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LG LB- und UB-Serie 2014 bis 105", 21:9, mit UHD nun auch passives 3D in 1080p

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BigBlue007
Inventar
#1553 erstellt: 04. Aug 2014, 11:20

de_dexter (Beitrag #1552) schrieb:
Ja, ich verkneife mir ein Softwareupdate dann wohl erstmal!

Geht denn bei Dir 2nd Screen?

Nimmt es eigentlich Einfluss auf die automatische Helligkeit welchen wert ich bei der Hintergrundbeleuchtung eingestellt habe bevor ich Energie sparen auf Auto stelle?

Kann ich mir nicht vorstellen. Wäre jedenfalls ziemlich unsinnig.

Bei der LM Serie konnte man ja noch die Mindesthelligkeit und Abtastempfindlichkeit einstellen, dies geht ja anscheinend beim LB nicht mehr...

Nein, das war bei den LMs noch komfortabler, das stimmt. Aber immerhin ist der Sensor überhaupt wieder da, und bei den meisten anderen geht ja auch nur an und aus.
de_dexter
Stammgast
#1554 erstellt: 04. Aug 2014, 12:12
Ich habe 2nd Screen mit meinen Apple Geräten noch nicht getestet, werde dies heut Abend mal machen und dann Rückmeldung geben.
Kannst du mal deine Bildeinstellungen posten?
Ich bin mit meinen eigentlich sehr zufrieden und werde sie heut oder morgen mal posten.
BigBlue007
Inventar
#1555 erstellt: 04. Aug 2014, 13:00
Bildmodus: Kino
Hintergrundbeleuchtung: Energie sparen
Kontrast: 95
Helligkeit: 50
Schärfe: 20
Farbe: 50
Farbton: 0
Dynamischer Kontrast: Mittel
Super Resolution: Hoch
Farbumfang: Standard
Kantenschärfer: Aus
Gamma: 2.2
Weißabgleich -> Farbtemp.: Warm1
Rauschunterdrückung: Automatisch (wirkt bei schlechterem Material ganz gut gegen das Bildrauschen)
MPEG-Rauschunterdrückung: Aus
Schwarzwert: Autom. (Tuner), Tief (ext. Tuner/PS4)
Echtes Kino: ein
Autom. Helligkeitsregelung: Aus
LED Lok. Dimming: Hoch
TruMotion: Clear Plus
BigBlue007
Inventar
#1556 erstellt: 04. Aug 2014, 17:16
Zur Info bzgl. 2nd Screen:

Aktuell arbeitet das 2nd Display leider nicht wie es geplant war. Daher lassen wir es aktuell bei uns in der Technik/Entwicklung pruefen und sind hier leider auf Ergebnisse angewiesen. Daher koennen wir Sie aktuell leider nur um Geduld bitten, bis unsere Entwicklung hierzu durch ein Softwareupdate eine Loesung anbietet.

Interessant ist, dass man mir abschließend, genau wie auch damals beim 860V, anbietet, das Gerät über den Händler zurückzunehmen, d.h. mit dieser Aussage kann ich ohne Weiteres auch nach den 14 Kulanztagen in den MM laufen und denen das Teil wieder hinstellen, weil die es ihrerseits dann an LG retournieren können und nicht auf einem Gebrauchtgerät sitzenbleiben müssen:

Sollte dieser Punkt das entscheidene Kaufkriterium gewesen sein, moechten wir Sie hoefflich bitten ueber Ihren Haendler einen Austausch bei uns als Hersteller zu beantragen.


Die Geschichte wiederholt sich also tatsächlich...

Hab ja nun ausreichend Zeit, mir zu überlegen, was ich mache.
de_dexter
Stammgast
#1557 erstellt: 04. Aug 2014, 17:40
Wo finde ich die 2nd Screen Funktion?
Dann teste ich das mal...
BigBlue007
Inventar
#1558 erstellt: 04. Aug 2014, 19:59
Im TV musst Du da gar nichts machen und findest auch nix. In der App muss es einen entsprechenden Punkt geben. Wie der aussehen soll, weiß ich leider nicht, da es bei mir in der App nichts dergleichen gibt. Vermutlich wird das bei Dir auch so sein.

Du musst am TV allerdings auf jeden Fall auf einem der internen Tuner sein, und dort auf einem nicht verschlüsselten Sender. Mit verschlüsselten Sendern oder externen Zuspielern geht es sowieso nicht.
e1-571
Stammgast
#1559 erstellt: 04. Aug 2014, 21:35
@bigblue007
-----Mit verschlüsselten Sendern oder externen Zuspielern geht es sowieso nicht...... aber nur bei LG bei Samsung ( HU8590 und H8090 bzw den "alten" F8590 geht alles auch extern zugespielt! Beim 870v ist der Punkt mit FW wohl wieder draussen auch App wurde per Update wieder der Funktion -beraubt- laut LG Support du hattest angemerkt das es die Funktion auch bei einem anderen LG gab und dann wieder entfernt.... warum ist LG so unterwegs ???
de_dexter
Stammgast
#1560 erstellt: 04. Aug 2014, 22:48
Welche App brauche ich denn da?
Habe die LG TV Remote web OS App drauf...
BigBlue007
Inventar
#1561 erstellt: 05. Aug 2014, 00:53
Ja, genau die. Eine andere gibt es nicht. Und wenn Du da nichts findest, dann geht es Dir wie mir. Offenbar ging das in einer älteren Version, aber jetzt halt nicht mehr.


e1-571 (Beitrag #1559) schrieb:
aber nur bei LG bei Samsung ( HU8590 und H8090 bzw den "alten" F8590 geht alles auch extern zugespielt!

Das weiß ich. Ich habe einen F9090 hier stehen. Hier geht es aber um die LGs. Was die anderen diesbzgl. können, ist hier eigentlich eher off-topic.

Beim 870v ist der Punkt mit FW wohl wieder draussen auch App wurde per Update wieder der Funktion -beraubt- laut LG Support du hattest angemerkt das es die Funktion auch bei einem anderen LG gab und dann wieder entfernt.... warum ist LG so unterwegs ???

