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Sky Pakete und Preis Diskussionsthread

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BigBlue007
Inventar
#7823 erstellt: 11. Apr 2014, 18:05
"Mach isch Foto, tu isch Facebook."
Traktor_1
Inventar
#7824 erstellt: 11. Apr 2014, 19:40

Cogan_bc (Beitrag #7820) schrieb:
jep hab auch grad so eine mail bekommen
ja ganz toll.....besonders weil es bei mir sowieso schon lief :L


bei mir auch

Aber wichtige Info für alle anderen die ihre Emails nicht so oft lesen...
Remergil1974
Stammgast
#7825 erstellt: 12. Apr 2014, 11:50
seit heute früh kann ich 4 Sky Sender nicht empfangen: Da steht
- momentan wird nichts gesendet...... auf dem Kanal

habe schon Suchlauf gemacht, aber nichts gebracht

habe Sky Komplett Abo:

Folgende Sender funktionieren momentan nicht: Sky Cinema +1, Sky Cinema +24, Sky Comedy und Emotion
rura
Inventar
#7826 erstellt: 12. Apr 2014, 13:16

Remergil1974 (Beitrag #7825) schrieb:
seit heute früh kann ich 4 Sky Sender nicht empfangen: Da steht
- momentan wird nichts gesendet...... auf dem Kanal


habe schon Suchlauf gemacht, aber nichts gebracht

Und warum machst du dann einen Suchlauf wenn nichts gesendet wird? Einfach mal abwarten wie lange das anhält, kann auch ein kurzfristige Störung bei dir sein sein.
Remergil1974
Stammgast
#7827 erstellt: 12. Apr 2014, 13:34
ok werde mal abwarten

- auf einem der 4 fehlenden Sender momentan: kam nachdem ich auf C gedrückt habe der Vorschlag, sollte einen neuen Suchlauf machen oder/und EPG Aktualisierung vornehmen.

hoffe es geht nachher wieder alles und das es um eine momentane Störung handelt
Teoha
Inventar
#7828 erstellt: 12. Apr 2014, 14:27
Und, immer noch ?
SAT oder Kabel ? Welcher KNB ?
Remergil1974
Stammgast
#7829 erstellt: 12. Apr 2014, 14:58
Kabel:
Unitymedia in Hessen
Teoha
Inventar
#7830 erstellt: 12. Apr 2014, 16:14
Dann muss es was im Kabelnetz sein....keine Ahnung.
rura
Inventar
#7831 erstellt: 12. Apr 2014, 21:26

Remergil1974 (Beitrag #7829) schrieb:
Kabel:
Unitymedia in Hessen

Ja, dass machen sie leider gerne und basteln in ihren Netzen rum. Zweimal wurde schon Sky+ für längere Zeit nicht geladen und erst nach einer großen Anzahl an Beschwerden Nachts dann wieder "repariert" .
Zaianagl
Inventar
#7832 erstellt: 13. Apr 2014, 12:12
EPG spinnt seit ein paar Tagen auch ständig... (KabelBW)
Remergil1974
Stammgast
#7833 erstellt: 14. Apr 2014, 11:28
seit gestern Nachmittag gehen die erwähnten 4 Sender bei mir wieder.
Teoha
Inventar
#7834 erstellt: 14. Apr 2014, 11:35
Zur Info (Danke Feller6098):

Skygo nur noch auf einem Gerät
Sky hat mal wieder eine "kundenfreundliche" Änderung durchgeführt. Bislang war es ja möglich Skygo auf 2 Geräten gleichzeitig zu nutzen. Iphone oder Ipad und PC oder Xbox. Das ist vorbei. Ab sofort ist nur noch ein Gerät "gleichzeitig" möglich.

