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Neues Energielabel verabschiedet. Das baldige Ende hochwertiger TVs in der EU?

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ehl
Inventar
#251 erstellt: 03. Mrz 2023, 11:34

celle (Beitrag #250) schrieb:
Der Modus darf aber nicht bis Ultimo zur Maximalhelligkeit des Gerätes kastriert sein.

Wie soll zur Maximalhelligkeit kastriert werden oder meinst du minimalhelligkeit?

celle (Beitrag #250) schrieb:
Wo wäre da sonst der Unterschied zur alten Regelung? Dann wird irgendwann wieder soweit runtergedimmt, bis man ein besseres Label erreicht, auch wenn es nicht alltagstauglich ist.

Nein, weil die Normalkonfiguration im 10% Fenster eben 65% der Maximalhelligkeit voraussetzt.
Daher die ganzen F- und G-Labels, der eco-mode darf nicht beliebig heruntergedimmt sein.
celle
Inventar
#252 erstellt: 03. Mrz 2023, 13:47

Wie soll zur Maximalhelligkeit kastriert werden oder meinst du minimalhelligkeit?


Nein, so wie ich es schreibe. Du kannst den Eco-Modus nicht auf 20% der Helligkeit der maximal möglichen Helligkeit des TVs herunterdimmen, so wie du es im zweiten Satz ja auch beschreibst.


Nein, weil die Normalkonfiguration im 10% Fenster eben 65% der Maximalhelligkeit voraussetzt.
Daher die ganzen F- und G-Labels, der eco-mode darf nicht beliebig heruntergedimmt sein.


Das ist aber eben sehr fraglich, dass sich die Hersteller dann daran halten, wenn ein LCD dann im Maximum noch 700nits Vollbildweiß erreichen kann. Das wären 455nits (4,5fache mehr als der SDR-Standard) im Eco-Modus und zeige mit bitte den TV, der da den Verbauch entsprechend der geforderten Norm noch einhalten kann. Die TVs müssten da in ihrer Maximalhelligkeit viel dunkler werden, also einen deutlich stärkeren ABL haben, als es jetzt der Fall ist.
Vielleicht vergleicht ja mal investigativ ein seriösers Fachmagazin wie HD+TV als Stichprobe den Ecomodus mit maximaler Helligkeit im Verbrauchsverhalten und der maximal zu erzielenden Helligkeit. Wäre mal ein spannendes Ergebnis.
Die Grenze für 2000nits im 10%-APL-Fenster wären dann 1300nits. Da sollte es für 8K-TVs recht eng werden. Die Werte von Rtings und Co. sind ja allesamt D65. Im Vividmodus sind die erzielten Werte ja viel höher.
ehl
Inventar
#253 erstellt: 03. Mrz 2023, 14:33
Die Regelung gilt wie gesagt schon paar Jährchen und nicht erst ab 1.3.23, ist also an sich nix neues.
K.A. wie genau die eu überprüft, ist ihre Aufgabe.
VF-2_John_Banks
Inventar
#254 erstellt: 03. Mrz 2023, 15:39
Ist doch eh wurst! Sony hat letzens erst die neuen TVs angekündigt und alle sind heller als die TVs aus dem letzten Jahr. Bezüglich Einschränkungen in der EU hört man nichts, bzw. einem Einfuhrverbot bestimmter Serien. Was wird also wahrscheinlich passieren? Genau.....nichts.
ehl
Inventar
#255 erstellt: 03. Mrz 2023, 19:03
In hdr dürfen die tvs offenbar beliebig verbrauchen, in sdr ootb aber nicht.
Passat
Inventar
#256 erstellt: 03. Mrz 2023, 20:26
Naja, die Hersteller pfeifen bzgl. des Verbrauchs auf dem letzten Loch, wenn man sich die Energielabels so anschaut.
Beispielsweise die flammneue Sony X80L-Serie, die in 3 Wochen in den Handel kommt:
Bei SDR schaffen die noch ein F, bei HDR dann aber nur noch ein G.
Und schlechter als G darfs nicht sein.

TVs, die auch nur E bei SDR erreichen, sehe ich so schnell nicht.
Von A, B, C oder D darf man nur träumen, die sehe ich in den nächsten Jahren nicht.

Grüße
Roman
ehl
Inventar
#257 erstellt: 03. Mrz 2023, 20:44

bei HDR dann aber nur noch ein G.

