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Wann seit Ihr das letzte mal geblitzt worden ?

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Autor
Beitrag
Beaufighter
Inventar
#151 erstellt: 04. Nov 2017, 12:58
LKW und Auto dahinter das sind zwei zuviel für 220. Ich halte nix davon das da einer mit 220 langschrapelt wo so eine Situation kommt. Völliger Nonsens, wer so fährt hat vorher schon alles falsch gemacht. Stell dir mal vor, vor dem LKW ist ein langsamer LKW und der LKW setzt zum überholen an.
Und die beiden mit 240 dahinter ?? Was sollen das denn für Szenarien sein?


Und ab 130+ bist du eh in einem Geschindigkeitsbereich wo dir mal pauschal eine Mitschuld unterstellt wird.

Hat nichts mit seriösem Autofahren zu tun.

Gruß Beaufighter


[Beitrag von Beaufighter am 04. Nov 2017, 13:03 bearbeitet]
bytelutscher
Inventar
#152 erstellt: 04. Nov 2017, 13:06
@Beufighter,
ist das auf mich bezogen?

Dann verstehen wir uns wohl gerade gegenseitig nicht.

Das von mir beschriebene Szenario kommt doch täglich zigfach vor. Ich als Rechtsfahrer kann/darf eigentlich nicht überholen, weil auf der linken Seite ständig Fahrzeuge mit 220 km/h und schneller fahren.
Es sei denn ich habe die Adleraugen um ein ca. 1 km entferntes Fahrzeug zu erkennen und dessen Geschwindigkeit richtig einzuschätzen.
Sonst müsste der Linksfahrer ja abbremsen, was von Vielen hier schon als Behinderung empfunden wird.


[Beitrag von bytelutscher am 04. Nov 2017, 13:07 bearbeitet]
Pigpreast
Inventar
#153 erstellt: 04. Nov 2017, 13:08
Die 220 km/h sind vielleicht etwas hoch gegriffen (wenn auch gar nicht so abwegig), aber die Rechnung würde auch mit etwas weniger noch verdeutlichen, um was es geht. Ich finde, bytelutschers Beitrag bringt es auf den Punkt.


[Beitrag von Pigpreast am 04. Nov 2017, 13:11 bearbeitet]
Beaufighter
Inventar
#154 erstellt: 04. Nov 2017, 13:11

bytelutscher (Beitrag #152) schrieb:
@Beufighter,
ist das auf mich bezogen?

Dann verstehen wir uns wohl gerade gegenseitig nicht.

Das von mir beschriebene Szenario kommt doch täglich zigfach vor. Ich als Rechtsfahrer kann/darf eigentlich nicht überholen, weil auf der linken Seite ständig Fahrzeuge mit 220 km/h und schneller fahren.
Es sei denn ich habe die Adleraugen um ein ca. 1 km entferntes Fahrzeug zu erkennen und dessen Geschwindigkeit richtig einzuschätzen.
Sonst müsste der Linksfahrer ja abbremsen, was von Vielen hier schon als Behinderung empfunden wird.



Nein dann haben wir uns falsch verstanden

Blinkst du wenigstens bevor du die Spur wechselst?

Gruß Beaufighter
catman41
Hat sich gelöscht
#155 erstellt: 04. Nov 2017, 13:11

der_kottan (Beitrag #130) schrieb:

Uwe_Mettmann (Beitrag #123) schrieb:



catman41 (Beitrag #113) schrieb:
Man kann dem jenigen aber keinen Vorwurf machen, indem man ihn per Lichthupe etc. nötigt - das sieht man sehr oft.

Die Lichthupe zur Ankündigung der Überholabsicht ist aber keine Nötigung, sondern absolut gesetzeskonform

Ist halt ein Dilemma so was jemandem zu erklären der keinerlei Praktische Erfahrung hat und für den ein Theorie-Fragebogen wohl eher Backpapierflair hat.


wenn Da das sagst!

Man braucht keine prak. Erfahrung um zu sehen, was im Straßenverkehr abgeht. Und den Theorie-Fragebogen traue ich mir auch zu.


Harry
bytelutscher
Inventar
#156 erstellt: 04. Nov 2017, 13:13

Blinkst du wenigstens bevor du die Spur wechselst?


Ich halte den Arm raus.
Schrieb ja ein par Postings zuvor, dass ich inzwischen vom Auto ganz aufs Rad umgestiegen bin.

Ok, auf der BAB bekomme ich dafür immer ganz böse Blicke zugeworfen.
Pigpreast
Inventar
#157 erstellt: 04. Nov 2017, 13:14
Vielleicht sollte man sich einfach immer mal wieder die StVO, am besten erstmal den Anfang davon, zu Gemüte führen:

§ 1
Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Wer den Drang zum Dauerüberholen mit 220 km/h für einen der in diesem Paragrafen erwähnten Umstände hält, hat das Prinzip nicht verstanden.


[Beitrag von Pigpreast am 04. Nov 2017, 13:21 bearbeitet]
Uwe_Mettmann
Inventar
#158 erstellt: 04. Nov 2017, 13:17

Beaufighter (Beitrag #149) schrieb:
Das ist eine gute Frage. Das ist extrem Situativ. Was ist hinter mir los, was ist vor mir los, wie verhält sich das Auto auf der rechten Spur. Was ist überhaupt für ein Verkehr auf der Autobahn. Ja und selbstverständlich irgendwo ist der Punkt of no return. Da muss es dann passen alles was dann in die Büx geht ist Scheiße.

Also wirst du in den vielen Situationen einfach die 130 km/h beibehalten. Genau dafür hat der Gesetzgeber die Nutzung der Lichthupe vorgesehen. Der Fahrer auf der rechten Spur, bei dem man schon an seiner Fahrweise erkennt, dass er eventuell die Spur wechselt, wird durch die Lichthupe gewarnt und die Situation ist völlig krampflos entschärft.


@bytelutscher
Warum müssen immer Situationen als Beispiel herangezogen werden, die in der Praxis kaum vorkommen. Ich selber fahre gerne mal 200 km/h und versuche die Geschwindigkeit auch auf längeren Strecken zu fahren. Das geht natürlich nicht, aber was ich damit sagen möchte, ich werde extrem selten überholt. Auf einer Strecke von 300 km ist es vielleicht mal ein Fahrzeug, sprich, Fahrzeuge, die mit 220 oder noch schneller angeflogen kommt, sind selten.

Weiterhin, wer schon schnell fährt, reduziert in der Regel seine Geschwindigkeit deutlich, wenn er mehrere Fahrzeuge auf der rechten Spur passieren muss. Denn auch so einem Schnellfahrer ist sich bewusst, dass er bei einer so hohen Differenzgeschwindigkeit (130 km/h) nicht mehr rechtzeitig bremsen kann, wenn ein Fahrzeug mit 90 km/h auf seine Spur ausschert.

Aber um deine Fragen zu beantworten. Eigentlich kann sich die mit ein bisschen Nachdenken selber beantworten. Kommt nur ein schnelleres Fahrzeug von hinten, dann geht man hinter dem LKW einfach vom Gas, lässt den Schnellen passieren und wechselt dann auf die linke Spur, Wartezeit 10, maximal 20 Sekunden. Es wäre eine vermeidbare Behinderung, wenn man vor dem Fahrzeug auf die linke Spur wechselt. Weiter vorne wurde ja behauptet, dass man bremsen muss. Das ist natürlich Blödsinn, denn der LKW vor einem fällt ja nicht vom Himmel, so dass ein rechtzeitiges vom Gas gehen reicht. Muss man hingegen doch bremsen, hat man in den meisten Fällen wohl selber etwas falsch gemacht.

