durchgebrannter Verstärker

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the.only.one
Schaut ab und zu mal vorbei
#1 erstellt: 31. Jul 2005, 23:54
Hab für viel Geld nen Audiosystem F-560 Verstärker bei ebay von privat ersteigert. Dummerweise is des Teil schon durchgebrannnt und zwar wie es scheint nur an einer oder meherern Leiterbahnen an
der Front. Die Bauteile sahen eigentlich alle noch gut aus. Konnte zwar jetzt noch nicht schauen ob er überhaupt noch läuft aber danach sieht es nicht aus warum hätte er ihn sonst auch versteigen sollen.

Meine Frage ist eigentlich ob sich sowas noch lohnt reparieren zu lassen (selber kann ichs net) wenn es überhautp geht?
sakly
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 01. Aug 2005, 10:31
Fordere vom Verkäufer das Geld zurück und schick ihm das Teil zurück, wenn er den Fehler nicht angegeben hat. Wenn doch, dann selbst schuld und Werkstatt. Wie teuer hängt von der Werkstatt und dem Fehler ab.
the.only.one
Schaut ab und zu mal vorbei
#3 erstellt: 01. Aug 2005, 12:17
Geht des überhaupt wenn er Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen hat.
slave.one
Stammgast
#4 erstellt: 01. Aug 2005, 12:20
wenn er den amp voll funktionstüchtig verkauft hat schon...
mauri`
Stammgast
#5 erstellt: 01. Aug 2005, 12:20
Wenn er geschrieben hat, dass er technisch in Ordnung ist und er nicht funktioniert, ja...

Gib uns bitte einfach mal die Artikelnummer
the.only.one
Schaut ab und zu mal vorbei
#6 erstellt: 01. Aug 2005, 12:34
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=4559970994

normal hab schreib ich die vorher noch per email an ob der noch geht und speicher dann die email aber der Verstärker war einfach genau der den ich gesucht hab


[Beitrag von the.only.one am 01. Aug 2005, 12:39 bearbeitet]
mauri`
Stammgast
#7 erstellt: 01. Aug 2005, 12:39

Der Artikel wird wie gesehen von Privat verkauft


Naja, normalerweise hätte ich gesagt, dass du da nichts machen kannst, aber er hat Mängel verschwiegen...

Falls sich nicht in den nächsten paar Stunden jemand hier meldet, der sich damit gut auskennt, werde ich meinen Bruder (Jurastudent) mal fragen, was man bei so einem Fall machen kann bzw ob überhaupt irgendwas gemacht werden kann.

Er hat meiner Meinung nach einen Mangel verschwiegen...
slave.one
Stammgast
#8 erstellt: 01. Aug 2005, 12:40
Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird „wie gesehen“ von Privat verkauft, das bedeutet: Mit der Abgabe Ihres Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie bei Gebrauchtwaren vor, wenn diese nicht ausgeschlossen wird. Nochmals: Gewährleistung und Rückgabe der Ware wird ausdrücklich ausgeschlossen! Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen nämlich in keiner Relation zum erzielten Verkaufspreis!

sieht nicht so gut aus...
aber du hast recht, das nennt sich mängelrüge...


[Beitrag von slave.one am 01. Aug 2005, 12:42 bearbeitet]
the.only.one
Schaut ab und zu mal vorbei
#9 erstellt: 01. Aug 2005, 12:41
Des wär echt geil. Weil wenn ich ihm nur schreib "ich will mei Geld zurück" lacht der sich doch nur ins Fäustchen. Such grad auch noch ne Inet Seite wo solche Fälle behandelt werden.
mauri`
Stammgast
#10 erstellt: 01. Aug 2005, 12:45
Er hat gerade das Handy aus.

Sobald er erreichbar ist, gebe ich hier bescheid. Mache ich gerne

Kurz mal ins OT gehen:

masl`: Wie sind eigentlich die Powerbass so? Schon das SLX 265 gehört? Was ist besser? =)
Papa_Bär
Inventar
#11 erstellt: 01. Aug 2005, 12:47
Wenn das Ding kaputt war und das nicht in der Auktion angegeben war,dann hat das nichts mit Gewährleistung zu tun.....die bezieht sich einzig aus nach dem Kauf auftretende Probleme....
Sowas ist arglistige Täuschung,also anfechtbar bzw nichtig...
Und mit Garantie hat sowas eh nix zu tun....is was vollig andres...


