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Test zu neuartigen Matrix-encodierter Lame-MP3's

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lotharpe
Inventar
#151 erstellt: 25. Okt 2007, 20:50
Hallo deltaalpha66,

meine Vorschläge zu diesem Thema.
Kaufe einen guten Wandler wie die Terratec Phase X24FW oder den Aqvox USB 2 D/A MKII.
Auch gibt es noch gute Kopfhörer wie z.b. den Sennheiser HD-650, Beyerdynamic DT-880 oder den AKG K-701.
Als sehr guten Kopfhörerverstärker kann ich den Meier Corda Opera wärmstens empfehlen.
Hast Du diese Komponenten, kann man prima Musik hören und sich auch auf diese konzentrieren.
Mich persönlich interessiert das hier gepostete Thema nicht.
Erstens möchte ich es nicht nachvollziehen, zweitens meine Zeit wäre dafür wirklich zu schade, vom Sinn her ganz zu schweigen.
Und ist es wirklich hörbar?
Eigene Versuche mit EAC, Foobar u.s.w. erbrachten keine hörbaren Klanglichen Vorteile gegenüber dem von mir verwendeten Steinberg MyMp3 Studio Pro 4.0, zum auslesen meiner CD's in Mp3 oder Wav.
Abgespielt wird über einen uralten WinAmp mit Asio, Flac Plugins.
Ich höre einfach nur Musik und das mit einer hervoragenden Qualität.

Grüße
Lothar


[Beitrag von lotharpe am 25. Okt 2007, 21:09 bearbeitet]
Paesc
Inventar
#152 erstellt: 25. Okt 2007, 21:23
@deltaalpha66: Ich empfehle Dir, auf die Tipps von lotharpe zu hören. Schlussendlich geht es ja um den Musikgenuss. Dein in früheren Posts genanntes Equipment ist nicht gerade der Burner...

PS: Ich habe meine erste MP3-Datei anno 2005 erstellt. PC und Musik waren damals richtiges Neuland für mich, auch jetzt habe ich noch lange nicht ausgelernt. Ich hoffe, auch Du kannst Dich von gewissen Thesen befreien.

Mir ging es nicht darum, wer hier den anderen schlechter oder lächerlicher hinstellen kann, sondern darum, wie Du oftmals mit Fragen, Tipps und Meinungen anderer umgegangen bist: Du hast sie ignoriert. Auch hast Du Dinge hinterfragt, auf die eigentlich schon Antworten existieren - wenn's aus Unwissenheit geschah, ok. Ich frage mich bloss, wie Du auf gewisse Fragen gekommen bist. Auch hast zu teils recht merkwürdige Behauptungen in den Raum gestellt (z.B. eine WAV-Datei sei stabiler weil sie mehr Daten enthält als eine daraus erstellte MP3-Datei). Denke doch mal an die Posts vom versierten Hyperlink zurück...

Ich möchte das hier nun langsam aber sicher abschliessen - zumindest meinerseits...

Greez
Paesc


[Beitrag von Paesc am 25. Okt 2007, 21:25 bearbeitet]
Hyperlink
Inventar
#153 erstellt: 25. Okt 2007, 21:30
Hmmmm


Paesc schrieb:
Auch hast zu teils recht merkwürdige Behauptungen in den Raum gestellt (z.B. eine WAV-Datei sei stabiler weil sie mehr Daten enthält als eine daraus erstellte MP3-Datei). Denke doch mal an die Posts vom versierten Hyperlink zurück...


Ich kann mich nicht erinnern zur Stabilität von WAV oder mp3 eine Aussage gemacht zu haben.

Ich lege Wert mit dem Unsinn der in diesem Thread breitgetreten wird nicht in Verbindung gebracht zu werden, insbesondere weil ich direkt am Anfang des Thread bereits eindeutig meine Position klar gemacht habe.

Vielen Dank für die Rücksichtnahme
Paesc
Inventar
#154 erstellt: 25. Okt 2007, 21:54
Hier handelt es sich ganz klar um ein Missverständnis, dass Deine Person in keiner Weise mit Unsinnigkeiten in diesem Thread in Verbindung bringen oder in ein schiefes Licht rücken sollte - im Gegenteil! Die Aussage zur Stabilität von WAV und MP3 hat deltaalpha66 gemacht. Ich dachte da insbesondere an Deine beiden ersten Posts, in denen Du klar Position zum ursprünglichen Thema hier beziehst und eigentlich deltaalpha66 eine korrektere Sichtweise näher bringen wolltest:


Hyperlink schrieb:
Nein wird man nicht.

Humbug und uns bekannte Trolle werfen wir für gewöhnlich ohne Diskussion von der Seite, zumal wenn sie wie delta per Copy&Paste ihren BS über zig Seiten verteilen.

Es hat schon seinen Grund warum niemand diesen Quatsch mit einem vier Jahre alten Codec reagiert oder überhaupt darauf eingeht.

Der Thread gehört ins Voodoo-Forum.

Gruss


und


Hyperlink schrieb:

deltaalpha66 schrieb:
Vielleicht hat hierzu jemand eine Meinung, was besser klingt?


Wie soll es denn bitte schon "besser" oder überhaupt nur "anders" klingen, wenn die Dateien im Inhalt bitidentisch sind und obendrauf auch noch den selben MD5-Hash aufweisen.

Deine Quacksalberei überlebt ja noch nicht einmal die einfachsten Formen einer Überprüfung durch Kollegen des Hydrogenaudio-Umfeldes. Mich haben Deine Downloads zwar bisher noch nicht interessiert, mir war es die paar Minuten des Zeitaufwandes nicht wert, aber wenn ich eine weitere Gegenprobe mache, werde ich sicherlich zu ähnlichen Ergebnissen wie der Kollege auf MPEX.

Davon ab:
Veralbern können wir uns ehrlich gesagt auch selber, lustiger wird dann allemal, weil wir dies dann ganz bestimmt mit völlig anderen und lustigeren Dingen als einer "geheimnisvollen Matrix" und der vorgegaukelten "Optimierung eines vier Jahre alten Codecs" tun werden.

Meine durchaus wohlgesonnener Vorschlag für Dich wäre; mach doch ein Forum auf, wenn Dich etwas frustet. Gründe einen virtuellen weiteren Stammtisch, solche Dinge sind wir hie gewohnt, das macht uns nichts aus.

Für Deinen weiteren Weg, von meiner Seite jedenfalls alles Gute. :D


Greez
Paesc


[Beitrag von Paesc am 26. Okt 2007, 00:22 bearbeitet]
shiosai
Stammgast
#155 erstellt: 26. Okt 2007, 14:19
Wie süß... vielleicht noch ein Strauß Blumen und alles ist wieder gut
Hyperlink
Inventar
#156 erstellt: 26. Okt 2007, 23:05
Ist nicht nötig, so ernst ist die Sache nun auch wieder nicht.

Dies ist ja schließlich ein Fun-Thread, jedenfalls für einige hier.


[Beitrag von Hyperlink am 26. Okt 2007, 23:08 bearbeitet]
deltaalpha66
Hat sich gelöscht
#157 erstellt: 28. Okt 2007, 19:59
Danke für die guten Hardware-Tips. Wie meine Kopfhörer klingen, dürfte hier keiner wirklich beurteilen können, denn die von Nasaco verwendeten Kapseln kennt schließlich hier niemand. Ich meine diese klingen im Vergleich zu anderen immer noch gut (zumindest nach meinem langjährig ausgeprägten Klangempfinden, u.a. weil seit über 18 Jahren im Musik/DJ-Bereich tätig)
Hatte auch schon Sennheiser zum Test ausprobiert (klingen aber eben doch anders - will nichts negatives sagen - aber anders), wenn ich also mal neue brauche, werde ich mich wohl umstellen müssen und meine Wahl auf eine der

lotharpe schrieb:
z.b. den Sennheiser HD-650, Beyerdynamic DT-880 oder den AKG K-701
genannten fallen. Allerdings nutze ich Kopfhörer zum normalen Hören eher selten, deswegen tun es auch zu Kontrollzwecken noch die "guten alten".
Was die Matrix-CBR-MP3s betrifft, habe ich ja wohl hier meinen Irrtum verkündet, da ich mich durch die Verbesserung beim Abspielen der Files im Winamp täuschen lies. Dies sollte aber nicht heißen, dass die Matrix nicht funktioniert, sondern mein beschrittener Weg eher ungeeignet war.
Dass sich das Encoding durch äußere Bedingungen und der File-Dynamik selbst beeinflussen lässt, habe ich hier meiner Meinung nach recht gut belegen können. Also müsste da entsprechend die Sache im Codec optimiert werden - das dies geht, zeigt der Lame3.98b5 (ob er nun gut klingt oder nicht).

lotharpe schrieb:
Und ist es wirklich hörbar?
Eigene Versuche mit EAC, Foobar u.s.w. erbrachten keine hörbaren Klanglichen Vorteile gegenüber dem von mir verwendeten Steinberg MyMp3 Studio Pro 4.0, zum auslesen meiner CD's in Mp3 oder Wav.
Abgespielt wird über einen uralten WinAmp mit Asio, Flac Plugins.
Ich höre einfach nur Musik und das mit einer hervoragenden Qualität.

Ja da ist wieder das schon benannte Problem:
deltaalpha66 schrieb:
ich habe nun mitbekommen, dass es größere Differenzen zwischen dem Wahrnehmungsvermögen verschiedener Leute gibt und ich wahrscheinlich durch die Vergangenheit jetzt sehr genau hinhöre, aber wir sind ja hier auch im Hifi-Forum

Da könnte man wieder drüber diskutieren (läge mir jetzt aber fern), ich wollte hier im weiteren eigentlich nur einige Denkanstöße geben.


Paesc schrieb:
PS: Ich habe meine erste MP3-Datei anno 2005 erstellt. PC und Musik waren damals richtiges Neuland für mich, auch jetzt habe ich noch lange nicht ausgelernt.

Da haben wir doch fast die gleiche History: Mein erster PC war 1994 ein Targa-Notebook (386er, glaube 30MHz-CPU), Win3.11 (über Disketten aufgespielt), gigantischer 60MB-HDD, hochgerüstet auf 8MB-Ram! mit SW-Display und ohne Sound; ab 1997 166MHz Compaq/Armada1590DT Win95+Soundkarte,2GB-HDD/32MB-Ram (wer den braucht - funktioniert heute noch mit Win98, selbst die 2 Lithium-Akkus [halten noch 4-6h] sind besser als die meiner neueren Nbs); die weitere Rechner hatte ich hier schon erwähnt. 1999 kamen erste Tests mit FHG-MP3s hinzu, seit 2000 nutzte ich dieses Format (vorerst fastenc) immer intensiver, seit 2004 dann Versuche mit Lame. Habe auch über die Jahre mit diversen MS-BS gewisse Erfahrungen sammeln Können/müssen. 2005/6 intensivste Matrix-Tests und XP-Experimente mit einigen 1000 Stunden (hab sie nicht wirklich gezählt). Da sind mir gute Ratschläge von Dir immer willkommen, auch ich lerne da wohl nie aus.

Paesc schrieb:
Ich hoffe, auch Du kannst Dich von gewissen Thesen befreien.