Stillschweigend wurden neue SkyGo-AGB in die Welt gesetzt und den Punkt 1.3. neu formuliert.
http://download.sky.de/web/redaktion/download/AGB_SkyGo_DE.pdf

Also nicht wundern, wenn ihr daheim versuch parallel auf PC und ipad zu gucken......
BigBlue007
Inventar
#7835 erstellt: 14. Apr 2014, 12:51
Neue AGB haben aber auf Bestandskunden erstmal keinerlei Einfluss, solange sie nicht darüber informiert werden und dagegen dann keinen Widerspruch einlegen.
Teoha
Inventar
#7836 erstellt: 14. Apr 2014, 13:13
Problem ist nur, das es ja schon für alle so läuft. Von daher hat das schon Auswirkungen auch auf Altkunden.
andreaspw
Inventar
#7837 erstellt: 14. Apr 2014, 15:18
Hi,
kann man Sky go auch auf einem Smart TV schauen, oder muss es zwangsläufig ein PC/Tablet sein?
Teoha
Inventar
#7838 erstellt: 14. Apr 2014, 15:31
Smart-TV geht nicht.
BigBlue007
Inventar
#7839 erstellt: 14. Apr 2014, 21:07

Teoha (Beitrag #7836) schrieb:
Problem ist nur, das es ja schon für alle so läuft. Von daher hat das schon Auswirkungen auch auf Altkunden.

Technisch mag das so sein. Rechtlich gesehen können sich diese aber dagegen wehren, bzw. haben halt dann ein SoKü-Recht.
rura
Inventar
#7840 erstellt: 14. Apr 2014, 21:25
Wer macht das schon, nur die wenigsten. Und darauf baut Sky dann auch, denn es ist dann eine Einzelfallentscheidung und hat keinen übergreifenden Einfluss. Jeder muß für sich selbst Klagen, bis einer eine Grundsatzentscheidung erklagt. Und das dauert und kostet erst mal mehr als die paar Euros an Sky
Teoha
Inventar
#7841 erstellt: 14. Apr 2014, 21:33

BigBlue007 (Beitrag #7839) schrieb:

Teoha (Beitrag #7836) schrieb:
Problem ist nur, das es ja schon für alle so läuft. Von daher hat das schon Auswirkungen auch auf Altkunden.

Technisch mag das so sein. Rechtlich gesehen können sich diese aber dagegen wehren, bzw. haben halt dann ein SoKü-Recht.


SoKü wofür ? Richtig, für SkyGo. Die könnten ihr kostenloses SkyGo, da dafür separate AGB existieren, aus Protest sonderkündigen.
Toll.

rura
Inventar
#7842 erstellt: 14. Apr 2014, 22:03
Rohliboy
Inventar
#7843 erstellt: 14. Apr 2014, 22:17
So neu ist die Geschichte übrigens gar nicht.
Ich bin ja seit Anfang März Skyianer und als ich da SkyGo eingerichtet habe, war das schon so. Ich hatte nämlich erst auf meinem Laptop die Anmeldung gemacht und als ich es dann beim Läppi meines erstgeborenen einrichten wollte, hat er schon gesagt, dass ich erst das andere Gerät trennen sollte.
Teoha
Inventar
#7844 erstellt: 14. Apr 2014, 22:48
Nein. Thema verfehlt. Zwei PC gingen sowieso nicht gleichzeitig. Aber PC und IPad oder iPhone. Und DAS geht nun nicht mehr.
Rohliboy
Inventar
#7845 erstellt: 14. Apr 2014, 22:50
Ahhhhh, na das wusste ich nicht. Danke.
BigBlue007
Inventar
#7846 erstellt: 15. Apr 2014, 01:27

rura (Beitrag #7840) schrieb:
Wer macht das schon, nur die wenigsten.

Das mag so sein. Ich habe bei meiner letzten Preisdiskussion mit denen sogar angeboten, dass ich bei gleichem Abopreis auf Go verzichte, um ihren Gewinn an mir zumindest auf dem Papier zu erhöhen. Ich brauche diesen Blödsinn nicht.

Das ändert aber trotzdem nichts daran, dass eine solche Änderung zu einer Kündigung berechtigt.

Jeder muß für sich selbst Klagen, bis einer eine Grundsatzentscheidung erklagt. Und das dauert und kostet erst mal mehr als die paar Euros an Sky ;)

Ähmm... wieso muss jemand klagen? Man gibt Sky eine Frist, den vorherigen Zustand wiederherzustellen, und wenn das nicht passiert, kündigt man den Vertrag. Warum bzw. gegen was willst Du denn da klagen?

