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Philips revidiert HDR10+ Update für OLED 873 und 973

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roterteufel81
Inventar
#1 erstellt: 17. Okt 2018, 15:08
Da der andere Thread ( die Diskussion um HDR10+ kommt nicht startet exakt ab Beitrag #5064 Klickmich: Philips OLED 2017-18: 55POS9002 + 65OLED873 | Ambilight | 14Bit P5-Prozessor | zu überladen wird, hier noch einmal ein Neuer.

Ursprünglich hatte Philips Anfang des Jahres bekannt gegeben den 873 und 973 im 2. Quartal mit einem HDR10+ Update zu versehen.

P5

Nun revidiert Philips dies laut Aussagen von Toengel in oben genanntem Thread.

Von Seiten Philips wird hierbei argumentiert, dass alle Ankündigungen und Versprechen zu jeder Zeit einseitig aufgekündigt, verändert, verschlechtert oder vebessert werden können.

Die daraus resultierende Diskussion war von Anfang an hitzig.

Wer sich noch einmal näher einlesen möchte und ggf. auch Besitzer eines 873 oder 973 ist und ggf. bei den sozialen Medien, Bewertungsportalen und Fachmagazinen auf sich aufmerksam machen möchte, dem sei hier noch einmal Hilfestellung gegeben:



Für Hinweise an die Fachmagazine und Tester da draußen im Internet habe ich für diejenigen, die es möchten mal alles zusammengetragen, was ich so gefunden habe:

Wer Vincent Teoh bescheid geben möchte, hat hier die Möglichkeit (Post unter dem Beitrag, da gibt es schon zwei Beispielkommentare):

Facebook HDTVTest Vincent Teoh Beitrag zu Philips 873/973

Zusätzlich Vincent Teoh per Twitter (Tweet / Re-Tweet):

Vincent Teoh Twitter Post zu P5 Philips TVs 873/973 mit dem HDR10+ Bild

Außerdem bei avguide.ch (Kommentarfunktion):

AVGuide HDR10+ Philips 873/973 im Bild

Oder (besser / bzw. zusätzlich) bei avguide.ch per Kontaktformular:

avguide.ch Kontaktformular

Außerdem bei AreaDVD via E-Mail Adresse im Impressum:

AreaDVD E-Mail via Impressum in Bezug auf diesen Artikel: Area DVD Bild mit HDR10+ für 873/973

Außerdem bei 4KFilme.de (Kommentarfunktion):

4KFilme.de Bild mit HDR10+ für 873/973

Oder (besser / bzw. zusätzlich) bei 4KFilme.de per Kontaktformular:

4KFilme.de Kontaktformular

Wenn jemand italienisch kann, bei tech4u.it:

tech4u.it Bild mit HDR10+ für 873/973

Amazon Produktrezession, sofern die Funktion wieder funktioniert und freigeschaltet wird:

Philips Rezessionen zum Philips 873
Philips Rezessionen zum Philips 973

Heise.de schreibt sogar explizit nur von Serie 8 für HDR10+ in diesem Artikel (Kommentarfunktion nutzen):

HDR10+ für Philips Serie 8 textlich erwähnt

Oder per Kontaktformular an die heise.de Redaktion:

heise.de Kontaktformular

Am Besten einfach das gleiche Schreiben an alle Redaktionen und auf Ihre Artikel verweisen, außerdem darauf verweisen, an welche Redaktionen und Webseiten der Hinweis von Euch noch so gegangen ist. Ggf. das mit Link zu diesem Thread hier, wo es ja derzeit am Meisten rund geht. Man möchte ja gerne schnell Erster sein als Magazin bei News. So hätte man vollständig alles an Alle übergeben.


[Beitrag von roterteufel81 am 17. Okt 2018, 15:19 bearbeitet]
hotred
Inventar
#2 erstellt: 17. Okt 2018, 15:24
Perfekt, hier kann sich nun jeder den es interessiert zum Thema austauschen
Thorwald11
Stammgast
#3 erstellt: 17. Okt 2018, 15:39
Dann mal in Kürze nochmal mein Senf dazu:

Nach §§ 434 I 3 BGB, 4 I, II ProdHaftG ist die Rechtslage eindutig: Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein. Viel Spaß beim Lesen.

§ 434 BGB:

§ 434 Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1.
wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2.
wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.
(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.


Lasst Euch also von Niemandem einreden, es stünde nix im Vertrag, es sei nur eine unverbindliche Ankündigung, etc. blabla...

Solche Aussagen sollen diejenigen, die ihre Rechte durchsetzen wollen, nur davon abhalten.

Es gab ja im Parallelthread genug Links zu Videos und Dokumenten, aus denen ganz klar die HDR10+-Fähigkeit nach entsprechendem Update veröffentlicht wurde.


[Beitrag von Thorwald11 am 17. Okt 2018, 15:45 bearbeitet]
ehrtmann
Inventar
#4 erstellt: 17. Okt 2018, 15:42
Mahlzeit!

Da meine diesbezüglichen Post gestern von der Moderation zurückgegeben wurden,
möchte ich mich an dieser nochmals dazu äußern.

Ich, als tatsächlicher Kaufinteressent, bin von der Vorgehensweise seitens Philips sehr enttäuscht.
Philips ,,verleitet´´ mich nun auf das teurere 803er Modell zu greifen.
Für die Preisdifferenz hätte ich sicher einen neuen AVR bekommen.
...und dass ist das eigentliche, was mich ärgert.

Diejenigen, die meine Post gestern eventuell falsch verstanden haben....Sorry Leute....
burkm
Inventar
#5 erstellt: 17. Okt 2018, 17:37
Mein Post wurde durch die Moderation aus dem anderen Philips Thread entfernt, deswegen hier noch einmal meine Meinung dazu:

>>
Ich sehe es auch so, dass Eigenschaften und Features, die seitens TPVision (Philips) für bestimmte Geräte "offiziell" beworben wurden, auch entsprechend geliefert werden (müssen), da sich ein (potentieller) Käufer natürlich auf entsprechende Aus- und Zusagen des Herstellers verlassen können muss, da sie ja eventuell Basis seiner Kaufentscheidung sind oder waren. Ansonsten könnte dieser ja im Vorfeld alles Mögliche versprechen und dann - Ätsche Bätsch - im Nachhinein einfach wieder (einseitig) absagen, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen und der Kunde/Käufer würde auf einmal "im Regen" stehen gelassen.