Tja, das ist eine sehr gute Frage. Vor allem auch deshalb, weil es ja sogar DIESELBE FUNKTION wie damals betrifft. Man sollte ja eigentlich meinen, dass die das Rad nicht jedes Mal neu erfinden und immer wieder dasselbe schiefläuft, aber dem scheint wohl nicht so zu sein.


[Beitrag von BigBlue007 am 05. Aug 2014, 00:54 bearbeitet]
de_dexter
Stammgast
#1562 erstellt: 05. Aug 2014, 01:05
Alles klar, dann funktioniert es wohl mit meinem TV oder halt der Version der App auch nicht...
dizzya83
Neuling
#1563 erstellt: 05. Aug 2014, 09:52
Hab mir jetzt auch ein 870 v geholt :-) bei mediamarkt aber mein Gott wíe hermes versand mit ware umgeht ist ja grausam. aber jetzt mal ne frage hab letzten hier irgendwo gesehen ,wo das mit den farbigen aufkleber erklärt wurde ,orange Neuware, und grün retoure etc. nur unter suche finde ich nichts mehr. ich hab ein blauen sticker aufkleber was bedeutet das?
drsoran2
Ist häufiger hier
#1564 erstellt: 06. Aug 2014, 00:58
@bigblue07

Haben die auch gesagt welche Modelle die Funktion hatten/haben/haben sollen? Ich habe hier einen LB650V und laut einem Produktdatenblatt und z.B. der Amazon und Otto Produktbeschreibung soll der auch 2nd Screen haben was ein wichtiger Kaufgrund für mich war!

Leider hat es der TV aber nicht und hatte es bisher auch nicht. Habe ihn Anfang Mai im Saturn gekauft.

Wie wäre das mit einem eventuellen Austausch? Ich meine es bringt mir ja nichts wenn ich ein neues Gerät desselben Modells bekomme, dass wird kaum auf magische Art 2nd Screen haben...

Bekomme ich mein Geld zurück oder ein Gerät mit 2nd Screen oder wie?!

Auch ist der Kauf seit Mai ne Weile her.
de_dexter
Stammgast
#1565 erstellt: 06. Aug 2014, 06:26
Einfach mal beim LG Kundenservice anrufen.
Gipsi
Ist häufiger hier
#1566 erstellt: 06. Aug 2014, 09:26
Ich habe nochmal eine Frage zur automatischen Helligkeitsregelung. Ich habe den LB650v und bekomme es einfach nicht, dass ich die Funktion aktivieren kann. Ich habe verschiedene Modi getestet und immer war das Feld ausgegraut. Was muss man einstellen, damit ich die auto Helligkeit aktivieren kann?
e1-571
Stammgast
#1567 erstellt: 06. Aug 2014, 10:08
@drsoran2 wurde doch schon geschrieben welche LB laut LG 2nd Screen Funktion haben und welche nicht bzw nach Update scheinbar gar keiner mehr
drsoran2
Ist häufiger hier
#1568 erstellt: 06. Aug 2014, 11:10
Ja der 870v, aber was ist mit anderen Geräten? Meiner soll es auch haben, hat mir der LG Chat damals gesagt aber die hätten Probleme mit der App und darum geht es noch nicht...außerdem steht auch online bei mehreren Seiten dass er 2nd screen hat, ich bilde mir das nicht ein und deshalb betrifft mich die Problematik auch.
e1-571
Stammgast
#1569 erstellt: 06. Aug 2014, 11:14
meine infos sind lg ub980v & lg lb870v only und kein anderes ..... diese sind aber nach fw update auch wieder funktionslos. momentan wird bei keinen lb diese funktion angeboten nur noch la serie......muss man nicht verstehen aber lg scheint funktions raub als normal zu betrachten und was in zig seiten steht bzw in den info blättern da muss man sehr vorsichtig sein ( gerade bei LG)


[Beitrag von e1-571 am 06. Aug 2014, 11:15 bearbeitet]
BigBlue007
Inventar
#1570 erstellt: 06. Aug 2014, 15:37

drsoran2 (Beitrag #1564) schrieb:
Haben die auch gesagt welche Modelle die Funktion hatten/haben/haben sollen?

Warum sollten sie? Ich habe natürlich nur bzgl. meinem gefragt.

Allerdings ist naheliegenderweise davon auszugehen, dass es sich hierbei um kein spezielles Problem des 870V handelt, sondern um ein allgemeines Problem ALLER Geräte, die auf dem neuen WebOS basieren. Basiert der 650V auch auf WebOS? Dann geht es bei dem auch nicht.

Wie wäre das mit einem eventuellen Austausch? Ich meine es bringt mir ja nichts wenn ich ein neues Gerät desselben Modells bekomme, dass wird kaum auf magische Art 2nd Screen haben...

Natürlich nicht.

Bekomme ich mein Geld zurück oder ein Gerät mit 2nd Screen oder wie?!

Beides ist möglich. Die Entscheidung liegt ja bei Dir. Dem Gerät fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, die derzeit auch nicht per Reparatur bzw. Update nachrüstbar ist. Somit hast Du, solange das so ist, während der kompletten 2-jährigen Gewährleistungsfrist einen Anspruch auf Wandlung, sprich also, Gerät zum Händler bringen und Geld zurückbekommen. Dazu muss man sich nicht mal vorher mit LG in Verbindung gesetzt haben, so wie ich das gemacht habe, aber es vereinfacht die Sache natürlich u.U. erheblich, vor allem, wenn der Kauf schon etwas länger her ist, weil die Aussage von LG ja impliziert, dass der Händler das Gerät seinerseits an LG retournieren kann.

Ich habe genau dieses Prozedere mit einem LG aus genau demselben Grund schon einmal durch - der Kauf war damals auch ein paar Monate her; war überhaupt kein Problem. Der Händler hat mit irgendwem bei LG telefoniert, der ihm irgendein Formular geschickt hatte, mit dem er das Teil dann seinerseits retournieren und es somit stressfrei von mir zurücknehmen konnte. Aber wie gesagt - eigentlich muss man das nicht machen. Das Feature fehlt, ist im Moment nicht nachzurüsten, und damit muss der Händler das Ding zurücknehmen. Punkt.

Ob Du dann ein anderes Gerät mitnimmst oder nicht, ist Deine Sache.


