Lärmbelästigung durch Poolpumpe beseitigen mit Zaun HPL oder Siebdruckplatte?

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Lärmgeplagtermensch
Neuling
#1 erstellt: 15. Aug 2023, 12:14
Hallo liebe Akustiker,

ich habe folgendes Problem: Mein Nachbar betreibt bei sich eine laute und hochfrequente Poolpumpe, die mich um den Verstand bringt. Er möchte aber nichts tun und hält die Geräuschkulisse für normal. Uns macht es sehr unglücklich und der Garten ist für uns ungenießbar geworden.

Wir haben vorher nur eine Hecke zwischen uns gehabt; jetzt haben wir, da uns noch zusätzlich ein Graben trennt, eine Zaunanlage auf unserer Seite installiert (offene Zaunelemente / Lamellen aus Holz). Auf der Rückseite haben wir 50mm Dämmstoffplatten aus PE-Schaum (soni RESIST UV) auf den Zaunelementen montiert. Dies hat den Schall bereits merklich gedämpft! Dennoch würde ich gerne insb. das "hochfrequente" Geräusch (um die 500 Hz) weiter dämmen. Daher dachte ich, dass ich auf der Rückseite meines Zauns entweder Siebdruckplatten (12mm) oder HPL anbringe (6mm). Höhe: 2 Meter.

Unter Siebdruckplatte bekomme ich als Harmonisierte technische Spezifikation: EN 13986
Luftschalldämmung250-500 Hz0,10 dB. Das ist doch nichts?
Zu HPL finde ich einfach keine Angaben!

Gibt es noch andere sinnvolle Baustoffe, die leicht zu verarbeiten sind und evtl. noch mehr bringen? Würdet ihr HPL oder Siebdruck nehmen, oder was anderes? Stein/Betonwand wollten wir nicht setzen.


Lieben Dank.

Viele Grüße
Lärmgeplagtermensch


[Beitrag von Lärmgeplagtermensch am 15. Aug 2023, 12:40 bearbeitet]
DerHilt
Stammgast
#2 erstellt: 15. Aug 2023, 12:44
Nur ein kleiner Hinweis: welche Lärmemissionen hinzunehmen sind, regelt übrigens die Nr. 6.1 TA-Lärm und nicht das individuelle Empfinden des Störers.
Die setzt für unterschiedliche Baugebiete unterschiedliche Grenzen für Tag und Nacht.
Die kann man an der Grundstücksgrenze vorab mit einer gängigen Handy-APP annäherungsweise ermitteln. Bei Überschreitung wird die zuständige Immissionschutzbehörde tätig. Wenn's zu viel ist, muss der Störer was tun, nicht der Gestörte.
Sollte das nicht reichen, kann man über weitere Massnahmen nachdenken.


[Beitrag von DerHilt am 15. Aug 2023, 12:59 bearbeitet]
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