Problem bei Kaufabwicklung

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Pwer
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 23. Jan 2007, 20:40
Hallo zusammen,

habe da ein großes Problem:

Am 03. Januar 2007 habe ich in einem Internetshop ein atraktives Angebot gefunden und promt zugeschlagen. Für die Bestellung war eine Registrirung auf der Shop Seite notwendig, die ich auch durchgeführt habe.
Dann habe ich den Artikel wie schon so oft in anderen internetshops in den Warenkorb gelegt und habe den Bestellvorgang mit der Wahl Bezahlung per Nachnahme abgeschlossen. Habe auch eine Bestellbestätigung per E-Mail bekommen.
Die Lieferzeit für diesen Artikel war mit 3-4 Tagen ausgeschildert. Als jedoch nach 2 Wochen immernoch nichts geschehen ist, habe ich mich erkundigt wann der Versand wohl erfolgen wird.
Drei Tage später wurde mir eine Mail geschickt, dass der Bestellstatuts sich von "In Bearbeitung" auf "Versendet" geändert hat.
Über diese Nachricht erfreut, kam nach drei Tagen eine weitere Mail, bei der mir fast der Kragen geplatzt wäre!
Den Text stelle ich hier Auszugsweise ein. Vorweg meine Frage: Dürfen die im Nachhinein den Preis, trotz Bestellbestätigung noch ändern??

"wir möchten uns für die Verzögerung entschuldigen. Leider ist ihre Bestellung nicht mehr zu dem Preis den sie bestellt haben zu bekommen. Daher sehen wir uns gezwungen den Preis zu aktualisieren. Für ihren Artikel ist der Preis für sie jetzt 1178,90 Euro. Versand ist kostenlos. Dieser Artikel ist unter 1200 Euro nicht zu bekommen! Teilen sie uns ihre Entscheidung mit, damit wir die Bestellung ausführen oder stornieren solen.

Mit Freundlichen Grüßen

MK Systeme GmbH"

Bitte um eure Hilfe.

Danke
armindercherusker
Inventar
#2 erstellt: 23. Jan 2007, 20:55
Hallo Pwer !

Nach meiner Kenntnis darf der Preis nur dann geändert werden, wenn ein offensichtlicher Fehler bei der Preisangabe und Bestätigung vorlag.

( Komma verschoben / Preis erheblich abweichend und für den Kunden erkennbar falsch )

Wie ist denn nun der effektve Preisunterschied ?

Ich würde erstmal mit Verweis auf das Preisauszeichnungsgesetz auf dem ursprünglichen Preis bestehen.

Wenn das nicht zieht, das Interesse des Verbraucherschutzes bezüglich solcher Vorgehensweisen hervorheben.
( mit denen hast Du ja sicher schon telefoniert )

Gruß . . . und Viel Erfolg !
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