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Reklamation Samsung D6er Serie

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Mike02x
Ist häufiger hier
#102 erstellt: 03. Nov 2011, 21:19
ich habe den Fall mit dem Kontaktformular an Samsung geschickt. Leider bisher noch keine Antwort. Versuche nun auch schon seit 6 Tagen bei Samsung durch zu kommen - auch ohne Erfolg. Wenn man denkt man hat es mal geschaft, da man sich in der Wareteschleifen befindet - kommt nach einiger Zeit das man eine Mail senden soll.

Mir reicht es nun aber, habe keine Lust mehr mich hinhalten zu lassen --- habe mich nun noch einmal an meinen Händler gewendet und Ihm erklärt was hier ab geht und das man einfach nicht durchkommt und diese ganze Hotline meiner Meinung nach zum Schein eingerichtet wurde. Der Händler wird nochmals meine Angaben prüfen und wenn er frststellt das er wirklich kein 3D in Full HD kann, was ja nicht schwer ist nach all den Links, werde ich mein Gerät zurück geben können. Werde mich dann wohl auch von einem Samsung Gerät entfernen und mir doch einen beim Mitbewerber holen.
NeuerSamsi
Ist häufiger hier
#103 erstellt: 03. Nov 2011, 22:04
So, hab heute einfach folgende Email an Samsung geschickt. Das Hinhalten geht mir nämlich auch auf den Keks:



Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem ich unten aufgeführte Email an Samsung gerichtet habe und eine Antwort mit Verweis auf eine Hotline und im Betreff genannte Kundennummer erhalten habe, die Hotline aber durchweg besetzt ist wende ich mich nun an die angegebene Emailadresse.


Hier zunächst die letzte Email:


nachdem sich die Firma Samsung nun sich und uns Kunden eingestanden hat dass u.a. o.g. Modell welches ich im Mai diesen jahres u.a. aufgrund der beworbenen Eigenschaft \Full HD 3D\ beworben hat genau diese Eigenschaft nicht bietet ich verweise hier einfach mal auf eine der Firma Samsung bekannte Diskussion



http://www.hifi-foru...k=1nsort=lpostnz=45.


Nun ist Samsung offensichtlich bereit ein entsprechendes Upgrade auf einen LED TV welcher diese beworbene Eigenschaft auch bietet für uns geprellte Kunden bereit. Da ich natürlich auch nicht bereit bin mit diesem erheblichen Sachmangel zu leben möchte ich sie auffordern mich per Email oder Telefon zu kontaktieren um das weitere vorgehen (kostenloser Austausch meines Gerätes gegen eines welches FULL HD 3D auch kann) abzuklären und in die Wege zu leiten. Bitte um Kontakt ihrerseits bis spätestens 04.11.2011.



Wie bereits erwähnt gesteht ja die Firma Samsung nun endlich den vorliegenden Sachmangel (KEIN Full HD 3D zu JEDER ZEIT) ein.



Da demnach die Firma Samsung auch in Verantwortung ist diesen zu beheben biete ich der Firma Samsung zuvorkommend folgende Lösungsalternativen freundlicherweise an:



Behebung des Sachmangels vor Ort an meinem Gerät.
Kostenloser Austausch/Upgrade auf ein Gerät der Firma Samsung welches die beworbenen Eigenschaften auch tatsächlich besitzt.
Finanzieller Ausgleich


Zu Pkt. 2:

Einhellig besteht in fachlich fundierten Foren (die das Problem ja bereits zu einem Zeitpunkt seriös dargelegt haben als Samsung es immer noch abstritt !) dass dies wohl nur ein Gerät der 7er bzw. 8er Serie beherrscht. Ein Austausch/Upgrade müsste daher von Samsung kostenlos und in einem Vor-Ort-Service vorsehen mein Gerät UE40D6500 gegen ein Gerät UE40D7090 auszutauschen. Ein solcher Austausch sollte aber sehr zeitnah erfolgen, ein Mitarbeiter der Fa. Samsung kommt, bringt ein UE40D7090 mit und kann im Gegenzug mein UE40D6500 mitnehmen. Originalverpackung welche im übrigen nochmals genau auf die vielfach beworbenen Fähigkeiten hinweist ist noch vorhanden.



Zu Pkt. 3:

Sollte es der Firma Samsung nicht binnen der nächsten 14 Tage möglich sein einen Austausch wie unter Pkt. 2 angeboten zu vollziehen biete ich freundlicherweise an mir einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zu erstatten. Die Maßgabe für diesen ist selbstverständlich die Preisdifferenz gemäß UVP. D.h. ein Betrag von mind. 300 EUR. Da ich darüber hinaus der Firma Samsung den entsprechend Aufwand der Alternative 2 erspare und eine entsprechende Ersatzbeschaffung zu meinen Lasten geht ist es selbstverständlich dass mir Samsung diesen Aufwand entsprechend vergüten muss. Hierfür biete ich freundlicherweise die Möglichkeit einer Sachleistung die wie folgt aussieht: Samsung sendet mir kostenlos und umgehend mind. 3 3D Brillen des Modells SSG-3500CR zu; zusätzlich zu den bereits geforderten 300 EUR Bar-Entschädigung.



Sollten die Firma Samsung weitere mind. Gleichwertige Alternativen anbieten bitte ich sie mich un umgehend zu kontaktieren.



Im Anhang finden Sie meine Rechnung/Bestätigung über den Kauf des LED TV am 03.05.2011.



Meine Kontaktdaten sollten Ihnen vorliegen.



Dennoch führe ich diese hier nochmals auf:





Ich fordere eine zügige Antwort bis spätestens 05.11.2011.



Im Übrigen gehe ich davon aus das die Firma Samsung nicht erneut wieder versucht den Sachmangel abzustreiten. Beweise wurden mehr als genügend geliefert. Sollte dies dennoch der Fall sein fordere ich sie auf umgehend, sprich am Samstag, den 05.11.2011 einen Techniker zu mir zu schicken der sich die deutlich sichtbare Auflösungsreduzierung gerne ansehen kann. Ich möchte aber darauf hinweisen dass der Techniker sich erst dann wieder entfernen darf wenn dieses Problem, sprich die Behebung des Sachmangels vollzogen ist d.h. der Techniker kann dann auch gerne 3 Jahre vor Ort verweilen.


