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transportschaden was tun?

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zaracatholic
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 08. Jan 2009, 23:17
sorry für den doppelpost, jedoch denk ich wird meine frage in dem la-1200 treat unter gehen.

ich hab wie so viele bei ebay eine verstärker-vorverstärker kombi gekauft.

gestern endlich bekommen, jedoch kommt kein ton raus.
also habe ich den vorvertärker mal an meine pa endstufe angehängt und alles funkioniert.

bei der gekauften endstufe geht die beleuchtung an wenn ich einschalte, und eine rote lampe lecutet, eigentlich sollte er nach ein paar sekunden auf grün durchschalten, tut er jedoch nicht.

der verkäufer hat probehören und begutachtung in der beschreibung angegeben, desshalb galube ich das es dabei um einen transportschaden handelt.

geschickt wurde mit hermes

das nenn ich mal transportschaden.
hat jemand von euch erfahrung mit transportschäden?

die reparatur solch eines teils kostet wahrscheinlich mehr als ich gezahlt habe, oder?





classic.franky
Inventar
#2 erstellt: 09. Jan 2009, 00:04

zaracatholic schrieb:
...die reparatur solch eines teils kostet wahrscheinlich mehr als ich gezahlt habe, oder?


das kommt darauf an was du gezahlt hast aber erst mal mein beileid hast du bilder von der verpackung, die brauchst du auch bei der regulierung.


[Beitrag von classic.franky am 09. Jan 2009, 00:05 bearbeitet]
Mr.Fisherman
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 09. Jan 2009, 00:08
Transportschaden ist immer eine Sache für sich.

In welchen Zustand war die Verpackung / Paket bei Empfang?
Wie waren die Artikel verpackt?

Um einen Transportschaden geltend machen zu können, muß Du beweisen können, das die Sache sachgemäß verpackt war.
Für die sachgemäße Verpackung einer Sache ist der Verkäufer / Versender verantwortlich.
Hermes ist i.d.R. kulanter in Sachen Transportschadenregelung wie DHL, aber auch Hermes wird das hinterfragen.

Ist die Verpackung äusserlich unverletzt,
wird davon ausgegangen, das die Sache unsachgemäß verpackt war.
Hiervon ist auszugehen wenn beide Geräte in einem Karton versendet wurden.

So wie Du die Sache hier beschreibst, würde ich als Transporteur den Transportschaden zurückweisen und mich auf unsachgemäße Verpackung berufen.

Was die wenigsten wissen:
Auch wenn der Paragraphendschungel doe Transporthaftung des Versenders / Verkäufers ausschliesst ( mit Übergabe einer Sache an den Transporteur geht das Transportrisiko auf den Empfänger über ) kann der Versender / Verkäufer trotzdem haftbar gemacht werden, ist eine Sache unsachgemäß verpackt.

Beschreibe doch bitte den Zustand der Verpackung und wie die Geräte verpackt waren.

Bis denne
Haiopai
Inventar
#4 erstellt: 09. Jan 2009, 00:18
Hi ,gut gemeint Mr.Fisherman und auch richtig aber nicht 2 Tage nach Erhalt ,einen Transportschaden hat man sofort spätestens am darauf folgendem Tag zu melden ,danach sieht es düster aus .

Was ja auch verständlich ist ,das Gerät kann ihm genauso zu Hause vom Tisch gefallen sein(soll keine Unterstellung sein) ,eine kleine Chance wäre noch da ,wenn die Verpackung wirklich sichtbar demoliert ist von außen .

Gruß Haiopai
boyke
Inventar
#5 erstellt: 09. Jan 2009, 00:19
wenn nicht in der OVP verschickt, hast du leider zu 99,9% keine chance, dass der versanddienstleister für den schaden aufkommt.

ich bin deshalb soweit, dass ich bei ebay nur noch kaufe, wenn versand in der OVP passiert.

VG,
Boyke, der leider auch schon leidtragender war...


[Beitrag von boyke am 09. Jan 2009, 00:19 bearbeitet]
andisharp
Hat sich gelöscht
#6 erstellt: 09. Jan 2009, 00:23
Sehr sinnvoll, vor allem bei 30 Jahre alten Geräten.
RSV-R
Gesperrt
#7 erstellt: 09. Jan 2009, 00:28
Das ist alles so nicht richtig. OVP ist kein Kriterium und es gibt Transporteure die sehr wohl regulieren. Dann muss es aber ein offensichtlicher Schaden sein. Mit defekter Verpackung, Beschädigung des Gehäuses etc. Für mögliche Schäden, die sich aus dem Transport selber ergeben könnten - trotz sicherer Verpackung, Stichwort "empfindliche Elektronik" - haftet kein Dienstleister im Transportwesen.
Und selbstverständlich gibt es dann noch die individuellen Versendungsregeln eines jeden Spediteurs. Die kaum ein Versender beachtet. Trotzdem haften Sie nicht für die Funktionalität per se.
classic.franky
Inventar
#8 erstellt: 09. Jan 2009, 00:31

boyke schrieb:
wenn nicht in der OVP verschickt, hast du leider zu 99,9% keine chance...


hab ich ja noch nie gehört, wie oft hast du bei "klassikern" [ab 30 jahren] die orginal verpackung noch?


[Beitrag von classic.franky am 09. Jan 2009, 00:32 bearbeitet]
boyke
Inventar
#9 erstellt: 09. Jan 2009, 00:35

classic.franky schrieb:

boyke schrieb:
wenn nicht in der OVP verschickt, hast du leider zu 99,9% keine chance...


hab ich ja noch nie gehört, wie oft hast du bei "klassikern" [ab 30 jahren] die orginal verpackung noch?



wahrscheinlich in 99,9% der fälle nicht mehr!

und 99,9% der versendungen in nicht-originalverpackung gehen ja auch gut.
jedoch bei den 0,1%, bei denen etwas passiert ist das geschrei dann groß!

drücke ihm ja auch die daumen,dass der versender reguliert, gebe ihm jedoch leider nicht hoffnung.