Ist es hingegen ein ganzer Konvoi von schnellen Fahrzeugen, so kann man auch vor dem ersten Fahrzeug nach links wechseln, allerdings nur, wenn der nur vom Gas gehen oder maximal leicht bremsen muss. Diese Behinderung ist unvermeidbar, weil man sonst ja selber ewig lange nicht überholen könnte.

Verhält man sich so, gibt es auch keine Probleme. Zumindest ich halte es so.


Gruß

Uwe


[Beitrag von Uwe_Mettmann am 04. Nov 2017, 13:23 bearbeitet]
bytelutscher
Inventar
#159 erstellt: 04. Nov 2017, 13:31

Warum müssen immer Situationen als Beispiel herangezogen werden, die in der Praxis kaum vorkommen


Also...die Frage wäre meinerseits gegenüber deiner Beschreibung des Verkehrs auf deutschen Autobahnen ebenso angebracht.
Ich weiss ja nicht, auf welchen Autobahnstrecken du dich so bewegst, aber mit 200 km/h auf 300 km Autobahnstrecke gerade nur 1 x überholt zu werden...naja...vielleicht in Nepal.


Aber um deine Fragen zu beantworten. Eigentlich kann sich die mit ein bisschen Nachdenken selber beantworten. Kommt nur ein schnelleres Fahrzeug von hinten, dann geht man hinter dem LKW einfach vom Gas, lässt den Schnellen passieren und wechselt dann auf die linke Spur, Wartezeit 10, maximal 20 Sekunden.


Dummerweise kommt auf den Autobahnstrecken, auf denen ich oft gefahren bin schon der nächste Schnelle.
Wann darf ich denn dann überholen?
Nach einer halben Stunde?
Es gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h...und die impliziert m.M.n. auch, dass Geschwindikeiten darüber zwar erlaubt sind aber kein gottgebenes Recht des PS-Stärkeren beinhalten.
Dem ist durchaus dann auch zuzumuten seine Geschwindigkeit zu reduzieren.
Das ist keine Behinderung sondern eine Anpassung des eigenen Fahrverhaltens an die reale Verkehrssituation.

Und das widerum ist tatsächlich rechtlich vorgeschrieben.
Nisser99
Gesperrt
#160 erstellt: 04. Nov 2017, 13:34

bytelutscher (Beitrag #150) schrieb:


Blöd für den Rechtsfahrer, dass nach dem 220er-Fahrer noch ein paar 240er-Fahrer folgen.
Naja, muss er halt abbremsen und hinter dem LKW bleiben...ganz wie von Darwin vorgegeben.


Dein Darwin ist übrigens Gesetz und nennt sich Straßenverkehrsordnung. Sollte man unbedingt mal kennen lernen, wenn man sich unter andere Autofahrer begibt. Sie regelt nämlich das Verhalten untereinander.

Und die erwartet genau das von deinem Rechtsfahrer. Unter anderem zur Vermeidung von Gefahren.


bytelutscher (Beitrag #152) schrieb:

Sonst müsste der Linksfahrer ja abbremsen, was von Vielen hier schon als Behinderung empfunden wird.


Ja, selbst Dein Darwin ist davon überzeugt.
Reiniman
Hat sich gelöscht
#161 erstellt: 04. Nov 2017, 13:36

catman41 (Beitrag #155) schrieb:

Man braucht keine prak. Erfahrung um zu sehen, was im Straßenverkehr abgeht. Und den Theorie-Fragebogen traue ich mir auch zu.


Nach dem Mist den du hier so verzapft hast gebe ich dir einen Tipp: Lass es einfach sein!
bytelutscher
Inventar
#162 erstellt: 04. Nov 2017, 13:42
@Nisser99

Du hast anscheinend nicht die Berechnungen eines Überholvorganges gelesen, die ich hier eingestellt und verlinkt habe.
Der Darwin ist nicht Gesetz und nennt sich auch nicht StVo...es sei denn, man bevorzugt die Ausgabe der Gebrüder Grimm, so wie du.

Es geht hier nicht ums spontane nach links ausscheren um zu überholen...zugegeben...solche Blindflügler gibt es.
Nein, es geht darum, auch als Schwächerer einen Überholvorgang durchzuführen ohne dabei von permanenten Schnellfahrern selbst zum schneller fahren oder wieder rechtseinscheren unter Abbrechung des eingeleiteten Überholvorganges genötigt zu werden.
Es geht um die Fahrer, die zwar von Rechtsfahrgeboten fabulieren aber die linke Fahrspur für sich gepachtet haben.
Die mit 200 km/h und mehr, nicht daran denken vom Gas zu gehen sondern fast bis auf die Stoßstange auffahren, wild gestikulieren und ausser der Scheibenwaschanlage alles eingeschaltet haben, was ihr Recht auf freie Fahrt zu signalisieren scheint.


[Beitrag von bytelutscher am 04. Nov 2017, 13:43 bearbeitet]
ZeeeM
Inventar
#163 erstellt: 04. Nov 2017, 13:46

Nisser99 (Beitrag #160) schrieb:

Und die erwartet genau das von deinem Rechtsfahrer. Unter anderem zur Vermeidung von Gefahren.


Das wird von allen Verkehrsteilnehmern erwartet.
Der besser motorisierte ist auf der BAB doch nie der Gefährder, oder?
Nisser99
Gesperrt
#164 erstellt: 04. Nov 2017, 13:53
Wenn du als Schwächerer in der Lage bist, dich ohne Fremdgefährdung auf die linke Spur zu bewegen, dann ist doch alles OK.

Und, selbst wenn Du es nicht kannst, hast du immer noch die Möglichkeit, auf die (auch gesetzlich gebotene) Rücksicht zu hoffen.

Es gibt dir aber kein Recht, diese Rücksicht von irgendeinem einzufordern, noch irgendjemand als zur Rücksicht verpflichtet zu sehen.

Letztendlich hast Du die Pflicht, so lange auf der rechten Spur auszuharren bis Du entweder nach Satz 1 meines Beitrags frei wechseln kannst, oder bis Du nach Satz 2 der Nutznießer einer Rücksicht wechseln darfst.

Und wenn das nicht geschieht, die Gründe dafür kennst du nicht, es kann ja auch etwas Übergeordnetes sein was du nicht beurteilen kannst, dann hast Du eben die Arschkarte gezogen.

Du hättest ja auch die Möglichkeit, mit den anderen 220 zu fahren. Die meisten Autos können das heutzutage. Dann hättest du das Problem nicht.
Pigpreast
Inventar
#165 erstellt: 04. Nov 2017, 14:01

Uwe_Mettmann (Beitrag #158) schrieb:
Kommt nur ein schnelleres Fahrzeug von hinten, dann geht man hinter dem LKW einfach vom Gas, lässt den Schnellen passieren und wechselt dann auf die linke Spur, Wartezeit 10, maximal 20 Sekunden. Es wäre eine vermeidbare Behinderung, wenn man vor dem Fahrzeug auf die linke Spur wechselt. Weiter vorne wurde ja behauptet, dass man bremsen muss. Das ist natürlich Blödsinn, denn der LKW vor einem fällt ja nicht vom Himmel, so dass ein rechtzeitiges vom Gas gehen reicht. Muss man hingegen doch bremsen, hat man in den meisten Fällen wohl selber etwas falsch gemacht.

