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Garantiekarten von Hifi herstellern..?

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Markus_P.
Hat sich gelöscht
#51 erstellt: 10. Jun 2004, 14:23


schönen Sonntag Euch allen...


Hallo,

Zeitmaschine?
Du denkst wohl nicht an die arbeitende Bevölkerung in Ost und Nord, die unser BSP ein wenig nach oben korrigiert. Heute.

Markus
klingtgut
Inventar
#52 erstellt: 10. Jun 2004, 14:33



schönen Sonntag Euch allen...


Hallo,

Zeitmaschine?
Du denkst wohl nicht an die arbeitende Bevölkerung in Ost und Nord, die unser BSP ein wenig nach oben korrigiert. Heute.

Markus


Hallo Markus,

hier im Süden ist auch Feiertag muss aber trotzdem arbeiten...

Viele Grüsse

Volker
Markus_P.
Hat sich gelöscht
#53 erstellt: 10. Jun 2004, 14:45


hier im Süden ist auch Feiertag muss aber trotzdem arbeiten...


Hallo,

selbst schuld. Habe jetzt noch wenige Minuten Mittagspause....

Markus
John_Bowers
Hat sich gelöscht
#54 erstellt: 10. Jun 2004, 15:11

.

Einzig die Garantie des Herstellers ist ein halbwegs sicherer Weg um im Falle das Falles an ein intaktes Gerät zu kommen.


Ja, aber einzig die Sachmängelhaftung des Verkäufers (die gilt übrigens, wenn nicht ausdrücklich ausgeschlossen, auch beim Kauf von Privaten) ist ein halbwegs sicherer Weg, wieder ans Geld zu kommen.
HKS_OB
Schaut ab und zu mal vorbei
#55 erstellt: 10. Jun 2004, 20:59

.

...(die gilt übrigens, wenn nicht ausdrücklich ausgeschlossen, auch beim Kauf von Privaten)...


Hallo!

Ich will mir gar keinen "Privaten" kaufen!

Du meinst natürlich, das bei Käufen unter Privatleuten gleiches Recht anzuwenden ist. Die haben allerdings das Recht die Sachmängelhaftung auszuschliessen. (z.B.: "gekauft wie gesehen und probegefahren...")

Ausserdem sollte noch erwähnt werden, dass bei gebrauchten Gütern die Schmängelhaftung auf ein Jahr verkürzt werden kann, wenn der Käufer davon Kenntnis hat und dem zustimmt.

Schönen restlichen SONNTAG...

(Ich arbeite auch nicht!)
Grzmblfxx
Stammgast
#56 erstellt: 11. Jun 2004, 09:04
Also ich möchte auch noch etwas Senf aus meiner Branche (Computer) dazugeben...
Ich als Händler komme (fast) überhaupt nicht ins Spiel, da jeder Hersteller den Service selbst übernommen hat. Meistns brauchst du als Endkunde ÜBERHAUPT KEINE Rechnung mehr, da das Auslieferungsdatum über die Seriennummer bekannt ist. Selbst etwas über der Gewährleistungspflicht war bei LG ohne Probleme ein Monitor getauscht worden. Auch bei HP ging das...(nur mit ein paar Telefonaten und einen gemeinsamen Test mit dem HP Techniker )

Also, meistens gewährt der Hersteller dem Grosshändler, der de4m Einzelhändler und der dem Endkunden die Garantie. Ums für den Endkunden nicht endlos kompliziert zu machen, geht die Bearbeitung gleich an den Hersteller.

Jetzt nochmal zu Hifi: Wenn ich mir etwas kaufe, und ein Schaden in der Garantizeit eintritt, warum sollte der Hersteller da die Reparatur verweigern, nur weil die Garantiekarte fehlt?
Ich denke, so sorglos geht heute keiner mehr mit seinen Kunden um.


Ich hatte noch nire Probleme mit der Gaantie....

Grüsse Andreas
Elric6666
Gesperrt
#57 erstellt: 11. Jun 2004, 10:03
Hallo John_Bowers,



§ 462 BGB a.F.
gefunden

Da gibt es dann aber noch den geschätzten § 476a BGB (Recht auf Nachbesserung) – das ist dann
üblicherweise in den AGB`s aufgeführt.