VG,
Boyke
reimerdichter
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 09. Jan 2009, 00:39
Servus!

Rein rechtlich dürfte es so sein:

Das mit dem Zusatz bei Ebay Aktionen ..."nach dem neuen EU-Recht schließe ich als Privatperson jegliche Haftung und Garantie aus..." ist pillepalle, ein EU-Recht gibt es gar nicht, hört sich nur gut an und jeder schreibt es vom anderen ab.
Gemeint ist das Schuldrecht:
Der private Verkäufer ist für die Ware verantwortlich und muß bei Gebrauchtwaren die Eigenschaften der Ware gewährleisten (keine Garantie!). Die Zeit beträgt 0-2 Jahre, dh, der Privatman kann die Gewährleistung einschränken. Während der ersten Hälfte der Haftung ist er beweislastig in der zweiten Hälfte ist der Kunde beweislastig. Hast Du das Teil als funktionierend gekauft muß er dafür haften.
Besser als ich das erklären kann findest Du das hier:

http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html

Aber: Für den Transport bist Du verantwortlich. Liegt hier also ein Transportschaden vor, mußt Du bei der Spedition erstmal reklamieren. Lehnt diese ihre Verantwortung wegen unzureichender Verpackung ab, kannst Du Dich an den Verkäufer wenden und von Ihm die Rücknahme verlangen. Wenn allerdings keine sichtbaren Spuren auf dem Gerät sind und der Verkäufer behauptet, daß das Gerät vor dem Einpacken noch funktioniert hat, bist Du der Gelackmeierte, wie beweist man das Gegenteil und schließlich hättest Du das Teil auch persönlich abholen können um es vor dem Kauf auszuprobieren. Verkaufsort ist Haftungs- und Übergabeort und wie oben schon gesagt, der Käufer ist für die Übergabe des Geldes und Abholung der Ware verantwortlich.
Das beste was Dir passieren kann, ist, daß die Spedition den Transportschaden anerkennt, dann kriegst Du dein Geld, behältst die Ware und alles ist gut. Meine Erfahrungen mit DHL ist jedoch eine gegenteilige: selbst Originalverpackungen mit den innenliegenden originalen Styroporschalen wurden als nicht mit den Verpackungs-AGBs von DHL übereinstimmend bezeichnend und jegliche Haftung abgelehnt. Hatte ich gerade mit einen Harman Receiver. Auf das Geld des Verkäufers warte ich grade, bin mal gespannt wie es ausgeht...
Probiers halt mal mit der Delle bei Hermes, und wenn die Delle in der Artikelbeschreibung und auf den Artikelphotos nicht auftaucht, dann müßte der Verkäufer das Ding eigentlich zurücknehmen, egal ob es funktioniert oder nicht.

Hoffe, ich konnte Dir vielleicht helfen,

netter Gruß
zaracatholic
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 09. Jan 2009, 00:45
tja das ist ein guter punkt, OVP bei raritäten.

also die verpackung war find ich ok, obwohl jetzt mit den schäden, hätte sie besser sein können.



so was kann da jetzt rauskommen, best- und worst-case?

wenns an der verpackung scheitert, bin ich ja nicht betroffen sondern der verpacker (verkäufer)

wie ikst das jetzt mit zeitlichen dingen.
wenn das mit hermes nun 2 monate dauert, kann ich mich ja nich mehr bei ebay melden oder?

was würdet ihr mir empfehlen?
der verkäufer hat bereits am ersten tag, den schaden bei hermes gemeldet und auch fotos von mir bekommen, der transportschäden und auch von der verpackung.

nachtrag, also falls hermes nein sagt, sollte ich das geld vom verkäufer zurück bekommen. ok das wäre gut so, wie teilt man sich dann die ganzen transportkosten auf? mit zurückschicken sind das dann 40€.


[Beitrag von zaracatholic am 09. Jan 2009, 00:50 bearbeitet]
Mr.Fisherman
Ist häufiger hier
#12 erstellt: 09. Jan 2009, 00:46
@ haiopai: Richtig, das sollte auf jeden Fall erwähnt werden, wobei hier von sichbaren und nicht direkt ersichtlichen Schäden ausgegangen werden muß.
Gestern Ware erhalten, Sichtkontrolle gemacht und für gut befunden.
Heute erst Zeit gefunden diese aufzubauen / testen.
Dann muß ich diesen Schaden aber sofort mitteilen bzw. geltend machen.......wobei wir wieder am Anfang der Geschichte sind
Wie war der äusserliche Zustand der Verpackung? Gut, ok.
Beschädigt durch Sturz oder Stoß?
Dann sofortige Öffnung beim Empfang, den Paketboten bitten bei der Öffnung zugegen zu sein ( sind die nach Aufforderung seitens des Empfängers zu verpflichtet ) so hat man direkt einen "fremden" Zeugen.
Ist der Inhalt sachgemäß verpackt, hat man Glück, ist er unsachgemäß verpackt, ist der Courier fein raus und der Empfänger kann versuchen den Versender haftbar zu machen (fremden Zeugen bei Empfang / Öffnung vorrausgesetzt ).

Bei einem Normtest muß der Inhalt eines Paketes einen Sturz aus 60cm Höhe unbeschadet überstehen.
Tut er dieses nicht, wird von unsachgemäßer Verpackung ausgegangen.
Die wenigsten Pakete die ich unter meine Finger bekam hätten diesen Sturz überlebt.

@boyke:
Ob ich eine Sache in der original Verpackung versende oder nicht, ist für den Schadenfall unrelevant.
Wichtig ist nur eines: Sachgemäße Verpackung!!!

