
Stammgast
#87 erstellt: 22. Okt 2018, 22:23
...was belegt, dass Philips/TPV erst jetzt auf die Idee mit den 2017-er Modellen gekommen ist, um sich aus der Verantwortung zu stehlen. Ist nur zu durchschaubar.
bacardiman07
Stammgast
#88 erstellt: 22. Okt 2018, 22:31
Das ist aber jetzt auch nur eine Unterstellung, oder? Wenn man das beweisen konnte werde ja nicht schlecht...

Und "erst jetzt" war schon am 25.01.2018.

gruß bacci


[Beitrag von bacardiman07 am 22. Okt 2018, 22:33 bearbeitet]
hotred
Inventar
#89 erstellt: 22. Okt 2018, 22:34
Es mag schon stimmen das die Geräte eigentlich "2017er Modelle" sind und aus welchen Gründen auch immer erst 2018er auf den Markt gekommen sind - aber das ist unerheblich wenn Philips selber vor Verkauf der Geräte öffentlich was anderes behauptet und damit Werbung macht...

Genau so gut könnten es "in Wirklichkeit" 2016er Modelle oder was auch immer sein
Die werden sich ja nicht immer pünktlich nach den Feiertagen Anfang Jahr hinsetzen und beschließen: So Jungs, jetzt machen wir die neuen Modelle
hotred
Inventar
#90 erstellt: 22. Okt 2018, 22:38

bacardiman07 (Beitrag #88) schrieb:
Das ist aber jetzt auch nur eine Unterstellung, oder? Wenn man das beweisen konnte werde ja nicht schlecht...

Und "erst jetzt" war schon am 25.01.2018.

gruß bacci


Das denke ich nicht - mit "erst Jetzt" wird wohl auch erst jetzt gemeint sein - als Philips angekündigt hat das die Tv das Update nun eben doch nicht erhalten...

Am 25.01.2018 wurde ja gerade eben angekündigt DAS es 2018er Tv sind und 2018er Oled das Update bekommen
bacardiman07
Stammgast
#91 erstellt: 22. Okt 2018, 22:52

Am 25.01.2018 wurde ja gerade eben angekündigt DAS es 2018er Tv sind und 2018er Oled das Update bekommen ;)


Eben nicht, es wurde angekündigt das der OLED 873 ein 9002 in 65 Zoll ist und 2018 rauskommt.
Zitat aus Philips offiziell auf deren Webseiten hinterlegten Veröffentlichungen am 25.01.2018:

" OLED 873 – 65 Zoll Version des 9002 mit Marktstart im 1. Quartal 2018"

Was gibt es da nicht zu verstehen?

gruß bacci
hotred
Inventar
#92 erstellt: 22. Okt 2018, 22:58
post69 von burkm
bacardiman07
Stammgast
#93 erstellt: 22. Okt 2018, 23:03
ermmm, ja, von da habe ich es zitiert...

gruß bacci
Sven1968
Stammgast
#94 erstellt: 23. Okt 2018, 08:30

hotred (Beitrag #92) schrieb:
post69 von burkm

Ich versuche das mal aus meiner Sicht zusammenzufassen. Die erste Pressemitteilung lässt auf zwei verschiedene Weisen interpretieren:

Zitat 1: "Das letztjährige Modell, der 55POS9002 Philips OLED-TV, hat europaweit über 20 Auszeichnungen gewonnen und wurde als „Best OLED TV available“ bezeichnet."
"Letztjähriges Modell". Hoffentlich unbestrittene Schlussfolgerung: der 55POS9002 ist ein 2017er-Modell.

Zitat 2: "OLED 873 – 65 Zoll Version des 9002 mit Marktstart im 1. Quartal 2018"
Der 873 ist die 65 Zoll-Variante eines Modells von 2017. Also gleiches (2017er)-Gerät, nur ein größeres Panel.

Interpretation 1 (Philips): Es ist ein Gerät mit Design und Innenleben von 2017, also zählt es auch zu den 2017er-Modellen, unabhängig vom Marktstart.
Interpretation 2 (Kunde): Der Marktstart ist 2018, also muss ich davon ausgehen, dass es auch ein 2018er-Modell ist.

Von HDR10+ ist hier ja noch gar nicht die Rede. Erst die zweite Pressemitteilung bezieht sich dann auf "die neuen Philips 8000er TV-Serie und die 2018er OLED-TVs". Konkrete Modelle werden nicht genannt und je nach Interpretation gehört der 873 dazu oder eben nicht.