Nein, der LKW fällt nicht vom Himmel, aber der Überholer, der just in dem Moment angeschossen kommt. Was Du forderst, ist, seinen eigenen Überholvorgang so früh einzuleiten, dass man ihn zur Not zugunsten eines schneller fahrenden Fahrzeugs, resp. zugunsten eines unangemessen schnell fahrenden Fahrzeugs abbrechen kann, um später erneut zum Überholen anzusetzen.

Das hat aber Grenzen, denn in letzter Konsequenz bedeutet das, schon hunderte von Metern vor dem LKW auf die Überholspur zu wechseln. Das kann man sich erlauben, wenn die Autobahn relativ leer ist. Ist sie voller, führt genau dieses Verhalten in der Summe derer, die es beherzigen, zur überfüllten Überholspur. Jene, die dem Rechtsfahrgebot Folge leisten und einen Überholvorgang erst mit angemessen knappem Anstand zum LKW beginnen, werden durch jene abgestraft, die "sich schon frühzeitig ums Überholen kümmern" und die linke Spur vollstellen.

Es nutzt alles nix: Das A und O ist, seine Geschwindigkeit dem allgemeinen Verkehrsfluss anzupassen. Wer es langsamer mag, gerne, aber bitte, soweit möglich, rechts. Wer es schneller mag, sollte erkennen, ab wann seine Geschwindigkeit im Vergleich zum übrigen Verkehrsfluss unangemessen ist. Dann kommt es auch weniger zu "unvorhergesehenen" Situationen.


[Beitrag von Pigpreast am 04. Nov 2017, 14:05 bearbeitet]
bytelutscher
Inventar
#166 erstellt: 04. Nov 2017, 14:04
@Nisser99,

du fühlst dich also gefährdet und genötigt, wenn ein langsameres Fahrzeug ca. 500 - 600 Meter vor dir zum Überholen ansetzt und du vom Gas gehen und leicht abbremsen musst?

Interessant.
Uwe_Mettmann
Inventar
#167 erstellt: 04. Nov 2017, 14:19

bytelutscher (Beitrag #159) schrieb:

Ich weiss ja nicht, auf welchen Autobahnstrecken du dich so bewegst, aber mit 200 km/h auf 300 km Autobahnstrecke gerade nur 1 x überholt zu werden...naja...vielleicht in Nepal.

A7 (Memmingen bis Hamburg), A3, A9, A24 usw.

Wie schnell die sind, die einen überholen, kann man doch nur einschätzen, wenn man selber in dem Geschwindigkeitsbereich fährt. Wie schnell bist du in der Vergangenheit gefahren? Kann es sein, dass die, die dich überholten eher so um 180 km/h gefahren sind. Eine realistisch, doch häufig vorkommender Fall.


bytelutscher (Beitrag #159) schrieb:


Aber um deine Fragen zu beantworten. Eigentlich kann sich die mit ein bisschen Nachdenken selber beantworten. Kommt nur ein schnelleres Fahrzeug von hinten, dann geht man hinter dem LKW einfach vom Gas, lässt den Schnellen passieren und wechselt dann auf die linke Spur, Wartezeit 10, maximal 20 Sekunden.

Dummerweise kommt auf den Autobahnstrecken, auf denen ich oft gefahren bin schon der nächste Schnelle.
Wann darf ich denn dann überholen?
Nach einer halben Stunde?

Wenn man zitiert, dann sollte man nicht die Hälfte weglassen nur damit man sich irgendetwas zusammenargumentieren kann:

Ich] schrieb:

Ist es hingegen ein ganzer Konvoi von schnellen Fahrzeugen, so kann man auch vor dem ersten Fahrzeug nach links wechseln, allerdings nur, wenn der nur vom Gas gehen oder maximal leicht bremsen muss. Diese Behinderung ist unvermeidbar, weil man sonst ja selber ewig lange nicht überholen könnte.




bytelutscher (Beitrag #159) schrieb:

Es gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h...und die impliziert m.M.n. auch, dass Geschwindikeiten darüber zwar erlaubt sind aber kein gottgebenes Recht des PS-Stärkeren beinhalten.

Die Richtgeschwindigkeit ist eine Empfehlung, nicht mehr und nicht weniger und genau so steht es in der entsprechenden Verfügung zur Richtgeschwindigkeit drin. Es hat nur einen Einfluss, wenn es zu einem Unfall kommt. Davon reden wir aber nicht, daher, wenn einer schneller fährt, wird dir kein Recht eingeräumt, gegen Gesetze zu verstoßen.

Inzwischen habe ich mir deine Rechnung angeschaut in Beitrag #150. Du brauchst nicht 860 m frei Sicht sondern es sind 350 m, das nur nebenbei.


bytelutscher (Beitrag #159) schrieb:
Dem ist durchaus dann auch zuzumuten seine Geschwindigkeit zu reduzieren.

Ja, denn wer lesen kann und nicht das, was er ignoriert einfach nicht zitiert…

Ich] schrieb:

Ist es hingegen ein ganzer Konvoi von schnellen Fahrzeugen, so kann man auch vor dem ersten Fahrzeug nach links wechseln, allerdings nur, wenn der nur vom Gas gehen oder maximal leicht bremsen muss. Diese Behinderung ist unvermeidbar, weil man sonst ja selber ewig lange nicht überholen könnte.



Gruß

Uwe


[Beitrag von Uwe_Mettmann am 04. Nov 2017, 14:22 bearbeitet]
Pigpreast
Inventar
#168 erstellt: 04. Nov 2017, 14:22

bytelutscher (Beitrag #162) schrieb:
Es geht um die Fahrer, die zwar von Rechtsfahrgeboten fabulieren aber die linke Fahrspur für sich gepachtet haben.

This!


Nisser99 (Beitrag #164) schrieb:
Und, selbst wenn Du es nicht kannst, hast du immer noch die Möglichkeit, auf die (auch gesetzlich gebotene) Rücksicht zu hoffen.

Es gibt dir aber kein Recht, diese Rücksicht von irgendeinem einzufordern, noch irgendjemand als zur Rücksicht verpflichtet zu sehen.

Die beiden Sätze widersprechen sich, Die Rücksicht ist tatsächlich gesetzlich vorgeschrieben (§1 StVO, siehe meinen Beitrag weiter oben), insofern darf man durchaus jemanden zur Rücksicht verpflichtet sehen. Was man allerdings nicht darf (vielleicht wolltest Du ja das sagen), ist, sich seinerseits durch Gefährdung oder Behinderung anderer sein Recht auf Rücksicht verschaffen.

Es sollte sich jeder fragen, ob er seiner Rücksichtspflicht nachkommt und ich denke ich gehe mit bytelutscher d'accord, dass die Rücksichtspflicht PS-starken Verkehrsteilnehmern gebietet, insgesamt so zu fahren, dass auch PS-Schwachen (oder eben jenen, die sich an der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h orientieren) im Rahmen ihrer Möglichkeiten ein flüssiges Vorankommen ermöglicht wird.


[Beitrag von Pigpreast am 04. Nov 2017, 14:23 bearbeitet]
ZeeeM
Inventar
#169 erstellt: 04. Nov 2017, 14:27

Pigpreast (Beitrag #168) schrieb:

bytelutscher (Beitrag #162) schrieb:
Es geht um die Fahrer, die zwar von Rechtsfahrgeboten fabulieren aber die linke Fahrspur für sich gepachtet haben.