Hdr-Verbrauch ist soweit ich weiß noch immer ohne Zulassungsgrenze, wird dann eben ab einer gewissen Höhe mit "g" ausgewiesen und fertig.
Schlechter als "G" existiert in hdr damit quasi nicht bzw. wird ab "g" nicht mehr differenziert.
Wahrscheinlich wird in hdr eh kaum ein tv unter "g" fallen


[Beitrag von ehl am 03. Mrz 2023, 20:48 bearbeitet]
neuling1976
Stammgast
#258 erstellt: 03. Mrz 2023, 22:46
Nun, wie vermutet arbeitet z.B. Samsung bei neuen Modellen jetzt mit einem Trick (dunklerer Eco-Modus), um Vorgaben zu erfüllen.
Im folgenden Artikel steht auch gleich mit dabei, wie man die neue Richtlinie als TV-Besitzer prompt umgehen kann.
Wer hätte das bloß gedacht?

https://www.golem.de...303-172360.html#cmts


[Beitrag von neuling1976 am 03. Mrz 2023, 22:59 bearbeitet]
ehl
Inventar
#259 erstellt: 03. Mrz 2023, 23:28
Das ist kein "Trick" und es wird auch die Regelung nicht umgangen, solange in diesem "eco-mode" min. 65% der Maximalhelligkeit im 10% Weißfenster erreicht werden.
Könnte man im eco-mode beliebig herunterdimmen, könnten auch gleich die Hersteller sich so ihr "A" erschleichen, stattdessen liegen die Modelle jetzt oft bei grenzwertigem "G".
neuling1976
Stammgast
#260 erstellt: 03. Mrz 2023, 23:35
[quote]
Könnte man im eco-mode beliebig herunterdimmen, könnten auch gleich die Hersteller sich so ihr "A" erschleichen, stattdessen liegen die Modelle jetzt oft bei grenzwertigem "G".
[/quote]

Naja, das neue G ist das alte A+ vor wenigen Jahren oder so ähnlich....
Die Standards ändern sich doch eh willkürlich in Form von neuen Bezeichnungen.
Das hat schon kaum jemanden dazu gebracht sich alle paar Jahre neue Waschmaschinen zu kaufen und bei TVs dürfte das einige Nutzer noch weniger interessieren.


[Beitrag von neuling1976 am 03. Mrz 2023, 23:37 bearbeitet]
Passat
Inventar
#261 erstellt: 04. Mrz 2023, 00:59
Es bringt auch finanziell wenig, das Gerät wegen eines geringeren Verbrauchs auszutauschen.
Habe das mal für meinen Kühlschrank durchgerechnet.
Der stammt noch aus einer Zeit, als es diese Labels noch gar nicht gab.
Wenn ich den gegen das gleich große sparsamste Modell auf dem Markt austausche, so bekomme ich den Kaufpreis über den gesparten Strompreis trotz des jetzt deutlich höheren kWh-Preises erst nach über 10 Jahren wieder rein.

Rechnet sich also nicht, ergo bleibt der alte Kühlschrank.

Und genauso sieht es bei anderen Geräten wie Waschmaschinen, Fernseher, etc. etc. aus.
Den Kaufpreis bekommt man i.d.R. innerhalb der geplanten Nutzungsdauer nie über die gesparten Stromkosten wieder herein.

Im Übrigen wollte die EU beim neuen Ökolabel diese A+, A++ und A+++ weg bekommen.
Deshalb gabs da ein neues Label und ehemalige A+++-Geräte erreichen jetzt max. D.
Lt. EU soll es zukünftig maximal A gebeb, kein A+ etc.
Und man hat lt. EU absichtlich die Werte so deutlich angezogen, damit für zukünftige Entwicklungen noch Platz nach Oben (eben C, B und A) ist.

Grüße
Roman


[Beitrag von Passat am 04. Mrz 2023, 01:02 bearbeitet]
Mess
Stammgast
#262 erstellt: 06. Mrz 2023, 10:55
2. Obligatorisches Menü und Einstellungsmenüs

Elektronische Displays können mit einem obligatorischen Menü, das bei der erstmaligen Inbetriebnahme alternative Einstellungen vorschlägt, in Verkehr gebracht werden. Ist ein obligatorisches Menü vorhanden, so muss darin die Normalkonfiguration standardmäßig vorausgewählt sein; ansonsten muss die Normalkonfiguration die Werkseinstellung sein.
Wählt der Nutzer eine andere Konfiguration als die Normalkonfiguration und wird dadurch ein höherer Stromverbrauch als in der Normalkonfiguration verursacht, so muss ein Warnhinweis auf einen möglicherweise höheren Energieverbrauch angezeigt und eine ausdrückliche Bestätigung verlangt werden.
Wählt der Nutzer eine andere Einstellung, die nicht zur Normalkonfiguration gehört, und wird dadurch ein höherer Energieverbrauch als in der Normalkonfiguration verursacht, so muss ein Warnhinweis auf einen möglicherweise höheren Energieverbrauch angezeigt und eine ausdrückliche Bestätigung verlangt werden.
Wenn der Nutzer einen einzelnen Parameter in einer Einstellung ändert, darf dies keine Änderung eines anderen, energierelevanten Parameters nach sich ziehen, soweit dies nicht unvermeidbar ist. In einem solchen Fall muss eine Warnmeldung über die Änderung anderer Parameter angezeigt und der Nutzer ausdrücklich aufgefordert werden, die Änderung zu bestätigen.