Andersrum wird ein Schuh draus - wenn DIE meine Kündigung nicht akzeptieren und weiterhin Geld von mir haben wollen, dann müssen DIE klagen. Und glaub mir - das machen die nicht. Das weiß ich relativ sicher und aus eigener Erfahrung. Das einzige, was die machen, ist, ihre Forderung an ihre lustige Anwalts- und Inkassobude abzutreten. Die verschicken dann ein paar furchtbar schlimm klingende Briefe, in denen sie von Mal zu Mal weniger Geld wollen, und irgendwann ist das Ganze verjährt. Und WENN sie wirklich klagen würden - sollen sie doch. Denen fliegen ihre AGB vor Gericht wahrscheinlich schneller um die Ohren, als man "Zwangsreceiver" sagen kann. Und das wissen die auch - deswegen klagen sie nicht.

Die einzigen Dinge, wo die wirklich proaktiv tätig werden, sind Dinge, wo das Recht relativ zweifelsfrei auf deren Seite steht, etwa, wenn es um illegales Cardsharing, gehackte Verschlüsselungen u.dgl. geht.
rura
Inventar
#7847 erstellt: 15. Apr 2014, 07:03

BigBlue007 (Beitrag #7846) schrieb:

Ähmm... wieso muss jemand klagen? Man gibt Sky eine Frist, den vorherigen Zustand wiederherzustellen, und wenn das nicht passiert, kündigt man den Vertrag. Warum bzw. gegen was willst Du denn da klagen?

Nun, ich kenne Leute die klagen gegen alles Und wie du so schön schreibst gibt man Sky eine Frist den vorherigen Zustand wiederherzustellen und nach Ablauf dieser Frist klage ich auf Wiederherstellung des vorherigen Zustands.. Zb. kann ich gegen Pairing klagen, bzw. das sie mich zwingen wollen meinen damals mit gekauften Sky Receiver in Verbindung mit einem Sky Abo nicht mehr nutzen zu können und Sky mir einen Leih Receiver plus eine andere Sky Karte geben möchten, obwohl meine jetzige Kombi noch voll funktionstüchtig ist. Gegen all das und da ist die AGB von Sky durchaus angreifbar, kann man klagen. Du siehst, für einige gäbe es viel zu tun. Der einfachste Weg ist natürlich deiner, einfach Sonderkündigen, die Zahlung einstellen und warten was passiert.
Teoha
Inventar
#7848 erstellt: 15. Apr 2014, 08:56

BigBlue007 (Beitrag #7846) schrieb:

Das ändert aber trotzdem nichts daran, dass eine solche Änderung zu einer Kündigung berechtigt.


Ja, aber eben nur zur Kündigung dieses kostenlosen Bestandteils auf Basis der separaten SkyGo-AGB, sicher nicht des Gesamtabos. Der Sachverhalt ist bei SkyGo etwas anders gelagert, als bei anderen Abokomponenten. Einen kostenlosen Bestandteil "aus Protest" kündigen......kann man machen, muss man nicht
Von daher belanglos.
BigBlue007
Inventar
#7849 erstellt: 15. Apr 2014, 11:50
Ich habe für Sky Go keine separaten AGB bekommen. Sky Go steht in meiner Vertragsbestätigung als ganz normaler Bestandteil aufgelistet, so wie die anderen Pakete auch, nur dass halt kein Preis dahintersteht, sondern "inklusive". Das heißt formal aber selbstverständlich nicht, dass ich diesbzgl. keinerlei Ansprüche hätte. Es heißt im Grunde genommen überhaupt nichts. Sky Go ist ein Vertragsbestandteil, genauso wie alle anderen Pakete auch. Und wenn sie hieran zu meinem Nachteil irgendwas ändern, dann ist das für mich genauso ein SoKü-Recht, wie wenn sie an irgendeinem der anderen Bestandteile irgendwas zu meinem Nachteil ändern.

Letztlich spielt es ja auch überhaupt keine Rolle. Denn wie schon gesagt - ICH muss ja nicht klagen, um zu kündigen. Ich kündige halt einfach, wenn es nach meinem Dafürhalten einen Grund dafür gibt. DIE müssen dann klagen, wenn sie damit nicht einverstanden sind, und das wird halt nicht passieren.
Teoha
Inventar
#7850 erstellt: 15. Apr 2014, 12:01

BigBlue007 (Beitrag #7849) schrieb:
Ich habe für Sky Go keine separaten AGB bekommen. .


