Was ist Zimmerlautstärke?Wo fängts und wo hörts auf?

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carlo15
Stammgast
#1 erstellt: 20. Apr 2004, 20:28
Kennt sich da einer aus ab, und bis wann es sich um Zimmerlautstärke handelt.Ich möcht gern wissen wie sich das Gesetzlich verhält?Keine Angst es geht nicht um mich ich kann noch ein wenig aufdrehen ohne Probleme zu bekommen.Der ältere Herr der unter mir wohnt ist ein wenig schwerhörig,das war ich aber nicht in Schuld,ich bin erst später eingezogen,ganz,ganz ehrlich
Nein Spass bei Seite heute brauch ich das nicht mehr so wie früher obwohl es Stücke gibt wo ich immer noch ein wenig lauter dreh,aber alles im ganzen hält es sich im Rahmen.Nein es geht darum ein Kollege von mir hat Probleme mit dem Vermieter,er verbietet ihm Musik zu hören und wenn nur in Zimmerlauttärke.Er meint das man die Musik in anderen Räumen nicht mehr hören darf.Ich betone Räume nicht Etagen! Bitte um Hilfe
Poggelcup
Stammgast
#2 erstellt: 20. Apr 2004, 21:16
Hi,

so kenne ich das auch.
Ich hab mal gelesen, ist aber schon was länger her, Zimmerlautstärke bedeutet das man bei geschlossener Tür im angrenzenden Zimmer nichts (oder nur sehr wenig) hören darf.


Tobias
olibar
Inventar
#3 erstellt: 20. Apr 2004, 21:24
...na ja, sehr schwieriges Thema. Grundsätzlich kann der Vermieter Musikhören nur dann verbieten, wenn es sich um deutliche Lärmbelästigung handelt. Und das imho erst ab 22.00 Uhr. Was allerdings Lärmbelästigung bedeutet, regelt im Zweifelsfall der Anwalt, und da sollte der Deines Kollegen der Bessere der beiden Anwälte sein...

Zum Thema "Geräusche des Lebens" gab es aber schon diverse Urteile. So darf ein Vermieter beispielsweise seinem Mieter nicht verbieten, Nachts um 0.30 Uhr zu duschen. An Stelle Deines Kollegen würde ich erstmal garnicht darauf eingehen, weiter meine Musik in Zimmerlautstärke hören (nämlich so, daß man sich bei der Musik gepflegt und unangestrengt unterhalten kann, oder etwa vergleichbar mit der Lautstärke beim Fernsehen) und mir - wenn noch nicht vorhanden - schleunigst eine Rechtschutzversicherung zulegen, denn der Vermieter ist offenbar auf Streit aus.

Bis denne

Gruß

Oliver
olibar
Inventar
#4 erstellt: 20. Apr 2004, 21:28

Hi,

so kenne ich das auch.
Ich hab mal gelesen, ist aber schon was länger her, Zimmerlautstärke bedeutet das man bei geschlossener Tür im angrenzenden Zimmer nichts (oder nur sehr wenig) hören darf.


Tobias


...aber wer definiert die baulichen Gegebenheiten? Ich meine, ein Raum, der von einem Anderen nur durch z.B. Rigipswände getrennt ist, ist deutlich Hellhöriger als einer, welcher durch massive tragende Wände getrennt ist. Auch spielt ja die Qualität der Tür eine wesentliche Rolle. So einfach würde ich mir das also nicht machen. Was kann ich dafür, wenn mein Vermieter an der Bausubstanz gespart hat

Oliver

EDIT:
versuch's dochmal mit Google, viele Gerichtsurteile werden auch im Internet abgelegt.


[Beitrag von olibar am 20. Apr 2004, 21:30 bearbeitet]
Schärfer_mit_Senf
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 20. Apr 2004, 21:31
Ich habe IMHO mal irgendwo gelesen, Zimmerlautstärke geht bis 53-55dB, das scheint definiert zu sein. Jedenfalls würde ich mir nicht dauernd den Spaß verderben lassen, der Vermieter scheint verknöchert zu sein.

Mein Motto: Zimmerlautstärke ist, wenn in JEDEM Zimmer Lautstärke ist.

