CD-Player in Reparatur, 2 Tage danach kaputt

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newbie123456
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 23. Dez 2007, 15:13
Hallo

ich habe meinen CD Player in Reparatur gegeben, er war nur leicht defekt, das heißt er hat alle 2 Tage mal kurz ausgesetzt.
Nun habe ich ihn für 70€ in Reparatur gegeben. Das Netzteil war wohl kaputt. Nun hat der Player auch 2 Tage wieder gut funktioniert, heute allerdings geht er überhaupt nicht mehr an.

Kann ich vom Reparaturdienst das Geld zurückverlangen? Ich gehe davon aus das der jetzige Defekt auf jeden Fall mit der Reparatur zusammenhängt (Netzteil).
Das Gerät ist ja nun noch weniger Wert als vor der Reparatur, da es vorher nur leicht defekt war und nun nicht mal mehr angeht. Könnte ich auch zusätzlich zu den 70€ Reparaturkosten noch die Wertminderung die durch die "Reparatur" eingetreten ist verlangen, z.B. 50€?

Gruß
Rillenohr
Inventar
#2 erstellt: 23. Dez 2007, 15:31

newbie123456 schrieb:
Hallo
... Könnte ich auch zusätzlich zu den 70€ Reparaturkosten noch die Wertminderung die durch die "Reparatur" eingetreten ist verlangen, z.B. 50€?


Wär ein gutes Geschäft, gell?! Das geht wohl nicht, aber auf Reparaturen gibt's Garantie, also zurück damit. Es sei denn du hast Kaffee über das Teil gekippt.
Ultraschall
Inventar
#3 erstellt: 23. Dez 2007, 15:31
Haha, Wertminderung durch Reparatur. Ganz schön Frech von Dir.

Die 70 € zurück dürfte bei Kulanz kein Problem sein, der Rest- vergiss es.

Wenn Du eine ganz fiese Firma hast, sagt die das der Fehler in einen anderen Bereich als dem ihrer Reparatur liegt (was ja auch sein kann)und Du bekonmmst nicht mal die 70€ zurück. Dann müsstest Du Gutachter einschalten, eventuell klagen etc.....

Ein andere Weg wäre, vernünftig mit den Leuten zu reden und es ihnen zur Nachbeseerung zu geben, sprich die reparieren es erneut, ohne Geld zu berechnen. Aber wenn es dann wirklich in einen anderen Schaltungsteil als vorher liegt....wer weiß, wie die dann reagieren.

Aber vernünftig und höflich miteinander reden hilft meist.
newbie123456
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 23. Dez 2007, 15:42
Hi

also nochmal werde ich ihn nicht reparieren lassen. Also ich werde erstmal die 70€ zurückverlangen. Ich möchte jetzt nicht alle 3 Tage mir dem Gerät umherfahren und ihn erneut reparieren lassen. Immerhin hat mir die Werkstatt gesagt, das er jetzt locker nochmal ein paar Jahre läuft. Ich denke das bringt nichts ihn nochmal reparieren zu lassen, ist schon 6 Jahre alt und auch keine Spitzengerät (LG ADR 620).
Es ärgert mich schon etwas, denn vorher hätte ich den Player immerhin noch für 50€ als "leicht defekt" verkaufen können, das geht nun nicht mehr (obwohl der Fehler wohl bestimmt leicht zu beheben ist, aber der Player geht halt nicht mal mehr an).

Aber, wären die 70€ zurück nur Kulanz oder habe ich ein Recht darauf?

Danke für eure Antworten.


[Beitrag von newbie123456 am 23. Dez 2007, 15:45 bearbeitet]
Rillenohr
Inventar
#5 erstellt: 23. Dez 2007, 15:56
Ich glaube, die Rechtslage ist da nicht so einfach. Wenn ich es recht weiß, hat die Werkstatt auch ein Recht, nämlich das der Nachbesserung. Ist eine Nachbesserung nicht möglich, weil keine Ersatzteile o.ä., ist es wieder etwas anderes. Ebenso, wenn ersichtlich ist, dass ein unsachgemäßer Gebrauch seitens des Eigentümers vorliegt.
Kulanz wäre in jedem Fall eine freiwillige Leistung der Werkstatt.

Ob das Gerät vorher noch 50 EUR gebracht hätte, steht wohl auch in den Sternen. Ich würde eher sagen: nein.


[Beitrag von Rillenohr am 23. Dez 2007, 16:00 bearbeitet]
Curd
Hat sich gelöscht
#6 erstellt: 23. Dez 2007, 16:12

newbie123456 schrieb:
(obwohl der Fehler wohl bestimmt leicht zu beheben ist...


Dann stellt sich die Frage warum du ihn in die Werkstatt gegeben hast?
armindercherusker
Inventar
#7 erstellt: 23. Dez 2007, 16:57
Wie Ultraschall schon schrieb :

Kostenlose Nachbesserung verlangen ( höflich )

Gruß und Viel Erfolg !
newbie123456
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 23. Dez 2007, 19:42

Wenn ich es recht weiß, hat die Werkstatt auch ein Recht, nämlich das der Nachbesserung


Stimmt, das ist wahrscheinlich so.


Dann stellt sich die Frage warum du ihn in die Werkstatt gegeben hast?


Ich meinte für jemanden der sich auskennt, leicht zu beheben, nicht für mich.


Kostenlose Nachbesserung verlangen ( höflich )


Natürlich, bin doch immer höflich Aber ich werde trotzdem erstmal versuchen das Geld zurückzubekommen.


[Beitrag von newbie123456 am 23. Dez 2007, 19:48 bearbeitet]
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