Den 65OLED873 rechne ich übrigens anhand seines Ankündigungs- und Erscheinungs- / Verfügbarkeitsdatums auch zu den 2018er Modellen, egal nun, welche Hardwarebasis sich eventuell dahinter verbirgt bzw. wie der Hersteller sich nun herauswinden möchte.
<<


[Beitrag von burkm am 17. Okt 2018, 19:13 bearbeitet]
LJstc2
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 17. Okt 2018, 18:38
ganz genauso sehe ich das auch!
werde noch eine weile warten und dann pber den händler reklamieren

wenn nicht austausch oder erstattung dann ganz klar wertminderung
hotred
Inventar
#7 erstellt: 17. Okt 2018, 18:55
Das denke ich auch

Dabei ist es im Grunde auch völlig egal ob es nun tatsächlich ein großer Nachteil oder überhaupt ein Nachteil ist wenn dieses Update fehlt...

...immerhin hat der Käufer von so einem Tv ja seine Gründe für den Kauf, da steht es dann auch niemand anderem zu im Nachhinein zu bewerten welche Gründe das waren und ob dieses "Sinn machen"


Wenn einem alles egal ist und der Tv einfach nur Bild machen soll kann man ja den billigsten Lcd kaufen den man bekommt - aber wenn man ein teures Gerät kauft ist das Ganze schon etwas komplizierter
Henni82
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 18. Okt 2018, 11:39
Also ich gebe Philips bis zum Oreo Update Zeit. Wenn es bis dahin kein HDR10+ gibt, wird es meiner Ansicht auch nicht mehr kommen. Danach werde ich bei meinem Händler einen Sachmangel geltend machen und schauen was er sagt. Würde einem Tausch zum 803 zustimmen. Sonst eben Geld zurück.
Entschädigung will ich nicht haben. Wollte einen zukunftssicheren TV für gutes Geld. Wenn ich einen TV für -sagen wir 500€ weniger - hätte haben wollen, hätte ich mir so einen gekauft...


[Beitrag von Henni82 am 18. Okt 2018, 11:42 bearbeitet]
ranger2000
Inventar
#9 erstellt: 18. Okt 2018, 11:56
@Henni82

Also der Plan zu warten und dann zum Händler gehen ist sicherlich gut. Ich würde auch gerne mal ein echtes Statement von Philips dazu hören, weil bisher scheint es ja keine echten Aussagen zu geben. Sollte Philips das allerdings so durchziehen, wäre es eine echte Sauerei.

Allerdings zweifel ich stark daran das Du durch HDR10+ irgendetwas zukunftssicheres hast.
Bisher hat wohl nur Prime HDR10+ im Angebot.
Blurays wurden bisher gerade mal 2 Stück angekünigt, und das wohl auch erstmal nur für den US Markt.

Ich hatte auch grosse Hoffnung auf HDR10+ gesetzt, aber wie man sieht, tut sich seit einem Jahr fast nichts.
Inzwischen wird schon am Nachfolger von DV gearbeitet. DV ist meiner Meinung nach auch nur sehr gehyped worden und entäuscht in der Praxis doch immer wieder. Es gibt zwar auch positive Szenen mit DV die besonders "brillant" aussehen aber genauso viel Szenen wo Details in dunklen Szenen einfach vom Schwarz verschluckt werden.
Ich habe die Serie "Altered Carbon" auf meinem Sony A1 mit DV geschaut und war vom Bild begeistert. Dann im direkten Vergleich mit dem 873 mit HDR10 nochmal und das Bild war auch super, an einigen hellen Stellen etwas dunkler, aber dafür waren in dunklen Szenen mehr Details zu sehen.
Ebenso war es bei "Lost in Space".

HDR10+ hat in seinen Labortests gezeigt das es mit DV auf Augenhöhe ist, also wohl die gleichen Vor und Nachteile hat.
Wenn das in der Praxis dann auch so ist dann wird in dunklen Szenen einfach viel zu viel an Details verschluckt und der normale HDR10 STandart bringt im Moment wohl noch das ausgewogenste Ergebnis.
LJstc2
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 18. Okt 2018, 12:14
@henni82

genauso werde ich es auch machen! das schwierige wird die formulierung an den händler sein!

vielleicht könnte mir da jemand helfen! genre per PM

LG
Henni82
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 18. Okt 2018, 12:20
Ich stimme deiner Bewertung aktuell absolut zu. Man weiß nicht, ob HDR10+ was wird oder nicht. Evtl. Werden in Zukunft die Möglichkeiten auch viel besser ausgenutzt.
Es aber nicht zu haben führt dazu, dass man die Möglichkeiten in der Zukunft sicher nicht nutzen kann.
Ich habe im April in gutem Glauben einen TV gekauft, der ein dynamisches Metadatenformat beherrschen soll. Dass dieses vielleicht das falsche ist oder nur wenig bis kein guter content geliefert wird war mir bekannt und das Risiko trage ich gerne. Aber beim Kauf belogen worden zu sein (ob nun wissentlich oder b spielt dabei keine Rolle), werde ich nicht akzeptieren.
Kurtschluss
Schaut ab und zu mal vorbei
#12 erstellt: 18. Okt 2018, 12:21
Ich habe vor zwei Tagen eine Mail an Philips geschrieben, mit der Bitte um eine Info, ob überhaupt noch hdr10+ für genannte Geräte erscheinen wird. Bislang keinerlei Reaktion von deren Seite.