Ich hoffe sie wissen meine freundlichen Angebote zu schätzen da ich damit ja der Firma Samsung entgegenkomme bevor andere Wege eingeleitet werden müssen und erinnere nochmals an die gesetzte Frits der Antwort und Lösung bis 05.11.2011 (!) und verbleibe


Mit freundlichen Grüßen


Schaun mer mal. Sonst muss ich wirklich andere Seiten aufziehen
schrotti1210
Neuling
#104 erstellt: 03. Nov 2011, 23:31
bin schon gespannt was Samsung darauf antwortet falls sie antworten ....
Hades910
Ist häufiger hier
#105 erstellt: 03. Nov 2011, 23:45
Der Text ist viel zu überzogen und wirkt dadurch an einigen Stellen ziemlich lächerlich. Ständig zu schreiben, dass du "freundlicherweise" dies und jenes tust ist einfach ne ganze Schippe zu viel...
TreffnixHH
Stammgast
#106 erstellt: 04. Nov 2011, 08:25
musste bei dem Brief ja schon etwas schmunzeln ;)... 300€ + 3x 3D Brillen für Stk 99€
das sind dann knapp 600€ entschädigung....
naja Träume muss man haben....dein TV ist zur zeit ja schon für 750€ zu bekommen

da bekommst nen standart Brief zurück mit dem vorschlag dein bezahlten Preis zu erstatten...

selbst nur 300€ oder nur 3 x 3D Brillen würde ich im Verhältniss schon leicht zu hoch ansehen...



mal im ernst... warum hat keiner den TV gleich umgetauscht?? wenns einen stört dann passiert folgendes:

tv kaufen
tv aufbauen
tv ausprobieren
tv beurteilen= 3D ist mir zu schlecht
tv nächsten Tag reklamieren
anderen tv auswählen
fertig


wenn das nicht falsch beschrieben wäre würde wahrscheinlich nie einer meckern...
Mike02x
Ist häufiger hier
#107 erstellt: 04. Nov 2011, 08:50
TV aufbauen ausprobieren - zurücksenden :-)

wusste garnicht das da auch schon Brillen dabei waren. Ich habe meine Brillen erst letzten Monat gekauft, bei 4 Personen waren die auch noch einmal 400 €. Die hatte ich direkt nach dem kauf des TV nicht und das ganze musste etwas warten.
TreffnixHH
Stammgast
#108 erstellt: 04. Nov 2011, 09:05

Mike02x schrieb:
TV aufbauen ausprobieren - zurücksenden :-)

wusste garnicht das da auch schon Brillen dabei waren. Ich habe meine Brillen erst letzten Monat gekauft, bei 4 Personen waren die auch noch einmal 400 €. Die hatte ich direkt nach dem kauf des TV nicht und das ganze musste etwas warten.



also bei mir waren 2 x 3D Brillen direkt dabei im Karton...
Deutscher_Michel
Stammgast
#109 erstellt: 04. Nov 2011, 09:35

TreffnixHH schrieb:
mal im ernst... warum hat keiner den TV gleich umgetauscht?
...bei mir waren 2 x 3D Brillen direkt dabei im Karton.

Wenn Du Dein Gerät erst jetzt mit den neuen Serien inkl. Brillen gekauft hast, bist Du doch wahrscheinlich gar nicht betroffen. Du bist ja auch offenbar völlig zufrieden.
"Mal im ernst" Was willst Du uns also hier? Uns in den Wahnsinn reden?

Hier geht es um die Leute, die ihr Gerät vor Wochen und Monaten ohne Brillen mit der Zusage "Full HD 3D" gekauft haben, um dann oft erst nach Wochen und Monaten mit dem Zukauf von 3D-Brillen feststellen zu müssen, dass die Geräte noch nicht einmal 3D-HD ohne Auflösungsverluste darstellen können.

In diesem Thread es um die entsprechende Reklamation. Siehe Titel,
Hast Du nichts zu reklamieren, freu dich und halte den Thread sauber. Danke.


[Beitrag von Deutscher_Michel am 04. Nov 2011, 09:40 bearbeitet]
dieda12
Stammgast
#110 erstellt: 04. Nov 2011, 11:46
[b]TreffnixHH schrieb:[/b]
[quote]mal im ernst... warum hat keiner den TV gleich umgetauscht?
...bei mir waren 2 x 3D Brillen direkt dabei im Karton.[/quote]


Merkst du was? Unsere Modelle hatten keine Brillen dabei. Da man ja nicht sofort alles zusammenkäuft, dafür hat jeder seine verschiedenen Gründe (die Brille muss passen, nirgends drücken, dann noch die Modellwahl, dazu noch die sonstigen privaten und beruflichen Verpflichtungen, da rennt man nicht mal eben zum **Markt oder zur Post ums Paktet abzuholen...) Ist dann mal schnell die Rückgabefrist überschritten.

Und genau das weiß Samsung auch, Zeitspiel, nennt man das. Nun, sind wir aber in einer guten Position und eben nicht mit der Situation arangieren zu müssen, da recht viele das Problem haben und der Unmut recht groß ist.

Wie Samsung das geschafft hat? Ganz einfach unterschätzt mal die Macht der Medien nicht und dann noch die anderen Strukturen zu unserem Schutz, die regelmäßig umgangen werden.

Magazine und TV-Sender scheuen sich doch solche Eisen anzufassen, da sie die Hand, die sie Fütter nicht beißen werden.

Und unsere Verbrauchergesetze? Schau dir doch den Mist mal an, bestestes Beispiel ist die Pharma, die es als Kavaliersdelikt ansieht Informationen zurückzuhalten und erst auf Klagewellen reagiert.

Wusstest du, dass 50 % der Gesundheitskosten durch Nebenwirkungen von Medikamenten verursacht werden? Bestes Beispiel sind Statine, allen voran Sortis, welches jeder haben will. Der tatsächliche therapeutische Effekt ist nicht belegt, die Nebenwirkungen aber extrem, so dass man alle Möglichkeiten ausschöpfen sollte darauf zu verzichten.