[Beitrag von Papa_Bär am 01. Aug 2005, 12:49 bearbeitet]
the.only.one
Schaut ab und zu mal vorbei
#12 erstellt: 01. Aug 2005, 12:51
Werd ihm dass mal schreiben sobald er sich meldet.
Ansonsten hilft nur mit Anwalt drohen oder kann mer des auch über ebay regeln.
Hab an ebay schon was geschrieben aber des wird wohl ein zwei Tage dauern bis die antworten und den ihre Hilf im Internet ist sehr undurchsichtig.
mauri`
Stammgast
#13 erstellt: 01. Aug 2005, 12:51
Du kannst nur hoffen, dass ebay da Druck macht... Bei mir haben sie es nicht getan.

In der Regel reicht es schon, wenn man mit Anwalt droht.
slave.one
Stammgast
#14 erstellt: 01. Aug 2005, 12:55
OT: ja ich habe beides gehört, die pb habe ich mir vorher gekauft, und dann habe ich die slx mal probegehört.
vergleich war polo 6n vs golf3, ich muss sagen die höhen kommen mir bei children of bodom, mit dem gleichnamigen titel etwas zu schrill daher (pbck6), aber das dürfte am lied liegen bzw EQ.
mir gefallen die tmt's klanglich besser als die slx 265, die tiefen sind etwas tiefer

wobei die slx sehr ausgewogen sind. ich würde fast sagen die slx sind allrounder und die pb haben einen leichten hang zu rockigeren sachen.

die pb ck6 für 100€ gebe ich sicher net mehr her, erst wenn ich mehr als 250€ für das fs ausgebe... aber dieses gesammtsystem in meinem polo reicht, es reicht wirklich

edit: von meinem gehör her gehen die pb auch etwas lauter, aber das sind bereiche die ich sowieso nicht verkrafte...

schlussword: mir gefallen beide systeme sehr gut, aber ich bleibe bei meinen pb, die treffen genau meinen geschmack
(allround, mit hang zu metal)
OT aus


[Beitrag von slave.one am 01. Aug 2005, 13:06 bearbeitet]
the.only.one
Schaut ab und zu mal vorbei
#15 erstellt: 01. Aug 2005, 12:58
Hab jetzt was im Internet gefunden.
http://www.antionlinebetrug.de/rechtliches/gew_gar.html

ich glaub des dürfte erstmal genügen.
'Bass'
Inventar
#16 erstellt: 01. Aug 2005, 13:03
Hmm und wie beweist er, das er die Stufe nicht selber zerschossen hat?
Papa_Bär
Inventar
#17 erstellt: 01. Aug 2005, 13:04
Droh ihm gleich mit nem Anwalt,wenn ers nicht zurücknimmt...

Der dachte wohl,er könne über den Gewährleistungsausschluss seinen defekten Amp teuer verkaufen....dummerweise hat er halt offensichtlich selbst keine Ahnung von den Gesetzen bzw. um was es eigentlich da geht,was er ausschliesst....
Der ganze Ausschluss-blabla von ihm in der Auktion hat nämlich echt garnix damit zu tun,dass das Teil bereits defekt ist....
(§ 123BGB)

Edit:
In 444 stehts auch nochmal explizit drin...

Und beweisen muss er garnix...ists Problem des Verkäufers..


[Beitrag von Papa_Bär am 01. Aug 2005, 13:12 bearbeitet]
the.only.one
Schaut ab und zu mal vorbei
#18 erstellt: 01. Aug 2005, 13:26
@Bass
war des auf mich bezogen.
Also ich denk mal dass des der Verkäufer beweisen muss. Also so schnell bin ich net wenn war am Wochende net mal fit was ich beweisen kann zum irgendwas einbauen.
Papa_Bär
Inventar
#19 erstellt: 01. Aug 2005, 13:33
Meines Wissens nach liegt auch bei Gebrauchtwaren per Ebayauktion die Beweislast immernoch die ersten 6 Monate beim Verkäufer.....ähnlich wi beim Verbrauchsgüterkauf...finde nur grad den § nicht....
Dj_Ninja
Hat sich gelöscht
#20 erstellt: 01. Aug 2005, 20:17
hmm das könnt ihr vergessen. wenn ich privat ein auto "wie gesehen" kaufe, hab ich auch kein recht auf rückgabe. und bei auktionen gibt's sowieso kein rückgaberecht.

ich muß auch sagen, das ist gut so. ich biete viele endstufen über ebay an. jede einzelne die ich als okay verkauft habe wurde vorher komplett getestet und (zur freude meiner nachbarn) auch ein paar minuten auf leistung gefahren, jedenfalls im mir möglichen rahmen. erst danach gehts zu ebay. wenn sie der käufer nun bekommt und bei einbau "*blitz-oops* da war ja noch saft drauf"-probleme hat, kann ich ja wohl am allerwenigsten was dafür.