Spielt keine Rolle. Die hast du beim ersten Login mit Häkchensetzen online akzeptiert........ja, ja, so schnell geht das....


wenn sie hieran zu meinem Nachteil irgendwas ändern, dann ist das für mich genauso ein SoKü-Recht


1. Können die durchaus zu deinem Nachteil was verändern, Frage ist nur wieviel
2. Darum geht es hier aber nicht. Hier geht es nur um die fehlende Mitteilung der Änderung (welches Sky in den AGB zusichert), DARAUF würde dein SoKü Recht fundieren.

ABER als Beispiel: Wenn Sky was massiv im Sportpaket ändern würde (wegen bspw. Verlust CL Rechte), hättest du nur das SoKü-recht für diesen EINEN Abobestandteil, sprich das Sportpaket. NICHT für das ganze Sky-Abo.

Und so hast du hier nur ein SoKü-Recht für SkyGo.......=> Sinnfrei, da kostenlos.

Jetzt verstanden ?


[Beitrag von Teoha am 15. Apr 2014, 12:03 bearbeitet]
BigBlue007
Inventar
#7851 erstellt: 15. Apr 2014, 12:04

Teoha (Beitrag #7850) schrieb:

BigBlue007 (Beitrag #7849) schrieb:
Ich habe für Sky Go keine separaten AGB bekommen. .


Spielt keine Rolle. Die hast du beim ersten Login mit Hächensetzen online akzeptiert........ja, ja, so schnell geht das....

Bei welchem Login?

ABER als Beispiel: Wenn Sky was massiv im Sportpaket ändern würde (wegen bspw. Verlust CL Rechte), hättest du nur das SoKü-recht für diesen EINENE Abobestandteil, sprich das Sportpaket. NICHT für das ganze Sky-Abo.

Das ist DEINE Interpretation, und vielleicht auch die von Sky. Es wäre als Fussballfan aber ganz sicher nicht meine. Und wie bereits mehrfach gesagt, ist das auch überhaupt nicht relevant, denn um es nochmal ganz (und vielleicht diesmal übertrieben) profan zu sagen: Ich kündige im Zweifelsfall, wann immer mir danach ist. Anschließend sind DIE am Zug und nicht ich.

Jetzt verstanden?
Teoha
Inventar
#7852 erstellt: 15. Apr 2014, 12:15

BigBlue007 (Beitrag #7851) schrieb:

Bei welchem Login?


Soll das Ironie sein ? Natürlich beim Login der ersten benutzung am PC oder per App.


Das ist DEINE Interpretation, und vielleicht auch die von Sky.


Nö, das ist vertragsrechtlich so. Wird Dir auch vermutlich jeder hier bestätigen. Wenn Sky irgendwann gar keine Filme mehr
im Filmpaket zeigt , dann kannst du das Filmpaket ggf. sonderkündigen, nicht den Rest des Abos. (sofern es einen Rest gibt natürlich)


Ich kündige im Zweifelsfall, wann immer mir danach ist. Jetzt verstanden?


Ja, ich weiß was ein "Diskussionskiller" ist.
BigBlue007
Inventar
#7853 erstellt: 15. Apr 2014, 12:26

Teoha (Beitrag #7852) schrieb:
Soll das Ironie sein ? Natürlich beim Login der ersten benutzung am PC oder per App.

Nein, das war keine Ironie. Ich habe das noch nie verwendet, jedenfalls nicht, dass ich wüsste. Ich sagte ja, dass mich selbst Sky Go nicht interessiert und ich sogar freiwillig darauf verzichtet habe.

Nö, das ist vertragsrechtlich so.

Dein Denkfehler ist, zu unterstellen, dass irgend etwas rechtsverbindlich ist, nur weil es in irgendwelchen AGB steht. Das ist natürlich nicht der Fall. Regelmäßig fliegen auch größeren und bekannten Firmen ihre AGB oder Teile daraus vor Gericht um die Ohren. Das wäre bei Sky nicht anders.