Gipsi (Beitrag #1566) schrieb:
Ich habe nochmal eine Frage zur automatischen Helligkeitsregelung. Ich habe den LB650v und bekomme es einfach nicht, dass ich die Funktion aktivieren kann. Ich habe verschiedene Modi getestet und immer war das Feld ausgegraut. Was muss man einstellen, damit ich die auto Helligkeit aktivieren kann?

Die automatische Helligkeitsregelung wird unter Menü -> Bild -> Energie sparen aktiviert. Dort "Automatisch" auswählen. Dieser Punkt darf m.E. nie ausgegraut sein.

Sobald man in diesem Punkt irgendwas anderes als "Aus" auswählt, wird unter Menü -> Bild -> Bildanpassung der Regler für die Hintergrundbeleuchtung ausgegraut - was aber auch logisch ist.


[Beitrag von BigBlue007 am 06. Aug 2014, 15:41 bearbeitet]
Rainer_Hohn
Inventar
#1571 erstellt: 06. Aug 2014, 16:15
Was bitte ist der (Haupt)Unterschied zwischen UB980V und LM960V?

Sorry, falls es schon beantwortet wurde.

Danke
BigBlue007
Inventar
#1572 erstellt: 06. Aug 2014, 16:34
4k vs. Full-HD?
Rainer_Hohn
Inventar
#1573 erstellt: 06. Aug 2014, 16:49
Beide sind UHD. Ist der UB der Nachfolger vom LM?

http://www.lg.com/de/tv/lg-84LM960V
BigBlue007
Inventar
#1574 erstellt: 06. Aug 2014, 17:19

Rainer_Hohn (Beitrag #1573) schrieb:
Beide sind UHD.

Komisch. Das muss mir damals, als ich den 55LM960V hatte, entgangen sein, dass der auch schon UHD konnte. In 2012. Sehr interessant...
DJD187
Stammgast
#1575 erstellt: 06. Aug 2014, 17:25
Der LM ist aus 2012 und normalerweise hat die LM Serie kein UHD. Der 84er scheint aber, zumindest laut lg.com, tatsächlich 4K Auflösung zu unterstützen - die kleineren Diagonalen aber definitv nicht. Der UB ist aus 2014, also ein aktuelles Modell. Es liegen also 2 Jahre zwischen den Geräten und da gab es gerade im Bereich UHD schon einige Neuerungen . Speziell beim HDMI Eingang sehe ich da große Kompatibilitätsprobleme. Die UB Modelle sind die ersten "echten" UHD TVs von LG.


[Beitrag von DJD187 am 06. Aug 2014, 17:29 bearbeitet]
drsoran2
Ist häufiger hier
#1576 erstellt: 06. Aug 2014, 21:52
@bigblue07

Der 650V basiert auch auf WebOS!

Das Problem was ich nur habe, ist dass mir der Chat sagte dass es an der App liegt und das Feature irgendwann kommen soll aber die nicht wissen wann, der TV könnte es aber.

Dann lese ich hier aber wiederum im Forum, dass es nur 2 andere Modelle können sollen und meiner nicht dazu gehört. Alternativ die Aussagen im Forum, dass man den diversen Datenblättern, Chats und Telefonauskünften von LG eh nicht trauen kann weil die selbst nicht wissen was sie tun und verkaufen und jeder was anderes erzählt...

Der mögliche Anspruch auf Austausch besteht ja nur wenn mein Modell das 2nd Screen haben soll aber nicht hat. Dazu muss ich aber erstmal definitiv wissen ob das so ist oder nicht, nur wen fragen?!


Wenn er aber das Feature haben soll und LG das selbst nicht gebacken bekommt, dann ist das schon sehr peinlich.


Und wie läuft das dann im Laden? Geben die mir den vollen damals gezahlten Betrag zurück oder nur den Restwert des Geräts oder einen Gutschein oder ich darf mir ein anderes, ähnliches oder gleichwertiges Gerät aussuchen?


Wie war das bei dir damals mit dem anderen LG? Oder kann man das nicht verallgemeinern.

So viele Fragen...
mallow
Schaut ab und zu mal vorbei
#1577 erstellt: 06. Aug 2014, 23:46
Sowohl der 650v als auch mein 730v können laut deutscher LG Webseite Second TV. So steht es in den Technischen Spezifikationen unter dem Reiter "Smart TV". Ob diese Angaben nun stimmen lass ich mal dahingestellt. Fakt ist aber das es dort aufgeführt ist und meist auch bei den Händlern in den Technischen Details so wiedergegeben wird. Ich denke darauf könnte und sollte man sich dann berufen um eine eventuelle Rückgabe zu initiieren.
DJD187
Stammgast
#1578 erstellt: 07. Aug 2014, 00:08
Also Austausch kannst du mMn schon mal komplett vergessen. LG wird dir kaum einen UB950 hinstellen nur weil der die Second Screen Funktion unterstützt :D.

Grundsätzlich ist der Händler bei dem du den TV gekauft hast in erster Linie für sein Angebot verantwortlich. Wenn dieser also dein Gerät mit irgendwelchen Funktionen oder Eigenschaften beworben hat - und du das nachweisen kannst! - die das Gerät dann aber nicht hat, musst du dich an den wenden. Ich denke mal generell musst du da sowieso auf Kulanz hoffen. Die Angaben auf der Homepage von LG werden kaum rechtlich bindend sein - wenn es so wäre, dann wären diese nämlich vermutlich präziser und richtiger ;).

Wenn du genaue Informationen über dein Gerät erhalten willst, dann wende dich am Besten an den technischen Support von LG. Den Live-Chat und die "normale" Hotline kannst du bei solchen Anfragen nämlich schlicht vergessen. Die antworten so, wie es in deren Datenbanken hinterlegt ist und oft, so zumindest mein Eindruck, auch nach Lust und Laune :cut.

Hier -> LG_care_center@lge.com <- habe ich damals, in einem ähnlichen Fall, sehr präzise Auskünfte bekommen. Kannst es ja mal versuchen und dich an die wenden.


