Lautstärke Polizei schnelle Hilfe

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Mario_D
Inventar
#1 erstellt: 02. Okt 2009, 09:13
Hallo,
bin gerade bei der beschallung eines events, es ist 9.uhr.
wir hatten mehrere anwohnerbeschwerden, so dass die polizei sagte, das wir leise machen sollten.

Ab wann dürfen wir krach machen? um 8 haben wir angefangen.

wir sind hier auch NICHT mit einer 18KW horn PA, sondern nur 2 olle Bassreflexkisten und 12er tops, dafür aber mit ordentlich amping.
zucker
Inventar
#2 erstellt: 02. Okt 2009, 09:58
90 maximal 95dbA vorausgesetzt, die VA ist ornungsgemäß als solche beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet und bestätigt worden.

Im Übrigen - es ist ein trugschluß zu glauben, man könne ab Uhrzeit x Krach machen, eine Bindung an Verträglichkeit ist zu jeder Tageszeit bindend.


[Beitrag von zucker am 02. Okt 2009, 09:59 bearbeitet]
Mario_D
Inventar
#3 erstellt: 02. Okt 2009, 10:17
hier is nix angemeldet, weder gema noch sonst irrgendwas
zucker
Inventar
#4 erstellt: 02. Okt 2009, 10:19
Dann würd ich den Summenschieber ganz schnell zudrehen!
Mario_D
Inventar
#5 erstellt: 02. Okt 2009, 10:32
wieso, was währen die folgen?
chrime
Inventar
#6 erstellt: 02. Okt 2009, 10:55
Naja, da nichts angemeldet ist hast du auch keine Berechtigung aufzudrehen. Schließlich ist das dann alles privat und somit ist Rücksicht walten zu lassen.

Sollte das ganze öffentlich sein und keine GEMA gezahlt werden obwohl Tonträger gespielt werden, so kann die GEMA über solche Beschwerden Wind von der Sache bekommen und dann wird's ganz schnell teuer.
Mario_D
Inventar
#7 erstellt: 02. Okt 2009, 11:07
1. wie teuere?

2. nicht direkt öffentlich, es ist schulintern, fremde leute kommen nicht. ca. 50 schüler.
chrime
Inventar
#8 erstellt: 02. Okt 2009, 11:40
Bei öffentlichen Sachen: http://www.meinartist.de/news.php?id=77

Wie sieht der der Produktionsort aus ?

Evtl. noch auf Din 15905-5 achten.
dj_suki
Inventar
#9 erstellt: 02. Okt 2009, 11:45
Ob angemeldet, nicht angemeldet ist völlig egal.

Wenn ihr lärm erzeugt, der von den umliegenden Anwohnern als Ruhestörend, weil nach Uhrzeit und Außmaß nicht ortsüblich, empfunden wird, ist das eine Ordnungswiedrigeit nach § 117 OwiG bzw. der spezielleren Landesnormen.
Wenn es beschwerdn gibt, und die Ordnungsbehörden dies nachvollziehen können, müsst ihr leiser machen.

Bußgelder gehen, so weit wie ich es in Erinnerung habe bis 50.000 € (nicht nachgeprüft)

Anzumelden wäre eine öffentliche Vergnügung.
Eine Schuldisco ausschließlich für Schüler einer Jahrgangsstufe würde meiner Ansicht nach nicht darunter fallen.
Erlaubnispflichtig ab wäre die ab einer bestimten Größe.
(So die Rechtslage in Bayern)


Gema ist eine andere Geschichte:
Bei einer nicht (Gema)angemeldeten öffentlichen Veranstaltung zahlt ihr den doppelten Tarif. Das ist jusistisch kaum nachvollziehbar aber ständige Praxis und höchstrichterlich abgesegnet.
Eure 50 Personen Schülerdisco ist grenzwertig. Alle Teilnehmer müssten mit dem Veranstalter persönlich bekannt sein. Bei 50 Schüler einer Jahrgangsstufe liegt man da an der Grenze würde ich sagen.
Mechwerkandi
Inventar
#10 erstellt: 02. Okt 2009, 13:06

dj_suki schrieb:

Ob angemeldet, nicht angemeldet ist völlig egal.

Eben.
Und wie laut das wirklich ist, ist auch völlig schnurzz, wenn es irgendwem zu laut vorkommt.