Gruss
Robert
HamburgBoy
Ist häufiger hier
#58 erstellt: 11. Jun 2004, 10:07
wow

ich muss echt sagen jetzt weiß (Mann) echt mehr!

Scheiss wetter hier im Norden
Peter1
Stammgast
#59 erstellt: 11. Jun 2004, 13:56
Leute:

Die Interessen eines Endkäufers, ein mangelhaftes Gerät durch wen auch immer so schnell und kostengünstig wie möglich repariert oder ersetzt zu erhalten, sind doch was hier zählt, oder nicht?

Wie dieser Thread beweist, ist die ganze Garantie-Geschichte ein gefundenes Fressen für die Juristen. Diese können lediglich ihre Fachmeinung äussern, geben jedoch keine "Garantie" für deren Richtigkeit bzw. Durchsetzungsfähigkeit ab.
(Uuups: Eine solche Garantie wäre in der Tat eine verlockende Vorstellung: Im Falle des Unterliegens vor Gericht müsste der irrende Anwalt oder dessen Berufshaftpflichtversicherung dem Klienten den erlittenen Schaden ersetzen! ).

Im Ernstfall würde erst ein Richterspruch zeigen, was Sache ist. Bis dahin entstehen aber dem Endkäufer unerwünschte Kosten, Umtriebe und Ärger.

Eines ist doch sehr augenfällig: Der juristische Hick-Hack - wie nicht anders zu erwarten ist - mündet nicht in eine eindeutige und zweifelsfreie Schlussfolgerung aus. Warum in aller Welt gibt es dann immer noch Stimmen, die indirekt vom Einsenden der Garantiekarte abraten?

Lieber mal etwas zu viel zu tun als zu wenig.

Gruss

Peter
Markus_P.
Hat sich gelöscht
#60 erstellt: 11. Jun 2004, 13:58
Hallo Peter,

in Deutschland ist es in, Verantwortung abzuschieben!
Also ein bisschen patriotischer!!

Markus
Peter1
Stammgast
#61 erstellt: 11. Jun 2004, 14:04
Markus

Verstanden, bin aber Kuh-Schweizer! (Hier steht's diesbezüglich aber auch nicht besser!)

Gruss

Peter
Markus_P.
Hat sich gelöscht
#62 erstellt: 11. Jun 2004, 14:06
Naja, dann nicht patriotischer sondern eidgenössischer....
Antracis
Stammgast
#63 erstellt: 11. Jun 2004, 15:24
Wie jetzt auch immer der juristische Streit hier in diesem Thread ausgehen mag:

Meiner Erfahrung nach ist zumindest im Elektronik-"Discounthandel" die Gewährleistung von 6 Monaten ein Fakt. Sobald eine Mängelrüge seitens des Verbrauchers später als 6 Monate eingeht wird geprüft ob auf den Artikel eine Herstellergarantie besteht. Ist dies nicht mehr der Fall, wird in den meisten Fällen der Kunde "belehrt" werden, dass man nicht davon ausgehen könne, dass der Mangel von Anfang an bestanden habe und keine somit keine kostenfreie Gewährleistungsabwicklung mehr übernommen werde, wenn der Kunde nicht den Gegenbeweis anträte. Und nun versuch das mal, Kunde!

Da ich in dem Gebiet arbeite, erlebe ich selbst tagtäglich, wie zwischen Hersteller- und Händler versucht wird, Kosten zum jeweils anderen abzuschieben. Die Händler einerseits ächzen unter den Gewährleistungskosten und blocken so immer mehr ab (auch immer häufiger wird bei Rückabwicklung des Kaufvertrages bei fehlgeschlagener Nachbesserung eine Nutzungspauschale berechnet). Die Hersteller andererseits geben immer seltener eine Garantie, da sich viele Käufer von der Gewährleistung blenden lassen, die ja angeblich einer Garantie ebenbürtig sei - welch ein Trugschluss.