Aber zurück zum Thema, wenn man dann so eine Firma erwischt, die uns was vormachen will, dann ist die Empörung zurecht groß, und die anderen Firmen lernen hoffentlich was davon.


[Beitrag von dieda12 am 04. Nov 2011, 12:56 bearbeitet]
NeuerSamsi
Ist häufiger hier
#111 erstellt: 04. Nov 2011, 11:53

TreffnixHH schrieb:


tv kaufen
tv aufbauen
tv ausprobieren
tv beurteilen= 3D ist mir zu schlecht
tv nächsten Tag reklamieren
anderen tv auswählen
fertig


wenn das nicht falsch beschrieben wäre würde wahrscheinlich nie einer meckern...
:prost


Wenn es immer so einfach wäre :-)

TV gekauft
TV aufgebaut
TV ausprobiert und soweit zufrieden.
3D Brillen erst einige Wochen später gekauft
TV beurteilt und erstmal nichts gemerkt mangels vorhandenen 3D Materials
Und schwupp... sind von Mai bis August einige Monate vergangen.
loeffella
Ist häufiger hier
#112 erstellt: 04. Nov 2011, 11:54
moin,


was heißt das denn jetzt genau ?

bei kartons, wo Brillen dabei sind, klappt das mit dem full hd 3d und wo keine dabei waren nicht ? oder wie muß man das jetzt verstehen ?
NeuerSamsi
Ist häufiger hier
#113 erstellt: 04. Nov 2011, 11:54

schrotti1210 schrieb:
bin schon gespannt was Samsung darauf antwortet falls sie antworten .... :?


Ich auch. Wobei ich denke dass mehr als eine Standardantwort dass sie sich in kürze mit mir in verbindung setzen nicht mehr kommen wird.
NeuerSamsi
Ist häufiger hier
#114 erstellt: 04. Nov 2011, 11:56

Hades910 schrieb:
Der Text ist viel zu überzogen und wirkt dadurch an einigen Stellen ziemlich lächerlich. Ständig zu schreiben, dass du "freundlicherweise" dies und jenes tust ist einfach ne ganze Schippe zu viel...


Lächerlich machte sich bisher eigentlich nur einer bzw. "eine" (Firma) :-)
Und natürlich bin ich freundlich. Ich könnte die Ganze Sache ja auch einfach übergeben und dann darf sich die Firma erstmal mit einem Juristen rumärgern was wahrscheinlich weniger freundlich werden würde
Leinis
Schaut ab und zu mal vorbei
#115 erstellt: 04. Nov 2011, 12:03
Hallo Leute,

habe gestern folgende eMail von Amazon bekommen (unten).
Ich hatte denen vor ca. 3 Tagen eine eMail geschickt,
dass fuer mich nur ein Upgrade oder aber eine Kaufpreiserstattung
in Frage kommt. Fuer mich ist 3D in FullHD sehr wichtig.


-----------------------------------------------------------------------------------------

Guten Tag,

vielen Dank für Ihr Feedback an Amazon.de.

Dieser Fall ist uns bereits bekannt.

Wir sind gerade dabei, die Sachlage mit dem Hersteller zu klären.

Sobald uns was neues bekannt ist, werden wir Ihnen schnellstmöglich eine Rückmeldung geben.

Sollten Sie bis dahin noch weitere Fragen haben oder mit uns persönlich sprechen wollen, dann können Sie uns über den folgenden Link noch einmal kontaktieren oder uns einen möglichen Zeitrahmen zukommen lassen, in dem wir Sie zurückrufen können. Wir melden uns dann gerne bei Ihnen!
TreffnixHH
Stammgast
#116 erstellt: 04. Nov 2011, 12:09

loeffella schrieb:
moin,


was heißt das denn jetzt genau ?

bei kartons, wo Brillen dabei sind, klappt das mit dem full hd 3d und wo keine dabei waren nicht ? oder wie muß man das jetzt verstehen ?



mich würde auch mal interessieren ob es da schon verbesserungen gibt bei den neueren käufern...

habe gestern abend nochmal im explore 3D mir trailer und filmchen angeschaut, und das sah alles sehr gut aus...keine pixel zu erkennen oder ähnliches...
Deutscher_Michel
Stammgast
#117 erstellt: 04. Nov 2011, 12:17
TreffnixHH, kanst du bitte mal einen eigenen Thread nur für dich allein aufmachen, statt diesen weiterhin zu verstopfen?
Wie schon oft geschrieben, geht es hier nur um die Reklamation, nicht um deine Leseschwächen.


[Beitrag von Deutscher_Michel am 04. Nov 2011, 12:18 bearbeitet]
dieda12
Stammgast
#118 erstellt: 04. Nov 2011, 12:56
Habe den auch direkt eine freundliche aber bestimmte Mail geschickt, mit Fristzetzung und auch direkt ne Eingangsbestätigung bekommen.

Die dicke Keule mit Anwalt hole dann später raus...

Warte dass ganze jetzt mal bis zum 15.11.ab. Kann mir kaum vorstellen, dass die so schnell reagieren.
burkm
Inventar
#119 erstellt: 04. Nov 2011, 13:20
Vielleicht ist das (noch) nicht richtig durchgedrungen:
Ansprechpartner für eine Reklamation ist nicht Samsung, da Ihr als Käufer mit Denen keinerlei Vertragsverhältnis habt, sondern ausschließlich der Händler, von dem Ihr das Gerät gekauft habt (Kaufvertrag).
Es gibt also seitens Samsung auch keinerlei Grund auf Eure Anfrage und Reklamationen zu reagieren. Jegliche "Drohungen" und Fristsetzungen usw. an Samsung laufen deshalb vollkommen ins Leere, schlimmstenfalls entstehen Euch nur unnötig Anwaltkosten, da erfolglos.

Jeglicher Kontakt und Forderung kann *nur* über den Händler auf der Basis seiner Gewährleistungspflichten im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses (Kaufvertrag) geschehen.