[Beitrag von Kurtschluss am 18. Okt 2018, 12:24 bearbeitet]
dinandus
Inventar
#13 erstellt: 18. Okt 2018, 12:25
@Ranger: was soll es neben The Grand Tour im HDR10+ verfugbahr seim beim Prime?
LJstc2
Ist häufiger hier
#14 erstellt: 18. Okt 2018, 12:39
@kurtschluss

die gleiche email habe ich bereits vor 3 tagen geschrieben.. mit Ticket ID
bis jetzt keine reaktion obwohl die erste reaktion auf ein anderes ticket sehr schnell und noch am gleichen tag war!
Thorwald11
Stammgast
#15 erstellt: 18. Okt 2018, 23:38
Hat jemand schon wad vom Support gehört?
LJstc2
Ist häufiger hier
#16 erstellt: 19. Okt 2018, 07:20
nein seit 3 Tagen komplettes schweigen auf meine Links zu den anmerkungen bezüglich HDR10+

habe heute früh nochmals auf mein Ticket geantwortet mit der bitte um baldige Antwort.


mal sehen.. werde berichten!


PS: in den verlinkten FachSeiten im netz und auch auf Facebook habe ich die Info verbreitet! sollte jeder machen!

PPS: hab jetzt zum ersten mal HDR gesehen.. meine Meinung dazu.. man merkt es ... mir fällt es speziell auf bei Funken oder sehr hellen bzw sehr dunklen stellen.. die hellen teile sind extrem hell manchmal sogar blendend.. was mehr dynamik rüber bringt aber nicht immer so angenehm ist wie ich finde.

Die dunklen stellen sind teilweise ECHT dunkel.. aber qualitativ besser und man sieht trotzdem noch genug aber gewöhnungsbedürftig da ich bis jetzt ohne oled ohnehin dieses tiefe schwarz nicht gewohnt war und bei meinen bildeinstellungen dunkle szene immer künstlich stärker aufgehellt hatte.

Wobei ich Perfect Motion und das ganze zeug komplett aus habe ich bin sehr empfindlich auf diesen soapigen look war schon immer den kinolook gewöhnt und ich kann imch da einfach nicht an das andere gewöhnen

EDIT: mir ist aufgefallen das bei Netflix UHD HDR kontent die qualität lange nichtan echtes 4k material ohne streaming heran kommt, klar die nutzen komplression fürs streaming aber das man es so deutlich sieht und teilweise ordentliche kompressionsartefakte im "4k HDR streaming" von netflix auftreten hätte ich nicht gedacht.

Dann lieber echtes Material ohne streaming


[Beitrag von LJstc2 am 19. Okt 2018, 07:25 bearbeitet]
Thorwald11
Stammgast
#17 erstellt: 19. Okt 2018, 12:45
Na ja, dasselbe Problem stellt sich bei Prime Video und allen anderen Streamingdiensten. Datenvolumen ist für die bares Geld, deswegen werden die immer mit starker Kompression ihre Dienste anbieten. Und damit wird 4k HDR deutlich entwertet. Da sieht so manche Serie in 1080p über Netflix deutlich besser aus als Serien in 4k HDR. Fällt mir zum Beispiel an der Serie "Suits" auf. Die läuft zwar bloß in 1080p, sieht aber auf meinem 973 gestochen scharf aus. Weiß aber nicht, ob es nur bei mir so rüber kommt.

4k HDR ist aber schon was Feines über Satellit oder Blu-ray. Neulich wurden einige Produktionen über 4k1 via Hotbird gezeigt, das sah schon wirklich gut aus...
hotred
Inventar
#18 erstellt: 19. Okt 2018, 12:58
Ich hab da eher die gegenteilige Erfahrung gemacht - das die selbe Serie im 4K Streaming teils DEUTLICH besser aussieht als in 4K

Eventuell sehr unterschiedlich...
Thorwald11
Stammgast
#19 erstellt: 19. Okt 2018, 13:06
Liegt vielleicht auch im Auge des Betrachters?
LJstc2
Ist häufiger hier
#20 erstellt: 19. Okt 2018, 13:15
ja ist sicher auch viel persönliches auge dabei


ich hab nur gestern bei einer 4k HDR serie bei flächigen dunkleren flächen viele artefakt klötzchen wabern sehen... leider! ich bleib lieber beim altmodischen! .. war ein neuerlicher versuch auf den Streaming zug aufzuspringen.. aber dazu bin ich anscheinend zu technik affin bzw. zu empfindlich.
hotred
Inventar
#21 erstellt: 19. Okt 2018, 13:15
Keine Ahnung, aber denke eher nicht - denn entweder sind auffällige Fehler sichtbar oder nicht, bei Netflix 4K Steaming ist die Qualität meiner Ansicht nach (mit ATV 4K) wirklich erstaunlich gut...
SAC_Icon
Inventar
#22 erstellt: 19. Okt 2018, 13:40

LJstc2 (Beitrag #16) schrieb:
nein seit 3 Tagen komplettes schweigen auf meine Links zu den anmerkungen bezüglich HDR10+


Da wird auch nichts mehr passieren. Die angesprochenen Modelle werden nicht mehr produziert HDR10+ Kontent bis heute quasi nicht existent. Außer Kosten für Linzenzgebühren hätte Pjillips also nichts davon, deshalb wird da auch nichts mehr kommen. Als man das mal ankündigte konnte man damit noch rechnen, daß HDR 10+ noch während des Produktionszyklusses dieser Modelle Relevanz hat, die Realität sieht aber anders aus wofür man nicht Philips verantwortlich machen kann.
So ist das eine nachvollziehbare unternehmerische Entscheidung an der auch kein Anwalt was ändern wird, kein Richter wird das als zugesichterte Eigenschaft sehen, da nützt auch keine Entrüstung enttäuschter User was. Die mag verständlich sein allerdings bietet wohl kein out of production Modell eines anderen Herstellers bisher HDR 10+ außer vielleicht LG, also müßt ihr dann zukünftig LG OLEDs kaufen und das würde ich mir doch überlegen.


[Beitrag von SAC_Icon am 19. Okt 2018, 13:51 bearbeitet]
Thorwald11
Stammgast
#23 erstellt: 19. Okt 2018, 13:46
Schön, dass da auch eine Rechtsbeurteilung contra legem vorgenommen wird.
Also geht für den Richter die "unternehmerische Entscheidung" vor? Wohl kaum!
Gerichte sind in Deutschland immer noch an Recht und Gesetz gebunden. Pacta sunt servanda. Ein Blick in das Gesetz resp. in § 434 BGB erleichtert die Rechtsfindung.