Interessant sind hierzu z.B. die mir nicht verständlichen Angaben zur Garantie auf der Seite von Toshiba:

http://www.toshiba.de/consumer/service/30/

Da steht also unter den FAQs z.B. folgendes:


Wieviel Garantie gibt TOSHIBA auf die Produkte?
Die Garantie wird generell vom jeweiligen Fachhändler festgelegt. Es empfiehlt sich die Garaniezeit auf der Kaufquittung bestätigen zu lassen. TOSHIBA gewährt schon seit vielen Jahren die mittlerweile gesetzlich vorgeschriebenen 2 Jahre Gewährleistung auf alle Produkte.


Nun frage ich mich, was Toshiba als Hersteller mit der Gewährleistung als gesetzlicher Händlerpflicht zu tun hat. Weiterhin sollte doch Toshiba als Hersteller freiwillige Garantieleistungen festlegen, und nicht die einzelnen Händler ?
Sollte ich das nicht fehlinterpretieren, handelt es sich hier schon um eine aus meiner Sicht absichtlich mißverständlich formulierte Darstellung, um den Kunden falsche Tatsachen vorzuspiegeln.

Wie auch immer: Durch den akuten Kostendruck und die immer kleiner werdenen Gewinnspannen im U-Elektronikbereich ist das im Moment ein sehr in Bewegung begriffenes Thema. Und es bewegt sich nicht zu Gunsten des Konsumenten, leider.

Gruß
Anti


[Beitrag von Antracis am 11. Jun 2004, 15:27 bearbeitet]
HKS_OB
Schaut ab und zu mal vorbei
#64 erstellt: 11. Jun 2004, 16:14

..., warum sollte der Hersteller da die Reparatur verweigern, nur weil die Garantiekarte fehlt?...
Grüsse Andreas


Hallo!

...weil der Hersteller nicht jede Kreuz- und Quelieferung unterstützen möchte?
Weil er nur mit halbwegs Planungssicherheit bereit ist bestimmte Produkte in Deutschland einzuführen?
Weil er die Reparatur von Geräten aus zumindest oft zweifelhaften Känälen nicht durchführen will?
Weil er seine Fachhändler motivieren möchte, an einen fachhandelorientierten Vertrieb seitens des Herstellers zu glauben?
Weil er Mehrwerte schaffen möchte und dabei diesen Mehrwert vorher einzukalkulieren hat?

Ich wüsste noch ein paar mehr Gründe...

P.S.:

Toshiba hat durchaus im Innenverhältnis die Möglichkeit eine Gewährleistung dem Händler gegenüber nicht auszuschließen. Somit kann der Händler "Regress" nehmen, wenn ein berechtiger Mangel durch ihn beseitigt wreden muss...

Beste Grüße
-Jürgen Haupt-


[Beitrag von HKS_OB am 11. Jun 2004, 16:17 bearbeitet]
HamburgBoy
Ist häufiger hier
#65 erstellt: 17. Jun 2004, 22:22
mal sehen was die bei Vincent machen werden. Auf der Garantiekarte steht innerhalb von 10 Tagen ab Kaufdatum zurück schicken! Ich habe es erst jetzt gemacht!(Das heißt 1 Monat später) mal sehen ob es Ärger gibt ?

Mfg,
Michi
HamburgBoy
Ist häufiger hier
#66 erstellt: 20. Jun 2004, 18:49
Weiß hier keiner warum ich die Karte inerhab von 10 Tagen zurück schicken sollte?

Bye,
Michi
Elric6666
Gesperrt
#67 erstellt: 20. Jun 2004, 20:57
Hallo HamburgBoy,


Karte inerhab von 10 Tagen zurück schicken sollte?


Das ist vermutlich ganz einfach – damit du es nicht vergisst!

Wenn du es aber nicht machst – kommt die gelbe Flut überdich

Gruss
Robert
HKS_OB
Schaut ab und zu mal vorbei
#68 erstellt: 21. Jun 2004, 09:23
Hallo!

Weiter oben steht Deine Antwort genau geschrieben!

"Weil Du sonst möglicherweise keinen GARANTIE-Anspruch gegen den Hersteller hast, da er die Regeln für seine Garantie frei bestimmen kann."
(Frei bestimmen heisst dabei wohl auch, dass er, und nur er, möglicherweise weiß, warum er das so vorgegeben hat.)