Alles was Samsung derzeit tut ist reine Kulanzleistung und es besteht hierauf keinerlei Anspruch, dass es in anderen Fällen wiederholt wird. Hat das gekaufte Gerät nicht die zugesagten Eigenschaften, dann könnte Ihr es beim Händler reklamieren. Der Händler hat dann 2 Versuche, Euch ein der Beschreibung entsprechendes Gerät zu liefern bzw. die zugesagte Eigenschaft herzustellen (ca. 14 Tage pro Versuch). Bleibt dies erfolglos, dann könnt Ihr danach den Kauf wandeln (rückgängig machen) lassen und Euren Kaufpreis gegen Rückgabe des Gerätes zurückerhalten.



Mike02x schrieb:
ich habe den Fall mit dem Kontaktformular an Samsung geschickt. Leider bisher noch keine Antwort. Versuche nun auch schon seit 6 Tagen bei Samsung durch zu kommen - auch ohne Erfolg. Wenn man denkt man hat es mal geschaft, da man sich in der Wareteschleifen befindet - kommt nach einiger Zeit das man eine Mail senden soll.

Mir reicht es nun aber, habe keine Lust mehr mich hinhalten zu lassen --- habe mich nun noch einmal an meinen Händler gewendet und Ihm erklärt was hier ab geht und das man einfach nicht durchkommt und diese ganze Hotline meiner Meinung nach zum Schein eingerichtet wurde. Der Händler wird nochmals meine Angaben prüfen und wenn er frststellt das er wirklich kein 3D in Full HD kann, was ja nicht schwer ist nach all den Links, werde ich mein Gerät zurück geben können. Werde mich dann wohl auch von einem Samsung Gerät entfernen und mir doch einen beim Mitbewerber holen.


[Beitrag von burkm am 04. Nov 2011, 13:29 bearbeitet]
Deutscher_Michel
Stammgast
#120 erstellt: 04. Nov 2011, 13:25

burkm schrieb:
Vielleicht ist das (noch) nicht richtig durchgedrungen:
Ansprechpartner für eine Reklamation ist nicht Samsung, da Ihr als Käufer mit Denen keinerlei Vertragsverhältnis habt, sondern ausschließlich der Händler, von dem Ihr das Gerät gekauft habt (Kaufvertrag)

Muss denn jetzt jeder neue Nutzer wieder bei Punkt 0 anfangen?
Leider ist es zu dir noch nicht durchgedrungen: Was du sagst ist völlig richtig und wurde in dem Thread dazu auch schon vor Wochen so erklärt. Samsung hat aber nun eine spezielle "Hotline" eingerichtet, wahrscheinlich um die Händler zu entlasten, die sich wegen der vielen Rückläufer bei Samsung beschwert haben. Bevor die Leute also nun einzeln beim Händler reklamieren, sollen sie bei es bei Samsung an der "Hotline" tun. Das haben wir vor Tagen getan und warten jetzt. Und warten. Und warten. Kommt weiterhin nix von Samsung zurück, dann sind wir beim Händler und geben die Geräte zurück. So langsam glaube ich, Samsung wollte mit der "Hotline" nur Zeit schinden, damit die Händler den Rest der Geräte ungestört verramschen können.


[Beitrag von Deutscher_Michel am 04. Nov 2011, 13:32 bearbeitet]
burkm
Inventar
#121 erstellt: 04. Nov 2011, 13:33
Das ändert nichts am rechtlichen Sachverhalt, was vielleicht so nicht bei Dir durchgedrungen zu sein scheint. Egal ob Samsung Hotline oder nicht, das einzige Verfahren, dass Bestand hat, geht über den Händler und führt - wenn gerechtfertigt - auch zum gewünschten Erfolg. Auch ohne irgendwelche Verrenkungen. Das ist eine Standard-Prozedur und bedarf nicht unverbindlicher Aussagen des Herstellers.


[Beitrag von burkm am 04. Nov 2011, 13:35 bearbeitet]
Deutscher_Michel
Stammgast
#122 erstellt: 04. Nov 2011, 13:38
Ja brum, Du hat Recht!! Und das wissen wir seit Wochen!!! Denn das steht hier bereits dutzendfach in den Threads!!!!
Es ist zwar gut von Dir und anderen gemeint, aber bitte erst lesen, dann posten.
Wir brauchen wirklich nicht jeden Tag wieder dieselben Fragen und wieder dieselben Antworten und nochmals grüßt das Murmeltier.
Wir brauchen Ergebnisse. Ohne die geht es mit dem Gerät zurück zum Händler (und evtl. zum Anwalt).


[Beitrag von Deutscher_Michel am 04. Nov 2011, 13:41 bearbeitet]
burkm
Inventar
#123 erstellt: 04. Nov 2011, 13:43
Es freut mich, dass Du die Fahne so hoch hälst.
Aber schreien macht es auch nicht richtiger.
Wie man dem weiter oben stehenden Post von "Neuer Samsi" entnehmen kann, scheint das (noch) nicht der allgemeine Wissenstand zu sein. Verärgerte und unzufriedene Händler, die um Ihren Umsatz bangen müssen und zusätzlichen Aufwand haben, sind ein viel besseres Druckmittel, um bei Samsung etwas zu bewirken, als man es als Endkunde dort jemals haben wird. Denn Samsung (und deren Rechtsabteilung) wissen sehr wohl, dass man über die dort gewollte Ansprache keinerlei Rechte hat und deshalb auch keinen Druck ausüben kann. Es handelt sich also mehr um ein Marketing-Instrument, um Kunden zu beruhigen.


[Beitrag von burkm am 04. Nov 2011, 13:54 bearbeitet]
Deutscher_Michel
Stammgast
#124 erstellt: 04. Nov 2011, 14:16
Danke, dass das jetzt zum 998. Mal erklärt wurde.
Bitte schaue täglich vorbei und wiederhole das, denn manche kapiern es ja nie.
loeffella
Ist häufiger hier
#125 erstellt: 04. Nov 2011, 14:18

Deutscher_Michel schrieb:
TreffnixHH, kanst du bitte mal einen eigenen Thread nur für dich allein aufmachen, statt diesen weiterhin zu verstopfen?
Wie schon oft geschrieben, geht es hier nur um die Reklamation, nicht um deine Leseschwächen.





ist nicht gerade sehr nett, oder ?