Der Unternehmer darf halt nicht vollmundig mit etwas werben, das er nicht halten kann oder will. Das ist sein Problem und nicht das Problem der Kunden. Aber diese müßige Diskussion hatten wir schon, es ist einfach nur ermüdend, wenn ständig versucht wird, mit solchen Statements die Leute von der Geltendmachung ihrer Rechte abzuhalten.


[Beitrag von Thorwald11 am 19. Okt 2018, 13:51 bearbeitet]
hotred
Inventar
#24 erstellt: 19. Okt 2018, 14:02
Die Tatsache, das es am Ende keinen (großen) Unterschied machen könnte ob die Geräte das können...

...das es aus unternehmerischer Sicht einfach unsinnig sein könnte...

...das es auch für den user in Wirklichkeit "egal" sein könnte...

...das das Format vielleicht sogar "sterben" könnte bevor es überhaupt etabliert ist...

...das es vermutlich Milliarden (oder mehr) von Fällen geben wird die sehr ähnlich sind und zuvor zugesagte bzw. beworbene Features nicht umgesetzt wurden...

Das Alles bedeutet nicht das es in Ordnung oder zulässig ist

Wenn sich einige (wenige) finden die nicht locker lassen so könnten die wohl durchaus eine Einigung erzielen (zu Ihren Gunsten) - damit "Ruhe" ist

Nur weil sowas ständig passiert ist es keinesfalls in Ordnung - nur lohnt es sich für den Konsumenten selten etwas dagegen zu unternehmen bzw. wird das einfach nicht gemacht aus Bequemlichkeit oder Vernunft (im Sinne von den Aufwand und die Zeit nicht wert)
SAC_Icon
Inventar
#25 erstellt: 19. Okt 2018, 14:04
Nun dann warten wirs mal ab ich bin gespannt, wenn jeder Hersteller das halten müßte was er in der Werbung verspricht oje, dann wäre jeden Tag ne Klage anhängig. In der Regel gilt das eben nicht als zugesichert oder steht davon was in der Bedienungsanleitung oder den technischen Specs der Produkte, nein tut es nicht. Eine Absichtserklärung zudem unter damals anderen Voraussetzungen die nicht eingetreten sind bisher ist keine zugesicherte Eigenschaft auch nicht im Sinne des von dir zitierten Gesetzes, jedenfalls nicht durchsetzbar und so wirds kommen. Ich sag ja nicht daß das gut so ist, aber es wird halt so passieren bzw. nie zu einer Klage kommen. Gesetze sind immer auch Auslegungssache und das wird hier nicht in deinem Sinne ausgelegt werden, Philips hat ja auch Anwälte, die zudem wahrscheinlich besser bezahlt sind als deiner.
hotred
Inventar
#26 erstellt: 19. Okt 2018, 14:10
Genau so ist es - die haben Anwälte DIE VERMUTLICH BESSER BEZAHLT SIND...

Und genau deshalb ist eine Einigung nie ausgeschlossen, denn überhaupt nichts unternehmen ist für den Hersteller dann keine Option und egal was passiert es kostet Geld...

Da ist es oft einfach günstiger sich mit denen die "keine Ruhe geben" zu einigen

Am Ende ist es wie überall - wenn jemand entschlossen ist UND die Sachlage eigentlich für ihn spricht, stehen die Chancen zumindest nicht sooo schlecht...

Aber Erfolgsgarantie gibt es nirgendwo und ob es den Aufwand lohnt
Thorwald11
Stammgast
#27 erstellt: 19. Okt 2018, 14:12
@SACicon: Ich glaube, Du siehst zuviel amerikanische Serien. Es kommt nicht auf die Bezahlung des Anwalts an, sondern auf dessen fachliche Qualifikation. Und am eindeutigen Wortlaut des Gestzes gibt es nichts auszulegen, schon gar nicht contra legem.

Von solchen Statements sollte man sich nicht beeindrucken lassen. Aber in einem Punkt gebe ich Dir Recht: Der deutsche Michel lässt sich sowas klaglos gefallen, weshalb solche Konzerne damit bei den Meisten durchkommen. Wohl dem, der sich wehrt.

Im Übrigen gibt es gegen solche Hersteller täglich genügend Klagen. Und sie kommen, wie die täglichen Urteile der Gerichte auch zeigen, nicht damit durch. Das betrifft allerdings hält nur die Fälle, in denen sich die Verbraucher wehren. Und das sind halt leider die wenigsten.


[Beitrag von Thorwald11 am 19. Okt 2018, 14:47 bearbeitet]
LJstc2
Ist häufiger hier
#28 erstellt: 19. Okt 2018, 14:46
wieder jemand der keine chance sieht naja..


neues von Philips.. obwohl ich denen alles erläutert habe und anhänge an das Ticket mit geschickt habe inkl. ihrer Präsentationsgrafik und auf ihre eigenen Pressemeldungen verwiesen habe wollen die nun Sämtliche Quellenangaben zu den statements wo HDR10+ für dieses modell angekündigt war.


gut dann eben nochmal für den langsamen Philips support.. im anderen Thread waren irgendwo die Links zu den Pressemitteilungen und den youtubelinks mit der Präsentationsfolie wo 873 im HDR10+ sektor war....


Edit: So, Email mit nochmals sämtlichen Erklärungen und Links (Danke an die hartnäckigen Forumsuser) und verweise auf das BGB ist raus!

jetzt bin ich auf die Reaktion gespannt! ich werde berichten! Ich hoffe das der 1st Level support dies an die Zuständigen weiterleitet, denn mit meiner Email wird ein 1st level Support nichts mehr anfangen können!