Gruß
BERND
Poggelcup
Stammgast
#6 erstellt: 20. Apr 2004, 21:37
Hi,

@ Oliver

ich kenne auch nicht die genauen " baulichen " vergleichsdaten, so hab ichs aber mal gelesen, ich will doch gar nicht sagen das es so stimmt!


Tobias
Gerry31
Stammgast
#7 erstellt: 20. Apr 2004, 21:39

Grundsätzlich gilt, dass der Mieter in seiner Wohnung musizieren darf, sowie Musik zu hören. Rundfunk und Fernsehen sind ebenfalls erlaubt. Erlaubt ist aber nur insoweit, wie kein anderer Mitbewohner davon gestört wird. Besonders gilt das während der allgemeinen Ruhezeiten, mittags zwischen 13:00 bis 15:00 Uhr, sowie von 22:00 bis 07:00 Uhr. Im Gegensatz zu den nächtlichen Ruhezeiten, die sich aus den landesgesetzlichen Regelungen (LImSchG) ergeben, werden die Mittagszeiten oftmals durch kommunale Vorschriften oder Hausordnungen geregelt. Während dieser Zeiten darf Zimmerlautstärke nicht überschritten werden. Ein generelles Musikverbot hingegen ist unzulässig


Hi,
habe ich eben auf die schnelle zum Thema gefunden. Aber keine genaue Definition von Zimmerlautstärke. Scheint aber ein wirklich heisses Eisen zu sein. Da scheiden sich scheinbar echt die Geister.




Mein Motto: Zimmerlautstärke ist, wenn in JEDEM Zimmer Lautstärke ist.


Gutes Motto

Gruss Gerry
olibar
Inventar
#8 erstellt: 20. Apr 2004, 21:40

Hi,

@ Oliver

ich kenne auch nicht die genauen " baulichen " vergleichsdaten, so hab ichs aber mal gelesen, ich will doch gar nicht sagen das es so stimmt!


Tobias


Hi Tobias,

sorry, hatte ich auch nicht so verstanden. Nur wenn der Vermieter mit genau dem Argument kommt, wäre das, was ich geschrieben habe, mein erstes Gegenargument.

Also

Oliver


[Beitrag von olibar am 20. Apr 2004, 21:42 bearbeitet]
Poggelcup
Stammgast
#9 erstellt: 20. Apr 2004, 21:41
Hi,

das ist auf alle Fälle ein gutes Motto!


Tobias
Poggelcup
Stammgast
#10 erstellt: 20. Apr 2004, 21:42
Hi,

kein Problem Oliver


Tobias
carlo15
Stammgast
#11 erstellt: 21. Apr 2004, 06:30
Danke euch erst mal aber das ist keine Regelung,der Spielverderber, und ich weiss das er es wirklich nicht übertreibt.Mit dem Haus wie es Verbaut ist müsste ich erst mal Nachfragen.Es ist eine Kellerwohnung aber eine Tür geht nach oben die oben zu gemacht wurde.Von oben Fussboden.Kein Durchgang und davor ist eine Holztür,die Anlage steht noch ein Zimmer weiter.Kennt einer vielleicht eine Regelung wie man sich ohne Anwalt einigen kann,bringt doch nur ärger.Das er wirklich nur auf Streit aus ist glaub ich nicht wirklich er hat es ihm sehr freundlich gesagt, aber das mein Kollege nicht auf Musik verzichten will ist für mich auch einleuchtend.Er sagte machen sie doch bitte die Musik etwas leiser das schallt im ganzen Haus ,und er hatte die Anlage so, das wir uns noch unterhalten haben ohne zu schreien.


[Beitrag von carlo15 am 21. Apr 2004, 11:44 bearbeitet]
Gerry31
Stammgast
#12 erstellt: 21. Apr 2004, 12:02
Hi,