Da können die selbsternannten Säulenheiligen 10x über Uhrzeiten und dB Grenzen schwadronieren.
nfsgame
Stammgast
#11 erstellt: 02. Okt 2009, 13:13
Also als kleinen Lautstärkerichtwert könnte man 96Db(A) nehmen. Allerdings immer mit "Luft nach unten", also das auf die NAchbarn rücksicht genommen wird.
Wegen Gema ist das sone Sache, wenn das mit bis zu 60 Personen, die der Veranstallter kennt ist dann kümmern die sich eigendlich nicht darum (bei uns in NDS (!)). Wenn es eine Schulveranstalltung ist dann rede mal mit einem der sich sonst immer um soetwas kümmert, unsere Schule zahlt beispielsweise ne Pauschale an die Verbrecherbande.
_Floh_
Hat sich gelöscht
#12 erstellt: 02. Okt 2009, 14:10
Soweit ich weiß gibt es einen Wert, den die Leute, die am nächsten an der VA dran sind, tolerieren müssen.

Ob dieser vor den Fenstern oder im Raum gemessen werden muss, kann ich leider nicht sicher sagen.

Allerdings hängt das von der Stadt und auch dem Stadteil ab.

Ohne Gesetzesvorlage für sowas kommt man in Deutschland bestimmt nicht aus
Mario_D
Inventar
#13 erstellt: 02. Okt 2009, 16:10
Aber hey, rund herum sind eigentlich gar keine direkten häuser, sondern erst weiter entfernt. Und Rund um den Sportplatz sind Bäume, danach kommt das Freibad, was sowieso schon geschlossen hat, und dann kommen erst ein paar häußer. Und da hat man definitiv nichts mehr gehört, ich war selbst hören.
und ich habe da auch nur mit 2X 18 krach gemacht, und mt nix größerem.

Die Beschwerden können also nur von Menschen kommen, die mit ihrem Hund spazieren gegangen sind.
Achja, es ist die letzten 10jahre dort garaniert kein krach gemacht wurden, heute ausnahmsweise mal, weil sich die gelegenheit geboten hatte. und die nächsten 10jahre wird dort auch nicht wieder irrgendwer krach machen. Und dann sowas.

Naja, ist jetzt vorbei, soweit keine ausfälle zu beklagen, so um 11uhr wanderte der masterfader dann auch wieder in die höhe, anscheinend keine beschwerden.
Jobsti
Inventar
#14 erstellt: 02. Okt 2009, 16:32
In Hessen im Mischgebiet, sind's von 6-22 Uhr 60dBA,
welche beim Nachbar ankommen dürfen maximal, von 2-6 Uhr dann 45dBA. (Reine Wohngebiete sind tagsüber 50dbA, nachts 35dBA)

Gemessen wird zum Glück in dBA**, ergo darf der Bass mal um EINIGES lauter sein als der Rest.
Gemessen wird beim Nachbar 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes* nach DIN4109

*
Schutzbedürftiger Raum ist zB das Wohn- oder Schlafzimmer, Küche fällt hier zB. weg, außer es ist ne Wohnküche.

**
dB(A) steht für "Dezibel A-Bewertung", da der TA-Lärm als LAeq in dB(A) über die Zeit ermittelt wird.



Seid ihr euch Sicher, dass beim Nachbar keine 60dBA ankommen, drückt den Ordnungshütern nen Pegelmesser, welcher ne A-Bewertungskurve hat in die Hand, damit können die ja schon mal grob messen, hilft manchmal, am besten es is schon nen Klasse 2 Gerät.
Könnt ja mal knapp drüber rechnen, macht ihr 120dB auf 1m, hat man in 500m immernoch 66dB, allerdings direkter Weg vor den Kisten ohne Hindernisse.
Neben den Kisten sind's dann auch mal unter 60dB, mit Hindernissen, wie Bäumen etc. erst recht unter 60dB.

PS:
- Eine Reihe von Anlagen fallen nicht unter die TA Lärm, so z. B. Sport- und Freizeitanlagen sowie Anlagen für soziale Zwecke (Kindergarten etc.).

- Wie das Mit Waldgebieten ausschaut, kann ich net sagen, hier kommt's auf den Förster an.

- Viele Leute beschweren sich einfach nur, weil sie überhaupt etwas hören, aber fühlen sich eigentlich net gestört.



Anm.:
Allerdings ist das Gewerbe-, also TA-Lärm, sollte hier aber auch so gelten denke ich.

MfG


[Beitrag von Jobsti am 02. Okt 2009, 16:47 bearbeitet]
Mario_D
Inventar
#15 erstellt: 02. Okt 2009, 16:51

Jobsti schrieb:

- Viele Leute beschweren sich einfach nur, weil sie überhaupt etwas hören, aber fühlen sich eigentlich net gestört.
MfG


genau das habe ich mir auch gedacht, da dran wirds wohl liegen. Sind ein paar leute wohl mit ihrem Hund spazieren gegangen, haben musik gehört, haben sich gedacht, das war doch noch nie hier, das muss sofort abgestellt werden, und haben bei der polizei angerufen.