[Beitrag von LJstc2 am 19. Okt 2018, 15:05 bearbeitet]
Thorwald11
Stammgast
#29 erstellt: 19. Okt 2018, 15:17
Schreibe denen einfach, dass es jetzt genug der Kasperei ist und Du nun bei Deinmem Händler die Rückabwicklung per anwaltlicher Hilfe in die Wege leiten wirst - wenn sie dann nicht spuren, wirst Du wohl oder übel gegen den Verkäufer vorgehen müssen.


[Beitrag von Thorwald11 am 19. Okt 2018, 23:45 bearbeitet]
SAC_Icon
Inventar
#30 erstellt: 19. Okt 2018, 15:24

Thorwald11 (Beitrag #29) schrieb:
, wirst Du wohl oder übel gegen den Verkäufer vorgehen müssen.

Und der kann jetzt was dafür und soll weswegen haften, oder soll das ein Plädoyer sein sich an das schwächste Glied zu halten und Hauptsache seine eigenen Ansprüche durchsetzen wollen, deren Berechtigung ja dann immer noch erst mal festgestellt werden müßte. Das schädigen von in dem Fall mal ganz sicher Unschuldigen um den eignen Kopf durchzusetzen halte ich mal jedenfalls nicht für sehr sympathisch und von Rechtempfinden das du vorgibst spricht das auch nicht dann andere zu schädigen weil Du dich von Philips geschädigt fühlst und gegen die nicht ankommts. Dann bist Du genauso schlecht wie die die du anklagst wenn Du das so handhabst.
LJstc2
Ist häufiger hier
#31 erstellt: 19. Okt 2018, 15:28
@thorwald

genau das habe ich dazugeschrieben!

@SAC Icon

eben nicht der händler kann nichts dafür aber an diesen muss man sich nun mal wenden.. direkt mit philips geht das nicht. Der händler nimmt dann natürlich regress gegenüber philips das ist der normale ablauf!


[Beitrag von LJstc2 am 19. Okt 2018, 15:29 bearbeitet]
Thorwald11
Stammgast
#32 erstellt: 19. Okt 2018, 15:29
@SAC_icon: Das ist doch ein ganz dummes Geschwätz! Laut Gesetz ist der Verkäufer im Hinblick auf Gewährleistungsansprüche der Ansprechpartner. Der Verkäufer seinerseits hat die Möglichkeit, den Hersteller in Anspruch zu nehmen. Es gibt keinen Direktdurchgriff gegen den Verkäufer.

Bevor Du solchen Unsinn verzapfst, mach Dich doch einfach schlau und wenn Du das nicht hinbekommst, dann geh' zu jemandem, der was davon versteht. Ist ja nicht zu glauben.

@LJstc2: Genau so ist es!


[Beitrag von Thorwald11 am 19. Okt 2018, 15:32 bearbeitet]
SAC_Icon
Inventar
#33 erstellt: 19. Okt 2018, 15:38

Thorwald11 (Beitrag #32) schrieb:
@SAC_icon: Das ist doch ein ganz dummes Geschwätz! Laut Gesetz ist der Verkäufer im Hinblick auf Gewährleistungsansprüche der Ansprechpartner.

Und du willst irgendeinem Richter ernsthaft weiss machen ein nicht gekommenes Firmwareupdate wäre eine Gewährleistungssache. Das wäre es nur wenn der TV ohne nicht funktionieren würde. Der Händler wäre ja selbst wenn er wollte gar nciht dazu in der Lage diesen Anspruch zu erfüllen, somit kann er auch nicht der Schuldige und damit verklagbare sein. Du kannst nur jemanden verklagen demgegenüber du auch deine Forderung durchsetzen kannst. Du kannst nur Rechte aus deinem Kaufvertrag mit dem Händler ableiten und der hat dir darin sicher kein Upsate auf HDR10+ zugesichert. Das ist ne vollkommen fehlinterpretierte Rechtsauffassung. Und dann auch noch andere zu so einem hirnrissigen Vorgehen auffordern, man kann auch übers Ziel hinausschießen und sich in seiner selbstüberzeugten im Recht sein zu wollen auch verrennen. Sorry dann mal viel Spass mit dem gegen Wände laufen.


[Beitrag von SAC_Icon am 19. Okt 2018, 15:41 bearbeitet]
LJstc2
Ist häufiger hier
#34 erstellt: 19. Okt 2018, 15:46
@SAC Icon

sorry aber das siehst du falsch!

es geht nur der richtige weg über den händler! eingefordert wird es ja von philips direkt eben über den händler!

Um es in einem beispiel für dich zu vereinfachen: nur weil ein händler nicht alle features (die ja manchmal sehr viele sein können) auf seiner seite angibt, heißt das nicht das diese dann nicht auch vorhanden sein müssen!
schließlich ist es ein Produkt vom Hersteller Philips der dafür auch grade stehen muss. Das heißt sämtliche bestandteile des Produkts die der HERSTELLER angibt sind bei zustandekommen eines Kaufvertrages bindend! egal ob der Händler etwas nicht in die Technischen details geschrieben hat! ... kurzform
roterteufel81
Inventar
#35 erstellt: 19. Okt 2018, 15:50
Bitte wahrt den Ton und tauscht euch sachlich aus wenn es geht. Ist ein wenig unnötig aggressiv gerade.

Wir wollen ja am Ende das gleiche Ziel erreichen und einen tollen TV mit allen Features haben.

Hüb'
Moderator
#36 erstellt: 19. Okt 2018, 15:52

LJstc2 (Beitrag #34) schrieb:
Das heißt sämtliche bestandteile des Produkts die der HERSTELLER angibt sind bei zustandekommen eines Kaufvertrages bindend! egal ob der Händler etwas nicht in die Technischen details geschrieben hat! ... kurzform

Das magst Du so empfinden, allerdings bildet es die deutsche Rechtswirklichkeit anders ab.
Als Käufer hast Du erst einmal nur Rechte ggü. dem Verkäufer. Produktebschreibungen des Herstellers fallen regelmäßig NICHT unter den Sachverhalt einer zugesicherten Eigenschaft. Letztere liegt nur dann vor, wenn der Kunde explizit nach dem Vorhandensein einer Eigenschaft fragt, die der Verkäufer dann bestätigt. Im Sinne der Beweisbarkeit bestenfalls schriftlich.
Rechtsempfinden und Rechtsumsetzung in Gesetzen sind nun einmal zwei Paar Schuhe.
Lass' Dich von einem Anwalt beraten. Wenn er kein Stümper ist, wird er Dir nix Anderes sagen. Kostet dann halt nur Geld.