Ich habe zuletzt über die Bucht einen PM665, einen AX892 und einen CR2020 verkauft, alle drei keine Leichtgewichte und bei ersterem und letzterem aufgrund des Alters keine OVP mehr vorhanden.
Trotzdem ist alles im Top Zustand angekommen.
Zuletzt hier im Forum einem User ein 5.1 LS System gesendet, auch nicht in OVP, aber besser..oder nicht minder schlechter verpackt wie im original:D

Man kann auch ohne OVP gut verpacken, ich muß jedoch zugeben, das ich beruflich seit gut 20 Jahren in der Logistik tätig bin und auch Zugriff auf "geeignetes" Packmaterial habe:D


Beim User zaracatholic sehe ich die Chance auf Transportschadenregelung leider alles andere wie positiv.
Hier kann er nur auf eines hoffen:
Auf die Kulanz seitens des Verkäufers
reimerdichter
Ist häufiger hier
#13 erstellt: 09. Jan 2009, 00:46

classic.franky schrieb:

boyke schrieb:
wenn nicht in der OVP verschickt, hast du leider zu 99,9% keine chance...


hab ich ja noch nie gehört, wie oft hast du bei "klassikern" [ab 30 jahren] die orginal verpackung noch?



Gibts schon öfters als man denkt. PS 600 (Bj:1970), CEV 501 (Bj:1969) SK61 (Bj:1960) und C 2³ (Bj:1989) hab ich hier in Originalverpackung.
andisharp
Hat sich gelöscht
#14 erstellt: 09. Jan 2009, 00:47
So eine Verpackung ist Mist, Chancen nahe 0.
boyke
Inventar
#15 erstellt: 09. Jan 2009, 00:49

zaracatholic schrieb:

also die verpackung war find ich ok, obwohl jetzt mit den schäden, hätte sie besser sein können.






hi,

also die verpackung ist leider absulot unzureichend gegen stöße.
es gibt nichts (z.B styroporecken), was stöße abfedern und den inhalt relativ fest in seiner position halten könnte.
hier sind stauchungen an den ecken des gerätes vorprogrammiert.

ich würde sofort den verkäufer freundlich darauf hinweisen und auf rückwicklung bestehen.

VG,
Boyxke


[Beitrag von boyke am 09. Jan 2009, 00:53 bearbeitet]
Mr.Fisherman
Ist häufiger hier
#16 erstellt: 09. Jan 2009, 00:55
Sorry zaracatholic,

aber diese Verpackung vor allem wenn da Entstufe und Vorverstärker beide drin verpackt waren, ist in meinen Augen alles andere wie "sachgemäß".
Die paar Chips können keinen Stoß mildern, und diese Matten füllen zwar einen Karton, schützen / dämpfen aber nicht wirklich.
RSV-R
Gesperrt
#17 erstellt: 09. Jan 2009, 01:04
Ohne deutliche äußere Schäden am Karton wird das nichts - auch wenn Hermes der kulanteste Transporteur ist.
Bestehe auf einer Teilung der Frachtkosten - Du hättest auch Versandanweisungen geben können. Dann wäre es etwas einfacher gegenüber dem VK.
reimerdichter
Ist häufiger hier
#18 erstellt: 09. Jan 2009, 01:05
@ Mr.Fisherman und boyke:

Völlig richtig, die Styroporflocken halten gar nichts, die Ware kann darin "fließen" d.h., daß die Sachen dann irgendwann durch ihr Gewicht auf dem Boden des Kartons landen und dadurch durch jede Erschütterung gefährdet sind. Oder sich auch gegenseitig beschädigen können.
reimerdichter
Ist häufiger hier
#19 erstellt: 09. Jan 2009, 01:08
Ergo: Der Verkäufer haftet, Du mußt Ihm gar keine Anweisungen geben, dafür ist der Verkäufer verantwortlich wenn er den Versand vorher nicht ausschließt. Mach den Kauf rückgängig, gib das Zeug zurück!
Haiopai
Inventar
#20 erstellt: 09. Jan 2009, 01:29

boyke schrieb:
wenn nicht in der OVP verschickt, hast du leider zu 99,9% keine chance, dass der versanddienstleister für den schaden aufkommt.

ich bin deshalb soweit, dass ich bei ebay nur noch kaufe, wenn versand in der OVP passiert.

VG,
Boyke, der leider auch schon leidtragender war...


Nix gegen deine sonstigen Ausführungen ,aber die Aussage hier ist schlicht falsch und sollte auf keinen Fall von jemandem nachgeahmt werden .

Zitat aus den Hermes Verpackungsrichtlinien

Eine Außenverpackung muss hinreichend fest und druckstabil sein. Sie muss außerdem ausreichend groß bemessen sein, um Platz für den gesamten Inhalt und die notwendigen Innenverpackungsteile zu bieten.
Sie darf keinen Rückschluss auf Art und Wert des Gutes zulassen.

Die Innenverpackung muss den Inhalt fixieren und zur Außenverpackung hin und bei mehreren Inhaltsteilen untereinander allseitig polstern.

Verkaufs- und Lagerverpackungen sind oftmals nur für den palettierten Versand ausgelegt. Für den Einzelversand sind zusätzliche Verpackungsmaßnahmen (z. B. Formschaum) als Transportverpackung zwingend erforderlich..


Zitat Ende

Zur Anmerkung mit den Verkaufs und Lagerverpackungen sind die Originalverpackungen gemeint ,welche gerade bei Hifi Geräten fast immer nur für den Palettenversand gedacht sind .Ausnahme einige hochpreisige Hersteller ,welche spezielle Transportboxen und ähnliches verwenden .

Gruß Haiopai

@reimerdichter ,leider falsch ,bei einem Privatverkauf geht die Haftung und das Versandrisiko im Moment der Bezahlung auf den Käufer über ,weil der Besitzstand in diesem Moment wechselt .Nur wenn du dem Verkäufer grob fahrlässiges Verhalten nachweisen kannst ,haftet er .

Das einzuklagen kann aber auf Grund des geringen Streitwertes sinnlos und teuer werden ,also locker bleiben und sich versuchen zu einigen ,Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe .
raphael.t
Inventar
#21 erstellt: 09. Jan 2009, 10:29
Liebe Leute!

