GEMA - Wann ist ein Stück ein Eigenes Stück ?

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angryjack
Stammgast
#1 erstellt: 26. Sep 2013, 08:00
Hallo zusammen,

wir haben seit ca. 2 Jahren ne Bluesrock Band und covern bis dato Stücke. Logischerweise hat der Veranstalter in diesem Fall die Gemagebühren zu tragen was uns bei der einen und anderen Sache auch schon einen möglichen Gig gekostet hat weil sich der VA dann lieber Bands holt die eigene Sachen machen.

Bekannterweise kann man den Blues/Rock nicht neu erfinden und deshalb hat unser Gitarrist hat die m.E. irrige Annahme es reicht wenn man einfach einen neuen Text auf die Stücke macht und...schwupps... fällt die Gemapflicht weg. Abgesehen davon das mir das als Sänger widerstrebt stellt sich mir die Frage wie die Gema Songs auf Eigenständigkeit bewertet. Egal wie man es dreht, es wird niemals auszuschliessen sein das sich bestimmte Riffs und Rhytmen bekannter Songs auch in eigenen Stücken wiederfinden.

Wann ist also ein Stück ein eigenes Stück und demnach Gema frei ?

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe :-)

EDIT: Falls ich die Frage im falschen Forumsbereich gestellt habe so bitte ich um Nachsicht, ich wusste nicht wo ich sie sonst plazieren sollte.

Gruß
angryjack


[Beitrag von angryjack am 26. Sep 2013, 08:03 bearbeitet]
ohne_titel
Inventar
#2 erstellt: 26. Sep 2013, 12:44
- wenn du das stück bearbeitest, musst du nicht nur gema zahlen sondern auch den autor fragen, ob er das möchte. so ganz grob: unter zwei takten länge ists o.k.
- wenn auf der veranstaltung, auf der du spielst, irgendjemand auch nur ein gemapflichtiges stück spielt, wird die veranstaltung insgesamt gemapflichtig. und wenn in der musikfolge dann lauter gemafreie titel drinstehen, kassiert sie trotzdem und geht von dem geld essen oder so.
angryjack
Stammgast
#3 erstellt: 27. Sep 2013, 08:09
Vielen Dank erst mal für deine Antwort.

ich bin, wie auch die meisten anderen Bandmitglieder, gegen das verwursteln von bestehenden Stücken mit eigenen Texten, das hat meiner Meinung nach nix mit was Eigenem zu tun und das man den Urheber dafür um Erlaubnis fragen muß ist schon mal ne zusätzliche Argumentationshilfe. Wenn eigenes Stück dann soll es auch komplett aus unserer Feder sein, dann ist zumindest das eigene Ego befriedigt ;-)

Das die Gema schon bei mehr als zwei identischen Takten in der Folge "zuschlägt" wusste ich nicht, das ist ja gerade beim Blues ein Witz, da kann man es ja gleich sein lassen mit eigenen Stücken. Mir selbst ist es schon mal passiert das ich den Klassiker "Stormy Monday Blues" und Jimi Hendrix "Red House Blues" kurzzeitig verwechselt habe weil sie sich so stark ähneln und solche Beispiele gibt es gerade beim Blues und Rock reichlich.

Die Frage ist, wer kann das bei den zig tausenden Blues- und Rockstücken überhaupt kontrollieren und wo liegt die Beweispflicht ob ein Stück nun selbst erstellt oder gecovert ist ?

Eins verstehe ich allerdings nicht. Wenn die Musikfolge nun wirklich ausschliesslich eigene Stücke enthält, warum sollte die Gema auch dann zuschlagen ?

Gruß
angryjack
ohne_titel
Inventar
#4 erstellt: 27. Sep 2013, 10:13
wenn die musikfolge der ganzen veranstaltung nur eigene werke enthält, bleibt die gema vor der tür. wenn aber die vorband als zugabe "knockin' on heavens door" spielt, reicht das, damit der ganze abend gemapflichtig wird. zur unterscheidung, ob ein werk eigenständig ist: die schöpfungshöhe muss gegeben sein. nur weil irgendjemand vor dir schon mal ein bluesschema benutzt hat, darfst du das jetzt trotzdem auch streßfrei tun...
angryjack
Stammgast
#5 erstellt: 27. Sep 2013, 14:38
Da soll noch ein Normalo durchblicken..."Schöpfungshöhe"

Solche schwammigen Formulierungen sind bestimmt kein Zufall. Ich werde die Sache mit den eigenen Stücken mal in der Band besprechen.

Gruß
angryjack


[Beitrag von angryjack am 27. Sep 2013, 16:33 bearbeitet]
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