[Beitrag von DJD187 am 07. Aug 2014, 00:09 bearbeitet]
BigBlue007
Inventar
#1579 erstellt: 07. Aug 2014, 00:19

drsoran2 (Beitrag #1576) schrieb:
Das Problem was ich nur habe, ist dass mir der Chat sagte dass es an der App liegt und das Feature irgendwann kommen soll aber die nicht wissen wann, der TV könnte es aber.

Inwieweit ist das ein Problem? Ich habe ja im Prinzip dieselbe Aussagen bekommen.

Die Aussage, dass der TV es könne, ist natürlich Quatsch. 2nd screen ist eine Funktion, die per Definition aus ZWEI Teilen besteht, nämlich der Serverkomponente im TV und der Clientkomponente in der App. Wenn eines von beidem nicht geht, geht das Feature nicht. Welche der beiden Teile daran Schuld ist, ist unerheblich. Relevant ist nur, dass Du die Funktion nicht nutzen kannst.

Dann lese ich hier aber wiederum im Forum, dass es nur 2 andere Modelle können sollen und meiner nicht dazu gehört.

Welche sollen das sein, wo das geht? Du kannst wie gesagt davon ausgehen, dass diese Funktion mit ALLEN WebOS-basierten Geräten derzeit nicht funktioniert, weil die App ja immer dieselbe ist, und schon in der App fehlt die Funktion ja komplett.

Alternativ die Aussagen im Forum, dass man den diversen Datenblättern, Chats und Telefonauskünften von LG eh nicht trauen kann weil die selbst nicht wissen was sie tun und verkaufen und jeder was anderes erzählt...

Das ist ganz unabhängig von diesem speziellen Thema hier sowieso so. Ist aber bei anderen (Sony z.B.) auch nicht besser.

Der mögliche Anspruch auf Austausch besteht ja nur wenn mein Modell das 2nd Screen haben soll aber nicht hat.

Genau.

Dazu muss ich aber erstmal definitiv wissen ob das so ist oder nicht, nur wen fragen?!

Ich verstehe Dein Problem nicht. Dein Modell wird von LG mit 2nd Screen beworben. Das steht so auf der Webseite und im gedruckten Prospekt, welchen ich hier vor mir habe (Seite 22). Ob diese Angabe fehlerhaft ist oder nicht, ist doch völlig irrelevant. Fakt ist, dass es ein beworbenes Feature ist, und wenn es fehlt, dann ist das ein Mangel, und Du hast Anspruch auf entweder Beseitigung des Mangels (was nicht möglich ist), oder eben auf Wandlung des Kaufvertrags. Ob die Angabe im Prospekt nun ein Fehler ist oder nicht, sprich also, ob das Gerät dieses Feature eigentlich haben sollte, oder eigentlich nicht haben soll und auch nie bekommen wird, ist für diese rechtliche Frage völlig belanglos. Falls es ein Fehler im Prospekt wäre, dann ist das das Problem von LG bzw. des Händlers und nicht Deins.

Und wie läuft das dann im Laden? Geben die mir den vollen damals gezahlten Betrag zurück oder nur den Restwert des Geräts oder einen Gutschein oder ich darf mir ein anderes, ähnliches oder gleichwertiges Gerät aussuchen?

Ich bekomme morgen mein Geld zurück. Bei mir liegt der Kauf allerdings auch noch keine 2 Wochen zurück, von daher greift hier ja eh die freiwillige 2-wöchige Rücknahme, die zumindest die mir bekannten MMs problemlos anbieten. Ich habe aber wegen exakt dieser Geschichte wie gesagt vor 2 Jahren schon mal einen 55LM860V zurückgegeben, und der war damals schon mehrere Monate alt. Du hast selbstverständlich Anspruch auf Auszahlung des vollen Kaufpreises, und dies natürlich auch in bar bzw. Gutschrift auf die ec-Karte. Mit einem Gutschein musst Du Dich nicht abspeisen lassen, ebensowenig musst Du ein neues Gerät kaufen. Das Ganze ist eine ganz normale Wandlung gemäß BGB.

Was DJD187 geschrieben hat, kannst Du mal eben getrost in die Tonne kloppen - das ist leider kompletter Tinnef. Der Händler ist für die technischen Angaben des Herstellers verantwortlich, d.h. eine zugesicherte Eigenschaft fehlt nicht etwa nur dann, wenn der Händler selbst diese zugesichert hat, sondern eben auch dann, wenn der Hersteller diese zusichert. Alles andere wäre ja auch Quatsch - welcher Händler bastelt denn eigene Datenblätter für irgendwelche technischen Geräte?!


[Beitrag von BigBlue007 am 07. Aug 2014, 00:25 bearbeitet]
lakrotaja
Schaut ab und zu mal vorbei
#1580 erstellt: 07. Aug 2014, 10:27
Hallo,

ich habe mir den größten Teil der letzten 30 Seiten durchgelesen und bin unentschlossen.

Ich habe mir nach langem Zögern den 47LA8609 bestellt und war soweit zu frieden. Leider war der Rahmen mit DREI tiefen Kratzern beschädigt, hatte Streifen und einen Displayfehler direkt an einem der Kratzer. Der Preis war für 728€ unschlagbar. Leider hat der Laden kein Austauschgerät mehr, so dass ich mich jetzt umentscheiden muss.

Ich habe ja Interesse am 49lb870, aber diese absolut hässliche Soundbar kann ich meiner Frau nicht verkaufen und anhängen ohne Soundbar ist leider nicht möglich.

Also hab ich jetzt folgende Optionen und bräuchte euern Rat.

LG 47LA7408 für 649€
LG 47LB730 für 918€
LG 49UB850 für 980€

Ser 7408 soll ja nicht das tollste Bild haben, genau wie der 730 der hier auch ziemlich schlecht wegkommt. Aber auch der 850 wurde hier ja teilweise vernichtet, soll aber laut dem ub850 Thread hier im Forum durch ein Update viel besser geworden sein. Was meint ihr? Lohnt ein kauf des 49UB850, der Preis is ja ziemlich gut.
de_dexter
Stammgast
#1581 erstellt: 07. Aug 2014, 10:39
Also ich finde ganz und gar nicht das der lb730 schlecht wegkommt, in allen Tests wird ihm eine hervorragende Bildqualität bescheinigt, dem kann ich als Besitzer des LB731v nur beipflichten, bin sehr zufrieden mit dem Gerät!
lakrotaja
Schaut ab und zu mal vorbei
#1582 erstellt: 07. Aug 2014, 12:25
Mhhh, zu welchem würdest du mir dann raten?