This!


Befindet sich Jemand mit 230 auf der linken Spur nicht in einem andauernden Überholvorgang?
Uwe_Mettmann
Inventar
#170 erstellt: 04. Nov 2017, 14:28

Pigpreast (Beitrag #165) schrieb:

Nein, der LKW fällt nicht vom Himmel, aber der Überholer, der just in dem Moment angeschossen kommt. Was Du forderst, ist, seinen eigenen Überholvorgang so früh einzuleiten, dass man ihn zur Not zugunsten eines schneller fahrenden Fahrzeugs, resp. zugunsten eines unangemessen schnell fahrenden Fahrzeugs abbrechen kann, um später erneut zum Überholen anzusetzen.

Nein, das fordere ich nicht oder zeige mir die entsprechende Textstelle. Sorry, aber so wie du oben geschrieben hast, habe ich noch nie fahren müssen und ebenso brauchte ich nur selten hinter einem LKW abbremsen. Dennoch konnte ich immer problemlos uberholen, ohne andere zu behindern und das selbst mit vollgeladenen Transportern.

Wie du auf die obengenannte Schlussfolgerung kommst, ist mir schleierhaft.

Gruß

Uwe
Z25
Hat sich gelöscht
#171 erstellt: 04. Nov 2017, 14:43
Die Rechnung geht doch schon von völlig unsinnigen Prämissen aus. Bei 50 km/h mehr als der Lkw fällt mir also 70 m hinter diesem ein, ich müsse überholen....... klar gibt es diese Leute ...... Das ist dann aber sicher kein umsichtiges Fahren.
Pigpreast
Inventar
#172 erstellt: 04. Nov 2017, 14:46

Uwe_Mettmann (Beitrag #167) schrieb:
Die Richtgeschwindigkeit ist eine Empfehlung, nicht mehr und nicht weniger und genau so steht es in der entsprechenden Verfügung zur Richtgeschwindigkeit drin. Es hat nur einen Einfluss, wenn es zu einem Unfall kommt.

So sieht es der, der auf Empfehlungen pfeift. Im Sinne des Gesetzgebers würde ich sagen, es sollte sich im Großen und Ganzen an der Richtgeschwindigkeit orientiert werden, damit es zu weniger Unfällen kommt. Nur deshalb spielt die Richtgeschwindigkeit bei der juristischen Aufarbeitung überhaupt eine Rolle.


Davon reden wir aber nicht, daher, wenn einer schneller fährt, wird dir kein Recht eingeräumt, gegen Gesetze zu verstoßen.

Nein, natürlich nicht. Aber wir reden von gegenseitiger Rücksichtnahme. Und das beinhaltet m. E. auch, den gesetzlichen Rahmen nicht zum Nachteil anderer ad ultimo auszunutzen und die Benachteiligten dann zur Einhaltung von Gesetzen zu ermahnen.
Uwe_Mettmann
Inventar
#173 erstellt: 04. Nov 2017, 14:48

Z25 (Beitrag #171) schrieb:
Die Rechnung geht doch schon von völlig unsinnigen Prämissen aus. Bei 50 km/h mehr als der Lkw fällt mir also 70 m hinter diesem ein, ich müsse überholen....... klar gibt es diese Leute ...... Das ist dann aber sicher kein umsichtiges Fahren.

Die gibt es aber leider nicht selten und regen sich dann auf, dass sie nicht nach links wechseln können und bremsen müssen. „Vorausschauendes Fahren, was ist das, kenne ich nicht.“


Gruß

Uwe
bytelutscher
Inventar
#174 erstellt: 04. Nov 2017, 14:52
@Uwe Mettmann

Dein ursprüngliches Posting hast du um 11:17 eingestellt. Darauf geantwortet habe ich um 11:31.
Um 11:32 hast du dein Posting editiert...und ich frage mich gerade ob:


Ich] schrieb:

Ist es hingegen ein ganzer Konvoi von schnellen Fahrzeugen, so kann man auch vor dem ersten Fahrzeug nach links wechseln, allerdings nur, wenn der nur vom Gas gehen oder maximal leicht bremsen muss. Diese Behinderung ist unvermeidbar, weil man sonst ja selber ewig lange nicht überholen könnte.



um 11:31...also zur Zeit meines Postings schon Bestandteil deines ursprünglichen Beitrages war.

Dann hätte ich das in der Tat überlesen. Aber eigentlich lese ich vorher recht genau auf was ich antworte.

Im Übrigen kann ich dir versichern, mit hohen Geschwindigkeiten auch über 230 km/h mit Auto und Motorrad, vertraut gewesen zu sein.
Aus Vernunftsgründen habe ich aber irgendwann mal deutlich Abstand davon genommen.
Da gibt es viel zu viele Unwägbarkeiten auch ohne Einfluss anderer Fahrer.
Bin sie eh nur gefahren, wenn ich fast alleine auf der Bahn gewesen bin.

Wenn du mal auf Abenteuer aus bist, dann empfehle ich dir die A2 zwischen Hannover und Berlin.
Diese Strecke bin ich vor längerer Zeit 2 Jahre fast täglich gefahren.


Die Richtgeschwindigkeit ist eine Empfehlung, nicht mehr und nicht weniger und genau so steht es in der entsprechenden Verfügung zur Richtgeschwindigkeit drin. Es hat nur einen Einfluss, wenn es zu einem Unfall kommt. Davon reden wir aber nicht, daher, wenn einer schneller fährt, wird dir kein Recht eingeräumt, gegen Gesetze zu verstoßen.


Zur Richtgeschwindigkeit steht bei Wiki folgendes:


Ein Überschreiten der Richtgeschwindigkeit stellt weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat dar. Jedoch kann sich eine Haftung beim Überschreiten bei einem Unfall aus Mitverschulden ergeben, wie die Rechtsprechung in verschiedenen Fällen festgestellt hat.

Wird ein Kraftfahrer, der die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten hat, ohne eigenes Verschulden in einen Unfall verwickelt, so haftet er anteilig für den Unfallschaden, es sei denn, er weist nach, dass es auch bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h zu dem Unfall mit vergleichbar schweren Folgen gekommen wäre.[2]


[...]


Eine Geschwindigkeit im Bereich von 200 km/h ermöglicht es in der Regel nicht mehr, Unwägbarkeiten in der Entwicklung einer regelmäßig durch das Handeln mehrerer Verkehrsteilnehmer geprägten Verkehrssituation rechtzeitig zu erkennen und sich darauf einzustellen.[6]


https://de.wikipedia.org/wiki/Richtgeschwindigkeit



Inzwischen habe ich mir deine Rechnung angeschaut in Beitrag #150. Du brauchst nicht 860 m frei Sicht sondern es sind 350 m, das nur nebenbei.


Das darfst du mir, unter den von mir in dem Beitrag genannten Prämissen, und der hier weit verbreiteten Auffassung das vom Gas gehen und abbremsen müssen (nicht Vollbremsung oder nahezu Vollbremsung) zu vermeiden ist oder gar eine Gefährdung darstellt, gerne mal vorrechnen. Aber bitte unter Einbeziehung der physikalischen Gesetzmäßigkeiten.