Sky kann der Meinung sein, ich könne nur einzelne Vertragsbestandteile kündigen, wenn sich bei einem Bestandteil (also z.B. irgendwas Richtung Fussball) was ändert. Ich würde argumentieren, dass ich das gesamte Abo überhaupt nur deswegen habe, weil ich hauptsächlich Fussball schaue, und der Rest eine nette Dreingabe ist. Da kann Sky mit ihren AGB winken, wie sie wollen - wenn ich eine andere Rechtsauffassung habe, kündige, und die dann trotzdem noch was von mir wollen, dann müssen sie klagen, und dann entscheidet ein Gericht, was die AGB wert sind. Und genau das wird halt nicht passieren.
rura
Inventar
#7854 erstellt: 15. Apr 2014, 12:46

BigBlue007 (Beitrag #7853) schrieb:
Da kann Sky mit ihren AGB winken, wie sie wollen - wenn ich eine andere Rechtsauffassung habe, kündige, und die dann trotzdem noch was von mir wollen, dann müssen sie klagen, und dann entscheidet ein Gericht, was die AGB wert sind. Und genau das wird halt nicht passieren.

Ob deine "Rechtsauffassung" vor Gericht standhalten würde, wäre dann ja Bestandteil der Verhandlung Aber selbst wenn Sky wegen der paar Leute vor Gericht ziehen würde, selbst dann wären es immer noch Einzelfallentscheidungen und hätte keinerlei Auswirkungen auf ihre gesamte, oder Teile ihrer AGB.
BigBlue007
Inventar
#7855 erstellt: 15. Apr 2014, 12:55
Keineswegs. Falls ein Gericht im Rahmen einer Verhandlung bzgl. eines Einzelfalls zu dem Schluss kommen sollte, dass Teile der AGB gegen geltendes Recht verstoßen, dann müssten sie die AGB ändern - Einzelfall hin oder her. Das ist ja eben gerade die Gefahr, die für Sky (gilt natürlich analog auch für andere Firmen) besteht, wenn sie gegen einen Kunden vor Gericht ziehen. Das und die negative Presse im Falle eines Unterliegens. Genau deswegen machen sie es nicht.
Teoha
Inventar
#7856 erstellt: 15. Apr 2014, 13:17

Dein Denkfehler ist, zu unterstellen, dass irgend etwas rechtsverbindlich ist, nur weil es in irgendwelchen AGB steht. Das ist natürlich nicht der Fall. Regelmäßig fliegen auch größeren und bekannten Firmen ihre AGB oder Teile daraus vor Gericht um die Ohren. Das wäre bei Sky nicht anders.


Ok, dann ist dein Denkfehler zu unterstellen, das nichts rechtsverbindlich ist. Schon etwas seltsam....zumal es in diesem Punkt primär auch nichts mit den AGB zu tun hat sondern mit allg. Vertragsrecht und gesundem Menschenverstand.....und ein wenig logisches Denken.
Mit einer Sonderkündigungsbegründung, das du nur noch 1 Gerät bei SkyGo zeitgleich betreiben kannst, wird dir KEIN Gericht der Welt Recht geben.


. Falls ein Gericht im Rahmen einer Verhandlung bzgl. eines Einzelfalls zu dem Schluss kommen sollte, dass Teile der AGB gegen geltendes Recht verstoßen, dann müssten sie die AGB ändern - Einzelfall hin oder her


Sicher generell richtig (und bei Sky schon passiert). In diesem Fall aber sowas von "Thema verfehlt"

Es ist schon traurig, wie sich in unserer Gesellschaft "Rechtsempfinden" teilweise entwickelt. (Ich schliesse mich da manchmal nicht aus und schliesse deine Haltung, BigBlue007, ausdrücklich mit ein. Ich finde sowas zum fremdschämen, wenn man nur aus dem Grund "weil man es kann", das eigene normale Rechtsempfinden komplett ausblendet. Ich meine das nicht persönlich, aber so eine Haltung ist mir fremd).
Kein Wunder, das bei uns Rechtsschutzversicherungen gut verkauft werden und zig Tausende Rechtsverdreher davon leben....


[Beitrag von Teoha am 15. Apr 2014, 13:42 bearbeitet]
BigBlue007
Inventar
#7857 erstellt: 15. Apr 2014, 14:07

Teoha (Beitrag #7856) schrieb:
Ok, dann ist dein Denkfehler zu unterstellen, das nichts rechtsverbindlich ist.