Ich hab jetzt doch noch einen Händler gefunden der den LA8609 hat, für 749€

Also hab ich jetzt die Wahl zwischen 47LA8609 vs. 47LB730 vs. 49UB850

Mal abgesehen vom Preis, wo bekomme ich die beste Leistung?
Der LA hat ja noch das alte 2013er SMART, aber ich denke das beste Panel der drei
Der 730 hat das neue webOS
Der 850 hat ebenfalls das neue webOS, aber auch 4k. Durch das Update soll er ja nicht mehr so grottig sein
de_dexter
Stammgast
#1583 erstellt: 07. Aug 2014, 12:33
Ich würde den UB850 nehmen bei dem geringen Preisunterschied...Der LA8609 und der LB730v dürften sich vom Panel her nichts nehmen, müsste identisch sein, da würde ich dann zum neueren LB730v raten, allein wegen dem webOS und dem wieder integrierten Helligkeitssensor!
lakrotaja
Schaut ab und zu mal vorbei
#1584 erstellt: 07. Aug 2014, 14:27
Okay, vielen Dank. Hab jetzt den 49UB850 bestellt, und werde mal berichten, wie der nach dem Update so ist.
jugglerxxl
Neuling
#1585 erstellt: 07. Aug 2014, 14:33
Hallo,

habe mich durch den ganzen Fred gekämpft und brauch jetzt trotzdem mal
Meinungen und Hilfe!

Habe mir den 50LB670V bei Amazon gegönnt, bin aber mit der Bildqualli
echt unzufrieden, da macht mein 5Jahre alter Sammy 46LB750 ein in allen
Belangen besseres und homogeneres Bild ! Hätte nicht gedacht, das die
schlechte Eckausleuchtung und das Clouding so extrem sind!

Was gefällt, ist das neue WebOS, aber was nützt's, wenn das Bild so grottig ist!

Kurzum, ich denk ich schick ihn retour, zumal ich in der unteren rechten Ecke
eben noch ein regelrechtes Dreieck mit ca. 10 toten Pixeln endeckt habe (dachte ich)
Bei genauer Betrachtung stellte sich jedoch heraus, das es die vorgesetzte Scheibe
ist, die ne schwarze Ecke aufweist, das Panel dahinter ist ok.

Nun zu meiner Frage, welchen LG 50-55" Zoll im Preisbereich bis max. 1000€
könnt Ihr empfehlen?

Habe den 55LA 7408 ins Auge gefasst für rund 950€ bei Amazon auch
wenn es das Vorjahresmodell ohne WebOS ist.

Habt Ihr noch ne Alternative für mich?

evtl. auch nen Sammy oder Sony in der Preisrange.

Für Meinungen und Empfehlungen wär ich dankbar.

So long erstmal...
BigBlue007
Inventar
#1586 erstellt: 07. Aug 2014, 14:44
Das grundsätzliche Problem ist, dass wenn Du für einen 55"er eine Preisgrenze von nur 1000,- ansetzt, dann darfst Du ganz allgemein und nicht nur bei LG keine Wunder hinsichtlich gleichmäßiger Ausleuchtung, Clouding- und Flashlight-Freiheit erwarten. In dieser Preisklasse liegen die Einstiegs- oder allenfalls Mittelklassegeräte, und da ist das halt nunmal leider meistens nicht perfekt.
jugglerxxl
Neuling
#1587 erstellt: 07. Aug 2014, 15:32
@BigBlue007

Danke für Dein Statement...

Ist mir schon klar, das ich fürs kleine Geld kein High End erwarten kann, aber hast Du
schon mal Bilder von den aktuellen LB-Modellen gesehen oder sogar Live in nem
Blödchenmarkt? Da machen ja manche No Name's bessere Bilder!

Es darf auch gern ein guter 47 oder 49 Zöller sein, nur bitte nix Kleineres
BigBlue007
Inventar
#1588 erstellt: 07. Aug 2014, 15:43
Ich hatte den LB870 hier, der abgesehen vom IPS-typischen mauen Kontrast und eben dem fehlenden 2nd screen sonst keine Probleme hatte. Insbes. keine Flashlights oder Clouding. Mit eingeschaltetem Local Dimming natürlich. Ohne LD schaue ich mir sowas gar nicht erst an. Wenn ein Gerät kein LD hat, ist es dann aber natürlich auch schwierig mit Clouding- und Flashlightfreiheit. Ob der 670V LD hat, weiß ich nicht.
jugglerxxl
Neuling
#1589 erstellt: 07. Aug 2014, 15:59
Er hat LD....

Aber eigentlich ist LD doch eher ne Verschlimbesserung, wie soll da ein besseres Bild bei rauskommen?
DJD187
Stammgast
#1590 erstellt: 07. Aug 2014, 16:34

Der Händler ist für die technischen Angaben des Herstellers verantwortlich, d.h. eine zugesicherte Eigenschaft fehlt nicht etwa nur dann, wenn der Händler selbst diese zugesichert hat, sondern eben auch dann, wenn der Hersteller diese zusichert.


Habe ich denn etwas anderes behauptet? Ich schrieb doch, dass der Händler in erster Linie für Angaben die er z.B. auf seiner Homepage macht verantwortlich ist. Auch wenn er diese nur vom Hersteller übernimmt! In diesem Fall würde ich mich aber eben sofort an LG wenden, denn nichts anderes wird vermutlich der Händler machen. Das kann man dann auch einfacher und direkter haben. Ich persönlich würde mich also direkt mit dem technischen Support von LG in Verbindung setzten.

Wenn es aber seitens LG schon heißt, dass der TV diese Funktion schon unterstützt aber die App noch nicht... schwierig. Wenn du das Gerät wirklich aus diesem Grund zurückgeben möchtest wird es aber wohl sowieso, wie ich ja schon schrieb, auf Kulanz hinauslaufen.
BigBlue007
Inventar
#1591 erstellt: 07. Aug 2014, 19:24
Nein, wird es nicht, und warum das so ist, habe ich ja bereits beschrieben. Man muss es halt auch verstehen wollen...