Zum Thema Transportschäden:

Bedenket, dass Winter ist und dass die Pakete in sicher ungeheizten Waggons transportiert werden und in ebenfalls saukalten Hallen zwischengelagert!

Wenn dann ein Paket geworfen wird (und zeigt mir einen Verteiler, der das nicht tun!) besteht die Gefahr des Platinenrisses.
Mir ist das einmal bei einem Luxman R 1050 passiert, den ich optimal verpackt nach Deutschland gesandt habe.
Dort angekommen, ging Aux nicht mehr.
Platinenriss.

Mit freundlichen Grüßen
Raphael
-erdferkel-
Stammgast
#22 erstellt: 09. Jan 2009, 20:53

reimerdichter schrieb:
Ergo: Der Verkäufer haftet, Du mußt Ihm gar keine Anweisungen geben, dafür ist der Verkäufer verantwortlich wenn er den Versand vorher nicht ausschließt. Mach den Kauf rückgängig, gib das Zeug zurück!



OT: [Also ich hab in Vertragsrecht gelernt, das wenn der Versand ausdrücklich auf Wunsch des Käufers geschieht muss dieser auch für Versandschäden haften.

Neben dem Standardgeschreibsel bei ebay ist das mein zweiter Satz. *Versand geschieht auf Wunsch des Verkäufers*

War in der Vertragsrechvorlesung von Prof. Marly, sein Schwerpunkt ist Computerrecht, Rechtsfragen der neuen Medien.

Nur mal so als kleiner Tipp am Rande.]

Die Verpackung ist schrott. Im Baumarkt gibt es Styroporplatten, mit denen kann man das Gerät auch fixieren.


[Beitrag von -erdferkel- am 09. Jan 2009, 20:54 bearbeitet]
andisharp
Hat sich gelöscht
#23 erstellt: 09. Jan 2009, 21:07
Da hast du gut aufgepasst, denn genauso ist es.
KimH
Hat sich gelöscht
#24 erstellt: 09. Jan 2009, 21:07

-erdferkel- schrieb:

reimerdichter schrieb:
Ergo: Der Verkäufer haftet, Du mußt Ihm gar keine Anweisungen geben, dafür ist der Verkäufer verantwortlich wenn er den Versand vorher nicht ausschließt. Mach den Kauf rückgängig, gib das Zeug zurück!



OT: [Also ich hab in Vertragsrecht gelernt, das wenn der Versand ausdrücklich auf Wunsch des Käufers geschieht muss dieser auch für Versandschäden haften.

Neben dem Standardgeschreibsel bei ebay ist das mein zweiter Satz. *Versand geschieht auf Wunsch des Verkäufers*

War in der Vertragsrechvorlesung von Prof. Marly, sein Schwerpunkt ist Computerrecht, Rechtsfragen der neuen Medien.

Nur mal so als kleiner Tipp am Rande.]

Die Verpackung ist schrott. Im Baumarkt gibt es Styroporplatten, mit denen kann man das Gerät auch fixieren.


Hi,

kann das sein, dass da jeder sogenannte "Experte" seine eigene Geschichte zum Thema "Haftung privater Verkäufer" mittlerweile hat?
Irgendwie blickt da doch keiner mehr so richtig durch...

Sorry fürs OT, aber mir geht der ganze Mist mit diesen Haftungen gehörig auf den Geist. Und so was nennt man dann sinnvolle Rechtsgebung und Sprechung, man, man...

@zaracatholic:
Na wenigstens scheint der Verkäufer einsichtig zu sein, wenigstens etwas...wie ist denn jetzt eigentlich der aktuelle Stand?

Viele Grüße
Kim


[Beitrag von KimH am 09. Jan 2009, 21:08 bearbeitet]
HisVoice
Inventar
#25 erstellt: 09. Jan 2009, 21:22
Wie bitte ? dann schließt das eine


-erdferkel- schrieb:


Also ich hab in Vertragsrecht gelernt, das wenn der Versand ausdrücklich auf Wunsch des Käufers geschieht muss dieser auch für Versandschäden haften.



das andere aber aus


-erdferkel- schrieb:


Neben dem Standardgeschreibsel bei ebay ist das mein zweiter Satz. *Versand geschieht auf Wunsch des Verkäufers*



Hallo @KimH

Ich hab dich nicht vergessen ..........kam nur nicht dazu dir Bilder zu schicken passiert aber noch die Tage.............. versprochen

Grüße Martin
andisharp
Hat sich gelöscht
#26 erstellt: 09. Jan 2009, 21:26
Das ergibt sich aus dem deutschen Schuldrecht:


http://de.wikipedia.org/wiki/Holschuld

http://de.wikipedia.org/wiki/Bringschuld

Der Versand erfolgt also grundsätzlich auf Gefahr des Käufers, da der Erfüllungsort am Wohnsitz der Verkäufers liegt.
Mister_McIntosh
Inventar
#27 erstellt: 09. Jan 2009, 21:30
Ich kenne mich auch ein wenig auf dem Rechtsgebiet aus, weil ich eine Ausbildung bei einer Bundesbehörde mache und ich würde sagen, dass die Post haften muss und das der Käufer halt Pech hat, weil er es ja versendet haben wollte. Die einzigste Möglichkeit ist dann vielleicht die Kulanz des Verkäufers.
HisVoice
Inventar
#28 erstellt: 09. Jan 2009, 21:37
Ja Udo

Da geb ich dir recht , sieh dir aber mal den Satz genau an


Neben dem Standardgeschreibsel bei ebay ist das mein zweiter Satz. *Versand geschieht auf Wunsch des Verkäufers*


Und so schießt sich der VK selbst ins Knie


[Beitrag von HisVoice am 09. Jan 2009, 21:38 bearbeitet]
KimH
Hat sich gelöscht
#29 erstellt: 09. Jan 2009, 21:39

HisVoice schrieb:
Wie bitte ? dann schließt das eine


-erdferkel- schrieb:


Also ich hab in Vertragsrecht gelernt, das wenn der Versand ausdrücklich auf Wunsch des Käufers geschieht muss dieser auch für Versandschäden haften.



das andere aber aus


-erdferkel- schrieb:


Neben dem Standardgeschreibsel bei ebay ist das mein zweiter Satz. *Versand geschieht auf Wunsch des Verkäufers*



Hallo @KimH

Ich hab dich nicht vergessen ..........kam nur nicht dazu dir Bilder zu schicken passiert aber noch die Tage.............. versprochen

Grüße Martin


Hallo Martin,

eilt nicht, da ich erst noch sparen muss, da das Geld, das ich eigentlich fest eingeplant hatte dafür nun für einen neuen Anzug draufgegangen ist...würd mich aber trotzdem freun, von dir zu hören

@karato-returns:
Trotz allem währe der Verkäufe verpflichtet, eine sinnvolle Verpackung einzusetzen, die so nicht gegeben war. So sehe ich das zumindest.

Viele Grüße

Kim
RSV-R
Gesperrt
#30 erstellt: 09. Jan 2009, 21:51
Bis zur Übergabe der Ware an einen Versandunternehmer trägt der Verkäufer das Risiko.
Das Versandrisiko geht im Falle eines Versendungskaufes nach § 447 BGB erst dann auf den Käufer über, wenn die verkaufte Sache einem Transportunternehmen, etwa der Post, übergeben wurde.
Streng genommen muß der Verkäufer sogar nachweisen, dass er das Gerät einwandfrei a) in den Karton gepackt hat und b) ordnungsgemäß verpackt hat. Insofern gibt es keine furistische Grauzone oder Spielraum für Interpretationen. Es gibt lediglich reichlich Streitstoff zwischen VK, Spediteur und Käufer ob die Ware korrekt eingepackt war.
Bei Gewerblichen VK gilt das nicht:

gem.§446 BGB geht die Gefahr erst bei Übergabe an den Käufer über

gem §475 I BGB darf der Händler auch nichts anderes vereinbaren.


[Beitrag von RSV-R am 09. Jan 2009, 21:53 bearbeitet]
zaracatholic
Ist häufiger hier
#31 erstellt: 09. Jan 2009, 22:14
aktueller stand!

ich hab mir so ein teil schon lange gewünscht und nun hab ich eins im wohnzimmer stehen.
leider ist es aber nicht so das ich nach der arbeit nach hause komme und erstmal das teil einschalte und bei etwas musik entspanne.
sondern momentan ist es so das ich zwar von der arbeit nach hause komme, aber jedesmal wenn ich das teil sehe bin ich schlecht drauf.

hin und wieder versuche ich auch einzuschalten, aber ohne erfolg. den alten verstärker habe ich und will ich eigentlich nicht wieder auspacken und anschließen.

ich werde so lange keine musik mehr hören bis so ein ding in meinem wohnzimmer steht und mit der schöner beleuchtung und mit gutem klang den raum erwärmt.

der verkäufer meldet sich wieder wenn er etwas von hermes gehört hat. natürlich würd ich das teil gern sofort zurückschicken, aber bevor ich nicht weiß was hermes nun macht, möcht ich eigentlich keinen stress machen.
Mister_McIntosh
Inventar
#32 erstellt: 09. Jan 2009, 22:17
Natürlich hat der Verkäufer für eine anständige Verpackung zu sorgen. Als ich heute meinen Tuner bekommen habe, musste ich diesen erst eine halbe Stunde lang auspacken.
Bärlina
Hat sich gelöscht
#33 erstellt: 09. Jan 2009, 22:30
Nabend !

An den Threadersteller:

Der Fehler hört sich nach einem / mehreren klemmenden Lautsprecher-Schutzrelais' an, sofern nicht auch noch die Endstufentransies defekt sind.

Vielleicht hat die Kälte fürn Exitus gesorgt ?

So ein Pech aber auch ... langes Palavern ist vorprogrammiert.

MfG + Beileid,
Erik
productmanager
Ist häufiger hier
#34 erstellt: 09. Jan 2009, 23:59
Ich habe noch NIE einen Transportschaden von einem Paketversender bekommen, wenn nicht die originale Verpackung verwendet wurde.

Alle anderen Verpackungen werden vom Tranportunternehmen schlichtweg als "unzureichend" deklariert.

Generell hat man als Privatversender schlechte Karten, da man

a) kein wichtiger Grosskunde ist
b) so gut wie nie einen originalen Karton verwendet
c) der Transporteur bei Privatleuten immer unterstellt, die Verpackung ist ungeeignet, da nicht vom Profi verpackt

Aus dem Grunde sollte leider jeder private Verkäufer im Vorfeld die Haftung für einen Versand ablehnen und auf den Transporteur übertragen...
boyke
Inventar
#35 erstellt: 10. Jan 2009, 00:20

productmanager schrieb:
Ich habe noch NIE einen Transportschaden von einem Paketversender bekommen, wenn nicht die originale Verpackung verwendet wurde.

Alle anderen Verpackungen werden vom Tranportunternehmen schlichtweg als "unzureichend" deklariert.

Generell hat man als Privatversender schlechte Karten, da man

a) kein wichtiger Grosskunde ist
b) so gut wie nie einen originalen Karton verwendet
c) der Transporteur bei Privatleuten immer unterstellt, die Verpackung ist ungeeignet, da nicht vom Profi verpackt

Aus dem Grunde sollte leider jeder private Verkäufer im Vorfeld die Haftung für einen Versand ablehnen und auf den Transporteur übertragen...




will mir ja keiner glauben!
-erdferkel-
Stammgast
#36 erstellt: 10. Jan 2009, 00:20

HisVoice schrieb:
Ja Udo

Da geb ich dir recht , sieh dir aber mal den Satz genau an


Neben dem Standardgeschreibsel bei ebay ist das mein zweiter Satz. *Versand geschieht auf Wunsch des Verkäufers*


Und so schießt sich der VK selbst ins Knie ;)



Jaja. ->Ist der kleine Bruder von... Muss natürlich heissen *Versand geschieht auf Wunsch des Käufers* war ein kleiner Dreher. Ihr hattet mich ja verstanden.