@threadstarter
was darf die reparatur denn kosten?
Papa_Bär
Inventar
#21 erstellt: 01. Aug 2005, 21:12
Nene...da liegste ganz schön daneben...sowas ist bei Aktionen per Internet einfach anders...da gibts auch kein gekauft wie gesehen...weil der Käufer es ja nicht anschauen konnte.
Wenn er dann aber defekte Ware geliefert bekommt,und dies ihm vorher verschwiegen wurde(Muss ja nichtmal arglistige Täuschng sein,kann auch sein, dass ers nicht wusste,warum auch immer?), gibts Probleme...Zur Not muss es eben ein Gutachter klären...und der wäre dann vom Verkäufer zu bestellen...wenn dann rauskommt,dass der Käufer Mist gebaut hat,muss der die Stufe behalten und auch noch den Gutachter Zahlen,wenns andersrum läuft isses pech,dann muss er die Stufe zurücknehmen und seinen Gutachter zahlen...

Und bei Autos ist es genauso...auch bei gekauft wie gesehen von Privat direkt vor Ort...wenn ich frage,ob der Wagen unfallfrei ist,und er sagt ja (evtl stehts danach sogar im Vertrag) und es gibt dafür auch noch Zeugen,und hinterher stellt sich heraus,dass der Wagen schon einen Unfall hatte, dann ist der Verkäufer dran...Er muss das Auto zurücknehmen,ob er will oder nicht.
Dj_Ninja
Hat sich gelöscht
#22 erstellt: 01. Aug 2005, 21:30
dann muß ich aber beweisen, daß das auto schon einen unfall _vor_ dem verkauf hatte. wenn ich ein auto kaufe, auf der fahrt nach hause baut einer bombe und begeht fahrerflucht, dann kann ich auch nicht die oberflächlichen schäden reparieren und das auto danach zurückgeben weil die karre nicht mehr gerade ist...

außerdem erklärst du dich mit abgabe eines gebotes dazu bereit, auf jegliches gewährleistungs- und rückgaberecht zu verzichten. gewährleisten kann ein privatmann sowieso nichts, da er nicht hersteller ist (er kann also in der regel keine artikel nachbessern).

desweiteren kann der käufer bei mir jederzeit vorbeischauen und sich die endstufe anschauen bevor er sie kauft. wenn er davon keinen gebrauch macht kann das doch nicht mein problem sein!
the.only.one
Schaut ab und zu mal vorbei
#23 erstellt: 01. Aug 2005, 21:41
@Dj_Ninja
wirklich max. vieleicht 100€
im endeffekt würd ich dann zwar 300€ für des ding zahlen aber die 200€ wären dann ja schon futsch und für 100€ bekomm ich keine gleichertige abgesehen von druchgebrannten dingern.

Antwort von ebay:
Grundsaetzlich gilt: Wenn die Ware nicht der Artikelbeschreibung
entspricht, kann der Kaeufer vom Verkaeufer verlangen, dass dieser die
Ware zuruecknimmt und den Kaufpreis erstattet oder dass der Kaufpreis
gemindert und der zu viel gezahlte Betrag erstattet wird.


Aber wie ichs mir gedacht hab brauchts ne weile bis der Verkäufer zurück schreibt.


[Beitrag von the.only.one am 01. Aug 2005, 21:42 bearbeitet]
Papa_Bär
Inventar
#24 erstellt: 01. Aug 2005, 22:13
DjNinja...du solltest dich da vllt. mal mit nem Juristen zusammensetzten,und dir so einiges erklären ölassen was den Fernabsatz,Aktionen im Internet,Autoverkauf usw angeht...auch zwischen 2 Privatleuten gibts einfach bestimmte Regeln...und eine davon wäre einfach,dass man nichts arglistig verschweigen darf.Verstößt unter andrem teilweise dann sogar gegen die "guten Sitten" und wird auch wieder nichtig...
Die Sache mit der Beweislast ist ein wenig kompliziert...normalerweise liegt sie beim Verkäufer..Sollte es zum rechtsstreit kommen vor Gericht wird dann ein Gutachter hinzugezogen.