Was genau für welche meinst Du da jetzt? Da Du Dich offensichtlich richtig gut mit der Materie auskennst, habe ich mich schon mal mental darauf eingestellt, mich von irgendwas zu befreien.
Paesc
Inventar
#158 erstellt: 29. Okt 2007, 15:21
Jeder fängt mal klein an und wächst mit der Zeit (oder sollte mit der Zeit wachsen)

Naja, mit von gewissen Thesen verabschieden meine ich Dinge, welche nachweislich eher unter den Placeboeffekt fallen oder nicht begründet werden können. Mein von Dir oben geposteter Beitrag aus dem EAC-Forum zeigt einen klaren Fall von Placeboeffekt, den ich bereits im Voraus vermutet hatte: die lange Befehlszeile von AudioHQ greift bloss in die Tags, nicht in die Encodierung ein und ändert somit den Klang nicht. Deine These von den "fetten und stabileren WAVs" mag evtl. mag nach dem Motto "doppelt genäht hält besser" oder nach dem vermeintlichen Prinzip "mehr Daten = mehr Stabilität" funktionieren. Digitaltechnik funktioniert aber nicht so, so einfach ist das nicht. Ich könnte hier noch weiter aufzählen, lasse es aber für den Moment gut bleiben.

Greez
Paesc
deltaalpha66
Hat sich gelöscht
#159 erstellt: 30. Okt 2007, 22:45

Paesc schrieb:
Mein von Dir oben geposteter Beitrag aus dem EAC-Forum zeigt einen klaren Fall von Placeboeffekt, den ich bereits im Voraus vermutet hatte: die lange Befehlszeile von AudioHQ greift bloss in die Tags, nicht in die Encodierung ein und ändert somit den Klang nicht

Jein, weil die Audiodaten zwar nicht verändert werden, aber unter Umständen das Abspielverhalten von manchem Software-Player (Durch das Einlesen/Bereithalten der Tag-Informationen). Ich habe dieses "Phänomen" auch schon festgestellt und würde es nicht unter Plazeboeffekt einstufen. Genau solche Dinge gibt es zu Hauf, es wäre mir aber zu mühselig jetzt alle aufzuzählen. Man könnte dies auch nachweisen, aber da müsste man extern in Echtzeit am besten auf Hardware-Recorder aufzeichnen und analysieren.


Paesc schrieb:
Digitaltechnik funktioniert aber nicht so, so einfach ist das nicht.

Auf dem Stand war ich mal vor 3-4 Jahren, allerdings habe ich die viele Zeit mit der "Erforschung" bestimmter Zusammenhänge nicht ohne Grund investiert. Manchmal ist Theorie und Praxis eben nicht das gleiche.

Bist Du bereit ein Experiment zu machen?

1. welches Aufnahme-Programm hast Du (ohne 100% CPU-Last) - ich nehme WavLab
2. irgendeinen Editor hast Du bestimmt zum Stille wegschneiden (auch bestens geeignet WavLab)
3. Welches (grafische) oder anderweilig geeignete Analyse-Programm hast Du? (ich hatte irgend eine alte Vers. winOnCD von Roxio)


[Beitrag von deltaalpha66 am 30. Okt 2007, 22:48 bearbeitet]
Paesc
Inventar
#160 erstellt: 31. Okt 2007, 15:14
Naja, Deine Behauptungen kommen von etwas weit hergezogen... Das würde dann also Deiner Meinung nach heissen, dass alles mögliche einen Einfluss auf den Klang hat - selbst auf das Digitalsignal!

Wie sollen sich denn die veränderten Tags mit den Befehlszeilen von AudioHQ auf den Klang auswirken? Encodiert/decodiert wird ja trotzdem noch das Gleiche und auf die gleiche Weise, müsste also exakt identische Audiodaten liefern... Läuchtet mir irgendwie nicht ein, wieso andere Tags daran was ändern sollen. Ein Tag beschriftet die Datei ja bloss. Wenn ich ein Buch, Heft, Zeitschrift usw. anders anschreibe ändert sich ja der Inhalt auch nicht...

Derzeit bin ich nicht sonderlich experimentierfreudig, da ich hierfür momentan zu wenig Zeit habe.

Greez
Paesc


[Beitrag von Paesc am 31. Okt 2007, 15:17 bearbeitet]
lorenz4510
Inventar
#161 erstellt: 31. Okt 2007, 16:30
@deltaalpha66

was willst du überhaupt jetzt erreichen?
ich weis nicht mal mehr um was es geht.

1.kauf dir nen neuen computer.(deiner is wohl nicht mehr in ordnung)

2. deine matrixen exisieren nicht.(um das gings ja in dem beitrag,da du mir bis jetzt nicht gesagt hast was das sein soll)

3.wundert mit das du dir ein 500€ program(wavelab) leisten kannst, es aber für brauchbare kopfhörer und soundkarte fehlt.(deine firma sagt niemandem was, und wird somit nicht der rede wert sein)

mit sowas zu testen hört sich schon fragwürdig für mich an.

4.ich kann dein problem mit dem bitgenau nicht verstechen.(selbst "wenn" ein bit abweicht, meinst sowas kann ein mensch hören???)
welchen menschen juckt sowas. (hören wirst davon eh nix.)

5. ich finds traurig das du jahrelang damit deine zeit verschwendest.(wird nie zu etwas führen!!!!!!!!)

6.dir wurde schon tausend fach gesagt vergiss den alten lame, trotzdem kommst immer wieder mit dem.( wozu!!!!!!!!)

um deine matrixen ins spiel zu bringen die nicht existieren?

7.dein intel vs. athlon setzt dem ganzen die krone auf. (ich find intelsound besser)


[Beitrag von lorenz4510 am 31. Okt 2007, 16:31 bearbeitet]
BillGehts
Stammgast
#162 erstellt: 31. Okt 2007, 16:32
Den Kauderwelsch kann ja keiner lesen, Du solltest unbedingt an Deiner Rechtschreibung arbeiten.
deltaalpha66
Hat sich gelöscht
#163 erstellt: 02. Nov 2007, 01:24

Paesc schrieb:
Naja, Deine Behauptungen kommen von etwas weit hergezogen... Das würde dann also Deiner Meinung nach heissen, dass alles mögliche einen Einfluss auf den Klang hat - selbst auf das Digitalsignal!

Den Einfluss der Grafikdatenströme auf den Klang hatte ich wohl deutlich belegt. Da ich im nachhinein Einflüsse von EM-Feldern u.ä. auf Stereomix ausschließen konnte, sind diese Einwände wohl vom Tisch.
Ich habe aber auch keine Lust mehr ständig Sachen zu wiederholen, welche längst geklärt waren.
Das gleiche gilt für den Versuch des Abspielens einer Audiodatei mit 100%CPU-Last und im Leerlauf (Da nach meiner Erkenntnis bei 100% CPU-Last alle Einflüsse am geringsten sind).
Dies wäre jetzt der Versuch gewesen, Record jeweils über Stereomix, Stille wegschneiden und analysieren.
Ich habe das mehrmals gemacht, ein gewaltiger Unterschied! Wer es wissen will macht dies - oder lässt es sein.


[Beitrag von deltaalpha66 am 02. Nov 2007, 01:31 bearbeitet]
Hyperlink
Inventar
#164 erstellt: 02. Nov 2007, 01:31

deltaalpha66 schrieb:
Den Einfluss der Grafikdatenströme auf den Klang hatte ich wohl deutlich belegt. Da ich im nachhinein Einflüsse von EM-Feldern u.ä. auf Stereomix ausschließen konnte, sind diese Einwände wohl vom Tisch.


Wo?
ist wohl wohl Grundrauschen irgendwie untergegangen!


deltaalpha66 schrieb:
Ich habe aber auch keine Lust mehr ständig Sachen zu wiederholen, welche längst geklärt waren.


Dann bist Du völlig falsch, Geblubber und zigfacher redundante Wiederholung sind Grundlage sind grundlage um ein Forum zu füllen.


deltaalpha66 schrieb:
Ich habe das mehrmals gemacht, ein gewaltiger Unterschied! Wer es wissen will macht dies - oder lässt es sein.


Ich lass es!


[Beitrag von Hyperlink am 02. Nov 2007, 01:31 bearbeitet]
deltaalpha66
Hat sich gelöscht
#165 erstellt: 05. Nov 2007, 23:05

deltaalpha66 schrieb:
Jetzt habe ich gerade den noch fehlenden Klang-Test mit der Grafik-Auflösung (was ich bisher nach meiner Theorie nur annehmen konnte) bei 32Bit (60Hz für LCD-Schirm) und
folgenden Parametern gemacht:
Windows XP-SP2
auf 3GHz Pentium Notebook
Grafikkarte: ATI Mobility Radeon 9600 (128MB)
Player Foobar2000 v.0.8.3 über WavOut zu Microsoft-Soundmapper ohne DSP's
abgespielt wurde der Original-Wav aus meinen Testsamples "01 - Alphaville - Sounds Like A Melody.wav"
Soundkarte: Realtek AC97 Audio
Einstellung "keine Lautsprecher"
automatische Verstärker-kontrolle aus
Umgebung "keine"
für alle Versuchsdurchgänge wurden identische Lautstärke-Parameter benutzt
Record über StereoMix mit WavLab 4.0g (alle anderen Quellen und Systemklänge deaktiviert)
Analyse der Wav's über WinOnCD Editor statische Frequenzanalyse

Ich habe "Sounds Like A Melody 1024x768Pixel" (1+2) extra doppelt gemacht um zufällige EM-Einstreuungen zu dokumentieren.
Ja da zuckt was im Bassbereich zwischen beiden Analysen (vermutlich Einstreuung niederfrequenter Signale über Stromversorgung der Soundkarte - ist eben nur ein Notebook), aber es hält sich in Grenzen und betrifft aber nicht den Rest des Spektrums.
deutliche Änderung des Bildes von 1024x768 zu 1152x864 und weitere Änderung wenn auch weniger stark auf 1600x1200Pixel.

WARUM sind da Unterschiede, erklärt mir das mal jemand?
Falls Interesse vorhanden, lade ich auch noch die aufgezeichneten WAVs hoch oder es macht mal jemand anderes so einen Test, um mal auch 'ne andere (vielleicht bessere) Soundkarte zu haben.

Weiter habe ich noch 2 ältere Tests mit reingepackt:
-Klangunterschiede SP2 zu Update aktuell (also 62 fehlende) / mit und ohne ZoneAlarm
-Abspielen über Winamp5.35 mit und ohne Visualisierung

Alles zusammen (1MB) unter:
http://www.megaupload.com/?d=S8SNL64Y



Ich hatte dann schon zweimal als Frage gestellt und jetzt für Dich ein drittes mal:

deltaalpha66 schrieb:
Weiß jemand, wie die Signale im System-Mixer gemischt werden?
Dies dürfte doch wohl digital sein und dann erst in der Summe zu Analog gewandelt werden. Das heißt, wenn ich über StereoMix aufnehme und alle überflüssigen Inputs ausschalte, dann sollte kein Analog(Stör)signal in die Aufnahme einstreuen können.
Oder sehe ich das falsch?
Damit dürften bei vergangenen Tests (Grafikkarte auf Klang usw. ...) wo ich über StereoMix aufgezeichnet habe, eine Einwirkung von elektromagnetischen Störungen oder Einflüssen im nachhinein ausgeschlossen werden können.
Garfield360
Stammgast
#166 erstellt: 05. Nov 2007, 23:26
Ja du siehst es etwas kurzsichtig. Elektromagnetische Felder entstehen dort wo Strom fliest. Somit ist das Netzteil eine große Störquelle ebenso die Festplatte oder einfach der Datenfluss auf dem Motherboard. Es ist nicht damit getan einfach alle Inputs auszuschalten... damit hast du in keinster weiße Irgendwelche Störstrahlung eliminiert. Hinzu kommen noch Störstrahlung durch WiFi, GSM und kosmische Hintergrundstrahlung, wobei wir diese wohl außen vor lassen können ;]. Enventuell findest du tief unter der Arktis eine Stelle in der es keine Strahlung gibt, aber selbst dort gibt es noch die gamma-Strahlung... ehrlich gesagt, worauf willst du hinaus?