Grüße, Alex

BTW: Mein Vertagsrechtklausur war bisher die schlechteste all meiner Klausuren. Nur die Tipps für ebay, die hab ich alle ausführlich mitgeschrieben


[Beitrag von -erdferkel- am 10. Jan 2009, 00:21 bearbeitet]
-erdferkel-
Stammgast
#37 erstellt: 10. Jan 2009, 00:24

karato-returns schrieb:
Natürlich hat der Verkäufer für eine anständige Verpackung zu sorgen. Als ich heute meinen Tuner bekommen habe, musste ich diesen erst eine halbe Stunde lang auspacken.



So lange er beweisen kann, das er das Packet nach seinem besten Wissen und Willen verpackt hat ist der Verkäufer grundsätzlich draußen. Und wenn es Probleme mit der Beweislage geben sollte, da gibt es sicherlich noch die nette Oma die daneben stand als das Paket gepackt wurde.....
KimH
Hat sich gelöscht
#38 erstellt: 10. Jan 2009, 00:59

-erdferkel- schrieb:

karato-returns schrieb:
Natürlich hat der Verkäufer für eine anständige Verpackung zu sorgen. Als ich heute meinen Tuner bekommen habe, musste ich diesen erst eine halbe Stunde lang auspacken.



So lange er beweisen kann, das er das Packet nach seinem besten Wissen und Willen verpackt hat ist der Verkäufer grundsätzlich draußen. Und wenn es Probleme mit der Beweislage geben sollte, da gibt es sicherlich noch die nette Oma die daneben stand als das Paket gepackt wurde.....

Und die müsste ein guter Rechtsanwalt aus meiner Sicht zu knaken wissen, wenn ihr versteht, wie ich das mein...aber gut, dass ist nun ein wenig vom Thema weg
RSV-R
Gesperrt
#39 erstellt: 10. Jan 2009, 01:05

KimH schrieb:

-erdferkel- schrieb:

karato-returns schrieb:
Natürlich hat der Verkäufer für eine anständige Verpackung zu sorgen. Als ich heute meinen Tuner bekommen habe, musste ich diesen erst eine halbe Stunde lang auspacken.



So lange er beweisen kann, das er das Packet nach seinem besten Wissen und Willen verpackt hat ist der Verkäufer grundsätzlich draußen. Und wenn es Probleme mit der Beweislage geben sollte, da gibt es sicherlich noch die nette Oma die daneben stand als das Paket gepackt wurde.....

Und die müsste ein guter Rechtsanwalt aus meiner Sicht zu knaken wissen, wenn ihr versteht, wie ich das mein...aber gut, dass ist nun ein wenig vom Thema weg :D



Dein Rat ist rechtswidrig. Ein Anwalt darf gemäß seiner Standesgesetze nicht manipulieren oder die Beweislage fälschen.
RSV-R
Gesperrt
#40 erstellt: 10. Jan 2009, 01:13

productmanager schrieb:
Ich habe noch NIE einen Transportschaden von einem Paketversender bekommen, wenn nicht die originale Verpackung verwendet wurde.

Alle anderen Verpackungen werden vom Tranportunternehmen schlichtweg als "unzureichend" deklariert.

Generell hat man als Privatversender schlechte Karten, da man

a) kein wichtiger Grosskunde ist
b) so gut wie nie einen originalen Karton verwendet
c) der Transporteur bei Privatleuten immer unterstellt, die Verpackung ist ungeeignet, da nicht vom Profi verpackt

Aus dem Grunde sollte leider jeder private Verkäufer im Vorfeld die Haftung für einen Versand ablehnen und auf den Transporteur übertragen...



Das ist absoluter Blödsinn. Selbstverständlich hat man als Privatkunde Chancen auf Regulierung. Und manche Unternehmen machen das bei offensichtlichen Schäden auch ohne große Probleme.
Bei verdeckten Schäden ist das anders. Da Bescheißen seit einigen Jahren ja zum Volkssport geworden ist, wehren sich betroffene Unternehmen und Versicherungen mit Händen und Füßen gegen vermeintlichen Betrug. Am sichersten fährt man bei wertigen Geräten, in dem man den VK die Verpackung in verschiedenen Stadien dokumentieren = fotografieren läßt. Das hat zwei Vorteile, der VK - wenn er denn willig ist - gibt sich Mühe und dem Spediteur wird eine ablehnende Haltung erschwert oder unmöglich gemacht. DHL ist bsw. allerdings ein schwieriger Partner. Von Partnerschaft kann man da schon fast gar nicht sprechen.
Aber noch einmal: der Transport muss nicht in OVP durchgeführt werden - sicher muß die Verpackung sein.
KimH
Hat sich gelöscht
#41 erstellt: 10. Jan 2009, 02:23

RSV-R schrieb:

KimH schrieb:

-erdferkel- schrieb:

karato-returns schrieb:
Natürlich hat der Verkäufer für eine anständige Verpackung zu sorgen. Als ich heute meinen Tuner bekommen habe, musste ich diesen erst eine halbe Stunde lang auspacken.



So lange er beweisen kann, das er das Packet nach seinem besten Wissen und Willen verpackt hat ist der Verkäufer grundsätzlich draußen. Und wenn es Probleme mit der Beweislage geben sollte, da gibt es sicherlich noch die nette Oma die daneben stand als das Paket gepackt wurde.....

Und die müsste ein guter Rechtsanwalt aus meiner Sicht zu knaken wissen, wenn ihr versteht, wie ich das mein...aber gut, dass ist nun ein wenig vom Thema weg :D



Dein Rat ist rechtswidrig. Ein Anwalt darf gemäß seiner Standesgesetze nicht manipulieren oder die Beweislage fälschen.

