Fernabsatzgesetz / Rückgaberecht - immer wieder ein Problem

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xlupex
Inventar
#1 erstellt: 17. Aug 2006, 17:50
Hallo!
Ich weiss nicht ob das Thema hier Richtig ist, denke aber das viele hier mit diesem Problem Erfahrungen gemacht haben und machen werden.

Darum gehts: Im "Online-Shop" eines Anbieters einen Artikel bestellt und bekommen. Kaum meldet man jedoch der Versandhändler, dass man gemäß dem Fernabsatzgetz vom Kauf zurücktreten möchte und sein Widerrufrecht anführt, erklärt einem dieser, auf sein Produkt treffe dieses Recht nicht zu.

Gerne genannt, die angeblichen "Sonderbestellungen" weil eine Ware nicht vorrätig im Lager war. Diese Artumentation ist natürlich bestandlos, da es im rechtlichen Sinne keine Sonderbestellung gibt, sondern nur eine Sonderanfertigung.
Um so einen Gedankenblitz bei den Händler zu erreichen braucht man jedoch meist einen Rechtsanwalt oder zumindest die Verbraucherzentrale.

Mein neustes Problem: Bestellung beim Absorberplatten-Versender. Obwohl ich gewöhnliche Maße des Onlinehändlers bestellt habe, 100x50x5 cm, 8 Stck pro Karton, somit gewöhnliche Katalogware, weigert sich der Händler die Platten zurück zu nehmen.
Sie hätten die Platten extra für mich angefertigt...

Was meint ihr dazu?
HiFi_Addicted
Inventar
#2 erstellt: 17. Aug 2006, 18:09
Wenns normale Katalogware ist hat der Händler gar keinen andere Wahl als es zurückzunehmen. Einen geöffnete Verpackung muss er auch Akzeptieren.

MfG Christoph
MikeDo
Inventar
#3 erstellt: 17. Aug 2006, 19:15

xlupex schrieb:
Hallo!
Ich weiss nicht ob das Thema hier Richtig ist, denke aber das viele hier mit diesem Problem Erfahrungen gemacht haben und machen werden.

Darum gehts: Im "Online-Shop" eines Anbieters einen Artikel bestellt und bekommen. Kaum meldet man jedoch der Versandhändler, dass man gemäß dem Fernabsatzgetz vom Kauf zurücktreten möchte und sein Widerrufrecht anführt, erklärt einem dieser, auf sein Produkt treffe dieses Recht nicht zu.

Gerne genannt, die angeblichen "Sonderbestellungen" weil eine Ware nicht vorrätig im Lager war. Diese Artumentation ist natürlich bestandlos, da es im rechtlichen Sinne keine Sonderbestellung gibt, sondern nur eine Sonderanfertigung.
Um so einen Gedankenblitz bei den Händler zu erreichen braucht man jedoch meist einen Rechtsanwalt oder zumindest die Verbraucherzentrale.

Mein neustes Problem: Bestellung beim Absorberplatten-Versender. Obwohl ich gewöhnliche Maße des Onlinehändlers bestellt habe, 100x50x5 cm, 8 Stck pro Karton, somit gewöhnliche Katalogware, weigert sich der Händler die Platten zurück zu nehmen.
Sie hätten die Platten extra für mich angefertigt...

Was meint ihr dazu?


Bei speziellen Extraanfertigungen ist es immer ein Problem mit dem Widerrufsrecht.
Hat denn der Händler vorher außweislich darauf hingewiesen, dass die Platten für Dich in dieser Größe hergestellt werden müssen?
Wenn nein, und davon gehe ich mal aus, kommt er aus dieser Nummer nicht raus.
Bezüglich Fernabsatzgesetz und den ganzen anderen Schladeradatz gucke mal unter:

http://www.wettbewerbszentrale.de/de/

Dort kannst Du dir nicht nur Infos holen, im Zweifelsfalle kannst Du dort auch anrufen und dir Aufklärung in Deinem Fall verschaffen.
Suche:
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