SCHÖNEN dank auch. Das heisst, besonders früh aufstehen, eine dreiviertel stunde lang besonders schnell aufbauen, das ganze zeug 1km schleppen, weil man mit nem auto nicht ran kommt an den sportplatz. Und dann will man mal ien bisschen gas geben (soviel wie halt möglich ist mit 2X 18ern), und dann wird einem nach 10 minuten noch nichtmal halbgas, das man unverzüglich auf Zimmerlautstärke stellen soll.

super. die veranstaltung hätte ich unter diesen umständen auch mit 2 jbl control one und nem batterieverstärker betreiben können. aber nein, man hatte ja größeres vor, und hatte sich dafür extra ein qualitäts aggregat gemietet. (Flüsterleise, nicht zu höhren)

So kann mna mir den Tag versauen, gehe jetzt erstmal Die ganzen Kabel putzen, war schön matschig.
hippelipa
Inventar
#16 erstellt: 04. Okt 2009, 11:13
Manchmal kann man sich mehr Spielraum verschaffen, wenn man die Polizei mit Ihren eigenen Waffen schlägt. Dazu immer die passende TA-Lärm (Auszug aus dem Bundesemmisionsschutzdingens) dabei haben und ein gutes Messgerät. Dann einfach mal ganz freundlich nachfragen, wo genau der Verstoß auszumachen ist, wenn die schon mit Busgeld oder sowas drohen.

Fakt ist, das die Grünen in der Regel keine Ahnung haben und denken Sie dürfen alles einfach dicht machen. Aber ein paar Rechte haben wir ja auch. (You ve got to fight for your right to Party)

Also, wenn die kommen braucht man einen der seriös aussieht, , kompetent ist, nicht zu bedrucken ist, und gut reden kann. Der kann dann versuchen die Polizei sachlich über seinen eigenen Standpunkt aufzuklären und mit etwas Glück kann man eine Vorort-Messung druchführen und einen Mittelweg ohne Zimmerlautstärke finden.
Mario_D
Inventar
#17 erstellt: 04. Okt 2009, 20:59
dafür kennt sich aber leider niemand von uns richtig mit der rechtslage aus, zudem unsere VA dann wohl auch angemeldet hätte müssen werden, und von gema fange ich lieber garnicht erst an.
JesusonSpeed
Inventar
#18 erstellt: 04. Okt 2009, 21:54
Also wenn es eine Schulveranstaltung war, dann sollte es keine Probleme geben.
Meine Schule (ich bin der DJ und Tontechniker der Schule) macht sowas öfter und da wird pauschal mit der Gema abgerechnet, sollte also euch nicht betreffen.
Was das Anmelden beim Ordnungsamt betrifft sollte dies meiner Meinung nach auch über die Schule laufen.
DaRuLe2
Inventar
#19 erstellt: 05. Okt 2009, 01:02

zucker schrieb:
90 maximal 95dbA vorausgesetzt, die VA ist ornungsgemäß als solche beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet und bestätigt worden.

Im Übrigen - es ist ein trugschluß zu glauben, man könne ab Uhrzeit x Krach machen, eine Bindung an Verträglichkeit ist zu jeder Tageszeit bindend.


Wobei ich mich da immer noch Frage, wo das ganze gemessen wird...

Beispielweise Turnhalle:

Bei einer Veranstaltung kam einer rein, hat die Lautstärke gemessen vom zuständigen Landratsamt.

Das ganze am fast letzten Punkt der Halle, im Endeffekt schon am Ausgang...da waren es dann 93DB.

Wenn ich nun das ganze hochrechne bei 22 Meter Hallenlänge kann sich jeder denken, wie laut es wirklich war.

Gibt es da auch einen vorgeschriebenen Abstand etc?

Es wurde dann noch im freien vor der Halle gemessen, da waren es noch ca. 7X DB.

Würde mich ehrlich gesagt auch mal interessieren...ich muss gestehen, ich hab die Lrämverordnung etc noch nicht durchgelesen. Weiß lediglich von dem Herrn, dass man wohl innen nicht über 95DB darf und außen über XY (hab ich schnell wieder vergessen)!
Jobsti
Inventar
#20 erstellt: 05. Okt 2009, 09:09
Normal wird ganz vorne gemessen, ab der quasi ersten Person,
denn es geht ja um den max Pegel.

Zudem sollte auch darauf geschaut werden, dass A-bewertet gemessen wird.