Lieber Gruß
HamburgBoy
Ist häufiger hier
#69 erstellt: 21. Jun 2004, 14:21
@ HKS_OB

Ganz tolle Antwort, dem Hersteller kann es doch egal sein!
Er braucht doch nur die Karte!!!

Bekommet man eigentlich was vom Hersteller zurück geschickt? So das man weiß er hat die Karte bekommen?
Peter1
Stammgast
#70 erstellt: 21. Jun 2004, 17:33
HamburgBoy, d a s ist aber nach all' den juristischen "Gutachten" und sonstigen Meinungen eine verdammt gute Frage, weil:

1. Die Zuverlässigkeit der Post auch nicht mehr das ist, was sie mal war

und

2. ggf. die Beweislast des Einsendens beim Endkäufer läge.

Der Weisheit letzter Schluss wäre ja somit, die Garantiekarte eingeschrieben mit Rückantwortschein zuzustellen ...

Wie stellt Ihr Euch dazu? -

Peter
HamburgBoy
Ist häufiger hier
#71 erstellt: 21. Jun 2004, 19:42
Stimmt aber das ist ja Crazy!!!
Peter1
Stammgast
#72 erstellt: 22. Jun 2004, 11:02
@ HamburgBoy

Entnehme einem gerade aktuellen Thread in einem anderen Forum, dass mindestens Rotel dieses nicht sehr kundenwürdige "Eingangs- und Zur-Kenntnis-nehmen-Problem" sauber und erst noch kundenfreundlich gelöst zu haben scheint:

Dem Endkunden wird offenbar nach Eingang der Garantiekarte eine Owners Card zugestellt, welche als Nachweis für die Garantie gilt. Diese Lösung ist für den Hersteller sicher aufwändig, dient aber deren Endkunden in doppelter Hinsicht:

1. Für erübrigt sich die Frage "Soll ich die Karte einsenden oder nicht?"

2. Er erhält einen Beweis für das Einsenden der Garantiekarte.

Gruss Peter
Markus_P.
Hat sich gelöscht
#73 erstellt: 22. Jun 2004, 12:00
Hallo,

nur als Info: Die wenigsten Herstelleradressen liegen in Konrinth! Bei 10 Tagen ist schon eine gewisse Karenzzeit intern mitberücksichtigt. Also da keine Bange machen, wenn man erst nach 10 Tagen einschickt und die Post 12 Tage braucht.....

Damit möchte man nur ausdrücken das die Garantiekarte zügigst!! zurückgesandt wird.

Markus
HKS_OB
Schaut ab und zu mal vorbei
#74 erstellt: 22. Jun 2004, 13:26
Hey und Hallo!

@Markus
So pauschal kannst Du das nicht sagen!

Epson hat z.B. eine Pixelfehlergarantie (bei Käufen durch Fachhändler), die für den Erhalt eines einwandfreien Projektors gültig ist. Sie gilt aber nur wenn die "Garantiekarte" innerhalb von 5 Tagen eingesandt wird!!!

Also lass' doch bitte die Pauschalierung. Es handelt sich um einzelvetragliche völlig individuelle Vereinbarungen eines jeden Herstellers!!!

Tut was die Hersteller wollen, oder lasst es!

Mehr kann man doch nicht versuchen Euch auf den richtigen Weg zu bringen!
Markus_P.
Hat sich gelöscht
#75 erstellt: 22. Jun 2004, 13:54
Hallo,

aber dennoch reicht eine "rechtzeitige Einsendung", also der Poststempel. Oder Jürgen?

Wobei ich als Händler die Arbeit dem Kunden schon abnehmen würde, und die Garantiekarte direkt behalten würde und einsenden würde...

Aber das nur am Rande.

Markus
HamburgBoy
Ist häufiger hier
#76 erstellt: 23. Jun 2004, 15:07
Hallo,

Also bei Vincent bekommt man keine Owner Card :-(((

Finde ich persönlich schade, den die Produkte von Vincent sind ja nicht grade geschenkt!!!

Bye,
Michael
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