Viele Grüße
Frank


[Beitrag von Hüb' am 19. Okt 2018, 15:53 bearbeitet]
SAC_Icon
Inventar
#37 erstellt: 19. Okt 2018, 15:56

LJstc2 (Beitrag #34) schrieb:
nur weil ein händler nicht alle features (die ja manchmal sehr viele sein können) auf seiner seite angibt, heißt das nicht das diese dann nicht auch vorhanden sein müssen!

Nein das wäre nur so begründbar wenn diese Features offiziell im Handbuch oder in den technsichen Angaben von Philips so stehen würden und der Händler die unterschlagen oder übersehen hätte. Davon steht aber ja sicher auch bei Philips nichts davon, Aussagen auf ner Pressekonferenz so auszulegen müßtest du erst mal durchsetzen und das kannst Du eben nicht über den Händler der damit gar nichts zu tun hat, sondern nur demjenigen gegenüber der diese Aussagen gemacht hat also Philips und die du als zugesicherte Eigenschaft gewertet haben willst. Also Du mußt erst mal Philips nachweisen, daß das als zugesicherte Eigenschaft zu gelten hat, DANN wenn Du das schaffst (zweifelhaft) kannst Du dich mit Hinweis darauf an den Händler zwecks Nachbesserung oder Umtausch wenden. Du hast gegenüber dem Händler keine Ansprüche auf technische Nachbesserungen einer ganzen Produktserie sondern nur auf Mängel des gekauften Gerätes die dessen Funktion beeinträchtigen und damit auch keinen Klagegrund. Mit Gewährleistung und nur darauf hast Du einen Anspruch hat das null zu tun, wie gesagt es sein denn der TV hätte ohne so eine Nachbesserung eine Funktionsstörung und HDR 10+ dafür als notwendig zu erachten wird dir nicht gelingen zu begründen.
LJstc2
Ist häufiger hier
#38 erstellt: 19. Okt 2018, 15:57
tja dann kann jeder alles verkaufen und alles oder nichts in eine beschreibung schreiben, die hersteller alles bewerben nur damit gekauft wird und niemand muss sich an irgendwas halten!

sehr schön! werd ich mir in zukunft merken wenn ich mal wieder ein neues produkt anbiete! =)

@ SAC Icon

und genau deshalb gibt es nicht viel mehr die sowas durchsetzen weil einfach alles hingenommen wird. So ist es nicht aber egal ich werde keine zeit mehr aufbringen mit argumenten hier zu versuchen die leute aufmerksam zu machen.

Ich werde euch dann berichten was rausgekommen ist! das wars


[Beitrag von LJstc2 am 19. Okt 2018, 16:00 bearbeitet]
Hüb'
Moderator
#39 erstellt: 19. Okt 2018, 16:00

LJstc2 (Beitrag #38) schrieb:
tja dann kann jeder alles verkaufen und alles oder nichts in eine beschreibung schreiben, die hersteller alles bewerben nur damit gekauft wird und niemand muss sich an irgendwas halten!

Das wären dann ggf. Verstöße gegen geltendes Wettbewerbsrecht, z. B. UWG. Hieraus erwachsen allerdings Rechte, die ausschließlich Wettbewerber oder Institutionen wie Verbraucherzentralen geltend machen können, nicht aber der einzelne Konsument.
Thorwald11
Stammgast
#40 erstellt: 19. Okt 2018, 16:15
Also es ist doch wirklich haarsträubend, wie hier manche Leute wider besseres Wissen Dinge erzählen, die völlig neben der Sache liegen. Nochmals ein Zitat aus dem Gesetz:

§ 434 BGB Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1.
wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

Es handelt sich bei der HDR10+-Tauglichkeit um mehr als eine bloße Beschreibung, die aber ebenfalls verbindlich wäre. Tatsächlich TP Vision ausdrücklich auf allen öffentlichen Events mit dieser Tauglichkeit geworben. Dies ist auch anhand der bereits vorgelegten Dokumente ohne weiteres beweisbar.
Du hast Recht, Rechtsempfinden und rechts Umsetzung sind 2 Paar Stiefel. Allerdings nicht so wie Du es Dir vorstellst. Ein guter Rechtsanwalt wird ihm ohne weiteres dazu raten, seine Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer durchzusetzen. Im Übrigen würfelst Du 2 Dinge komplett durcheinander:

Im Rahmen der Sachmängelhaftung hat der Käufer Gewährleistungsansprüche entweder wenn
- die Kaufsache einen Fehler hat („bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat)
oder
- der Kaufsache eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.

@Hüb: Für das Vorliegen von Gewährleistungsansprüchen muss also gar keine zugesicherte Eigenschaft vorliegen bzw. Fehlen, sondern es reicht aus, dass der Sache bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit fehlt.
Das Gesetz konkretisiert dann das Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit wie folgt:
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann

Deutlicher gehts doch kaum. TP Vision hat öffentlich regelmäßig kommuniziert, dass die 873/973-Reihe HDR10+-fähig ist, was durch ein Update erreicht werden soll. Wenn dieses Update nunmehr verweigert wird, fehlt eben besagte vereinbarte Beschaffenheit (vereinbart ist es dadurch, dass der Hersteller es öffentlich kommuniziert hat, dass der TV die HDR10+-Eigenschaft besitzt. Der Käufer genügt seiner Darlegungs- und Beweislast ohne weiteres durch Vorlage der hier im Forum geposteten Unterlagen und Erklärungen von Philips/TP Vision.

Jeder Anwalt, der seinem Mandanten hier von der Geltendmachung seiner Gewährleistungsrechte abhält, ist ein Stümper - und nicht andersrum. Nebenbei: Bei Weigerung des Verkäufers auf Rückabwicklung des Kaufvertrags trägt dieser auch die Anwaltskosten des Käufers. Steht auch im Gesetz.