Drehe mir bitte nicht die Worte im Munde rum, denn das habe ich nicht gesagt. Meine Aussage war lediglich, dass die Existenz von AGB nicht bedeutet, dass alles, was da drinsteht, mit geltendem Recht vereinbar ist. Und ich darf als Kunde übrigens durchaus AGB oder Verträge mit dem Wissen unterschreiben, dass einzelne Bestandteile da drin gegen geltendes Recht verstoßen und sich mein entsprechendes Handeln bzgl. dieser Punkte dann an geltendem Recht orientiert und nicht an den AGB. Das ist wie mit Mietverträgen. Wenn ein Vermieter in einem Mietvertrag Dinge stehen hat, die gegen geltendes Recht verstoßen (wie z.B. ein Haltungsverbot von Kleintieren), dann kann ich den Vertrag trotzdem unterschreiben, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt bereits weiß, dass ich ein Kleintier halten werde. Darüber muss ich den Vermieter weder informieren, noch kann sich der Vermieter später auf den unterschriebenen Mietvertrag berufen.

Schon etwas seltsam....zumal es in diesem Punkt primär auch nichts mit den AGB zu tun hat sondern mit allg. Vertragsrecht und gesundem Menschenverstand.....und ein wenig logisches Denken.

Das beweist nur, dass auch der Bereich von gesundem Menschenverstand und logischem Denken ein weites Feld ist... Ich kann Dir versichern, dass sich am MEINEM gesundem Menschenverstand und meinem Rechtsverständnis nicht nur Sky, sondern auch ganz andere Buden erfolglos die Zähne ausgebissen haben.

Es ist schon traurig, wie sich in unserer Gesellschaft "Rechtsempfinden" teilweise entwickelt. (Ich schliesse mich da manchmal nicht aus und schliesse deine Haltung, BigBlue007, ausdrücklich mit ein. Ich finde sowas zum fremdschämen, wenn man nur aus dem Grund "weil man es kann", das eigene normale Rechtsempfinden komplett ausblendet.

Das stimmt ja so nicht - das hier Gesagte entspricht ja durchaus absolut meinem Rechtsempfinden. Davon mal abgesehen - selbst wenn es so wäre, wie Du sagt - dazu gehören bekanntlich immer zwei. Auf der anderen Seite des Schreibtisches sitzen halt leider auch meist nur geldgierige Säcke, deren allererstes Interesse immer erstmal unser Geld ist. Was da nun zuerst da war, ist ein klassisches Henne-Ei-Problem.

Dass ich z.B. zusätzlich zu den normalen Abogebühren noch einmal 17,- oder 25,- zahlen soll, um die von mir gebuchten Sender auf mehr als einem TV in meinem Haushalt schauen zu können, ist z.B. etwas, das mit meinem Rechtsempfinden sowas von absolut überhaupt nicht zusammengeht - in meinen Augen ist das nichts als Abzocke. Mir ist die Problematik, dass die Zweitkarten oft nicht vom eigentlichen Abonutzer verwendet werden, schon durchaus klar, aber die nötige Technik, um das Programm in den eigenen 4 Wänden auf beliebig vielen Geräten verfügbar zu machen, ist ja da. Und sie wäre mit ein wenig Aufwand vermutlich sogar so zu implementieren, dass es mit den Anforderungen der Rechteinhaber vereinbar ist. Aber warum sollte man, wenn man mit den Zweitkarten nochmal ordentlich Geld verdienen kann.

Nee Du, mit dem Konzept des Redlichseins brauchst Du mir hier nicht kommen - dazu verhalten sich die Gegenseiten, mit denen man so zu tun hat, nur allzu oft selber höchst unredlich...


[Beitrag von BigBlue007 am 15. Apr 2014, 14:08 bearbeitet]
Teoha
Inventar
#7858 erstellt: 15. Apr 2014, 14:59

Das beweist nur, dass auch der Bereich von gesundem Menschenverstand und logischem Denken ein weites Feld ist


Da sind wir einer Meinung.


Ich kann Dir versichern, dass sich am MEINEM gesundem Menschenverstand und meinem Rechtsverständnis nicht nur Sky, sondern auch ganz andere Buden erfolglos die Zähne ausgebissen haben.


Bezweifel ich ja gar nicht. Aber nur die Tatsache, das man Recht bekommt, heisst nicht das man Recht hat.......wie in diesem Fall. Wenn Sky aus Faulheit oder formaljuristischen Gründen sagt: OK, lassen wir ihn gehen, dann hast du dein Ziel erreicht.
Aber damit musst du nicht im Recht sein.