Wenn du siehst welche Kräfte bei einem!!! Ampere wirken siehst du, dass es sowieso zu vernachlässigen ist:

Ein Ampere ist die Stärke eines zeitlich unveränderlichen elektrischen Stromes, der, durch zwei im Vakuum parallel im Abstand 1 Meter voneinander angeordnete, geradlinige, unendlich lange Leiter von vernachlässigbar kleinem, kreisförmigem Querschnitt fließend, zwischen diesen Leitern pro Meter Leiterlänge die Kraft 2 × 10−7 Newton hervorrufen würde.
[Quelle: PTA/Wikipedia]

Wie sollen bei 2*10^-7N bei einem Ampere irgendwelche radikale Veränderungen in einer Datei entstehen, also quasi das BIT, die Ladung, das Elektron aus seiner Leiterbahn reißen??? Ein Digitales Signal dürfte davon nicht betroffen sein, Analog vielleicht. Erst ein starkes EM-Feld oder ein starker EM-Puls kann digitale Medien permanent löschen, aber dieses/r hat weit aus mehr Energie.

Anders bei Strahlung in anderen Frequezen (833Mhz und mehr) also mit mehr Energie erzeugen in Boxen direkte Störungen aufgrund von Lorentzkraft... diese kann hörbar Analoge Signale verändern. (Knacken in Boxen, die Spule wird unabsichtlich bewegt)

Aber ein Digitales Signal wird so wohl eher nicht gestört.
Dann müsste man ja bei jeglicher PC Benutzung Angst vor chaotischen Verhalten des PC's haben, da der Datenstrom durch Strahlung gestört wird. Welche CPU soll das kompensieren können? Das wäre ja nicht mehr berechenbar.

Viele Grüße!


[Beitrag von Garfield360 am 06. Nov 2007, 02:06 bearbeitet]
lorenz4510
Inventar
#167 erstellt: 06. Nov 2007, 17:57
@deltaalpha66

mach die grafik mal auf 32x32 pixel, da wird meine mp3 noch unverändert abgespielt.

bei 64x64 höre ich schon die EM-einstreuungen.


[Beitrag von lorenz4510 am 06. Nov 2007, 17:59 bearbeitet]
deltaalpha66
Hat sich gelöscht
#168 erstellt: 09. Nov 2007, 17:29
Irgendwie scheint hier was schief angekommen zu sein, ich habe diesen Quatsch mit der Einwirkung von EM-feldern in meine Tests nicht behauptet (habe dies anfangs nur genötigter Weise mit einbezogen)!
Selbst als ich bei dem ersten sehr aufwendigen Test (MP3 Abspiel-Vergleich zu zurückgewonnenen Wav mit 3 versch. Playern, mit und ohne Matrix) extern analog über normalgeschirmtes Kabel mit 2. PC (Win98) aufgezeichnet hatte, sind dort derartig gleichförmige EM-Einwirkungen mehr als unrealistisch (auch beim Betrachten der Analysen).
Da ja vorm Stille wegschneiden wirklich vorn und hinten Stille war - also keine Störsignale.
Gut darum ging es jetzt erstmal nicht. Es ging um die Behauptung einiger Leute, dass die Abweichungen der aufgezeichneten Wavs (Analysen) auch beim Aufzeichnen über Stereo-Mix durch EM-Einflüsse verfälscht werden könne.
Dies kann man aber ausschließen, wenn man davon ausgeht, dass alles digital gemischt wird und der Signal-Abgriff vorm Summenlautstärke-Regler erfolgt.
Ich gehe davon aus, dass der D/A-Wandler erst nach der Summe für die Gesamtlautstärke angeordnet ist.
Natürlich haben die Abweichungen eine andere digitale Ursache. Ich könnte mir vorstellen, dass vielleicht die (System)Prozesse auf das Runden der Werte Einfluss haben (meine reine Spekulation!), aber es spricht einiges dafür.


Garfield360 schrieb:
ehrlich gesagt, worauf willst du hinaus?

Dass es keine heile PC-(Audio) Welt gibt. Aber eine gute Grafik- und Soundkarte (Wandler) kann da einiges verbessern.

Nachtrag zur Wirkung 100%CPU-Last:
Es ist wohl nicht all zu schwer zu erraten, warum z.B. EAC (oder WinOnCd u.a. Record-PGM) zum Aufzeichnen 100% CPU-Last erzeugen...
Allerdings hat das auch einen Nachteil, die Dynamik der Aufnahme wird dadurch verändert (verdichtet), weswegen vermutlich auch manche Programme wie WavLab darauf verzichten.
Auch das kann man testen und vergleichen (bzw. analysieren).


[Beitrag von deltaalpha66 am 09. Nov 2007, 20:55 bearbeitet]
lorenz4510
Inventar
#169 erstellt: 09. Nov 2007, 18:12
@deltaalpha66

Es ist wohl nicht all zu schwer zu erraten, warum z.B. EAC (oder WinOnCd u.a. Record-PGM) zum Aufzeichnen 100% CPU-Last erzeugen...


ich will dein weltbild nicht zerstören, aber;
ich wollt mal wissen was das wieder für ne behauptung ist.
mein EAC erzeugt keine 100% cpu last nicht mal ansatzweise

ich hab mit meinem alten P3 500 Mhz beim auslesen(aufzeichnen) ne cpu belastung von ca 10%.

es könnte natürlich sein das du den U-DMA betrieb der festplatte deaktiviert hast und darum 100% auslastung hast.


zu WinOnCd , das teil verwende ich überhaupt nicht, wozu ist das überhaupt gut.

hab mal nachgesehen: im internet stecht das ist ne brennsoftware, ich hab seit jahren nero in berieb(ist auch ne brennsoftware),das brennt und alles past, das braucht auch kaum cpu leistung!!!!

da bei deinem pc anscheinend einiges nicht in ordnung ist, und dich das stört, mein tipp kauf dir nen ordentlichen PC, dann sind deine ganzen kaputten mp3s vergessen.
deltaalpha66
Hat sich gelöscht
#170 erstellt: 09. Nov 2007, 21:12

lorenz4510 schrieb:
ich will dein weltbild nicht zerstören, aber;
ich wollt mal wissen was das wieder für ne behauptung ist.
mein EAC erzeugt keine 100% cpu last nicht mal ansatzweise

ich hab mit meinem alten P3 500 Mhz beim auslesen(aufzeichnen) ne cpu belastung von ca 10%.

es könnte natürlich sein das du den U-DMA betrieb der festplatte deaktiviert hast und darum 100% auslastung hast.

Solltest besser lesen lernen, hab ich irgendwas vom Rippen geschrieben?! "Aufnahme wav" nennt sich das bei EAC unter "Hilfsmittel" (Quelle Soundkarte).
Was WinOnCD betrifft, ist das ähnlich wie Nero ein Brennprogramm und hat eben auch Audiofunktionen wie Recording, Editor, Analysen, Soundeffekte usw.
lorenz4510
Inventar
#171 erstellt: 09. Nov 2007, 23:59
jo hab ich jetzt gemacht, hab auch volle auslastung.


Es ist wohl nicht all zu schwer zu erraten, warum z.B. EAC (oder WinOnCd u.a. Record-PGM) zum Aufzeichnen 100% CPU-Last erzeugen...


und was ist damit?(schlecht programmiert?, oder ist EAC einfach nicht dafür gedacht?.)

der nimmt auf, weiter?


[Beitrag von lorenz4510 am 10. Nov 2007, 00:01 bearbeitet]
deltaalpha66
Hat sich gelöscht
#172 erstellt: 13. Nov 2007, 23:46
Du kannst Dir wie auch immer einen Reim darauf machen, ich habe meine Erkenntnisse in Sachen Audio und 100%-CPU-Last (=minimale Verfälschung) oben mitgeteilt.

Spinnen wir den Gedanken mit dem "beeinflussbaren Runden der Audio-Werte" durch die Audiodaten selbst und anderen Prozessen (Datenströmen) mal weiter...
Es würde eigentlich alles erklären, was ich bisher an "seltsamen Phänomenen" feststellen konnte.
Allerdings wären allein dafür nicht so viele tausende Stunden nötig gewesen. Weitaus zeitintensiver war es die Gesetzmäßigkeiten (Ursache/Wirkung) in dem Wirrwarr der Verfälschungen zu finden. Am meisten Einfluss haben Zahlen, aber auch der Rest der Zeichen ist nicht zu vernachlässigen und hat seine Wirkung. Daraus konnte ich dann in mehr als 50.000 Versuchen (mit einigen Sackgassen und Irrwegen) die Matrix nach und nach entwickeln.
Apropos Zahlen und Zeichen: Wem würde es dann noch wundern, dass natürlich (je nach Audio-Player mehr oder weniger) auch der File-Name und Pfad eine wichtige Rolle im Klang spielt.
Ich habe von jemanden erfahren, dass MS irgendwann mal im TV zugegeben hat, Probleme in dieser Hinsicht zu haben. Es wurde getestet eine Audio-Datei in unzählige "Neue Ordner" (Neuer Ordner\Neuer Ordner\...) zu verschieben, was dann wohl in einem Fall sogar zum Total-Ausfall eines Kanals führte. (Ist aber leider nur Hören-Sagen)
Fakt ist, dass mich so was nicht wundern würde, nachdem was ich in zwischen alles weiß, könnte ich wohl darüber fast ein Buch schreiben
Garfield360
Stammgast
#173 erstellt: 13. Nov 2007, 23:59
Hi,

wie sollen Buchstaben weniger Auswirkungen haben als Zahlen, wenn doch sowiso alles binär berechnet wird?
Dann macht es doch eh keinen Unterschied!

War das mit den Orndern nicht, dass das Filesystem überfordert war? Es kam einfach an die Grenzen seiner Funktionalität. Wenn es nunmal keine 1000 Ornder verwalten kann kommt es nunmal zum crash. Es gab mal MP3-Player die konnten nur eine Ordner-Ebene händeln.

Sonst macht es einfach kein Sinn, also dass 1000 Ordner den Klang verändern, da beim Abspielen ja nur die datei als stream geöffnet wird. Dieser Stream sind dann die Bits. Sobald der Datenström geöffnet ist, ist der PFad egal. Dieser wird nur vorher als Variable weitergegeben. Und dieser reine Datenstrom wird dann verarbeitet. Wo spielt da noch der Dateiname oder die Ordner eine Rolle? Nirgends.

Eine frage, hast du dich schonmal mit einfacherer Windowsprogrammierung beschäftigt? Wenn nicht, dann tu es, dann merkst du, dass einige Sachen, die du sagst nicht möglich sind.