Und der Ausschluss von Gewährleistung und Rückgabe bleibt von sowas völlig unberührt...444 BGB.....

Und auch ebay beschäftig Juristen,und der von "the.only.one" gepostete Auszug wird wohl seine rechtliche Grundlage haben..

Aus deiner Sicht könnte sich das natürlich nachteilig auswirken,wenn du an einen solchen Betrübger(Käufer) gerätst,der dir die Schuld in die Schuhe schieben will,da du ja Endstufen bei ebay verkaufst...ist eben ärgerlich,aber sowas nennt man Verbraucherschutz....
Dj_Ninja
Hat sich gelöscht
#25 erstellt: 01. Aug 2005, 23:24
käuferschutz heißt aber nicht rechtsfreiheit für den käufer. du wirst wohl keinen gutachter finden der dir bestätigt, daß der käufer den amp nicht selbst kaputtgemacht haben _kann_ und der schaden daher beim verkauf schon bestanden haben _muß_.

ich will ja auch nicht dem betrug (oder arglistiger täuschung) tür und tor öffnen, aber ich will klarmachen, daß sich auch kein verkäufer im namen des käuferschutzes betrügen lassen muß. klar, wenn jemand defekte endstufen als einwandfrei verkauft gehört das bestraft. nur die beweislast liegt klar beim käufer!

die endstufen, die ich als funktionierend verkaufe, funktionieren definitiv auch. davon kann sich jeder vor und nach dem kauf (bei mir!!) überzeugen. für mich ist die haftung ab dem moment der übergabe an die post vom tisch. für das weitere wohl der endstufe kann ich nichts - weder im guten noch im schlechten. sollte als jemand ankommen ich hätte eine defekte endstufe als funktionierend verkauft, kann er gleich mit seinem anwalt kommen und ich scheue auch keine gerichtliche auseinandersetzung - weil das ganz sicher nicht stimmen kann! wenn ich diesen prozess dann verliere, würde ich ernsthaft am rechtsstaat zweifeln. wenn ich ihn gewinne kann sich der kläger auf einforderung einer aufwandsentschädigung und auf einen strafantrag wegen eines betrugsversuches einstellen. kommt noch eine negativbewertung dazu frisst er den nächsten fisch wegen übler nachrede... wenn schon rechtsstreit - dann richtig! wie man in den wald hineinruft so schallt's wieder raus.

wenn ich nicht weiß ob eine endstufe funzt oder nicht, oder ich probleme feststelle, dann schreib ich sowas selbstverständlich auch rein.

zurück zum topic:
wenn er die endstufe nicht zurückgeben kann biete ich mich für einen reparaturversuch an. wenns nichts dramatisches ist und ich den fehler finde, dann ist das für 100 euro locker zu schaffen. wenn ich nichts dran machen kann bleibts bei 2x versandkosten. kann ich mal bilder von den schäden sehen? hattest du den verstärker denn schon in betrieb oder wie ist dir der fehler aufgefallen?


[Beitrag von Dj_Ninja am 01. Aug 2005, 23:25 bearbeitet]
Papa_Bär
Inventar
#26 erstellt: 01. Aug 2005, 23:50
Du hast meiner persönlichen Meinung ja völlig recht...aber Recht und Gerechtigkeit sind einfach 2 völlig verschiedene Paar Stiefel...
Liegt teilweise wohl auch an der Umstzung der EU-Ril zum Verbraucherschutz...Der Endverbraucher wird immer ganz besonders geschützt,deshalb liegt am Anfang die Beweislast in den meisten Fällen beim Verkäufer...
Schau einfcah nur mal ins Mietrecht...da biste als Vermieter eigentlich nur noch der Depp....
Deutsche Gesetze eben...Haste was,wirste getreten...

Und mit der haftung haste völlig recht...ab Post haste se nichtmehr....aber Haftung beschränkt sich ja auf weiterhin entstehende Schäden...die sind ja dann Post/Käufers Problem,ganz klar.
Wenn der Schaden halt vorher schon da war...dann hats nichts mehr mit Haftung zu tun...

das mitm Gutachter..naja..da kennst du dich wohl besser aus...
Wenn jetzt aber beide vor Gericht landen...Aussage gegen Aussage..kannst davon ausgehn,dass in den meisten Fällen der Käufer gewinnt.