Das sollte doch die Formel sein, die auch deinen Berechnungen zu Grunde liegt?

s = v1 / (v1−v2) * (l1+l2+sv+sh)
Uwe_Mettmann
Inventar
#175 erstellt: 04. Nov 2017, 14:54

Pigpreast (Beitrag #172) schrieb:

Nein, natürlich nicht. Aber wir reden von gegenseitiger Rücksichtnahme. Und das beinhaltet m. E. auch, den gesetzlichen Rahmen nicht zum Nachteil anderer ad ultimo auszunutzen und die Benachteiligten dann zur Einhaltung von Gesetzen zu ermahnen.

Diese Rücksichtnahme sollte aber nicht einseitig sein und ich fordere sie auch von den Fahrern ein die die Spur wechseln möchte. Wie gesagt, auch mit langsamen Fahrzeugen habe ich da nie Probleme und muss maximal 20 Sekunden warten. Ist das wirklich zu viel verlangt.

Die von Z25 monierte Fahrweise zeigt es doch. Es wird bis zuletzt so gefahren, dass es nur noch zwei Möglichkeiten gibt, entweder Spurwechsel oder deutlich bremsen. Wenn man etwas intelligenter fährt, passiert sowas nur selten.


Gruß

Uwe
Uwe_Mettmann
Inventar
#176 erstellt: 04. Nov 2017, 14:55

bytelutscher (Beitrag #174) schrieb:
@Uwe Mettmann

Dein ursprüngliches Posting hast du um 11:17 eingestellt. Darauf geantwortet habe ich um 11:31.
Um 11:32 hast du dein Posting editiert...und ich frage mich gerade ob:

Der Text war aber schon immer drin, also rede dich nich raus.

Gruß

Uwe
der_kottan
Inventar
#177 erstellt: 04. Nov 2017, 14:58
Wie beim Fußball, zig Millionen andere wissen es besser
Pigpreast
Inventar
#178 erstellt: 04. Nov 2017, 14:59

Uwe_Mettmann (Beitrag #170) schrieb:

Pigpreast (Beitrag #165) schrieb:
Nein, der LKW fällt nicht vom Himmel, aber der Überholer, der just in dem Moment angeschossen kommt. Was Du forderst, ist, seinen eigenen Überholvorgang so früh einzuleiten, dass man ihn zur Not zugunsten eines schneller fahrenden Fahrzeugs, resp. zugunsten eines unangemessen schnell fahrenden Fahrzeugs abbrechen kann, um später erneut zum Überholen anzusetzen.

Nein, das fordere ich nicht oder zeige mir die entsprechende Textstelle.

Was bedeutet denn:

Uwe_Mettmann (Beitrag #158) schrieb:
Muss man hingegen doch bremsen, hat man in den meisten Fällen wohl selber etwas falsch gemacht.

Oder: Wie macht man es denn richtig?


Z25 (Beitrag #171) schrieb:
Die Rechnung geht doch schon von völlig unsinnigen Prämissen aus. Bei 50 km/h mehr als der Lkw fällt mir also 70 m hinter diesem ein, ich müsse überholen....... klar gibt es diese Leute ...... Das ist dann aber sicher kein umsichtiges Fahren.

Ohne mich auf die Details der Rechnung zu beziehen: Ich meine ja, den Leuten fällt es nicht erst dann ein, sondern schon früher, aber sie nutzen die rechte Spur bzw. Mittelspur einfach lange genug, um in letzter Konsequenz nicht zur Überfüllung der Überholspur beizutragen.
bytelutscher
Inventar
#179 erstellt: 04. Nov 2017, 15:09

Z25 (Beitrag #171) schrieb:
Die Rechnung geht doch schon von völlig unsinnigen Prämissen aus. Bei 50 km/h mehr als der Lkw fällt mir also 70 m hinter diesem ein, ich müsse überholen....... klar gibt es diese Leute ...... Das ist dann aber sicher kein umsichtiges Fahren.



Das war auch nur eine Beispielrechnung (halber Tachoabstand zum Vordermann). Und bei dieser Rechnung gehe ich von beibehaltenen 130 km/h Richtgeschwindigkeit aus.
Natürlich kann man auch schon 200 Meter vorher zum Überholen ansetzen, ohne schneller als die Richtgeschwindikeit zu fahren.
Dann würde ich euch Schnellfahrspezis aber gerne mal erleben, wenn ihr dann hinter so einem Fahrer seid.
Nur mal so als Gedankenanregung...dadurch erhöht sich die Dauer des Überholvorganges erheblich.

Und das wäre durchaus im Rahmen des Erlaubten. Ganz ohne dabei von einem torfigen Schleicher zu fabulieren.

Denn:


Definition “Überholen”

Die Definition von Überholen ist sehr simpel. Als Überholen wird jener Vorgang bezeichnet, bei dem ein Fahrzeug an einem anderen Fahrzeug vorbeifährt und zwar durch eine höhere Geschwindigkeit. Dieser Überholvorgang der Fahrzeuge ist gemäß § 5 StVO genau geregelt. Eine Missachtung wird aufgrund des hohen Gefahrenpotentials gemäß Bußgeldtabelle entsprechend schwer bestraft.


https://www.bussgeldkatalog.de/ueberholen/




(1) Es ist links zu überholen.

§ 5
Überholen

(2) 1Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. 2Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage oder
2. wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist.


https://dejure.org/gesetze/StVO/5.html

Wobei ein Gericht dann klären dürfte wer im falle eines Falles Schuld oder Mitschuld trägt, wenn bei 500 Meter freier Strecke und Sicht nach hinten zum Überholen angesetzt wird, und sich ein Schnellfahrer mit 220 km/h nähert, der sich denn genötigt fühlt oder gar auffährt, oder so erschreckt, dass er in den Gegenverkehr auf der anderen Seite rast etc. pp...
Uwe_Mettmann
Inventar
#180 erstellt: 04. Nov 2017, 15:11

bytelutscher (Beitrag #174) schrieb:


Die Richtgeschwindigkeit ist eine Empfehlung, nicht mehr und nicht weniger und genau so steht es in der entsprechenden Verfügung zur Richtgeschwindigkeit drin. Es hat nur einen Einfluss, wenn es zu einem Unfall kommt. Davon reden wir aber nicht, daher, wenn einer schneller fährt, wird dir kein Recht eingeräumt, gegen Gesetze zu verstoßen.


Zur Richtgeschwindigkeit steht bei Wiki folgendes:


Ein Überschreiten der Richtgeschwindigkeit stellt weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat dar. Jedoch kann sich eine Haftung beim Überschreiten bei einem Unfall aus Mitverschulden ergeben, wie die Rechtsprechung in verschiedenen Fällen festgestellt hat.

Wird ein Kraftfahrer, der die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten hat, ohne eigenes Verschulden in einen Unfall verwickelt, so haftet er anteilig für den Unfallschaden, es sei denn, er weist nach, dass es auch bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h zu dem Unfall mit vergleichbar schweren Folgen gekommen wäre.[2]

Das habe ich ja auch mehrmals geschrieben und auch, dass durch die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit sich andere Verkehrsteilnehmer mehr Rechte herausnehmen dürfen.


bytelutscher (Beitrag #174) schrieb:
[...]


