Eigen-Import und Elektroaltgerätegesetz

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Jürgen_B
Stammgast
#1 erstellt: 26. Apr 2008, 18:19
Hallo,

kann das Elektroaltgerätegesetz (http://www.stiftung-ear.de) Einfluß auf Eigen-Importe haben, wenn man z.B. HiFi-Geräte in Japan oder U.S.A. kauft. Primär ist das Gesetz ja für Hersteller, Importeure und Händler gedacht. Aber in den FAQ bei EAR gibt es eine Frage "Wer ist zur Registrierung verpflichtet, wenn ein ausländischer Hersteller b2c-Geräte direkt an Endnutzer in privaten Haushalten liefert? (Stand: 20. April 2007)", die man ja auch auf ausländische Händler beziehen könnte und deren Beantwortung mir nicht klar ist:
http://www.stiftung-...x_ger.html#fragen722

In der aktuellen "Stereo" ist EAR als Thema vorhanden. Dort steht u.a. das im Handel regelmäßige Kontrollen erfolgen, auch auf "elektromagnetische Verträglichkeit und das korrekte CE-Siegel".

Was ist wenn man HiFi-Geräte importiert, die z.B. kein CE-Siegel habe.

Gruß Jürgen
germi1982
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 27. Apr 2008, 00:36
Das CE-Zeichen ist kein Siegel, es ist ein Zeichen das der Hersteller selber aufbringt und damit aussagen will, dass es den derzeit gültigen EU-Richtlinien entspricht. Geprüft durch unabhängige Stellen wird das natürlich nicht, es ist kein Gütesiegel wie z.B. GS.

Ich denke mal wenn man einen nicht-gewerblichen Einzelimport macht muss das Zeichen nicht drauf. Aber ohne Gewähr, und natürlich auch keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung!*

*Für unsere lieben Anwälte da draußen muss das sein
Spreeaudio
Stammgast
#3 erstellt: 02. Mai 2008, 11:14
Hallo Ihr beiden,
EAR hat zunächst einmal nichts direkt mit der CE bzw. EMV gemein.
Ein Eigenimport unterliegt nicht den Kosten der EAR. Warum hier nicht die ökologische Nachhaltigkeit existiert, bleibt offen.
Meine Zulieferer zahlen EAR, und wie ich finde zu Recht, denn wir haben nur eine Welt.

Hingegen kann das Fehlen eines CE Zeichens im Falle eines Versicherungs/Garantieschadens sicherlich eine Rolle spielen. Da empfiehlt es sich aus Sicherheitsaspekten nicht unbedingt darauf zu verzichten.

Aber dies sind auch nur Anhaltspunkte. Eine verbindliche Rechtsberatung kann euch hier im Forum keiner geben.

Gruß
Uwe


[Beitrag von Spreeaudio am 02. Mai 2008, 11:16 bearbeitet]
germi1982
Hat sich gelöscht
#4 erstellt: 02. Mai 2008, 17:47
Das CE ist wie gesagt nur eine Selbsterklärung des Herstellers dass er die EU-Minimumstandards einhält. Geprüft wird das nicht. Wenn man einen Selbstimport macht, kann man evt. vom örtlichen Händler einen Check machen lassen (VDE-Prüfung) usw. und dann ist man auch sicher. Die VDE-Prüfung hat mich vor kurzem 6€ gekostet und das ist aussagekräftiger als irgendein CE-Zertifikat.


[Beitrag von germi1982 am 02. Mai 2008, 17:48 bearbeitet]
Jürgen_B
Stammgast
#5 erstellt: 08. Jun 2008, 08:46
In der neuen c't ist unter "Vitamin-CE-Mangel" ein Artikel zu dem Thema. Danach ist der Betrieb ohne CE-Kennzeichen nicht ausdrücklich verboten, aber es muß trotzdem § 4 Abs. 1 EMVG erfüllt werden. Wenn die Anforderung nicht erfüllt wird und es entsteht ein Schaden, dann kann eine Versicherung die Zahlung ganz oder teilweise verweigern.
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