- das hier Gesagte entspricht ja durchaus absolut meinem Rechtsempfinden.


Ja, das befürchte ich auch..... .....im Ernst, wenn das bei Dir so ist, dann ist das so.


Nee Du, mit dem Konzept des Redlichseins brauchst Du mir hier nicht kommen


"Redlich" ist jetzt ein wenig hochgegriffen, das nehme ich auch für mich nicht immer in Anspruch.


Auf der anderen Seite des Schreibtisches sitzen halt leider auch meist nur geldgierige Säcke, deren allererstes Interesse immer erstmal unser Geld ist.......... dazu verhalten sich die Gegenseiten, mit denen man so zu tun hat, nur allzu oft selber höchst unredlich...


Diese alttestamentarischen Rechtfertigungen (Auge um Auge....) sind nicht mein Ding. Und es sind auch letztendlich keine wirksamen Rechtfertigungen, sondern nur Nebelkerzen.


[Beitrag von Teoha am 15. Apr 2014, 16:34 bearbeitet]
rura
Inventar
#7859 erstellt: 15. Apr 2014, 16:15

BigBlue007 (Beitrag #7855) schrieb:
Keineswegs. Falls ein Gericht im Rahmen einer Verhandlung bzgl. eines Einzelfalls zu dem Schluss kommen sollte, dass Teile der AGB gegen geltendes Recht verstoßen, dann müssten sie die AGB ändern - Einzelfall hin oder her. Das ist ja eben gerade die Gefahr, die für Sky (gilt natürlich analog auch für andere Firmen) besteht, wenn sie gegen einen Kunden vor Gericht ziehen. Das und die negative Presse im Falle eines Unterliegens. Genau deswegen machen sie es nicht.

Das habe ich aber schon anders erlebt, nein nicht bein Sky, dass keine Verpflichtung zur Änderung der AGB veranlasst wurde. Der Einzelfall wurde dann einfach verloren. .
Remergil1974
Stammgast
#7860 erstellt: 15. Apr 2014, 23:26
seit heute früh sind die besagten Sky Sender welche ich am Wochenende erwähnt haben, momentan mal wieder über Unitymedia Kabel nicht zu empfangen. Lass mich morgen mal überraschen, ob diese dann plötzlich wieder gehen wie Montag.
rura
Inventar
#7861 erstellt: 16. Apr 2014, 07:09
Kann ich nicht bestätigen.
Remergil1974
Stammgast
#7862 erstellt: 16. Apr 2014, 08:44
stimmt, geht jetzt wieder
nach ein wenig hin und her, hatte ich es gestern doch hingekriegt, dass alle 4 Sender wieder da waren.
rura
Inventar
#7863 erstellt: 16. Apr 2014, 09:59
Wenn du es hingekriegt hast, dann hat das aber nichts mit Sky an sich zu tun, denn auch bei mir waren all diese Sender nicht einmal weg. Das ist dann ein Thema für ein anderes Forum, passt hier nicht rein.
uli_Neuling
Inventar
#7864 erstellt: 16. Apr 2014, 12:34
Hallo!
Wie lange muss man zur Zeit auf die Auftragsbestätigung nach telefonischer Vertragsverlängerung warten? Sind da 16 Tage noch in der Norm?
Vielen Dank.
LG
uli
Teoha
Inventar
#7865 erstellt: 16. Apr 2014, 12:39
Darüber gibt es viele meldungen aktuell:

http://www.sat-ulc.eu/showthread.php?p=11531202#post11531202
Spark66
Stammgast
#7866 erstellt: 16. Apr 2014, 23:12
Ich warte seit 12 Tagen auf eine Bestätigung. Meine Daten auf der Homepage sind auch nicht konform mit der telefonischen Vereinabarung. Habe auch zum 30.4. gekündigt aber letztens verlängert