[Beitrag von Jobsti am 05. Okt 2009, 09:10 bearbeitet]
chrime
Inventar
#21 erstellt: 05. Okt 2009, 09:18
Bei Live-Events wird meines Wissens nach am FOH gemessen. Zumindest ist das das, was ich so erlebt habe.
hippelipa
Inventar
#22 erstellt: 05. Okt 2009, 11:07
Oh.. bitte kein Halbwissen verbreiten.

Wir müssen unterscheiden.

- Schutz der Besucher "Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schalldruckpegel bei Lautsprecherwiedergabe"(DIN15905-5)
-> Körperverletztung


- Und Einhaltung des Immissionsschutzgesetzts nach der TA-Lärm, sprich da gehts um die Nachbarn.
-> Ruhestörung

Messen muss man erstmal immer da wo die Störung auftritt. Also im Puplikum an der lautesten Position, oder beim Nachbarn am nächstgelegenen Schlafzimmerfenster. Dann kann man natürlich vergleichswerte zum FOH bilden und dort messen mit dem Auf, bzw. Abschlag.

Gemessen wird L(a)leq und L(c) max und wer jetzt noch durchblickt soll mal bescheit geben. Mit der neuen DIN wurde zwar einiges vereinfacht, trotzdem können die wenigsten am Markt befindlichen Messgeräte so etwas Messen. Es schadet aber nicht wenn man sich mal selbst etwas kundig macht.
Jobsti
Inventar
#23 erstellt: 05. Okt 2009, 14:06
*meld*

Also mit dem Monacor Teil (DBmess) geht das schon ganz gut,
ansonsten original DBmess Hardware mit kaufen und gleich den Kurs belegen!

Normal hat man 2 Mikros, mit dem einen wird direkt vorne gemessen, bevor die VA beginnt,
das 2te Mikro ist dann quasi irgendwo an der Decke befestigt, damit keiner ran kommt und es nicht stört.
Das 2te Mikro wird dann quasi durch das erste kalibriert.

Über den Abend sollte dann aber mit 2 Mikros gemessen werden, eben um vor Ausfall oder gar Manipulation zu schützen,
alternativ könnte man das 2te auch wo anders anbringen um nen 2ten pegel zu messen, zB. auf der Bühne (Musiker)

Natürlich wird und muss das Ganze geloggt werden!

Am aller einfachsten: lasst's machen


Afaik zählt am Ende eigentlich nur der Leq (A). Lmax/peak wird zur Sicherheit mitgeloggt, weiß aber die Integration grade net auswendig, Gewichtung ist aber auch A soweit ich weiß.


[Beitrag von Jobsti am 05. Okt 2009, 14:12 bearbeitet]
hippelipa
Inventar
#24 erstellt: 05. Okt 2009, 14:58

Jobsti schrieb:

Afaik zählt am Ende eigentlich nur der Leq (A). Lmax/peak wird zur Sicherheit mitgeloggt, weiß aber die Integration grade net auswendig, Gewichtung ist aber auch A soweit ich weiß.


http://www.din15905.de/
"Der Spitzenschallpegel L(C)peak ist auf 135dB zu begrenzen."
Das ist ja gerade das knifflige, da die wenigsten C und A gleichzeitig protokollieren. Kommt man an eigentlich an einem PC mit Messsoftware nicht vorbei.
Jobsti
Inventar
#25 erstellt: 05. Okt 2009, 15:41
Naja, einige Klasse 2 Messgeräte können das schon, kostet aber

Aber mit dem PC is man auf der sicheren Seite, nen Laptop oder gar netbook hat man ja heutzutage eh irgendwo rumfliegen oder dabei.

Ich muss nochma die Anleitung von den Monacor Ding anschauen, kann sogar sein, dass die Kiste beides ohne PC loggt.
DaRuLe2
Inventar
#26 erstellt: 05. Okt 2009, 17:18

hippelipa schrieb:

Jobsti schrieb:

Afaik zählt am Ende eigentlich nur der Leq (A). Lmax/peak wird zur Sicherheit mitgeloggt, weiß aber die Integration grade net auswendig, Gewichtung ist aber auch A soweit ich weiß.


http://www.din15905.de/
"Der Spitzenschallpegel L(C)peak ist auf 135dB zu begrenzen."
Das ist ja gerade das knifflige, da die wenigsten C und A gleichzeitig protokollieren. Kommt man an eigentlich an einem PC mit Messsoftware nicht vorbei.


Ich muss mal schauen, was mein Messgerät misst...ob das A ist oder was anderes.

Ein software zum loggen hab ich...