Und Deine Aussage ist halt auch immernoch falsch, denn der Händler haftet halt nicht nur für Herstellerangaben, die er auf seine eigene Homepage o.dgl. übernimmt, sondern eben auch für Angaben, die AUF DER HERSTELLERSEITE oder in Prospekten des Herstellers stehen. Deine Rechtsauffassung war bis vor vielen Jahren mal aktuell, ist aber schon lange nicht mehr so.


jugglerxxl (Beitrag #1589) schrieb:
Er hat LD....

Aber eigentlich ist LD doch eher ne Verschlimbesserung, wie soll da ein besseres Bild bei rauskommen?

Ja, genau diese Einstellung dachte ich mir schon. Ich werde mit Dir jetzt hier keine Diskussion dazu anfangen, sondern sage Dir einfach nur, dass LD DIE entscheidende Technik ist, um genau dieser Art von Problemen bei LEDs zu begegnen, und LD abzuschalten, ist daher in höchstem Maße schwachsinnig. So wie es ergo dann auch schwachsinnig ist, überhaupt erst den Mehrpreis in ein Gerät mit LD zu investieren, wenn man es dann eh abschaltet.

Dann viel Erfolg bei der - vermutlich sinnlosen - Suche...


[Beitrag von BigBlue007 am 07. Aug 2014, 19:29 bearbeitet]
Alex_Quien_85
Inventar
#1592 erstellt: 07. Aug 2014, 19:49
Big Blue hat Recht: Ein Blick ins Gesetz erspart das Geschwätz § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB
DJD187
Stammgast
#1593 erstellt: 07. Aug 2014, 20:58

Und Deine Aussage ist halt auch immernoch falsch, denn der Händler haftet halt nicht nur für Herstellerangaben, die er auf seine eigene Homepage o.dgl. übernimmt, sondern eben auch für Angaben, die AUF DER HERSTELLERSEITE oder in Prospekten des Herstellers stehen.


Nochmal: Ich habe nie etwas anderes behauptet! Um mich einmal selbst zu zitieren:


..., dass der Händler in erster Linie für Angaben die er z.B. auf seiner Homepage macht verantwortlich ist. Auch wenn er diese nur vom Hersteller übernimmt!


Trotzdem halte ich es in diesem Fall für sinnvoller sich sofort an den Hersteller zu wenden. Vor allem, weil ja wohl noch garnicht klar ist ob der TV die Funktion nun unterstützt oder nicht. Deswegen auch mein Link zum Tech-Support von LG.
Alex_Quien_85
Inventar
#1594 erstellt: 07. Aug 2014, 21:14
Interessant wird es wenn der Verkäufer keine Angaben zu bestimmten Features des Gerätes macht, aber der Hersteller diesbezüglich fehlerhafte Angaben auf der Herstellerhomepage macht...was dazu führt, dass Mängelgewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer ausgelöst werdenes sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war.

Die Aussage bspw eines Verkäufers dass er die Aussagen auf der Homepage nicht kannte ist demnach egal, da der Verkäufer die Obliegenheit hat, sich beim Hersteller über dessen Produkte zu informieren. (Stichwort: kennen musste)


[Beitrag von Alex_Quien_85 am 07. Aug 2014, 21:17 bearbeitet]
BigBlue007
Inventar
#1595 erstellt: 07. Aug 2014, 22:02

Alex_Quien_85 (Beitrag #1594) schrieb:
Interessant wird es wenn der Verkäufer keine Angaben zu bestimmten Features des Gerätes macht, aber der Hersteller diesbezüglich fehlerhafte Angaben auf der Herstellerhomepage macht

Warum soll dies speziell interessant sein? Denn das ist doch ganz im Gegenteil der Standardfall. Bei TVs machen die Verkäufer in ihren eigenen Produktangaben doch i.d.R. allenfalls einige allgemeine Aussagen, aber kaum was Spezielleres.

...was dazu führt, dass Mängelgewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer ausgelöst werdenes sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war.

Falls Du damit sagen willst, dass ein Händler sich hinstellen und behaupten kann, er würde die Angaben, die ein Hersteller auf seiner Webseite oder in seinen Prospekten macht, nicht kennen - das ist selbstverständlich nicht der Fall. Was Du ja aber auch selbst sagst, denn:

Die Aussage bspw eines Verkäufers dass er die Aussagen auf der Homepage nicht kannte ist demnach egal, da der Verkäufer die Obliegenheit hat, sich beim Hersteller über dessen Produkte zu informieren. (Stichwort: kennen musste) ;)

Genau so ist es.



DJD187 (Beitrag #1593) schrieb:
Nochmal: Ich habe nie etwas anderes behauptet!

Doch, hast Du. Und das Schlimme ist, dass Du es nicht begreifst...

Um mich einmal selbst zu zitieren:


..., dass der Händler in erster Linie für Angaben die er z.B. auf seiner Homepage macht verantwortlich ist. Auch wenn er diese nur vom Hersteller übernimmt!

Deine Aussage impliziert, dass der Händler für Aussagen des Herstellers nur dann verantwortlich ist, wenn er (der Händler) diese SELBST irgendwo veröffentlicht, also z.B. auf seiner eigenen Homepage o.dgl.. Und das ist halt nicht der Fall. Der Händler muss natürlich für alle Eigenschaften geradestehen, die er selbst zusichert, aber er muss eben AUCH für alle Eigenschaften geradestehen, die DER HERSTELLER AUSSCHLIESSLICH SELBST publiziert. Und genau das war ja hier der Aufhänger - Du hast weiter oben behauptet, man könne dem Händler mit dieser 2nd screen Sache nicht beikommen, weil er SELBST dieses Feature ja nicht bewirbt bzw. zusichert. Und das ist halt der Punkt, den Du nicht verstehst, denn das MUSS er auch gar nicht.