Viele Grüße,

Garfield
andisharp
Hat sich gelöscht
#174 erstellt: 14. Nov 2007, 00:48
Kann man den Thread jetzt bitte schließen? Das lezte Posting von @deltaalpha66 hat mich lebensgefährlich nahe dem Erstickungstod gebracht. Kann jetzt noch kaum atmen, das ist Körperverletzung
lorenz4510
Inventar
#175 erstellt: 14. Nov 2007, 03:46

deltaalpha66 schrieb:
Daraus konnte ich dann in mehr als 50.000 Versuchen (mit einigen Sackgassen und Irrwegen) die Matrix nach und nach entwickeln.
Apropos Zahlen und Zeichen: Wem würde es dann noch wundern, dass natürlich (je nach Audio-Player mehr oder weniger) auch der File-Name und Pfad eine wichtige Rolle im Klang spielt.



ich dachte, das thema zaubermatrix hat sich erledigt jetzt fängst du schon wieder damit an.

zu deinem player kann ich dir nur den tipp geben kauf dir ein markengerät.
dan hört sich jedes lied gleich gut an egal wie es heist. (kein zauberplayer mit zaubermatrix)

ab jetzt kommentiere ich das zeug das deltaalpha66 hier postet nicht mehr, da ich in dem blödsinn eifach keinen sinn sehe.


[Beitrag von lorenz4510 am 14. Nov 2007, 03:47 bearbeitet]
schlaxi
Schaut ab und zu mal vorbei
#176 erstellt: 17. Nov 2007, 04:46
Bitte macht den Fred nicht zu!

Die Matrix ist tot - Es leben die Neue!

Auf Seite 3 macht Hyperlink denn Vorschlag zum Verständnis:
Systeme (Markt, Hifi-Community, Esoteriker) unterliegen zuerst ihrer Eigenlogik.

Von da an gehts doch um den Diskurs?
Oder besser darum diesen zu beherrschen.

Rationalität, scheint da nicht immer der geeignete Lösungsansatz zu sein.
Na klar, codiere ich am besten lossless oder nah dran.
Und natürlich sind Opensource Projekte eine Alternative.

Wirkungsmächtig werden diese aber nur, wenn sie einen revolutionären Durchbruch realisieren.
Ansonsten bleiben sie in der Selbstrefrenziliatät stecken.
Und genau darum geht es.

WER DEFINIERT - UND WARUM ?

Lasst den Alchimisten sagén was er will!
Der Aufklärung schadet es nicht!
pelmazo
Hat sich gelöscht
#177 erstellt: 17. Nov 2007, 14:11
Der Alchimist ist doch selbst schon längst in der "Selbstrefrenziliatät" (?) stecken geblieben! Wo soll da ein revolutionärer Durchbruch herkommen?
Gelscht
Gelöscht
#178 erstellt: 17. Nov 2007, 14:32
Der kommt spätestens dann wenn er merkt, dass seine Soundkarte das Signal up- und downsampelt.

SGibbi
Gesperrt
#179 erstellt: 22. Jan 2008, 03:17
Hallo,

Ich wurde vom zuletzt etwas bissigen User »Hyperlink« auf diesen hier verwiesen & habe es mir mal reingezogen. Ich befasse mich - quasi notgedrungen - seit der zweiten Hälfte der 80er »auch« mit digitalem Audio, und gehöre zu denen, die ihren »lame« noch selbst compiliert haben. Derzeit verwende ich 3.9.61 unter Linux, es dürfte Neueres geben. Eigentlich sollte es mir eine Ehre sein, den »deltaalpha66« zu unterstützen, aber es geht nicht. Ich gehöre noch zu der Generation, die zum Software Piraten wurde, als die DOS Version 1.2 endlich das Lesen doppelseitiger Disketten unterstütze, und ich habe 1991 bei Vobis in der Schlange gestanden und »Update« gebrüllt, als MS-DOS 5.0 herauskam. Update wurde das Unwort des Jahres 1991. Als ich diesen Thread hier überflogen habe, wurde mir schlecht. Es ist einfach zu schlecht.

Die Regelungen von »Open Source«, von »freier Software« sind klar definiert. Auch von mir ist »freie« Open Source Software (non Audio, nix besonderes, sucht nicht danach) inklusive offenem Quelltext im Umlauf, und das hat seinen Sinn: 1. man will an einem Beispiel seine Kenntnisse zeigen dürfen, und zwar 2. ohne die Geheimhaltungsverpflichtungen gegenüber den gewerblichen Auftraggebern zu verletzen und 3. möchte man mit der Freistellung ehrenvoll den Zwecken von Forschung und Lehre dienen. Ich habe meine Zeit als Student noch mit dem Programmieren von völlig nutzlosem Zeux verbracht, das nach der Prüfung ins Daten Nirvana verschossen wurde. Ich wäre mächtig stolz gewesen, unter den Vorgaben der GPL (z.B. Name des Programmierers muß würdevoll genannt werden ...) statt dessen meinen guten »offenen« Beitrag zB. zu Linux zu leisten.

»lame« jeder Version darf als GPL im Quelltext frei vertrieben, und zu Forschungszwecken frei eingesetzt werden. Ich tue das auch, obgleich der originale Fraunhofer Codec für meine Ohren besser klingt. Wer das will, darf diese freie Open Source Software auch abändern, muß dann aber ebenfalls seinen Quelltext veröffentlichen, und darf (sogar) klarstellen, welche Bestandteile der erweiterten Version auf eigener Intuition beruhen. Eine Erweiterung freier Software wie hier verschlossen zu halten ist in diesem Sinne nicht nur unehrenhaft gegenüber denjenigen, welche die »freie« Grundlage geliefert haben, sondern schlichtwegs illegal.

Rekommerzialisierung ist in diesem Sinne nicht zulässig, ganz gleich, ob diese von »Magix« mit dem versteckten Vertrieb im »MP3 Maker« erfolgt, oder vom »deltaalpha66«, der uns hier seinen Quelltext verheimlichen will, ja womöglich hofft, daß wir ihm erklären wollen. Kommerziell ist OK, wir alle können nicht von Werbegeschenken leben, dann aber bitte dazu stehen, und es zugeben. Ich tue das ja auch.

Alles was mir verbleibt ist der Aufruf, an die »Free Software Foundation« zu spenden, damit eine solche Rekommerzialisierung »ehemals« freier Software hier wie da eingeschränkt werden kann.

Dipl. Ing. (FH) Gibbert, Mainz
Paesc
Inventar
#180 erstellt: 23. Jan 2008, 01:52

SGibbi schrieb:
»lame« jeder Version darf als GPL im Quelltext frei vertrieben, und zu Forschungszwecken frei eingesetzt werden. Ich tue das auch, obgleich der originale Fraunhofer Codec für meine Ohren besser klingt. Wer das will, darf diese freie Open Source Software auch abändern, muß dann aber ebenfalls seinen Quelltext veröffentlichen, und darf (sogar) klarstellen, welche Bestandteile der erweiterten Version auf eigener Intuition beruhen. Eine Erweiterung freier Software wie hier verschlossen zu halten ist in diesem Sinne nicht nur unehrenhaft gegenüber denjenigen, welche die »freie« Grundlage geliefert haben, sondern schlichtwegs illegal.


Das nenn' ich ein Wort - und das auch noch von jemandem, der einiges an Erfahrung mit Open Source und Freeware hat Diverse Foren-User hatten versucht, in die geheimnisvolle "Matrix" eingeweiht zu werden. Stattdessen mit deltaalpha66 angeblichen klangverschlechternden Problemen mit Grafikkarte usw. abgespeist zu werden, war doch recht dreist. Dann noch auf den Verbesserungen zu beharren und bloss ein paar Files hochzuladen, hilft niemandem wirklich weiter.


SGibbi schrieb:
Aufruf, an die »Free Software Foundation« zu spenden, damit eine solche Rekommerzialisierung »ehemals« freier Software hier wie da eingeschränkt werden kann.

Dipl. Ing. (FH) Gibbert, Mainz


Kannst Du bitte die Kontendaten liefern? So ist dies für jeden ersichtlich. Die Spendenfreudigkeit ist dann sicherlich grösser, als wenn man danach suchen muss.

Greez
Paesc
SGibbi
Gesperrt
#181 erstellt: 23. Jan 2008, 04:22
Phu, Pasec, jetzt bringst Du mich in ein Problem.

-> Die Forenregeln besagen, daß Internetlinks verfälscht werden müssen

-> Die GPL verlangt, daß ihre Dokumente unverändert, also mit allen Links veröffentlicht werden müssen.


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Forumsadministration: Könnt Ihr mir mal die Ausnahme gestatten ? Es ist garantiert ungewerblich, und es ist allgemeinnützig Falls Nein, löscht diesen Beitrag, und/oder gebt einen öffentlichen Kommentar. Dank im Voraus !

----------------------------

Adresse der Free Software Foundation:

Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin Street,
Fifth Floor,
Boston, MA 02110-1301,
USA

Deutsches Headquarter (Deutsche Niederlassung):

Peter Gerwinski
Gerlachfeld 13,
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Deutschland
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Spenden & andere Hilfen an die Free Software Foundation:

Webadresse: -> www.fsf.org
dann Suchen & Klicken: -> How You Can Help
für Spender: -> Make A Donation

Das weitere ist selbsterklärend.
Die Website ist in englischer Sprache.

Die Deutsche Webseite hat die Adresse:
-> www.gnu.de
Dort kann man aber keine Spenden abgeben.

Der Vollständigkeit halber hier noch die Deutsche Übersetzung der aktuellen Version GPL Version 3.0. "lame" unterliegt dieser "GPL". Sie besagt ebenso, daß mit der Weitergabe einer freien Software (z.B. "lame") eine unveränderte Kopie der GPL mitgegeben werden muß. Die freie Software ohne GPL Hinweis versteckt mitzugeben, wie z.B. im "Magix MP3 Maker" (und dort auch noch auf einer kopiergeschützten CD) ist in diesem Sinne nicht zulässig. Bitte beachten, daß nur das Englischsprachige Original eine Rechtsgültigkeit (Rechtsverbindlichkeit) besitzt. Die in diesem Sinne unverbindliche Deutsche Version veröffentliche ich, weil sie für uns leichter zu lesen ist. Das verbindliche Original gibt es auf der Website der Free Software Foundation (www.fsf.org). Falls Die Moderation Probleme mit der Veröffentlichung des folgenden Dokuments hat, möge sie wenigstens die ersten & letzten Sätze zur Kenntnis nehmen - es sollte eigentlich kein Problem sein, oder ?

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Beginn Deutsche Übersetzung GPL Version 3
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GNU General Public License

Deutsche Übersetzung der Version 3, 29. Juni 2007

Den offiziellen englischen Originaltext finden Sie unter http://www.gnu.org/licenses/gpl.html.

Deutsche Übersetzung: Peter Gerwinski, 5.7.2007

Dies ist eine inoffizielle deutsche Übersetzung der GNU General Public License, die nicht von der Free Software Foundation herausgegeben wurde. Es handelt sich hierbei nicht um eine rechtsgültige Festlegung der Bedingungen für die Weitergabe von Software, die der GNU GPL unterliegt; dies leistet nur der englische Originaltext. Wir hoffen jedoch, daß diese Übersetzung deutschsprachigen Lesern helfen wird, die GNU GPL besser zu verstehen.