Ich bezog das eigentlich auf die lügende Oma, die sollte der knacken können, außer sie ist ne ganz ausgekochte.
Daran wird ja nichts illegales sein, die wahre Rechtslage herauszustellen, oder
productmanager
Ist häufiger hier
#42 erstellt: 10. Jan 2009, 13:45
Servus RSV-S,


Geschützter Hinweis (zum Lesen markieren):

Aber noch einmal: der Transport muss nicht in OVP durchgeführt werden - sicher muß die Verpackung sein.


Genau da liegt das Problem.
Der Transporteur unterstellt bei nicht orginaler Verpackung immer, dass diese nicht fachgerecht und sicher war/ist.
Wie willst Du denn nachweisen, dass die Verpackung nicht schlechter ist als die Werksverpackung???
Das kannst du doch gar nicht. Ich habe jedenfalls noch NIE eine Forderung bei DHL, Hermes oder DPD durchsetzen können. Die reden sich immer damit heraus.
Selbst mein hiesiger Händler, der Kaffeevollautomaten repariert und verkauft sagt, dass die Transporteure immer versuchen, die Haftung abzulehnen. Nur bei Ihm kommen Sie damit nicht durch, da er die Werksverpackung nimmt...
HisVoice
Inventar
#43 erstellt: 10. Jan 2009, 14:04

productmanager schrieb:
Servus RSV-S,


Genau da liegt das Problem.
Der Transporteur unterstellt bei nicht orginaler Verpackung immer, dass diese nicht fachgerecht und sicher war/ist.
Wie willst Du denn nachweisen, dass die Verpackung nicht schlechter ist als die Werksverpackung???


Obacht die Herren


Das ist ein Trugschluss das die Org. Verpackung für den " einzel Versandweg" gedacht wäre

Dem ist nicht so,diese Verpackungen sind in der Regel für den Transport auf der Palette ausgelegt und nichts anderes und somit nicht sicherer

Dies Argumentation lässt sich genau so schnell entkräften wie auch das die "selbstgebaute" schlechter wäre als eine Original und wenn denn noch Nachweise in Form von Bildmaterial beigebracht wird (im Schadensfall) will ich mal sehen wie der Spediteur sich aus der Verantwortung zieht ......vorausgesetzt es werden alle vorgaben für eine sichere Um/Versandverpackung eingehalten (Fallhöhe etc.........)

Grüße Martin
Haiopai
Inventar
#44 erstellt: 10. Jan 2009, 15:58

productmanager schrieb:
Servus RSV-S,


Geschützter Hinweis (zum Lesen markieren):

Aber noch einmal: der Transport muss nicht in OVP durchgeführt werden - sicher muß die Verpackung sein.


Genau da liegt das Problem.
Der Transporteur unterstellt bei nicht orginaler Verpackung immer, dass diese nicht fachgerecht und sicher war/ist.
Wie willst Du denn nachweisen, dass die Verpackung nicht schlechter ist als die Werksverpackung???
Das kannst du doch gar nicht. Ich habe jedenfalls noch NIE eine Forderung bei DHL, Hermes oder DPD durchsetzen können. Die reden sich immer damit heraus.
Selbst mein hiesiger Händler, der Kaffeevollautomaten repariert und verkauft sagt, dass die Transporteure immer versuchen, die Haftung abzulehnen. Nur bei Ihm kommen Sie damit nicht durch, da er die Werksverpackung nimmt...


Sorry das es vielleicht ein wenig unhöflich klingt ,aber kannst du bitte mal aufhören ,etwas was ganz klar schriftlich widerlegt wurde nochmal so falsch zu behaupten ???

Weiter oben findest du einen Absatz den ich direkt aus den Verpackungsrichtlinien von Hermes Versand kopiert habe ,da wird klipp und klar genau das geschrieben was hier jetzt auch schon mehrfach genannt wurde .

Originalverpackungen sind NICHT für den Versand mit Paketdiensten geeignet ,basta und aus !!!

Manchen Leuten scheint man die Infos wohl mit der Plattschaufel vor den Kopp hauen zu müssen ,damit sie es begreifen und nicht noch mal wieder solchen Unsinn wiederholen .

Meine Fr.. ,wenn Hermes das als Unternehmen schon selber vorgibt kann man das wohl mal glauben und muss nicht nochmal dagegen anstinken ,nur weil man gerne recht haben will .

Hier lesen auch Leute mit die sowas als Tipps verwerten ,also bitte ,wenn Behauptungen nachweislich falsch sind ob sie nun dein Händler oder der Kaiser von China unter die Leute bringt ,kann man das auch mal einsehen .

Gruß Haiopai
productmanager
Ist häufiger hier
#45 erstellt: 10. Jan 2009, 19:14
Haiopai,

ich behaupte nichts Falsches wenn ich von den eigenen Erfahrungen mit den genannten Tranporteuren berichte!

Und wenn man das nicht darf, dann frag ich mich ehrlich warum´s ein Forum gibt. Das dient doch zum Erfahrungsaustausch, oder?

Recht haben und Recht kriegen sind leider unterschiedliche Dinge...

Ich verabschiede mich zumindest von der Versanddiskussion hiermit.

Gruss
Horst
celsius
Inventar
#46 erstellt: 10. Jan 2009, 20:20
Ich hatte mal ein Paket welches mit UPS versandt werden sollte. Die Frau fragte mich was in dem Paket sei. "Ein Rechner" und Sie: " Ist das die OVP?" Ich: "Nein" und Sie wieder: " Sie wissen aber, das bei nicht originaler Verpackung kein Transportschutz bei Beschädigung gegeben ist?".

Ok das ist jetzt 5 Jahre her. Vielleicht gab`s eine Veränderung?

Mir wurden leider auch schon zwei Geräte zerstört. Bei keinem wurde der Schaden ersetzt. Obwohl bei einem deutliche Beschädigungen am Karton zu sehen waren.