Ein Gericht wird im Zweifel entscheiden, ob Philips hier genügend herausgestellt hat, dass auch ein Laie erkennen kann, dass die 873/973-Serie noch zur 2017er-Serie gehört und damit kein Gegenstand der zweiten Presseerklärung ist.
Ich halte die Interpretation 1 zumindest nicht für abwegig und daher hätte Philips meines Erachtens in einer juristischen Auseinandersetzung keine schlechten Karten und ich persönlich würde mir den damit einhergehenden Aufwand sparen, zumal es sich momentan lediglich um eine Grundsatzdiskussion handelt, denn dass HDR10+ zumindest im Moment so gut wie kaum Relevanz auf dem Markt hat, ist ja allen klar.
tovaxxx
Inventar
#95 erstellt: 23. Okt 2018, 08:52
Sorry, aber die Grafik zeigt doch für einen Laien ganz kar, dass der 873 HDR10+ bekommen soll. Da kann ich nichts anderes interpretieren.
Toengel
Inventar
#96 erstellt: 23. Okt 2018, 09:08
Tachchen,

also ich sehe es schon kommen:

1) es wird auf solchen Event gar keine Folien mit Mehrwert mehr geben
2) es wird jede Folie mit *-Text versehen ;-)

Toengel@Alex
hotred
Inventar
#97 erstellt: 23. Okt 2018, 09:11

tovaxxx (Beitrag #95) schrieb:
Sorry, aber die Grafik zeigt doch für einen Laien ganz kar, dass der 873 HDR10+ bekommen soll. Da kann ich nichts anderes interpretieren.


So sehe ich das auch - die Infos sind bzw. waren doch vor anderslautenden Meldungen schlüssig und plausibel bzw. total eindeutig...

Es wird davon gesprochen das die 2018er Oled HDR10+ erhalten...

Die gegenständlichen Geräte erscheinen 2018...

Auf der Grafik ist zweifelsfrei ersichtlich das die Geräte "dabei" sind...

Da bleibt eigentlich kein Raum für Spekulation.
roterteufel81
Inventar
#98 erstellt: 23. Okt 2018, 09:14

Toengel (Beitrag #96) schrieb:
Tachchen,

also ich sehe es schon kommen:

1) es wird auf solchen Event gar keine Folien mit Mehrwert mehr geben
2) es wird jede Folie mit *-Text versehen ;-)

Toengel@Alex


Eigene Blödheit von Philips halt. Und weil man so blöd ist, verhält man sich danach noch blöder von deren Seiten, um ja dem Kunden nix versprechen zu müssen. Top Kundenmanagement
SAC_Icon
Inventar
#99 erstellt: 23. Okt 2018, 09:18

tovaxxx (Beitrag #95) schrieb:
Sorry, aber die Grafik zeigt doch für einen Laien ganz kar, dass der 873 HDR10+ bekommen soll. Da kann ich nichts anderes interpretieren.

Es wurde also nicht verbal explizit in der Ankündigung auf den 873 verwiesen? Sondern der stand nur optisch in dieser einen Grafik?
Sorry dann ist die Sache noch aussichtsloser, die berufen sich dann einfach auf einen Fehler, da dürfte das Gleiche anwendbar sein wie wenn ein Händler aus Versehen ein Produkt mit zu niedrigem Preis bewirbt, er ist dann NICHT daran gebunden, gibts x Urteile dazu. Und zurück zum Händler der soll dann von dieser einen Grafik auf einer Pressekonferenz (noch vor Einführung des Modells) gewußt haben MÜSSEN? Nur das wäre ja eine Berechtigung zur Gewährleistung gegen den Händler, abenteuerlich. (und damit aussichtslos)


[Beitrag von SAC_Icon am 23. Okt 2018, 09:19 bearbeitet]
hotred
Inventar
#100 erstellt: 23. Okt 2018, 09:19
Fehler können immer passieren - ist doch völlig normal und keinesfalls verwerflich...

Dann sollte man aber dazu stehen und sich nicht nachher eine Argumentationskette ausdenken wieso das jetzt alles doch nicht so ist wie zuvor angegeben...
Toengel
Inventar
#101 erstellt: 23. Okt 2018, 09:20
Tachchen,

aber wahrscheinlich würde es genau dieselben Diskussionen geben, hätten Sie 3 Tage später eine Korrektur "rausgegeben" (wie auch immer das hätte kommuniziert werden sollen... damit hätte man die ganzen Bilder/Videos auch nicht aus dem Netz tilgen können...)

Aber warten wir ein offizielles Statement mal ab... wie auch immer das dann aussieht...

Toengel@Alex
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