This is an unofficial translation of the GNU General Public License into German. It was not published by the Free Software Foundation, and does not legally state the distribution terms for software that uses the GNU GPL—only the original English text of the GNU GPL does that. However, we hope that this translation will help German speakers understand the GNU GPL better.

GNU General Public License

Deutsche Übersetzung der Version 3, 29. Juni 2007

Copyright © 2007 Free Software Foundation, Inc. (http://fsf.org/) 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA

Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht erlaubt.

Diese Übersetzung ist kein rechtskräftiger Ersatz für die englischsprachige Originalversion!

Vorwort

Die GNU General Public License – die Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz – ist eine freie Copyleft-Lizenz für Software und andere Arten von Werken.

Die meisten Lizenzen für Software und andere nutzbaren Werke sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die Freiheit zu nehmen, die Werke mit anderen zu teilen und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License die Freiheit garantieren, alle Versionen eines Programms zu teilen und zu verändern. Sie soll sicherstellen, daß die Software für alle ihre Benutzer frei bleibt. Wir, die Free Software Foundation, nutzen die GNU General Public License für den größten Teil unserer Software; sie gilt außerdem für jedes andere Werk, dessen Autoren es auf diese Weise freigegeben haben. Auch Sie können diese Lizenz auf Ihre Programme anwenden.

Wenn wir von freier Software sprechen, so beziehen wir uns auf Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sind darauf angelegt, sicherzustellen, daß Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und dafür etwas zu berechnen, wenn Sie möchten), die Möglichkeit, daß Sie die Software als Quelltext erhalten oder den Quelltext auf Wunsch bekommen, daß Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen und daß Sie wissen, daß Sie dies alles tun dürfen.

Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir andere daran hindern, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesem Grunde tragen Sie eine Verantwortung, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder die Software verändern: die Verantwortung, die Freiheit anderer zu respektieren.

Wenn Sie beispielsweise die Kopien eines solchen Programms verbreiten – kostenlos oder gegen Bezahlung – müssen Sie an die Empfänger dieselben Freiheiten weitergeben, die Sie selbst erhalten haben. Sie müssen sicherstellen, daß auch die Empfänger die Software im Quelltext erhalten bzw. den Quelltext erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Software-Entwickler, die die GNU GPL nutzen, schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Sie machen ihr Urheberrecht (Copyright) auf die Software geltend, und (2) sie bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.

Um die Entwickler und Autoren zu schützen, stellt die GPL darüberhinaus klar, daß für diese freie Software keinerlei Garantie besteht. Um sowohl der Anwender als auch der Autoren Willen erfordert die GPL, daß modifizierte Versionen der Software als solche gekennzeichnet werden, damit Probleme mit der modifizierten Software nicht fälschlicherweise mit den Autoren der Originalversion in Verbindung gebracht werden.

Manche Geräte sind daraufhin entworfen worden, ihren Anwendern zu verweigern, modifizierte Versionen der darauf laufenden Software zu installieren oder laufen zu lassen, wohingegen der Hersteller diese Möglichkeit hat. Dies ist grundsätzlich unvereinbar mit dem Ziel, die Freiheit der Anwender zu schützen, die Software zu modifizieren. Derartige gezielte mißbräuchliche Verhaltensmuster finden auf dem Gebiet persönlicher Gebrauchsgegenstände statt – also genau dort, wo sie am wenigsten akzeptabel sind. Aus diesem Grunde wurde diese Version der GPL daraufhin entworfen, diese Praxis für diese Produkte zu verbieten. Sollten derartige Probleme substantiell auf anderen Gebieten auftauchen, sind wir bereit, diese Regelung auf diese Gebiete auszudehnen, soweit dies notwendig ist, um die Freiheit der Benutzer zu schützen.

Schließlich und endlich ist jedes Computerprogramm permanent durch Software-Patente bedroht. Staaten sollten es nicht zulassen, daß Patente die Entwicklung und Anwendung von Software für allgemein einsetzbare Computer einschränken, aber in Staaten, wo dies geschieht, wollen wir die spezielle Gefahr vermeiden, daß Patente dazu verwendet werden, ein freies Programm im Endeffekt proprietär zu machen. Um dies zu verhindern, stellt die GPL sicher, daß Patente nicht verwendet werden können, um das Programm nicht-frei zu machen.

Es folgen die präzisen Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten und Modifizieren.

LIZENZBEDINGUNGEN

0. Definitionen

„Diese Lizenz“ bezieht sich auf die Version 3 der GNU General Public License.

Mit „Urheberrecht“ sind auch urheberrechtähnliche Rechte gemeint, die auf andere Arten von Werken Anwendung finden, beispielsweise auf Fotomasken in der Halbleitertechnologie.

„Das Programm“ bezeichnet jedes urheberrechtlich schützbare Werk, das unter diese Lizenz gestellt wurde. Jeder Lizenznehmer wird als „Sie“ angeredet. „Lizenznehmer“ und „Empfänger“ können natürliche oder rechtliche Personen sein.

Ein Werk zu „modifizieren“ bedeutet, aus einem Werk zu kopieren oder es ganz oder teilweise auf eine Weise umzuarbeiten, die eine urheberrechtliche Erlaubnis erfordert und kein Eins-zu-eins-Kopieren darstellt. Das daraus hervorgehende Werk wird als „modifizierte Version“ des früheren Werks oder als auf dem früheren Werk „basierendes“ Werk bezeichnet.

Ein „betroffenes Werk“ bezeichnet entweder das unmodifizierte Programm oder ein auf dem Programm basierendes Werk.

Ein Werk zu „propagieren“ bezeichnet jedwede Handlung mit dem Werk, für die man wegen Verletzung anwendbaren Urheberrechts direkt oder indirekt zur Verantwortung gezogen würde, ausgenommen das Ausführen auf einem Computer oder das Modifizieren einer privaten Kopie. von Modifikationen, die an niemanden weitergegeben werden. Unter das Propagieren eines Werks fallen Kopieren, Weitergeben (mit oder ohne Modifikationen), öffentliches Zugänglichmachen und in manchen Staaten noch weitere Tätigkeiten.

Ein Werk zu „übertragen“ bezeichnet jede Art von Propagation, die es Dritten ermöglicht, das Werk zu kopieren oder Kopien zu erhalten. Reine Interaktion mit einem Benutzer über ein Computer-Netzwerk ohne Übergabe einer Kopie ist keine Übertragung.

Eine interaktive Benutzerschnittstelle zeigt „angemessene rechtliche Hinweise“ in dem Umfang, daß sie eine zweckdienliches und deutlich sichtbare Funktion bereitstellt, die (1) einen angemessenen Copyright-Vermerk zeigt und (2) dem Benutzer mitteilt, daß keine Garantie für das Werk besteht (ausgenommen in dem Umfang, in dem Garantie gewährt wird), daß Lizenznehmer das Werk gemäß dieser Lizenz übertragen dürfen und wie man ein Exemplar dieser Lizenz zu Gesicht bekommen kann. Wenn die Benutzerschnittstelle eine Liste von Benutzerkommandos oder Optionen anzeigt, zum Beispiel ein Menü, dann erfüllt ein deutlich sichtbarer Punkt in dieser Liste dieses Kriterium.

1. Quelltext

Der „Quelltext“ eines Werkes bezeichnet diejenige Form des Werkes, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. „Objekt-Code“ bezeichnet jede Nicht-Quelltext-Form eines Werks.

Eine „Standardschnittstelle“ bezeichnet eine Schnittstelle, die entweder ein offizieller Standard eines anerkannten Standardisierungsgremiums ist oder – im Falle von Schnittstellen, die für eine spezielle Programmiersprache spezifiziert wurden – eine Schnittstelle, die unter Entwicklern, die in dieser Programmiersprache arbeiten, weithin gebräuchlich ist.

Die „Systembibliotheken“ eines ausführbaren Werks enthalten alles, ausgenommen das Werk als Ganzes, was (a) normalerweise zum Lieferumfang einer Hauptkomponente gehört, aber selbst nicht die Hauptkomponente ist, und (b) ausschließlich dazu dient, das Werk zusammen mit der Hauptkomponente benutzen zu können oder eine Standardschnittstelle zu implementieren, für die eine Implementation als Quelltext öffentlich erhältlich ist. Eine „Hauptkomponente“ bezeichnet in diesem Zusammenhang eine größere wesentliche Komponente (Betriebssystemkern, Fenstersystem usw.) des spezifischen Betriebssystems (soweit vorhanden), auf dem das ausführbare Werk läuft, oder des Compilers, der zur Erzeugung des Objekt-Codes eingesetzt wurde, oder des für die Ausführung verwendeten Objekt-Code-Interpreters.

Der „korrespondierende Quelltext“ eines Werks in Form von Objekt-Code bezeichnet den vollständigen Quelltext, der benötigt wird, um das Werk zu erzeugen, es zu installieren, um (im Falle eines ausführbaren Werks) den Objekt-Code auszuführen und um das Werk zu modifizieren, einschließlich der Skripte zur Steuerung dieser Aktivitäten. Er schließt jedoch nicht die Systembibliotheken, allgemein einsetzbare Werkzeuge oder allgemein erhältliche freie Computerprogramme mit ein, die in unmodifizierter Form verwendet werden, um die o.a. Tätigkeiten durchzuführen, die aber nicht Teil des Werks sind. Zum Beispiel enthält der korrespondierende Quelltext die zum Programmquelltext gehörenden Schnittstellendefinitionsdateien sowie die Quelltexte von dynamisch eingebundenen Bibliotheken und Unterprogrammen, auf die das Werk konstruktionsbedingt angewiesen ist, beispielsweise durch komplexe Datenkommunikation oder Ablaufsteuerung zwischen diesen Unterprogrammen und anderen Teilen des Werks.

Der korrespondierende Quelltext braucht nichts zu enthalten, das der Anwender aus anderen Teilen des korrespondierenden Quelltextes automatisch regenerieren kann.

Der korrespondierende Quelltext eines Werks in Quelltextform ist das Werk selbst.

2. Grundlegende Genehmigungen

Alle unter dieser Lizenz gewährten Rechte werden gewährt auf Grundlage des Urheberrechts an dem Programm, und sie sind unwiderruflich, solange die festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Diese Lizenz erklärt ausdrücklich Ihr uneingeschränktes Recht zur Ausführung des unmodifizierten Programms. Die beim Ausführen eines betroffenen Werks erzeugten Ausgabedaten fallen unter diese Lizenz nur dann, wenn sie, in Anbetracht ihres Inhalts, ein betroffenes Werk darstellen. Diese Lizenz erkennt Ihr im Urheberrecht vorgesehenes Recht auf angemessene Benutzung – oder seine Entsprechung – an.

Sie dürfen betroffene Werke, die Sie nicht übertragen, uneingeschränkt erzeugen, ausführen und propagieren, solange Ihre Lizenz ansonsten in Kraft bleibt. Sie dürfen betroffene Werke an Dritte übertragen für den einzigen Zweck, Modifikationen exklusiv für Sie durchzuführen oder Einrichtungen für Sie bereitzustellen, um diese Werke auszuführen, vorausgesetzt, Sie erfüllen alle Bedingungen dieser Lizenz für das Übertragen von Material, dessen Urheberrecht nicht bei Ihnen liegt. Diejenigen, die auf diese Weise betroffene Werke für Sie anfertigen oder ausführen, müssen dies ausschließlich in Ihrem Namen tun, unter Ihrer Anleitung und Kontrolle und unter Bedingungen, die ihnen verbieten, außerhalb ihrer Beziehung zu Ihnen weitere Kopien Ihres urheberrechtlich geschützten Materials anzufertigen.