Was etwaige Ansprüche von Wettbewerbern aus unlauterem Wettbewerb anbelangt, haben diese mit den Gewährleistungsrechten der Käufer nicht das mindeste zu tun, bleiben aber selbstverständlich unberührt. Im Übrigen wären hier auch aufsichtsrechtliche Maßnahmen in Betracht zu ziehen. Aber das ist hier nicht das Thema.

Ich kann allen Betroffenen nur raten, sich nicht durch Halbwahrheiten von der Geltendmachung ihrer Rechte abhalten zu lassen. Ich bin immer wieder erstaunt, welche Argumentationen zu solchen Punkten kommen. Fast möchte man glauben, dass hier der Hersteller seine Hände im Spiel hat.


[Beitrag von Thorwald11 am 19. Okt 2018, 16:19 bearbeitet]
LJstc2
Ist häufiger hier
#41 erstellt: 19. Okt 2018, 16:26
@Thorwald

danke für deine Ausführung! du hast es echt drauf beim Formulieren und erklären von Rechtssprechungen!

wenn ich darf nehme ich im weiteren verlauf einige der Passagen als argumentation gegenüber Philips bzw dem verkäufer!

Ich habe auch bereits die Sachlage meinem Rechtschutz übergeben zur Prüfung!


Kann es sein das du selbst Anwalt bist?


Gerne nehme ich Tipps und Formulierungen von dir (Per PN) für mein letztes Email an Philips entgegen, denn ich bin mir sicher das wieder eine Standard Antwort auf mein Ticket kommen wird.


LG
SAC_Icon
Inventar
#42 erstellt: 19. Okt 2018, 16:31

Thorwald11 (Beitrag #40) schrieb:
es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, .

Ein Verkäufer muss nicht von jeder Pressekonferenz wissen und nochmal Du müßtest erstmal beweisen, daß eine Absichtserklärung auf einer Pressekonferenz in obigem Sinne verwertbar und gleich auch verbindlich ist, wenn sich zumal die dabei gesetzten Annahmen zur Verfügbarkeit von HDR 10+ nicht im Laufe des Produktzyklusses des TVs erfüllt haben. Ist der Hersteller dann überhaupt und trotzdem immer noch daran gebunden. Der Hersteller meint offensichtlich nein und wird das sicher auch mit seiner Rechtsabteilung diskutiert haben, Du ja. Also mußt Du deinen Anspruch erst mal dem Hersteller gegenüber geltend machen und eben nicht dem Händler der sich an deine Auslegung nicht gebunden fühlen muss. Verklagen kannst Du ja jeden aber dein Rechtsanspruch ist ohne Auseinandersetzung mit dem Hersteller so dünn, daß es da zu keinem Verfahren kommen wird, der einzige der was davon hat ist dein Anwalt und den den sich dann dein Händler nehmen wird. Du machst deinem Händler nur ohne Sinn das Leben schwer.

Du setzt was als gegeben voraus das erst noch zu beweisen wäre und das ist halt dein Fehler, weshalb du an dieser Stelle über den Händler garantiert auch nicht weiter kommen wirst. Aber berichte gerne über das Gegenteil, ich gehe allerdings davon aus, daß wir diesen Post hier nie lesen werden. Es geht auch nicht darum, daß man dein Ansinnen nicht nachvollziehen könnte oder dir oder sonst jemanden das nicht gönnen würde, es ist aber so wie von euch zwei dargestellt nicht umsetzbar, das ist leider ziemlich sicher ob einem das gefällt oder nicht.


[Beitrag von SAC_Icon am 19. Okt 2018, 16:35 bearbeitet]
Thorwald11
Stammgast
#43 erstellt: 19. Okt 2018, 16:34
TP Vision hat diese Events selbst organisiert, ist den Händlern bekannt oder sie hätten es kennen müssen ("auch nicht kennen musste"). Müßig hier weiter zu diskutieren.

Richtig interessant, wie Du versuchst, Gründe zu konstruieren, weshalb die Betroffenen ihre Rechte nicht geltend machen sollen. Ein jeder mache sich selbst seinen Reim darauf. Und das Argument über die ach so schlimmen Anwälte, die nur Geld verdienen wollen...

Mit der ollen Schote lockst Du doch keinen Hund mehr vorm Ofen vor.

Ich mache eine Wette: Alle Betroffenen, die ihre Rechte geltend machen, werden auch zu ihrem Recht kommen. Sei es durch Rückabwicklung des Vertrages, sei es, dass ihnen von Philips irgend ein Angebot gemacht wird. Ich bin schon auf Deine Kommentare gespannt, wenn diesbezüglich die ersten Posts eingehen.Der Hersteller versucht es auf jede erdenkliche Weise im Vorfeld abzublocken, was auch die entsprechenden Kommentare hier im Forum belegen. Das wird sicherlich bei manchen fruchten, bei vielen aber auch nicht. Und diese vielen werden Erfolg haben.

@LJstc2: Danke für die Blumen.


[Beitrag von Thorwald11 am 19. Okt 2018, 16:43 bearbeitet]
caclclo
Stammgast
#44 erstellt: 22. Okt 2018, 08:04
habe christian trozinski von digitalfernsehen um seine meinung zu dem thema gebeten. er will nochmal bei philips nachhaken, vielleicht bringt es ja was
Ziegomigo
Ist häufiger hier
#45 erstellt: 22. Okt 2018, 10:26
Ich bin normalerweise (zumeist) ein stiller Leser dieses Forums, aber ich muss mich jetzt auch mal einbringen, denn irgendwie erscheint mir hier alles durcheinander.

Eins vorweg, ich komme aus Österreich und bin ganz Gut mit der Rechtslage hier vertraut. Und nachdem die Gesetze und die Judikatur sehr gleich sind, wird es (wahrscheinlich) die selben Normen auch in Deutschland geben.

1) Ein Hersteller der nach Außen hin derart auftritt und sich immer wieder Grafiken bedient die einen Update Zyklus aufzeigen die er dann auch immer brav "in die Kamera haltet" wird sich das Wohl oder Übel auch zurechnen lassen müssen.