MfG IchMussFord
Dj_Ninja
Hat sich gelöscht
#27 erstellt: 02. Aug 2005, 02:41
ich tipp eher auf eine einstellung des verfahrens, da der verkäufer sicher nicht klagen wird - im zweifel für den angeklagten - und tschüß ...
Loki_Golf_IV
Inventar
#28 erstellt: 02. Aug 2005, 04:42

the.only.one schrieb:
Konnte zwar jetzt noch nicht schauen ob er überhaupt noch läuft aber danach sieht es nicht aus warum hätte er ihn sonst auch versteigen sollen.


Soll the.only.one nicht einfach mal probieren, ob der Verstärker doch läuft? Kann ja sein, dass das nur optische Mängel sind. Wenn der Verstärker noch funktioniert, kann er sich viel ärger/kosten/arbeit/nerfen/zeit sparen.



Mir ist gerade noch etwas aufgefallen. Der Verkäufer gibt die Leistung des Verstärkers mit
4x122 2x350 watt an 4 ohm
2x122+1x350 watt an 4 ohm an.
Auf der AudioSystem Seite sind aber die Werte angegeben:
4 x 140 Watt
2 x 440 Watt
Das sind ja dann falsche Angaben, die der Verkäufer macht (es sei denn, der Verstärker ist nicht auf der Homepage aufgelistet und hat wirklich die vom Verkäufer angegebenen Werte)


[Beitrag von Loki_Golf_IV am 02. Aug 2005, 04:52 bearbeitet]
Onkel_Alex
Inventar
#29 erstellt: 02. Aug 2005, 07:25

Loki_Golf_IV schrieb:

the.only.one schrieb:
Konnte zwar jetzt noch nicht schauen ob er überhaupt noch läuft aber danach sieht es nicht aus warum hätte er ihn sonst auch versteigen sollen.


Soll the.only.one nicht einfach mal probieren, ob der Verstärker doch läuft? Kann ja sein, dass das nur optische Mängel sind. Wenn der Verstärker noch funktioniert, kann er sich viel ärger/kosten/arbeit/nerfen/zeit sparen.



Mir ist gerade noch etwas aufgefallen. Der Verkäufer gibt die Leistung des Verstärkers mit
4x122 2x350 watt an 4 ohm
2x122+1x350 watt an 4 ohm an.
Auf der AudioSystem Seite sind aber die Werte angegeben:
4 x 140 Watt
2 x 440 Watt
Das sind ja dann falsche Angaben, die der Verkäufer macht (es sei denn, der Verstärker ist nicht auf der Homepage aufgelistet und hat wirklich die vom Verkäufer angegebenen Werte)


also das mit den unterschiedlichen werten kann noch locker an unterschiedlichen betriebsspannungen liegen. vielleicht 13,9 und 14,4V, das macht schon was aus...

ein bild von dem schaden würde mich aber auch mal interessieren...
the.only.one
Schaut ab und zu mal vorbei
#30 erstellt: 02. Aug 2005, 11:32
Werd heut Abend mal in Bild machen.
Kann aber jetzt schon sagen dass mer net viel sieht da die Platine aus schwarzem Kunstoff ist. Des sieht mer dann auf nem Foto natürlich noch weniger. Was mer sieht ist z.B. das stark angelaufene Chrom von innen.
Dynacophil
Gesperrt
#31 erstellt: 02. Aug 2005, 11:52
@dj_ninja

die endstufen, die ich als funktionierend verkaufe, funktionieren definitiv auch. davon kann sich jeder vor und nach dem kauf (bei mir!!) überzeugen. für mich ist die haftung ab dem moment der übergabe an die post vom tisch. für das weitere wohl der endstufe kann ich nichts - weder im guten noch im schlechten.


wenn deine Verpackung sachgemaäss ist - ok. Das was manche Leute aber verpackung nennen nimmt sie genau in dem Moment wieder in die Pflicht, wo die Transportversicherung dDeckung eines Schadens ablehnt aufgrund nicht dem Inhalt entsprechender verpackung durch den Versender. Schwupp trägst du wieder den entstandenen Schaden. Dass Ein Transportschaden keine abgebrannten Leiterbahnen abdeckt ist auch klar und der Empfänger braucht erstmal keine Gutachter, ein Zeuge reicht, genauso wie du als Versender besser Zeugen vom ordnungsgemässen Zustand der Ware direkt vor dem versand hast. Dieses pauschale "...Haftung ab dem moment der übergabe an die post vom tisch..." kannst du vergessen.