Das einzige, was er tun könnte und wo Du dann in der Tat Recht hättest: Er könnte, weil er weiß, dass dieses Feature NICHT funktioniert, in seinen eigenen Produktangaben darauf hinweisen, dass dieses Feature, anders als vom Hersteller angegeben, nicht funktioniert. In diesem Fall wäre es denkbar, aber auch wirklich nur DENKBAR, dass der Händler dann darauf abstellen könnte, dass er seinen Kunden auf das Fehlen dieses Features hingewiesen hat und daher kein Mangel vorliegt. Selbst in diesem Fall könnte man aber m.E. durchaus immer noch argumentieren, dass sich der Kunde halt vorrangig beim Hersteller über das Gerät informiert und sich auf dessen Angaben verlassen hat. Letztlich ist das aber eh eine rein akademische Disussion, da sowas in der Praxis kaum vorkommen dürfte, und im hier vorliegenden Fall natürlich auch nicht vorlag.

Trotzdem halte ich es in diesem Fall für sinnvoller sich sofort an den Hersteller zu wenden. Vor allem, weil ja wohl noch garnicht klar ist ob der TV die Funktion nun unterstützt oder nicht.

Und auch hier verstehst Du irgendwie nicht so wirklich was. Es ist bereits geklärt, dass die WebOS-Geräte derzeit kein 2nd screen können. Ich habe diese Aussage per Mail, und drsoran2 per Supportchat erhalten.

Du musst schon mitlesen und auch verstehen, wenn Du mitdiskutieren willst...

Die ganze Diskussion ist zudem zumindest aus meiner Sicht komplett hinfällig, weil LG bei mir ja nun schon nicht nur 1x, sondern sogar schon 2x von sich aus angeboten hat, dass ich deren TVs wegen des nachträglichen Wegfalls dieses Feature an den Händler zurückgegen kann und der Händler seinerseits das Gerät bei LG rückabwickeln kann, also nicht auf dem Teil sitzenbleibt. Zumindest hier zeigt sich LG ja dann durchaus hilfsbereit, indem sie einem das Gerät quasi über den Händler zurücknehmen. Und ich wüsste keinen Grund, warum LG das anderen Leuten nicht auch anbieten sollte. Abgesehen davon, dass ich mich ausgesprochen bestimmt, aber gewählt ausdrücken kann wenn es erforderlich ist, genieße ich bei LG ja keine Sonderbehandlung.

Notfalls kann ich die mir vorliegende Mail an andere Betroffene auch zur Verfügung stellen, falls sich LG bei anderen querstellen sollte.


[Beitrag von BigBlue007 am 07. Aug 2014, 22:11 bearbeitet]
Topp_Secret
Gesperrt
#1596 erstellt: 07. Aug 2014, 22:31

BigBlue007 (Beitrag #1579) schrieb:

.....oder eben auf Wandlung des Kaufvertrags.


Nur mal so als Hinweis...auch das ist schon ein paar Jährchen her. Denn "wandeln" kann man viel, bzw. ist ein seeehr dehnbarer Begriff. Seit einigen Jahren nennt sich dies auch deshalb "Rücktritt vom Kaufvertrag". Bin selbstständiger gelernter IT-Kaufmann und könnte hier jetzt noch weitere falsche Dinge richtig stellen. Aber eines habe ich gelernt,...nämlich dass dies ist ein Thema ist, welches in Foren immer und immer wieder einen unendlichen rattenlangen Schanz hinter sich herzieht. Und viele "denken" sie seien im Recht

Deshalb halte ich mich auch da raus.
BigBlue007
Inventar
#1597 erstellt: 07. Aug 2014, 22:43

Topp_Secret (Beitrag #1596) schrieb:
Deshalb halte ich mich auch da raus.

Deinen Fehler siehst Du sicher selbst, oder?

Aber ja, der korrekte Begriff ist Rücktritt vom Kaufvertrag, das stimmt. Ansonsten ist es natürlich nachvollziehbar, dass Du als Selbständiger, der vermutlich anderen Leuten Dinge verkauft, eine etwas andere Sicht hast als ein Verbraucher. Was freilich nichts daran ändert, dass in dem hier vorliegenden Fall ein Mangel vorliegt, der zum Rücktrit berechtigt. Was LG übrigens auch offensichtlich selbst weiss. Oder was glaubst Du, warum die einem anbieten, die Geräte über den Händler zurückzunehmen?
e1-571
Stammgast
#1598 erstellt: 07. Aug 2014, 22:45
CAM00004CAM00005mal wieder zum thema.... zb miracast im vergleich LA zu LB ist mir aufgefallen das bei den LA 6608 und 6918 kaum bis gar keine artefake bildet im gegensatz zum LB 730 und 870. nutzt sonst jemand miracast noch bei LB ? eine richtige gesten und sprachsteuerung "wie bei samsung" hat LG auch bei der LB Serie leider nicht wirklich nutzbar gemacht..... da kann man sich die kamera fast sparen (ausser skype)


[Beitrag von e1-571 am 07. Aug 2014, 22:47 bearbeitet]
DJD187
Stammgast
#1599 erstellt: 08. Aug 2014, 07:32
Das Problem scheint also zu sein was meine Aussagen implizieren - oder was du hineininterpretierst. Dass man dem Händler überhaupt nicht beikommen kann, das habe ich jedenfalls nie behauptet. Genausowenig habe ich behauptet, dass der Händler nicht für Eigenschaften einstehen muss, die der Hersteller zusichert. Auf diese Punkte bin ich noch nichtmal eingegangen! Der normale Weg wäre doch, du schreibst es sogar selber, ich gebe den TV an den Händler - damit du glücklich bist: egal ob dieser selbst falsche Angaben gemacht hat oder nicht - der Händer wendet sich dann natürlich an den Hersteller und wird seinerseits versuchen Ansprüche geltend zu machen Da wäre es, so meine Idee, einfacher direkt beim Hersteller anzuklopfen als den Händler dazwischenzuschalten, der im Zweifelsfall mit der Problematik garnichts anfangen kann und sich evtl. sogar erstmal quer stellt.

Deinen Post #1556 habe ich übrigens nicht gelesen. Mein Fehler! Da schreibtst du ja, dass LG sich eine Abwicklung über den Handel wünscht. Von daher sehe ich ein, dass ich da vielleicht falsch gelegen habe mit dieser Idee. Die ganze Rücknahme wie LG sie hier offenbar anbietet würde dann bei mir schon unter dem Begriff Kulanz laufen.