2) Auch die Journalisten der Fachartikel werden Rücksprache mit Philips gehalten haben und sich die Angaben bestätigen haben lassen. Da wäre es auch mal interessant nachzufragen ob die das bestätigen können.

3) Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen der Garantie (beim Hersteller) und der Gewährleistung (beim Händler). Sollte der Hersteller Eigenschaften zugesagt haben (und da zählen auch Grafiken und YouTube Videos dazu) dann wird sich das der Händler für die Gewährleistung wohl auch zurechnen lassen müssen. Aber hier von "armen Händlern" zu sprechen ist auch überspitzt, denn der hat dann automatisch den Händlerregress mit dem er sich dann bei Philips schadlos halten kann. So oder so,wenn eine Rückgabe stattfindet, dann wird das Philips wohl zahlen müssen.

Unabhängig von der Rechtslage und ob Philips nun ein Update oder ein Goodie rausrücken muss um die Kunden nicht vollends zu verärgern, werden hier in erster Linie negative Kundenrezensionen den meisten Druck aufbauen, wenn man sachlich bleibt und diese auf Fakten stützt (aber davon gibt es wohl [in meinen Augen] mehr als genug).

Ich finde es eine Frechheit so mit Kunden umzugehen. Juristisch abgesichert oder nicht ... und man kann alles absichern ... Es macht einfach keinen schlanken Fuß zwischen EUR 2.000 und EUR 4.000 für ein Gerät zu verlangen und dann aufgrund von Lizenzkosten von den eignen Zusagen abzuspringen.

Sowas geht meist nie gut ...

Ich hab Philips jetzt einmal ein "freundliches" E-Mail geschrieben und hoffe, dass sie einlenken werden. Wenn jetzt wieder ein "wir wissen von nichts" Antwort zurück kommt, werde ich das ganze mit ein paar §§ untermauern und auf einschlägige Judikatur verweisen.

Mal schauen was dabei rauskommt.
Henni82
Ist häufiger hier
#46 erstellt: 22. Okt 2018, 10:41
Also ich vermute mal basierend auf den Aussagen von toengel, dass das Problem hier eher ein nicht können statt nicht wollen ist. Ob die Hardware das technisch gar nicht zulässt, oder ob die Umsetzung zu komplex ist und die Hardware dann überall sonst am Limit wäre, spielt ja gar keine Rolle. Daher denke ich auch, dass es keine Lösung für den 873 geben wird.
Daher mein tip: Philips wird allen Kunden, die sich beschweren, ein Upgrade auf den 803 anbieten.
burkm
Inventar
#47 erstellt: 22. Okt 2018, 10:58
Die Darstellung seitens Toengel ist ja nur eine von vielen Bausteinchen in der Geschichte...

Mir zumindest scheint das widersprüchlich, da man die Eignung des 873/973 seitens Philips (TPvision) hinsichtlich HDR10+ sicherlich im Vorfeld ausreichend und umfangreich geprüft hat, bevor man diese Aussagen gemacht hat und sich die "neuen" Geräte dahingehend (Rechenleistung) ja auch nur marginal unterscheiden. Wir reden in beiden Fällen von 2018er Modellen...

Ungeprüft würde man sich ansonsten sicherlich nicht so weit aus dem Fenster gelehnt sondern sich im Nachhinein (vermutlich) überlegt haben, dass diese Implementierung Kosten verursacht, die man jetzt gerne einsparen möchte (Gewinn-Verbesserung), da die "Nachfolger-Modelle" inzwischen lieferbar sind, frei nach dem Motto "Was schert mich mein Gerede von gestern...".


[Beitrag von burkm am 22. Okt 2018, 11:00 bearbeitet]
Henni82
Ist häufiger hier
#48 erstellt: 22. Okt 2018, 11:17
Mag schon stimmen, wenn beide Modelle aber so vergleichbar wären, sollte die Firmware-anpassung mehr oder weniger Copy&Paste sein somit nur wenig bis keine (E-DA) Kosten verursachen.

Ist ja bei Atmos Z.B. auch nicht so. Scheint die alte Plattform nicht zu beherrschen.

Wir werden sehen..
burkm
Inventar
#49 erstellt: 22. Okt 2018, 11:31
Könnte einfach auch nur ein "Marketing-politisches" Argument sein.

Man würde damit ein Kaufargument für den 803 usw. abschwächen, was ja nicht im Sinne des Herstellers ist, der ja möchte, dass man die Nachfolger kauft und nicht den Lebenszyklus der Vorgänger verlängert. Man könnte bei gezieltem Nachdenken bestimmt noch mehr Argumente dafür finden, warum der Hersteller das nicht (mehr) möchte...
Thorwald11
Stammgast
#50 erstellt: 22. Okt 2018, 11:55
Im Grunde genommen ist es ja auch egal, ob der Hersteller "nicht kann" oder "nicht will".

In beiden Fällern hat er den Mund voll genommen und dafür muss er (via Händlergewährleistung) einstehen.

@Ziegomigo: Schön, dass Du es so treffend nochmal formuliert hast. Die Rechtslage dürfte in D und A recht ähnlich sein, wie Du meinen obigen Ausführungen entnehmen kannst.


[Beitrag von Thorwald11 am 22. Okt 2018, 11:57 bearbeitet]
caclclo
Stammgast
#51 erstellt: 22. Okt 2018, 13:03
Wenn man bedenkt, daß auch die 2018er Mainstream LCD TVs 8303 und 8503 das HDR 10+ Update bekommen und denselben P5 Prozessor der 1.Generation wie der 873 und 973 bekommen, dann halte ich es für sehr ungelaubwürdig, dass es an technischen Gesichtspunkten scheitern würde den 873 und 973 zu unterstützen. Ich denke da eher das Update wurde aus Kostengründen und zur stärkeren Abgrenzung zu den neuen und teureren 803 und 903 Modellen gestrichen.
Philips täte wirklich gut daran allen die sich beschweren über den Händler ein Tausch auf den 803 anzubieten.
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