Ich hab mal ein 1200€ Buch von 20 Kilo Gewicht beschädigt geliefert bekommen, da wurde das ganze Programm durchgezogen. Der Versender hatte dieses wertvolle teil in 1 lage Packpapier eingewickelt und in die Post gegeben.... weil er sonst über 20kg gekommen wäre. Er hat für Verp./vers. 30€ berechnet... letztendlich musste er sein kaputtes Buch zurücknehmen und sämtliche Kosten inkl. Gutachter und Andwalt tragen. Das hat in das doppelte des Bucherlöses gekostet, ohne seinen eigenen Rechtsbeistand gerechnet.

Helge
Dj_Ninja
Hat sich gelöscht
#32 erstellt: 02. Aug 2005, 13:04
daß man die verstärker ordnungsgemäß verpackt ist ja wohl logisch. sonst brauch ich ja gar nicht erst anfangen...

allerdings ist das mit den zeugen so eine sache. fragst du einen meiner bastel-kumpels war der verstärker selbstverständlich in ordnung - und fragst du einen seiner kumpels war das teil natürlich schon bei der lieferung defekt.
Dynacophil
Gesperrt
#33 erstellt: 02. Aug 2005, 14:50
Hi
soll ich dir mal dokumentieren was ich im Letzten halben Jahr für "Profi" Verpackungskünstler hatte? Die die von "professioneller" Verpackung tönten und auch noch eine horrende Pauschale dafür nahmen waren meist die Schlimmsten Pfuscher.

Ein 22 Kilo Regeltrafo in einem Chipskarton. Eine 16 KG Röhren Endstufe teilzerlegt lose in einer oben offenen, nur mit packpapier abgedeckten Bananenkiste. Einen ausgangsübertrager mit ner Handvoll chips in einem 10x zu grossen karton, der konnte 40 cm beschleunigen um sich durch die Pappe zu arbeiten. Cd-Player nur in OVP, d.h. in einer Verpackung die für den Transport im Verbund auf Palette konzipiert ist, NICHT für Versand lose per Post.
Ein Hallverstärker (12KG, sansui) in einem Schuhkkarton, völlig zerstört, keinerlei Schutz oder Prallzone. HiFi Händler (nach eigener Aussage: isch bin Profi..) verschickt oberklasse cd-player so gut verpackt, das der Netztrafo sich losriss und das innenleben zu Schotter verarbeiten konnte. Festplatte im Briefumschlag...

Da kann man echt den Glauben verlieren....


sonst brauch ich ja gar nicht erst anfangen


den Satz sollten sich Viele mal durch den Kopf gehen lassen und es lieber lassen



[Beitrag von Dynacophil am 02. Aug 2005, 14:51 bearbeitet]
Dj_Ninja
Hat sich gelöscht
#34 erstellt: 02. Aug 2005, 15:23

Dynacophil schrieb:
...der konnte 40 cm beschleunigen um sich durch die Pappe zu arbeiten...

*ROFL* wie haben die ICs danach ausgesehen?

nee sowas geht natürlich niemals gut. oder die haben vorher nicht genug gebetet?

http://www.dau-alarm.de/g_pack.html
Dynacophil
Gesperrt
#35 erstellt: 02. Aug 2005, 15:45
Ics keine, aber so ein Trafo macht schon druck wenn er irgendwo durch will...

Davon mal abgesehen, das für Manche Pappe eben Pappe ist, aber niemand zu wissen scheiond dass es unterschiedliche qualitäten gibt.


Ja, genau solche Kandidaten meine ich... und davon gibbet so viele.... da sind auch sehr hübsche sachen dabei.

Helge
the.only.one
Schaut ab und zu mal vorbei
#36 erstellt: 27. Aug 2005, 21:45
Hab grad email bekommen dass er den Verstärker zurück will und ich des Geld wieder bekomm also alles wieder im Lot.

Und dankeschön für die Hilfe.
Marlboro_Man
Inventar
#37 erstellt: 28. Aug 2005, 12:15

Versandkosten
EUR 1.600,00


Tut mir ja leid, aber ich kauf von jemandem mit 3 Bewertungen von denen eine negative von dir ist GARANTIERT NICHT Ware für 200 Schleifen und angegebenen Versandkosten von 1600.

Ich würd sagen: selber schuld
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