Übertragung ist in jedem Fall ausschließlich unter den unten aufgeführten Bedingungen gestattet. Unterlizensierung ist nicht gestattet, ist aber wegen §10 unnötig.

3. Schutz von Anwenderrechten vor Umgehungsverbotgesetzen

Kein betroffenes Werk darf als Teil eines wirksamen technischen Mechanismus' unter jedwedem anwendbarem Recht betrachtet werden, das die Auflagen von Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 verabschiedeten WIPO-Urheberrechtsvertrags oder unter vergleichbaren Gesetzen, die die Umgehung derartiger Mechanismen verbietet oder einschränkt.

Wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, verzichten Sie auf jedes Recht, die Umgehung technischer Mechanismen zu verbieten, insoweit diese Umgehung durch die Ausübung der von dieser Lizenz gewährten Rechte in bezug auf das betroffene Werk herbeigeführt wird, und Sie weisen jede Absicht von sich, die Benutzung oder Modifikation des Werks zu beschränken, um Ihre Rechtsansprüche oder Rechtsansprüche Dritter zum Verbot der Umgehung technischer Mechanismen gegen die Anwender des Werks durchzusetzen.

4. Unveränderte Kopien

Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten, übertragen, sofern Sie auf deutliche und angemessene Weise auf jeder Kopie einen angemessenen Urheberrechts-Vermerk veröffentlichen, alle Hinweise intakt lassen, daß diese Lizenz und sämtliche gemäß §7 hinzugefügten Einschränkungen auf den Quelltext anwendbar sind, alle Hinweise auf das Nichtvorhandensein einer Garantie intakt lassen und allen Empfängern gemeinsam mit dem Programm ein Exemplar dieser Lizenz zukommen lassen.

Sie dürfen für jede übertragene Kopie ein Entgelt – oder auch kein Entgelt – verlangen, und Sie dürfen Kundendienst- oder Garantieleistungen gegen Entgelt anbieten.

5. Übertragung modifizierter Quelltextversionen

Sie dürfen ein auf dem Programm basierendes Werk oder die nötigen Modifikationen, um es aus dem Programm zu generieren, kopieren und übertragen in Form von Quelltext unter den Bestimmungen von §4, vorausgesetzt, daß Sie zusätzlich alle im folgenden genannten Bedingungen erfüllen:

a) Das veränderte Werk muß auffällige Vermerke tragen, die besagen, daß Sie es modifiziert haben, und die ein darauf bezogenes Datum angeben.

b) Das veränderte Werk muß auffällige Vermerke tragen, die besagen, daß es unter dieser Lizenz einschließlich der gemäß §7 hinzugefügten Bedingungen herausgegeben wird. Diese Anforderung wandelt die Anforderung aus §4 ab, „alle Hinweise intakt zu lassen“.

c) Sie müssen das Gesamtwerk als Ganzes gemäß dieser Lizenz an jeden lizensieren, der in den Besitz einer Kopie gelangt. Diese Lizenz wird daher – ggf. einschließlich zusätzlicher Bedingungen gemäß §7 – für das Werk als Ganzes und alle seine Teile gelten, unabhängig davon, wie diese zusammengepackt werden. Diese Lizenz erteilt keine Erlaubnis, das Werk in irgendeiner anderen Weise zu lizensieren, setzt aber eine derartige Erlaubnis nicht außer Kraft, wenn Sie sie diese gesondert erhalten haben.

d) Wenn das Werk über interaktive Benutzerschnittstellen verfügt, müssen diese jeweils angemessene rechtliche Hinweise anzeigen. Wenn allerdings das Programm interaktive Benutzerschnittstellen hat, die keine angemessenen rechtlichen Hinweise anzeigen, braucht Ihr Werk nicht dafür zu sorgen, daß sie dies tun.

Die Zusammenstellung eines betroffenen Werks mit anderen gesonderten und unabhängigen Werken, die nicht ihrer Natur nach Erweiterungen des betroffenen Werks sind und die nicht mit ihm in einer Weise kombiniert sind, um ein größeres Programm zu bilden, in oder auf einem Speicher- oder Verbreitungsmedium wird als „Aggregat“ bezeichnet, wenn die Zusammenstellung und das sich für sie ergebende Urheberrecht nicht dazu verwendet werden, den Zugriff oder die Rechte der Benutzer der Zusammenstellung weiter einzuschränken, als dies die einzelnen Werke erlauben. Die Aufnahme des betroffenen Werks in ein Aggregat sorgt nicht dafür, daß diese Lizenz auf die anderen Teile des Aggregats wirke.

6. Übertragung in Nicht-Quelltext-Form

Sie dürfen ein betroffenes Werk in Form von Objekt-Code unter den Bedingungen der Paragraphen 4 und 5 kopieren und übertragen – vorausgesetzt, daß Sie außerdem den maschinenlesbaren korrespondierenden Quelltext unter den Bedingungen dieser Lizenz übertragen auf eine der folgenden Weisen:

a) Sie übertragen den Objekt-Code in einem physikalischen Produkt (einschließlich ein physikalisches Speichermedium) gemeinsam mit dem korrespondierenden Quelltext, der sich unveränderlich auf einem haltbaren physikalischen Medium befindet, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird.

b) Sie übertragen den Objekt-Code in einem physikalischen Produkt (einschließlich ein physikalisches Speichermedium) gemeinsam mit einem schriftlichen Angebot, das mindestens drei Jahre lang gültig sein muß und so lange, wie Sie Ersatzteile und Kundendienst für dieses Produktmodell anbieten, jedem, der im Besitz des Objekt-Codes ist, entweder (1) eine Kopie des korrespondierenden Quelltextes der gesamten Software, die in dem Produkt enthalten und von dieser Lizenz betroffen ist, zur Verfügung zu stellen – auf einem haltbaren physikalischen Medium, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird, und zu nicht höheren Kosten als denen, die begründbar durch den physikalischen Vorgang der Übertragung des Quelltextes anfallen, oder (2) kostenlosen Zugriff, um den korrespondierenden Quelltext von einem Netzwerk-Server zu kopieren.

c) Sie übertragen Kopien des Objekt-Codes gemeinsam mit einer Kopie des schriftlichen Angebots, den korrespondierenden Quelltext zur Verfügung zu stellen. Diese Alternative ist nur für gelegentliche, nicht-kommerzielle Übertragung zulässig und nur, wenn Sie den Objekt-Code als mit einem entsprechenden Angebot gemäß Absatz 6b erhalten haben.

d) Sie übertragen den Objekt-Code dadurch, daß Sie Zugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle gewähren, und bieten gleichwertigen Zugriff auf den korrespondierenden Quelltext auf gleichem Weg auf dieselbe Stelle und ohne zusätzliche Kosten. Sie müssen nicht von den Empfängern verlangen, den korrespondierenden Quelltext gemeinsam mit dem Objekt-Code zu kopieren. Wenn es sich bei der für das Kopieren vorgesehenen Stelle um einen Netzwerk-Server handelt, darf sich der korrespondierende Quelltext auf einem anderen Server befinden (von Ihnen oder von einem Dritten betrieben), der gleichwertige Kopiermöglichkeiten unterstützt – vorausgesetzt Sie legen dem Objekt-Code klare Anleitungen bei, die besagen, wo der korrespondierende Quelltext zu finden ist. Unabhängig davon, welcher Netzwerk-Server den korrespondierenden Quelltext beherbergt, bleiben Sie verpflichtet, sicherzustellen, daß dieser lange genug bereitgestellt wird, um diesen Bedingungen zu genügen.

e) Sie übertragen den Objekt-Code unter Verwendung von Peer-To-Peer-Übertragung – vorausgesetzt, Sie informieren andere Teilnehmer darüber, wo der Objekt-Code und der korrespondierende Quelltext des Werks unter den Bedingungen von Absatz 6d öffentlich und kostenfrei angeboten werden.

Ein abtrennbarer Anteil des Objekt-Codes, dessen Quelltext von dem korrespondierenden Quelltext als Systembibliothek ausgeschlossen ist, braucht bei der Übertragung des Werks als Objekt-Code nicht miteinbezogen zu werden.

Ein „Benutzerprodukt“ ist entweder (1) ein „Endbenutzerprodukt“, womit ein materieller persönlicher Besitz gemeint ist, der normalerweise für den persönlichen oder familiären Gebrauch oder im Haushalt eingesetzt wird, oder (2) alles, was für den Einbau in eine Wohnung hin entworfen oder dafür verkauft wird. Bei der Entscheidung, ob ein Produkt ein Endbenutzerprodukt ist, sollen Zweifelsfälle als erfaßt gelten. Wenn ein spezieller Anwender ein spezielles Produkt erhält, bezeichnet „normalerweise einsetzen“ eine typische oder weitverbreitete Anwendung dieser Produktklasse, unabhängig vom Status des speziellen Anwenders oder der Art und Weise, wie der spezielle Anwender des spezielle Produkt tatsächlich einsetzt oder wie von ihm erwartet wird, daß er es einsetzt. Ein Produkt gilt als Endbenutzerprodukt unabhängig davon, ob es substantiellen kommerziellen, industriellen oder nicht-endbenutzerspezifischen Nutzen hat, es sei denn, dieser Nutzen stellt das einzige signifikante Anwendungsgebiet des Produkts dar.

Mit „Installationsinformationen“ für ein Benutzerprodukt sind jedwede Methoden, Prozeduren, Berechtigungsschlüssel oder andere informationen gemeint, die notwendig sind, um modifizierte Versionen eines betroffenen Werks, die aus einer modifizierten Version seines korrespondierenden Quelltextes hervorgegangen sind, auf dem Produkt zu installieren und auszuführen. Die Informationen müssen ausreichen, um sicherzustellen, daß das Weiterfunktionieren des modifizierten Objekt-Codes in keinem Fall verhindert oder gestört wird aus dem einzigen Grunde, weil Modifikationen vorgenommen worden sind.

Wenn Sie Objekt-Code gemäß diesem Paragraphen innerhalb oder zusammen mit oder speziell für den Gebrauch innerhalb eines Benutzerprodukts übertragen und die Übertragung als Teil einer Transaktion stattfindet, in der das Recht auf den Besitz und die Benutzung des Benutzerprodukts dauerhaft auf den Empfänger übergeht (unabhängig davon, wie diese Transaktion charakterisiert ist), müssen dem gemäß diesem Paragraphen mitübertragenen korrespondierenden Quelltext die Installationsinformationen beiliegen. Diese Anforderung gilt jedoch nicht, wenn weder Sie noch irgendeine Drittpartei die Möglichkeit behält, modifizierten Objekt-Code auf dem Benutzerprodukt zu installieren (zum Beispiel, wenn das Werk in einem ROM installiert wurde).

Die Anforderung, Installationsinformationen bereitzustellen, schließt keine Anforderung mit ein, weiterhin Kundendienst, Garantie oder Updates für ein Werk bereitzustellen, das vom Empfänger modifiziert oder installiert worden ist, oder für das Benutzerprodukt, in dem das Werk modifiziert oder installiert worden ist. Der Zugriff auf ein Computer-Netzwerk darf verweigert werden, wenn die Modifikation selbst die Funktion des Netzwerks grundlegend nachteilig beeinflußt oder wenn sie die Regeln und Protokolle für die Kommunikation über das Netzwerk verletzt.