Immer die selbe Aussage: " Sie müssen uns erst einmal einen fahrlässigen Umgang mit Ihrem Paket nachweisen ".
Haiopai
Inventar
#47 erstellt: 10. Jan 2009, 20:58
Hi ,es gibt da ein ganz großes Problem ,das betrifft auch deine Erfahrungen Celsius .

In den Schadensannahmen sitzen oft Angestellte von Fremdfirmen ,eine Unsitte die sich auch bei technischen
Supports schon breit macht .
Diese Leute kennen teilweise nicht mal die Richtlinien
der Firmen ,für die sie arbeiten .Wenn der Meldende dann
noch ein bisschen patzig wird ,sind diese Leute schlicht überfordert und kommen mit so unsinnigen Sprüchen .

Dazu kommt ein heute noch verschärftes Klima durch immer mehr
zunehmende Betrugsversuche beim Internethandel auch und gerade durch Privatleute .

Als Versender könnte man sich ganz einfach absichern indem man Kartonagen der Unternehmen kauft sofern angeboten und jeden Versand dokumentiert durch ein Photo vor der Abgabe im Paketshop .
DAS ist aber vielen Leuten zu mühsam ,auf der anderen Seite
ist aber auch nahezu jeder Empfänger zu faul ,den Zustand im Moment des Erhaltes zu prüfen ,wozu man berechtigt und auch verpflichtet ist ,weil dann meckert ja der Bote .

Interessiert aber gar nicht ,wenn der Versender den Zustand dokumentiert hat und der Empfänger vor dem Boten als Zeugen die Ware kontrolliert und die Kartonage von außen schon stark beschädigt ist ,hat sich der Vorwurf unsachgemäßer Verpackung im Keim schon erledigt .VOR ALLEM dann ,wenn man auch noch die HERMES,DHL usw. eigenen Kartonagen benutzt ,welche ja logischer Weise für die erlaubten Gewichte geeignet sein müssen .

Benutzt man natürlich die Jaffa Kiste aus dem nahen Supermarkt ,die man bei Lageristen geschnorrt hat ,darf man sich nicht wundern ,wenn der Verdacht aufkommt .

Ansonsten sind die Richtlinien zum verpacken der einzelnen Firmen wie eine Bibel ,meldet man einen Schaden und sagt gleich Bescheid ,"das Paket wurde nach IHREN Richtlinien Punkt x, Absatz Y in einer Kartonage IHRER Firma verschickt ,kommen Unklarheiten gar nicht erst auf .

Gruß Haiopai
boyke
Inventar
#48 erstellt: 10. Jan 2009, 21:47

Haiopai schrieb:

Ansonsten sind die Richtlinien zum verpacken der einzelnen Firmen wie eine Bibel ,meldet man einen Schaden und sagt gleich Bescheid ,"das Paket wurde nach IHREN Richtlinien Punkt x, Absatz Y in einer Kartonage IHRER Firma verschickt ,kommen Unklarheiten gar nicht erst auf .

Gruß Haiopai



schon selbst erlebt?
Haiopai
Inventar
#49 erstellt: 10. Jan 2009, 22:38
Jepp als Empfänger sogar ,weil der Versender sich im Ton vergriffen hatte ,daraufhin hab ich dann in dem Falle nochmals bei Hermes angerufen.

Hab ihnen ganz freundlich den Sachverhalt erklärt und eben auch das in dem Falle ihr Fahrer auch zugegeben hatte ,das das Paket schon in dem Zustand war ,als er es angeliefert hat .

Problem ist nämlich auch ,das für die Paketdienste immer der Versender der Ansprechpartner ist ,da müsste auch mal was geändert werden . Dieses Verhalten stammt noch aus der Zeit ,als diese Dienstleister fast nur mit Gewerblichen zu tun hatten .

Bei den Paketdiensten oder besser deren Angestellten ist teilweise noch nicht angekommen ,das rechtlich bei einem Privatverkauf der Empfänger der Ansprechpartner sein muss ,weil er real auch der Empfänger der Versicherungsleistung im Schadensfalle sein sollte ,Stichwort Gefahrenübergang und Besitzwechsel beim Privat Verkauf.
Ausnahme wäre übrigens die Nachnahme Zustellung ,da ist selbst beim Privat Verkauf der Verkäufer noch Besitzer bis zur Anlieferung ,da die Ware noch nicht bezahlt ist .

Durch Geschichten wie Ebay merkt man schon ,das die Situation zwar lukrativer für die Paketdienste geworden ist ,aber das Ganze ihnen auch ganz schön über den Kopf wächst .Würde sich jeder strikt nach Vorschrift verhalten ,würde das Ganze auch zusammen klappen ,es läuft nur noch deswegen weil alle so schlusig sind .

Verwunderlich ,das es nicht viel mehr Bruch gibt .

Gruß Haiopai
Koschuh
Ist häufiger hier
#50 erstellt: 11. Jan 2009, 12:39
Ich antworte mal ganz von Anfang an, ohne die anderen Beiträge zu lesen.

Hermes wird den Transportschaden nicht bezahlen. Die haften nur für offensichtliche Schäden und Totalverlust.

Beim Defekt handelt es sich wahrscheinlich um einen Leiterplattenbruch in der Nähe des Transformators, im Bereich der Glättungskondensatoren, oder der Kühlkörper. Da muss man genau schauen, ob nicht vielleicht nur ein winziger Haarriss vorhanden ist.

Die Reparatur kostet bei einem profi 20-60 Euro. Je nach Aufwand. Ich habe schon Leiterplatten gesehen die beim Transport völlig in Scherben waren (Sony TA-F707ES). Auf jeden Fall lohnt es sich.

Teurer wird es nur, wenn es durch den Transportschaden beim Einschalten zu Kurzschlüssen gekommen ist.

LG,
Max


Antworten bitte per PM. Ich verfolge den Beitrag nicht.
zaracatholic
Ist häufiger hier
#51 erstellt: 15. Jan 2009, 20:45
leider hab ich bis jetzt keine antwort vom verkäufer bekommen.
wie lange dauert normal eine transportschaden abwicklung?
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