Rechtsfrage

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nicklaus
Schaut ab und zu mal vorbei
#1 erstellt: 06. Sep 2003, 15:30
Früher konnte man doch live Aufnahmen machen (sofern man nicht rausgeschmissen wurde), GEMA zahlen und das ganze legal verkaufen. Jetzt geht das nicht mehr, aber darf man die alten, ehemals legalen Sachen immernoch verkaufen?
Ferenghi
Neuling
#2 erstellt: 11. Sep 2003, 16:29
falls dem tatsächlich so war würd ich
bedenken, das dann der verkauf gegenstand des rechtsbruches ist, nicht die aufnahme, da der verkauf ja nun
heute und nicht früher stattfindet, somit heutiger
rechtslage unterliegt??!
Miles
Inventar
#3 erstellt: 11. Sep 2003, 17:19
Wie kommst du auf die Idee dass Bootlegs früher legal waren?

Es gab vor einigen Jahren mal eine rechtliche Grauzone in einigen EU-Ländern, die Labels nutzten um Bootlegs aus den Sechzigern zu verkaufen. Diese sind heute aber illegal, und aktuellere Bootlegs waren as schon immer.

Musiker können fremde Kompositionen gegen Zahlen einer GEMA-Gebühr spielen, man kann aber nicht gegen Gebühr Aufnahmen anderer Künstler ohne deren Zustimmung verbreiten.


[Beitrag von Miles am 11. Sep 2003, 17:27 bearbeitet]
nicklaus
Schaut ab und zu mal vorbei
#4 erstellt: 12. Sep 2003, 13:27
Halt, halt, halt, halt!
Ich weiß um ehrlich zu sein nicht so genau, wie die Gesetzeslücke aussah, welche Bedingungen sie hatte usw.
ABER ich weiß, dass man so etwas heute nicht mehr herstellen dürfte und das es früher legal war, da das Zeug z.B. im Mediamarkt verkauft wurde.
Die Aufnahmen stammen übrigens nicht aus den sechzigern, sondern aus den achzigern und neunzigern.
Ist jetzt meine Frage etwas klarer geworden?
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