Der korrespondierende Quelltext und die Installationsinformationen, die in Übereinstimmung mit diesem Paragraphen übertragen werden, müssen in einem öffentlich dokumentierten Format vorliegen (für das eine Implementation in Form von Quelltext öffentlich zugänglich ist), und sie dürfen keine speziellen Passwörter oder Schlüssel für das Auspacken, Lesen oder Kopieren erfordern.

7. Zusätzliche Bedingungen

„Zusätzliche Genehmigungen“ sind Bedingungen, die die Bedingungen dieser Lizenz ergänzen, indem sie Ausnahmen von einer oder mehreren Auflagen zulassen. Zusätzliche Genehmigungen zur Anwendung auf das gesamte Programm sollen so betrachtet werden, als wären sie in dieser Lizenz enthalten, soweit dies unter anwendbarem Recht zulässig ist. Wenn zusätzliche Genehmigungen nur für einen Teil des Programms gelten, darf dieser Teil separat unter diesen Genehmigungen verwendet werden; das gesamte Programm jedoch unterliegt weiterhin dieser Lizenz ohne Beachtung der zusätzlichen Genehmigungen.

Ungeachtet jeglicher anderer Regelungen dieser Lizenz dürfen Sie für Material, das Sie einem betroffenen Werk hinzufügen (sofern Sie durch die Urheberrechtsinhaber dieses Materials autorisiert sind), die Bedingungen dieser Lizenz um folgendes ergänzen:

a) Gewährleistungsausschluß oder Haftungsbegrenzung abweichend von §§15 und 16 dieser Lizenz oder

b) die Anforderung, spezifizierte sinnvolle rechtliche Hinweise oder Autorenschaftshinweise in diesem Material oder in den angemessenen rechtlichen Hinweisen, die von den sie enthaltenen Werken angezeigt werden, zu erhalten, oder

c) das Verbot, die Herkunft des Materials falsch darzustellen oder die Anforderung, daß modifizierte Versionen des Materials auf angemessens Weise als vom Original verschieden markiert werden, oder

d) Begrenzung der Verwendung der Namen von Lizenzgebern oder Autoren des Materials für Werbezwecke oder

e) das Zurückweisen der Einräumung von Rechten gemäß dem Markenrecht zur Benutzung gewisser Produktnamen, Produkt- oder Service-Marken oder

f) die Erfordernis der Freistellung des Lizenznehmers und der Autoren des Materials durch jeden, der die Software (oder modifizierte Versionen davon) überträgt, mit vertraglichen Prämissen der Verantwortung gegenüber dem Empfänger für jede Verantwortung, die diese vertraglichen Prämissen diesen Lizenzgebern und Autoren direkt auferlegen.

Alle anderen hinzugefügten einschränkenden Bedingungen werden als „zusätzliche Einschränkungen“ im Sinne von §10 betrachtet. Wenn das Programm, wie Sie es erhalten haben, oder ein Teil davon dieser Lizenz untersteht zuzüglich einer weiteren Bedingung, die eine zusätzliche Einschränkung darstellt, dürfen Sie diese Bedingung entfernen. Wenn ein Lizenzdokument eine zusätzliche Einschränkung enthält, aber die Relizensierung unter dieser Lizenz erlaubt, dürfen Sie dem betroffenen Werk Material hinzufügen, das den Bedingungen jenes Lizenzdokuments unterliegt, unter der Voraussetzung, daß die zusätzlichen Einschränkungen bei einer derartigen Relizensierung oder Übertragung verfallen.

Wenn Sie einem betroffenen Werk in Übereinstimmung mit diesem Paragraphen Bedingungen hinzufügen, müssen Sie in den betroffenen Quelltextdateien eine Aufstellung der zusätzlichen Bedingungen plazieren, die auf diese Quelltextdatei Anwendung finden, oder einen Hinweis darauf, wo die Zusätzlichen Bedingungen zu finden sind.

Zusätzliche Bedingungen, seien es Genehmigungen oder Einschränkungen, dürfen in Form einer separaten schriftlichen Lizenz oder in Form von Ausnahmen festgelegt werden; die o.a. Anforderungen gelten in jedem Fall.

8. Kündigung

Sie dürfen das Programm nicht verbreiten oder modifizieren, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Verbreitung oder Modifizierung ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz (einschließlich aller Patentlizenzen gemäß §11 Abs. 3).

Wenn Sie jedoch alle Verletzungen dieser Lizenz beenden, wird Ihre Lizenz durch einen speziellen Urheberrechtsinhaber wiederhergestellt, und zwar (a) vorübergehend, solange nicht bzw. bis der Rechteinhaber Ihre Lizenz ausdrücklich und endgültig kündigt, und (b) dauerhaft, sofern es der Rechteinhaber versäumt, Sie auf sinnvolle Weise auf die Lizenzverletzung innerhalb von 60 Tagen ab deren Beendigung hinzuweisen.

Darüberhinaus wird Ihre Lizenz durch einen speziellen Urheberrechtsinhaber permanent wiederhergestellt, wenn Sie der Rechteinhaber auf sinnvolle Weise auf die Verletzung hinweist, wenn außerdem dies das erste Mal ist, daß Sie auf die Verletzung dieser Lizenz (für jedes Werk) des Rechteinhabers hingewiesen werden, und wenn Sie die Verletzung innerhalb von 30 Tagen ab dem Eingang des Hinweises einstellen.

Die Beendigung Ihrer Rechte unter dieser Lizenz beendet nicht die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben. Wenn Ihre Rechte beendet und nicht dauerhaft wiederhergestellt worden sind, sind Sie nicht berechtigt, neue Lizenzen für dasselbe Material gemäß §10 zu erhalten.

9. Annahme der Lizenz keine Voraussetzung für den Besitz von Kopien

Um eine Kopie des Programms auszuführen, ist es nicht erforderlich, daß Sie diese Lizenz annehmen. Die nebenbei stattfindende Verbreitung eines betroffenen Werks, die sich ausschließlich als Konsequenz der Teilnahme an einer Peer-To-Peer-Datenübertragung ergibt, um eine Kopie entgegennehmen zu können, erfordert ebenfalls keine Annahme dieser Lizenz. Jedoch gibt Ihnen nichts außer dieser Lizenz die Erlaubnis, das Programm oder jedes betroffene Werk zu verbreiten oder zu verändern. Diese Handlungen verstoßen gegen das Urheberrecht, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie daher ein betroffenes Werk verändern oder propagieren, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz, die Ihnen diese Tätigkeiten erlaubt.

10. Automatische Lizensierung nachgeordneter Anwender

Jedesmal, wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, erhält der Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Werk auszuführen, zu verändern und zu propagieren – in Übereinstimmung mit dieser Lizenz. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

Eine „Organisations-Transaktion“ ist entweder eine Transaktion, bei der die Kontrolle über eine Organisation oder das im wesentlichen gesamte Kapital einer solchen, übertragen wird, oder sie ist die Aufteilung einer Organisation in mehrere oder die Fusion mehrerer Organisationen zu einer. Wenn die Propagation eines betroffenen Werks durch eine Organisations-Transaktion erfolgt, erhält jeder an der Transaktion Beteiligte, der eine Kopie des Werks erhält, zugleich jedwede Lizenz an dem Werk, die der Interessenvorgänger des Beteiligten hatte, sowie das Recht auf den Besitz des korrespondierenden Quelltextes des Werks vom Interessenvorgänger, wenn dieser ihn hat oder mit vertretbarem Aufwand beschaffen kann.

Sie dürfen keine zusätzlichen Einschränkungen bzgl. der Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten oder zugesicherten Rechte vornehmen. Beispielsweise dürfen Sie keine Lizenzgebühr oder sonstige Gebühr für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten Rechte verlangen, und Sie dürfen keine Rechtsstreitigkeit beginnen (eingeschlossen Kreuz- oder Gegenansprüche in einem Gerichtsverfahren), in der Sie unterstellen, daß irgendein Patentanspruch durch Erzeugung, Anwendung, Verkauf, Verkaufsangebot oder Import des Programms oder irgendeines Teils davon verletzt wurde.

11. Patente

Ein „Kontributor“ ist ein Urheberrechtsinhaber, der die Benutzung des Programms oder eines auf dem Programm basierenden Werks unter dieser Lizenz erlaubt. Das auf diese Weise lizensierte Werk bezeichnen wir als die „Kontributor-Version“ des Kontributors.

Die „wesentlichen Patentansprüche“ eines Kontributors sind all diejenigen Patentansprüche, die der Kontributor besitzt oder kontrolliert, ob bereits erworben oder erst in Zukunft zu erwerben, die durch irgendeine Weise des gemäß dieser Lizenz erlaubten Erzeugens, Ausführens oder Verkaufens seiner Kontributor-Version verletzt würden. Dies schließt keine Patentansprüche ein, die erst als Konsequenz weiterer Modifizierung seiner Kontributor-Version entstünden. Für den Zweck dieser Definition schließt "Kontrolle" das Recht mit ein, Unterlizenzen für ein Patent zu erteilen auf eine Weise, die mit den Erfordernissen dieser Lizenz vereinbar ist.

Jeder Kontributor gewährt Ihnen eine nicht-exklusive, weltweite und gebührenfreie Patentlizenz gemäß den wesentlichen Patentansprüchen des Kontributors, den Inhalt seiner Kontributor-Version zu erzeugen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und außerdem auszuführen, zu modifizieren und zu propagieren.

In den folgenden drei Absätzen ist eine „Patentlizenz“ jedwede ausdrückliche Vereinbarung oder Verpflichtung, wie auch immer benannt, ein Patent nicht geltend zu machen (beispielsweise eine ausdrückliche Erlaubnis, ein Patent zu nutzen oder eine Zusicherung, bei Patentverletzung nicht zu klagen). Jemandem eine solche Patentlizenz zu „erteilen“ bedeutet, eine solche Vereinbarung oder Verpflichtung zu beschließen, ein Patent nicht gegen ihn durchzusetzen.

Wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, das wissentlich auf eine Patentlizenz angewiesen ist, und wenn der korrespondierende Quelltext nicht für jeden zum Kopieren zur Verfügung gestellt wird – kostenlos, unter den Bedingungen dieser Lizenz und über einen öffentlich zugänglichen Netzwerk-Server oder andere leicht zugängliche Mittel –, dann müssen Sie entweder (1) dafür sorgen, daß der korrespondierende Quelltext auf diese Weise verfügbar gemacht wird oder (2) dafür sorgen, daß Ihnen selbst die Vorteile der Patentlizenz für dieses spezielle Werk entzogen werden oder (3) in einer mit den Erfordernissen dieser Lizenz vereinbaren Weise bewirken, daß die Patentlizenz auf nachgeordnete Empfänger ausgedehnt wird. „Wissentlich angewiesen sein“ bedeutet, daß Sie tatsächliches Wissen darüber haben, daß – außer wegen der Patentlizenz – Ihre Übertragung des betroffenen Werks in einen Staat oder die Benutzung des betroffenen Werks durch Ihren Empfänger in einem Staat, eins oder mehrere identifizierbare Patente in diesem Staat verletzen würden, deren Gültigkeit Ihnen glaubhaft erscheint.