Eine Geschwindigkeit im Bereich von 200 km/h ermöglicht es in der Regel nicht mehr, Unwägbarkeiten in der Entwicklung einer regelmäßig durch das Handeln mehrerer Verkehrsteilnehmer geprägten Verkehrssituation rechtzeitig zu erkennen und sich darauf einzustellen.[6]


https://de.wikipedia.org/wiki/Richtgeschwindigkeit

Ja und, gibt es einem dann das Recht so einen Überflieger vor das Fahrzeug zu fahren. Doch wohl eher im Gegenteil. Wenn ich auf der rechen Spur fahre, kann ich die Fahrweise des Überfliegers nicht beeinflussen und ich kann nur dazu beitragen, dass es nicht zu kritischen Situationen kommt. Daher lasse ich ihn doch wohl lieber vorbeifahren oder siehst du das anders, insbesondere auch, weil man die hohe Geschwindigkeit des Überfliegers schlecht einschätzen kann


bytelutscher (Beitrag #174) schrieb:

Das sollte doch die Formel sein, die auch deinen Berechnungen zu Grunde liegt?

s = v1 / (v1−v2) * (l1+l2+sv+sh)

So ganz kann ich auf die Schnelle die Formel nicht nachvollziehen, so weiß ich z.B. nicht, was sh und sv ist. Egal, der Fehler deiner Berechnung in Beitrag 150 ist, dass du von einer Geschwindigkeit des schnellen Fahrzeugs von 61 m/s ausgegangen bist. Das ist auch richtig und in den 14,1 Sekunden legt der auch 860 m zurück. Das ist aber nicht der Abstand zum dem 130 km/h schnellen Fahrzeugs auf der rechten Spur, denn da musst du von der Differenzgeschwindigkeit ausgehen, also 90 km/h entsprechen 25 m/s und dann kommst du auf die 350 m.


Gruß

Uwe
bytelutscher
Inventar
#181 erstellt: 04. Nov 2017, 15:15

Uwe_Mettmann (Beitrag #176) schrieb:

bytelutscher (Beitrag #174) schrieb:
@Uwe Mettmann

Dein ursprüngliches Posting hast du um 11:17 eingestellt. Darauf geantwortet habe ich um 11:31.
Um 11:32 hast du dein Posting editiert...und ich frage mich gerade ob:

Der Text war aber schon immer drin, also rede dich nich raus.

Gruß

Uwe



Wie war das von dir?
Wenn zitieren, dann richtig!

Ich habe doch eingeräumt, dass ich mir nicht sicher war, ob das vorher schon da stand und dass ich es dann überlesen habe.

Wo siehst du da ein rausreden.
Vermutlich interpretierst du Texte ebenso wie die StVo...nach gutdünken.
sealpin
Inventar
#182 erstellt: 04. Nov 2017, 15:20
es wäre so viel einfacher, wenn es nicht eine Richtgeschwindigkwit von 130 sondern eine Höchstgeschwindigkeit von 130 gäbe.
Viele der geposteten Punkte würden dann unnötig.
Und der einzige "Nachteil" dieser Höchstgeschwindigkeit, wären ein paar Minuten längere Reisezeit (wenn überhaupt...).

Aber nö, wir in DE sind dann halt in der Welt mit die letzten, die auf Autobahnen den Anachronismus der unbegrenzten Geschwindigkeit für von Menschen gesteurte Fahrzeuge pflegen.

Naja, sobald es nur noch autonom fahrende Fahrzeuge gibt ist das Thema ohnehin obsolet.
Vollker_Racho
Inventar
#183 erstellt: 04. Nov 2017, 15:20
Hier gefällt es mir...
Uwe_Mettmann
Inventar
#184 erstellt: 04. Nov 2017, 15:20

Pigpreast (Beitrag #178) schrieb:

Oder: Wie macht man es denn richtig?

Ich kann nur sagen, wie ich es mache. Ich beobachte den Verkehr auf der linken Spur rechtzeitig. Kann ich nicht nach links, gehe ich rechtzeitig vom Gas, so dass nach vorne zum LKW noch reichlich Platz ist. Sehe ich eine Lücke, beschleunige ich und passe meine Geschwindigkeit möglichst den Fahrzeugen auf der linken Spur an und wechsle anschließend in die Lücke.

Kommen sehr schnelle Fahrzeuge an, so lasse ich diese in der Regel erst passieren, denn es ist nicht einfach dessen Geschwindigkeit einzuschätzen. Lieber warte ich ein paar Sekunden, als dass es zu einer kritischen Situation kommt, nur weil ich mich verschätzt habe.

Ich kann nur sagen, dass das fast immer problemlos funktioniert und dies auch mit vollbeladenen Transportern. Man muss nur vorrausschauend fahren und auch bereits ein, seine Geschwindigkeit zu variieren. Genau das ist aber häufig das Problem, die Fahrer auf der rechten Spur möchten mit „ihrer“ Geschwindigkeit fahren, möglichst nicht vom Gas oder gar bremsen aber eben auch nicht beschleunigen. Mit so einer statischen Fahrweise wird es dann natürlich problematisch.


Gruß

Uwe
Pigpreast
Inventar
#185 erstellt: 04. Nov 2017, 15:21

Uwe_Mettmann (Beitrag #175) schrieb:
Diese Rücksichtnahme sollte aber nicht einseitig sein

Deshalb schrieb ich ja: gegenseitige Rücksichtnahme. Die Crux ist lediglich, dass jeder denkt, der jeweils andere sei rücksichtslos.


Wie gesagt, auch mit langsamen Fahrzeugen habe ich da nie Probleme und muss maximal 20 Sekunden warten. Ist das wirklich zu viel verlangt.

Nö, ist es nicht. Kommt aber auch nur vor, wenn die Bahn verhältnismäßig voll ist. Und da frage ich halt: Ist es denn zu viel verlangt, bei voller Autobahn auf eine Reisegeschwindigkeit von 220 km/h zu verzichten?


Die von Z25 monierte Fahrweise zeigt es doch. Es wird bis zuletzt so gefahren, dass es nur noch zwei Möglichkeiten gibt, entweder Spurwechsel oder deutlich bremsen. Wenn man etwas intelligenter fährt, passiert sowas nur selten.

Wenn der Geschwindigkeitsunterschied zwischen langsamsten und schnellstem Fahrzeug auf der Bahn nicht allzu groß ist, auch.

Wie schon geschrieben: Intelligentes Fahren heißt für Dich anscheinend "Früh genug links raus", was in der Summe aller Fahrer, die das beherzigen, auf überfüllte linke Spuren hinaus läuft.

Im einen Fall überraschen Dich als Schnellfahrer die "plötzlich" links raus Ziehenden, im anderen Fall blockieren die Dir schon als Kolonne dauerhaft die linke Spur. Du kannst es drehen und wenden, wie Du willst, ohne selbst Deine Geschwindigkeit an den herrschenden Verkehrsfluss anzupassen, kommst Du aus der Nummer nicht raus. Nicht mehr und nicht weniger als das ist die Rücksicht, die ich fordere.
Pigpreast
Inventar
#186 erstellt: 04. Nov 2017, 15:23

XdeathrowX (Beitrag #183) schrieb:
Hier gefällt es mir...

Auf Dich habe ich regelrecht gewartet. Als Gegengewicht zur Freie-Fahrt-für-freie-Bürger-Fraktion. Vielleicht kann ich mich nach ein paar Beiträgen von Dir dieser Fraktion wieder anschließen.