So, jetzt aber BITTE zurück zum Thema!


[Beitrag von DJD187 am 08. Aug 2014, 07:40 bearbeitet]
BigBlue007
Inventar
#1600 erstellt: 08. Aug 2014, 12:20

DJD187 (Beitrag #1599) schrieb:
Dass man dem Händler überhaupt nicht beikommen kann, das habe ich jedenfalls nie behauptet. Genausowenig habe ich behauptet, dass der Händler nicht für Eigenschaften einstehen muss, die der Hersteller zusichert. Auf diese Punkte bin ich noch nichtmal eingegangen!

Tatsächlich? Na dann helfe ich Dir mal auf die Sprünge:

DJD187 (Beitrag #1578) schrieb:
Grundsätzlich ist der Händler bei dem du den TV gekauft hast in erster Linie für sein Angebot verantwortlich. Wenn dieser also dein Gerät mit irgendwelchen Funktionen oder Eigenschaften beworben hat - und du das nachweisen kannst! - die das Gerät dann aber nicht hat, musst du dich an den wenden. Ich denke mal generell musst du da sowieso auf Kulanz hoffen. Die Angaben auf der Homepage von LG werden kaum rechtlich bindend sein - wenn es so wäre, dann wären diese nämlich vermutlich präziser und richtiger ;).

Vergesslichkeit oder Verdrängen?

Da wäre es, so meine Idee, einfacher direkt beim Hersteller anzuklopfen als den Händler dazwischenzuschalten, der im Zweifelsfall mit der Problematik garnichts anfangen kann und sich evtl. sogar erstmal quer stellt.

Zum einen HAT ER SICH JA BEREITS AN DEN HERSTELLER GEWANDT! Und er HAT doch bereits - genauso wie ich - von diesem die Aussage bekommen, dass sein Gerät kein 2nd screen kann. Daher die Frage: Warum genau soll er sich jetzt NOCH EINMAL an LG wenden?

Zum zweiten: LG ist nicht der Vertragspartner, kann daher das Gerät selbst nicht direkt zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Das kann nur der Händler. Und da hier ein Mangel vorliegt, der vom Hersteller bereits bestätigt wurde und der derzeit nicht beseitigt werden kann, ist der Händler nicht nur der bessere, sondern der EINZIG RICHTIGE Ansprechpartner. Und mit "Kulanz" hat das alles rein gar nichts zu tun. Es ist allenfalls Kulanz seitens LG DEM HÄNDLER GEGENÜBER, das Gerät von diesem zurückzunehmen, weil zwischen Handel und Hersteller andere Regelungen gelten, die ich auch nicht kenne.


[Beitrag von BigBlue007 am 08. Aug 2014, 12:23 bearbeitet]
DJD187
Stammgast
#1601 erstellt: 08. Aug 2014, 16:54
Richtig, ich habe GENERELL bezweifelt, dass die Angaben auf der Homepage von LG rechtlich bindend sind - egal ob für den Händer oder Hersteller! Und das würde ich immer noch eher kritisch sehen. Deshalb schrieb ich, dass man auf Kulanz hoffen soll/muss. Es würde mich schwer wundern, wenn die Angaben für LG nicht bindend wären, für den Händler aber schon (im Besonderen wenn der Händler sie nicht selbst irgendwo publiziert hat).

Wie meine von dir nun öfters zitierte Aussage impliziert, dass der Händler NUR für Angaben, die er selbst macht verantwortlich ist sehe ich immer noch nicht. Ist aber auch egal (mir zumindest) und die weitere Diskussion würde auf Wortklauberei (schlimmer als jetzt eh schon) gründen und auch zu nichts führen. Falls also dieser Eindruck dennoch entstanden sein sollte, dann entschuldige ich mich vielmals :hail! Zufrieden?
drsoran2
Ist häufiger hier
#1602 erstellt: 08. Aug 2014, 17:54
@DJD187

Ich wollte gerade an die LG Care E-Mail Adresse schreiben um vlt. eine definitive Auskunft zu 2nd Screen zu bekommen, aber die Mail kommt nicht an. Ist die Adresse von dir falsch?
BigBlue007
Inventar
#1603 erstellt: 08. Aug 2014, 18:17

DJD187 (Beitrag #1601) schrieb:
Richtig, ich habe GENERELL bezweifelt, dass die Angaben auf der Homepage von LG rechtlich bindend sind - egal ob für den Händer oder Hersteller!

Und das ist halt falsch. Was auch naheliegend ist - wären diese Angaben nämlich NICHT bindend - was sollte denn dann stattdessen bindend sein? Dann bliebe ja nur noch das Schild mit den paar wenigen Angaben, das der Mediamarkt vor die Teile stellt. Und alles, was dort nicht draufsteht, wäre unverbindlich. Und das ist natürlich Quatsch.

Deshalb schrieb ich, dass man auf Kulanz hoffen soll/muss.

Es ist ja auch in Ordnung, wenn DU da auf Kulanz hoffen würdest. Das ist bei der großen Mehrheit der Leute übrigens nicht anders. Ändert aber nichts daran, dass es nichts mit Kulanz zu tun hat.

Es würde mich schwer wundern, wenn die Angaben für LG nicht bindend wären, für den Händler aber schon (im Besonderen wenn der Händler sie nicht selbst irgendwo publiziert hat).

Ja, dann wundere Dich mal.

Wie meine von dir nun öfters zitierte Aussage impliziert, dass der Händler NUR für Angaben, die er selbst macht verantwortlich ist sehe ich immer noch nicht.

Irgendwie ist Dir nicht mehr zu helfen...

Du sagst diesmal sogar im selben Posting direkt einen Satz weiter vorne "Es würde mich schwer wundern, wenn die Angaben für LG nicht bindend wären, für den Händler aber schon (im Besonderen wenn der Händler sie nicht selbst irgendwo publiziert hat)". Es würde Dich also wundern, wenn die Angaben von LG für den Händler bindend wären, vor allem, wenn er diese nicht selbst publiziert. Und einen Satz später verstehst Du nicht, wie man Deine Aussage so interpretieren kann, dass der Händler nur für selbst publizierte Angaben verantwortlich sei.

Das muss man nicht verstehen, oder?
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