Habe 5 mal angerufen. 5 Mails. 2 Faxe. Null Reaktion.
Werde morgne schriftlich kündigen und mich auf mein Widerrufsrecht berufen. Auf ein so stumpfesVerhalten von Sky hab ich echt kein Bock. Und auf die "Drohung" , dass die Zweitkarte dann statt 16,90 auf 25 Euro steigt , steh ich echt nicht.
Die können mich mal
rura
Inventar
#7867 erstellt: 16. Apr 2014, 23:28
Wenn das im System von Sky hinterlegt ist, dann ist es doch (fast) Wurscht wann das schriftlich kommt Bei mir waren es ca. 3 Wochen und alles ist ok. Angerufen hatte ich übrigens nicht, dass hätte ich erst kurz vor der Widerrufsfrist gemacht. In der Ruhe liegt die Kraft
Spark66
Stammgast
#7868 erstellt: 17. Apr 2014, 08:43
4 Wochen nach Erhalt der schriftlich. Brstätigung? Ist das richtig? Sagte mir zumindest die Skytante.
Mein Freund haben sie voll reingelegt, definitiv was anderes frei geschaltet nachdem die 4 Wochen vorbei waren. Daher meine Skepsis
Teoha
Inventar
#7869 erstellt: 17. Apr 2014, 09:03
1 Monat bei Sky, nicht 4 Wochen.
Rein rechtlich beginnt die Widerrufsfrist erst mit Erhalt der AB mit W-Belehrung. Da du nichts erhalten hast, läuft deine W-Frist prinzipiell "ewig"


[Beitrag von Teoha am 17. Apr 2014, 09:03 bearbeitet]
rura
Inventar
#7870 erstellt: 17. Apr 2014, 09:36

Spark66 (Beitrag #7868) schrieb:

Mein Freund haben sie voll reingelegt, definitiv was anderes frei geschaltet nachdem die 4 Wochen vorbei waren.

Jaja, solche Aussagen kenn ich. Wenn man was hinterfragt kommt meist nur Müll dabei heraus
BigBlue007
Inventar
#7871 erstellt: 17. Apr 2014, 12:11
Vor allem - selbst wenn es wirklich so wäre - es gehören ja bekanntlich immer zwei zum Verarschen dazu. Wie Teoha schon richtig sagte, beginnt die Widerrufsfrist mit dem Erhalt einer Vertragsbestätigung, in der die Widerrufsbelehrung drinsteht, aber natürlich auch das, was man bestellt hat. Wenn nun eine Widerrufsfrist abgelaufen ist, heißt das im Umkehrschluss, dass er eine Vertragsbestätigung bekommen haben muss, in der auch drinsteht, was er bestellt hat. Wenn da was anderes drinsteht als das, was er jetzt schauen kann, muss er sich bei Sky melden und das Ganze korrigieren lassen. Steht was anderes drin als das, was telefonisch besprochen wurde, und er hat es 4 Wochen lang nicht gemerkt, ist er selber schuld. Und wenn er noch keine Bestätigung bekommen hat, ist auch die Widerrufsmöglichkeit noch nicht abgelaufen.

Fazit: Entweder Dummschwatz, oder er hat sich dämlich angestellt.


[Beitrag von BigBlue007 am 17. Apr 2014, 12:19 bearbeitet]
rura
Inventar
#7872 erstellt: 17. Apr 2014, 12:30
Teoha
Inventar
#7873 erstellt: 17. Apr 2014, 13:39

BigBlue007 (Beitrag #7871) schrieb:

Fazit: Entweder Dummschwatz, oder er hat sich dämlich angestellt.


Mit dem "dämlich angestellt" ist natürlich leicht gesagt, wenn Sky behauptet: Eine AB ist damals mit Widerrufsbelehrung rausgegangen und die Frist ist jetzt vorbei.

Fakt ist ja, das man dann nichts in der Hand hat (AB) und Sky im Zweifel den Eingang der AB incl. Widerrufsbelehrung beim Kunden gar nicht nachweisen muss. Es reicht zumeist der augenscheinliche Nachweis, das Sky seinen Kunden generell AB zusendet. Und das macht Sky ja millionenfach.
Da könnte der Kunde den kürzeren ziehen, wenn es hart auf hart kommt.


Mein Freund haben sie voll reingelegt, definitiv was anderes frei geschaltet nachdem die 4 Wochen vorbei waren.


Das würde Vorsatz bei Sky bedingen. Halte ich für Unsinn. Sky würde sich nie für einen Einzelfall und 3,50 € so tief bücken.....
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