[Beitrag von Pigpreast am 04. Nov 2017, 15:24 bearbeitet]
Vollker_Racho
Inventar
#187 erstellt: 04. Nov 2017, 15:23

Uwe_Mettmann (Beitrag #184) schrieb:
vorrausschauend fahren

und mitdenkend fahren perfekt erklärt. So handhabe ich das auch.

edit
Hä?


[Beitrag von Vollker_Racho am 04. Nov 2017, 15:24 bearbeitet]
Vollker_Racho
Inventar
#188 erstellt: 04. Nov 2017, 15:28

Pigpreast (Beitrag #185) schrieb:
Wie schon geschrieben: Intelligentes Fahren heißt für Dich anscheinend "Früh genug links raus", was in der Summe aller Fahrer, die das beherzigen, auf überfüllte linke Spuren hinaus läuft.

Noch mehr führt zu dichtes Auffahren zu einer überfüllten linken Spur, da Fahrer auf der linken Spur aus Angst nicht mehr nach links zu kommen gleich darauf verzichten rechts rüber zu machen oder Fahrer, die auf der rechten Spur sind (auffahren auf LKW oder Auffahrt auf die BAB) ewig nicht rüberkommen und dann spontan ne Aktion machen und alle dahinter abbremsen.

edit
Von mir aus soll jeder Fahren wie er Bock hat, so lange er vorausschauend und umsichtig fährt. Ach ja, und den verschissenen Blinker benutzt, was nen abartiger Trend diesen zu ignorieren.

BTT
Vor 10 oder 11 Jahren in Berlin an einem stadtbekannten Blitzer, weil ich im Auto in ein gutes Gespräch vertieft war. War sogar mit dem Auto meiner Mutter, welche dankenderweise die Zeche übernahm.


[Beitrag von Vollker_Racho am 04. Nov 2017, 15:32 bearbeitet]
Uwe_Mettmann
Inventar
#189 erstellt: 04. Nov 2017, 15:29

bytelutscher (Beitrag #181) schrieb:
Wie war das von dir?

Sorry, aber die möglich Vermutung von dir, dass ich nachträglich Text hinzufüge und dir dann vorwerfe, dass du ihn nicht gelesen hast, hat mich im ersten Moment etwas geärgert. Aber egal, lassen wird das.

Außerdem habe ich den Text nicht um 11:32 editiert, sondern um 11:23 also vor deinem Post um 11:31


Gruß

Uwe
bytelutscher
Inventar
#190 erstellt: 04. Nov 2017, 15:30

Das ist auch richtig und in den 14,1 Sekunden legt der auch 860 m zurück.


Uwe Mettmann...du scheinst es nicht zu begreifen.

Die 860 Meter + 120 Meter (Sicherheitsabstand halber Tacho) müsstest du nach hinten einsehen, wenn du bei den gegebenen Geschwindigkeitsparametern den Fahrer links, der 220 Sachen drauf hat, nicht zum abbremsen oder vom Gas gehen "zwingen" willst.
Nur dann kann er seine Fahrt uneingeschränkt fortsetzen.

Andernfalls giltst du nach Auffassung einiger hier als Nötiger oder Gefährder.
Wer kann denn bitte fast 1 Kilometer nach hinten schauen und dann noch die Geschwindigkeit des links fahrenden Faghrzeugs einschätzen?

Ich habe es bei hohem Verkehrsaufkommen eigentlich immer so gehalten, dass ich als Schnellerer, der erkennt, dass ein Langsamerer überholen möchte, meine Geschwindigkeit, auch für den überholen Wollenden, zuvor deutlich herabgesetzt habe und wenn möglich auch ein Handzeichen gegeben, dass ich ihn ausscheren lasse.
Da muss man auch keine 220 Sachen drauf haben, das geht auch, wenn man selbst "nur" 160 fährt und sieht, das so eine arme Wurst schon länger versucht hinter einem LKW auszuscheren.
sealpin
Inventar
#191 erstellt: 04. Nov 2017, 15:33
@Uwe

so ist es bei mir auch full ack.

Und dieses Einschätzen der Lage, insbesondere der Geschwindigkeiten, wird um so einfacher, je geringer die Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen rechts und links sind. Und da ist es bei 90 rechts zu 130 links halt viel leichter als bei 90 rechts zu >160 links (um mal nicht die x-tremwerte von 200 und mehr zu nehmen).
Und bei der geringeren Differenz ist mögliches Fehlverhalten von rechts fahrenden, die etwas zu spät nach links ziehen, viel unkritischer und kann i.d.R. ohne Schnappatmung und Einsatz von Notbremsaktionen leicht ausgeglichen werden.

Da ich durchaus viel in den NL unterwegs war, kann man das dort recht gut beobachten. Die Geschwindikeitsbegrenzung führt zu fehlertoleranten Fahrsituationen.
Uwe_Mettmann
Inventar
#192 erstellt: 04. Nov 2017, 15:36

Pigpreast (Beitrag #185) schrieb:

Uwe_Mettmann (Beitrag #175) schrieb:
Diese Rücksichtnahme sollte aber nicht einseitig sein

Nö, ist es nicht. Kommt aber auch nur vor, wenn die Bahn verhältnismäßig voll ist. Und da frage ich halt: Ist es denn zu viel verlangt, bei voller Autobahn auf eine Reisegeschwindigkeit von 220 km/h zu verzichten?

Bei voller Bahn 220 km/h, geht das überhaupt. Alleine wenn so ein Vertreterkombi seine Geschwindigkeit auf z.B. 130 km/h abbauen muss, braucht der doch einige Zeit, um wieder auf 220 km/h zu kommen. Bei voller Bahn ist vor dem gar nicht so viel Platz, dass das realistisch möglich.

Also bitte, lasst das mit euren 220 km/h die kaum vorkommen und argumentiert mir realistischen Geschwindigkeiten.

Ab 200 km/h zieht sich das doch recht lange hin, bis man 220 km/h erreicht, wenn man nicht ausgerechnet ein Fahrzeug mit sehr viel Leistung fährt.


Gruß

Uwe
Vollker_Racho
Inventar
#193 erstellt: 04. Nov 2017, 15:40

Uwe_Mettmann (Beitrag #192) schrieb:
Ab 200 km/h zieht sich das doch recht lange hin, bis man 220 km/h erreicht

Pigpreast
Inventar
#194 erstellt: 04. Nov 2017, 15:40

Uwe_Mettmann (Beitrag #184) schrieb:
Ich kann nur sagen, wie ich es mache. Ich beobachte den Verkehr auf der linken Spur rechtzeitig. Kann ich nicht nach links, gehe ich rechtzeitig vom Gas, so dass nach vorne zum LKW noch reichlich Platz ist. Sehe ich eine Lücke, beschleunige ich und passe meine Geschwindigkeit möglichst den Fahrzeugen auf der linken Spur an und wechsle anschließend in die Lücke.

Kommen sehr schnelle Fahrzeuge an, so lasse ich diese in der Regel erst passieren, denn es ist nicht einfach dessen Geschwindigkeit einzuschätzen. Lieber warte ich ein paar Sekunden, als dass es zu einer kritischen Situation kommt, nur weil ich mich verschätzt habe.

So mache ich es auch. Möglicherweise steckt der Teufel in Details wie "rechtzeitig" und "sehr schnelle Fahrzeuge."