Wenn Sie, als Folge von oder in Verbindung mit einer einzelnen Transaktion oder Vereinbarung, ein betroffenes Werk übertragen oder durch Vermittlung einer Übertragung propagieren, und Sie gewähren einigen Empfängern eine Patentlizenz, die ihnen das Benutzen, Propagieren, Modifizieren und Übertragen einer speziellen Kopie des betroffenen Werks gestatten, dann wird die von Ihnen gewährte Patentlizenz automatisch auf alle Empfänger des betroffenen Werks und darauf basierender Werke ausgedehnt.

Eine Patentlizenz ist „diskriminierend“, wenn sie in ihrem Gültigkeitsbereich die speziell unter dieser Lizenz gewährten Rechte nicht einschließt, wenn sie die Ausübung dieser Rechte verbietet oder wenn sie die Nichtausübung einer oder mehrerer dieser Rechte zur Bedingung hat. Sie dürfen ein betroffenes Werk nicht übertragen, wenn Sie Partner in einem Vertrag mit einer Drittpartei sind, die auf dem Gebiet der Verbreitung von Software geschäftlich tätig ist, gemäß dem Sie dieser Drittpartei Zahlungen leisten, die auf dem Maß Ihrer Aktivität des Übertragens des Werks basieren, und gemäß dem die Drittpartei eine diskriminierende Patentlizenz all denjenigen gewährt, die das Werk von Ihnen erhielten, (a) in Verbindung mit von Ihnen übertragenen Kopien des betroffenen Werks (oder Kopien dieser Kopien) oder (b) hauptsächlich für und in Verbindung mit spezifischen Produkten oder Zusammenstellungen, die das betroffene Werk enthalten, es sei denn, Sie sind in diesen Vertrag vor dem 28. März 2007 eingetreten oder die Patentlizenz wurde vor diesem Datum erteilt.

Nichts in dieser Lizenz soll in einer Weise ausgelegt werden, die irgendeine implizite Lizenz oder sonstige Abwehr gegen Rechtsverletzung ausschließt oder begrenzt, die Ihnen ansonsten gemäß anwendbarem Patentrecht zustünde.

12. Keine Preisgabe der Freiheit Dritter

Sollten Ihnen (durch Gerichtsbeschluß, Vergleich oder anderweitig) Bedingungen auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, ein betroffenes Werk unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu übertragen, dann dürfen Sie als Folge das Programm überhaupt nicht übertragen. Wenn Sie zum Beispiel Bedingungen akzeptieren, die Sie dazu verpflichten, von denen, denen Sie das Programm übertragen haben, eine Gebühr für die weitere Übertragung einzufordern, dann besteht der einzige Weg, sowohl jene Bedingungen als auch diese Lizenz zu befolgen darin, ganz auf die Übertragung des Programms zu verzichten.

13. Nutzung zusammen mit der GNU Affero General Public License

Ungeachtet anderer Regelungen dieser Lizenz, ist es Ihnen gestattet, ein betroffenes Werk mit einem Werk zu einem einzelnen, kombinierten Werk zu verbinden (linken) oder zu kombinieren, das unter Version 3 der GNU Affero General Public License steht, und das Ergebnis zu übertragen. Die Bedingungen dieser Lizenz bleiben weiterhin auf denjenigen Teil anwendbar, der das betroffene Werk darstellt, aber die speziellen Anforderungen der GNU Affero General Public License, §13, die sich auf Interaktion über ein Computer-Netzwerk beziehen, werden auf die Kombination als solche anwendbar.

14. Überarbeitungen dieser Lizenz

Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.

Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem Programm angegeben wird, daß es dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer „oder jeder späteren Version“ (“or any later version”) unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die je von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.

15. Gewährleistungsausschluß

Es besteht keinerlei Gewährleistung für das Programm, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich bestätigt, stellen die Urheberrechtsinhaber und/oder Dritte das Programm so zur Verfügung, „wie es ist“, ohne irgendeine Gewährleistung, weder ausdrücklich noch implizit, einschließlich – aber nicht begrenzt auf – die implizite Gewährleistung der Marktreife oder der Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit des Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten für notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei Ihnen.

16. Haftungsbegrenzung

In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein Urheberrechtsinhaber oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder übertragen hat, Ihnen gegenüber für irgendwelche Schäden haftbar, einschließlich jeglicher allgemeiner oder spezieller Schäden, Schäden durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgeschäden, die aus der Benutzung des Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen werden müssen, oder dem Unvermögen des Programms, mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Urheberrechtsinhaber oder Dritter über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden war.

17. Interpretation von §§ 15 und 16

Sollten der o.a. Gewährleistungsausschluß und die o.a. Haftungsbegrenzung aufgrund ihrer Bedingungen gemäß lokalem Recht unwirksam sein, sollen Bewertungsgerichte dasjenige lokale Recht anwenden, das einer absoluten Aufhebung jeglicher zivilen Haftung in Zusammenhang mit dem Programm am nächsten kommt, es sei denn, dem Programm lag eine entgeltliche Garantieerklärung oder Haftungsübernahme bei.

ENDE DER LIZENZBEDINGUNGEN

---------------

Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen, neuen Programme anwenden können

Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, daß es vom größtmöglichen Nutzen für die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie das am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bestimmungen weiterverbreiten und verändern kann.

Um dies zu erreichen, fügen Sie die folgenden Vermerke zu Ihrem Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden Quelldatei zu stellen, um den Gewährleistungsausschluß möglichst deutlich darzustellen; zumindest aber sollte jede Datei die „Copyright“-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die vollständigen Vermerke zu finden sind.

[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]

This program is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 3 of the License, or (at your option) any later version.

This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU General Public License for more details.

You should have received a copy of the GNU General Public License along with this program; if not, see <http://www.gnu.org/licenses/>.

Auf Deutsch:

[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]

Dieses Programm ist freie Software. Sie können es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht, weitergeben und/oder modifizieren, entweder gemäß Version 3 der Lizenz oder (nach Ihrer Option) jeder späteren Version.

Die Veröffentlichung dieses Programms erfolgt in der Hoffnung, daß es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE IRGENDEINE GARANTIE, sogar ohne die implizite Garantie der MARKTREIFE oder der VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Details finden Sie in der GNU General Public License.

Sie sollten ein Exemplar der GNU General Public License zusammen mit diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, siehe <http://www.gnu.org/licenses/>.

Fügen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und per Brief erreichbar sind.

Wenn Ihr Programm interaktive Befehle in einem Terminal entgegennimmt, sorgen Sie dafür, daß es nach dem Start einen kurzen Vermerk ausgibt:

[Programm] Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
This program comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type ‘show w’.
This is free software, and you are welcome to redistribute it under certain conditions; type ‘show c’ for details.

Auf Deutsch:

[Programm] Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors] Für dieses Programm besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie "show w" für Details ein.
Dies ist freie Software, die Sie unter bestimmten Bedingungen weitergeben dürfen; geben Sie "show c" für Details ein.

Die hypothetischen Kommandos „show w“ und „show c“ sollten die entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Natürlich können die von Ihnen verwendeten Kommandos auch anders lauten; für ein Programm mit graphischer Benutzeroberfläche werden Sie sicherlich eine „About-Box“ verwenden.

Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Urheberrechteverzicht für das Programm unterschreiben lassen. Für weitere Informationen darüber und wie Sie die GNU GPL anwenden und befolgen, siehe http://www.gnu.org/licenses/.

Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung Ihres Programms in proprietäre Programme. Wenn Ihr Programm eine Funktionsbibliothek ist, dann kann es sinnvoller sein, das Linken proprietärer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn dies Ihre Absicht ist, sollten Sie die GNU Lesser General Public License anstelle dieser Lizenz verwenden. Lesen Sie aber bitte vorher http://www.gnu.org/philosophy/why-not-lgpl.html.

* * *

Copyright-Notiz des englischsprachigen Orignals:
Copyright notice above.
51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110, USA
Verbatim copying and distribution of this entire article is permitted in any medium without royalty provided this notice is preserved.

Übersetzung:
Copyright-Notiz siehe oben.
51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110, USA
Es ist gebührenfrei gestattet, diesen Artikel als Ganzes und unverändert in beliebigen Medien zu kopieren und weiterzugeben, sofern dieser Hinweis erhalten bleiben.

-----------------------------------------------
(Ende Dokument GPL Übersetzung)
-----------------------------------------------
Paesc
Inventar
#182 erstellt: 23. Jan 2008, 23:46

SGibbi schrieb:
Phu, Pasec, jetzt bringst Du mich in ein Problem.

-> Die Forenregeln besagen, daß Internetlinks verfälscht werden müssen

-> Die GPL verlangt, daß ihre Dokumente unverändert, also mit allen Links veröffentlicht werden müssen.


---------------------------

Forumsadministration: Könnt Ihr mir mal die Ausnahme gestatten ? Es ist garantiert ungewerblich, und es ist allgemeinnützig Falls Nein, löscht diesen Beitrag, und/oder gebt einen öffentlichen Kommentar. Dank im Voraus !


Sorry, darauf habe ich keinen Einfluss... Aber wenn man erst mal weitergeleitet wurde, sind die Links ja kopierbar.
Allerdings frage ich mich schon, was das soll:


Sie verlassen hiermit HIFI-FORUM und werden zu www.fsf.org weitergeleitet! Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.


Was für einen Nutzen soll das bitteschön haben?! hifi-forum.de übernimmt schliesslich keine Haftung oder Verantwortung für externe Links, sonst wäre das was anderes...


SGibbi schrieb:
Adresse der Free Software Foundation:

Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin Street,
Fifth Floor,
Boston, MA 02110-1301,
USA

Deutsches Headquarter (Deutsche Niederlassung):

Peter Gerwinski
Gerlachfeld 13,
45279 Essen
Deutschland
E-Mail: peter@gerwinski.de
GnuPG public key: 21439422

Spenden & andere Hilfen an die Free Software Foundation:

Webadresse: -> www.fsf.org
dann Suchen & Klicken: -> How You Can Help
für Spender: -> Make A Donation

Das weitere ist selbsterklärend.
Die Website ist in englischer Sprache.

Die Deutsche Webseite hat die Adresse:
-> www.gnu.de
Dort kann man aber keine Spenden abgeben.


Besten Dank für die Adressen


SGibbi schrieb:
Der Vollständigkeit halber hier noch die Deutsche Übersetzung der aktuellen Version GPL Version 3.0. "lame" unterliegt dieser "GPL". Sie besagt ebenso, daß mit der Weitergabe einer freien Software (z.B. "lame") eine unveränderte Kopie der GPL mitgegeben werden muß. Die freie Software ohne GPL Hinweis versteckt mitzugeben, wie z.B. im "Magix MP3 Maker" (und dort auch noch auf einer kopiergeschützten CD) ist in diesem Sinne nicht zulässig. Bitte beachten, daß nur das Englischsprachige Original eine Rechtsgültigkeit (Rechtsverbindlichkeit) besitzt. Die in diesem Sinne unverbindliche Deutsche Version veröffentliche ich, weil sie für uns leichter zu lesen ist.


Whoa, da hat sich aber einer Mühe gegeben... Echt cool, was die Leute vom Lame-Projekt geleistet haben! Ich möchte es nicht mehr missen...

Greez
Paesc


[Beitrag von Paesc am 23. Jan 2008, 23:47 bearbeitet]
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