ich würde vielleicht noch mal versuchen mit dem Vermieter ganz ruhig und sachlich zu reden, ihn vielleicht auch einladen und ihm vorführen wie leise die Anlage läuft. Vieleicht noch mit dem Argument dabei das wenn man die Musik noch leiser machen würde man garnichts mehr hören würde. Das Haus scheint ja eher hellhörig zu sein wenn man sich in dem Hörraum noch ganz normal unterhalten kann. Ganz verbieten kann der Vermieter einem das Musikhören nicht. Vielleicht läst sich der Vermieter ja so überzeugen das die Musik eigentlich garnicht so laut ist. Mit der Laustärke ist das halt so ein Problem, jeder empfindet das anders was laut ist. Wünsche deinem Freund auf jedenfall viel Glück. Wenn sich keine Einigung ergeben sollte würde ich mir in Ruhe ne neuen Wohnung suchen. Kann ja nicht angehen das man wegen untolleranten Leuten seinem Hobby nicht nachgehen kann.
carlo15
Stammgast
#13 erstellt: 21. Apr 2004, 12:41
Ja das find ich auch und halte das für ein gutes Argument!
wolfi
Inventar
#14 erstellt: 21. Apr 2004, 14:14
Hallo,
Zimmerlautstärke bedeutet, dass außerhalb der Wohnung so gut wie nichts mehr zu hören sein darf.
Skeptiker
Ist häufiger hier
#15 erstellt: 21. Apr 2004, 14:23
Hallo!

Bei der ARD findet sich folgendes:

"Zimmerlautstärke ist gegeben, wenn sie dem Mieter ein befriedigendes Hörerlebnis gestattet und auch noch als normales Wohngeräusch in die Nachbarwohnung dringt.

Bei dieser Abgrenzung ist sowohl auf Seiten des Musikhörers als auch des Nachbarn auf die Person eines vernünftigen Mitbewohners abzustellen. Dies bedeutet, dass der Musikempfang nicht einem Konzerterlebnis nahe kommen muss. Allerdings kann auch eine besondere Empfindlichkeit oder Musikfeindlichkeit auf Seite des Nachbarn nicht entscheidend sein."
Quelle:
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl03027.html

Das habe ich auch schon im "Stern" in der Recht-Serie gelesen. Also darf der Nachbar ruhig etwas von der Musik mitbekommen.

CU Skeptiker
wolfi
Inventar
#16 erstellt: 21. Apr 2004, 16:03
Hallo,
dass sieht der Deutsche Mieterbund aufgrund seiner Gerichtserfahrung - auf ihn geht mein statement zurück - anders und Du wirst meine Formulierung so oder ähnlich auch im Mieterlexikon finden.
Epsilon
Inventar
#17 erstellt: 22. Apr 2004, 10:54

Kann ja nicht angehen das man wegen untolleranten Leuten seinem Hobby nicht nachgehen kann.


Wenn das Hobby laute (?) Musik ist, frage ich mich, ob man dem Nachbar diese "Intoleranz" übelnehmen kann. Es gibt Menschen, die gegen akustische Umweltverschmutzung unempfindlich sind, andere brauchen eben Ruhe. Schon mal versucht, Hausaufgaben zu machen oder zu lesen, wenn nebenan ein Techno-Bass dröhnt? Das muss nicht mal laute Musik sein, es kommt eben immer auf den Fall an.

Möglicherweise ist es hilfreich, sich mal in die Situation des Mitmieters zu versetzen und die eigene EInstellung zu hinterfragen...
Gerry31
Stammgast
#18 erstellt: 22. Apr 2004, 11:59

Wenn das Hobby laute (?) Musik ist, frage ich mich, ob man dem Nachbar diese "Intoleranz" übelnehmen kann


Ich meinte eigentlich normal Musik hören. Also "normale" Lautstärke/ Zimmerlautstärke. Ab einem gewissen Alter hört man eh nicht ständig total aufgedreht. Klar man lässt man es auch dann hin und wieder mal gerne "fliegen" aber eben nicht ständig. Machen die Ohren ja auch nicht mit.

Klar sollte man auch die andere Seite sehen aber wie gesagt, ganz verbieten kann man es nicht. Auch sollte Der Vermieter/Mitmieter auch etwas Tolleranz walten lassen finde ich. Wie gesagt, wenn es um Zimmerlautstärke geht. Wenn mein Nachbar auserhalb der gesetzlichen Ruhezeiten mit einem lauten Motorrasenmäher durch den Garten fährt kann ich daran ja auch nichts machen, auch wenn es mich stört.

Bei dem Thema Zimmerlautstärke scheiden sich wirklich die Geister.

Grüsse Gerry
Danzig
Hat sich gelöscht
#19 erstellt: 22. Apr 2004, 17:07
des mit dem rasenmäher kann lästig sein beim musikhören.
deshalb hab ich und mein nachbar en abkommen getroffen. er mäht nicht wenn ich musik höre,ich mähe nicht wenn er musik hört. keiner beschwert sich über den krach des anderen.

ich liebe meinen nachbarn.
kann nachts um 3 musik machen und es stört ihn net.