Mag sein, das es in erster Linie hier nur um Reklamation geht - aber denkt doch auch mal an die potentielen Käufer, die mit dem Gedanken spielen, sich so ein LED TV zu holen (ich übrigens auch) ist denn schlimm, wenn man sich etwas darüber erkundigen möchte ? oder gehört der Thread nur Dir alleine, dann solltest du das mal kenntlich machen!


[Beitrag von loeffella am 04. Nov 2011, 14:21 bearbeitet]
Deutscher_Michel
Stammgast
#126 erstellt: 04. Nov 2011, 14:53

loeffella schrieb:
denkt doch auch mal an die potentielen Käufer, die mit dem Gedanken spielen, sich so ein LED TV zu holen (ich übrigens auch) ist denn schlimm, wenn man sich etwas darüber erkundigen möchte

Nein, genau dafür ist das Forum da.

Aber man sollte sich doch bitte die Mühe machen, sich erst mal einzulesen, statt frisch aus dem Ei gepellt einfach mal rumzukrähen, um die Antwort von Papa Storch vorgekaut und fertig fermentiert eingeführt zu bekommen.
Frank0021
Schaut ab und zu mal vorbei
#127 erstellt: 04. Nov 2011, 15:13
Ich hab gestern bei meinem Verkäufer (Neckermann) angerufen.

Ich hatte mein TV Gerät über einen Sammelbesteller bestellt.

Das erste was die Dame mir gesagt hat: "Ich solle mich doch mit Samsung in Verbinbung setzten" weil mein Gerät schon älter als 5 Monate ist. und somit das Umtauschrecht (die ersten 14 Tage) schon abgelaufen wären.

Dann hat sie mir die Hotline Nummern durchgegeben.

Als ich, die gute Dame, dann auf die Gewährleistungsrichtlinien aufmerksam gemacht habe, meine sie nur noch so:"ich solle mich mit meinem Sammelbesteller in verbindung setzten, der hat in sollchen Fällen mehr Erfahrung"

Soviel zum Thema geltendes Recht und Service.

Jetzt warte ich auf eine Antwort von Samsung und such mir schon mal einen Anwalt.

Was auch interessant ist, ist das die Kostenpflichtige Samsung Hotline nix mit dem Thema zutun hab will.

Gruß Frank
loeffella
Ist häufiger hier
#128 erstellt: 04. Nov 2011, 15:14
aha,


habe von seite 1 aus angefangen mitzulesen,(obwohl ich noch keinen habe) wie viele andere bestimmt auch, allerdings wurde bis hierhin nicht erwähnt, ab das auch für D 6xxx Sereie zutrifft, die 2 brillen schon im Karton beiliegen haben.

und wenn hier doch jem. rumkrähz, dann doch du, klingst irgendwie sehr gereitzt, nur können andere nix dafür, oder ? also bitte mal eine angepassten ton


[Beitrag von loeffella am 04. Nov 2011, 15:15 bearbeitet]
Zankapfel
Ist häufiger hier
#129 erstellt: 04. Nov 2011, 15:24

Deutscher_Michel schrieb:
Aber man sollte sich doch bitte die Mühe machen, sich erst mal einzulesen, statt frisch aus dem Ei gepellt einfach mal rumzukrähen, um die Antwort von Papa Storch vorgekaut und fertig fermentiert eingeführt zu bekommen.


YMMD!!!
burkm
Inventar
#130 erstellt: 04. Nov 2011, 15:26
Es scheint gängige Praxis bei den diversen Hotlines zu sein, den Kunden mit Verweis auf den Hersteller "abwimmeln" zu wollen, obwohl dies genau der falsche Weg ist. Bei den Panasonic Käufern wird ja oft auch eine ähnliche Vorgehensweise gepflegt.

Ich würde deshalb dies immer schriftlich, sachlich (und höflich) gegenüber dem eigentlichen Verkäufer (nicht Sammelbesteller sondern Rechnungssteller) reklamieren mit einer Fristsetzung von >= 14-Tagen ab geschätztem Zugangsdatum des Schreibens. Im Zweifelsfall per Einschreiben, um einen Zustellnachweis zu haben.

Bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Kauf (Gefahrenübergang) liegt die Beweispflicht beim Verkäufer, d.h., er muss nachweisen, dass ein angezeigter Mangel nicht besteht, danach wechselt die Beweispflicht zum Käufer. Beim Nachweis für die hier genannten fehlende(n) Eigenschaft(en) macht das aber (meist) auch nach 6 Monaten keine besondere Mühe, da es sich ja relativ einfach demonstrieren lässt und aus dem Zusammenhang klar ist, dass es sich um ein Problem handelt, dass bereits bei der Herstellung des Produktes (Konstruktion / Firmware / usw.) entstanden ist.



Frank0021 schrieb:
Ich hab gestern bei meinem Verkäufer (Neckermann) angerufen.

Ich hatte mein TV Gerät über einen Sammelbesteller bestellt.

Das erste was die Dame mir gesagt hat: "Ich solle mich doch mit Samsung in Verbinbung setzten" weil mein Gerät schon älter als 5 Monate ist. und somit das Umtauschrecht (die ersten 14 Tage) schon abgelaufen wären.

Dann hat sie mir die Hotline Nummern durchgegeben.

Als ich, die gute Dame, dann auf die Gewährleistungsrichtlinien aufmerksam gemacht habe, meine sie nur noch so:"ich solle mich mit meinem Sammelbesteller in verbindung setzten, der hat in sollchen Fällen mehr Erfahrung"

Soviel zum Thema geltendes Recht und Service.

Jetzt warte ich auf eine Antwort von Samsung und such mir schon mal einen Anwalt.

Was auch interessant ist, ist das die Kostenpflichtige Samsung Hotline nix mit dem Thema zutun hab will.

Gruß Frank


[Beitrag von burkm am 04. Nov 2011, 15:30 bearbeitet]
NeuerSamsi
Ist häufiger hier
#131 erstellt: 04. Nov 2011, 20:10
@burkm

Das wissen wir doch im Endeffekt alle. Eine Gewährleistung kann natürlich nur gegenüber dem bestehen mit dem man einen Vertrag hat und das ist nun mal ein Händler.