https://eur-lex.euro...A02019R2021-20210501


[Beitrag von Mess am 06. Mrz 2023, 11:11 bearbeitet]
theltalpha
Ist häufiger hier
#263 erstellt: 07. Mrz 2023, 08:42
@Mess:

Ja, eh. Aber was willst du mit diesem Zitat demonstrieren? Dass die Verordnung das einfache Umgehen der vorgeschriebenen maximalen Verbrauchsparameter schon vorgesehen hat? Mitnichten, denn du vergisst die Definition von "Normalkonfiguration": "dem Endnutzer in dem bestimmungsgemäßen Umfeld oder für die bestimmungsgemäße Verwendung die bestmögliche Qualität bieten". Die Voreinstellungen dürfen also gerade nicht eine künstlich verschlechterte Qualität bieten, wie es früher der Fall war, sondern müssen bereits die bestmögliche Qualität liefern. So sagt es die Verordnung.


[Beitrag von theltalpha am 07. Mrz 2023, 08:43 bearbeitet]
celle
Inventar
#264 erstellt: 07. Mrz 2023, 08:51

Nun, wie vermutet arbeitet z.B. Samsung bei neuen Modellen jetzt mit einem Trick (dunklerer Eco-Modus), um Vorgaben zu erfüllen.


Backlight 8 von 50. Sorry, dass kann niemals die Bedingungen mit 65% der Maximalhelligkeit erfüllen. Da dürfte sich beim Helligkeitsregler kaum etwas tun, wenn man höhere Werte nutzt. 25/50 dürfte dann auch nicht der halben Helligkeit entsprechen. Samsung müsste da zudem einen Algo einpflegen der 10% Spitzlichter gezielt herunterdimmt um die Vorgaben zu erfüllen.

Die EU wollte nicht nur die Labels ändern, sondern auch den Stromverbrauch senken und ineffiziente Geräte vom Markt verbannen. Das funktioniert so nicht.
VF-2_John_Banks
Inventar
#265 erstellt: 07. Mrz 2023, 09:06
Anscheinend doch.
ehl
Inventar
#266 erstellt: 07. Mrz 2023, 11:16

Samsung müsste da zudem einen Algo einpflegen der 10% Spitzlichter gezielt herunterdimmt um die Vorgaben zu erfüllen.

Hdr ist ja offenbar weiterhin außen vor.


Backlight 8 von 50. Sorry, dass kann niemals die Bedingungen mit 65% der Maximalhelligkeit erfüllen

Kann ich mir in dem Fall auch nicht vorstellen, da wurde nix "getrickst", sondern die Vorgabe schlicht nicht eingehalten.
Mal sehen, ob sich die eu für ihre selbst aufgestellten Regelungen überhaupt interessiert, dann dürfte das Gerät so nicht in den Handel gelangen.
ehl
Inventar
#267 erstellt: 07. Mrz 2023, 11:19

theltalpha (Beitrag #263) schrieb:
@Mess:

"Normalkonfiguration": "dem Endnutzer in dem bestimmungsgemäßen Umfeld oder für die bestimmungsgemäße Verwendung die bestmögliche Qualität bieten".

"Bestmöglich" bedeutet nicht unbedingt "hellste", ansonsten bräuchte es die 65% Regelung nicht und man hätte 100% maximalhelligkeit (sdr) direkt zur Vorgabe gemacht.
celle
Inventar
#268 erstellt: 07. Mrz 2023, 15:20

Hdr ist ja offenbar weiterhin außen vor.


So richtig geklärt scheint das aber auch nicht zu sein und es steht auch nicht wirklich drin, dass HDR ausgeschlossen wäre. Das 10% Fenster ist ja eigentlich auch eher ein Messfenster für HDR. Ungeachtet ob HDR oder SDR, das Backlight soweit herunterzufahren erscheit mir nicht regelkonform. Das ist im SDR-Betrieb schon ein riesen Unterschied zwischen Backlight 8 und dem Maximum. Man hat da mit Sicherheit einen größeren Helligkeitsverlust als nur die geforderten maximalen 35%.
V._Sch.
Inventar
#269 erstellt: 07. Mrz 2023, 18:53
Habe mir den Samsung Ark geholt, erst wenn man den Haken bei HDR setzt wird er unglaublich hell.
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