Nun ist aber wieder die Frage...einmal 135 Peak, dann 96 max...dann wieder Nachbar 60 usw...soviel kann man doch gar nicht messen und vor allen Dingen nicht Dauerhaft.

Bei 135 Peak ist es schon eigentlich wieder Körperverletzung - es sei denn man sperrt 5 Meter vor der Bühne alles ab ;-)
Jobsti
Inventar
#27 erstellt: 05. Okt 2009, 17:31
Also:

TA-Lärm usw. is wegen Gewerbe, Nachbarschaft etc....
ca. 60dB tagsüber, (Wird über die Zeit von 6 -22 Uhr [beim Nachbarn] gemittelt, somit darf man kurzzeitig diesen Wert auch überschreiten!),je nach Gebiet und Bundesland,

Und dann auf Veranstaltungen der Pegel, LAeq ist hier in hessen zB 99dB, hinzu kommt noch der LCp mit 135dB.
die 135dB sind nen peak Wert, dieser wird nur extrem kurz auftreten, auch wenn der Durchschnitt LAeq (ist auch über die zeit gemittelt, jedoch an lautester Position im Publikum] bei 99dBA liegt.

Hörschäden, Tinitus usw. sind nen Produkt aus Schalldruckpegel UND Zeit zusammen.


Anm.:
Tinitus kann auch stressbedingt auftreten, auch bei viel geringeren Pegeln, ergo theoretisch auch, wenn's klirrt aber net laut is, da das extrem stresst.
Man schaue sich die Vorschriften für den Tiefbau an, hier muss man schon ab (afaik) 88dB nen Ohrenschützer aufsetzen, da man idR. ja sehr lange diesem Lärm ausgesetzt ist.


Wie die GENAUEN Richtwerte sind, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, also geht auf eure entsprechende Homepage und lest es nach.

In den hübschen PDFs zum TA-Lärm ist zB. auch genau beschrieben wie, wo, wieso und mit was genau gemessen werden muss, wird und kann.


Mit nem halbwegs tauglichen messgerät kannst du für dich messen, halbwegs Sicherheit, falls mal die Grünen kommen.
Wenn wirklich ne Anzeige wegen Körperverletzung kommt, muss da schon was 100% Kalibriertes stehen, mindestens Klasse 2 (Glaube hängt au vom Bundesland ab)


Wie immer, natürlich alles ohne Gewähr was ich schreibe,
wer was zu ergänzen oder korrigieren hat, ich bitte darum.

MfG


[Beitrag von Jobsti am 05. Okt 2009, 17:36 bearbeitet]
DaRuLe2
Inventar
#28 erstellt: 05. Okt 2009, 18:24
Ok, soweit alles klar.

Nun gehen wir mal einen Schritt weiter.

Ich trete nur als Verleiher z.B. auf.

Am Pult steht ein DJ bzw. die Liveband hat Ihren eigenen Mischer etc...

Bin ich richtig der Annahme, dass ich dann keinerlei Verantwortung trage wenn ich das ganze im Bookingvertrag / Mietvertrag ausschließe? Ich kann ja nichts dafür, wenn die Jungs mal eben auf +10DB am Pult gehen etc.

Klar, Limiter sind gesetzt aber eben auf dem Punkt wo die Anlage dann langsam das kotzen anfängt...und das ist eben nunmal extrem hoch.

Und wie gesagt...was auch immer mein Messgerät misst - ich hatte als Max Wert am Ende des Publikums 105DB (Lassen wir es als Mittelwert 100 gewesen sein!) - da haben selbst meine Ohren mehr wie geglüht...hab dann auch am Controller runtergefahren...war aber immernoch sehr laut!
Nur kann ich doch nichts dazu wenn die DJ´s den Hahn aufdrehen?

Seh ich das richtig?
Jobsti
Inventar
#29 erstellt: 06. Okt 2009, 11:54
Richtig,

du vermietest den Kram nur.
Entweder fällt das dann auf den Veranstalter oder quasi den Toni zurück, eher aber auf den Veranstalter.
hippelipa
Inventar
#30 erstellt: 06. Okt 2009, 15:40
Glücklicherweise ist das momentan so das immer der Veranstalter dran ist. Denn der Veranstalter hat dafür zu sorgen das die gebuchte VT-Firma kompetent ist. Holt der sich dann HobbyKistenSchlepper die keine Ahnung von nix haben, hat der Veranstalter schuld. Selbst wenn das schlimmeres passiert.

Aber das ist mein momentaner Stand. Ich denke auch das es kritischer wird, wenn eine Fachfirma mit Meisterbrief Mist baut.
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