Nur: Vom Händler wird man vielfach genauso hingehalten weil die auch nicht wissen was Sache ist.

Ob nun ein paar verärgerte Händler ein großeres Druckmittel sind als viele tausend verärgerte Kunden ? Naja, Dann gibt Samsung den verärgerten Händlern eben ein paar großzüge Rabatte und die Händler sind wieder zufrieden. In ein paar Wochen oder Monaten ist alles wiedre vergessen und gut ist. Das interessiert weder einen Händler großartig noch Samsung. Was wird den ein Händler machen ? Er bekommt ne Mail von Dir. Leitet die an Samsung weiter und wartet auf Antwort von Samsung. Die kommt entweder oder kommt nicht. Kommt diese nicht wird der Händler auch nix tun bis die zweite Mail von Dir kommt und dann geht das Spiel von vorne los.

Wenn aber sich die verärgerten Kunden direkt an Samsung wenden, alleine oder zusätzlich zum Händler, sehe ich da ein wesentlich größeres Druckmittel.
Gilead83
Schaut ab und zu mal vorbei
#132 erstellt: 04. Nov 2011, 20:12

loeffella schrieb:
... allerdings wurde bis hierhin nicht erwähnt, ab das auch für D 6xxx Sereie zutrifft, die 2 brillen schon im Karton beiliegen haben...


Und wenn da 100 3D-Brillen beiliegen, es bleibt die D6XXX-Serie und die kann es nicht.
Mike02x
Ist häufiger hier
#133 erstellt: 06. Nov 2011, 10:33
So, hatte ja auch vor einer Woche über das Supportformular an Samsung geschrieben und um Rückkgabe des Gerätes gebeten. Leider habe ich bisher noch gar nichts von Samsung gehört, selbst die Bestätigung das ich was über das Supportformular versendet habe blieb aus.

In der Zwischenzeit habe ich natürlich das ganze auch über meinen Händler eskalliert und die Sache befindet sich auch dort in bearbeitung. Doch dort bin ich mir sicher das was angekommen ist da ich es telefonisch reklamiert hatte.

Jetzt habe ich nur vorsichtshalber das ganze auch noch einmal per E-Mail an kundenservice1@samsung.de gesendet um auch was in der Hand zu haben. Nicht das es hinterher heißt, wir haben nie was bekommen.

Bin mal gespannt wer als erstes zustimmt, der Händler oder Samsung. Zurück geht das Gerät auf jeden Fall, denn zum zocken über die PS3 in 3D ist es schlichtweg ungeeignet.


[Beitrag von Mike02x am 06. Nov 2011, 10:34 bearbeitet]
Icke13
Ist häufiger hier
#134 erstellt: 06. Nov 2011, 19:02

Ich hab gestern bei meinem Verkäufer (Neckermann) angerufen.

Ich hatte mein TV Gerät über einen Sammelbesteller bestellt.

Das erste was die Dame mir gesagt hat: "Ich solle mich doch mit Samsung in Verbinbung setzten" weil mein Gerät schon älter als 5 Monate ist. und somit das Umtauschrecht (die ersten 14 Tage) schon abgelaufen wären.

Dann hat sie mir die Hotline Nummern durchgegeben.

Als ich, die gute Dame, dann auf die Gewährleistungsrichtlinien aufmerksam gemacht habe, meine sie nur noch so:"ich solle mich mit meinem Sammelbesteller in verbindung setzten, der hat in sollchen Fällen mehr Erfahrung"

Soviel zum Thema geltendes Recht und Service.

Jetzt warte ich auf eine Antwort von Samsung und such mir schon mal einen Anwalt.

Was auch interessant ist, ist das die Kostenpflichtige Samsung Hotline nix mit dem Thema zutun hab will.

Gruß Frank


Mein UE55D6500 war auch von Neckermann. Habe den im Juni gekauft. Meiner wurde anstandslos ausgetauscht bzw. es gab das Geld zurück.
burkm
Inventar
#135 erstellt: 06. Nov 2011, 19:53
Erfolg oder Misserfolg ist (fast) immer eine Frage der Vorgehensweise.
Sparwasser
Neuling
#136 erstellt: 06. Nov 2011, 20:19
habe jetzt meinen Händler (lief über einen Amazon Händler) angeschrieben. Mal sehen was der antwortet.

Habe das Gerät schon Anfang Juni 2011 gekauft und mir ist das Problem bisher nicht aufgefallen. Gut das es ein solches Forum wie dieses hier gibt. Danke an alle die den Fehler bzw. Mangel aufgedeckt haben.

Ich habe es nämlich nicht bemerkt, zu mal auch ich die 3D Brillen erst später dazu gekauft habe und es nicht gleich merken konnte.

Werde mich jetzt schon mal nach dem 7090 umsehen um sicher zu gehen, das er wirklich 3D in FullHD widergibt. Schließlich muss ich mir ja schon jetzt über eine Alternativgerät Gedanken machen sollte meine Händler das Gerät wieder zurück nehmen.

Sollte jemand schon wissen das der 7090 es eben auch nicht kann ... ich bin für jede Information dankbar.
Frank0021
Schaut ab und zu mal vorbei
#137 erstellt: 06. Nov 2011, 21:40

Mein UE55D6500 war auch von Neckermann. Habe den im Juni gekauft. Meiner wurde anstandslos ausgetauscht bzw. es gab das Geld zurück.


Gut zu wissen, anscheid ist das Problem bei mir der Sammelbesteller. Naja mal sehn ich warte jetzt noch meine gesetzte Frist an Samsung ab und dann werd ich noch mal bei Neckermann anrufen.

Gruß Frank
fight_or_flight
Neuling
#138 erstellt: 07. Nov 2011, 00:34

Mike02x schrieb:
So, hatte ja auch vor einer Woche über das Supportformular an Samsung geschrieben und um Rückkgabe des Gerätes gebeten. Leider habe ich bisher noch gar nichts von Samsung gehört, selbst die Bestätigung das ich was über das Supportformular versendet habe blieb aus.

Jetzt habe ich nur vorsichtshalber das ganze auch noch einmal per E-Mail an kundenservice1@samsung.de gesendet um auch was in der Hand zu haben. Nicht das es hinterher heißt, wir haben nie was bekommen.