Tipp: dein freund sollte sich en gummihammer kaufen und seinem vermieter eins aufn kopp klopfen.
dann ist er weggetreten und hat andere probleme als laute musik.
carlo15
Stammgast
#20 erstellt: 28. Apr 2004, 20:46
Hallo an alle
also bis jetzt scheint mal wieder alle ruhig zu sein
Ich danke Euch erst mal.
tbi
Ist häufiger hier
#21 erstellt: 28. Apr 2004, 21:52
carlo15
Stammgast
#22 erstellt: 05. Mai 2004, 06:29
Danke tbi!
Gelscht
Gelöscht
#23 erstellt: 04. Nov 2008, 17:24
Sorry, wenn ich den Thread wiederbelebe. Bin über google auf diesen alten Thread hier gestoßen.
Es würde mich aber mal brennend heiß interessieren, wie die Streit-Sache des Kollegen von carlo15 ausgegangen ist.
Wäre schön, wenn sich carlo15 noch daran erinnert ...

Hab das gleiche Prob mit meiner Nachbarin

Und Dank an tbi für den aufklärenden Link zur Urteilsprechung. Die Passage mit dem "vernünftigen Mitbewohner" gefällt mir besonders gut
"Bei dieser Abgrenzung ist sowohl auf Seiten des Musikhörers als auch des Nachbarn auf die Person eines vernünftigen Mitbewohners abzustellen."
Tolle Formulierung Aber was damit gemeint ist, folgt ja gleich darauf
kunnukun
Neuling
#24 erstellt: 15. Jul 2009, 12:49
Ich bin sehr froh, dass es die Zimmerlautstärkeregel gibt. Und sie ist einfach und einleuchtend: nur so laut, dass es außerhalb der Wohnung kaum noch zu hören ist. Das gilt immer. (Partys können und müssen mit Einverständnis durchgeführt werden - ist doch klar, oder?)Das betrifft nicht Handwerkliches, Staubsaugen u. dgl., wofür die Ruhezeiten gelten. Musik ist eben Privatsache. Und warum soll ich des Nachbarn HipHop hören, während ich Beethoven hören will? Darauf bekomme ich nie eine ernsthafte Antwort. Gäbe es die Zimmerlautstärkeregel nicht, könnte man jedem, der es nicht hören will, das leben außerhalb der Ruhezeiten zur Hölle machen.
Wolf23
Stammgast
#25 erstellt: 16. Jul 2009, 04:02
mit dem (bzw nem aehnlichem) thema hatte ich schon oft aerger...

es ist bei mir allerdings nicht so, das die "gestoerten" (achtung 2 deutig) im selben haus wohnen sondern daneben.


in dem moment in dem die die polente rufen bist du erstmal auf gut deutsch gearscht, die mahnen dich dann an die musik leiser zu machen, selbst wenn sie ausserhalb vom haus nur leicht hoerbar ist.

wenn das oft genug passiert duerfen die angeblich sogar die anlage einsacken (ich weiss nicht ob das geruecht stimmt)

rechtlich ist ruhestoerung allerdings erst gegeben wenn die ueber nen bestimmten zeitraum erfolgt, und wenn ne gewisse lautstaerke messbar ist. (das geht ernsthaft von messwerten in DB aus...)

ich werd mal vermuten, dass es bei den nebenmietern auch ne regelung gibt wieviel db die mitkriegen duerfen.
allerdings steht der punkt dagegen ob man stress mit denen haben will.

(also meine nachbarn hier, zu der seite des hauses sind die totalen vollassis, den ganzen sommer in trainingshose am grillen und das blag schreit rund um die uhr weil sich keiner drum kuemmert)

ansonsten: wenn es so laut ist das deine nachbarn sich nicht gestoert fuehlen, wird es den vermieter auch nicht jucken..

machs doch einfach ganz billig und stell die musik auf zimmerlautstaerke deiner meinung nach ein und frag die nachbarn obs zu laut ist...
ist die simpelste loesung.

das gesammte musikhoeren zu verbieten ist natuerlich stuss und auch nicht machbar, wird auch garantiert nicht im vertrag stehen.
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