Mir passiert es auch nicht oft, dass ich abbremsen muss, aber wenn, dann ist es immer, weil einer von hinten angeschossen kommt, der eigentlich schon früher hätte abbremsen können, weil er spätestens von dem Fahrzeug, an das ich gerade zum Überholen anschließen wollte, blockiert wird. (Hier erneut das Stichwort: Angepasste Geschwindigkeit.)


die Fahrer auf der rechten Spur möchten mit „ihrer“ Geschwindigkeit fahren, möglichst nicht vom Gas oder gar bremsen aber eben auch nicht beschleunigen. Mit so einer statischen Fahrweise wird es dann natürlich problematisch.

Ich gebe zu bedenken, dass ein PS-schwaches Fahrzeug oft nur eine Fahrweise zulässt, die von Dir evtl. als statisch empfunden wird. Wer kaum beschleunigen kann, bremst halt auch ungern.
Uwe_Mettmann
Inventar
#195 erstellt: 04. Nov 2017, 15:40
@sealpin

Es ist aber nun mal so, dass wir kein generelles Limit auf der Autobahn haben. Insofern muss man damit leben und sich anpassen, so auch die auf der rechten Fahrbahn fahrenden Fahrer.


Gruß

Uwe
Vollker_Racho
Inventar
#196 erstellt: 04. Nov 2017, 15:45

sealpin (Beitrag #191) schrieb:
Die Geschwindikeitsbegrenzung führt zu fehlertoleranten Fahrsituationen.

Widerspruch durch Beobachtungen aus der Schweiz: viel zu geringer Abstand, Blinker werden nicht benutzt, Spiegel auch nur je nach Tagesform, Geschwindigkeitsunterschiede werden schlecht und oft falsch eingeschätzt, ständiges links fahren (auf drei Spuren ist die rechte Spur bis auf LKW quasi leer), vorausschauend fahren existiert nicht usw.

Das resutliert zB in verdammt vielen Auffahrunfällen...


[Beitrag von Vollker_Racho am 04. Nov 2017, 15:45 bearbeitet]
Uwe_Mettmann
Inventar
#197 erstellt: 04. Nov 2017, 15:51

Pigpreast (Beitrag #194) schrieb:

Mir passiert es auch nicht oft, dass ich abbremsen muss, aber wenn, dann ist es immer, weil einer von hinten angeschossen kommt, der eigentlich schon früher hätte abbremsen können, weil er spätestens von dem Fahrzeug, an das ich gerade zum Überholen anschließen wollte, blockiert wird. (Hier erneut das Stichwort: Angepasste Geschwindigkeit.)

Du musst aber bedenken, dass sein Weg zum Abbremsen sich um geschlagene 80 m verringert, wenn du z.B. vor ihm noch überwechselst. Das ist nicht wenig. Wenn der sehr schnell ist und sowieso auf der letzten Rille bremst, ist in der Regel hinter ihm ausreichend Platz, so dass ich solchen Fällen diese Lücke nutze.

Also, wieder, rechtzeitig vom Gas, den vorbei lassen und dann in die Lücke hinter ihm beschleunigen.



Ich gebe zu bedenken, dass ein PS-schwaches Fahrzeug oft nur eine Fahrweise zulässt, die von Dir evtl. als statisch empfunden wird. Wer kaum beschleunigen kann, bremst halt auch ungern.

…und ich geben bedenken, dass ich selbst mit vollen Transportern da keine Problem hat. Man muss natürlich dann auch mal runterschalten und auf 160 km/h zu beschleunigen geht nicht. Aber seine Geschwindigkeit auf 130 km/h zu erhöhen ist kein Problem und das reicht meist aus. Wenn nicht, muss man halt mal warten. Mal 20 Sekunden oder meinetwegen auch mal 1 Minute zu warten, ist das so ein großes Problem?


Gruß

Uwe


[Beitrag von Uwe_Mettmann am 04. Nov 2017, 15:51 bearbeitet]
sealpin
Inventar
#198 erstellt: 04. Nov 2017, 15:51
Stell Dir das in der Schweiz mal vor, wenn die Eidgenossen auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung hätten ...

(Schweiz, das sind doch die mit der Todesstrafe bei überhöhter Geschwindigkeit, oder )
Pigpreast
Inventar
#199 erstellt: 04. Nov 2017, 15:53

Uwe_Mettmann (Beitrag #180) schrieb:

bytelutscher (Beitrag #174) schrieb:
[...]


Eine Geschwindigkeit im Bereich von 200 km/h ermöglicht es in der Regel nicht mehr, Unwägbarkeiten in der Entwicklung einer regelmäßig durch das Handeln mehrerer Verkehrsteilnehmer geprägten Verkehrssituation rechtzeitig zu erkennen und sich darauf einzustellen.[6]


https://de.wikipedia.org/wiki/Richtgeschwindigkeit

Ja und, gibt es einem dann das Recht so einen Überflieger vor das Fahrzeug zu fahren.

Ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor. Es geht nicht um das Recht, den Überflieger auszubremsen, sondern darum, dass man den Überflieger (schuldhaft oder unverschuldet) nicht kommen sieht, und dass der Überflieger auf derartige Fehler des Ausscherenden gefasst sein muss, dies aber ab einer gewissen Geschwindigkeit u. U. gar nicht mehr kann.

Nochmal das Stichwort: Angepasste Geschwindigkeit. Wenn sich daran gehalten wird, gibt es keine Überflieger mehr. Dann fährt man nämlich nicht wesentlich schneller als alle anderen - oder die Bahn ist halt so leer, dass es keinen anderen zum "Überfliegen" gibt.

Wenn ich meine Geschwindigkeit so wähle, dass ich vom Auffahren auf die Autobahn bis zum Verlassen der selbigen von der linken Spur gar nicht mehr runter komme, sollte ich mir Gedanken machen, ob meine Vorstellung vom allgemeinen Verkehrsfluss und das Verhältnis meiner Geschwindigkeit dazu tatsächlich angemessen sind.
bytelutscher
Inventar
#200 erstellt: 04. Nov 2017, 15:59

Bei voller Bahn 220 km/h, geht das überhaupt. Alleine wenn so ein Vertreterkombi seine Geschwindigkeit auf z.B. 130 km/h abbauen muss, braucht der doch einige Zeit, um wieder auf 220 km/h zu kommen. Bei voller Bahn ist vor dem gar nicht so viel Platz, dass das realistisch möglich.


Naja, so ein Audi A6 hat schon ordentlich Dampf unter der Haube. Ein beliebtes Fahrzeug bei Vielfahrern aus dem Verkaufsgewerbe.
So schwer tut der sich nicht mit ordentlicher Beschleunigung.

Klar ist eine Dauerreisegeschwindigkeit von über 200 km/h heutzutage unrealistisch.
Das Gefährliche aber sind die Utopisten, die meinen auf Grund ihrer Rensemmeln diese irrealen Weltbilder durchsetzen zu können und in ihren beschleunigungsstarken Blechsärgen das bei jeder freien Spur ≥ 500 Meter auch versuchen.
sealpin
Inventar
#201 erstellt: 04. Nov 2017, 16:02
Angepasste Geschwindigkeit bedingt, dass man als mündiger Verkehrsteilnehmer seine eigene Geschwindigket anpasst und nicht versucht, seine technisch mögliche Geschwindigkeit unter allen Umständen durchzusetzen.

Solch einen Einduck bekomme ich allerdings recht häufig auf unseren Autobahnen und das verursacht kritische Situationen.
Je schneller man unterwegs ist, desto weniger fehlertolerant werden Situationen, bei denen der andere sich ggf. nicht ganz korrekt verhält.
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