Ich lach mit tot. Vorsichtshalber nochmal per e-mail verschickt um was in der Hand zu haben.
Die Zeit hättest du sinnvoller in ein Einschreiben mit Rückantwort investiert. Dann hättest du was in der Hand gehabt, dass das Schreiben bei Samsung angekommen ist.
E-mails zu verschicken und darin was zu fordern ist lachhaft.
sr4003
Stammgast
#139 erstellt: 07. Nov 2011, 03:59
In dem Thread wird immer wieder von LED gesprochen, gilt das Problem auch für den Plasma PS51D6900DSXZG?

3D ist mir zwar nicht wichtig, aber meine Familie sieht das anders.
Mike02x
Ist häufiger hier
#140 erstellt: 07. Nov 2011, 08:53

fight_or_flight schrieb:

Mike02x schrieb:
So, hatte ja auch vor einer Woche über das Supportformular an Samsung geschrieben und um Rückkgabe des Gerätes gebeten. Leider habe ich bisher noch gar nichts von Samsung gehört, selbst die Bestätigung das ich was über das Supportformular versendet habe blieb aus.

Jetzt habe ich nur vorsichtshalber das ganze auch noch einmal per E-Mail an kundenservice1@samsung.de gesendet um auch was in der Hand zu haben. Nicht das es hinterher heißt, wir haben nie was bekommen.



Ich lach mit tot. Vorsichtshalber nochmal per e-mail verschickt um was in der Hand zu haben.
Die Zeit hättest du sinnvoller in ein Einschreiben mit Rückantwort investiert. Dann hättest du was in der Hand gehabt, dass das Schreiben bei Samsung angekommen ist.
E-mails zu verschicken und darin was zu fordern ist lachhaft.


Sorry, aber ich finde deine Aussage Lachhaft.
Hättest du den Thread verfolgt wüsstest du das man bei Samsung so oder so nichts erreichen kann und rein Rechtlich alles über den Händler abgewickelt werden muss.

Ich habe bereits mit meinem Händler gesprochen und ihm mitgeteilt, dass mann erstens am Telefon nicht durchkommt bei Samsung und auf Nachrichten über das Supportformular keine Antwort erhält. Die E-Mail habe ich aus dem Grund gesendet, dass ich meinem Händler nachweisen kann das ich Samsung informiert habe ... diese aber nicht auf mein Anliegen antworten. Also macht es auch Sinn Samsung per Mail anzuschreiben um einen Nachweis zu haben das man sich an Samsung gewendet hat, die sich aber für dein Anliegen nicht interessieren.

Wenn ich mein TV zurück gebe, dann eh an den Händler und nicht an Samsung
Sterni22
Neuling
#141 erstellt: 07. Nov 2011, 13:50
Hallo alle zusammen,
ich habe mir den UE37 D6500 am 15.08.2011 gekauft. Der Händler im Netz bewirbt ihn immer noch mit 3D in FullHD. Das mit dem FullHD ist aber bei mir eigentlich nebensächlich,da mein Gerät schon das 3.Mainboard drin hat und ich im Moment mal wieder auf den Kundendienst von Samsung warte. Aber eventuell kann ich ja diesen Sachmangel (FullHD) mit der mittlerweile dann 3.Reparatur verbinden und das Gerät beim Händler reklamieren.
burkm
Inventar
#142 erstellt: 07. Nov 2011, 14:10
Im Zweifelsfall, d.h., wenn die Gegenseite den Empfang bestreitet, ist eine E-Mail keinen Pfifferling wert, da es keinen Abliefernachweis gibt. Dann eher noch Fax mit Sendeprotokoll inkl. Kopie der 1.Seite. Am Sichersten immer Einschreiben mit Abliefernachweis (am besten Rücksschein).


Mike02x schrieb:

fight_or_flight schrieb:

Mike02x schrieb:
So, hatte ja auch vor einer Woche über das Supportformular an Samsung geschrieben und um Rückkgabe des Gerätes gebeten. Leider habe ich bisher noch gar nichts von Samsung gehört, selbst die Bestätigung das ich was über das Supportformular versendet habe blieb aus.

Jetzt habe ich nur vorsichtshalber das ganze auch noch einmal per E-Mail an kundenservice1@samsung.de gesendet um auch was in der Hand zu haben. Nicht das es hinterher heißt, wir haben nie was bekommen.



Ich lach mit tot. Vorsichtshalber nochmal per e-mail verschickt um was in der Hand zu haben.
Die Zeit hättest du sinnvoller in ein Einschreiben mit Rückantwort investiert. Dann hättest du was in der Hand gehabt, dass das Schreiben bei Samsung angekommen ist.
E-mails zu verschicken und darin was zu fordern ist lachhaft.


Sorry, aber ich finde deine Aussage Lachhaft.
Hättest du den Thread verfolgt wüsstest du das man bei Samsung so oder so nichts erreichen kann und rein Rechtlich alles über den Händler abgewickelt werden muss.

Ich habe bereits mit meinem Händler gesprochen und ihm mitgeteilt, dass mann erstens am Telefon nicht durchkommt bei Samsung und auf Nachrichten über das Supportformular keine Antwort erhält. Die E-Mail habe ich aus dem Grund gesendet, dass ich meinem Händler nachweisen kann das ich Samsung informiert habe ... diese aber nicht auf mein Anliegen antworten. Also macht es auch Sinn Samsung per Mail anzuschreiben um einen Nachweis zu haben das man sich an Samsung gewendet hat, die sich aber für dein Anliegen nicht interessieren.

Wenn ich mein TV zurück gebe, dann eh an den Händler und nicht an Samsung


[Beitrag von burkm am 07. Nov 2011, 15:40 bearbeitet]
toga67
Ist häufiger hier
#143 erstellt: 07. Nov 2011, 15:31
ist heute vielleicht jemand bei der Samsung Hotline durchgekommen?
ironmanager
Schaut ab und zu mal vorbei
#144 erstellt: 07. Nov 2011, 16:56
Hi,

würde mich auch mal interessieren, bei wem es jetzt an der Hotline/mail geklappt hat und wie genau er vorgegangen ist...

Danke!
Icke13
Ist häufiger hier
#145 erstellt: 07. Nov 2011, 20:01

In dem Thread wird immer wieder von LED gesprochen, gilt das Problem auch für den Plasma PS51D6900DSXZG?

3D ist mir zwar nicht wichtig, aber meine Familie sieht das anders.


Nein, die Plasmas haben das Problem nicht.
sr4003
Stammgast
#146 erstellt: 07. Nov 2011, 20:44
Danke, dann habe ich ja ein Problem mit meinem Plasma weniger, obwohl der PS51D6900DS auf der Samsung Kontaktseite auch nicht auswählbar ist
Sparwasser
Neuling
#147 erstellt: 08. Nov 2011, 07:06
Hallo!

Ich habe meinen Händler am Sonntag angeschrieben, er hat mir jetzt die lapidare Antwort gegeben, das er keinen Sachmangel erkennen kann.

"wenn Sie in Ihrer Bestellung nachschauen sehen sie die Überschrift: „Samsung UE40D6500VSXZG 101 cm (40 Zoll) 3D-LED-Backlight-Fernseher (Full HD, HD Ready bei 3D, 400Hz CMR, DVB-T/C/S2, CI+) schwarz“.

Der Händler hat mir den Fernseher über die Amazon Plattform verkauft, welche ja nun nur noch mit "HD-Ready bei 3-D" wirbt.

Wie sollte ich mich denn nun verhalten? Ich müsste ja irgendwie nachweisen, dass zum Zeitpunkt meiner Bestellung in der Beschreibung "3D-Full HD" und eben nicht 3D-HD Ready stand, oder?

Nachtrag:
In meinem Kundenkonto kann ich noch die ursprüngliche Bezeichnung sehen:

UE46D6510WSXZG 116 cm (46 Zoll) 3D-LED-Backlight-Fernseher (Full-HD, 400Hz, DVB-C/-T-/S2, CI+) weiß

Und ich habe mir gerade den Karton angesehen, da steht eindeutig "FullHD 3-D" drauf.


[Beitrag von Sparwasser am 08. Nov 2011, 07:28 bearbeitet]
Phantom2007
Ist häufiger hier
#148 erstellt: 08. Nov 2011, 10:37
Hallo hab mir vor eineinhalb Monaten den ue 46 d 6750 gekauft
Liegt bei diesem Gerät das Problem auch vor
Hab noch keine 3D Blue Ray probiert nur 3D im SBS verfahren
Hunterkoile
Ist häufiger hier
#149 erstellt: 08. Nov 2011, 10:56
Jap tut es, da es auch ein 6xxx modell ist
tibo_89
Neuling
#150 erstellt: 08. Nov 2011, 11:38
Hallo zusammen,
also ich habe heute ein Brief per einschreiben an meinen Händler geschickt in dem ich das Problem beschreibe und ihn aufforder den Mängel auszubessern. Erst die Erklärung dann die Aufforderung: z.B so:
Hiermit verlange ich nach §439 BGB umgehend die Nacherfüllung der zugesicherten Funktionen oder den Austausch des Fernsehers zu einem Gerät, welche die versprochenen, nun bemängelten Merkmale erfüllt.

Jetzt kann der Händler die Nachbesserung verweigern ( da es ja nicht möglich ist) und ich kann vom Kaufvertrag zurück treten. Natürlich in einem extra Brief per einschreiben... Ich hoffe ich konnte helfen. Werde berichten was er mir antworten wird.

Grus Tibo_89
burkm
Inventar
#151 erstellt: 08. Nov 2011, 11:41
Foto vom Kartonaufkleber inkl. SerienNr. sowie Kopie des ursprünglichen Angebotes (Angebotstextes) und des Kaufbelegs zusammen mit der Aufforderung zur Mängelbeseitigung an den Händler schicken (per Einschreiben).
Explizite Frist für Mängelbeseitigung setzen (Datum !) von 14 Tagen + 3 Tage (für Zustellung) ab Versanddatum "Schreiben".
Den Händler auffordern, innerhalb dieser Frist die Deinerseits genau bezeichneten Mängel zu beseitigen oder den Nachweis darüber zu erbringen, dass das gekaufte Gerät die beworbenen Eigenschaften aufweist. Hinweis: Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf liegt die Beweispflicht beim Verkäufer.

Anm.: Man sollte sich *immer* eine Kopie des Angebots herunterladen bei Online-Bestellung und aufbewahren. Man weiß ja nie wofür es mal gut ist (s.o.).


Sparwasser schrieb:
Hallo!

Ich habe meinen Händler am Sonntag angeschrieben, er hat mir jetzt die lapidare Antwort gegeben, das er keinen Sachmangel erkennen kann.

"wenn Sie in Ihrer Bestellung nachschauen sehen sie die Überschrift: „Samsung UE40D6500VSXZG 101 cm (40 Zoll) 3D-LED-Backlight-Fernseher (Full HD, HD Ready bei 3D, 400Hz CMR, DVB-T/C/S2, CI+) schwarz“.

Der Händler hat mir den Fernseher über die Amazon Plattform verkauft, welche ja nun nur noch mit "HD-Ready bei 3-D" wirbt.

Wie sollte ich mich denn nun verhalten? Ich müsste ja irgendwie nachweisen, dass zum Zeitpunkt meiner Bestellung in der Beschreibung "3D-Full HD" und eben nicht 3D-HD Ready stand, oder?

Nachtrag:
In meinem Kundenkonto kann ich noch die ursprüngliche Bezeichnung sehen:

UE46D6510WSXZG 116 cm (46 Zoll) 3D-LED-Backlight-Fernseher (Full-HD, 400Hz, DVB-C/-T-/S2, CI+) weiß

Und ich habe mir gerade den Karton angesehen, da steht eindeutig "FullHD 3-D" drauf.
Mike02x
Ist häufiger hier
#152 erstellt: 08. Nov 2011, 17:30
sagt mal,

hat schon irgendwer eine Reaktion von Samsung auf seine E-Mail erhalten ausser die auotmail ????


[Beitrag von Mike02x am 08. Nov 2011, 17:35 bearbeitet]
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